Prüfungs- u. Promotionsordnung Gymnasium
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- Ludo Hafner
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1 Prüfungs- u. Promotionsordnung Gymnasium SCHULJAHR 2016/2017
2 INKRAFTTRETEN DER REGELUNGEN Die aktuell gültige Fassung der Promotionsregelungen für die Schultypen der Sportmittelschule treten jeweils mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft. Sie behalten ihre Gültigkeit bis mögliche Änderungen mit einer neuen, revidierten Ausgabe der Internats- und Schulordnung bekannt gegeben werden. RECHTSMITTEL Sind die Lernenden mit einer Zeugnisnote nicht einverstanden, so haben sie oder deren Erziehungsberechtigte sich innert sieben Tagen an das Rektorat zu wenden. Gegen Notenentscheide des Rektorats kann gemäss Art. 128 Abs. 1 Bst. B des Bildungsgesetzes Beschwerde ans Bildungs- und Kulturdepartement erhoben werden. Engelberg, August 2016
3 1 PRÜFUNGS- UND PROMOTIONSORDNUNG PRÜFUNGSORDNUNG Das Prüfungswesen an der Sportmittelschule ist vielschichtig. Grundsätzlich gilt, dass im Unterricht angesagte und auf der Lernplattform 'moodle' schriftlich fixierte Prüfungstermine verbindlich sind. Wer zum angesagten Prüfungstermin nicht an der Schule ist, schreibt eine Nachprüfung, die bezüglich Termin und Durchführungsart mit der entsprechenden Lehrperson abgesprochen wird. Die Nachprüfungen können gruppenweise oder auch individuell bei der entsprechenden Lehrperson oder beim Schulischen Leiter geschrieben werden. Wer aufgrund längerer Abwesenheit viele Prüfungen nicht zum Ersttermin schreiben kann, kann auch in Ferienzeiten zum Nachschreiben aufgeboten werden. Prüfungswochen als fixe Institution Nach den Herbstferien findet für alle Klassen ausser den Klassen der Kaufmännischen Grundbildung eine Prüfungswoche statt. In der/n ersten Schulwoche(n) nach den Osterferien werden jeweils Nachholprüfungen und am Ende des Schuljahres Examen durchgeführt. Für die Durchführung der Prüfungswoche, der Nachholprüfungen und Examen gelten die folgenden Regelungen: Prüfungswoche nach den Herbstferien Nach den Herbstferien findet eine Prüfungswoche statt; dies ist eine Sperrwoche. Es werden pro Klasse (des Gymnasiums und der Sekundarschule) drei bis fünf Prüfungen durchgeführt. Die Stoffangabe für diese Prüfungen muss bis eine Woche vor den Herbstferien den Klassen mitgeteilt werden. In dieser Woche findet kein regulärer Unterricht statt, Stützlektionen können von den Schülern nachgefragt oder durch die Lehrpersonen angesetzt werden. Nachholprüfungswoche nach den Osterferien (je nach Rennkalender) In der ersten (beiden) Woche(n) nach den Osterferien findet/finden die Nachholprüfungswoche(n) statt. In dieser/n Woche(n) müssen neben dem normalen Unterricht Nachholprüfungen geschrieben werden. Es werden in der Regel keine ordentlichen Prüfungen durchgeführt.
4 2 EXAMEN A. Maturaklasse Für die Maturaklasse finden in der Zeit nach den Osterferien bis zum Beginn der Maturaprüfungen 10-minütige mündliche Examen (in Ausnahmefällen 90-minütige schriftliche Examen) in den Fächern, die auch an der Matura mündlich geprüft werden, statt. Die Examen sollen gleichmässig auf die Wochen bis zur Matura verteilt werden. B. Examenswoche vor den Sommerferien Gymnasium In den letzten Wochen vor den Sommerferien finden für Gym 1 und Gym 3 mündliche oder schriftliche Examen (mündlich 5 oder schriftlich 90 min.) in den Fächern statt, die an der Matura geprüft werden. Sekundarschule In der Sekundarschule werden die folgenden Fächer geprüft: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik und eines der drei Realfächer (Geschichte, Naturlehre, Geographie). Das Realfach, das geprüft wird, wird durch Würfelentscheid unmittelbar nach den Osterferien bestimmt. Kaufmännische Grundbildung Examen gibt es in der Kaufmännischen Grundbildung nicht, doch finden Ende des 1. Ausbildungsjahres die Bürofachdiplomprüfungen in Englisch und Ende des 2. Ausbildungsjahres in Deutsch, Französisch und Wirtschaft und Gesellschaft statt. C. Allgemeines 1. Stoffangabe Der Stoff für die Sommerexamen (resp. Bürofachdiplomprüfungen) muss: - der Sekundarklasse und den Klassen der Kaufmännischen Grundbildung direkt nach den Osterferien, - den Gymnasialklassen bis vor dem Pfingsturlaub - Maturaklasse schriftlich abgegeben werden. 2. Stoffumfang Der Examensstoff umfasst den wesentlichen Teil des Stoffes, der im laufenden Jahr behandelt wurde. 3. Bewertung der Examen 3/10 der Jahresnote
5 3 PROMOTIONSORDNUNG 1. Zeugnis A. Die Schülerinnen und Schüler erhalten pro Schuljahr drei Zeugnisse: a. die der Information über den Stand der erbrachten Leistungen dienende Zeugnisse an Weihnachten und an Ostern b. das promotionswirksame Zeugnis am Ende des Schuljahres Ausnahme zu Punkt A: Wer provisorisch in die 1. Gymnasialklasse aufgestiegen ist, erhält an Weihnachten ein promotionswirksames Zeugnis. B. Die promotionswirksame Zeugnisnote pro Fach ergibt sich aus dem Durchschnitt aller Einzelnoten des Schuljahres. C. Sind Schülerinnen und Schüler mit einer Zeugnisnote nicht einverstanden, so haben sie oder deren Erziehungsberechtigte sich innert sieben Tagen an das Rektorat zu wenden. Gegen Notenentscheide des Rektorats kann gemäss Art. 128 Abs. 1 Bst. b des Bildungsgesetzes innert 20 Tagen Beschwerde ans Bildungs- und Kulturdepartement, Brünigstr. 178, 6061 Sarnen erhoben werden. 2. Promotionsfächer Als Promotionsfächer gelten die folgenden Fächer, sofern sie im Zeugnisjahr unterrichtet werden: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geschichte, Geografie, Einführung in Wirtschaft und Recht, Bildnerisches Gestalten, Wirtschaft und Recht, Sportkunde, Informatik. 3. Notenskala Für das Promotionszeugnis werden ganze, halbe oder Viertelnoten erteilt. Dabei bedeuten: 6 = sehr gut 3 = ungenügend 5 = gut 2 = schwach 4 = genügend 1 = sehr schwach Das Informationszeugnis enthält Zehntelnoten (4.1, 5.3, etc.) 4. Promotionsbedingungen und Repetition A. Die Promotion erfolgt, wenn a. in den Promotionsfächern nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt wurden und b. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe der Notenabweichungen von 4 nach oben. B. Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe kann die Lehrerkonferenz entscheiden, ob eine definitive Aufnahme in die nächsthöhere Klasse möglich ist, auch wenn die Bedingung der doppelten Kompensation um max. 1 Notenpunkt nicht erfüllt ist.
6 4 C. Wer provisorisch in die 1. Gymnasialklasse aufgestiegen ist, muss an Weihnachten die Promotionsbedingungen des Gymnasiums erfüllen, ansonsten erfolgt die Zurückversetzung in die 3. Sekundarklasse. D. Während der Gymnasialzeit an der SSE AG ist nur eine Klassenwiederholung zulässig. Ausnahme zu Punkt D: Wer die Maturitätsprüfun gen nicht besteht, muss das Maturajahr repetieren, um im folgenden Jahr erneut zu den Prüfungen antreten zu können. Diese Bedingung gilt auch dann, wenn bereits ein Jahr am Gymnasium der SSE AG repetiert worden ist. 5. Bestimmungen zur Verteilung der Maturaprüfungen auf zwei Schuljahre A. Der Schulstoff des Maturajahres (4. Gymnasialklasse) und die Maturaprüfungen können auf freiwilliger Basis auf zwei Schuljahre verteilt werden, wenn die Schneesportkarriere dies erfordert. B. Die Verteilung auf zwei Jahre ist obligatorisch, wenn im Jahreszeugnis der 3. Gymnasialklasse zwei Maturitätsprüfungsfächer 1 eine ungenügende Note aufweisen und der Durchschnitt aller Maturitätsfächer unter einer 4.5 liegt. C. Das Obligatorium gemäss Punkt 2 entfällt, wenn zu Beginn des Maturajahrs die Leistungssportkarriere beendet oder zugunsten der Maturaprüfungen erheblich eingeschränkt 2 wird. 6. Verhalten in der Gemeinschaft und Arbeitsverhalten Das Zeugnis kann fachbezogen die Beurteilung des Verhaltens in der Gemeinschaft (ViG) und des Arbeitsverhaltens (AV) enthalten, falls die diesbezüglichen Erwartungen nicht erfüllt werden. Dabei bedeuten: I = ungenügend II = stark ungenügend Fussnoten zu GYMNASIUM 1 Die Maturprüfungsfächer sind Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik, Wirtschaft & Recht 2 Was unter erheblich einschränken zu verstehen ist, entscheidet die Schulleitung und kann je nach Sportart und Kaderzugehörigkeit variieren.
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8 Schweizerische SPORTMITTELSCHULE ENGELBERG einfach spitze Schweizerische Sportmittelschule Engelberg AG Postfach 450 CH-6391 Engelberg T info@sportmittelschule.ch sportmittelschule.ch
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