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- Gerd Dieter
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1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 1
2 Montag, 10. April 2017, 6. Strafkammer - Schwurgericht -, Vorsitz: VRiLG Kirschbaum, Saal 272, mit Fortsetzungen am 02. Mai, 09. Mai, 11. Mai, 16. Mai, 23. Mai und 30. Mai 2017, jeweils um 09:00 Uhr, Saal Ks 14/16 Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 44-jährigen Angeklagten A., ohne festen Wohnsitz, z. Zt. JVA Lingen, wegen des Vorwurfs des Mordes. Der Angeklagte soll nach der Trennung von seiner Ehefrau im September 2016 in der Wohnung des Opfers O. in Lingen gewohnt haben. In der Zeit zwischen 01:00 und 05:00 Uhr am Morgen des 01. Oktober 2016 soll es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und O. über die sexuellen Aktivitäten der Ehefrau des Angeklagten gekommen sein. Im Verlauf dieser Auseinandersetzung soll der Angeklagte mit einem auf dem Wohnzimmertisch liegenden Küchenmesser plötzlich und unvermittelt mehrfach auf den neben ihm sitzenden O. eingestochen haben. Dadurch soll zu Einblutungen in den Atemwegen geführt haben, wodurch O. schließlich erstickt sein soll. Der Angeklagte soll während der Tat alkoholisiert gewesen sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Dolmetscher, zwei Sachverständige, zwei Zeugen, zwei Nebenkläger und ein Nebenklägervertreter geladen. 14:00 Uhr: 6 Ks 2/16 mit Fortsetzungen am 02. Mai, 14:00 Uhr, 08. Mai, 15. Mai, 24. Mai und 01. Juni 2017, jeweils um 09:00 Uhr, Saal 272. Die 6. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen die jetzt 22-jährige Angeklagte B., z. Zt. Nds. Landeskrankenhaus Moringen, wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes. Der Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 17. Oktober 2016 in der frei zugänglichen Kapelle des Marienhospitals in Osnabrück mit einer Kerze die Seiten eines Gebetsbuches angezündet zu haben. Danach soll sie die Räumlichkeiten verlassen und im Krankenhausflur weitere dort ausliegende Flyer angezündet haben. Die Beschuldigte soll dadurch beabsichtigt haben, die Oberärztin Z. zu töten, um sich für eine zuvor erfolgte Einweisung in das AMEOS-Klinikum in Osnabrück zu rächen. Die Verletzung oder Tötung anderer Mitarbeiter oder Patienten soll die Beschuldigte billigend in Kauf genommen haben. Tatsächlich sei es aber weder zu einem Übergreifen des Feuers, noch zu Personenschäden gekommen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 2
3 Montag, 10. April 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal Ns 15/17 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33- jährigen Angeklagten A. aus Melle. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 01. Dezember 2016 wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall in 13 Fällen, davon in 4 Fällen gemeinschaftlich handelnd, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich seit dem 17. Oktober 2014 durch die Begehung von Diebstählen eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle einigen Umfangs verschafft zu haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Zwischen dem 17. Oktober 1014 und dem 20. Oktober 2014 soll er mit seinem gesondert verfolgten Bruder in 2 Fällen auf dem frei zugängliche Betriebsgelände einer Firma in Melle vier dort gelagerte Aluminiumprofile im Wert von jeweils ca ,00 pro Palette an sich genommen haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen. - Zwischen dem 13. März und dem 16. März 2015 soll der Angeklagte gemeinsam mit dem gesondert verfolgten S. aus dem Kurmittelhaus in Melle Kupferkabel im Wert von ca ,00 entwendet haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. - Am 17. März 2016 soll der Angeklagte als Lagerarbeiter einer Leiarbeitsfirma in den Räumen eines Logistikzentrums in Melle ein für einen O2-Partner-Shop in Düsseldorf bestimmtes Paket geöffnet und sodann insgesamt 4 Mobiltelefone im Gesamtwert von 2.221,74 an sich genommen haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen und ein Bewährungshelfer geladen. 13:00 Uhr: 7 Ns 41/17 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 29-jährigen Angeklagten B., z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Nordhorn verurteilte den Angeklagten am 03. Januar 2017 wegen Erschleichens von Leistungen in 4 Fällen, Diebstahls in 4 Fällen, Diebstahls mit Waffen, vorsätzlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, versuchter Nötigung sowie wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls unter Einbeziehung eines Urteils des Amtsgerichts Steinfurt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten und weiter wegen versuchten Diebstahls in 3 Fällen, Wohnungseinbruchsdiebstahls und Beleidigung zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 3
4 Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht zu haben: - Am 20. September 2015 soll er einen Reisezug der Westfalen-Bahn GmbH auf der Fahrstrecke von Bad Bentheim nach Rheine ohne gültiges Ticket genutzt haben. Dadurch soll ein Schaden in Höhe von 3,80 entstanden sein. - Am 06. Juni 2016 soll er in den Geschäftsräumen der Firma Kaufland in Nordhorn Ware im Wert von 1,89 an sich genommen haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. - Am 20. Juni 2016 soll er in den Geschäftsräumen der Firma K+K in Nordhorn Waren im Gesamtwert von 59,97 in seinen Rucksack gesteckt haben, um sie ohne Bezahlung mitzunehmen. Dabei soll ihm bewusst gewesen sein, dass er zwei zuvor gekaufte Cutter- bzw. Teppichmesser bei sich getragen habe. Ein Messer soll sich im Rucksack befunden haben, das andere Messer soll in seinem Schuh versteckt gewesen sein. - Am 05. August 2016 soll sich der Angeklagte zum Wohnhaus der Zeugin Z. in Nordhorn begeben haben, um dort nach stehlenswerten Gegenständen zu suchen. Von der Bewohnerin soll er jedoch noch auf der Türschwelle angetroffen worden sein. Er soll daraufhin vorgegeben haben, nach dem Weg fragen zu wollen. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten zwei Zeugen geladen. Montag, 10. April 2017, 13. Kleine Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Temming, Saal :15 Uhr: 13 Ns 4/17 Die 13. Kleine Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 36-jährigen Angeklagten A. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 20. Dezember 2016 wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit Bedrohung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,00. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30. Juni 2016 die 14-jährige Z. in Osnabrück in Gegenwart der Freunde D. und R. als fettes Pferd bezeichnet zu haben. Nachdem die Geschädigte danach ihren Eltern von dem Vorfall berichtet hatte, soll der Vater der Z. auf der Straße auf den Angeklagten getroffen sein. Als der erregte Vater den Angeklagten als Kinderficker bezeichnet habe, soll der Angeklagte ihm gegenüber geäußert haben, er werde ihn abstechen und ihm die Zunge herausschneiden. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten drei Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 4
5 Montag, 10. April 2017, 21. Große Strafkammer - Jugendkammer -, Vorsitz: VRiLG Dr. Frommeyer, Saal 1 21 Ns 4/17 Die 21. Große Strafkammer verhandelt in einer Berufungssache gegen den jetzt 18-jährigen Angeklagten A. aus Sommersdorf. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 14. Dezember 2016 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12. Oktober 2016 mit einem Pkw aus den Niederlanden kommend in das Bundesgebiet eingereist zu sein und dabei g Marihuana mit sich geführt zu haben. Die Drogen sollen im Kofferraum des Pkw gelagert gewesen sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Mittwoch 12, April 2017, 18. Große Strafkammer, Vorsitz: VPräs'inLG Quere-Degener, Saal KLs 6/17 Die 18. Große Strafkammer verhandelt in einer Strafsache gegen den jetzt 62-jährigen Angeklagten A., z. Zt. JVA Osnabrück, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. November 2016 im Rahmen einer Sachverhaltsaufnahme anlässlich eines Diebstahls im Mediamarkt in Belm neben dem Diebesgut, einer geringen Menge Amphetamin und Bargeld in Höhe von 1.870,00 ferner 11,84 g Heroin bei sich gehabt zu haben. Auch soll er ein Taschenmesser griffbereit mit sich geführt haben. Anlässlich der daraufhin stattfindenden Wohnungsdurchsuchung in Osnabrück sollen in seiner Wohnung neben einer Feinwaage auch mindestens 92 Methaddicttabletten und 29,88 g Heroin gefunden worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten ein Sachverständiger und acht Zeugen geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 5
6 Donnerstag, 13. April 2017, 7. Kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Janssen, Saal 87 7 Ns 47/17 Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen die jetzt 29- jährige Angeklagte B. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte die Angeklagte am 27. Februar 2017 wegen Urkundenfälschung in 2 Fällen in Tateinheit mit Betrug in einem Fall und mit versuchtem Betrug in einem weiteren Fall sowie wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 10,00. Die Angeklagte soll als Pflegekraft für die 2014 verstorbene Ehefrau des Z. tätig gewesen sein. Nach deren Tot soll sie dann eine Beziehung mit Z. eingegangen sein. Der Angeklagten wird nun vorgeworfen, einen Überweisungsträger zu ihren eigenen Gunsten mit über einen Betrag von 550,00 ausgefüllt und mit dem Namen des Z. unterschrieben zu haben. Am 02. März 2016 soll sie diesen Überweisungsträger bei der Sparkasse Osnabrück eingereicht haben. Z. soll sich zu dieser Zeit nach einem Schlaganfall im Krankenhaus befunden haben. Am 04. März 2016 soll sie einen weitere Überweisungsträger über 375,00 eingereicht haben. Die Überweisung soll aber nicht mehr ausgeführt worden sein, da die Tochter des Z. das Konto auf 0 gesetzt habe. Am 10. März 2016 soll die Angeklagte im Kofferraum ihres Pkw eine geladene Schreckschusswaffe mit sich geführt haben, obwohl sie nicht im Besitz des sogenannten kleinen Waffenscheins gewesen sei. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten niemand geladen. Presse-Info des Landgerichts Osnabrück Seite 6
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Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 25.07.2016 bis zum 29.07.2016 Stand: 18.07.2016 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten
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