Qualitätsoffensive Asphalt Aktuelle Änderungen in den Technischen Regelwerken
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- Catrin Flater
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1 29. Regenstaufer Asphalt- und Strassenbauseminar Qualitätsoffensive Asphalt Aktuelle Änderungen in den Technischen Regelwerken Dipl.-Ing. Stefan Leitner Gliederung 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt 2. Änderungen TL Bitumen-StB Änderungen TL Gestein-StB Änderungen TL Asphalt-StB Änderungen ZTV Asphalt-StB 07
2 Qualitätsoffensive Asphalt Qualitätsoffensive Asphalt 2011: Gründung Arbeitsgruppe aus Bauverwaltung, Bitumenlieferanten Mischgutherstellern, Prüfinstituten, Baufirmen, Industrieverbänden, Forschung /TU Ziel: Erhöhung der Qualität des Asphaltstraßenbaus 5 Arbeitsausschüsse Bitumen, Füller, Schichtenverbund, Asphaltrecycling, Bauabwicklung
3 Qualitätsoffensive Asphalt Bayerische Arbeitsgruppe und Arbeitskreis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) haben Änderungen für die Asphaltregelwerke erarbeitet. -> Bekanntmachungen vom zur TL Bitumen-StB 07, TL Gestein-StB 04, TL Asphalt- StB 07, und ZTV Asphalt-StB 07 Gliederung 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt 2. Änderungen TL Bitumen-StB Änderungen TL Gestein-StB Änderungen TL Asphalt-StB Änderungen ZTV Asphalt-StB 07
4 Bay. Änderungen TL Bitumen Ergebnisse Untersuchungen TU München: Homogenität 25/55-55 Quelle: TU München Qualitätssicherung: Bitumen Lagerbeständigkeit / Homogenität Quelle: TU München
5 Bay. Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 Einführung oberer Grenzwert für Erweichungspunkt Ring und Kugel für elastomermodifizierte Bindemittel Definition von RC-Bindemitteln Bild: TU München (polymermodifizierte Bindemittel mit einem höheren Modifikationsgrad) Definition von Deklarationsspannen für den Erweichungspunkt Ring und Kugel für RC- Bindemittel, NV-Bindemittel und höherpolymermodifizierte Bindemittel Bay. Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 > 63 > 73
6 Bay. Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 Für Straßenbaubitumen und polymermodifizierte Bitumen sind zur Erfahrungssammlung zusätzliche Prüfungen im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit durch die Bindemittelhersteller durchzuführen. Die Ergebnisse sind der TU München zur Verfügung zu stellen. Diese zusätzlichen Prüfungen sollen im Rahmen eines Forschungsvorhabens ausgewertet werden.
7 Änderungen in den TL Bitumen-StB 07 Gliederung 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt 2. Änderungen TL Bitumen-StB Änderungen TL Gestein-StB Änderungen TL Asphalt-StB Änderungen ZTV Asphalt-StB 07
8 Bay. Änderungen in den TL Gestein-StB 04, Fassung 07 Neue Definition aufgenommen: Gemahlener Füller: Die Herstellung von gemahlenem Füller erfolgt durch Mahlen von bereits aufbereiteten Gesteinskörnungen. Füller: Gesteinskörnung, deren überwiegender Anteil durch das 0,063 mm-sieb hindurchgeht und die Baustoffe zur Erreichung bestimmter Eigenschaften zugegeben werden kann. Fremdfüller: Füller mineralischen Ursprungs, der gesondert hergestellt wurde. Bay. Änderungen in den TL Gestein-StB 04, Fassung 07 Bei feinen Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemischen für Asphalt ist unabhängig vom Gehalt an Feinanteilen 2 x jährlich der Nachweis der Wasserempfindlichkeit mit dem Schüttel-Abrieb-Verfahren durchzuführen. Gehalt an Feinanteilen 3 M.-%: Auf Durchführung der Serie E (Eigenfüller) kann verzichtet werden.
9 Bay. Änderungen in den TL Gestein-StB 04, Fassung 07 Anforderung an Schüttelabrieb bei feinen Gesteinskörnungsgemischen und Gesteinskörnungsgemischen: bei Tragschichten höchstens 60 M.-% bei allen anderen Schichten höchstens 25 M.-% Sofern der Feinanteil mehr als 16 M.-% beträgt und das Material in Asphaltdeck- oder Asphalttragdeckschichten eingesetzt werden soll darf der Schüttelabrieb max. 15 M.-% betragen. Bay. Änderungen in den TL Gestein-StB 04, Fassung 07 Die Wasserempfindlichkeit von Fremdfüller ist ebenfalls 2 x jährlich mit dem Schüttel-Abrieb- Verfahren zu bestimmen (vorher: Quellungsprüfung am MPK ohne verbindliche Anforderung -> keine Differenzierung der Fremdfüller im Hinblick auf Wasserempfindlichkeit möglich)
10 Bay. Änderungen in den TL Gestein-StB 04, Fassung 07 Anforderung an Schüttelabrieb bei Fremdfüller: bei allen Schichten höchstens 45 M.-% Bilder: TU Dresden Gliederung 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt 2. Änderungen TL Bitumen-StB Änderungen TL Gestein-StB Änderungen TL Asphalt-StB Änderungen ZTV Asphalt-StB 07
11 Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 Der Mindest-Bindemittelgehalt für die Asphaltmischgutarten und sorten ACT, AC 22BS, AC 16 BS, AC 16 BN, AC 11 DS, SMA 11 S, SMA 8 S und SMA 8 N wird um 0,1 M.-% erhöht. Maximaler Hohlraumgehalt für alle AC T am Marschallprobekörper wird von 10 M.-% auf 7 M.-% geändert bei gleichzeitiger Änderung des Verfahrens zur Bestimmung der Raumdichte (Tauchwägung). Maximaler Hohlraumgehalt für AC 11 DS am Marschallprobekörper wird von 4,5 M.-% auf 3,5 M.-% geändert. Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 Für AC 22 BS, AC 16 BS, AC 11 DS, SMA 11 S, SMA 8 S und PA ist das Haftverhalten zwischen grober Gesteinskörnung und der zur Verwendung vorgesehenen Bindemittelart und sorte mit dem Rolling-Bottle-Test zu untersuchen. Ergibt sich eine verbleibende Umhüllung von mindestens 60 % (nach 24 h) kann ein ausreichendes Haftverhalten angenommen werden. Bei geringerer verbleibender Umhüllung: Maßnahmen benennen, mit denen ausreichendes Haftverhalten sichergestellt wird oder Verweis auf langjährige positive Erfahrungen. Es handelt sich um keinen Anforderungswert! Die Ergebnisse sind zur Erfahrungssammlung der TU München zur Verfügung zu stellen.
12 Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 Rolling-Bottle- Test Bilder: TU BS Bild: Uni Wuppertal Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 WPK: Die in Tabelle 15 genannten Prüfungen sind durchzuführen und die Ergebnisse der TU M zur Verfügung zu stellen.
13 Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 In der Tabelle D.1 im Anhang ist die Gesamttoleranz Tzul,i der relevanten Merkmale in Abhängigkeit von der Asphaltmischgutart folgende Änderung vorzunehmen: urspr. 1,0 urspr. 1,2 -> Auswirkungen auf Zugabemenge des Asphaltgranulats Bay. Änderungen in den TL Asphalt-StB 07 Als Fremdfüller ist ausschließlich gemahlener Füller (Herstellung durch Mahlen von bereits aufbereiteten Gesteinskörnungen) oder Mischfüller aus gemahlenem Füller und Calciumhydroxid zu verwenden. Bei Verwendung von polymermodifiziertem Bitumen 120/ A, 45/80-50 A, 25/55-55 A oder 10/40-65 A muss TR&Bmix innerhalb der Sortenspanne des geforderten PmB liegen. Ab einer Zugabemenge von 15 M.-% Asphaltgranulat und einem geforderten Bindemittel 25/55-55 A bzw. 10/40-65 A dürfen auch die Sorten 25/55-55 A RC bzw. 10/40-65 A RC verwendet werden. Für TR&Bmix bestehen dann keine Anforderungen.
14 Bay. Änderungen in den TL Asphalt 07 Die Erstprüfung ist neu zu erstellen, wenn die vom Bindemittelhersteller für den Anlieferungszustand deklarierten Spannweite für den Erweichungspunkt Ring und Kugel bei PmB 25/55-55 A RC, PmB 10/40-65 A RC, PmB 40/ A und bei viskositätsveränderten Bindemitteln überschritten wird. Zusätzliche Angaben in der Erstprüfung erforderlich. Gliederung 1. Bayerische Qualitätsoffensive Asphalt 2. Änderungen TL Bitumen-StB Änderungen TL Gestein-StB Änderungen TL Asphalt-StB Änderungen ZTV Asphalt-StB 07
15 Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Kompaktasphalt: Beim Herstellen von Kompakten Asphaltbefestigungen heiß auf heiß ist die untere heiße Schicht nicht zu befahren (Variante 1) oder der Einbau erfolgt mit zwei gestaffelt fahrenden Straßenfertigern mit hoher Vorverdichtung der unteren Schicht durch die Einbaubohle und automatischer Abstandskontrolle (Variante 2). Die Vorverdichtung der unteren Schicht muss so hoch sein, dass keine nennenswerten Eindrücke des Fahrwerkes des zweiten Straßenfertigers auftreten. Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Änderungen der Anforderungen an die Schichteigenschaften (Tabellen 9 bis 13):
16 Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07
17 Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Die Toleranzen für den Einzelwert und das arithmetische Mittel des Bindemittelgehaltes werden geändert: Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Änderung des Grenzwertes für den Hohlraumgehalt des MPK bei AC 11 DS: Hohlraumgehalt darf Grenzwerte der TL Asphalt um nicht mehr als 1,0 Vol.-% überschreiten (vorher 1,5 Vol.-%)
18 Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Kontrollprüfungen: Änderung Absatz 6 (Bindemittel) Änderung Absatz 10: Ergänzend zu den in Tab. 26 angegebenen Prüfungen sollen bei Verwendung von Straßenbaubitumen 30/45, 50/70, 70/100, 160/220 sowie polymermodifiziertem Bitumen 25/55-55, 10/40-65 und 40/ am rückgewonnen Bindemittel die nachstehenden Prüfungen durchgeführt werden: Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Penetration bei 25 C Verformungsverhalten im Dynamischen Scherrheometer nach Abschnitt 5.3 der TL Bitumen Verformungsverhalten im Dynamischen Scherrheometer nach der AL MSCR Prüfung Verhalten bei tiefen Temperaturen Biegebalkenrheometer nach Abschnitt 5.4 der TL Bitumen
19 Bay. Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Neue Regelungen zum Schichtenverbund: Unterschreiten bei der Abnahme einzelne Werte die geforderten Werte für den Schichtenverbund, so liegt ein Mangel vor. Der AN kann innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten nach Eingang der Mängelrüge beim AG eine erneute Kontrollprüfung verlangen. Die Probenahme zur Durchführung einer erneuten Kontrollprüfung hat innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Eingang der Mängelrüge beim AN zu erfolgen. Der Termin ist zwischen AG und AN einvernehmlich zu vereinbaren. Das Ergebnis der erneuten Kontrollprüfung tritt an die Stelle des Ergebnisses der Kontrollprüfung. Die Festlegungen in den Abschnitten und bleiben hiervor unberührt. Die Kosten für die erneute Kontrollprüfung trägt der AN. Bay. Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Neue Regelungen zum Schichtenverbund: Unterschreitet die maximale Scherkraft zwischen Asphaltdeckschicht und Asphaltbinder- bzw. Asphalttragschicht einen Wert von 1,0 kn (kein Schichtenverbund), so ist die Asphaltdeckschicht zu erneuern. Es werden Abzugsregelungen aufgenommen, die mit dem AN einzelvertraglich zu vereinbaren sind.
20 Bay. Änderungen in den ZTV Asphalt-StB 07 Zusätzliche Angaben im Eignungsnachweis erforderlich. Insbesondere ist künftig dem Eignungsnachweis die Erstprüfung und die dazugehörige Klassifizierung zur Information beizugeben. Kontrollprüfungen Asphaltgranulat: Vom eingesetzten Asphaltgranulat sollen Durchschnittsproben entnommen und die Übereinstimmung der Angaben der Klassifizierung überprüft werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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