Ausbildungseinheit Atemschutztauglichkeit

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1 Ausbildungseinheit Atemschutztauglichkeit

2 Lernziele: Die Teilnehmer müssen die persönlichen Voraussetzungen für das Tragen von Atemschutzgeräten die Schutzausrüstung die physiologischen Auswirkungen des Tragens von Atemschutzgeräten und Schutzkleidung auf den menschlichen Körper erklären können Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 2

3 Einsatzkräfte unter Atemschutz müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben körperlich geeignet sein die körperliche Eignung nach G 26 III in regelmäßigen Abständen feststellen lassen * In der Regel: zwischen 18 und 50 Jahre - vor Ablauf von 3 Jahren, ab 50 Jahre - jährlich erneut nach G 26 III untersucht werden, wenn vermutet wird, dass sie den Anforderungen für das Tragen von Atemschutzgeräten nicht mehr genügen; nach schwerer Erkrankung oder wenn sie selbst vermuten, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 3

4 Für Einsatzkräfte unter Atemschutz die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss eine Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden! Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 4

5 Einsatzkräfte unter Atemschutz müssen die Truppmannausbildung Teil 1 die Sprechfunkerausbildung und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger erfolgreich abgeschlossen haben regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und an Wiederholungsübungen teilnehmen jährlich: theoretische Unterweisung Belastungsübung Übung unter Einsatzbedingungen (kann ggf. entfallen) Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 5

6 Kein Einsatz unter Atemschutz, wenn die genannten Bedingungen nicht erfüllt werden Bart oder Koteletten sich im Bereich der Dichtlinien von Atemanschlüssen befinden Kopfform, tiefe Narben oder dergleichen einen ausreichenden Maskendichtsitz verhindern Körperschmuck den Maskendichtsitz verhindern oder die sichere Funktion des Atemanschlusses gefährden oder beim An- / Ablegen des Atemanschlusses zu Verletzungen führen können Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss besteht! Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 6

7 Jeder Atemschutzgeräteträger muss aus eigenem Interesse regelmäßige Nachuntersuchungen einhalten der zuständigen Führungskraft melden, wenn er nicht in der Lage ist, Atemschutz zu tragen! Eigenverantwortung des Trägers! Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 7

8 Atemschutznachweis Jede Einsatzkraft muss einen persönlichen Atemschutznachweis führen Der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden Eintrag: G 26 Untersuchungstermine Absolvierte Aus-/Fortbildung Unterweisung Einsätze unter Atemschutz Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 8

9 Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Unfälle verhüten, damit Schmerzen Arbeitsunfähigkeit Tod finanzielle und berufliche Belastungen vermieden werden Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 9

10 Persönliche Schutzausrüstung (Mindestausrüstung): Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 10

11 Persönliche Schutzausrüstung (Mindestausrüstung): Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 11

12 Persönliche Schutzausrüstung (Mindestausrüstung): Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 12

13 Persönliche Schutzausrüstung (Mindestausrüstung): Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 13

14 Persönliche Schutzausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Ergänzung nach Erfordernis: Feuerwehr-Haltegurt Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 14

15 Persönliche Schutzausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Ergänzung nach Erfordernis: Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrleine mit Tragebeutel Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 15

16 Persönliche Schutzausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Ergänzung nach Erfordernis: Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrleine mit Tragebeutel Atemschutzgerät Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 16

17 Persönliche Schutzausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Ergänzung nach Erfordernis: Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrleine mit Tragebeutel Atemschutzgerät Atemanschluss Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 17

18 Persönliche Schutzausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Ergänzung nach Erfordernis: Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrleine mit Tragebeutel Atemschutzgerät Atemanschluss Feuerschutzhaube Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 18

19 Persönliche Schutzausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Ergänzung nach Erfordernis: Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrleine mit Tragebeutel Atemschutzgerät Atemanschluss Feuerschutzhaube Notsignalgeber Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 19

20 Persönliche Schutzausrüstung: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzanzug Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Ergänzung nach Erfordernis: Feuerwehr-Haltegurt Feuerwehrleine mit Tragebeutel Atemschutzgerät Atemanschluss Feuerschutzhaube Notsignalgeber Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 20

21 Belastungen auf den Atemschutzgeräteträger: Auswirkungen können sich ergeben durch wärmeisolierende Schutzkleidung Gewicht der Ausstattung Einschränkung der Beweglichkeit Einengung des Sichtfeldes schlechte Verständigung belastende Einsatzsituationen thermisch und / oder psychisch (Stress) MERKE: Belastungen führen zu einem erhöhten Atemluftbedarf die Einsatzzeit unter Atemschutz kann sich erheblich verringern! Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 21

22 Ausbildungseinheit Atemschutztauglichkeit E N D E Lehrgang "Atemschutzgeräteträger 22

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