V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE"

Transkript

1 V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE Haushaltsjahr 2007 Gemäß 42 (Beitragspflicht) der Neufassung der Satzung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze (VS) vom (bekannt gemacht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 51 am und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Nr. 51 am , erhebt der Deichverband Bislich- Landesgrenze von seinen Mitgliedern Beiträge, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Gemäß 43 (Beitragsverhältnis) Abs. 5 der VS werden die Einzelheiten der Erhebung in den vom Erbentag zu beschließenden Veranlagungsregeln festgelegt. Der Erbentag hat daher am folgende Veranlagungsregeln für das o.a. Haushaltsjahr 2007 beschlossen: Zur Erfüllung der Aufgaben des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze werden folgende Beiträge erhoben: 1. Beitrag für den Unterabschnitt Hochwasser nach 44 der Verbandssatzung Für den Hochwasserschutz des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze wird gemäß 44 der Verbandssatzung für die hochwassergefährdeten Gebiete des Deichverbandes ein Hochwasserschutzbeitrag erhoben. 2. Beitrag für den Unterabschnitt Schöpfwerk nach 47 Verbandssatzung Für den Bau, Betrieb, Unterhaltung und der Abschreibung der Schöpfwerke wird gemäß 47 der Verbandssatzung für Grundstücke, Gebäude und Anlagen der im Verbandsgebiet liegenden Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer (nicht Vorland) ein Schöpfwerksbeitrag erhoben. 3. Beitrag für den Unterabschnitt Gewässer nach 45 und 46 der Verbandssatzung Für die Gewässerunterhaltung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze wird gemäß 46 der Verbandssatzung für die Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer ein Gewässerunterhaltungsbeitrag erhoben. Kartografische Darstellung der Beitragspflicht je Unterabschnitt ist in Anlage 1 enthalten. Die Einzelheiten der Beitragserhebung werden wie folgt geregelt: Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 1 von 10

2 1. Beitrag für den Unterabschnitt Hochwasser (Bau und Unterhaltung der Deiche) nach 39 der Verbandssatzung 1.1 Verteilung der Beitragslast Der Beitragsbedarf zur Finanzierung der Aufwendungen für den Hochwasserschutz wird auf die Mitglieder im Polder nach dem Umfang des jeweiligen Vorteils verteilt. Bei Grundstücken, deren natürliche Erhebungen im Polder über dem Bemessungshochwasser (BHQ 2004) liegen (Insellagen), wird der Hochwasserschutzbeitrag mit einer pauschalen Ermäßigung von 20% auf den Grundsteuermessbetrag/Ersatzwert berechnet. Beitragsmaßstab ist die Summe der ungekürzten Grundsteuermessbeträge oder entsprechender Ersatzwerte der Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Verbandsgebiet, die die Mitgliedschaft begründen. Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der ungekürzten Grundsteuermessbeträge und der Ersatzwerte der Grundstücke und der damit festverbundenen baulichen Anlagen. Für Grundstücke und bauliche Anlagen (z.b. öffentliche Gebäude einschl. Fläche), für die kein Grundsteuermessbetrag festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden Ersatzwerte vom Deichverband ermittelt und durch Beschluss festgesetzt Ersatz-Messbetragermittlung für Grundstücke a) Für öffentliche Verkehrsflächen sind pro ha die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Bezeichnung: leicht befestigte Wege/Plätze Wirtschaftswege Gemeindestraßen ein-/mehrspurig /-plätze Kreisstraßen Land-/Bundesstraßen Bahnanlagen Bundesautobahnen Messbetrag in EUR/ha: 17,00 EUR 25,00 EUR 50,00 EUR 67,00 EUR 83,00 EUR 83,00 EUR 167,00 EUR b) Für nicht bewertete unbebaute/unbefestigte Flächen sind pro ha und Gemarkung die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Stadt / Gemarkung: Bocholt / Liedern Bocholt / Spork Bocholt / Suderwick Isselburg / Herzebocholt Isselburg / Anholt Isselburg / Werth Isselburg / Heelden Isselburg / Isselburg Isselburg / Vehlingen Emmerich / Dornick Emmerich / Emmerich Emmerich / Elten Emmerich / Borghees Emmerich / Hüthum Emmerich / Klein-Netterden Emmerich / Praest Emmerich / Vrasselt Rees / Bergswick Rees / Bienen Rees / Empel Rees / Esserden Rees / Groin Rees / Haldern Rees / Heeren-Herken Rees / Millingen Messbetrag in EUR/ha: 3,54 EUR 3,19 EUR 3,65 EUR 3,88 EUR 4,18 EUR 4,45 EUR 5,02 EUR 4,91 EUR 5,14 EUR 7,66 EUR 5,49 EUR 5,60 EUR 5,60 EUR 6,74 EUR 6,74 EUR 6,97 EUR 8,23 EUR 6,97 EUR 6,86 EUR 7,77 EUR 7,43 EUR 6,86 EUR 4,46 EUR 5,83 EUR 6,86 EUR Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 2 von 10

3 Rees / Rees Rees / Speldrop Rees / Haffen-Mehr Rees / Reeser Eyland Wesel / Diersfordt Wesel / Bislich Hamminkeln / Mehrhoog 7,77 EUR 8,34 EUR 6,80 EUR 7,89 EUR 5,83 EUR 6,28 EUR 6,86 EUR Ersatz-Messbetragermittlung für bauliche Anlagen a) Entsprechende Ersatzwerte für nicht bewertet bauliche Anlagen (z. B. öffentliche Gebäude etc.) werden analog dem Bewertungsgesetz (BewG), den dazu ergangenen Richtlinien sowie dem Grundsteuergesetz ermittelt. Diese so ermittelten Ersatzwerte werden durch Beschluss des Deichstuhles festgesetzt. 1.2 Berechnung der Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbeträge und Ersatzwerte), auf die sich die Beitragslast verteilt. Nach dem Beitragskataster für das Haushaltsjahr 2007 beläuft sich der Gesamtbeitrag der ungekürzten Grundsteuermessbeträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und für sonstige bebauten und unbebauten Grundstücke, einschl. der Summe der Ersatzwerte, auf: Zzgl. noch nicht ermittelte Ersatzwerte (erwartet nach Ersatzwertbildung) Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR 1.3 Berechnung des Beitragssatzes Gesamtbetrag der zu verteilenden Kosten: ,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: ,00 EUR umzulegende Kosten : Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen = Beitragssatz in EUR je 1,00 EUR Messbetrag ,00 EUR : ,00 EUR = 0,5829 EUR je 1,00 EUR Messbetrag 1.4. Festsetzung des Beitragssatzes: Der Beitragssatz wird damit auf 0,5829 EUR je 1,00 EUR Messbetrag bzw. auf der Grundsteuermessbeträge bzw. Ersatzwerte festgesetzt. 58,29 v.h. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 3 von 10

4 2. Beiträge für den Unterabschnitt Schöpfwerk nach 47 der Verbandssatzung 2.1. Verteilung der Beitragslast Der Beitragsbedarf für den Bau und Betrieb der Schöpfwerke ergibt sich aus den Baukosten, die nicht dem Betrieb der Schöpfwerke zuzuordnen sind und Neuerstellungen gleichkommen und aus den Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Abschreibung der Schöpfwerke. Beitragsmaßstab ist die Summe der ungekürzten Grundsteuermessbeträge oder entsprechender Ersatzwerte der Grundstücke, Gebäude und Anlagen der im Verbandsgebiet liegenden Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer (nicht Vorland), die die Mitgliedschaft begründen. Grundstücke, Gebäude und Anlagen im Polder werden aufgrund des größeren Vorteils zum nicht vor Hochwasser geschützten Gebiet im Verhältnis 2:1 bewertet, d. h. der Schöpfwerksbeitrag wird mit einer pauschalen Ermäßigung von 50% auf den Grundsteuermessbetrag/Ersatzwert berechnet. Die Beitragslast verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der ungekürzten Grundsteuermessbeträge und der Ersatzwerte der Grundstücke und der damit festverbundenen baulichen Anlagen. Für Grundstücke und bauliche Anlagen (z.b. öffentliche Gebäude einschl. Fläche), für die kein Grundsteuermessbetrag festgesetzt ist oder die nur zum Teil bewertet sind, werden Ersatzwerte vom Deichverband ermittelt und durch Beschluss festgesetzt Ersatz-Messbetragermittlung für Grundstücke a) Für öffentliche Verkehrsflächen sind pro ha die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Siehe a) b) Für nicht bewertete unbebaute/unbefestigte Flächen sind pro ha und Gemarkung die folgenden Messbeträge festgesetzt worden: Siehe b) Ersatz-Messbetragermittlung für bauliche Anlagen a) Entsprechende Ersatzwerte für nicht bewertet bauliche Anlagen (z. B. öffentliche Gebäude etc.) werden analog dem Bewertungsgesetz (BewG), den dazu ergangenen Richtlinien sowie dem Grundsteuergesetz ermittelt. Diese so ermittelten Ersatzwerte werden durch Beschluss des Deichstuhles festgesetzt. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 4 von 10

5 2.2. Berechnung der Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbeträge und Ersatzwerte), auf die sich die Beitragslast verteilt. Nach dem Beitragskataster für das Haushaltsjahr 2007 beläuft sich der Gesamtbeitrag der ungekürzten Grundsteuermessbeträge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und für sonstige bebauten und unbebauten Grundstücke, einschl. der Summe der Ersatzwerte, auf: ,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: ,00 EUR 2.3. Berechnung des Beitragssatzes Gesamtbetrag der zu verteilenden Kosten: ,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsgrundlagen: ,00 EUR umzulegende Kosten : Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen = Beitragssatz in EUR je 1,00 EUR Messbetrag ,00 EUR : ,00 EUR = 0,1964 EUR je 1,00 EUR Messbetrag 2.4. Festsetzung des Beitragssatzes: Der Beitragssatz wird damit auf 0,1964 EUR je 1,00 EUR Messbetrag bzw. auf der Grundsteuermessbeträge bzw. Ersatzwerte festgesetzt. 19,64 v.h. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 5 von 10

6 3. Beiträge im Unterabschnitt Gewässer nach den 45 und 46 der Verbandssatzung 3.1 Verteilung der Beitragslast Der Beitragsbedarf für den Unterabschnitt Gewässer für die im Verbandsgebiet liegenden Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer wird nach dem Umfang der Erschwerung vorab ermittelt und umgelegt auf die Mitglieder, die die Unterhaltung über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus erschweren (Erschwerer) und auf die dinglichen Mitglieder für den Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt, im Verhältnis ihrer jeweiligen Flächen. Die nach Abzug des Beitragsaufkommens der Erschwerer verbleibenden Aufwendungen verteilen sich auf die dinglichen Mitglieder im Verhältnis ihrer Flächen im Verbandsgebiet. Die bebauten und befestigten Flächen sind in Abhängigkeit ihrer Nutzungsart (Einordnung durch die zuständigen Katasterämter) dabei höher zu bewerten. (Einzelheiten regelt Anlage 2) Alle bebauten und befestigten Flächen, die im Kataster als bebaut und befestigt zu erkennen sind, insbesondere als GF (Gebäude- und Freiflächen) bezeichnet werden bzw. vom Verband als bebaut und befestigt ermittelt werden, sowie befestigte Sonderflächen (z.b. Verkehrsflächen und Friedhöfe, Sportplätze etc.) sind im Verhältnis 10:1 oder 5:1 höher zu bewerten land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie nicht fließende Gewässer (nutzbare Wasserflächen): Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie die nicht fließenden Gewässer (nutzbare Wasserflächen) werden mit dem Faktor 1 belegt bebaute und befestigte Flächen: Die bebauten und befestigten Flächen, die im amtlichen Kataster als bebaut und befestigt zu erkennen sind, insbesondere als GF (Gebäude und Freifläche) bezeichnet werden, werden entsprechend ihrer Nutzung mit einem Faktor 10 belegt. Verkehrsflächen werden mit dem Faktor 10 belegt Sonderflächen Z. B. Sportplätze, Parkanlagen (Erholungsfläche), Friedhöfe, Kinderspielplätze und vergleichbare Anlagen oder Einrichtungen werden mit dem Faktor 5 belegt Unterhaltungs- und Einleitungserschwernisse werden entsprechend mit in die Verteilung der Beitragslast einbezogen. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 6 von 10

7 3.2 Berechnung der Bemessungsfläche, auf die sich die Beitragslast verteilt: Der Deichverband Bislich-Landesgrenze erhebt in seinem Verbandsgebiet Verbandsbeiträge für den Bereich der Gewässerunterhaltung für eine Verbandsfläche (Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer) von = ha Diese Fläche erhöht sich für die bebauten und befestigten Grundstücke, die mit dem Faktor 10 belegt werden und die sonstigen Sonderflächen ( Sportplätze, Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze und vergleichbare Anlagen oder Einrichtungen), die mit dem Faktor 5 belegt werden, wie folgt: ha bebaute und befestigte, mit dem Faktor 10 belegte Fläche 159 ha mit dem Faktor 5 belegte Sonderflächen so dass sich eine Bemessungsfläche von ergibt. x 9 (10-1) = ha x 4 (5-1) = 636 ha = ha 3.3. Berechnung des Beitragssatzes Gesamtbetrag der zu verteilenden Kosten: ,00 EUR Gesamtsumme der Bemessungsfläche: ha umzulegende Kosten : Gesamtbemessungsfläche = Beitragssatz in EUR Je Hektar ,00 EUR : ha = 8,1303 EUR je Hektar abgerundet: 8,13 EUR je Hektar Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 7 von 10

8 3.4. Festsetzung des Beitragssatzes: Beitragssatz für das Einzugsgebiet Der Beitragssatz wird wie folgt festgesetzt: a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie nicht fließende Gewässer (nutzbare Wasserflächen) die mit dem Faktor 1 anzusetzen sind sowie alle übrigen Flächen, ausgenommen die unter Buchst. b) und c) genannten Grundstücksflächen wird der Beitragssatz festgesetzt auf: 8,13 EUR/ha b) für Flächen (bebaut und befestigt) und Verkehrsflächen die mit dem Faktor 10 anzusetzen sind, wird der Beitragssatz festgesetzt auf: 81,30 EUR/ha c) für Sonderflächen (Sportplätze, Parkanlagen, Friedhöfe, Kinderspielplätze und vergleichbare Anlagen und Einrichtungen, die mit dem Faktor 5 anzusetzen sind, wird der Beitragssatz festgesetzt auf: 40,65 EUR/ha Beitragssatz für Erschwernisse a) Erschwernisse durch Wassereinleitungen (Einleitungserschwernisse) Veranlagungsgrundlage ist die eingeleitete Wassermenge. Bei der Ermittlung von Regenwasser erfolgt die Berechnung nach folgender Formel: Fläche in qm x durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge je qm in l : 1000 = cbm. Ist der Nachweis der tatsächlich eingeleiteten Wassermenge schwierig oder nicht möglich, dann kann die Menge nach dem Höchstwert des Erlaubnisbescheides ermittelt werden. Liegt für die Einleitung keine Erlaubnis vor, kann die Menge geschätzt werden. Der Betrag wird nach folgender Formel berechnet: B = m x b x X B = Jahresbeitrag EUR m = Jahreseinleitungsmenge (m³ ) b = Beschaffenheitsbeiwert X = Bewertungsfaktor (EUR/m³). 1. Grundwasser, Sümpfungswasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 2. unverschmutztes Kühlwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 3. gesammeltes Regenwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 0,10 0,05 EUR/m³, 0,15 0,05 EUR/m³ 0,20 0,05 EUR/m³ Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 8 von 10

9 4. geklärtes Schmutzwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 5. ungeklärtes Schmutzwasser Beschaffenheitsbeiwert: Bewertungsfaktor: 0,25 0,05 EUR/m³ 0,35 0,05 EUR/m³ Die unter a) anfallenden Erschwererbeiträge unter 5,00 EUR werden nicht erhoben. b) Unterhaltungserschwernisse Für die Erschwerung der Unterhaltungsarbeiten werden Erschwererbeiträge erhoben (Unterhaltungserschwernisse). Der Erschwererbeitrag beträgt für: Brücken, Uferbefestigungen, Stege, Rohrdurchlässe etc. für die Länge der Erschwernisse Einzelanlagen (Einleitungsstellen bzw. Leitungsausläufe, z. B. Rohrenden) werden analog der vorgenannten Unterhaltungserschwernisse pauschal mit 1,5 m Länge (Bsp.: 1,5 m x 2,70 /m = 4,05 ) veranlagt. 2,70 EUR/m Sonderbeiträge für Eigentümer und Anlieger a) Die Eigentümer oder Anlieger sind verpflichtet, Sachbeiträge durch Aufnahme bzw. Beseitigung des Räumgutes zu erbringen. Soweit das Räumgut nicht aufgenommen wird, wird ein Sonderbeitrag in Höhe der dem Deichverband tatsächlich entstandenen Kosten für die Abfuhr des Räumgutes erhoben. b) Bei Frechtungen, die recht- oder spitzwinkelig zum Gewässer verlaufen, sind unmittelbar am Gewässer Heckentore aufzustellen, damit das Räumfahrzeug am Gewässer entlang fahren kann. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Erschwererbeitrag entsprechend Punkt Buchstabe c) erhoben. c) Wer Tore entlang den Gewässern verschließt bzw. vernagelt oder in sonstiger weise den freien Zugang entlang den Gewässern verhindert, wird nach einmaliger vergeblicher Aufforderung mit einem Erschwererbeitrag von 25,00 EUR je Tor, im Wiederholungsfall mit 50,00 EUR je Tor veranlagt. d) Wer Vermarkungssteine entlang den Gewässern beseitigt, hat die Vermarkungssteine durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf seine Kosten neu setzen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nach erfolgter Aufforderung durch den Deichverband nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, so kann der Deichverband einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragen, die Steine neu zu setzen. Der Verursacher wird zu einem Erschwererbeitrag in Höhe der des Deichverbandes entstandenen Kosten veranlagt. e) Der Sicherheitsstreifen entlang den Gewässern von 0,80 m darf nicht umgepflügt werden. Bei Zuwiderhandlungen wird für die Wiederherrichtung und Einsaat des Sicherheitsstreifens ein Erschwererbeitrag in Höhe der des Deichverbandes entstandenen Kosten veranlagt. f) Wer als Anlieger an einem Gewässer die verbandsübliche maschinelle Unterhaltungsarbeit behindert, hat die für die Handarbeit aufzuwendenden Mehrkosten zu erstatten. Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 9 von 10

10 Hebung der Beiträge Beitragspflicht Beitragspflichtig ist derjenige, der am des Haushaltsjahres Eigentümer des Grundstückes mit dem vom Finanzamt festgesetzten Einheitswert ist. Derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder ein Teilerbbaurecht zugerechnet ist, ist auch Schuldner des Beitrages für die wirtschaftliche Einheit des Grundstücks. Ist das Grundstück mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass grundsätzlich derjenige, der am eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist, den Beitrag für das gesamte Jahr zu zahlen hat. Sollte das Grundstück im Laufe des Jahres verkauft werden, steht es im Ermessen des bisherigen Grundstückseigentümers (Beitragspflichtiger) den Beitrag entsprechend der im Notar-Vertrag getroffenen Vereinbarung von dem Erwerber zurückzufordern. Ein anteiliger Beitragsbescheid für den Erwerber wird seitens des Deichverbandes nicht erstellt. Liegen teilweise Flächen, die Grundlage der Bewertung für den Einheitswert/Grundsteuermessbetrag darstellen, außerhalb des Verbandsgebietes (Maßstab für den Hochwasserschutz-Beitrag) bzw. außerhalb der Einzugsgebiete (Haffenschen Landwehr, Löwenberger Landwehr, Netterdenscher Kanal) (Maßstab für den Schöpfwerks-Beitrag) werden diese Flächen auf Grundlage des im Messbescheid ermittelten durchschnittlichen Hektarsatzes vom ursprünglichen Messbetrag abgezogen und der verbleibende Messbetrag für die Berechnung herangezogen. Mitteilungspflicht bei Veräußerung Wird ein Grundstück innerhalb eines Jahres veräußert, so ist der bisherige Grundstückseigentümer verpflichtet, dem Deichverband den Namen und die Anschrift des Käufers und das Datum des Besitzüberganges schriftlich anzuzeigen. Kommt der bisherige Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, so bleibt er dem Deichverband gegenüber beitragspflichtig. Stundung Auf Antrag können Beiträge gestundet werden. Für die Gewährung von Stundungen sind die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung anzuwenden. Für die gestundeten Beiträge werden Stundungszinsen gemäß 234 AO/77 erhoben. Emmerich, Der Deichgräf... Scheers Veranlagungsregeln des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze für das Haushaltsjahr 2007 Seite: 10 von 10

11 Anlage 1 Kartenzusammenstellung - Übersichtskarte Verbandsgebiet Anlage zur Satzung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze vom Übersichtskarte Hochwasser Beitragspflichtiges Verbandsgebiet für den Unterabschnitt Hochwasser - Übersichtskarte Schöpfwerk Beitragspflichtiges Verbandsgebiet für den Unterabschnitt Schöpfwerk - Übersichtskarte Gewässer Beitragspflichtiges Verbandsgebiet für den Unterabschnitt Gewässer

12 Deichverband Bislich Landesgrenze Der Regierungspräsident Übersichtskarte Maßstab 1: Stand: 01. Januar 2007 Legende Verbandsgrenze Deichverband Bislich Landesgrenze Grenze der Bezirke Verwaltungsgrenze Geobasisdaten: Landesvermessungsamt NRW, Bonn Zusammensetzung aus der Topographischen Karte 1: , Blatt C 4302 Bocholt

13

14

15

16 Tabellarische Übersicht der flächenbezogenen Nutzungsarten und ihre Begriffsbestimmungen im Liegenschaftskataster (Nutzungsartenerlaß) in Verbindung mit der zugewiesenen Bewertung der Nutzungsart durch die Faktoren 1, 5 und 10 Anlage 2

17 Faktor Nutzart BEZ1 BEZ2 BEZ3 BEZ Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Verwaltung Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Bildung und Forschung Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Kultur Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Kirche Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Gesundheit Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Soziales Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Sicherheit und Ordnung Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Friedhof Gebäude- und Freifläche Öffentliche Zwecke Andere öffentliche Einrichtung Gebäude- und Freifläche Wohnen Wohnhaus in Reihe Gebäude- und Freifläche Wohnen Freistehender Wohnblock Gebäude- und Freifläche Wohnblock in geschlos- sener Bauweise Gebäude- und Freifläche Wohnen Gebäude- und Freifläche Wohnen Einzelhaus Gebäude- und Freifläche Wohnen Doppelhaus Gebäude- und Freifläche Wohnen Reihenhaus Gebäude- und Freifläche Wohnen Gruppenhaus Gebäude- und Freifläche Wohnen Hochhaus Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Verwaltung, freie Berufe Handel und Dienstleistunge Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Bank, Kredit Handel und Dienstleistungen Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Versicherung Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Handel Handel und Dienstleistungen Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Messe, Ausstellungen Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Beherbergung Handel und Dienstleistungen Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Restauration Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Vergnügung Handel und Dienstleistungen Gebäude- und Freifläche Handel und Dienst- leistungen Andere Einrichtungen für Handel und Dienstleistungen Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Produktion Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Handwerk Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Tankstelle Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Lagerung Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Transport Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Transport Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Wohnen mit Handel und Dienstleistungen Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Wohnen mit Gewerbe und Industrie Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Öffentlich mit Wohnen Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Andere Mischnutzung mit Wohnen Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Straße Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Schiene Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Schiffahrt Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Parken Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen Parken, privat Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Wasser Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Elektrizität Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Funk- und Fernmeldewesen Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Öl Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Gas Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen Andere Versorgungsanlagen Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen Abwasserbeseitigung Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen Andere Entsorgungsanlagen Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Wohnen Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Betrieb

18 Faktor Nutzart BEZ1 BEZ2 BEZ3 BEZ Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Gewächshaus Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft Andere Einrichtung der Landund Forstwirtschaft Gebäude- und Freifläche Erholung Gebäude- und Freifläche Erholung Sport Gebäude- und Freifläche Erholung Bad Gebäude- und Freifläche Erholung Camping Gebäude- und Freifläche Erholung Wochenendhaus Gebäude- und Freifläche Erholung Zoologie Gebäude- und Freifläche Erholung Andere Erholungs- einrichtung Gebäude- und Freifläche ungenutzt Gebäude- und Freifläche ungenutzt Bauplatz Gebäude- und Freifläche ungenutzt Fläche mit ungenutztem Gebäude Gebäude- und Freifläche ungenutzt Andere Freifläche Betriebsfläche Betriebsfläche Abbauland Betriebsfläche Abbauland Sand Betriebsfläche Abbauland Kies Betriebsfläche Abbauland Lehm, Ton, Mergel Betriebsfläche Halde Schutt Betriebsfläche Lagerplatz Betriebsfläche Lagerplatz Baustoffe Betriebsfläche Lagerplatz Schrott, Altmaterial Betriebsfläche Lagerplatz Betrieb Betriebsfläche Versorgungsanlage Betriebsfläche Versorgungsanlage Wasser Betriebsfläche Versorgungsanlage Elektrizität Betriebsfläche Versorgungsanlage Funk- und Fernmeldewesen Betriebsfläche Entsorgungsanlage Abfall Betriebsfläche Entsorgungsanlage Schlamm Betriebsfläche Entsorgungsanlage Abwasser Betriebsfläche Entsorgungsanlage Andere Entsorgungsanlage Betriebsfläche ungenutzt Betriebsfläche Neuansiedlung ungenutzt Erweiterung, Betriebsfläche ungenutzt Stillegung Sportfläche Sportfläche Sportplatz Sportfläche Golfplatz Sportfläche Reitplatz Sportfläche Schießstand Sportfläche Freibad Sportfläche Tennisplatz Grünanlage Grünanlage Park Grünanlage Spielplatz, Bolzplatz Grünanlage Wildgehege Grünanlage Garten Grünanlage Andere Grünanlage Campingplatz Straße Straße Straße, mehrbahnig Straße Straße, einbahnig Straße Straße, Fußgängerzone Verkehrsfläche Straße Bundesautobahn Verkehrsfläche Straße Bundesstraße Straße Radweg an Straße Verkehrsfläche Straße Kreisstraße Verkehrsfläche Straße Verkehrsfläche Straße Landstraße Weg Weg Fahrweg Weg Fußweg Verkehrsfläche Weg leicht befestigt Weg Radweg Weg Fuß- und Radweg Platz Platz Parkplatz Platz Rastplatz Platz Marktplatz Platz Mehrzweckplatz

19 Faktor Nutzart BEZ1 BEZ2 BEZ3 BEZ Platz Anderer Platz Bahngelände Eisenbahn Schiffsverkehr Andere Schiffsverkehrs- anlage Verkehrsbegleitfläche Straße Gewässerbegleitfläche Ackerland Ackerland Ackerland Ackerland Streuobstacker Grünland Grünland Grünland Grünland Streuobstwiese Gartenland Gartenland Gartenland Gartenland Baumschule Obstanbaufläche Obstanbaufläche Obstbaumanlage Landwirtschaftliche Betriebsfläche Brachland Brachland Grünland-brach Waldfläche Laubwald Nadelwald Mischwald Gehölz Wasserfläche Fluß (nicht veranlagt) Fluß Altwasser Fluß Altarm Kanal Hafen Hafen Hafen Bach (nicht veranlagt) Graben (nicht veranlagt) See See Natürlicher See See Baggersee See Anderer See Teich, Weiher Sumpf Übungsgelände Schutzfläche Schutzfläche Trigonometrischer Punkt Schutzfläche Rückhaltebecken Schutzfläche Lärmschutz Schutzfläche Deich, Hochwasser- schutzanlage Schutzfläche Andere Schutzfläche Historische Anlage Stadtmauer Historische Anlage Turm Historische Anlage Denkmal Historische Anlage Bildstock Historische Anlage Ruine Friedhof Friedhof Friedhof Friedhof Friedhof (Park) Unland Unland Anderes Unland Verbandsanlage (nicht veranlagt

V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE

V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE V E R A N L A G U N G S R E G E L N des DEICHVERBANDES BISLICH-LANDESGRENZE Haushaltsjahr 2012 Gemäß 42 (Beitragspflicht) der Neufassung der Satzung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze (VS) vom 12.12.2006

Mehr

Schlüssel der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem früheren NutzErl95

Schlüssel der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem früheren NutzErl95 Schlüssel der flächenbezogenen Nutzungsarten nach dem früheren NutzErl95 Vorbemerkung: In dieser Tabelle sind für die Zwecke der Rückmigration die nach dem aufgehobenen Nutzungsartenerlass 1995 definierten

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 15 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 15 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

1. Geographische und meteorologische Angaben

1. Geographische und meteorologische Angaben 1. Geographische und meteorologische Angaben Augsburger Statistisches Taschenbuch 1927: S. 11: S. 122: Statistisches Jahrbuch der Stadt Augsburg 2007/2006 1.01 Allgemeine geographische Angaben Geographische

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht A V 3 j / 13 nerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Berlin 2013 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht A V 3 j / 13 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom 30.11.2016 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven

Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven Zum 01.03.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem

Mehr

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom

Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom 20.12.1991 1 1 Anschlußbeitrag (1) Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes

Mehr

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom 2.10.2014 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet

1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Suderburg über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung -

Mehr

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) vom 13. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das

Mehr

Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, Sitz Cham, Landkreis Cham

Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, Sitz Cham, Landkreis Cham Beitrags-und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Chamer Gruppe, Sitz Cham, Landkreis Cham Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes i.v. mit

Mehr

Inhalt. Zurück zum Anfang

Inhalt. Zurück zum Anfang Hinweise zu Straßenbaubeiträgen der Stadt Treuenbrietzen Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit den Straßenbaubeiträgen kann die Stadt Treuenbrietzen die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaubedarfs

Mehr

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen. S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Neufassung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom ) Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

IX / Anschlußbeitrag

IX / Anschlußbeitrag S a t z u n g über die Erhebung von Anschlußbeiträgen für die Entwässerung der Grundstücke in der Gemeinde Bönen vom 4. August 1981 [Info: zuletzt geändert durch die Erste Artikelsatzung zur Anpassung

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 4 Ergebnisdarstellung 5 Abbildungen Abb. 1 Bodenfläche am 31. Dezember 2012 nach Nutzungsarten 6 Abb. 2 Veränderung der Flächennutzung

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS) Az.: 961-01/1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Garching b. München (BGS-EWS) Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 Satz 1, Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der

Mehr

Satzung. 1 Anschlußbeitrag

Satzung. 1 Anschlußbeitrag 2.005 I. Satzung über die Erhebung des Beitrages für den Anschluß an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Werdohl - Anschlußbeitragssatzung -vom 23.09.1976 in der Fassung der 4. Änderungssatzung

Mehr

Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau. Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI

Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau. Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI Unterscheidung Gebühren/Beiträge Gebühren Beiträge Laufende Entgelte für die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen Einmalige Zahlung als

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und

Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und (KanalanschlBSR) in der Fassung vom 8. Juli 1999 Satzung Datum Fundstelle In Kraft

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS) Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing Landkreis Rosenheim Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing (BGS-WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Mehr

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom

Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom TBD/04 Satzung der TBD über die Erhebung von Abwassergebühren im Stadtgebiet Dormagen vom 02.01.1992, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 28.05.1997 (Fn1) 1 Kanalanschlussbeitrag... 2 2 Gegenstand

Mehr

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht

S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht 62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die

Mehr

01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse

01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse 01 Stadtgebiet, Naturverhältnisse Seite 17 01 STADTGEBIET, NATURVERHÄLTNISSE Nr. Seite 01 Lage und Größe der Stadt 21 03 Nutzung des Stadtgebiets 22 04 Wasserführung der Donau 23 Seite 18 Hinweise zum

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26.

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Denkendorf - Kipfenberg (BGS - WAS) vom 26. Juni 2002 Aufgrund der Art 23 Abs. 2, 43 Abs. 4 und 27 Abs. 1 des

Mehr

Markt Berchtesgaden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Berchtesgaden (BGS/EWS)

Markt Berchtesgaden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Berchtesgaden (BGS/EWS) Markt Berchtesgaden Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Berchtesgaden (BGS/EWS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Berchtesgaden

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Steinhöring Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Steinhöring folgende Beitrags- und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren

Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 8. Dezember 2005 aufgrund der 4 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung vom 24. Juli 2000,

Mehr

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Satzung. über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer. Hinweis:

Satzung. über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer. Hinweis: - 1-6.16 Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Haltern am See für fließende Gewässer Hinweis: Dieser Satzungstext stellt die bereinigte Fassung mit dem unten angegebenen Stand

Mehr

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße I N F O R M AT I O N S V E R A N S TA LT U N G Z U R S T R A ß E N - U N D K A N A L E R N E U E R U N G A M 1 3. 0 5. 2 0 1 5 I M P FA R R S A A L D E R

Mehr

Rundschreiben III Nr. 1/15 vom 28. Oktober 2015

Rundschreiben III Nr. 1/15 vom 28. Oktober 2015 Rundschreiben III Nr. 1/15 vom 28. Oktober 2015 Nachweis flächenbezogener Nutzungsarten im Liegenschaftskataster Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Struktur... 1 3 Erhebung... 2 4 Generalisierung... 2 5 Dominanzprinzip...

Mehr

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom 17.11.2015 1 Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wemding (BGS-EWS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wemding (BGS-EWS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wemding (BGS-EWS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wemding, im nachfolgenden Text Stadt genannt,

Mehr

Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung)

Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung) Satzung der Gemeinde Eisendorf über die Erhebung von Beiträgen für die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Beitragssatzung) Inhalt: Satzung vom 12.12.91, veröffentlicht im Bekanntmachungsblatt Nr. 51

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 14 Neubrandenburg X öffentlich nicht öffentlich Sitzungsdatum: 08.07.10 Drucksachen-Nr.: V/235 Beschluss-Nr.: 146/10/10 Beschlussdatum: 08.07.10 Gegenstand: Sanierungsgebiet Nordstadt

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Affing (BGS/EWS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Affing (BGS/EWS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Affing (BGS/EWS) vom 01.12.2008 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Affing folgende Beitrags-

Mehr

I. Abschnitt. III. Abschnitt Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüsse 10 Entstehung des Erstattungsanspruchs

I. Abschnitt. III. Abschnitt Erstattung der Kosten zusätzlicher Grundstücksanschlüsse 10 Entstehung des Erstattungsanspruchs Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Bredenbek (Beitrags- und Gebührensatzung) in der zurzeit geltenden Fassung Inhaltsübersicht: 1 Allgemeines I. Abschnitt

Mehr

einschließlich Änderungssatzung/en zuletzt geändert am Anschlussbeitrag

einschließlich Änderungssatzung/en zuletzt geändert am Anschlussbeitrag Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Rees und den Kostenersatz von Haus- und Grundstücksanschlüssen (Anschlussbeitragssatzung) vom

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 11-15. Jahrgang Donnerstag, 08. Oktober 2009 Öffentliche Auslegung im Rathaus

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab (BGS-WAS) vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab (BGS-WAS) vom Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab (BGS-WAS) vom Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Stadt Neustadt a.d. Waldnaab folgende

Mehr

- ENTWURF - 1 Allgemeines

- ENTWURF - 1 Allgemeines Anlage 1 zur BV-StRQ/022/16 - ENTWURF - Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und

Mehr

Der Deichgräf. Verbandssatzung. vom

Der Deichgräf. Verbandssatzung. vom D e i c h v e r b a n d Der Deichgräf B i s l i c h L a n d e s g r e n z e Verbandssatzung vom 01.01.2007 Die Satzung des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze vom 12.12.2006 wurde bekannt gemacht im Amtsblatt

Mehr

Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2015

Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2015 Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen Berichtsjahr 2015 Stand: 17. Juni 2016 Quelle: IT.NRW (Datenbereitstellung am 31.05.2016) Aktualisierte Statistik: 33111-Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS) 1 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Amorbach (BGS-WAS) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Amorbach, nachfolgend Stadt genannt, folgende

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS) (Lesefassung Stand: Januar 2017) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Gemeinde Tutzing

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Ismaning (BGS-WAS) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ismaning folgende Beitrags- und Gebührensatzung

Mehr

Der Deichgräf. Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Deichgräf. Sehr geehrte Damen und Herren, Stadtweide 3 - Geschäftsstelle: Stadtweide 3 02822/9339-0 Telefax 02822/9339-30 info@deichverband-bislich-landesgrenze.de Auskunft erteilt: Herr Friedrich Durchwahl: 02822/9339-13 Aktenzeichen: (Bitte

Mehr

STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]

STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS] Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit 5 der Hessischen

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund

Mehr

Zeichenvorschrift für das Verfahren ALK (ZV-Aut)

Zeichenvorschrift für das Verfahren ALK (ZV-Aut) - 1 - Organisationserlass K 5/05 Zeichenvorschrift für das Verfahren ALK (ZV-Aut) Inhaltsübersicht Seite Folie 001 Flurstücke 2 Folie 002 Gemarkung, Flur 4 Folie 003 Politische Grenzen 5 Folie 011 Gebäude

Mehr

3. Diskussion und Festlegung des Arbeitsrahmens für die Kooperation 4. Öffentlichkeitsbeteiligung 5. Verschiedenes

3. Diskussion und Festlegung des Arbeitsrahmens für die Kooperation 4. Öffentlichkeitsbeteiligung 5. Verschiedenes Stadtweide 3 - Teilnehmer gemäß anliegender Teilnehmerliste Geschäftsstelle: Stadtweide 3 02822/9339-0 Telefax 02822/9339-30 info@deichverband-bislich-landesgrenze.de Auskunft erteilt: Herr Friedrich Durchwahl:

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ErschlBeitrSR 610 Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) in der Fassung vom 8. Juli

Mehr

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - Gemeindeordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober

Mehr

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

S a t z u n g. 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben. S a t z u n g der Gemeinde Leubsdorf über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 10. Mai 2007 Auf Grund von 132

Mehr

Stadt Püttlingen Sammlung Ortsrecht Satzung

Stadt Püttlingen Sammlung Ortsrecht Satzung Satzung der Stadt Püttlingen über die Erhebung eines Kanalbaubeitrages für die Herstellung einer öffentlichen Abwasseranlage (Kanalbaubeitragssatzung) Erlass / Änderung vom... In Kraft seit... Erlass (Neufassung)

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung

Beitrags- und Gebührensatzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der O t t i n g - P a l l i n g e r - G r u p p e vom 28.11.2016 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes

Mehr

Grundsteuer in Berlin

Grundsteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 22679 Grundsteuer in Berlin Die Gemeinden (in Berlin: das Land Berlin) erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer

Mehr

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen des Wasserverbandes Lausitz Kostenerstattungssatzung Schmutzwasser Auf Grund der 5 und 35 der

Mehr

Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Stadt Rees vom

Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Stadt Rees vom Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG NRW der Stadt Rees vom 20.12.2016 Aufgrund 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Handwerkskammer Aachen. Beitragsordnung

Handwerkskammer Aachen. Beitragsordnung Beitragsordnung 1 Inhalt 1 Beitragspflicht 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht 3 Berechnungsgrundlagen und Festsetzung der Beiträge 4 Bemessungsgrundlagen 5 Inhaberwechsel 6 Doppelzugehörigkeit 7 Beitragserhebung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen - Erschließungsbeitragssatzung - der Stadt Neu-Ulm (EBS) vom 15. April 1992 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bodenflächen in Hamburg am 31.12.2013 nach Art der tatsächlichen Nutzung

Bodenflächen in Hamburg am 31.12.2013 nach Art der tatsächlichen Nutzung Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: A V 1 - j 13 HH Bodenflächen in Hamburg am 31.12.2013 nach Art der tatsächlichen Nutzung Herausgegeben am: 21. August

Mehr

Fläche Betriebsflächen Erholungsflächen Flächen anderer Nutzung Gebäude- und Freiflächen Landwirtschaftsflächen . Verkehrsflächen Waldflächen

Fläche Betriebsflächen Erholungsflächen Flächen anderer Nutzung Gebäude- und Freiflächen Landwirtschaftsflächen . Verkehrsflächen Waldflächen Fläche Angaben zur Stadtgebietsfläche und zur Gliederung des Stadtgebietes nach Bodennutzungsarten werden vom Vermessungsamt der Stadt München ermittelt. Betriebsflächen Unbebaute Flächen, die überwiegend

Mehr

Anschlußbeitragssatzung des GWAZ

Anschlußbeitragssatzung des GWAZ Gubener Wasser- und Abwasserzweckverband Anschlußbeitragssatzung des GWAZ Auf der Grundlage - des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) vom 19.12.91 (GVBl. S.682, 685)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September

Mehr

Deichschau-Termine 2016

Deichschau-Termine 2016 Deichschau-Termine 2016 Deichschau, Deichverband oder Datum Uhrzeit Treffpunkt kommunaler Deichpflichtiger Deichverband Walsum 24.03.2016 9:00 Haus Wohnung in Voerde-Möllen, Frankfurter Straße 433 Emscherdeiche

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Schwabmünchen

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Schwabmünchen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Schwabmünchen Vom 07.03.2012 Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schwabmünchen folgende

Mehr

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Satzung zur Kostenerstattung für den

Mehr

über die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die

über die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Gemeinde Buhla Beschluss Nr. 713 53 23 / 2007 vom 23.08.2007 Satzung S A T Z U N G über die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Buhla für

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung

Beitrags- und Gebührensatzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der (BGS - EWS) Vom 19. Dezember 2008 Die vorliegende Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch die: 1. Änderungssatzung vom 28.01.2011 (Amtsblatt

Mehr

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Buchbach

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Buchbach Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Buchbach Vom 17. Mai 2006 Auf Grund der Art. 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der

Mehr

Bodennutzungsflächen in München

Bodennutzungsflächen in München Autorin: Sylvia Kizlauskas Grafiken und Tabellen: Sylvia Kizlauskas Bodennutzungsflächen in München Das Vermessungsamt der Stadt München ermittelt die Angaben zur Stadtgebietsfläche und zur Gliederung

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung

Beitrags- und Gebührensatzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Surgruppe (in der aktuellen Arbeitsfassung) Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt

Mehr

Städtisches Kommunalunternehmen Baiersdorf (SKB)

Städtisches Kommunalunternehmen Baiersdorf (SKB) Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Städtischen Kommunalunternehmens Baiersdorf (SKB) (BGS-WAS) vom 11.03.2008 Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung

Mehr

Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach

Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Karsbach Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Karsbach folgende Beitrags-

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen

Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen vom 4. April 2001 Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen der Gemeinde Jüchen vom 4. April 2001 Seite 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

STADT MARBACH AM NECKAR

STADT MARBACH AM NECKAR Stadtverwaltung Postfach 1115 71666 Marbach am Neckar STADT MARBACH AM NECKAR Merkblatt zum Erhebungsbogen für die Ermittlung der Niederschlagswassergebühr bei Baumaßnahmen / Änderungen Bei der Stadt Marbach

Mehr

SATZUNG. der Stadt Gommern zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Ehle/Ihle und Nuthe/Rossel

SATZUNG. der Stadt Gommern zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Ehle/Ihle und Nuthe/Rossel Stadt Gommern SATZUNG der Stadt Gommern zur Umlage von Verbandsbeiträgen der Unterhaltungsverbände Ehle/Ihle und Nuthe/Rossel Auf der Grundlage der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS)

Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. l S. 134), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

Satzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]

Satzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ] Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 436)

Mehr

SATZUNG über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Werningshausen vom

SATZUNG über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Werningshausen vom SATZUNG über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Werningshausen vom 12.08.2014 Aufgrund des 19 Abs. 1 S. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS - WAS) des Marktes Meitingen

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS - WAS) des Marktes Meitingen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS - WAS) des Marktes Meitingen Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) erlässt der Markt Meitingen folgende Beitrags- und

Mehr

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Deining für die Wasserversorgungsanlage Oberbuchfeld (BGS-WAS Oberbuchfeld)

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Deining für die Wasserversorgungsanlage Oberbuchfeld (BGS-WAS Oberbuchfeld) 028bgs_wv_oberbuchfeld_endfassung_2003.doc Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Deining für die Wasserversorgungsanlage Oberbuchfeld (BGS-WAS Oberbuchfeld) vom 27.06.2003

Mehr

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet,,Lammer Bruch" in der Stadt Braunschweig vom 01. Oktober 1986

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet,,Lammer Bruch in der Stadt Braunschweig vom 01. Oktober 1986 Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Lammer Bruch vom 01. Oktober 1986, veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig vom 23. Dezember 1986, wird mit den vollständigen Karten im Maßstab

Mehr

Kanalanschlussbeitragssatzung 60.5

Kanalanschlussbeitragssatzung 60.5 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die Entwässerungsanlage der Stadt Monheim am Rhein, sowie den Kostenersatz von Grundstücksanschlussleitungen vom 18.04.1980 in der Fassung vom

Mehr

Satzung. über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von. Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge

Satzung. über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von. Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge ABS-wkB -) in der Ortsgemeinde Sohrschied vom 09.07.2007 Der Ortsgemeinderat

Mehr

Natürliche Verhältnisse

Natürliche Verhältnisse Natürliche Verhältnisse 1 Inhalt Seite Tabelle 1.1 Städtevergleich: Wetter 13 Tabelle 1.2 Witterungsverlauf 14 Tabelle 1.3 Immissionen 15 Tabelle 1.4 Die Stadtgebietsfläche nach Nutzungsarten 16 Schaubild

Mehr

Beitrags-, Gebühren- und Kostensatzung (BGuKS)

Beitrags-, Gebühren- und Kostensatzung (BGuKS) ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNGSGRUPPE FREISING-SÜD KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Sitz: 85375 Neufahrn, Dietersheimer Str. 56 Tel.: 08165/9542-0 Fax: 08165/9542-12 Internet: www.wasserzv.de E-Mail:

Mehr

Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung

Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 17.12.2015: 1 Allgemeines Die Stadt Westerstede betreibt die zentrale Abwasserbeseitigung

Mehr

( Abwasserbeitragssatzung AbwBeiS ) - L e s e f a s s u n g Allgemeines, Erhebungsgrundsatz

( Abwasserbeitragssatzung AbwBeiS ) - L e s e f a s s u n g Allgemeines, Erhebungsgrundsatz Satzung des Abwasserzweckverbandes Elbe- Floßkanal über die Erhebung von Abwasserbeiträgen für das gesamte Verbandsgebiet ohne den Ortsteil Weißig der Gemeinde Nünchritz vom 02.02.2006 ( Abwasserbeitragssatzung

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Erschließungsbeiträge. Kurzinformation

Erschließungsbeiträge. Kurzinformation Erschließungsbeiträge Kurzinformation Ggedanke Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Gstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch städtische Investitionen Vorteile erhalten. Sie entstehen durch

Mehr

Die Wiesbadener Stadtgrenze ist fast 80 Kilometer lang, 9 Kilometer grenzen an Mainz.

Die Wiesbadener Stadtgrenze ist fast 80 Kilometer lang, 9 Kilometer grenzen an Mainz. 1 STADTGEBIET UND FLÄCHE Die Wiesbadener Stadtgrenze ist fast 80 Kilometer lang, 9 Kilometer grenzen an Mainz. Das Stadtgebiet ist knapp 20 400 Hektar groß. Es gibt ca. 5 000 Hektar Wald und knapp 1 000

Mehr

Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz

Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz - Schmutzwasserbeitragssatzung - Präambel Aufgrund der 2, 3 und

Mehr

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen

Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Darscheid vom 30.09.97 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs BauGB) in der Passung der Bekanntmachung vom 08.12.1986, zuletzt geändert

Mehr

Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) (TBS-EWS) vom

Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) (TBS-EWS) vom 1 Aufgrund der 20 Abs. (2) und 23 Abs. (1) S. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung v. 10.10.2001 (GVBl. S. 290), der 19 Abs. (1) und

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe und Taube-Landgraben (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 104 ff. des Wassergesetzes

Mehr