Aufklärungsquote (AQ) bezeichnet in Hundertteilen das Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen im Berichtszeitraum.
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- Hansl Auttenberg
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1 Begriffsdefinitionen/-erläuterungen Altersgruppen werden wie folgt eingeteilt: Kinder: unter 14 Jahre Jugendliche: 14 bis unter 18 Jahre Heranwachsende: 18 bis unter 21 Jahre Erwachsene: ab 21 Jahre Aufgeklärter Fall ist die Straftat, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein Tatverdächtiger begangen hat, von dem grundsätzlich die rechtmäßigen Personalien (z. B. mittels Ausweisdokument, ED-Behandlung etc.) bekannt sind. Aufklärungsquote (AQ) bezeichnet in Hundertteilen das Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen im Berichtszeitraum. AQ (%) = aufgeklärte Fälle x 100 _ bekannt gewordene Fälle Bekannt gewordener Fall ist jede im Katalog aufgeführte rechtswidrige (Straf-)Tat einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, denen eine (kriminal-)polizeilich bearbeitete Anzeige zugrunde liegt. Computerkriminalität Der Summenschlüssel Computerkriminalität umfasst folgende Schlüssel: Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung Datenveränderung, Computersabotage Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungshandlungen Softwarepiraterie (private Anwendung z. B. Computerspiele) Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns Computerbetrug
2 2 Cybercrime Cybercrime umfasst rechtswidrige (Straf-)Taten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Cybercrime umfasst auch solche Taten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. Der Summenschlüssel "Computerkriminalität" und Internetkriminalität" sind Teilbereiche der Cybercrime und als Cybercrime im engeren Sinne und weiteren Sinne zu verstehen. Debitkarten alle Zahlungskarten, deren Einsatz eine sofortige Belastung des Kontos bzw. Abbuchung vom Konto nach Karteneinsatz bewirkt. Debitkarten können ohne PIN ( im Lastschriftverfahren Schlüssel 5162** oder mit PIN (Schlüssel 5163**) eingesetzt werden. Gewaltkriminalität Der Summenschlüssel Gewaltkriminalität umfasst folgende Schlüssel: Mord Totschlag und Tötung auf Verlangen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Körperverletzung mit Todesfolge gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Beteiligung an einer Schlägerei erpresserischer Menschenraub Geiselnahme Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
3 3 Häufigkeitszahl (HZ) ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten, errechnet auf Einwohner (Stichtag ist grundsätzlich der 01. Januar des Berichtsjahres). Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl wird dadurch beeinträchtigt, dass nur ein Teil der begangenen Straftaten der Polizei bekannt wird und dass u. a. Stationierungsstreitkräfte, ausländische Durchreisende, Touristen und grenzüberschreitende Berufspendler sowie Nichtdeutsche, die sich illegal in Baden-Württemberg aufhalten, in der Einwohnerzahl nicht enthalten sind. Straftaten, die von diesem Personenkreis begangen wurden, werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt. HZ = Fälle x Einwohnerzahl Insolvenzstraftaten Der Summenschlüssel Insolvenzstraftaten gemäß StGB und Nebenstrafrecht umfasst die folgenden Straftatenschlüssel (nur Fälle mit Sonderkennung Wikri): Insolvenzstraftaten 283, 283 a-d StGB Insolvenzverschleppung 15a InsO Internetkriminalität auch Tatmittel Internet, umfasst Delikte, bei denen das Internet als virtuelles Tatwerkzeug für die Begehung von Straftaten Verwendung findet. Kreditkarte alle Zahlungskarten, deren Einsatz eine zeitlich verzögerte Belastung bzw. Abbuchung vom Konto bewirkt. (s. a. Debitkarte). Nichtdeutsche Tatverdächtige sind Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, werden in der PKS als Deutsche erfasst. Die Anzahl von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die sich im Berichtsjahr tatsächlich in Baden-Württemberg aufhielten, ist wesentlich höher als die Einwohnerzahl, da Stationierungsstreitkräfte, Touristen, Durchreisende sowie Personen ohne polizeiliche Anmeldung in dieser nicht enthalten sind.
4 4 Opfer sind natürliche Personen, gegen die sich die mit Strafe bedrohte Handlung unmittelbar richtete. Bei der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung hat (vom Opfer aus gesehen) stets die engste Beziehung Vorrang: bspw. Verwandtschaft vor Bekanntschaft. Dies gilt auch dann, wenn bei einer Mehrzahl von Tatverdächtigen unterschiedliche Beziehungsgrade zum Opfer bestehen. Das Merkmal Verwandtschaft umfasst alle Angehörigen gemäß 11 Abs. 1 StGB. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Staatsschutzdelikte werden in der PKS nicht erfasst. Es handelt sich dabei um die Tatbestände gemäß 80-83, 84-86a, 87-91, a, a, e, h, 129a, 234a oder 241a StGB. Delikte der allgemeinen Kriminalität, die dem Definitionssystem PMK zuzuordnen sind, sind jedoch auch in der allgemeinen PKS zu erfassen. Rauschgiftkriminalität Der Summenschlüssel Rauschgiftkriminalität umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: Rauschgiftdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) Raub zur Erlangung von Betäubungsmitteln (BtM) Diebstahl von BtM aus Apotheken Diebstahl von BtM aus Arztpraxen Diebstahl von BtM aus Krankenhäusern Diebstahl von BtM bei Herstellern und Großhändlern Diebstahl von Rezeptformularen zur Erlangung von BtM Fälschung zur Erlangung von BtM Der Summenschlüssel direkte Beschaffungskriminalität umfasst die o. a. Schlüssel ohne die eigentlichen Rauschgiftdelikte nach dem BtMG. Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Zur Schlüsselgruppe der Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit zählen: Raubdelikte, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Körperverletzungsdelikte Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z. B. Freiheitsberaubung, Zwangsheirat, Geiselnahme, Menschenhandel, Nötigung, Bedrohung, Nachstellen)
5 5 Schaden im Sinne der PKS-Richtlinien ist grundsätzlich der Geldwert (Verkehrswert) des rechtswidrig erlangten Gutes. Bei Vermögensdelikten ist unter Schaden die Wertminderung des Vermögens zu verstehen. Der Schaden wird nur bei den im Straftatenkatalog mit S gekennzeichneten - vollendeten - Straftaten bzw. -gruppen erfassen (Angabe in Euro, gerundet auf volle Euro - mindestens 1 Euro). Falls kein Schaden bestimmbar ist, gilt ein symbolischer Schaden von 1 Euro, dies gilt auch, wenn bei einem vollendeten Vermögensdelikt nur eine (schadensgleiche) Vermögensgefährdung eingetreten ist. Wenn ein Betrugsschaden gleichzeitig Insolvenzschaden ist, ist der volle Schaden bei den Insolvenzstraftaten zu erfassen. Beim zugehörigen Betrugsdelikt ist dagegen ein Schaden von 1 Euro zu erfassen. Steigerungsrate (SR) gibt die prozentuale Veränderung von z. B. Fällen oder Häufigkeitszahlen für die Gesamtkriminalität oder einzelner Deliktsarten zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen an. Eine positive Steigerungsrate bedeutet einen Zuwachs, eine negative Steigerungsrate eine Abnahme bei z. B. Fällen bzw. Häufigkeitszahlen. SR = (Berichtsjahr Vorjahr) x 100 Vorjahr Straftaten gesamt ohne Ausländerrecht (ST ges. ohne Ausländerecht) Der Summenschlüssel " Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU (Schlüssel )" umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: Straftaten insgesamt ohne Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU Straftatenschlüssel Die Erfassung der bekannt gewordenen Fälle erfolgt anhand einer Schlüsselsystematik, die sich am Aufbau der Strafgesetze orientiert. Die Straftatenobergruppen sind: Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
6 6 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit Diebstahl ohne erschwerende Umstände Diebstahl unter erschwerenden Umständen Vermögens- und Fälschungsdelikte sonstige Straftatbestände (des StGB) strafrechtliche Nebengesetze. Die Summe der Straftatenobergruppen ergibt die Gesamtzahl der erfassten Fälle. Neben diesen Obergruppen werden weitere Summen- und Auswerteschlüssel verwendet, bspw.: Straftaten insgesamt Diebstahl insgesamt Besondere Deliktsgruppen Straßenkriminalität Der Summenschlüssel Straßenkriminalität umfasst folgende Straftatenschlüssel: Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (Einzeltäter) Vergewaltigung/sexuelle Nötigung überfallartig (durch Gruppen) exhibitionistische Handlungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses Raubüberfälle auf Geld- und Werttransporte räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Handtaschenraub sonstige Raubüberfälle auf Straßen, Wegen oder Plätzen gefährliche und schwere Körperverletzung auf Straßen, Wegen oder Plätzen erpresserischer Menschenraub i. V. m. Raubüberfall auf Geld-/Werttransporte Geiselnahme i. V. m. Raubüberfall auf Geld- und Werttransporte Diebstahl insgesamt an/aus Kraftfahrzeugen Diebstahl von Kraftwagen insgesamt einschl. unbefugter Gebrauch Diebstahl von Mopeds und Krafträdern insges. einschl. unbef. Gebrauch Diebstahl von Fahrrädern insges. einschl. unbef. Gebrauch Diebstahl von/aus Automaten insgesamt Taschendiebstahl insgesamt Landfriedensbruch Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen sonstige Sachbeschädigung auf Straßen, Wegen oder Plätzen
7 7 Tageswohnungseinbruch (TWE) Von einem Tageswohnungseinbruch ist auszugehen, wenn die Tatzeit zwischen 06:00 und 21:00 Uhr liegt. Lässt sich die Tatzeit nicht auf eine Zeit zwischen diesem Zeitraum bestimmen, liegt kein TWE vor Tatverdächtiger (TV) ist jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige (Straf-)Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Die Erfassung erfolgt unabhängig von der strafrechtlichen Schuldfrage, so dass auch Kinder und andere Schuldunfähige erfasst werden, ebenso wer wegen Tod, Krankheit oder Flucht nicht verurteilt werden kann. Tatort ist die politische Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland, in der die rechtswidrige (Straf-)Tat begangen wurde. In der PKS ist der Tatort grundsätzlich der Ort, an dem der Tatverdächtige gehandelt hat (Handlungsort). Tatzeit ist der Zeitpunkt, zu dem die Straftat begangen wurde. Bei Straftaten, die sich über Zeiträume erstrecken oder innerhalb von Zeiträumen begangen wurden, gilt das Ende des Zeitraums als Tatzeit. Wenn nicht mindestens das Jahr bestimmbar ist, gilt die Tatzeit als unbekannt. Wirtschaftskriminalität Als Wirtschaftskriminalität (Summenschlüssel ) sind anzusehen: 1. die Gesamtheit der in 74 c Abs. 1 Nr. 1-6b GVG aufgeführten Straftaten (ausgenommen: Computerbetrug). Delikte nach Ziffer 6 (Betrug, Untreue, Bestechlichkeit u.a.) nur, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind. 2. Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert. Die Erfassung Wirtschaftskriminalität erfolgt über eine Sonderkennung (Wikri = ja).
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