Inverkehrbringen und Einsatz von Aufzügen und deren Baugruppen in explosionsgefährdeten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inverkehrbringen und Einsatz von Aufzügen und deren Baugruppen in explosionsgefährdeten"

Transkript

1 Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr Inverkehrbringen und Einsatz von Aufzügen und deren Baugruppen in explosionsgefährdeten Bereichen Seite 1

2 Inverkehrbringen und Einsatz von Aufzügen und deren Baugruppen in explosionsgefährdeten Bereichen Stand: Allgemeines Nach der Richtlinie 94/9/EG (auch als ATEX 100a oder ATEX 95 bezeichnet), die in Deutschland in der 11. GPSGV (Explosionsschutzverordnung) umgesetzt ist, müssen alle Aufzüge sowie bestimmte Aufzugsbaugruppen, die ab 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Im Gegensatz zu früheren Regelungen müssen nun auch nicht-elektrische Betriebsmittel einer Konformitätsbewertung unterzogen werden und dabei alle potentiellen Zündquellen untersucht werden. Für den Betrieb bestehender Aufzugsanlagen gilt die Richtlinie 1999/92/EG (auch ATEX 118a oder ATEX 137 genannt), die in der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt ist. Aufzüge werden in der Regel nur in den Zonen 1 und 2 (explosionsfähige Gasatmosphäre) oder in den Zonen 21 und 22 (explosionsfähige Staubatmosphäre) eingesetzt, in denen gelegentlich (1, 21) oder normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig (2, 22) mit dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre gerechnet werden muss. Die Einteilung der explosionsgefährderten Bereiche in Zonen muss vom Betreiber der überwachungsbedürftigen Anlage erfolgen. Der Triebwerksraum wird in den meisten Fällen durch eine Wand vom Rollenraum getrennt und die Treibscheibenwelle durch diese Wand mit einem engen Spalt hindurchgeführt. Diese Ausführung wird in der Aufzugsindustrie auch als Teil-Ex- Ausführung bezeichnet, da sich nur ein Teil des Triebwerks in einem explosionsgefährdeten Bereich befindet. Der auptteil des Triebwerks und die Steuerung befinden sich in einem Triebwerksraum, in dem im Normalbetrieb keine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In diesen Fällen muss der Betreiber die geeigneten Maßnahmen ergreifen, um den Triebwerksraum zu belüften und/oder mit Überdruck zu versehen, so dass die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre im Triebwerksraum wirksam verhindert wird. In seltenen Fällen muss der Triebwerksraum zum Einsatz in den Zonen 1 oder 2 geeignet explosionsgeschützt ausgeführt sein. Diese Ausführung wird auch Voll-Ex-Ausführung genannt. 2 beim Inverkehrbringen von Aufzügen Gemäß den Ausführungen der ATEX-Leitlinien (Ausgabe 2000) sowie aktuellen Diskussionen im Ständigen Ausschuss zur Richtlinie 94/9/EG kann eine Aufzugsanlage entweder als Baugruppe (Assembly) oder als Installation betrachtet werden. 2.1 Aufzug als Gerätekombination (engl. assembley) Wird der Aufzug als Gerätekombination betrachtet, ist der Montagebetrieb dafür verantwortlich, dass eine Risikobewertung für die gesamte Aufzugsanlage durchgeführt und eine Betriebsanleitung erstellt wird. Sofern Geräte und Komponenten mit eigener Konformitätsbewertung verwendet werden, kann der Montagebetrieb die Konformität dieser Geräte und Komponenten unterstellen und die Risikobewertung auf die zusätzlichen Zündgefahren beschränken, die von Bauteilen ohne eigene Konformitätsbewertung ausgehen und/oder durch die Kombination der einzelnen Bauteile entstehen (siehe Ablaufplan in Anhang 1). Seite 2

3 Für einen Aufzug, dessen Bereiche sich teilweise oder vollständig in den Zonen 1, 2, 21 oder 22 befinden, kommen für das Inverkehrbringen als Gerätekombination nach Richtlinie 94/9/EG die folgenden Verfahren in Frage: a) das Verfahren der Baumusterprüfung nach Anhang III in Verbindung mit dem Verfahren der Konformität mit der Bauart gemäß Anhang VI oder dem Verfahren der Qualitätssicherung der Produkte gemäß Anhang VIII oder b) die EG-Einzelprüfung nach Anhang IX. Da es sich bei Aufzügen in explosionsgefährdeten Bereichen meist um individuelle Ausführungen handelt, dürfte es kaum möglich sein, diese vollständig in eine EG- Baumusterprüfung zu fassen, so dass in der Regel die EG-Einzelprüfung zum Einsatz kommen wird. In diesem Fall könnte die Einzelprüfung nach Richtlinie 94/9/EG zeitgleich mit einer Einzelprüfung nach Richtlinie 95/16/EG erfolgen, so dass der Aufzug nach beiden Richtlinien zum gleichen Zeitpunkt in Verkehr gebracht wird. Es müssen allerdings 2 unterschiedliche benannte Stellen nach Richtlinie 94/9/EG und nach Richtlinie 95/16/EG eingeschaltet werden. In der EG-Konformitätserklärung des Aufzugs muss gleichzeitig die Konformität mit der Richtlinie 95/16/EG und mit der Richtlinie 94/9/EG sowie zusätzlicher relevanter EG-Richtlinien erklärt werden. Die Kennzeichnung des Aufzugs auf dem Typenschild im Fahrkorb muss neben dem -Kennzeichen und der Nummer der benannten Stelle nach Richtlinie 95/16/EG zusätzlich die Nummer der benannten Stelle nach Richtlinie 94/9/EG, die im Rahmen der Konformitätsbewertung eingeschaltet war, das -Zeichen, die Gerätegruppe, die Gerätekategorie (eventuell mehrere, wenn sich der Aufzug aus Geräten und Komponenten mit unterschiedlichen Kategorien zusammensetzt) und die Angabe G für Gas und/oder D für Staub enthalten. Beispiel für einen Aufzug der teilweise in den Zonen 1 und 2 betrieben werden soll und Geräte/Komponenten der Gerätekategorien 2 und 3 enthält: 1234/ 5678 II 2/3 G 1234: Nummer der benannten Stelle nach Aufzugsrichtlinie. 5678: Nummer der benannten Stelle nach Ex-Richtlinie Da diese Kennzeichnung in der Regel nicht alle detaillierten Eigenschaften des Explosionsschutzes der einzelnen Geräte/Komponenten des Aufzugs wiedergeben kann, müssen in der Dokumentation des Aufzugs die verwendeten Geräte/Komponenten mit ihren Kennzeichnungen aufgelistet und den gegebenenfalls unterschiedlichen Zonen des Aufzugs zugeordnet sein. In der Betriebsanleitung des Aufzugs sind ergänzend zu den Inhalten, die nach Aufzugsrichtlinie gefordert sind auch die geforderten Inhalte der Ex-Richtlinie zu berücksichtigen (Anhang II, Ziffer 1.0.6). Nach Abschluss des Inverkehrbringens muss der Aufzug hinsichtlich des Explosionsschutzes zusätzlich nach BetrSichV 14 (1) von einer zugelassenen Überwachungsstelle abgenommen werden, bevor er betrieben werden darf. Die weiteren Verpflichtungen aus der BetrSichV sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung und bleiben somit hiervon unberührt. Seite 3

4 2.2 Aufzug als Anlage/Installation (engl. installation) Ein Aufzug kann gleichfalls als Anlage/Installation betrachtet werden, wenn die erstellung mit zündgefährlichen Teilen erfolgt, für die jeweils eine Konformität gemäß Richtlinie 94/9/EG unterstellt werden kann und somit keine umfassende aus den verwendten Teilen und deren Kombinationen resultierende Zündgefahrbewertung zur Beherrschung der potentiellen Zündquellen erforderlich ist. Das Inverkehrbringen findet statt, wenn die Geräte und Komponenten von einem oder mehreren erstellern an den Montagebetrieb geliefert werden (siehe Ablaufplan in Anhang 2). Der Montagebetrieb installiert diese Geräte und Komponenten nach den Betriebsanleitungen der Lieferanten unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen und ergänzt zusätzliche Bauteile, die für die Funktion und Ausstattung des Aufzugs erforderlich sind. Diese zusätzlichen Bauteile dürfen allerdings keine eigenen relevanten Zündquellen haben. Der Montagebetrieb erstellt mit dem Betreiber eine Risikobewertung, in der die zusätzlichen Gefahren infolge der Kombination der Bauteile (Wechselwirkungen) untersucht werden, und ergänzt die Betriebsanleitung des Aufzugs mit allgemeinen und übergreifenden inweisen zum Explosionsschutz, die nicht in den Betriebsanleitungen der Geräte und Komponenten enthalten sind. Nach Fertigstellung der Montage bringt der Montagebetrieb den Aufzug nach Richtlinie 95/16/EG in Verkehr und bringt das CE-Kennzeichen nach dieser Richtlinie an. Auf dem Typenschild des Aufzugs ist keine Kennzeichnung nach Richtlinie 94/9/EG vorhanden. In der Konformitätserklärung bestätigt er die Konformität mit der Richtlinie 95/16/EG sowie weiterer relevanter Richtlinien, jedoch nicht mit der Richtlinie 94/9/EG. Nach Abschluss des Inverkehrbringens nach Richtlinie 95/16/EG wird der Aufzug hinsichtlich des Explosionsschutzes nach BetrSichV 14 (1) von einer zugelassenen Überwachungsstelle abgenommen, bevor er betrieben werden darf. Die weiteren Verpflichtungen aus der BetrSichV sind nicht Gegenstand dieser Betrachtung und bleiben somit hiervon unberührt. 3 Konformitätsbewertung beim Inverkehrbringen von Aufzugsbaugruppen Die Aufzugsbaugruppen werden als Geräte betrachtet, wenn sie nach Richtlinie 94/9/EG eine autonome Funktion erfüllen und eigene potentielle Zündquellen aufweisen. Als Geräte können beispielsweise Antriebsmaschinen (oder einzeln Motoren, Getriebe, Bremsen), Schachttüren, Fahrkorbtüren, Geschwindigkeitsbegrenzer, Beleuchtungen, Anzeigen, Schalter, usw. angesehen werden. Baugruppen oder Bauteile, die keine autonome Funktion erfüllen, aber für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erforderlich sind, können als Komponenten in Sinne der Richtlinie 94/9/EG betrachtet werden. Die von Geräten und Komponenten sind gleich, so dass diese Differenzierung außer der unterschiedlichen Kennzeichnung in der Praxis nicht von großer Bedeutung ist. Einen Sonderfall stellt die Fangvorrichtung dar. Bei einem Aufzug kann das Ansprechen der Fangvorrichtung als seltene Störung betrachtet werden, sofern durch konstruktive Maßnahmen sowie durch regelmäßige Wartung sichergestellt ist, dass ein ungewolltes Einrücken weitgehend verhindert ist. Unter dieser Voraussetzung kann diese Zündquelle als potenzielle Zündgefahr in den Zonen 1 und 2 als nicht relevant betrachtet werden. Die Fangvorrichtung müsste deshalb beim Inverkehrbringen nicht als Gerät oder Komponente betrachtet werden. Bei Prüfungen der Fangvorrichtung müssen allerdings Vorkehrungen getroffen werden, damit zu diesem Zeitpunkt keine Seite 4

5 explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist. Diese Betrachtung muss gegebenenfalls in der Risikobewertung des Aufzugs angestellt werden. Abhängig davon, ob ein Gerät oder eine Komponente elektrische Bauteile enthält, kommen unterschiedliche gemäß Tabelle 1 zum Einsatz. Enthält eine überwiegend mechanische Baugruppe (z.b. Schachttür) elektrische Bauteile wie etwa Schalter, besteht die Möglichkeit die Baugruppe als mechanisches Betriebsmittel zu betrachten, wenn die elektrischen Bauteile bei der Konformitätsbewertung des Betriebsmittels ausgenommen werden und keine sicherheitsrelevante Wechselwirkung zu berücksichtigen ist. Dies hat auch den Vorteil, dass als Ersatzteil für das elektrische Betriebsmittel ein anderes Fabrikat eingesetzt werden kann, ohne dass die ursprüngliche Konformitätsbewertung der Baugruppe ihre Gültigkeit verliert. Tabelle 1 - nach Richtlinie 94/9/EG bei Geräten und Komponenten Zone Geräte- Kategorie 0, 20 1 NB III/IX 1, 21 2 NB III/IX Baumusterprüfung Qualitätssicherung EG- Konformitätserklärung elektr. mech. elektr. mech. NB III/IX NB IV/V - NB VI/VII 2, VIII NB = Benannte Stelle nach 94/9/EG, = ersteller Anhang Modul NB IV/V VIII 1) VIII Anhang Modul III EG-Baumusterprüfung durch NB VII Qualitätssicherung Produkt IV Qualitätssicherung Produktion VIII Interne Fertigungskontrolle V Prüfung Produkte IX Einzelprüfung durch NB VI 1) Konformität mit der Bauart Dokumentation, inklusive Risikobewertung muss vom bei NB hinterlegt werden Ersatzteile Wenn Ersatzteile, die der o.g. Definition eines Gerätes oder einer Komponente entsprechen, in Verkehr gebracht werden, müssen sie den Anforderungen der Richtlinie 94/9/EG entsprechen. Falls jedoch ein defektes Gerät oder eine defekte Komponente beim ersteller instand gesetzt und wieder eingebaut wird, gilt die Richtlinie 94/9/EG nicht. Seite 5

6 Anhang 1: Ablaufplan für Aufzüge, die als Gerätekombination betrachtet werden Richtlinie 95/16/EG Richtlinie 94/9/EG für Sicherheitsbauteile für Geräte und Komponenten ersteller Sicherheitsbauteile Geräte und Komponenten mit eigener Konformitätsbewertung Montage des Aufzugs unter Verwendung der Bauteile mit Konformitätsbewertung und weiterer Bauteile, die für die Funktion und Ausstattung des Aufzugs erforderlich sind Montagebetrieb für den Aufzug für den Aufzug Inverkehrbringen des Aufzugs Inverkehrbringen des Aufzugs Betreiber Abnahme Ex-Schutz nach BetrSichV 14 (1) Betrieb Seite 6

7 Anhang 2: Ablaufplan für Aufzüge, die als Anlage/Installation betrachtet werden Richtlinie 95/16/EG Richtlinie 94/9/EG ersteller Sicherheitsbauteile für Sicherheitsbauteile für alle Geräte und Komponenten mit eigenen Zündgefahren Geräte und Komponenten mit eigener Konformitätsbewertung Montage des Aufzugs unter Verwendung der Bauteile mit Konformitätsbewertung und weiterer Bauteile, die für die Funktion und Ausstattung des Aufzugs erforderlich sind Montagebetrieb für den Aufzug Inverkehrbringen des Aufzugs Betreiber Betrieb Abnahme Ex-Schutz nach BetrSichV 14 (1) Seite 7

Zusatzinformationen. für den Ex Bereich, nach RL94/9/EG - ATEX

Zusatzinformationen. für den Ex Bereich, nach RL94/9/EG - ATEX Zusatzinformationen für den Ex Bereich, nach RL94/9/EG - ATEX techn. Änderungen vorbehalten Seit dem 01.07.2003 ist die bestimmungsgemäße Verwendung von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen

Mehr

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes

Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich des Explosionsschutzes Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co.KG www.karlheinz.gutmann@de.endress.com Rechtsgrundlage des Explosionsschutzes

Mehr

ATEX FÜR DEN EINSATZ IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN

ATEX FÜR DEN EINSATZ IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN FÜR DEN EINSATZ IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN EINSATZ IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN PRÄZISIONSKUPPLUNGEN BEISPIEL Anhand der ATEX-Kennzeichnung von Geräten und Komponenten kann deren Eignung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 1 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 19. Februar 2008 Teil II 66. Verordnung: Akkreditierung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH zur Zertifizierung von Produkten

Mehr

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung

Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, P. Dürdoth 26.11.2012 Rechtsgrundlagen Ursprung der BetrSichV: EU-Richtlinie 89/655/EG und 95/63/EG Inhalte gelten europaweit Umsetzung

Mehr

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument

Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff, Mönchengladbach. Zusammenfassung Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 996 das zentrale Element im Arbeitsschutzrecht.

Mehr

/ / 2012

/ / 2012 Betriebsanleitung (Ex-Schutz relevanter Teil) für Temperatursensoren gemäß der EU-Richtlinie 94/9/EG Anhang VIII (ATEX) Gruppe II, Gerätekategorie 3D/3G TS325A 706292 / 00 11 / 2012 Hinweise für den sicheren

Mehr

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV

Explosionsschutzdokument nach 6 BetrSichV nach 6 BetrSichV Allgemeine Angaben: Formblatt 1 Name und Adresse des Unternehmens Zuständige BG Mitgliedsnummer Betriebsstätte Verantwortlich für die Beurteilung Explosionsgefährdete Bereiche 1 Explosionsgefahr

Mehr

Explosionsgeschützte Ventilatoren

Explosionsgeschützte Ventilatoren Ventilatoren Lüftungsgeräte Luftauslässe Brandschutz Luftschleier und Heizungsprodukte Tunnelventilatoren Explosionsgeschützte Ventilatoren Das Mehr für Ihre Sicherheit Explosionsgeschützte Ventilatoren

Mehr

Ausgabe. Explosionsgeschützte Antriebe gemäß EU-Richtlinie 94/9/EG 02/2003. Systembeschreibung / DE

Ausgabe. Explosionsgeschützte Antriebe gemäß EU-Richtlinie 94/9/EG 02/2003. Systembeschreibung / DE Explosionsgeschützte Antriebe gemäß EU-Richtlinie 94/9/EG Ausgabe 02/2003 Systembeschreibung 1056 0408 / DE SEW-EURODRIVE Einführung 1 1 Einführung Warum Explosionsschutz? Der Explosionsschutz elektrischer

Mehr

VDMA Positionspapier der Fachabteilung Flurförderzeuge im Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme

VDMA Positionspapier der Fachabteilung Flurförderzeuge im Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme VDMA Positionspapier der Fachabteilung Flurförderzeuge im Fachverband Fördertechnik und Logistiksysteme Stand: 05.09.2011 VDMA-Positionspapier - Flurförderzeuge für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre

Mehr

Ex-Schutz. Explosionen physikalische Grundlagen:

Ex-Schutz. Explosionen physikalische Grundlagen: Ex-Schutz Explosionen physikalische Grundlagen: Voraussetzung für eine Explosion ist das gleichzeitige Vorhandensein der drei Komponenten "Brennbarer Stoff in fein verteilter Form", Sauerstoff und eine

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG

3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)

Mehr

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz.

Neue Betriebssicherheitsverordnung. Änderungen im Bereich Explosionsschutz. . Änderungen im Bereich Explosionsschutz. Agenda. 1 2 3 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Neuregelungen zu Anlagen in explosionsgefährdeten

Mehr

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen

Mehr

Prüfanleitung UCM Version 100712 Diese Prüfanleitung dient zur Prüfung der Schutzeinrichtung zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Bewegung von der Haltestelle weg, wenn die Schachttür nicht verriegelt

Mehr

Technische Dokumentation

Technische Dokumentation steht für security und ecology für Sicherheit und Umweltschutz im Umgang mit Gefahrstoffen... ist Marktführer und Spezialist in der Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Sicherheitsschränken... liefert

Mehr

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue

Mehr

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.

Mehr

Staubexplosionsgeschützte Motoren Ex II 2D

Staubexplosionsgeschützte Motoren Ex II 2D Staubexplosionsgeschützte Motoren Ex II 2D M O T O R E N Technische Erläuterungen Zur Übersicht der durch brennbaren Staub explosionsgefährdeten Bereichen unterscheidet man drei Zonen, die wie folgt beschrieben

Mehr

Checkliste. Spindelhubelemente und Linearantriebe nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX) für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

Checkliste. Spindelhubelemente und Linearantriebe nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX) für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen Checkliste Spindelhubelemente und Linearantriebe nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX) für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen Safety - Made by Pfaff-silberblau 1 Verantwortlichkeit Unser Kunde verpflichtet

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen

Mehr

Arbeitnehmerschutz und EX-Zonen eine Herausforderung für den Instandhalter Ing. Johann Kreimer

Arbeitnehmerschutz und EX-Zonen eine Herausforderung für den Instandhalter Ing. Johann Kreimer Explosionsfähige Atmosphäre (exat) Gemisch aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben innerhalb der Explosionsgrenzen und oxidativer Atmosphäre, z.b. Luft Arbeitnehmerschutz und EX-Zonen eine Herausforderung

Mehr

Lieferant und Hersteller

Lieferant und Hersteller Lieferant und Hersteller 8.medical.device.forum device 04./05. März 2015 Dr. Volker Lücker (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Medizinrecht) Essen Fragen zum Vortrag: Wer ist überhaupt Lieferant? Welche Rechtsvorgaben

Mehr

Vertriebsinfo Druckgeräterichtlinie DRGL 97/23/EG

Vertriebsinfo Druckgeräterichtlinie DRGL 97/23/EG 2004-06-05 Flow-Division Vertriebsinfo Druckgeräterichtlinie DRGL 97/23/EG Europäische Druckgeräterichtlinie Pressure Equipment Directive PED Richtlinie 97/23/EC Flow-Division Werrastr.:1 26919 Brake /

Mehr

Hinweise für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen

Hinweise für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen Betriebsanleitung (Ex-Schutz relevanter Teil) für Profibus PA Drucktransmitter gemäß der EU-Richtlinie 94/9/EG Anhang VIII (ATEX) Gruppe II, Gerätekategorie 1D / 1G 704462 / 00 09/2008 Hinweise für den

Mehr

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten

Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

( 2 \ _:.} :..- '"'"

( 2 \ _:.} :..- '' [1] EG-BAUMUSTERPRÜFBESCHEINIGUNG gemäß Richtlinie 94/9/EG, Anhang 111 [2] Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen, Richtlinie 94/9/EG [3) EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer:

Mehr

itl Consulting zu Konformitätserklärungen der Fa. Dipl.-Ing. Wilhelm Winkelmann GmbH & Co. KG Institut für technische Literatur AG

itl Consulting zu Konformitätserklärungen der Fa. Dipl.-Ing. Wilhelm Winkelmann GmbH & Co. KG Institut für technische Literatur AG Institut für technische Literatur AG Consulting zu Konformitätserklärungen der Fa. Dipl.-Ing. Wilhelm Winkelmann GmbH & Co. KG Michael Tonigold, AG 12.08.2010 1 Allgemeines Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Mehr

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH

Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen

Mehr

Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke

Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung Dipl. Ing. Reinhard Franzke Regelungen zum Explosionsschutz 94/9/EG Bau- und Ausrüstung 1999/92/EG Sicherheit u. Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer

Mehr

Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen.

Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen. Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen. (Pflichten auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der zu erwartenden bundesweiten VAUwS ) René Richter Sachverständiger

Mehr

Konformität in der Apheresetechnik. Uwe Wallstab Roland E. Winkler Wolfgang Ramlow

Konformität in der Apheresetechnik. Uwe Wallstab Roland E. Winkler Wolfgang Ramlow Konformität in der Apheresetechnik Uwe Wallstab Roland E. Winkler Wolfgang Ramlow Institut für Angewandte Biowissenschaften e.v., 1999 Konformitätsbewertung in der Apherese- Technik Wichtige Rechtsvorschriften

Mehr

PNEUMATIK UND EXPLOSIONS- GEFÄHRDETE BEREICHE: EUROPÄISCHE RICHTLINIE 94/9/EC (ATEX)

PNEUMATIK UND EXPLOSIONS- GEFÄHRDETE BEREICHE: EUROPÄISCHE RICHTLINIE 94/9/EC (ATEX) PNEUMATIK UN EXPLOSIONS- EFÄHRETE BEREICHE: EUROPÄISCHE RICHTLINIE 94/9/EC (ATEX) Seit 1. Juli 2003 müssen alle Produkte, die für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in der Europäischen Union

Mehr

Druckfeste Gehäuse. Allgemeine Spezifikationen TNCD/TNBCD

Druckfeste Gehäuse. Allgemeine Spezifikationen TNCD/TNBCD Das Sortiment umfasst viele Standardgrößen an Gehäusen aus Edelstahl 316L/CF-3M. Innerhalb der Gehäuse können elektrische Standardbauteile verwendet werden. Die installierten Bauteile können später durch

Mehr

Explosionsgeschützte Temperaturfühler

Explosionsgeschützte Temperaturfühler Explosionsgeschützte Temperaturfühler Betriebsanleitung für Thermometer der Typen SWX-**-*-**-* BVS 04 ATEX E156 X Stand : Juni 2008 Hersteller: Reckmann GmbH Werkzeugstr. 21 / 23 D-58093 Hagen Tel.: +49

Mehr

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung

Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle

Mehr

Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten

Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten Werner Klipfel BASF AG WLE/AB - L 443 67056 Ludwigshafen Tel. +49

Mehr

MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg

MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg CE-KONFORM MIT FLOTTWEG Mit Sicherheit wirtschaftlich FLOTTWEG SEPARATION TECHNOLOGY SICHER UND DABEI WIRTSCHAFTLICH Neben der wachsenden Komplexität

Mehr

Gesetzliche Grundlagen neue BetrSichV (Ausgegeben zu Bonn am 06. Februar 2015)

Gesetzliche Grundlagen neue BetrSichV (Ausgegeben zu Bonn am 06. Februar 2015) Am 01.Juni 2015 tritt die neue BetrSichV vom 06.02.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002, die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 08. November

Mehr

Informationsveranstaltung. Fernwärmegemeinschaft

Informationsveranstaltung. Fernwärmegemeinschaft Informationsveranstaltung Fernwärmegemeinschaft 22. 03.2004 Die Betriebssicherheitsverordnung Umsetzung in den Betrieben Referent : DI Günter Hammer TÜV Nord Anlagentechnik Bereich : Ost Region : Halle

Mehr

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber

Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Auswirkungen auf die Überwachung von Dampfkesseln, Druckbehältern und Rohrleitungen 26.11.2002 1 Beschaffenheitsanforderungen Beschaffenheitsanforderungen gemäß EG-RL Bauprod.-

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Spezifikation Lieferanten-Dokumentation

Spezifikation Lieferanten-Dokumentation Version Datum 1 04.03.2015 Freigabe Ersteller Prüfung Freigabe Herr Sümer Herr Olthaus Herr Rietmann Herr Strucksberg Herr Bräutigam Herr Woestmann Inhaltsverzeichnis 1. Zweck, Zielsetzung 2. Geltungsbereich

Mehr

Anforderungen an eine Überfüllsicherung. Welchen unterschiedlichen Anforderungen muss eine solche MSR- Sicherheitseinrichtung genügen?

Anforderungen an eine Überfüllsicherung. Welchen unterschiedlichen Anforderungen muss eine solche MSR- Sicherheitseinrichtung genügen? Anforderungen an eine Überfüllsicherung Welchen unterschiedlichen Anforderungen muss eine solche MSR- Sicherheitseinrichtung genügen? Folie 1 Allgemeine Anforderungen: Inverkehrbringen (CE-Konformität

Mehr

Explosionsgeschützte Motoren. für den Betrieb am Frequenzumrichter Zündschutzart Erhöhte Sicherheit e Technische Daten K1.R 112 bis

Explosionsgeschützte Motoren. für den Betrieb am Frequenzumrichter Zündschutzart Erhöhte Sicherheit e Technische Daten K1.R 112 bis Explosionsgeschützte Motoren für den Betrieb am Frequenzumrichter Technische Daten K1.R 112 bis 355... Ex e II T3 Kurzkatalog 01-2013 Technische Erläuterungen Explosionsgeschützte Motoren am Frequenzumrichter

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

Landesamt für Arbeitsschutz

Landesamt für Arbeitsschutz Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der

Mehr

Konformitätsbewertung 3.9 A 3

Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren

Mehr

TÜV SÜD. Höchster Sicherheit 2015 Zündschutzart i neue Anforderungen?

TÜV SÜD. Höchster Sicherheit 2015 Zündschutzart i neue Anforderungen? TÜV SÜD Höchster Sicherheit 2015 Zündschutzart i neue Anforderungen? www.pepperl-fuchs.com 1 Themenübersicht 1. Schutzniveaus und Zonen ia, ib, ic vs. Zone 0, 1 und 2 2. Nachweis der Eigensicherheit Gemischte

Mehr

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle

Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch

Mehr

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien. VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales Richtlinien Einführung

Mehr

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung

Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines

Mehr

Einfache Betriebsmittel der Zündschutzart Eigensicherheit einfach zu beurteilen?

Einfache Betriebsmittel der Zündschutzart Eigensicherheit einfach zu beurteilen? Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig 27. Februar 2009 Fachbereich 3.6 Dr. U. Johannsmeyer Einfache Betriebsmittel der Zündschutzart Eigensicherheit einfach zu beurteilen? 1. Einleitung Das

Mehr

Nr. Bewertung der Erfüllungskriterien für. MIAG Anbieter 2. Projektname: Standort: X X X X X X

Nr. Bewertung der Erfüllungskriterien für. MIAG Anbieter 2. Projektname: Standort: X X X X X X Nr. Bewertung der Erfüllungskriterien für 1 2 3 Projektname: Standort: Betreiberanforderung für ein überwachungsbedürftiges explosionsgeschütztes Flurförderzeug: Gerätekategorie 2G (Zone 1) 3G (Zone 2)

Mehr

ATEX-Richtlinie 94/9/EG und die Besonderheiten in der Anwendung bei RLT-Geräten

ATEX-Richtlinie 94/9/EG und die Besonderheiten in der Anwendung bei RLT-Geräten ATEX-Richtlinie 94/9/EG und die Besonderheiten in der Anwendung bei RLT-Geräten Hermann Reif TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München 1 Gliederung Zielsetzungen Bedeutung Anwendungsbereich Konzeption Definitionen

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften

Tore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit

Mehr

Explosionsschutz in Biogasanlagen

Explosionsschutz in Biogasanlagen Explosionsschutz in Biogasanlagen Erfahrungsbericht eines Sachverständigen nach 29a BImSchG 1 Inhalt: Einleitung Biogas und Biogasanlage Gesetze, Verordnungen, Techn. Regeln Prüfungen durch Sachverständige

Mehr

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel

Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel 113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter

Mehr

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012

Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Regelwerk Technischer Hinweis Merkblatt DVGW G 440 (M) April 2012 Explosionsschutzdokument für Anlagen zur leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und

Mehr

Infoblatt Sicherheit von Maschinen

Infoblatt Sicherheit von Maschinen Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version

Mehr

fr[r Konformiiätsaussage @'r sc FEx n A C lic T4 bzw. Ex n A C llc T4 und t{oi'rlj (s)

fr[r Konformiiätsaussage @'r sc FEx n A C lic T4 bzw. Ex n A C llc T4 und t{oi'rlj (s) {1) Konformiiätsaussage (2) (s) Geräte und Schutzsysieme zur bestimmungsgernäben Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - Richtlinie 94/9/EG Prüf bescheinigungsnummer TUV OO ATEX 1541 (4) Gerät:

Mehr

Weiterhin ist die Norm EN 1127, die Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz erwähnenswert mit Teil 1: Grundlagen und Methodik.

Weiterhin ist die Norm EN 1127, die Explosionsfähige Atmosphären Explosionsschutz erwähnenswert mit Teil 1: Grundlagen und Methodik. Explosionsschutz an Ventilatoren Seit 0.07.00 gilt EU-weit für Hersteller und Betreiber von explosionsgeschützten Geräten und Anlagen die Richtlinie 94/9/EG, weithin bekannt als ATEX 95 (früher ATEX 00a).

Mehr

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge Vorgehensweise bei der Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge (Lagermenge < 3t) Anita Franzkowiak, München 1. Aufstellung Aufstellung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Erdgastankstelle

Mehr

Luft + brennbares Gas + Zündquelle = Explosion. Luft + brennbarer Staub + Zündquelle = Explosion

Luft + brennbares Gas + Zündquelle = Explosion. Luft + brennbarer Staub + Zündquelle = Explosion Ex-Schutz Explosionsschutz Ventile für die Fluidtechnik zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen Explosionschutz für Gas, Staub und Druckfeste Kapselung und Eigensicherheit Lösungen für alle Zonen

Mehr

Füllstandanzeiger und Geräte für die explosionsgefährdeten Bereiche. Stäube. brennbare. mit ATEX Zulassung: II 1D oder II 1/2D oder II 1/3D

Füllstandanzeiger und Geräte für die explosionsgefährdeten Bereiche. Stäube. brennbare. mit ATEX Zulassung: II 1D oder II 1/2D oder II 1/3D liefert: Füllstandanzeiger und Geräte für die explosionsgefährdeten Bereiche brennbare Stäube mit ATEX Zulassung: II 1D oder II 1/2D oder II 1/3D Füllstandanzeiger und Geräte für die explosionsgefährdeten

Mehr

Verwendung von Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen

Verwendung von Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen Verwendung von Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Dr. Frobese/PTB BBS-Jahreshauptversammlung 2016 Gruppe

Mehr

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV

Mehr

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S Die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen beim Inverkehrbringen

Mehr

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte

Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare

Mehr

Betriebsanleitung (sicherheitsrelevanter Teil ATEX) AS-i Module (AirBox) AC246A / AC528A / AC542A / AC546A / AC551A / AC570A /00 12/2014

Betriebsanleitung (sicherheitsrelevanter Teil ATEX) AS-i Module (AirBox) AC246A / AC528A / AC542A / AC546A / AC551A / AC570A /00 12/2014 Betriebsanleitung (sicherheitsrelevanter Teil ATEX) AS-i Module (AirBox) DE AC246A / AC528A / AC542A / AC546A / AC551A / AC570A 80008907/00 12/2014 2 Betriebsanleitung (sicherheitsrelevanter Teil ATEX)

Mehr

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM UCM: Unintended Car Movement Unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg bei geöffneter Tür Vorschrift Mit der 3. Änderung der Maschinenrichtlinie

Mehr

Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013

Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? 28. Infotag - 14. Mai 2013 WAS ERWARTET SIE? Was kommt nach der Maschinenrichtlinie? Grenzen des CE-Zeichens Wann gelten andere Gesetze, Vorschriften und Richtlinien?

Mehr

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben

Aufzüge und Fahrtreppen. Aufzüge sicher betreiben Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge sicher betreiben Aufzüge im Fokus Täglich nutzen mehrere Millionen Menschen in Deutschland ca. 600.000 überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen, Tendenz steigend. Aufzugsanlagen

Mehr

Be- & Entlüftung von Aufzugsschächten / Maschinenräumen

Be- & Entlüftung von Aufzugsschächten / Maschinenräumen Seite 1/9 Merkblatt VSA Be- & Entlüftung von Aufzugsschächten / Maschinenräumen 1. Grundsätzliche Anforderungen In der neuen VKF-Brandschutzrichtlinie 23-15 für Beförderungsanlagen sowie in der neuen Norm

Mehr

Betriebsvorschriften für Aufzüge

Betriebsvorschriften für Aufzüge Betriebsvorschriften für Aufzüge Betreibertag 2010 - Niggemeier & Leurs GmbH Mitgliedschaften VMA Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen VFA Verband für Aufzugstechnik VDI Verein Deutscher Ingenieure

Mehr

Tagung Umgang mit Regulierungen und Behörden

Tagung Umgang mit Regulierungen und Behörden Tagung Umgang mit Regulierungen und Behörden ATEX 137 Aus Sicht des Betreibers SUVA Luzern Do. 21 Sept. 2006 Referent François Schlessinger Leiter technische Kontrolle Clariant Produkte (Schweiz) AG Fragen

Mehr

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07.

Für sicherheitsrelevante Bauteile und Systeme sollte geschultes Fachpersonal eingesetzt werden. scha-de, 04.07.2007. scha-de, 04.07. Einschränkung der betrieblichen Sicherheit durch mangelhafte und nicht weisungsgemäße Instandhaltung am Beispiel von Sicherheitsarmaturen für Explosionsgefährdete Anlagen 1 Störfälle und betriebliche Schadensfälle

Mehr

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 905 [Nr. 43] Technische Regeln für Betriebssicherheit en und en von Aufzugsanlagen TRBS 1121 Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit

Mehr

CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen

CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen CE-Kennzeichnung von verfahrenstechnischen Anlagen Manfred Schulte, Dipl.-Ing (FH) Elektrotechnik, CE-Koordinator Fachgruppe Anlagenbau, 21.09.2016 CE-Kennzeichnung für eine verfahrenstechnische Anlage?

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc

Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität

Mehr

Messtechnik für den Ex-Bereich

Messtechnik für den Ex-Bereich Ex-Pt 720 Ex 171-0 Ex 171-3 Messtechnik für den Ex-Bereich C % rf 2 Grundlagen des Explosionsschutzes Ex-Messgeräte von Testo Testo ist in der industriellen Messtechnik einer der weltweit führenden Hersteller

Mehr

~&~ EG-Bau m usterprüf.beschei TÜV 02 ATEX 1841

~&~ EG-Bau m usterprüf.beschei TÜV 02 ATEX 1841 (1) ~&~ EG-Bau m usterprüf.beschei nigung (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen-Richtlinie 94/9/EG EG Baumusterprüfbescheinigungsnummer

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

cf@z~ TÜV 03 ATEX 2006 X

cf@z~ TÜV 03 ATEX 2006 X .. cf@z~ (1 ) E G - Bau mus t er p r ü f b es ehe ini gun 9 (2) (3) Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung inexplosionsgefährdeten Bereichen - Richtlinie 94/9/EG EG Baumusterprüfbescheinigungsnummer

Mehr

Betriebsanleitung Schaltverstärker N00..A N05..A / / 2014

Betriebsanleitung Schaltverstärker N00..A N05..A / / 2014 Betriebsanleitung Schaltverstärker N00..A N05..A 80009130 / 00 0 / 014 Hinweise für den sicheren Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen 1 Verwendung Geräte, die eigensichere Stromkreise beinhalten,

Mehr

PTB 05 ATEX 2021 X. EEx ia IIC T6

PTB 05 ATEX 2021 X. EEx ia IIC T6 PrB (1) EG-Baumusterprüfbescheinigung (2) Gerte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - Richtlinie 94/9/EG (3) EG-Baumusterprüfbescheinigungsnummer (4) Gert:

Mehr

EMV Filter Fernleitung F11

EMV Filter Fernleitung F11 Bestelldaten Bezeichnung Typ Artikel Nr. EMV Filter Fernleitung 150 783 12 AX Filter für Tonfrequenzstromkreise Unterdrückung von Störspannungen Zündschutzart: I M 1 EEx ia I Anwendung und Funktion Das

Mehr

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944) 1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Sicherheitsbauteile Anhang V CE Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr 2 2014/33/EU*2014/33/EU*2014/

Mehr

F. Hoffmann-La Roche AG, Felix Kohler

F. Hoffmann-La Roche AG, Felix Kohler SGVC Fachtagung vom 22. November 2012 Explosionsschutz-Richtlinien (ATEX) Implementierung in der chemischen Produktion F. Hoffmann-La Roche AG, Felix Kohler Einleitung Explosionszonen Inertisierung Anlagenplanung

Mehr

Maßnahmen zum Explosionsschutz für Biogaseinspeise- und Aufbereitungsanlagen Überblick Dr. Albert Seemann

Maßnahmen zum Explosionsschutz für Biogaseinspeise- und Aufbereitungsanlagen Überblick Dr. Albert Seemann Maßnahmen zum Explosionsschutz für Biogaseinspeise- und Aufbereitungsanlagen Überblick Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 17. September 2013 Biogaserzeugung mit Einspeisung ins Erdgasnetz 12.1.2012 Seite 2

Mehr

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.

Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen. Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen

Mehr

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge

Handout. Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag. Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge Handout Herzlich Willkommen zu unserem Vortrag Neuerungen bei der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge 22.05.2014 1 Agenda I. Betriebssicherheitsverordnung II. Techn. Richtlinien 22.05.2014 2 22.05.2014

Mehr

Aufbau. Frontansicht. Schalter S1. Power Rail

Aufbau. Frontansicht. Schalter S1. Power Rail Temperatur-Repeater Merkmale Aufbau 1-kanalige Trennbarriere 4 V DC- (Power Rail) Eingang für Widerstand und RTD (Pt100, Pt500, Pt1000) Widerstandsausgang Genauigkeit 0,1 % für Pt100 Gehäusebreite 1,5

Mehr