Flugbetriebsordnung. Modellflugplatz MBC Ikarus Mainburg e.v. bei Leitenbach

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1 Flugbetriebsordnung Modellflugplatz MBC Ikarus Mainburg e.v. bei Leitenbach Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebs nicht gefährdet oder gestört werden. Flugplatzbenutzung: Die Benutzung des Modellflugplatzes ist nur Mitgliedern des MBC Ikarus Mainburg e.v. gestattet. Bei widerrechtlicher Benutzung des Fluggeländes, wird der Verein sofort eine polizeiliche Anzeige erstatten. Flugzeiten: Der Betrieb von Flugmodellen ist täglich von Sonnenaufgang bis ½ Stunde vor Sonnenuntergang zulässig, jedoch sind die Flugzeiten von Modellen mit Verbrennungsmotoren wie folgt geregelt: Sommerzeit Kolbenverbrenner: Turbinenmodelle: bis Uhr und von bis Uhr bis Uhr bis Uhr und von bis Uhr bis Uhr Winterzeit bis Uhr und von bis Uhr bis Uhr Seite 1 von 7

2 An folgenden Tagen gilt ein generelles Flugverbot für Verbrennermodelle: Karfreitag, Allerheiligen, Totensonntag, Heiligabend. Mit leisen E-Modellen ist ein bedingter Flugbetrieb zulässig Die Vorstandschaft kann kurzfristig ein Flugverbot verhängen, z.b. bei Andachten in der Waldkapelle, Treibjagd oder Ähnlichem. Schallpegel: Flugmodelle mit Kolbenmotoren müssen mit funktionstüchtigen Schalldämpfern ausgestattet sein, die dem jeweils neuesten technischen Entwicklungsstand entsprechen. Der maximal erlaubte Schallpegel bei Volllast beträgt für: Modelle mit Kolbenmotor: 76 db(a)/25m 74 db(a)/25m Modelle mit Turbinenstrahltriebwerk: 90 db(a)/25m 87 db(a)/25m Die Schallpegelmessungen müssen von einem autorisierten Messbeauftragten vorgenommen werden. Die Messungen haben unter den in den vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten Lärmvorschriften für Luftfahrzeuge genannte Messbedingungen zu erfolgen. Dieser ermittelte Schallpegelwert ist vom Messbeauftragten zweifach schriftlich zu dokumentieren. 1. Ausfertigung zur Hinterlegung im Flugbuch, 2. Ausfertigung als Lärmpass für den Piloten. Dieses Messprotokoll (Lärmpass) wird für die vermessene Kombination aus Flugmodell, Verbrennungsmotor/en, Schalldämpfer und Luftschraube/n ausgestellt. Der Lärmpass ist bei Flugbetriebsteilnahme stets griffbereit (z.b. im Senderkoffer) mitzuführen. Änderungen am Verbrennungsantrieb ziehen eine sofortige neuerliche Schallpegelmessung mit Erstellung eines neuen Messprotokolls (Lärmpass) nach sich. Die Überwachung und Kontrolle der Messprotokolle bzw. Lärmpässe obliegt dem Flugleiter und den Vereinsvorständen. Abfluggewicht: Der Modellflugplatz ist zugelassen für Flugmodelle mit einer Gesamtmasse bis max. 25 kg. Flugraum: Flugmodelle dürfen nur im nordwärts gelegenen Flugsektor betrieben werden. Der dafür vorgesehene Flugraum (siehe Skizze im Anhang) ist strikt einzuhalten. Seite 2 von 7

3 Straßen dürfen nur in einem Sicherheitsabstand von 25 m Höhe über Grund überflogen werden, dieses gilt nicht für Start- und Landevorgänge. Der Pilot hat sich vor Start und Landung zu vergewissern, dass die zu überfliegende Straße sowie die Start- und Landefläche frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen (Mindestabstand 50 m) sind. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren sind strengstens untersagt. Zwischen Flugmodellen und Drittpersonen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Hierbei sind Gewicht und Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Nach Absprache mit dem Flugleiter kann auch die Nord Süd Piste für Start und Landung benutzt werden. Während dieser Zeit dürfen sich keine weiteren Personen auf der Startbahn befinden. Anzahl der Flugmodelle im Flugbetrieb: Flugmodelle mit Kolbenmotor bis 5 kg maximal 2 (nach Absprache mit den beteiligten Piloten und dem Flugleiter kann auf 3 Modelle erweitert werden) Motorflugmodelle ab 5 kg Hubschrauber, Modelle die erhöhte Anforderungen an den Piloten stellen (nach Absprache mit den beteiligten Piloten und dem Flugleiter kann auf 2 Modelle erweitert werden) nur Einzelflug Elektromodelle von 1 bis 5 kg maximal 3 Leichtflieger, Shockflyer bis max. 1 kg maximal 6 (während dieser Zeit dürfen sich keine anderen Modelle in der Luft befinden) Turbinenmodelle nur Einzelflug Flugablauf und Flugdauer: Die maximale Flugzeit von 10 min. pro Flug ( außer Thermiksegler ) darf bei hohen Flugbeteiligung (ab 12 Modellen) nicht überschritten werden. Flugplanung: Sinnvollerweise sollte die Startreihenfolge unter den Piloten abgesprochen werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Flugzeiten unter den Piloten gerecht verteilt werden. Seite 3 von 7

4 Pilotenbereich: Der Pilotenstandort ist ca. 25m nördlich des Sicherheitszaunes, siehe Skizze. Bei Flugbetrieb mit mehreren Teilnehmern müssen sich die steuernden Piloten zu einer losen Gruppe formieren. Das Verlassen der Gruppierung sowie Start und Landung ist den anderen Piloten laut und deutlich mitzuteilen. Bei Start u. Landung gilt für alle anderen Modelle ein Überflugsverbot des Ab- und Anflugbereichs. Fernsteuerung: Fernsteuersender deren Kanäle belegt bzw. deren Kanalklammer vergeben sind, dürfen nicht eingeschaltet werden, Ausnahmen sind 2,4 GHz Anlagen. In Betrieb befindliche Sender müssen durch die entsprechende Kanalklammer aus der Frequenztafel gekennzeichnet werden. Bei Doppelbelegung ist nach Beendigung des Fluges der Sender auszuschalten und die Kanalklammer wieder an der Frequenztafel anzubringen. Es dürfen nur Fernsteueranlagen die den Vorschriften entsprechen, Verwendung finden. Bei Anzeichen von Funkstörungen ist der Flugbetrieb unverzüglich solange einzustellen, bis die Störquelle eindeutig ermittelt und ausgeschaltet wurde. Flugbuch: Jedes Vereinsmitglied hat sich vor der Inbetriebnahme seiner Fernsteuerung im Flugbuch mit Name, Verein, Art des Modells, (V.E.S.) Angaben der Frequenz und des Kanals sowie Beginn und Ende des Flugbetriebes einzutragen. Flugleiter Der 1. aktive Pilot am Platz trägt sich als 1. Flugleiter ins Flugbuch ein. Der jeweils 2. aktive Pilot am Platz trägt sich als 2. Flugleiter ins Flugbuch ein. Wird kein Flugleiter eingetragen, ist der Flugbetrieb sofort einzustellen. Der Flugleiter muss mindestens 18 Jahre alt sein und über genügend Erfahrung und Kompetenz im Modellflug verfügen, sowie nachweislich an einer Flugleiterschulung teilgenommen haben. Neben der Führung des Flugbuches hat er vor u. während des Flugbetriebs unter anderem folgende Aufgaben: - Überwachung von Flugbewegungen, Flugsektor, Park- und Vorbereitungsraum, insbesondere ist auf Spaziergänger bzw. sonstigen Verkehr auf der östlichen Straße zu achten. - Einhaltung der Auflagen gem. Flugbetriebsordnung (Versicherungsnachweise / Lärmpass / Gewichtslimit - Unfälle, Flurschäden, Beschwerden oder besondere Vorkommnisse sind im Flugbuch zu protokollieren und der Vorstandschaft zu melden. Der Flugleiter und evt. zweiter Flugleiter haben Beginn und Ende ihrer Tätigkeit im Flugbuch einzutragen und dies mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Gegebenenfalls hat er sich bei Beendigung seiner Flugleitertätigkeit um einen Nachfolger als Flugleiter zu kümmern. Seite 4 von 7

5 Um auch dem Flugleiter die Teilnahme am Flugbetrieb zu ermöglichen sollte bei Flugbetrieb mit mehr als zwei Flugbetriebsteilnehmern neben dem Flugleiter ein zweiter Flugleiter eingesetzt werden. Eine vorübergehende Amtsübergabe an den zweiten Flugleiter muss eindeutig angezeigt werden, hierzu muss der dafür vorgesehene Anhänger mit der Aufschrift Flugleiter verwendet werden. Wenn es die Sicherheit erfordert, kann der Flugleiter abweichend von der Flugbetriebsordnung Auflagen und Einschränkungen erlassen. Der Flugleiter übt in seinem Amt das Hausrecht auf dem Fluggelände aus und hat dabei die Einhaltung der Flugbetriebsordnung sicherzustellen. ** Den Anweisungen des Flugleiters ist uneingeschränkt Folge zu leisten ** Turbinenmodelle: Vor Inbetriebnahme muss ein geeigneter Feuerlöscher(CO2) in unmittelbarer Reichweite zur Verfügung stehen. Turbinen dürfen nur mit einer elektronischen Kontrolleinheit (ECU) betrieben werden. Die Turbine ist beim Starten stets mit dem Einlauf gegen den Wind zu richten. Erfolgt der Startvorgang mit Flüssiggas, gilt im nahen Umkreis um das Modell Rauchverbot. Es dürfen sich keine losen Gegenstände im Ansaugbereich befinden. Im Abgasstrahl dürfen sich keine Gegenstände, Modelle oder Personen befinden. Turbinenmodelle dürfen nur einzeln den Luftraum benutzen! Die Inbetriebnahme oder Testläufe von turbinenbetriebenen Flugmodellen dürfen nicht in Park und Aufenthaltsraum stattfinden. Modellhubschrauber: Der Flugsektor für Hubschrauber ist der gleiche wie für die Flächenmodelle. Der Betrieb von Hubschrauber (auch Schwebeflugübungen) außerhalb des Flugsektors ist nicht gestattet. Seglerschlepp: Seglerschlepp mit Motorflugmodellen sowie Hochstart von Segelflugmodellen ist mit dem Flugleiter abzustimmen. Gastpiloten: Gastpiloten müssen vor Aufnahme des Flugbetriebs die Kenntnisnahme und Einhaltung der Flugordnung durch Unterschrift bestätigen. Eine Flugbetriebsteilnahme ist nur möglich wenn der Gastpilot ausreichend Versicherungsschutz nachweist und das Flugmodell die Auflagen aus der Flugordnung (Lärmpass/Gewicht usw.) erfüllt. Der Flugleiter entscheidet über die Flugbetriebsteilnahme von Gastpiloten. Vorbereitungsraum: Beim Betanken von Flugmodellen muss dafür gesorgt werden, dass über- oder auslaufender Treibstoff nicht ins Erdreich gelangt. Seite 5 von 7

6 Beim Anlassen der Motoren dürfen sich keine unbeteiligten Personen im Gefahrenbereich des Propellers bzw. Rotors befinden (Sicherheitsabstand mind. 3 Meter). Flugmodelle mit laufenden Motoren, müssen aus dem Vorbereitungsraum geführt oder getragen werden. Besucher dürfen sich nicht im Vorbereitungsraum aufhalten Bemannte Luftfahrt: Bemannte Luftfahrzeuge haben stets Vorrang. Sollten sich bemannte Luftfahrzeuge nähern ist die sofortige Landung einzuleiten bzw. der Flugbetrieb zu unterbrechen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, so ist sofort die Flughöhe zu verringern. Flugbetrieb bei Feldarbeit: Landwirtschaftliche Arbeiten haben Vorrang. Soweit auf Feldern innerhalb unseres Flugsektors gearbeitet wird, darf der betroffene Flugsektorabschnitt (Ost/Mitte/West) nicht beflogen werden, evtl. ist der Flugbetrieb (Modellartabhängig) einzuschränken oder ganz einzustellen. Siehe auch Punkt Flugraum! Landschaft- und Umweltschutz: Flugplatz und Landschaft sind sauber zu halten. Bei Außenlandungen etc. sind sämtliche dem Modell zugehörigen Teile vollständig zu entfernen. Beim Betreten von Feldern zur Bergung von Flugmodellen ist besondere Umsicht geboten, um möglichst wenig Schaden anzurichten. Haftpflichtversicherung: Betreiber von Flugmodellen müssen eine geeignete Haftpflichtversicherung mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme gem. 102 Abs.3 LuftV-ZO nachweisen. Verstoß gegen die Flugordnung: Bei Verstoß gegen diese Flugordnung sind folgende Maßnahmen vorgesehen: -Verwarnung -Tagesflugverbot Von der Vorstandschaft können weitergehende Maßnahmen getroffen werden, wenn schwerwiegende Verstöße vorliegen, wie: -Flugverbot für einen bestimmten Zeitraum -Antrag auf Vereinsauschluss Soweit der Verein durch einen Verstoß gegen diese Flugordnung oder gegen andere rechtliche Normen finanziell belastet wird, werden diese Kosten vom Verursacher zurückgefordert. Seite 6 von 7

7 Bei einem Unfall oder Notfall sind folgende Telefonnummern zu beachten: Notruf 110 Feuerwehr 112 Polizei 08751/ Rettungsdienst 08751/19222 Erste- Hilfe- Box ist im Vereinsheim vorhanden Feuerlöscher CO2 ist im Vereinsheim vorhanden Ein Appell an alle Modellflugpiloten und Besucher des MBC Ikarus Mainburg: Die Zufahrtsstraßen zum Modellfluggelände bitte in angemessener Geschwindigkeit und mit Rücksichtsnahme auf die Bewohner und Spaziergänger zu benutzen. Diese Flugordnung ersetzt die Flugordnung vom Mainburg, den 1. Vorstand 2.Vorstand Seite 7 von 7

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Bei Verlassen des Platzes ist die Flugleiterfunktion weiterzugeben oder der Betrieb abzumelden. Die Flugplatzordnung regelt die Zuständigkeiten auf dem Platz, das Verhalten im Flugbetrieb, in Notfällen/ bei Unfällen, sowie die Beschränkungen denen der Verein bei Nutzung des Flugplatzes unterliegt.

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