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1 Steuern

2 Arten von Steuern Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern

3 Betriebssteuern Sind steuerlich abzugsfähig = Aufwand Grundsteuer Motorbezogene Versicherungssteuer Kommunalsteuer Dienstgeberbeitrag

4 Privatsteuern Sind steuerlich nicht abzugsfähig Betreffen den/die Unternehmer/in als Privatperson =Privatentnahme Berechnung auf Grund betrieblicher Daten Einkommensteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer

5 Betriebliche Durchlaufsteuern Steuern die Unternehmer einbehält bzw. kassiert und an FA weiterleitet Umsatzsteuer Lohnsteuer

6 Aktivierungspflichtige Steuern Sie sind Teil des aktivierungspflichtigen Anschaffungswertes Verbuchung auf ein aktives Bestandskonto Verteuern die Anschaffung des Anlagegutes Grunderwerbssteuer Nova

7 Kammerumlage Grundsätzlich sind alle Mitglieder der WKO KU1-pflichtig. Dabei besteht aber folgende Freigrenze: Übersteigen die im Inland erzielten steuerbaren Umsätze im Kalenderjahr ,- nicht, so ist keine KU1 zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Vorsteuer - davon 3%o Vierteljährliche Bezahlung ans FA Weiterleitung an Wirtschaftskammer

8 Einkommensbesteuerung Einkommensteuer Für Einzelunternehmer und Selbständige Gesellschafter von Personengesellschaften Lohnsteuer Für Unselbständige (Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Pensionisten) Kapitalertragsteuer Einkünfte aus Kapitalanlagen und Kapitalerträge

9 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Selbständiger Arbeit Gewerbebetrieb = Gewinneinkünfte Nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung Sonstige Einkünfte =Überschusseinkünfte

10 Gewinneinkünfte Gewinnermittlung durch Steuerliche Pauschalierung Einnahmen/Ausgaben-Rechnung Doppelte Buchhaltung

11 Überschussseinkünfte Einnahmen werden durch Werbungskosten vermindert. Werbungskosten = Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen SV Aus- und Weiterbildung + Reisekosten Fachliteratur Reparaturen

12 Berechnung der EST Summe aus den 7 Einkunftsarten minus Sonderausgaben minus außergewöhnliche Belastungen minus Kinderfreibetrag (440,-- /300,--) zu versteuerndes Einkommen Basis für Einkommensteuerberechnung

13 Sonderausgaben Pauschal 60,-- oder: Kirchenbeitrag (max. 400,--) Ausgaben f. SteuerberaterIn Spenden an bestimmte Lehr- und Forschungsinstitutionen und humanitäre Einrichtungen Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten, zb. von Schulzeiten in unbeschränkter Höhe Topfsonderausgaben ab nicht mehr absetzbar nur mehr auslaufend bis Gemeinsamer Höchstbeitrag 2.920,--(Alleinverdiener 5.840,--) für: Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen Kosten für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung

14 Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnlichkeit Die Art der Belastung ist höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst Zwangsläufigkeit Ein Aufwand erwächst zwangsläufig, wenn sich eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ein Aufwand beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Die Höhe des Selbstbehalts ist nach den Einkommens- und den Familienverhältnissen abgestuft.

15 Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen für Spital, Kurbehelfe, Heilbehelfe oder Behinderungen z.b. Rollstuhl, Diätessen - auch für Unterhaltsempfänger Mehraufwendungen durch auswärtiges Studium/Schule (110,-- pro Monat) Kinderbetreuungsausgaben Mehraufwendungen durch außergewöhnliche Vorkommnisse

16 EST-Tarife gültig ab 2016 Einkommen Einkommensteuerberechnung Durchschnitts- Steuersatz in % < % Grenzsteuersatz (Einkommen ) x 25 % 0-9,72 % 25 % (Einkommen ) x 35 % ,72 20,32 % 35 % Der Durchschnittssteuersatz (Einkommen ) x 42 gibt % an, wie hoch die Tarifsteuer bezogen auf die Bemessungsgrundlage (Einkommen) ist Der Grenzsteuersatz (Einkommen ) gibt an, x 48 wie % hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist Mio (Einkommen ) x 50 % ,32 30,80 % 42 % 30,80 36,53 % 48 % 36,53 48,79 % 50 %

17 Absetzbeträge sind, wenn nicht anders angeführt, Jahresbeträge und vermindern den nach dem Einkommensteuertarif ermittelten Steuerbetrag. Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag 494,-- für 1 Kind, 669,-- für 2 Kinder Unterhaltsabsetzbetrag 29,20 f. 1. Kind, 43,80 f. 2. Kind /Monat Verkehrsabsetzbetrag 400,-- bzw. 690,-- bei bestehendem Dienstverhältnis

18 Organisatorisches Vorauszahlungen während des Jahres Abgabe einer Einkommensteuererklärung 30. April/30. Juni des Folgejahres Überprüfung durch Finanzamt Bescheid über EST Nachzahlung oder Guthaben

19 Organisatorisches LSt Einhebung durch UnternehmerIn über Lohnverrechnung ArbeitnehmerInnenveranlagung Bearbeitung durch FA Rückerstattung von bezahlter LSt

20 Kapitalertragsteuer Generell 27,5 % Gewinnanteile aus Aktien und Anteilen einer GmbH Einkünfte als stiller Gesellschafter Zinserträge aus Geldeinlagen = 25 %

21 Körperschaftssteuer Ertragssteuer der juristischen Personen Steuergegenstand ist der Gewinn Steuersatz beträgt 25 % Steuersatz ist nicht gestaffelt

22 Mindeststeuer Auch bei Verlust 5 % des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals AG ,-- = 3.500,-- GmbH ,-- = 1.750,-- (GmbH light : 5 Jahre 500,--, weitere 5 Jahre 1000,--)

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