Forum Real Estate Energetisches Bauen und Revitalisierung von Bestandsimmobilien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Forum Real Estate Energetisches Bauen und Revitalisierung von Bestandsimmobilien"

Transkript

1 Forum Real Estate Energetisches Bauen und Revitalisierung von Bestandsimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 21. Juni 2012

2 Einführung > Energetische Anforderungen an Gebäude: EnEG/EnEV 2009 EEWärmeG > Ziel: Energiebedarf senken Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen Langfristig: Null-/Plusenergiegebäude > Maßnahmen: ständig steigende Anforderungen an Neubauten ständig steigende Anforderungen an Bestandsbauten / bei Umbauten Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Häufig höhere Anforderungen - für eigene, aber auch für angemietete Gebäude 2

3 Einführung > Sachstand: Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU Novellierung der EnEV (und EnEG) Nach EU-RiLi: Entwurf bis spätestens 9. Juli 2012 Tatsächlich: Entwurf zur Zeit in Beratung, Veröffentlichung vss. Ende 2012/Anfang 2013, Inkrafttreten nicht vor Mitte (?) 2013 Parallel dazu Änderung des Mietrechts, um energetische Modernisierungen zu vereinfachen Entwurf liegt seit dem 18. Mai 2012 vor Inkrafttreten vss. Anfang

4 EnEV 2012 > EnEV 2012, ausgehend von den Vorgaben der EU: Ab 2019/2021: alle Neubauten sind Niedrigstenergiehäuser Verschärfung der energetischen Anforderungen bei Neubauten? Bestand: größere Renovierungen an Gebäude bzw. Gebäudesystemen (25 %) als Einfallstor für verschärfte Anforderungen es sind dann grundsätzlich die Mindestanforderungen (für Neubauten) einzuhalten Aber: momentan wohl keine verschärften Anforderungen im Bestand von der Bundesregierung geplant Sanierungsfahrplan des BMWI beginnt mit 2012, Ziel: Senkung des Primärenergiebedarfs um 80 % bis

5 EnEV 2012 Energieausweis: Nennung der Kenndaten in Anzeigen für Verkauf/Vermietung Aushangverpflichtung in öffentlichen Gebäuden / Gebäuden mit Publikumsverkehr und Gesamtnutzfläche von über 500 qm; ab Juli 2015 über 250 qm Für die öffentliche Hand: Umsetzung der Empfehlungen des Energieausweises Inspektion und Berichtspflicht für Heizungs- und Klimaanlagen über 20 kw/12 kw Nennleistung Unabhängige Kontrolle für Energieausweis und Heiz-/ Klimaanlageninspektion Sanktionierung von Verstößen Zwischenfazit: Der nächste Vortrag zur EnEV kommt bestimmt. 5

6 Energetische Modernisierung mit dem MietRÄndG

7 Heutige Rechtslage 554 BGB 242 BGB Erhaltung Modernisierung Andere notwendige Maßnahmen Regelungen gelten grundsätzlich für Wohn- und Gewerbeimmobilien 7

8 Heutige Rechtslage > Energetische Modernisierung fällt häufig unter 554 Abs. 2 BGB > Löst unterschiedliche Rechte und Pflichten aus: Vermieter muss die Maßnahmen (und zu erwartende Mieterhöhung) mindestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen, 554 Abs. 3 BGB Nach Durchführung der Maßnahmen: Mieterhöhung, 11/100 der für die Wohnung aufgewendeten Kosten (Achtung, nur bei Wohnraum!) Mieter Duldungspflicht (Ausnahme: Härtefall) Kündigung Schadensersatz Aufwendungsersatz, ggfs. Vorschussleistung des Vermieters Minderung 8

9 Rechtslage nach dem MietRÄndG Neues Kapitel im Mietrecht 555a BGB Erhaltung 555b BGB Modernisierung sind bauliche Veränderungen Nr. 1 durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung), Nr. 2 durch die auf sonstige Weise nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, Nr. 3 durch die der Wasserverbr auch nachhaltig reduziert wird, Nr. 4 durch die der Gebrauchsw ert der Mietwache nachhaltig erhöht wird, Nr. 5 durch die die allgemeinen Wohnverhält nisse auf Dauer verbessert werden, Nr. 6 die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und die keine Erhaltungsmaßnahmen nach 555a BGB sind oder Nr. 7 durch die neuer Wohnraum geschaffen wird. 9

10 Rechtslage nach dem MietRÄndG > Auch die neue Rechtslage löst unterschiedliche Rechte und Pflichten aus: Vermieter muss die Maßnahme, die zu erwartende Mieterhöhung und die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten mindestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen Mieterhöhung bei Nr. 1, 3, 4, 5 und 6 in Höhe von 11/100 der für die Wohnung aufgewendeten Kosten Ausnahme: Härtefall Rückausnahme: (i) Verpflichtung des Vermieters zur Modernisierung oder (ii) Herstellung des allgemein üblicher Zustand Keine Mieterhöhung bei Nr. 2 und 7 Mieter Duldungspflicht (Ausnahme: Härtefall) Kündigung Schadensersatz Aufwendungsersatz, ggfs. Vorschussleistung des Vermieters Minderung Ausnahme: bei energetischer Modernisierung für drei Monate; Grenze: Unbewohnbarkeit 10

11 Rechtslage nach dem MietRÄndG > Umstellung der Wärme/Warmwasserversorgung - Contracting umlegbar, wenn Kosten nicht höher als die bisherigen Kosten (Kostenvergleich näher in neu zu schaffender Verordnung geregelt) wenn nicht umlegbar, zahlt Mieter fiktive Betriebskosten weiter (?) > Parteien können nach Abschluss des Mietvertrages Vereinbarungen aus Anlass von Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen treffen, insbesondere zeitliche und technische Durchführung der Maßnahmen Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters künftige Höhe der Miete 11

12 Fazit: - EnEV 2012 kommt (verspätet) - MietRÄndG 2012 lässt Fragen offen Doppelte Härtefallregelung Keine gesetzliche Mieterhöhung im gewerblichen Mietrecht für energetische Modernisierung Ungeklärt: Abgrenzung bei Zusammentreffen von Modernisierungs- oder Erhaltungsarbeiten (Mieterhöhung, Minderung) Ermöglicht die Durchführung von mehreren energetischen Modernisierungsmaßnahmen hintereinander das Aushebeln der Minderungsrechte? Ist der durch die energetische Modernisierung geschaffene Zustand vertragsgemäß? 12

13 Vielen Dank! Dr. Anja Disput Partnerin, Frankfurt am Main > Real Estate Kontaktdetails T: +49 (0) E: 13

14 Unsere Standorte Beijing Ω Unit 2307&08, West Tower, Twin Towers B-12 Jianguomenwai Avenue Chaoyang District Beijing T. +86 (10) Berlin Ebertstraße Berlin T. +49 (0) Bratislava Panenská Bratislava T. +421(0) Brünn Ω Dominikánské námĕstí 4/ Brno T Brüssel Trône House 4 Rue du Trône 1000 Brüssel T. +32 (0) Budapest Dorottya u. 1. III. em Budapest T. +36 (0) Cambridge 24 Hills Road Cambridge, CB2 1JP T. +44 (0) Dubai 26th Floor, Rolex Tower, Sheikh Zayed Road, P.O. Box Dubai, United Arab Emirates T (0) Düsseldorf Benrather Straße Düsseldorf T. +49 (0) Frankfurt Senckenberganlage Frankfurt a.m. T. +49 (0) Hamburg Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai Hamburg T. +49 (0) Kiew Illinsky Business Center vul. Illinska Kiew T. +38 (0) Klagenfurt Ω Alter Platz Klagenfurt T. +43 (0) London 5 New Street Square London EC4A 3TW T. +44 (0) München Isartorplatz München T. +49 (0) Paris 42 avenue Montaigne Paris T. +33 (0) Prag Prašné Brány Praha 1 T Shanghai Ω Unit 1509, United Plaza No. 1468, Nanjing West Road Shanghai T. +86 (0) Singapur RHTLaw Taylor Wessing LLP Six Battery Road #09-01, #10-01 Singapore T Warschau ul. Mokotowska Warschau T. +48 (0) Wien Schwarzenbergplatz Wien T. +43 (0) Ω Representative offices 14

Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014

Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht. Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen im Mietrecht Dr. Adrian Birnbach LL.M. (Stellenbosch) München, 13.05.2014 Mietrechtsnovellierungsgesetz Ziel des Mietrechtsnovellierungsgesetzes Umsetzung

Mehr

Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien

Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Forum Real Estate Investment in Spezialimmobilien Dr. Anja Disput Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 20. September 2012 Einführung > Spezialimmobilien/Betreiberimmobilien Wert der

Mehr

(Planungs-)Rechtliche Anforderungen an Refurbishment-Projekte im Einzelhandel

(Planungs-)Rechtliche Anforderungen an Refurbishment-Projekte im Einzelhandel (Planungs-)Rechtliche Anforderungen an Refurbishment-Projekte im Einzelhandel Dr. Christoph Brandenburg Bild einfügen (Cover Small) München, 13.11.2014 Refurbishment: Modernisierung Wiederaufarbeitung

Mehr

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung

Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Aktuelle Herausforderungen in der Immobilienbewertung Dr. Anja Disput Frankfurt, November 2011 2011 Taylor Wessing Deutschland 1 > Bewertungsergebnis hat Auswirkungen insbesondere auf Finanzierung Investmentbegeisterung

Mehr

Andrea Hermanni. Köln, 11. Juni 2015

Andrea Hermanni. Köln, 11. Juni 2015 Symbiose von stationärem Einzelhandel und E-Commerce: Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht Auswirkungen auf die Umsatzmiete und die Beachtung des Fernabsatzrechts Andrea Hermanni Köln, 11. Juni 2015

Mehr

TW Insurance Day Management von Cyber-Risiken

TW Insurance Day Management von Cyber-Risiken TW Insurance Day Management von Cyber-Risiken Natalie Kress Cyber Practise Manager Germany & Austria, ACE European Group Limited RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing Düsseldorf,

Mehr

Die Europäische Grundrechtscharta - Fallstricke und Chancen für das deutsche Arbeitsrecht

Die Europäische Grundrechtscharta - Fallstricke und Chancen für das deutsche Arbeitsrecht Die Europäische Grundrechtscharta - Fallstricke und Chancen für das deutsche Arbeitsrecht Dr. Michael Johannes Pils Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library DAAD-Alumni-Treffen in Freiburg Gliederung

Mehr

Haftung und Stoffrecht in China

Haftung und Stoffrecht in China Haftung und Stoffrecht in China INSERT IMAGE HERE Go to Insert, Picture, From file, then select relevant picture from the firm-wide image library. The image will need to fit flush against the grey box.

Mehr

Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung

Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung Aktuelle Herausforderungen bei der Immobilienfinanzierung Überblick über die Auswirkungen der aktuellen Entwicklung des Finanzierungsmarktes auf Projektentwicklungen und Ankäufe Johannes Callet (TW Real

Mehr

Rechtliche Aspekte der Revitalisierung in komplexen Innenstandlagen

Rechtliche Aspekte der Revitalisierung in komplexen Innenstandlagen Rechtliche Aspekte der Revitalisierung in komplexen Innenstandlagen Revitalisierung bei bestehenden Mietverhältnissen Bild einfügen (Cover Small) Andrea Hermanni, Partnerin Forum Einzelhandel, 21. Juli

Mehr

Cyber Security und Know-how Schutz rechtliche Grundlagen

Cyber Security und Know-how Schutz rechtliche Grundlagen Cyber Security und Know-how Schutz rechtliche Grundlagen RA Jan Feuerhake, LL.M. (Melbourne) Sieb & Meyer AG, Lüneburg, 10. März 2015 Agenda 01 > Rechtlicher Schutz von Know-how 02 > IT-Systeme als Angriffsweg

Mehr

Rechtsraum Cyber - welche rechtlichen Grundlagen müssen Unternehmen beachten?

Rechtsraum Cyber - welche rechtlichen Grundlagen müssen Unternehmen beachten? Rechtsraum Cyber - welche rechtlichen Grundlagen müssen Unternehmen beachten? Dr. Axel Frhr. v. d. Bussche, LL.M. (L.S.E.) Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht ACE Cyberforum, 18. Juni

Mehr

Die fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen

Die fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen Die fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen Dr. Cornelius Weitbrecht Dr. Oliver Treptow Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library München, 13. April 2013 Gliederung 01 > Gesellschaft bürgerlichen

Mehr

Finanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011

Finanzierung von Photovoltaik Projekten. Carsten Bartholl 28. September 2011 Finanzierung von Photovoltaik Projekten Carsten Bartholl 28. September 2011 Inhalt 01 > Finanzierung von PV-Projekten 02 > Bridging the Funding Gap 03 > Typische Finanzierungsprobleme 04 > Regulatorisches

Mehr

Produkt- und Patienteninformationen via Apps Probleme des Datenschutzes, Werbe- und Medizinprodukterechts

Produkt- und Patienteninformationen via Apps Probleme des Datenschutzes, Werbe- und Medizinprodukterechts MoyeaPowerPoint E-Learning Center >24.09.2014 Produkt- und Patienteninformationen via Apps Probleme des Datenschutzes, Werbe- und Medizinprodukterechts 10. Augsburger Forum für Medizinprodukterecht Diana

Mehr

Werbung mit Marktforschungsstudien zur Kundenzufriedenheit. Morten Merx, TaylorWessing, München

Werbung mit Marktforschungsstudien zur Kundenzufriedenheit. Morten Merx, TaylorWessing, München Werbung mit Marktforschungsstudien zur Kundenzufriedenheit Morten Merx, TaylorWessing, München Augsburg, 14.09.2011 Contents 01 > Einführung 02 > Rechtlicher Rahmen 03 > Verbot von Testimonials in der

Mehr

Videoüberwachung und Gesichtserkennungsdienste RA Paul Voigt, Lic. en Derecho

Videoüberwachung und Gesichtserkennungsdienste RA Paul Voigt, Lic. en Derecho Videoüberwachung und Gesichtserkennungsdienste RA Paul Voigt, Lic. en Derecho 1. Dialogcamp 13. Juni 2012 München A. Videoüberwachung 01 > Immanente Gefahren der Videoüberwachung für den Betroffenen 02

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen

Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM rechtssicher gestalten und durchführen RA Tobias Neufeld, LL.M. Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht Solicitor (England & Wales) Düsseldorf IHK München Gesundheit am Arbeitsplatz Betriebliches Gesundheitsmanagement Juristische Fallstricke BGM

Mehr

Forum Real Estate Insolvenznahe Restrukturierung von Immobilienportfolios

Forum Real Estate Insolvenznahe Restrukturierung von Immobilienportfolios Forum Real Estate Insolvenznahe Restrukturierung von Immobilienportfolios Dr. Lorenzo Matthaei, Florian Steinhardt Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 21. November 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Cloud Computing - Rechtliche Lösungen für den Mittelstand -

Cloud Computing - Rechtliche Lösungen für den Mittelstand - Cloud Computing - Rechtliche Lösungen für den Mittelstand - itec 10 Hanau 24. November 2010 Präsentation von Dr. Kai Westerwelle Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht 1 KANZLEI DES JAHRES

Mehr

Vergnügungsstättenstandorte Erarbeitung und Umsetzung von Entwicklungskonzepten

Vergnügungsstättenstandorte Erarbeitung und Umsetzung von Entwicklungskonzepten Vergnügungsstättenstandorte Erarbeitung und Umsetzung von Entwicklungskonzepten Jan Vorholt, GMA München Dr. Tanja Brunner, Taylor Wessing Bild einfügen (Cover Small) Inhalt: Marktentwicklung von Vergnügungsstätten

Mehr

Newsletter Employment 03/07

Newsletter Employment 03/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 3 Taylor Wessing Januar 2007 Ausgabe 03/07 (Januar 2007) Newsletter Employment 03/07 Gerichtlicher Vergleich im schriftlichen Verfahren Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Jahrestagung House of Pharma

Jahrestagung House of Pharma Jahrestagung House of Pharma Biosimilars Dr. Manja Epping Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt, 18. September 2012 Inhalt 01 > Was sind Biosimilars? 02 > Was macht Biosimilars so besonders?

Mehr

Newsletter Employment 38/06

Newsletter Employment 38/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 38 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 38/06 (September 2006) Newsletter Employment 38/06 Beendigungsvergleich zwischen Betriebsveräußerer und Arbeitnehmer nach Betriebsübergang

Mehr

Newsletter Employment 18/06

Newsletter Employment 18/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 18 Taylor Wessing Mai 2006 Ausgabe 18/06 (Mai 2006) Newsletter Employment 18/06 Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber Taylor Wessing Practice Department Employment enewsletter

Mehr

DIPLOMATISCHE VERTRETUNGEN

DIPLOMATISCHE VERTRETUNGEN DIPLOMATISCHE VERTRETUNGEN ABU DHABI Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate Office 1001, Silver Wave Tower, Meena Street P.O. Box 44909 Abu Dhabi Vereinigte Arabische

Mehr

TW Insurance Day Neue AnlV, Solvency II sowie der Fall Hypo Alpe Adria

TW Insurance Day Neue AnlV, Solvency II sowie der Fall Hypo Alpe Adria TW Insurance Day Neue AnlV, Solvency II sowie der Fall Hypo Alpe Adria RAin Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Partnerin Taylor Wessing RA Mag. Wolfgang Kapek, TaylorWessing e n w c Wien Düsseldorf, 7. Mai

Mehr

Einheitspatent & Einheitliches Patentgericht

Einheitspatent & Einheitliches Patentgericht Einheitspatent & Einheitliches Patentgericht Schutzrechtsstrategien und gerichtliche Durchsetzung von Einheitspatenten Bild einfügen und klassischen (Cover Small) zur Image europäischen Library Patenten

Mehr

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher

Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Mandanten Newsletter Ausgabe 32 Taylor Wessing August 2006 Ausgabe 32/06 ( August 2006) Newsletter Employment 32/06 Arbeit auf Abruf - Zulässigkeit und Grenzen arbeitsvertraglicher Arbeitszeitflexibilisierung

Mehr

Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung. Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing

Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung. Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung Datenschutzrechtliche Aspekte des Cloud Computing Inhalt 01 > Einführung 02 > Relevante Vorschriften 03 > Datenschutz 04 > Auftragsdatenverarbeitung 05 >

Mehr

Vergaberechtliche Compliance und Korruptionsprävention bei öffentlichen Bauaufträgen

Vergaberechtliche Compliance und Korruptionsprävention bei öffentlichen Bauaufträgen Vergaberechtliche Compliance und Korruptionsprävention bei öffentlichen Bauaufträgen Öffentlicher Raum Öffentlicher Bau Öffentliche Immobilie Andreas Haak Berlin, 4. Dezember 2012 Inhalt 01 > Compliance

Mehr

Newsletter Employment 13/07

Newsletter Employment 13/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 13 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 13/07 (März 2007) Newsletter Employment 13/07 Über den Wolken Die erste Entscheidung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Taylor

Mehr

HTGF-Family Day 2015. ESOP Key forbuildingvalue. Bild einfügen (Cover Small) Bonn, 23. Juni 2015

HTGF-Family Day 2015. ESOP Key forbuildingvalue. Bild einfügen (Cover Small) Bonn, 23. Juni 2015 HTGF-Family Day 2015 ESOP Key forbuildingvalue Bild einfügen (Cover Small) Bonn, 23. Juni 2015 Inhalt 01 > Mitarbeiterbeteiligung Ziele, Modelle, Status 02 > Eigenkapitalbeteiligung Vor- und Nachteile

Mehr

In bester Verfassung? - Aktives Gesundheitsmanagement im Betrieb

In bester Verfassung? - Aktives Gesundheitsmanagement im Betrieb In bester Verfassung? - Aktives Gesundheitsmanagement im Betrieb Frankfurter Tag des Arbeitsrechts, 14. April 2011 Bild einfügen (Cover Small) Susanne Lüddecke Dr. Sabine Bechtel Gliederung 01 > Einführung

Mehr

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung Mandanten Newsletter Ausgabe 11 Taylor Wessing März 2006 Ausgabe 11 06 (März 2006) Newsletter Employment 11-06 Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und des Arbeitslosengeldes auf die Annahmeverzugsvergütung

Mehr

Newsletter Employment 37/06

Newsletter Employment 37/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 37 Taylor Wessing September 2006 Ausgabe 37/06 (September 2006) Newsletter Employment 37/06 Neue Risiken beim Vergleichsschluss Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Rechtsanwälte in den VAE Lawyers in the UAE. AHK-Mitglieder AHK Members. Alexander & Partner. In association with. Al Suwaidi & Company

Rechtsanwälte in den VAE Lawyers in the UAE. AHK-Mitglieder AHK Members. Alexander & Partner. In association with. Al Suwaidi & Company Rechtsanwälte in den VAE Lawyers in the UAE AHK-Mitglieder AHK Members Alexander & Partner In association with Al Suwaidi & Company Dubai Nicolas Bremer, Partner Nicolas Bremer, Partner Suite 237 Emarat

Mehr

Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben

Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben Energieeffiziente Hallenbauten Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden Ziele der Bundesregierung und Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens

Mehr

MietrechtermöglichtdemVermieterdieangemesseneVerwertungseinesEigentumsundschafftzugleichsozialeSicherheitfürdenMieter.

MietrechtermöglichtdemVermieterdieangemesseneVerwertungseinesEigentumsundschafftzugleichsozialeSicherheitfürdenMieter. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10485 17. Wahlperiode 15. 08. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die

Mehr

Newsletter Employment 42/06

Newsletter Employment 42/06 Mandanten Newsletter Ausgabe 42 Taylor Wessing Oktober 2006 Ausgabe 42/06 (Oktober 2006) Newsletter Employment 42/06 Zugangsvereitelung von Arbeitgeberkündigungen Taylor Wessing Practice Department Employment

Mehr

Inhaltsverzeichnis Was Sie wissen müssen In 5 Schritten zum Energieausweis Was müssen Vermieter und Mieter beachten? Tipps zum Energiesparen

Inhaltsverzeichnis Was Sie wissen müssen In 5 Schritten zum Energieausweis Was müssen Vermieter und Mieter beachten? Tipps zum Energiesparen Inhaltsverzeichnis Was Sie wissen müssen 4 Was ist ein Energieausweis? 4 Welche Fristen müssen Sie beachten? 5 Welche Energieausweise gibt es? 6 Wer benötigt einen Energieausweis? 6 Wie kommen Sie zu einem

Mehr

Newsletter Employment 10/07

Newsletter Employment 10/07 Mandanten Newsletter Ausgabe 10 Taylor Wessing März 2007 Ausgabe 10/07 (März 2007) Newsletter Employment 10/07 Sozialversicherungspflicht: Neues zum GmbH- Fremdgeschäftsführer? Taylor Wessing Practice

Mehr

Arbeitsrecht in Deutschland

Arbeitsrecht in Deutschland Arbeitsrecht in Deutschland Finance & investment Maritime Energy Natural resources Transport Real estate ICT Corporate Finance Tax Dispute resolution Employment Regulatory London New York Paris Hamburg

Mehr

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 22.4.224 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude 1997 1997 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare

Mehr

UniversitätsSchriften

UniversitätsSchriften UniversitätsSchriften Recht 816 Christian Osthus Die energetische Gebäudemodernisierung im Mietwohnungsbestand Duldungspflicht und Modernisierungsumlage nach dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 Nomos Nomos

Mehr

3. Münchner Datenschutztag 3rd Munich Data Protection Day

3. Münchner Datenschutztag 3rd Munich Data Protection Day 3. Münchner Datenschutztag 3rd Munich Data Protection Day European Data Protection Laws in the Making Donnerstag, 16. Oktober2014 Thursday, 16 October 2014 Agenda 13:15 Uhr / 1:15 pm Akkreditierung / Registration

Mehr

a~íéåëåüìíòj`çãéäá~ååé=áã=råíéêåéüãéå=

a~íéåëåüìíòj`çãéäá~ååé=áã=råíéêåéüãéå= a~íéåëåüìíòj`çãéäá~ååéáãråíéêåéüãéå pééíéãäéêommu báåäéáíìåö Den Chancen zur Nutzung von Kunden- und Arbeitnehmerdaten steht eine zunehmende, oft schwer zu durchschauende Regulierung des Datenschutzes

Mehr

Taylor Wessing. Ausschreibungen für Erneuerbare Energien Frankreich UK Polen. Carsten Bartholl 29. Oktober 2014, DENA/BMWi, Berlin

Taylor Wessing. Ausschreibungen für Erneuerbare Energien Frankreich UK Polen. Carsten Bartholl 29. Oktober 2014, DENA/BMWi, Berlin Taylor Wessing Ausschreibungen für Erneuerbare Energien Frankreich UK Polen Carsten Bartholl 29. Oktober 2014, DENA/BMWi, Berlin Inhalt > Veränderungsbedarf wegen EU-rechtlicher Rahmenbedingungen > Einstieg:

Mehr

Future emobility Rechtliche Aspekte

Future emobility Rechtliche Aspekte Future emobility Rechtliche Aspekte Übersicht Einleitung // Future emobility Das Ökosystem der Mobilität im Wandel 01 // Neue Wertschöpfungsketten, Vertriebs- und Geschäftsmodelle Die Schnittstelle zum

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 19.09.04 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude Hein-Saß-Weg 8, 119 Hamburg 01 01 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche

Mehr

EnEV 2013... Ausblick 2014

EnEV 2013... Ausblick 2014 2013 JAHRESFACHTAGUNG 24. Mai 2013 EnEV 2013... Ausblick 2014 Eckhard Zink Das Wichtigste zuerst! In 5 bis 6 Jahren dürfen Gebäude keine Energie mehr verbrauchen! ab 31.12.2020 alle neuen Gebäude: Niedrigstenergiegebäude

Mehr

Rechtsanwalt Jürgen Hammel

Rechtsanwalt Jürgen Hammel Referent: Rechtsanwalt Jürgen Hammel Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Definitionen: Nettokaltmiete/Grundmiete

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 13.04.2021 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger

Mehr

Mietrecht im Lichte der Energieeinsparung, Auswirkungen und Risiken

Mietrecht im Lichte der Energieeinsparung, Auswirkungen und Risiken Mietrecht im Lichte der Energieeinsparung, Auswirkungen und Risiken Referent: Dr. Andreas Stangl Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Schlichter nach BaySchlG

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 08.03.00 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche ) Erneuerbare Energien Bürogebäude Beim Strohhause 31, 0097

Mehr

nach der Mietrechtsreform 2013

nach der Mietrechtsreform 2013 Umsetzung von nach der Mietrechtsreform 2013 Jürgen Upmeyer Geschäftsführer Verband Haus & Grund OWL Wir über uns Wir helfen Ihnen bei Ihren Haus-Aufgaben Eigentümerverband Haus & Grund Interessenvertretung

Mehr

12. Februar 2014 OPTIONEN DES KREDITHANDELS KREDIT- UND INFRASTRUKTURFONDS

12. Februar 2014 OPTIONEN DES KREDITHANDELS KREDIT- UND INFRASTRUKTURFONDS 12. Februar 2014 OPTIONEN DES KREDITHANDELS KREDIT- UND INFRASTRUKTURFONDS STEUERLICHE ASPEKTE Dr. Matthias Geurts Besteuerungsregime Übersicht 2 Steuerliche Definition von Investmentfonds 3 Steuerliche

Mehr

ENERGIEAUSWEISfür Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEISfür Nichtwohngebäude Gültig bis: 02.06.2019 1 Hauptnutzung / Adresse Nichtwohngebäude Albert-Einstein-Ring 1-3, 3a, 22761 Hamburg teil Baujahr 1992 Baujahr Wärmeerzeuger Fernwärme Baujahr Klimaanlage 1994 Nettogrundfläche

Mehr

Synopse Mietrechtsreform 2013

Synopse Mietrechtsreform 2013 Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) Verkündung: Gesetz vom 19.06.2001 - Bundesgesetzblatt Teil I 2001 Nr.28 25.06.2001 S. 1149 Inkrafttreten: 01.09.2001

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer 3.500 m² NGF Hansa Haus Frankfurt Berner Straße 74-76,

Mehr

Internationaler Vertrieb - internationale Haftung?

Internationaler Vertrieb - internationale Haftung? Vortrag auf der Suppliers Convention - Industrial Supply Internationaler Vertrieb - internationale Haftung? Prof. Dr. Thomas Klindt, Rechtsanwalt, Partner Drei Säulen des Produktrechts behördliches Produktsicherheitsrecht

Mehr

Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt

Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt Seminar des Komitees für Rechtsfragen AHK Russland: Strukturierung von Joint Ventures Dr. Thomas Mundry, Rechtsanwalt Russische Joint-Venture-Gesellschaft + Gesellschaftstyp OOO ZAO + Nachteile Schwierigkeiten

Mehr

Aktueller Sachstand zum Energieausweis. Energieagentur Regio Freiburg GmbH

Aktueller Sachstand zum Energieausweis. Energieagentur Regio Freiburg GmbH Seminar der badenova am 26.11.07 Aktueller Sachstand zum Energieausweis Energieagentur Regio Freiburg GmbH Dipl.-Ing. Rainer Schüle - Geschäftsführer - Energiepass für Wohngebäude warum? Quelle: Deutsche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 05.11.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude Reisholzer Werftstrasse 38-40 40589 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1994 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger

Mehr

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 1 Wer Kartoffeln aus dem eigenen Garten isst, muss dafür auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Peter

Mehr

SJ Berwin Deutschland

SJ Berwin Deutschland SJ Berwin Deutschland International und vernetzt denken: Intelligente Lösungen in einer starken Einheit SJ Berwin LLP ist eine führende internationale Wirtschaftskanzlei und weltweit erfolgreich mit über

Mehr

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434

Mehr

Zuhorn & Partner GbR Alfredstraße 239-241 45133 Essen. Fon 0201-842 94-0 Fax 0201-842 94-99 E-Mail: zuhorn@zuhorn.de www.zuhorn.de

Zuhorn & Partner GbR Alfredstraße 239-241 45133 Essen. Fon 0201-842 94-0 Fax 0201-842 94-99 E-Mail: zuhorn@zuhorn.de www.zuhorn.de Zuhorn & Partner GbR Alfredstraße 239-241 45133 Essen Fon 0201-842 94-0 Fax 0201-842 94-99 E-Mail: zuhorn@zuhorn.de www.zuhorn.de Frank Wolske Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 10.0.00 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) St. Hedwig Krankenhaus Große Hamburger Straße 5-11 10115 Berlin 1850 1990 Gebäudefoto

Mehr

THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP

THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP THE REAL ESTATE INVESTMENT GROUP WEGE... DIE WIR KONSEQUENT WEITERGEGANGEN SIND Die Noerr Real Estate Investment Group hat im Jahr 2012 beraten: 5 der 10 größten deutschen (Thomas Daily) rund 60 Prozent

Mehr

Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert. 09. Oktober 2012, Hannover. Stellungnahme des VfW

Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert. 09. Oktober 2012, Hannover. Stellungnahme des VfW Stellungnahme des VfW: Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 09. Oktober 2012, Hannover Stellungnahme des VfW VfW-Stellungnahme Modernisierung zum Nulltarif funktioniert nicht! 2/5 Modernisierung

Mehr

Aktuelle Informationen zum Energieausweis.

Aktuelle Informationen zum Energieausweis. Aktuelle Informationen zum Energieausweis. Warum gibt es den Energieausweis? In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Anders als bei vielen Haushaltsgeräten

Mehr

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai 2011. Corporate/M&A

M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden. Donnerstag, 12. Mai 2011. Corporate/M&A M&A Update 2011 Damit Sie mit Ihrem nächsten Deal keinen Schiffbruch erleiden Donnerstag, 12. Mai 2011 Corporate/M&A Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen bei einer Veranstaltung,

Mehr

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt.

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Gültig bis: 18.12.2022 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik *) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (AN) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung des

Mehr

BREIHOLDT & VOSCHERAU. Info-Brief zum neuen Energieausweis

BREIHOLDT & VOSCHERAU. Info-Brief zum neuen Energieausweis Info-Brief zum neuen Energieausweis Nun steht es unverrückbar fest: Ab dem 1. Juli 2008 wird er Pflicht, der Energieausweis für Gebäude. Auf Bitten von Engel & Völkers geben wir Ihnen einen Überblick über

Mehr

o Gebäude 084359/ 000

o Gebäude 084359/ 000 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 11.08.2023 o Gebäude 084359/ 000 Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik *) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (AN) Erneuerbare

Mehr

Chancen und Umsetzung des nationalen Aktionsplans: Energieeffizienz im Gebäudebereich

Chancen und Umsetzung des nationalen Aktionsplans: Energieeffizienz im Gebäudebereich Chancen und Umsetzung des nationalen Aktionsplans: Energieeffizienz im Gebäudebereich Dr.-Ing. Alexander Renner Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudebereich BMWi Bundesministerium für Wirtschaft

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien

Mehr

EN ERG 1 EAUSWEISfürWohngebäude

EN ERG 1 EAUSWEISfürWohngebäude trag.plan.ing ~ ~-ü~~g~~ei~s_c_haft 0-I EN ERG EAUSWEISfürWohngebäude gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 29.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Wohnhaus Adickesallee 63-65 60322

Mehr

ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien

ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien ENEV 2014 Energieeffizienz - Gesetzliche Vorgaben und spezifische Herausforderungen für Käufer und Besitzer von Bestandsimmobilien Bewertung und Registriernummer neu Gebäudebestand Durchschnittswerte in

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 31.03.2024 Aushang Hauptnutzung / kategorie Handel Non-food, sonstige persönliche Dienstleistungen bis 300 qm Sonderzone(n) Adresse Richard-Lattorf-Straße 21 Gewerbe, 30453 Hannover teil Baujahr

Mehr

Der Energieausweis: Inhalt, Typen und Übergangsregelungen

Der Energieausweis: Inhalt, Typen und Übergangsregelungen Technische Universität München ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 Energiebedarf Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 60 Anhang 6 Muster Energieausweis Wohngebäude (zu den 18 und 19) ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 1 typ Adresse teil Baujahr Baujahr Anlagentechnik foto (freiwillig) Anzahl Wohnungen nutzfläche

Mehr

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE)

Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sonderausgabe: Die Europäische Aktiengesellschaft Societas Europaea (SE) Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, ist vor wenigen Tagen die Verordnung über die Europäische

Mehr

Inhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 i. Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation mit Chinesen...9. b. Impressum... 11

Inhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 i. Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation mit Chinesen...9. b. Impressum... 11 2 Inhaltsverzeichnis a. Standorte...3 1. Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation mit Chinesen...9 i. Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation mit Chinesen...9 b. Impressum... 11 3 a. Standorte Unsere

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 05.11.2022 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Bürogebäude Stern-,Gewürzmühl-,Tattenbach-, Robert-Koch-Straße,

Mehr

Klimaschutz durch die Energieeinsparverordnung

Klimaschutz durch die Energieeinsparverordnung Corinna Moser Klimaschutz durch die Energieeinsparverordnung Nomos Vorwort 7 Abkürzungsverzeichnis 19 1 Einleitung 25 2 Klimaschutz als Aufgabe auf allen Ebenen 28 A. Motive des Klimaschutzes 28 I. Natürlicher

Mehr

EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG

EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten,

Mehr

Mietrechtsreform 2013 Ein Überblick

Mietrechtsreform 2013 Ein Überblick Mietrechtsreform 2013 Ein Überblick Zum 01. Mai 2013 ist die vom Bundestag beschlossene Reform des Mietrechts in Kraft getreten. Im Fokus der zum Teil weitreichenden Änderungen standen dabei vor allem

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 21.01.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Projekt Kirchblick 2014

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515)

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 8. Dezember 2015 (492-1-A-4515) 23304 Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig : 01.10.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Universität (Institutsgebäude II)

Mehr

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014

Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014 Update Arbeitsrecht Frühjahr 2014 Inhalt In gewohnter Art und Weise bringen wir Sie mit unserer Veranstaltungsreihe Update Arbeitsrecht an allen deutschen Hogan Lovells Standorten auf den neuesten Stand

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 15 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 15 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl

Mehr

ROHS WENNER HENDRIKS ERLEY LUDWIG RECHTSANWÄLTE NOTARE FACHANWÄLTE

ROHS WENNER HENDRIKS ERLEY LUDWIG RECHTSANWÄLTE NOTARE FACHANWÄLTE Vortrag im Rahmen der Hauptversammlung des Haus-, Grund- und Wohnungseigentümervereins Sprockhövel am 15.4.2013 Was ändert sich durch das Mietrechtsänderungsgesetz? Am 1.2.2013 hat der Bundesrat das Mietrechtsänderungsgesetz

Mehr

Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -

Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Nahwärme aus erneuerbaren Energien in Oberding

Nahwärme aus erneuerbaren Energien in Oberding Inhalt Nahwärme aus erneuerbaren Energien in Oberding Oberding, 8.12.2011 Information zum Anschluß an das Nahwärmenetz Themen Erneuerbare Energien - ohne Alternative! Sachstand im Nahwärmenetz Der einzelne

Mehr