RECHTLICHE BETREUUNG UND VORSORGEVOLLMACHT
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- Günter Michel
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1 RECHTLICHE BETREUUNG UND VORSORGEVOLLMACHT Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA Notariat Herrenberg B3 Marienstraße Herrenberg Tel /942151
2 In welchen Situationen wird eine Vorsorgevollmacht benötigt? 2 Der Betroffene ist nicht mehr im Stande, seine Angelegenheiten selbst zu regeln (z. B. Erkrankung, Geschäftsunfähigkeit). Der Betroffene ist mit der Regelung seiner Angelegenheiten überfordert.
3 In welchen Situationen wird eine Vorsorgevollmacht benötigt? 3 Der Betroffene ist verhindert (z. B. Aufenthalt im Ausland). Der Betroffene kann noch selbst entscheiden, möchte jedoch die Regelung seiner Angelegenheiten anderen überlassen, z. B. den Kindern. Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
4 Vertretung des Betroffenen in den vorgenannten Fällen? 4 Ehegatte? Kinder? Was passiert wenn nichts geregelt ist? Zunächst wird der Betroffene durch niemanden vertreten. Es passiert schlicht gar nichts. Die Angehörigen haben keine Vertretungsmacht.
5 Vertretung des Betroffenen in den vorgenannten Fällen? 5 Wenn unausweichliche Entscheidungen anstehen (z. B. Behandlungsvertrag mit einem Arzt, Heimaufnahme usw.), muss das Betreuungsgericht tätig werden. Ohne Vorsorgevollmacht muss dann ein Betreuer bestellt werden.
6 Was ist eine Vorsorgevollmacht? 6 Generalvollmacht mit maximal möglichem Umfang insbesondere sind Vermögensangelegenheiten und medizinische Angelegenheiten erfasst. Der Bevollmächtigte kann alle Rechtsgeschäfte abschließen, bei denen eine Stellvertretung zulässig ist. Auch Verfügungen über Grundbesitz sind möglich. Regelmäßig ist eine
7 Fragen über Fragen 7 Wer kann bevollmächtigt werden? Jeder (Vertrauensperson zwingend zu empfehlen) Wie viele Personen können bevollmächtigt werden? Beliebig (Einzel- und/oder Gesamtvertretung möglich) Wann kann eine Vorsorgevollmacht errichtet werden? Jederzeit, insbesondere in guten Tagen. Wichtig: Geschäftsfähigkeit muss vorliegen!
8 Fragen über Fragen 8 Welche Form muss eingehalten werden? Grundsätzlich formfrei. Ab wann gilt die Vorsorgevollmacht? Sofort nicht erst bei Geschäftsunfähigkeit, Verhinderung usw.
9 Privatschriftliche Vorsorgevollmacht 9 Die Vorsorgevollmacht wird i. d. R. selbst schriftlich formuliert. Probleme der privatschriftlichen Vorsorgevollmacht: Identität des Ausstellers, keine Prüfung der Geschäftsfähigkeit, die Vorsorgevollmacht wird häufig ohne juristische Beratung errichtet, schlechte Akzeptanz im Rechtsverkehr.
10 Gesetzlicher Ausschluss der privatschriftlichen Vorsorgevollmacht 10 Im Grundbuchverfahren - z. B. Veräußerung von Grundbesitz, Bestellung einer Grundschuld, bei der Erbausschlagung, im Registerverfahren - z. B. Handelsregisteranmeldungen, im Gesellschaftsrecht - z. B. Errichtung einer GmbH, im Zwangsversteigerungsverfahren (Bietervollmacht), In den vorgenannten Fällen ist eine notarielle Vollmacht notwendig! Aufzählung ist nicht abschließend!
11 Vorteile der notariellen Vorsorgevollmacht 11 Identitätsprüfung durch den Notar Geschäftsfähigkeit Bei vielen Rechtsgeschäften / verfahrensrechtlichen Erklärung gesetzlich vorgeschrieben. Juristische Beratung Bei notarieller Beurkundung können je nach Gestaltung auch bei Verlust der Vollmacht weitere Ausfertigungen erteilt werden. Freie Notarwahl
12 Inhalt der notariellen Vorsorgevollmacht 12 Umfassende Vollmacht im Bereich der vermögensrechtlichen Rechtsgeschäfte Umfassende Vollmacht im Bereich der Gesundheitsfürsorge insbesondere 1904 BGB (ärztlicher Eingriff mit der Gefahr des Todes oder der schweren gesundheitlichen Schädigung), 1906 BGB (Unterbringungsmaßnahmen z. B. Bauchgurt, Bettgitter), 1906 BGB (Ärztliche Zwangsmaßnahmen).
13 Inhalt der notariellen Vorsorgevollmacht 13 Weitere Regelungen wie z. B. Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, Unterbevollmächtigung, Vollmachtswiderruf usw.
14 Zentrales Vorsorgeregister 14 Das Zentrale Vorsorgeregister ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten aus dem ganzen Bundesgebiet. Betreiber: Bundesnotarkammer Mehr als 3 Millionen registrierte Vorsorgeverfügungen, ca Abfragen monatlich. Registrierung ist freiwillig, kein Zwang zur Registrierung Die Registrierung der Vorsorgevollmacht kann durch den Notar oder den Vollmachtgeber selbst erfolgen Registrierung ist kostenpflichtig Weitere Informationen:
15 Die Vorsorgevollmacht enthält grundsätzlich nicht: 15 Patientenverfügung Betreuungsverfügung (legt fest, wer vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll) Verfügung von Todes wegen z. B. Testament, Erbvertrag Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Verfügung von Todes wegen sind ggf. gesondert zu errichtet. Für die Betreuungsverfügung besteht in den meisten Fällen bei Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht kein Bedarf. Wer eine Patientenverfügung errichten möchte, sollte auch eine Vorsorgevollmacht errichten (sicherster Weg).
16 Das Betreuungsverfahren 16 Das Gericht wird auf Anregung tätig. Exemplarischer Gang des Verfahrens: Beteiligung der Betreuungsbehörde idr mit der Bitte um Vorschlag eines geeigneten Betreuers, Beteiligung des Betroffenen und der weiteren Verfahrensbeteiligten (Ehegatte, Lebenspartner, Abkömmlinge, Eltern, sonstige Vertrauenspersonen), Einholung eines medizinischen Gutachtens, Bestellung eines Verfahrenspflegers z. B. Rechtsanwalt, Persönliche richterliche Anhörung des
17 Das Betreuungsverfahren 17 Ergebnis: Betreuerbestellung oder Ablehnung (rechtsmittelfähige Entscheidung).
18 Vorteile der Vorsorgevollmacht ggü. dem gesetzlichen Betreuungsverfahren 18 Eine Vorsorgevollmacht ist schnell errichtet, sofort und zeitlich unbegrenzt wirksam, das Betreuungsverfahren ist sehr zeitaufwendig idr vergehen Wochen/Monate bis zur Betreuerbestellung. Der Vollmachtgeber bestimmt selbst, wer ihn vertritt. Beim Betreuungsverfahren bestimmt das Gericht, wer zum Betreuer bestellt wird (ehrenamtlicher Betreuer oder Berufsbetreuer).
19 Vorteile der Vorsorgevollmacht ggü. dem gesetzlichen Betreuungsverfahren 19 Der Vollmachtgeber kann sich an einen Notar seiner Wahl wenden (freie Notarwahl). Das Betreuungsgericht und die dort befassten Personen (Richter/Rechtspfleger) unterliegen nicht der Disposition der Beteiligten. Es können mehrere Personen bevollmächtigt werden. Bei der Betreuung gilt der Grundsatz der Einzelbetreuung Der Vorsorgebevollmächtigte unterliegt keiner regelmäßigen Berichtspflicht. Im Betreuungsverfahren sind regelmäßig Berichte / Vermögensübersicht / Rechnungslegung einzureichen
20 Vorteile der Vorsorgevollmacht ggü. dem gesetzlichen Betreuungsverfahren 20 Der Bevollmächtigte kann weitgehend Entscheidungen alleine treffen. Der gesetzliche Betreuer unterliegt zahlreichen gerichtlichen Genehmigungsvorbehalten z. B. Verfügung über Grundbesitz (Kauf, Tausch, Schenkung, Belastung) Ausschlagung einer Erbschaft Abschluss von Gesellschaftsverträgen Abschluss von bestimmten Dauerschuldverhältnissen (Miet- oder Pachtvertrag) Aufnahme von Geld (Darlehen) Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum
21 Vorteile der Vorsorgevollmacht ggü. dem gesetzlichen Betreuungsverfahren 21 Betreuung: Die genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfte machen regelmäßig weitere Verfahrensschritte durch das Gericht notwendig, z. B. Bestellung eines Verfahrenspflegers, richterliche Anhörung, Bestellung eines Gutachters.
22 Kosten einer notariellen Vorsorgevollmacht 22 Vermögensabhängig Die Mindestgebühr beträgt derzeit 60,00 Euro zzgl. USt. und Auslagen Es wird das hälftige Aktivvermögen herangezogen Beträgt das Aktivvermögen z. B ,00 Euro ergibt dies einen Kostenwert von ,00 Euro. Die Kosten für die Beratung und Errichtung der Vorsorgevollmacht betragen einmalig 165,00 Euro zzgl. USt. und Auslagen Beträgt das Aktivvermögen z. B ,00 Euro betragen die Kosten für die Beratung und
23 Kosten des Betreuungsverfahrens 23 Die Kosten des Betreuungsverfahrens sind vermögensabhängig. Die Mindestgebühr (Jahresgebühr) beträgt grundsätzlich 200,00 Euro. Erstmalige Bestellung eines Betreuers (umfassende Betreuung) bei einem Reinvermögen von ,00 Euro. Die Jahresgebühr beträgt 200,00 Euro. Bei einem Reinvermögen von ,00 Euro beträgt die Jahresgebühr 350,00 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Einholung des ärztlichen Gutachtens, die Kosten eines Berufsverfahrenspflegers, weitere gerichtliche Auslagen z. B. Reisekosten für die richterliche
24 Kostenvergleich 24 Die Notarkosten sind auf einen Höchstwert von ,00 Euro (bei einem Aktivvermögen von ,00 Euro) begrenzt, die notarielle Vorsorgevollmacht kosten damit maximal einmalig 1.735,00 Euro zzgl. USt. und Auslagen. Die Jahresgebühr für das Betreuungsverfahren beträgt bei einem Reinvermögen von ,00 Euro jährlich 3.950,00 Euro. Zusätzlich werden gerichtliche Auslagen z. B.
25 Kostenvergleich 25 Im Kostenvergleich ist die notarielle Vorsorgevollmacht bei mittlerem und großem Vermögen erheblich günstiger als das gerichtliche Betreuungsverfahren Grund: Die Notarkosten fallen einmalig an, bei dem Gericht wird eine Jahresgebühr erhoben.
26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Notarvertreter Jean-Philip Möllmann, MBA Notariat Herrenberg B3 Marienstraße Herrenberg Tel.: 07032/
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