Frühe Hilfen. Prozess: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rahmen der Frühen Hilfen, insbes. der 1-3 KKG

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1 Handlungsfeld: 2 Sicherung der Wohn- und Lebensqualität unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung Hier: Erziehung und Betreuung von Kindern; Freizeit und Wohnen von Familien im Landkreis Peine Produkt/e Produktverantwortliche: Produkt: Frühe Hilfen Produktverantwortliche: FDL, SGL Frühe Hilfen Bezeichnung des Projektes/Prozesses: Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rahmen der Frühen Hilfen, insbes. der 1-3 KKG Niederschwelliger Einsatz von Familienhebammen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen Projekt-/Prozesszweck: Im Rahmen der zielorientierten Steuerung im Landkreis Peine wurde für das Jugendamt bereits 2009 u.a. folgender Handlungsschwerpunkt formuliert: Etablierung und Ausbau der Frühen Hilfen im Landkreis Peine für Kinder von 0 6 Jahren. Durch die frühzeitige Förderung von Familien soll Entwicklungs- und Bildungsdefiziten von Kindern bereits in den ersten Lebensjahren vorgebeugt und eine mögliche Überforderung der Eltern von vornherein verhindert werden. Von einschneidender Bedeutung für die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen im Landkreis Peine war die Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes zum Mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurden die Frühen Hilfen als präventive Aktionsform des Kinderschutzes erstmals gesetzlich verankert und damit zu einer Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe 1

2 erklärt: Die örtlichen Träger der Jugendhilfe sollen ein möglichst frühzeitiges, koordiniertes und multiprofessionelles Angebot Früher Hilfen vorhalten (vgl. 1 Abs. 4 KKG), Eltern sowie werdende Mütter und Väter durch Information und Beratung die Inanspruchnahme präventiver Leistungen und Hilfen erleichtern (vgl. 2 KKG) sowie den Aufbau und die Weiterentwicklung von Netzwerken zum Kinderschutz organisieren (vgl. 3 KKG). Das Teilprojekt Niederschwelliger Einsatz von Familienhebammen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen versteht sich als ein Angebot zur Umsetzung des 1 Abs. 4 KKG. Die Kooperation zwischen dem Jugendamt und den Familienhebammen im Landkreis Peine besteht seit dem Jahr Bisher erfolgte der Zugang zu einer Betreuung durch eine Familienhebamme im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung. Dies setzte eine entsprechende Antragstellung der Eltern beim Jugendamt sowie einen in der Regel mehrwöchigen Hilfeplanungsprozess voraus. Aufgrund dessen war häufig ein unmittelbarer Anschluss an die originäre Hebammenbetreuung nicht gewährleistet. Außerdem bedeutete der Gang zum Jugendamt häufig eine unüberwindbare Hürde für die jungen Eltern. Nunmehr möchte das Jugendamt ein Angebot auf den Weg bringen, das einen möglichst frühzeitigen, kurzfristig realisierbaren und niedrigschwelligen Zugang zu werdenden und jungen Eltern schafft, die in ihrer Elternrolle noch unsicher sind, um Überforderungssituationen von vornherein zu vermeiden. Projekt-/Prozessziel (siehe auch Anlage 1): Sicherstellung einer altersgemäßen Entwicklung von Kindern im Vorschulalter und Verbesserung des Kinderschutzes Durch eine frühzeitige und niederschwellige Kontaktaufnahme zwischen den werdenden bzw. jungen Eltern und einer Familienhebamme, möglichst schon in der Schwangerschaft, sollen werdende und junge Eltern erreicht werden, die durch konventionelle Beratungs- und Unterstützungsangebote in der Regel nicht erreicht werden, sind sie doch unmittelbar nach der Geburt in besonderem Maße bereit, Hilfen anzunehmen. Auf diese Weise soll weitergehendem Hilfebedarf von vornherein vorgebeugt werden. Durch die kurzfristig mögliche Einleitung der Hilfe soll erreicht werden, dass Eltern in einer für sie prekären Situation nicht lange auf Unterstützung warten müssen. Auf diese Weise sollen die hilflosen Zeiten verringert werden, in 2

3 denen sich die Situation der Familie möglicherweise noch verschlechtern kann. Organisation Leitung: SGL Frühe Hilfen Teammitglieder Kernteam: Das Angebot wird durchgeführt vom Team der Familienhebammen im Landkreis Peine. Dieses besteht zur Zeit aus 4 Hebammen, die alle über die Zusatzqualifikation Familienhebamme verfügen. Namentlich sind dies Frau Annette Schuhose, Frau Petra Werft, Frau Sarah Witte sowie Frau Susanne Bonfert. Erweitertes Team: Im Rahmen einer Kurzzeit- oder auch Krisenintervention können die Familienhebammen auch kurzfristig über das Team Aktivierende Hilfen für Familien des Jugendamtes eingesetzt werden. Sollte die junge Mutter nach 3 Monaten weiteren Bedarf äußern, hat sie die Möglichkeit, die Fortführung der Unterstützung durch eine Familienhebamme im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung bei der für sie zuständigen Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu beantragen. EntscheiderInnen: Konzeptionelle Ausgestaltung, Prozesssteuerung sowie Fachberatung liegen bei der Leitung des Sachgebietes Frühe Hilfen. Projekt-/Prozessablauf Anfangstermin: Endtermin: Dauer der Bundesinitiative ( ); danach evtl. Entfristung Meilensteine: Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Team der Familienhebammen liegt vor. Ein mit dem Kooperationspartner abgestimmtes Konzept liegt vor. Antrag über die Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen ist gestellt. Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Soziales liegt vor. Instrumente zur Dokumentation und Qualitätssicherung sind erstellt. 3

4 Ressourcen Budget: Sachmittel: Honorar Familienhebammen für Fallarbeit, Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Supervision, Koordination Aufwendungen Familienhebammen für die Teilnahme an der Netzwerkarbeit (AK Frühe Hilfen, andere Veranstaltungen: Fahrtkosten, Teilnahme-Beiträge, Verpflegung) Geschäftsaufwendungen für Familienhebammen-Treffen Supervision (SupervisorIn, Fahrtkosten) Fortbildungen, Fachtage Familienhebammen (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Verpflegung) Öffentlichkeitsarbeit (Graphik und Druck eines Angebotsflyers) Büromaterialien für Dokumentation Personal (Freistellungsanteile) Annette Stolz, SGL Frühe Hilfen: 15 (Fachberatung der Familienhebammen, Fallbesprechungen mit dem Team der Familienhebammen 1x / Monat für 2 Stunden, Koordinierung der Überleitung der Familien in weitere Jugendhilfemaßnahmen, Antragstellung im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen, Prozesssteuerung, Qualitätssicherung, Evaluation) Gabi Festerling, Verwaltung: 10 (Finanzierungsplan Antrag Bundesinitiative, Verwendungsnachweis Bundesinitiative Christian Kubitza, Verwaltung: 5 (Abrechnung Sachkosten und Honorare Familienhebammen) Einbindung Externer: Kooperationspartner: das Team der Familienhebammen im Landkreis Peine Der Zugang zu dem Angebot erfolgt u.a. über andere familienbegleitende Institutionen und Berufsgruppen, die im Rahmen der Netzwerkarbeit (Arbeitskreis Frühe Hilfen, Fachinformationssystem Frühe Hilfen, Angebotsflyer) über das Angebot informiert wurden, wie Beratungsstellen, Hebammen, Geburtsklinik, Kinderärzte, Gynäkologen u.a. Berichterstattung 4

5 Beteiligte Bereiche: SGL Frühe Hilfen, das Team der Familienhebammen im Landkreis Peine, das Team Aktivierende Hilfen für Familien des Jugendamtes Auftraggeber: Entscheider: FDL, Landesamt für Soziales FDL, Landesamt für Soziales Unterschriften: Datum Auftraggeber Leitung 5

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