WARTUNGSVERTRAG. nach DIN-EN zwischen. dem Auftragnehmer. und. dem Anlagenbetreiber / Auftraggeber. für folgende Anlage:

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1 Wartungsvertrag nach DIN-EN (früher DIN 4261) Umwelttechnik Ebert Schulstraße Crimmitschau Telefon: Telefax: WARTUNGSVERTRAG nach DIN-EN zwischen dem Auftragnehmer Umwelttechnik Ebert Schulstraße Crimmitschau und dem Anlagenbetreiber / Auftraggeber Kundenummer Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefonnummer für folgende Anlage: Standort Hersteller Anlagentyp Verfahren Einwohnerwerte Inbetriebnahmedatum 1 von 5

2 1. VERTRAGSGEGENSTAND Vertragsgegenstand ist die Wartung der auf Seite 1 genannten Kläranlage nach DIN-EN (Früher DIN 4261). Die Wartung wird nach den Vorschriften der vorgenannten DIN und den Herstellervorschriften durchgeführt. Sie basiert auf den Vorgaben in der jeweiligen Wasserrechtlichen Erlaubnis und den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung des Anlagentyps. Die Leistungen der 1. Wartung werden ca. 3 bis 4 Monate nach der Inbetriebnahme durchgeführt. Weitere Wartungen erfolgen je nach Vorgaben 2/3x pro Kalenderjahr. Der Termin für jede Wartung wird dem Auftraggeber spätestens eine Woche vor Wartungsbeginn schriftlich mitgeteilt. 2. LEISTUNGEN Im Rahmen der Wartung werden folgende Arbeiten durchgeführt: Einsichtnahme in das Betriebsbuch und der Vermerk der Wartung Überprüfung des baulichen Zustandes Funktionskontrolle der betriebswichtigen maschinellen, elektronischen und sonstigen Anlagenteile. Wartung der maschinellen Einrichtungen Durchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.b. Entfernen von Schwimmschlamm und Ablagerungen (keine Entschlammung oder Komplettreinigung der Anlage). Feststellung der Schlammspiegelhöhe und ggf. Veranlassung der Schlammabfuhr über den Auftraggeber Einstellung optimaler Betriebswerte Messung von Temperatur, ph-wert und absetzbaren Stoffen in einer Stichprobe des Ablaufs. Messung von Schlammvolumen, Sauerstoffgehalt während und nach der Belüftungsphase in der Belebung CSB und BSB 5 Laboruntersuchung Ein umfassender Wartungsbericht wird dem Auftraggeber in Schriftform zugesandt. Eine Kopie des Wartungsprotokolls kann auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden. Sollte der Wartungsaufwand aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder Pflichtverletzung höher werden, so werden wir dies, nach Absprache mit dem Auftraggeber gesondert berechnen. 3. ZUSATZLEISTUNGEN: ERSATZTEILE/ REPARATUREN Um eventuelle Reparaturkosten gering zu halten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Bauteile und Verschleißteile (außerhalb der Gewährleistung) bis zu einem Wert von 100,00 (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) ohne vorherige Absprache zu wechseln. Dadurch spart der Auftraggeber, sofern die Reparatur sofort durchgeführt werden kann, eine erneute An- und Abfahrt des Technikers. Diese werden im Wartungsprotokoll separat dokumentiert und zusätzlich abgerechnet. Reparaturen die, die Reparaturpauschale übersteigen, müssen vom Auftraggeber gesondert beauftragt werden. 2 von 5

3 4. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS Der Auftraggeber ist verpflichtet die vorgeschriebene Eigenüberwachung regelmäßig durchzuführen und diese im Betriebsbuch zu vermerken. (Tägliche Funktionsprüfung, Wöchentliches Ablesen der Betriebsstunden sowie eine Sichtprüfung der Zu- und Abläufe, Monatliche Sichtprüfung des Ablaufes auf Schlammabtrieb bzw. Feststellung von Schwimmschlammbildung.) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer Zugang zur Anlage im erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages alle ihm bekannt werdenden Störungen und Schäden sowie Änderungen der Betriebsbedingungen unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden und keine Eingriffe in die Anlage vorzunehmen. Störungen und Schäden dürfen nur vom Auftragnehmer beseitigt werden. Soweit im Rahmen der Wartungsarbeiten Strom und Wasser benötigt werden, erfolgt eine kostenlose Bereitstellung durch den Auftraggeber. Anfallende Abfälle (z.b. durch Reinigung oder Reparatur) bleiben Eigentum des Auftraggebers. Auftretende Störungen berechtigen den Auftraggeber nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 5. WARTUNGSPREIS Der Wartungspreis beträgt 94,00 pro Wartung inkl. des derzeit gültigen Mehrwertsteuersatzes von 19%. Im Preis ist die Anfahrt bis zu 30km vom vorherigen Einsatzort und alle Leistungen des 2 enthalten. Für jeden weiteren Kilometer werden 0,35 berechnet. Bei Nichteinhaltung der Ablaufwerte werden für eventuelle zusätzliche Laboruntersuchungen 36,00 (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) pro Untersuchung berechnet. Der Wartungspreis ist bis spätestens 7 Tage nach Rechnungslegung zu entrichten. Bei Zusatzleistungen ist der jeweilige Rechnungsbetrag nach Rechnungslegung innerhalb von 7 Tagen zu entrichten. 6. PREISGLEITKLAUSEL Sollten durch gesetzliche bzw. tarifliche Änderungen (z.b. Änderungen der DIN, UVV oder behördlichen Auflagen etc.) einzelne Kostenelemente steigen, so werden wir den vereinbarten Preis entsprechend anpassen. 7. WARTUNGSAUSSCHLUß Der Wartungsvertrag schließt die Beseitigung von Schäden und Störungen aus, welche: durch Eingriff unberechtigter Dritter verursacht wurden auf die Verwendung anderer als vom Hersteller zugelassener Zusatzaggregate, Komponenten, Teile und Materialien zurückzuführen sind durch die Missachtung von Aufstellungsbedingungen und durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung entstanden sind aus Einflüssen entstanden sind, die nicht durch den Auftragnehmer vertretbar sind, wie z.b. Feuer, Wasser, Einbruch, höhere Gewalt o.ä. 3 von 5

4 8. VERTRAGSDAUER/KÜNDIGUNG Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages. Der Vertrag gilt für ein Kalenderjahr. Der Vertrag ist von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten, zum eines Kalenderjahres kündbar. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Kalenderjahr. Kommt eine der Vertragsparteien um mehr als 6 Wochen in Verzug, so besteht das Recht zur fristlosen Kündigung. Das Vertragsverhältnis endet in jedem Fall am Ende des Monats der endgültigen Außerbetriebnahme der Anlage. 9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN Erweiterungen der Anlage, Umbauarbeiten sowie Änderungen dürfen nur vom Wartungsunternehmen ausgeführt werden. 10. HAFTUNG, VERTRAGSÄNDERUNG, GERICHTSSTAND Der Auftragnehmer haftet für Schäden an der Anlage, die er bei der Ausführung der Wartungsarbeiten verursacht hat, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Er haftet nicht für Anlagenstörungen, die während des Betriebes der Anlage auftreten. Der Wartungsvertrag schließt die Verantwortung des Auftraggebers für die Anlage nicht aus. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Zwickau. 11. WIRKSAMKEIT BEI TEILNICHTIGKEIT Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollten, wir die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzten, die dem angestrebten Ziel entspricht. Ort/Datum/Unterschrift - Auftraggeber - - Auftragnehmer - Ort/Datum/Unterschrift/Firmenstempel Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten unter der Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gespeichert werden. 12. BESONDERE VEREINBARUNGEN 4 von 5

5 Lastschriftvereinbarung Mit der nachstehenden Unterschrift ermächtige ich das Unternehmen Umwelttechnik Ebert widerruflich das Recht, die von uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit per Lastschrift von meinem/ unseren Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen: Kontoinhaber Name des Kreditinstituts Bankleitzahl Kontonummer Sollte mein Konto im Zeitpunkt der Beitragseinziehung nicht die erforderliche Deckung aufweisen und entstehen dem o.g. Unternehmen durch die Zahlungsweigerung des kontoführenden Instituts Kosten, werde ich diese auf Anforderung unverzüglich erstatten. (Ort, Datum) (Unterschrift des Kontoinhabers) 5 von 5

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