Erfahren Sie das Wichtigste zu: Rechte des Betriebsrats Praktisch bewährte Kooperationsformen. Interessenausgleich und Sozialplan
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- Erica Diefenbach
- vor 6 Jahren
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1 Grundlagenseminare Ihr Nutzen Sie kennen die wichtigsten Bereiche, auf die sich die Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten inhaltlich beziehen und können diese in Ihrer Arbeit anwenden. Sie sind in der Lage, Betriebsänderungen - vom Interessenausgleich bis zum Sozialplan unter Berücksichtigung von Mitarbeiterinteressen und der betriebswirtschaftlichen Vertretbarkeit kompetent mitzugestalten. Sie erfahren, worauf Sie bei Betriebsänderungen besonders achten müssen und vermeiden dadurch schwerwiegende Fehler. Ihnen sind Voraussetzungen und Reichweite der neu eingeführten 216a und 216b SGB III geläufig. Sie können betriebliche Konflikte im Hinblick auf Ihre Ursachen analysieren und konstruktive Konfliktgespräche führen sowie Konfliktlösungsstrategien anwenden. Teilnehmerkreis Das Seminar wendet sich an Betriebsräte auf allen Unternehmensebenen (BR, GBR, KBR), insbesondere an neu gewählte Betriebsratsmitglieder. Das Seminar ist aber auch Ersatzmitgliedern sowie jenen zu empfehlen, die sich um eine kompetente und praxisnahe Ausübung der Mitbestimmung bei Interessenausgleich und Sozialplänen bemühen. Das Seminar richtet sich ferner an Betriebsratsmitglieder, die nicht an einem reinen Abfindungsplan interessiert sind, sondern neue Wege gehen wollen (sog. Transfersozialplan). Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebs- oder Personalrats gem. 37 Abs. 6 BetrVG/ 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich sind. Dieses Grundlagenseminar ist auch den Schwerbehindertenvertretungen anzuraten, da eine qualifizierte Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung in den Betriebsratssitzungen zur Wahrung der Interessen der schwerbehinderten Menschen grundlegende Kenntnisse des gesamten Betriebsverfassungsrechts erfordert. Betriebsverfassungsrecht Teil III Erfahren Sie das Wichtigste zu: Änderungen von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung Rechte des Betriebsrats Praktisch bewährte Kooperationsformen Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses Auskunftspflichten des Unternehmens Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Begriff und Formen der Betriebsänderung Allgemeine Voraussetzungen für die Beteiligung des Betriebsrats Aufbau der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen Hinzuziehung eines Beraters Einstweilige Verfügung bei Betriebsänderung Interessenausgleich und Sozialplan Zweck und Gegenstand des Interessenausgleichs Die Verhandlungen über den Interessenausgleich Aufstellung eines Sozialplans Abfindungsregelungen im Sozialplan Das Einigungsstellenverfahren Externe Beratung für den Betriebsrat Sachverständige, Berater Rechtsanwälte Gewerkschaft Weitere wichtige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Bei Maßnahmen zur Unfallverhütung Der Arbeitssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Konstruktiver Umgang und Lösung von Konflikten in der Betriebsratsarbeit Ursachen und Symptome von Konflikten Wahrnehmen und Erkennen von Konflikten Verschiedene Erwartungshaltungen von Belegschaft, Betriebsratskollegen und Geschäftsführung an die Betriebsratstätigkeit - Interessenkollision Eskalation und Dynamik von Konflikten Instrumente zur Konfliktlösung Konstruktive Gesprächsführung, Zielorientierung und Sachlichkeit Umgang mit Kritik, Emotionen und Ablehnung Einübung von Methoden zur Konfliktbehandlung Die Termine entnehmen Sie bitte der nächsten Seite
2 Internet: Zum Thema: In Teil III der Seminarreihe Betriebsverfassungsrecht stehen die Mitbestimmungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie der Interessenausgleich und der Sozialplan im Vordergrund. Sie lernen die umfangreichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen und erfahren, wie z.b. die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss idealerweise in der Praxis funktionieren könnte, welches Einsichtsrecht in wirtschaftliche Unterlagen Sie haben und welche konkreten Auskunftspflichten die Geschäftsführung und das Management zu erfüllen hat. Ihnen werden die Möglichkeiten und Grenzen Ihrer Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte bei der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen vermittelt. So können Sie auch Ihre Rolle als gewählter Mandatsträger kritisch reflektieren. Stehen in der Praxis Betriebsänderungen wie Umstrukturierungen, Standortverlagerungen ins Ausland oder Schließungen ganzer Abteilungen an, so konzentriert sich die Tätigkeit des Betriebsrats meist auf das Aushandeln von Sozialplänen. In diesem Grundlagenseminar erhalten Sie Einblicke darin, wie das Mitspracherecht des Betriebsrats beim Interessenausgleich effektiv, d.h. vor allem lösungsorientiert eingesetzt werden kann, aber Sie erfahren auch, worin die Möglichkeiten einer externen Beratung für die gewählte Arbeitnehmervertretung liegen. Meist geht es bei Betriebsänderungen um Unternehmerentscheidungen, die häufig wesentliche Nachteile für die Belegschaft zur Folge haben (Personalabbau, Sanierungsmaßnahmen). Der klassische Abfindungsplan ist dabei für die Beschäftigten nicht immer die geeigneteste Lösung, vielmehr sind Alternativen wie etwa ein Transfersozialplan attraktiver. Wichtig sind deshalb in diesem Zusammenhang für Sie als Betriebsräte qualifizierte Kenntnisse hinsichtlich der neuen Vorschriften im Arbeitsförderungsrecht zur Gewährung von Transferkurzarbeitergeld und die Förderung von Transfermaßnahmen nach 216 a und 216b SGB III. Besonders als neugewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder werden Sie sehr schnell in Ihrer täglichen Arbeit mit Interessenkonflikten konfrontiert. Konflikte können (und sollen) nicht vermieden werden, doch nur ein konstruktiver Umgang mit Konflikten führt zu akzeptablen Lösungen und anhaltender Betriebszufriedenheit. Auf diesem Seminar lernen Sie deshalb auch, unterschiedliche Konfliktarten und Problemsituationen zu erkennen bzw. zu analysieren. Insbesondere erfahren Sie die verschiedenen Erwartungshaltungen von Belegschaft, Betriebsratskollegen und Geschäftsleitung an die BR- Tätigkeit. Wie Sie in diesem Spannungsfeld dennoch zu konstruktiven Kooperationsformen finden können, zeigen Ihnen unsere Trainer mit langjähriger Erfahrung. Das Seminar hat einen hohen Übungsanteil und bietet Ihnen eine Reihe von in der Praxis bereits erprobten Methoden zur Streitschlichtung an, die auch für Sie annehmbar sind. Erster Seminartag: 8. Uhr: Begrüßungskaffee 9.00 Uhr: Seminarbeginn Uhr: Mittagspause Uhr: Fortsetzung des Seminars Uhr: Kaffeepause Uhr: Ende des ersten Seminartages Weitere Seminartage: 9.00 Uhr: Fortsetzung des Seminars Uhr: Kaffeepause Uhr: Mittagspause Uhr: Kaffeepause Uhr: Ende des Seminartages / evtl. Freizeitprogramm am Abend Letzter Seminartag: Seminar-Gebühr 780,00 zzgl. MwSt. Seminarablauf 9.00 Uhr: Fortsetzung des Seminars Uhr: Kaffeepause Uhr: Ende des Seminars Referenten Richter aller Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht und langjährig tätige Experten für Arbeitsrecht sowie Kommunikationstrainer und Psychologen Rund ums Seminar Ihre Betreuung vor Ort übernimmt je nach Teilnehmerzahl Ihres Seminars neben dem Referent eine unserer freundlichen Veranstaltungsassistentinnen. Diese sorgt für einen reibungslosen Seminarablauf und kümmert sich hierzu um alle nicht-fachlichen Belange der Veranstaltung. Doch ganz gleich, ob Sie sich an diese Assistentin oder lieber direkt an Ihren Referenten wenden, für alle PfA- Seminare gilt: Wir sind vor Ort für Sie da!
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