Einwohner-Zentralamt: Jahresbilanz 2008

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1 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres Einwohner-Zentralamt Hamburg, den 05. Februar 2009 Einwohner-Zentralamt: Jahresbilanz 2008 Übersicht: 1. ZENTRALE AUSLÄNDERBEHÖRDE EINREISEN ALS ASYLSUCHENDE BLEIBERECHT HÄRTEFALLKOMMISSION RÜCKFÜHRUNGEN ZAHL DER ASYLBEWERBER UND AUSREISEPFLICHTIGEN 6 2. EINBÜRGERUNGEN 8 3. BUßGELDSTELLE 10

2 Zentrale Ausländerbehörde 1.1 Einreisen als Asylsuchende Im Jahre 2008 ist die Zahl der Asylanträge im gesamten Bundesgebiet im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Zunahme der Zahl irakischer Asylbewerber gestiegen. Da Asylbewerber nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden, ist auch die Zahl der Personen angestiegen, die in Hamburg verblieben sind und bei der Hamburger Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt haben. Von den im Jahre 2008 in Hamburg asylsuchenden Personen wurden 659 Personen anderen Bundesländern zugewiesen, 574 Personen verblieben in Hamburg (2007 waren es 385 Personen). Hauptherkunftsländer der Asylbewerber sind Irak, Afghanistan, Serbien, Ghana, Iran und Türkei. Die Gesamtentwicklung ist der nachfolgenden grafischen Darstellung zu entnehmen: Entwicklung der Asylanträge im Bund und der Asylgesuche in Hamburg Zahl der Personen bundesweit gestellte Asylanträge in Hamburg gestellte Asylgesuche Asylsuchende mit Verbleib in Hamburg

3 Bleiberecht Bleiberecht Mit dem im Jahre 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz wurden die rechtlichen Möglichkeiten erweitert, ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu gewähren. Die Innenministerkonferenz hatte sich mehrfach - zuletzt im November der Problematik der langjährig Geduldeten angenommen und eine Bleiberechtsreglung für bestimmte ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige beschlossen. Mit der im August 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Altfallregelung erhalten Geduldete, die am 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre oder, falls in häuslicher Gemeinschaft mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern lebend, seit sechs Jahren sich in Deutschland aufhalten, zunächst ein bis zum 31. Dezember 2009 befristetes Aufenthaltsrecht und einen gleichrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, damit sie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. In Hamburg haben insbesondere afghanische Staatsangehörige von den Bleiberechtsregelungen profitieren können. Nach dem 31. Dezember 2009 wird die Aufenthaltserlaubnis nur verlängert, wenn die Betroffenen zukünftig ihren Lebensunterhalt sichern und nachweisen können, dass diese in der Vergangenheit überwiegend erwerbstätig waren. Zudem erhalten gut integrierte Kinder von geduldeten Ausländern unter erleichterten Voraussetzungen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. In Jahre 2008 sind positive Bleiberechtsentscheidungen getroffen worden, im Vorjahr waren dies positive Entscheidungen. Die Zahl der Ablehnungen ist dagegen rückläufig, nämlich von im Jahr 2007 auf 835 im Jahr Seit 2005 sind insgesamt Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden und ablehnende Bescheide ergangen. Die Gesamtentwicklung ist der nachfolgenden grafischen Darstellung zu entnehmen:

4 - 4 - Bleiberechtsentscheidungen seit 2005 Zahl der Personen erteilte Aufenthaltserlaubnisse abgelehnte Anträge 1.3 Härtefallkommission Die Härtefallkommission dient der Lösung von Härtefällen aus humanitären Gründen, die sonst nach den Buchstaben des Gesetzes hätten zurückgeführt werden müssen, sich also z.b. nicht mit Hilfe von Bleiberechtsregelungen lösen lassen. Im Jahr 2008 wurden dort 30 Fälle - das entspricht 94 Personen - behandelt. In 16 Fällen (= 54 Personen) wurde eine positive Empfehlung abgegeben; in 14 Fällen (= 40 Personen) wurde kein Härtefall festgestellt. In 3 Fällen (= 9 Personen) steht eine Empfehlung noch aus. Der leichte Rückgang von Härtefallverfahren gegenüber 2007 (34 Fälle mit 75 Personen) erklärt sich durch die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz aus dem November 2006 und der gesetzlichen Altfallregelung aus dem August Die Fälle, in denen in den Jahren 2005 und 2006 Härtefallersuchen gestellt worden waren, betrafen ganz überwiegend Familien mit Kindern, die sich schon lange im Bundesgebiet aufgehalten hatten. Dies ist nun der begünstigte Personenkreis der Bleiberechtsregelungen, so dass diese Fälle nicht mehr in die Härtefallkommission gelangen. Seit Bestehen der Härtefallkommission im Juni 2005 wurde damit in 68 Fällen (= 183 Personen) wurde ein Härtefall festgestellt, in 69 Fällen (= 174 Personen) nicht.

5 Rückführungen Innensenator Christoph Ahlhaus: Die Rückführung von Terrorverdächtigen, Extremisten und Straftätern aller Altersgruppen hat weiterhin hohe Priorität. Wer als Ausländer durch seine extremistischen Aktivitäten unsere Demokratie bedroht, hat in Hamburg und in Deutschland nichts zu suchen. Ausländerrechtliche Maßnahmen gegen Extremisten und Terrorverdächtige sind nur möglich, weil in der Innenbehörde das Einwohner-Zentralamt, der Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt und die Dienststelle Anti-Terror-Koordination eng zusammenarbeiten. Wir werden auch in Zukunft das Aufenthaltsgesetz konsequent nutzen, um die Sicherheit der Menschen in unserer Stadt zu gewährleisten. Die Kompetenz des Einwohner-Zentralamtes ist dabei unverzichtbar. Seit 2003 haben insgesamt 17 ausländische Islamisten Hamburg verlassen müssen, gegen die ausländerrechtliche Maßnahmen (Ausweisungsverfügungen, Einreiseverbote, Einreisebedenken) verfügt wurden, davon zwei Personen im Jahr Rückführungen von Ausreisepflichtigen Im Jahr 2008 wurden 495 Personen zurückgeführt. Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist der nachstehenden Grafik zu entnehmen: Entwicklung der Rückführungen Zahl der Personen Von den 495 Rückführungen erfolgten 259 aus Abschiebe- oder Strafhaft (darunter 70 Straftäter). Hauptherkunftsländer sind die Türkei, Polen, Serbien, Mazedonien, Armenien und Chile.

6 - 6 - Ursachen für die zahlenmäßige Entwicklung der Rückführungen in den vergangenen Jahren: Wenn man die irakischen Staatsangehörigen ausklammert, bei denen das Bundesamt häufig ein Abschiebungshindernis feststellt, bewegen sich die Zugangszahlen von Asylbewerbern seit Jahren auf niedrigem Niveau. Deswegen ist auch die Zahl der zurückzuführenden abgelehnten Asylbewerber niedrig. Im Zuwanderungsgesetz sind die Möglichkeiten erweitert worden, von einer Rückführung abzusehen und ein Bleiberecht einzuräumen. Von diesem Spielraum hat die Ausländerbehörde im vergangenen Jahr in Einzelfällen Gebrauch gemacht. Im Ergebnis wurde eine große Zahl potenzieller Rückführungsfälle durch Erteilung eines Aufenthaltstitels positiv geregelt. Die höheren Rückführungszahlen der früheren Jahre beruhten unter anderem darauf, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle die Voraussetzungen für die Rückführung klar erkennbar vorlagen. Aktuell verhält es sich so, dass viele Personen, die nach oft jahrelangem Aufenthalt in Deutschland zurückgeführt werden sollen, Abschiebungshindernisse geltend machen - wie z.b. längerer Inlandsaufenthalt, Erkrankungen und familiäre Härten, deren Stichhaltigkeit im Einzelfall geprüft werden muss. Der Vollzug von Rückführungen erfordert in diesen Einzelfällen einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Die Bearbeitung dieser Einzelfälle bindet in erheblichem Maße personelle und zeitliche Ressourcen. 1.5 Zahl der Asylbewerber und Ausreisepflichtigen Die Zahl der Ausreisepflichtigen und der Asylbewerber ist innerhalb der letzten Jahre immer weiter zurückgegangen. Dies ist ein Ergebnis der Umsetzung der Rückführung von Ausreispflichtigen einerseits und der Bleiberechtsbeschlüsse anderseits. Am Ende des vergangenen Jahres waren in Hamburg noch Personen als Asylbewerber oder Ausreisepflichtige mit Duldung registriert, in Jahr 2007 waren es Personen. Die schematische Darstellung der Entwicklung der letzten Jahre ist der folgenden Grafik zu entnehmen:

7 - 7 - Entwicklung der Asylbewerber und Ausreisepflichtigen Zahl der Personen Asylbewerber Ausreisepflichtige Gründe für den Rückgang der Ausreisepflichtigen in den vergangenen Jahren: Das Zuwanderungsgesetz, das am in Kraft getreten ist, räumt in vielen Fällen die Möglichkeit ein, Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen. Die Innenminister von Bund und Ländern haben in den Jahren 2005 und 2006 Bleiberechts- Beschlüsse gefasst, in 2007 kam eine gesetzliche Bleiberechtsregelung hinzu. So wurden seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 insgesamt Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Einen Anteil am Rückgang der Bestandszahlen hat auch die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern. So wurden in der Zeit von 2005 bis 2008 insgesamt Personen zurückgeführt.

8 - 8 - Zu dem Verhältnis Bleiberecht/Rückführungen folgende Grafik: Bleiberecht und Rückführungen seit 2005 Zahl der Personen erteilte Aufenthaltserlaubnisse Rückführungen 2. Einbürgerungen Im Jahr 2008 ist die Zahl der Neuanträge gegenüber dem Jahr 2007 von auf um 5,3% angestiegen. Die Zahl der vollzogenen Einbürgerungen ist um 30% von auf gesunken. Die Gründe für den Rückgang bei der Zahl der erfolgten Einbürgerungen sind vielschichtig. Der Bundesgesetzgeber hat die Einbürgerungsvoraussetzungen teilweise deutlich angehoben. Beispiele: Unter 23jährige können beim Bezug öffentlicher Mittel nicht mehr ohne weiteres eingebürgert werden, es sei denn, sie stehen in einer festen Schul- oder Berufsausbildung. Die Grenze für Bagatellstrafen wurde auf 90 Tagessätze Geldstrafe bzw. auf eine Bewährungsstrafe von drei Monaten gesenkt (bisher 180 Tagessätze bzw. sechs Monate). Kontingentflüchtlinge aus Osteuropa müssen aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden - hier gab es bisher die doppelte Staatsangehörigkeit.

9 - 9 - Es werden zudem höhere Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt. Es müssen ggf. Sprachkurse belegt werden, es sei denn, es wird ein deutscher Schulabschluss nachgewiesen. Seit 2008 muss ein Einbürgerungstest absolviert werden, der aus 33 Fragen besteht, von denen die Hälfte richtig beantwortet werden müssen, es sei denn, es wird auch hier ein deutscher Schulabschluss nachgewiesen. Aus dem Rückgang der erfolgten Einbürgerungen lässt sich aber nicht schließen, dass das Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zurückgegangen ist. Das beweisen steigende Antragszahlen und eine steigende Zahl von Beratungsgesprächen, in denen sich Einbürgerungswillige nach den Voraussetzungen erkundigen. Die Zahl der Beratungsgespräche ist gegenüber dem Vorjahr sogar um 6,7 % angestiegen ist, nämlich von auf Personen. Großer Beliebtheit erfreuen sich auch die Einbürgerungsfeiern, die seit Ende 2006 regelmäßig im Großen Festsaal des Rathauses abgehalten werden. Im vergangenen Jahr haben zwei Veranstaltungen dieser Art mit insgesamt Gästen stattgefunden. Die Zahl der Einbürgerungen nach Hauptherkunftsländern ergibt sich aus der folgenden Darstellung: Zahl der Einbürgerungen nach Herkunftsstaaten im Jahr 2008 Türkei; 691 Afghanistan; 278 andere Länder; 882 Ukraine; 63 China (VR); 67 Togo; 72 Iran; 275 Serbien; 141 Ghana; 139 Polen; 114 Russland ; 78

10 Bußgeldstelle Bei der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zwischen der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (vorwiegend durch die Polizei) und deren Ahndung durch die Bußgeldstelle des Einwohner-Zentralamtes zu unterscheiden. Die Einnahmen aus den geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeiten betrugen im Jahr ,9 Millionen Euro; dies stellt gegenüber 2007 einen Rückgang von 1,1 Millionen Euro dar. Die Einnahmeansätze betrugen in den Jahren 2007 und 2008 jeweils 33,8 Millionen Euro.

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