Offertenanfrage betreffend ein Forschungsmandat für Analysen der zeitlichen Verläufe der Versicherungsprämien
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- Nora Engel
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Abteilung Unternehmenserhebungen Offertenanfrage betreffend ein Forschungsmandat für Analysen der zeitlichen Verläufe der Versicherungsprämien Appel d offres public d un mandat de recherche pour l analyse longitudinale des primes d assurances Oktober / octobre 2009 Sektion Preise / Section prix
2 1 Ausgangslage 1.1 Revision 2010 des Landesindexes der Konsumentenpreise Die Sektion Preise des Bundesamtes für Statistik (BFS) erarbeitet Informationen zur Preisentwicklung und zum Preisniveau der wichtigsten Waren und Dienstleistungen in der schweizerischen Volkswirtschaft. Neben der allgemeinen Teuerungsinformation für die breite Öffentlichkeit dienen die erstellten Konjunkturindikatoren als Grundlage für wirtschafts-, sozial- und geldpolitische Entscheidungen sowie für makroökonomische Analysen. Im Rahmen der laufenden Revision des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) soll neben den anderen Warenkorbbereichen auch der Bereich der Privatversicherungen überprüft werden. Im Zentrum stehen dabei die heutige Erhebungsmethode und deren Definitionen. 1.2 Privatkonsum als Abgrenzungskriterium Für die Abgrenzung des Warenkorbes und damit für den Einbezug von Versicherungen in den LIK ist allgemein das Aggregat der Konsumausgaben der privaten Haushalte gemäss Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (VGR) massgebend. Bei den für die Haushalte relevanten Privatversicherungsprämien (z.b. Hausrat-, Privathaftpflicht-, Mfz- oder Spitalzusatzversicherungen) bildet nur der so genannte Dienstleistungsanteil (=Versicherungsprämien abzüglich Versicherungsleistungen ± Veränderung der technischen Rückstellungen) 1 einen originären Bestandteil des Privatkonsums. Er entspricht damit den Verwaltungskosten und dem Gewinn der Versicherungsgesellschaften, also dem Preis für die Erbringung der Versicherungsleistung. Der Rest der Prämie dient zur Finanzierung der Schadensdeckung (z.b. Ersatz gestohlener Güter, Bezahlung von Spital- oder Arztleistungen usw.). Diese Konsumausgaben sind im LIK-Warenkorb in der entsprechenden Ausgabenposition (z.b. Auto, Arzt- oder Spitalleistung) bereits aufgeführt. 1.3 Bruttoprämie für die Preismessung, Dienstleistungsprämie für die Gewichtung (Brutto-/Netto-Ansatz) Seit Mai 2000 werden die Prämien der Privatversicherungen (Hausrat, Privathaftpflicht, Mfz und Spitalzusatzversicherungen) im LIK erfasst. Das BFS erhebt die entsprechenden Prämien anhand fix definierter Leistungsbündel direkt bei den grössten Privatversicherern. Der für den LIK zu berücksichtigende Dienstleistungsanteil der Versicherungsprämie wird jedoch weder separat angeboten noch entsprechend ausgewiesen, weshalb für die Preismessung die Brutto-Prämie (Brutto-Konzept) herangezogen wird. Die Warenkorbpositionen für die verschiedenen Versicherungskategorien werden entsprechend dem Dienstleistungsanteil (Netto-Konzept) gewichtet, welcher aufgrund der beim Bundesamt für Privatver- 1 Die umfassende Definition wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 2/7
3 sicherungen 2 eingereichten Buchhaltungen der Versicherungseinrichtungen und den von der Haushaltsbudgeterhebung des BFS ausgewiesenen Ausgaben geschätzt werden kann. Die Preismessung aufgrund der Brutto-Prämie und die Gewichtung entsprechend der Netto-Ausgaben (Brutto-/Netto-Ansatz) ist zwar nicht unumstritten, entspricht indessen weitgehend der internationalen Praxis, insbesondere auch den Regeln für den harmonisierten Konsumentenpreisindex der EU. 1.4 Ausgewählte Neuverträge als Preisrepräsentanten Die Preiserfassung ist bei der heutigen Erhebung auf Neuabschlüsse für bestimmte Versicherungspolicen beschränkt. Prämienerhöhungen finden jedoch auf Alt- und Neuverträgen nicht zwangsläufig gleichförmig statt. Eine Erfassung von unterschiedlichen Vertragstypen nach Abschlusszeitpunkt würde jedoch angesichts der unterschiedlichen Rabattsysteme und der damit verbundenen grossen Anzahl Policentypen den Erhebungsaufwand bedeutend steigern. 2 Ziel des Mandats Dem BFS fehlt zur Beantwortung der im Rahmen der Revision gestellten Fragen (siehe Punkt 3) die notwendige Datengrundlage. Die ausreichend detaillierten Daten sind ausschliesslich den Versicherungsunternehmen selbst zugänglich. Das BFS sucht einen versicherungsinternen oder -nahen Branchenspezialisten, welcher im Auftrag des BFS die geforderten Arbeiten durchführt. Bestandteil des Mandats ist die Verfügbarkeit eines repräsentativen Datensets seitens des Mandatsnehmers. Das Mandat ist in drei Teile gegliedert: Testberechung der Prämienentwicklungen gemäss Brutto- bzw. Netto-Ansatz (Dienstleistungsprämie); Testberechnung der Prämienentwicklung der bestehenden Verträge im Vergleich mit derjenigen der Neuverträge; Formale und inhaltliche Überarbeitung der heutigen Fragebogen, Erstellen einer repräsentativen Auswahl an Versicherungsprodukten. In Abhängigkeit der Resultate der Testberechnungen wäre allenfalls ein Folgemandat möglich, welches die Realisierung einer diesbezüglich erweiterten Preiserhebung evaluiert. 3 Detaillierte Fragestellungen Im Bereich der Privatversicherungen beschäftigen uns im Rahmen der LIK Revision 2010 drei Problembereiche: 2 Neu in der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eingegliedert 3/7
4 1. Brutto-/Netto-Ansatz 3 : Die von den Versicherungseinrichtungen berechneten Versicherungsprämien beinhalten neben einer Preis- auch eine Mengenkomponente. Die Entwicklung der Versicherungsprämien (Bruttoprämien) reflektiert also vielmehr eine Kosten- und nicht eine eigentliche Preisentwicklung. Entfernt man die Versicherungsleistungen aus der Berechnung, bleibt allein die Netto- oder Dienstleistungsprämie. Diese ist bei den verschiedenen Versicherungsprodukten indessen nicht getrennt ersichtlich, weshalb die Preismessung heute -wie international üblich- näherungsweise anhand der Bruttoprämie erfolgt. Entwickelt sich die Bruttoprämie wirklich analog zur Dienstleistungsprämie? 2. Bestehende Verträge: Versicherungspolicen werden pro Person bzw. Haushalt abgeschlossen. Angesicht der riesigen daraus entstehenden Policenvielfalt und zwecks Entlastung der Preismelder (Versicherer) wurde die Prämienerhebung auf Neuverträge beschränkt, dies nicht zuletzt mit der Hypothese, dass die Prämienentwicklung neuer bzw. bestehender Verträge vergleichbar verläuft. Entwickeln sich die Prämien bestehender Policen vergleichbar zu den Neuverträgen? 3. Aktuelle Erhebung: Die vor 10 Jahren definierten Leistungsbündel (Produktkriterien) und die ausgewählten Preismelder sowie die Art und Weise der Formularerhebung an sich wurden zwischenzeitlich nur wenig angepasst. Vor allem der Produktkatalog wurde in der Vergangenheit von den Preismeldern als nicht mehr wirklich zeitgemäss beurteilt. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien der einheitlich definierten Leistungsbündel unterscheidet sich zwischen den Versicherern relativ stark, was die Variantenzahl noch weiter erhöht. Welche Policen (Leistungsbündel) würden sich in den verschiedenen Versicherungsbereichen als jeweilige Preisrepräsentanten anbieten? Gibt es alternative Datenquellen zu der heutigen Direkterhebung bei den Versicherungseinrichtungen? Wie lässt sich die heutige Erhebungsweise weiter verbessern? 4 Phasen des Mandats Das Mandat ist in drei Hauptphasen gegliedert. Phase 1 / Testberechnungen und Empfehlungen zuhanden BFS: Der Auftragnehmer berechnet anhand der gleichen Datenbasis die Prämienentwicklung über mindestens fünf Prämienjahre für die Bruttoprämie bzw. die Dienstleistungsprämie sowie für die Prämien für bestehende Verträge und neue Verträge. Die Ergebnisse werden dem BFS zum Abschluss der Phase 1 in einem Bericht vorgelegt, welcher pro Versicherungsbereich (Hausrat, Mfz und VVG-Krankenpflege) folgende Elemente enthält: Prämienentwicklung brutto, alle Verträge Prämienentwicklung Dienstleistungsanteil, alle Verträge 3 Die Bruttoprämie bezeichnet die auf der Police verzeichnete Monatsprämie und wird in der heutigen Erhebung als best-proxy erfasst. Die Dienstleistungsprämie wird als auf das Kalenderjahr abgegrenzte Bruttoprämie (Nettoprämie) abzüglich der im Schadensfall ausbezahlten Versicherungsleistungen definiert. Letztere dienen zur Finanzierung eines bereits andernorts im Warenkorb erfassten Konsums (z.b. neues Auto, Arztbesuch, usw.), dessen Preisentwicklung nicht unter die eigentliche Dienstleistung der Versicherungseinrichtung fällt. 4/7
5 Prämienentwicklung brutto, Neuverträge Prämienentwicklung Dienstleistungsanteil, Neuverträge Kritische Beurteilung des Experten Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Preismessung der drei Versicherungsbereiche Phase 2 / Messkonzept Dienstleistungsprämie / Einbezug bestehender Verträge (Folgemandat): Das BFS entscheidet aufgrund des in der Phase 1 vorgelegten Berichts, ob künftig A B die Preismessung auf der Dienstleistungsprämie basieren und/oder die Preiserhebung auch auf die Prämien bestehender Versicherungsverträge ausgedehnt werden soll oder nicht. Wird eine oder beide Fragen bejaht, ist das Realisierungskonzept einer entsprechend erweiterten Erhebung im Rahmen eines Folgemandats zu erarbeiten. Werden beide Fragen verneint, wird das Folgemandat hinfällig. Es kann direkt die Realisierungsphase 3 gestartet werden. Phase 3 / formale und inhaltliche Überarbeitung der Erhebung: In Abhängigkeit der Ergebnisse der Phasen 1 und 2 ist eine repräsentative Auswahl von Leistungsbündeln zu definieren und die Erhebungsweise allgemein zu erarbeiten (alternative Datenquellen, Formulare, Kontakte, usw.). Ohne Folgemandat werden die Leistungsbündel von Neuverträgen aufgrund der Datenbasis gezielt ausgewählt und zusammengestellt. 5 Datenbasis und Vorarbeiten Der Auftragnehmer verfügt über den Zugang zu detaillierten und möglichst repräsentativen Versicherungsdaten, welche die geforderten Testberechnungen und Auswahlanalysen erlauben. Für die Zeitreihenanalyse wird eine Periode von mindestens fünf Prämienjahren gefordert. Das verwendete Datenset ist ausführlich zu beschreiben, sodass eine Beurteilung der Datenqualität und der damit erbrachten Resultate durch das BFS gewährleistet ist. 6 Rahmenbedingungen und Organisation 6.1 Ausgestaltung der Offerte Die Offerte hat unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Offertanfrage - eine detaillierte Beschreibung der einzelnen vorzunehmenden Arbeitsschritte und der zur Verfügung stehenden Datenquellen sowie einen Zeitplan zu enthalten. Bezüglich des zu offerierenden Preises für die gesamte Leistungserbringung ist je ein Stundenansatz pro erforderlicher Kategorie von Mitarbeitern/-innen (z.b. Spezialist Typus X, Spezialist Typus Y, administrative Hilfskraft, usw.), die voraussichtliche Anzahl der für die Leistungserbringung benötigten Mitarbeiter/-innen pro Kategorie sowie die Stundenanzahl pro 5/7
6 Kategorie bzw. Stundenansatz anzugeben. Hinzu kommt, dass zwingend ein Kostendach (inkl. MwSt., inkl. aller Nebenkosten wie z.b. Spesen) in der Offerte anzugeben ist. Bedingung jeglicher Zuschlagserteilung ist, dass die in diesem Dokument unter der Ziffer 6.2 erwähnten Kriterien am besten erfüllt sind, dass die Offerte den Bedingungen dieser Offertanfrage nicht widerspricht und dass die Bereitschaft besteht, die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge zum integralen Bestandteil des Vertrags zu machen. Ohne gegenteilige Meinungsäusserung in der Offerte gehen wir davon aus, dass die erwähnten Bedingungen vorbehaltlos akzeptiert werden. Der zu schliessende Vertrag wird auf der Grundlage der Vertragsvorlage des Auftraggebers abzuschliessen sein. Das Mandat setzt Kenntnisse im Bereich der Versicherungswirtschaft, im Besonderen der Versicherungsmathematik sowie Erfahrungen mit der Analyse und Auswertung von komplexen Datensätzen voraus. Der Offertensteller hat die Eignung und die benötigten Erfahrungen nachzuweisen und entsprechende Referenzen anzugeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mandats sollen einzeln und mit der Aufgabenzuteilung aufgeführt werden. Pro einzusetzendem/-er Mitarbeiter/-in ist je ein Lebenslauf mitzuliefern. Die Offerte ist in deutscher oder französischer Sprache fristgerecht einzureichen. 6.2 Beurteilungskriterien Die Beurteilung der eingetroffenen Offerten erfolgt aufgrund der folgenden Kriterien: Vorgeschlagener Vorgehensplan, sowie konzeptionelle und fachliche Inhalte, fachliche Qualität der Offerte Übereinstimung mit den Zielen und Rahmenbedingungen der Offertanfrage (Offerten, welche den Bestimmungen der Offertanfrage widersprechen, können nicht berücksichtigt werden) Erfahrungen des Offertenstellers mit ähnlich gelagerten Analysen, Qualifikation der Projektleitung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Leistungserbringung Höhe des offerierten Kostendachs Jeder Offerent wird darüber informiert, ob er den Zuschlag erhält oder nicht. Der Zuschlag ist rechtlich nicht anfechtbar. (Durchführung eines Einladungsverfahrens.) 6/7
7 6.3 Termine Folgende Termine sind durch den Offerenten einzuhalten: Offerteneingabe 20. November 2009 Auftragsvergabe und Vertragsabschluss Mitte Dezember 2009 Phase 1 / Testberechnungen und Empfehlungen zuhanden BFS März 2010 Phase 2 / Folgemandat (nach Entscheid BFS im April 2010): A Messkonzept Dienstleistungsprämie und/oder B Einbezug bestehender Verträge Juli 2010 Phase 3 / formale und inhaltliche Überarbeitung der Erhebung August Begleitung der Studie Das Bundesamt für Statistik begleitet den Auftragnehmer während der Studie und fällt nach Besprechung mit dem Auftragnehmer - die erforderlichen konzeptuellen Entscheide. Es werden zwischen den Vertragspartnern regelmässig Gespräche über den Stand der Arbeiten geführt. Das Bundesamt für Statistik kann Experten aus der Politik, Verwaltung und Wissenschaft zur Begleitung der Studie und zur Beurteilung der Ergebnisse beiziehen. 6.5 Einreichen der Offerte Wir bitten Sie, Ihre Offerte bis spätestens 20. November 2009 an folgende Adresse einzureichen: Bundesamt für Statistik Sektion Preise z.h. Herrn Marcel Paolino Espace de l Europe Neuchâtel 6.6 Auskünfte Bundesamt für Statistik: Marcel Paolino 032 / , marcel.paolino@bfs.admin.ch Corinne Becker Vermeulen 032 / , corinne.becker@bfs.admin.ch 7/7
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