Bekämpfung von Gewalt: Menschenrechtliche Grundlagen Mag. Walter Suntinger
|
|
- Ingeborg Fertig
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bekämpfung von Gewalt: Menschenrechtliche Grundlagen Mag. Walter Suntinger Menschenrechtskonsulent und Trainer
2 Bekämpfung von Gewalt: Menschenrechtliche Grundlagen Walter Suntinger, 28. November 2014
3 Überblick Grundlegendes zu den Menschenrechten Der internationale menschenrechtliche Rahmen betreffend die Bekämpfung von Gewalt an Frauen Dimensionen und Bereiche der Umsetzung Eigene Perspektive Menschenrechtspraktiker Juristische Ausbildung Interdisziplinär suchend
4 Grundidee der Menschenrechte Jeder Mensch hat gleiche Würde Daraus folgt: Bestimmte Handlungen dürfen nicht gesetzt werden Bestimmte Handlungen müssen gesetzt werden Abbildung in universellen ethischen Prinzipien, im besonderen in der Goldenen Regel Menschenrechte als Konkretisierung der Menschenwürde
5 Entwicklung der Menschenrechte Eine historische Perspektive Antwortcharakter der Menschenrechte auf Repression/ Missstände Politischer Kampf um die Menschenrechte Relevanz von herrschenden Machtverhältnissen 1. Generation": bürgerliche und politische Rechte 2. Generation : wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 3. Generation : Kollektive Rechte: z.b. Recht der Völker auf Selbstbestimmung, Recht auf Entwicklung Kampf um Frauenrechte als Menschenrechte - von Olympe de Gouges bis heute Die Frauenbewegung als wesentliche Treibkraft
6 Prinzipien und Grundkonzepte der Menschenrechte Universalität der Menschenrechte Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte Absolute Rechte (z.b. Folterschutz, Sklavereiverbot) Beschränkbare Rechte Gesetzesvorbehalt/ Verhältnismäßigkeit (z.b. Recht auf Privatleben, Meinungsfreiheit) Staatliche Pflichten: Achtung - Gewährleistung Pflicht zum Schutz vor privaten Verletzungen
7 Menschenrechtliche Pflichten Staat hat Pflicht, die Menschenrechte zu achten gewährleisten schützen Privatperson Privatperson
8 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Angemessene Verhältnis: Ziel Mittel Geeignetheit (Tauglichkeit) des Mittels Erforderlichkeit (Notwendigkeit) des Mittels Interessensabwägung (Schaden des Nichthandelns gegen Schaden durch Handeln)
9 Funktionen der Menschenrechte Materielle Funktionen: Schutz der Menschenwürde Schutz vor staatlichem und privatem Machtmissbrauch Schutz vor Exklusion Ausgleich unterschiedlicher Interessen Empowerment Prozedurale Funktionen: Analyse konkreter Situationen Moralische und rechtliche Bewertung Orientierungslinien für Prozesse, Maßnahmen, Strategien zur Verwirklichung
10 Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte Grundrechte Menschenrechte Grundrechte auf innerstaatlicher Ebene, insbesondere: Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger 1867 Grundrechte im B-VG 1920 BVG persönliche Freiheit (1988) Völkerrechtlich gesicherte Minderheitenrechte; z.b. im Staatsvertrag von St.Germain 1920 EMRK als Teil der Verfassung (1958/1964) EU Grundrechte-Charta: in Unionsrechtsanwendung gleichsam als Teil der Verfassung (VfGH 2012) Gerichtliche Kontrolle: Verwaltungsgerichte, VfGH Internationaler Menschenrechtsschutz nach 1945/48 Spannungsverhältnis: Souveränität - Menschenrechte
11 Menschenrechtsinstrumente relevant für Bekämpfung von Gewalt an Frauen - UNO Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) MR-Ausschuss Allgemeiner Kommentar Nr. 28 Mehrere Rechte durch Gewalt gegen Frauen verletzt UN Konvention gegen Diskriminierung der Frau (CEDAW 1979) CEDAW Ausschuss Allgemeine Empfehlung Nr. 19 (1992) Gewalt gegen Frauen Meilenstein Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Form der Diskriminierung, die die Möglichkeit der Frau, dieselben Rechte und Freiheiten gleichberechtigt mit dem Mann zu genießen, wesentlich beeinträchtigt Betonung der strukturellen Faktoren von Machtungleichheit, Rollenbildern, und sozialer Situation Umfassende Pflichten der Staaten Mehrere Individualbeschwerden (davon 2 gegen Österreich)
12 Menschenrechtsinstrumente relevant für Bekämpfung von Gewalt an Frauen - UNO Wiener Weltmenschenrechtskonferenz (1993 Women s rights are human rights UN Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen (1993) UN Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen Weltfrauenkonferenz in Peking (2005) Straftatbestände im Statut der Internationalen Strafgerichtshofes (1998) UN Protokoll gegen Menschenhandel (2000) Prozess des Mainstreamings
13 Menschenrechtsinstrumente relevant für Bekämpfung von Gewalt an Frauen - Europa Europäische Menschenrechtskonvention (1950) Zunehmend umfangreiche Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Relevante Menschenrechte Art 2 Recht auf Leben Art 3 Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Art 8 Recht auf Privatleben Art 14 Nichtdiskriminierung Art 13 Recht auf wirksame Beschwerde
14 Relevanz der MR-Verträge in Österreich Stellung im innerstaatlichen Recht Verfassungsrang Einfachgesetzliche Stufe mit direkter Anwendbarkeit Erfüllungsvorbehalt Völkerrechtskonforme Interpretation Internationale Durchsetzungsmechanismen Berichtsverfahren Beschwerdeverfahren
15 Menschenrechtsinstrumente relevant für Bekämpfung von Gewalt an Frauen - Europa Europäische Konvention gegen Menschenhandel (2006) Monitoring durch Expertengruppe (Greta) Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (2011) Prevention Protection Prosecution Integrated Policy Monitoring durch Expertengruppe (Grevio)
16 Die Menschenrechtsbrille
17 Die Menschenrechtsbrille - konkret Normative Konzepte Menschenrechtliche Normen und Standards Menschenrechtliche Grundprinzipien und Konzepte Analytische Instrumente für die Anwendung von Normen auf konkrete Sachverhalte Empirische Konzepte Untersuchung der Realität der Menschenrechte und ihrer Umsetzung Verständnis der Ursachen von Menschenrechtsverletzungen Verständnis der Konsequenzen von Menschenrechtsverletzungen Verstehen von Faktoren/strukturellen Voraussetzungen für Veränderung Erarbeitung von Instrumenten zur Veränderung/Reform
18 Menschenrechtsdreieck Haltung/Bewusstsein Fertigkeiten Wissen
19 Perspektiven und Aktivitäten der Umsetzung I Auf der Basis eines Menschenrechtsansatzes Eine systemische und interdisziplinäre Perspektive Erst in Ansätzen vorhanden Nationale Aktionspläne (in Österreich: ) Politische Prozesse Rechts- und Institutionenreform Bewusstseinsbildende Maßnahmen auf vielen Ebenen Trainings von relevanten Pflichtenträgern Unterstützung von Opfern von Gewalt rechtlich, therapeutisch, sozial Täterbezogene Präventions-und Interventionsarbeit
20 Einige Bereiche/Aktivitäten der Umsetzung II Systematische Einbeziehung in bestehende Monitoringinstitutionen aufgrund von Zusatzprotokoll zur UN Konvention gegen Folter UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechtsdurchsetzung national und international Erhebung von Daten Forschung
Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung: Die Nutzung internationaler Instrumente und Entwicklungen
Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung: Die Nutzung internationaler Instrumente und Entwicklungen Petra Follmar Otto Deutsches Institut für Menschenrechte 1. Einleitung In meinem Vortrag werde
MehrKinderrechte in der EU
Kinderrechte in der EU Mag. Helmut Sax Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, Wien Kinderrechte-Symposium, 18. November 2010 Donau-Universität Krems/ Kinder- und Jugendanwaltschaft Niederösterreich
MehrPotenziale und Blockaden internationaler Arbeitsrechte und -standards
Dr. Max Claudia Mustermann Hofmann Lehrstuhl Referat Kommunikation für Öffentliches & Marketing Recht und Politik Fakultät Verwaltung für Rechtswissenschaft Potenziale und Blockaden internationaler Arbeitsrechte
MehrInformationen zur Beschwerdeführung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg:
Informationen zur Beschwerdeführung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg: Wer kann eine Beschwerde an den EGMR richten? Jede natürliche oder juristische Person kann sich mit der
MehrZur Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aus menschenrechtlicher Perspektive
Zur Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention aus menschenrechtlicher Perspektive Göttinger Workshop Göttingen, 26./27.02.2010 Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1 Hintergrund Grundlagen Überblick Individuelle
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION. Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern Eine Frauen-Charta
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.3.2010 KOM(2010)78 endgültig MITTEILUNG R KOMMISSION Ein verstärktes Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern Eine Frauen-Charta Erklärung der Europäischen
MehrReligionsfreiheit. Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria
Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln,
MehrRunder Tisch 2009 Die EU Agentur für f r Grundrechte und der Vertrag von Lissabon
Runder Tisch 2009 Die EU Agentur für f r Grundrechte und der Vertrag von Lissabon 3. Dezember 2009 EU Agentur für f r Grundrechte, Wien ao. Univ.Prof.. Dr. Hannes Tretter Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts
MehrRechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht. Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis
Rechtsanwalt Dr. Martin Theben Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitsrecht und Menschenrechte in der anwaltlichen Praxis I. Einleitende Bemerkungen zur Praxisrelevanz der Menschenrechte jenseits des Arbeitsrecht
MehrNationale Aktionspläne für Menschenrechte Anforderungen und Erfahrungen Dr. Petra Follmar-Otto Deutsches Institut für Menschenrechte Aufbau Funktion Nationaler Aktionspläne für Menschenrechte Prinzipien
MehrSKMR-STUDIE ZUM FOLLOW-UP ZU DEN UPR-EMPFEHLUNGEN. Walter Kälin SKMR
SKMR-STUDIE ZUM FOLLOW-UP ZU DEN UPR-EMPFEHLUNGEN Walter Kälin SKMR Vorbemerkung: Was ist das SKMR? Ein Netzwerk bestehend aus Universitätsinstituten. Vom Bund als Pilotprojekt ins Leben gerufen und unterstützt.
MehrEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Fragen und Antworten
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Fragen und Antworten Fragen und Antworten WAS IST DER EUROPÄISCHE GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE? Diese Fragen und Antworten wurden von der Kanzlei des Gerichtshofs
MehrInformations- und Kommunikationsrecht
Informations- und Kommunikationsrecht Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2015 HS 2015 Seite 1 Internationales Recht Ablauf 1. Grundlagen: International 2.
MehrUN Decade Education for Sustainable Development 2005-2014 (DESD)
UN Decade Education for Sustainable Development 2005-2014 (DESD) Das internationale Umsetzungsmodell der UNESCO (International Implementation Scheme, IIS, in: 172EX/11) Mag. Gabriele Eschig Generalsekretärin
MehrLage der Menschenrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten
P7_TA-PROV(2012)0400 Lage der Menschenrechte in den Vereinigten Arabischen Emiraten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2012 zur Menschenrechtslage in den Vereinigten Arabischen Emiraten
MehrDas Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM
Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf
MehrEntschädigung nach Art. 41 EMRK: 1.000,- für immateriellen Schaden, 3.500, für Kosten und Auslagen (einstimmig).
Bsw 30804/07 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer 5, Beschwerdesache Neziraj gg. Deutschland, Urteil vom 8.11.2012, Bsw. 30804/07. Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 6 Abs. 3 EMRK - Verwerfung der
MehrNichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen. Abschließende Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses: Deutschland 04/05/2004
Nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen Abschließende Bemerkungen des Menschenrechtsausschusses: Deutschland 04/05/2004 CCPR/CO/80/DEU. (Abschließende Bemerkungen/Erläuterungen) Übereinkunft Kurzform:
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 27.11.2013. zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.11.2013 C(2013) 8179 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27.11.2013 zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte DE DE EMPFEHLUNG
MehrInformations- und Kommunikationsrecht
Informations- und Kommunikationsrecht Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 24.09.2014 Seite 1 Ablauf 1. Internationale Grundlagen 2. EU-rechtliche Grundlagen
MehrDatenschutz als europäisches Grundrecht
Datenschutz als europäisches Grundrecht Von Birte Siemen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 19 Teil 1 Europäische Grundrechte und die Notwendigkeit des Datenschutzes 24 A. Europäische
MehrUnternehmenswerte in der Globalisierung - Utopie oder Realität?
Unternehmenswerte in der Globalisierung - Utopie oder Realität? Wirtschaft und Werte - Orientierung und Perspektiven Forum Kirche und Wirtschaft Kappel am Albis, 9. März 2010 Prof. Dr. habil. Josef Wieland
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrDIGITALE PRIVATSPHAERE
DIGITALE PRIVATSPHAERE WISSEN Die enorme Ausbreitung des Internets über die letzten beiden Jahrzehnte stellt uns vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere der Abwägung zwischen
MehrZum Stand der Entwicklung der Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen
Zum Stand der Entwicklung der Menschenrechtskonvention für Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen Eva Ullrich Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung Meine Damen und Herren, ich
MehrAllgemeine Anmerkungen
An BMI, Sektion III/1 - Recht Präsidium des Nationalrats Ergeht per E-Mail an: bmi-iii-1@bmi.gv.at begutachtungsverfahren@parlament.gv.at Wien, am 20.11.2015 STELLUNGNAHME DER BUNDESJUGENDVERTRETUNG zum
MehrEnquete-Kommission "Stärkung der Demokratie in Österreich", XXV. GP 15. April 2015 5. Sitzung /
Ich lade Sie ein, einen Blick auf die Website www.besserentscheiden.at zu werfen, wo engagierte Bürger kollaborativ in einem offenen und nachvollziehbaren Prozess im Internet ebensolche Reformvorschläge
MehrDie Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kontext der Politk für Menschen mit Behinderungen
Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kontext der Politk für Menschen mit Behinderungen Erfurt, 24.06.2010 Thüringer Fachforum zur UN-Behindertenrechtskonvention Dr. Valentin Aichele, LL.M.
MehrStudienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Österreich ---------- Kartellrecht quo vadis? Wien, 14. Oktober 2015
Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Österreich ---------- Kartellrecht quo vadis? Wien, 14. Oktober 2015 Grundrechtliche Vorgaben für den gerichtlichen Rechtsschutz gegen rechtswidrige Geldbußenbeschlüsse
MehrQualitätsmanagement. Richtlinien- Modell Compliance für Beratungsunternehmen im Bereich Public Affairs. Januar 2014
Qualitätsmanagement Richtlinien- Modell Compliance für Beratungsunternehmen im Bereich Public Affairs Januar 2014 Die Richtlinie dient dem Schutz unserer Geschä4spartner, unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
MehrSchikanen am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten
Schikanen am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten Rechtsanwalt Kanzlei: Implerstr. 2 81371 München Tel 089 39295610 info@rechtsanwalt-ursel.de www.rechtsanwalt-ursel.de Inhalte I. Definition II.
MehrMENSCHENRECHTE DER FRAU
RECHT AUF GESUNDHEIT 173 MENSCHENRECHTE DER FRAU DIE GENDERPERSPEKTIVE DER MENSCHENRECHTE FRAUENRECHTE ALS ERMÄCHTIGUNGSRECHTE Die Einbeziehung der Frau in die wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
MehrResolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte
MehrUN-BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION
UN-BEHINDERTENRECHTS- KONVENTION Rolle des Zentrums für Gleichbehandlung (CET), der beratenden Menschenrechtskommission (CCDH), des Ombudsman (Médiateur) und des Familien- und Integrationsministerium UN-BEHINDERTENRECHTS-
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...
MehrÄrztliche Werbung Im europäischen Kontext
Christoph Kretschmer Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Zulässigkeit von Werbeeinschränkungen für Ärzte nach europäischem Recht und deutschem Verfassungsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der
MehrEffet Utile als Auslegungsgrundsatz
Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische
MehrGeschlechterrollen und Fertilität
Schillerstr. 59 10 627 Berlin E-Mail: info@berlin-institut.org Tel.: 030-22 32 48 45 Fax: 030-22 32 48 46 www.berlin-institut.org Geschlechterrollen und Fertilität von Mirjam Hägele und Margret Karsch
MehrNr. 79 (XLVII) Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz
Nr. 79 (XLVII) Allgemeiner Beschluss zum internationalen Rechtsschutz Das Exekutiv-Komitee a) erkennt an, dass die Komplexität der gegenwärtigen Flüchtlingsproblematik einerseits unterstreicht, wie wichtig
MehrWirtschaftssanktionen gegen private Personen
Dr. iur. Samuele Scarpelli Wirtschaftssanktionen gegen private Personen Verfahren und Rechtsschutz in der Europäischen Union und in der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Rolle und Befugnisse
MehrDer ETH-Rat beschränkt für einen bestimmten Studiengang die Anzahl Studienplätze (numerus clausus).
Der ETH-Rat beschränkt für einen bestimmten Studiengang die Anzahl Studienplätze (numerus clausus). Cablecom nimmt französischsprachige TV- Programme vom Kabelnetz. Das Bauamt lehnt das Gesuch um Durchführung
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1. Einleitung. 1. Abschnitt Einführung
Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einleitung 1. Abschnitt Einführung 1 Problemstellung und Begriffsklärung 21 2 Gang der Untersuchung 23 2. Abschnitt Strafprozessuale Grundrechtseingriffe an den Schnittstellen
MehrFrauen in Indonesien
Genia Findeisen Frauen in Indonesien Geschlechtergleichheit durch Demokratisierung? Eine Analyse des Demokratisierungsprozesses aus Frauenperspektive Johannes Herrmann J&J-Verlag Wettenberg 2008 Inhaltsverzeichnis
MehrWelterbe & Kulturgüterschutz ein kurzer Vergleich
Welterbe & Kulturgüterschutz ein kurzer Vergleich MMag.Dr. Peter Strasser, LL.M. Department für Bauen und Umwelt Donau-Universität Krems 6.5.2015 Donau-Universität Krems 1 Das Rote Kreuz für Kulturgut
MehrEine Entdeckungsreise ins Land der Kinderrechte
Eine Entdeckungsreise ins Land der Kinderrechte Thematische Vertiefung in die Kinderrechte: Für Lehrkräfte und die Klassen bzw. Gruppenverantwortlichen Die Kinderrechte 125 bis 130 Millionen Kinder werden
MehrInterkulturelle Orientierung und Öffnung von Organisationen Strategische Überlegungen und Praxisbeispiele
Interkulturelle Orientierung und Öffnung von Organisationen Strategische Überlegungen und Praxisbeispiele LVG & AFS - Berlin18. Juni 2015 Dr. Hubertus Schröer Institut IQM Interkulturalität bezeichnet
MehrRESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959
RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). Erklärung der Rechte des Kindes Präambel Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte
MehrRechte von Ungeborenen auf Leben und Integrität
Bernhard Rütsche PD Dr. iur., Rechtsanwalt Rechte von Ungeborenen auf Leben und Integrität Die Verfassung zwischen Ethik und Rechtspraxis Nomos V Inhaltsübersicht Einleitung... 1 1. Teil Vorbemerkungen
MehrFremd. Familie. Staatsbürgerschaft. in Österreich
Fremd. Familie. Staatsbürgerschaft. in Österreich Übersicht - Historischer Abriss zum Fremdenrecht - Aktuelle Zahlen zur Migration - Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft - Familienzusammenführung
MehrEuropean Year of Citizens 2013 www.europa.eu/citizens-2013
1 Gettorf, den 10.Januar 2013 Sich.-Ing. Jörg Hensel Freier Sachverständiger für Arbeits- und Gesundheitsschutz Menschenrechtsverteidiger i.s.d. UN Resolution 53/144 i.s.d. EU ANNEX DOC 10111-06 Bekstrasse
MehrResolution der Generalversammlung. 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL
Vereinte Nationen A/RES/217 A (III) Generalversammlung Verteilung: Allgemein 10. Dezember 1948 Dritte Tagung Resolution der Generalversammlung 217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte PRÄAMBEL
MehrMenschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun?
Klaus Hüfner, Anne Sieberns, Norman Weiß Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun? Menschenrechtsverfahren in der Praxis Herausgegeben von: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen
MehrGliederung. Einleitung 1. 1.Teil: Vorratsdatenspeicherung Eine technische Betrachtung 7
Einleitung 1 1.Teil: Vorratsdatenspeicherung Eine technische Betrachtung 7 I. Die Speicherung und das Abrufen der Verkehrsdaten 7 1. Kommunikation via Telefon oder Internet 7 a) Hierarchisches Schichtensystem
MehrEvangelische Sozialethik
Ulrich HJ. Körtner Evangelische Sozialethik Grundlagen und Themenfelder Zweite, überarbeitete und erweiterte Auflage Vandenhoeck & Ruprecht Inhalt Vorwort 11 Vorwort zur zweiten Auflage 12 Einleitung:
MehrAdoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 AdRÄG 2013. Vorblatt. Ziele. Inhalt
1 von 6 Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 AdRÄG 2013 Einbringende Stelle: Bundesministerium für Justiz Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2013 Vorblatt Ziele - Keine weitere Verurteilung
MehrDer europäische Datenschutzstandard
Nadine Bodenschatz Der europäische Datenschutzstandard PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel-Einführung und Überblick 15 I. Einführung und Überblick 15 II.
MehrBsw 77144/01 Bsw 35493/05
Bsw 77144/01 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer V, Beschwerdesache Colak und Tsakiridis gegen Deutschland, Urteil vom 5.3.2009, Bsw. 77144/01 und Bsw. 35493/05. Art. 2 EMRK, Art. 6 Abs.
MehrRechtssicherheit in der Benutzung von Archiven
Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni
MehrVORLÄUFIGES NON-PAPER DES SEKRETARIATS ÜBER RECHTLICHE OPTIONEN FÜR DIE SCHAFFUNG EINES EINHEITLICHEN VERTRAGSORGANS
VORLÄUFIGES NON-PAPER DES SEKRETARIATS ÜBER RECHTLICHE OPTIONEN FÜR DIE SCHAFFUNG EINES EINHEITLICHEN VERTRAGSORGANS A. EINFÜHRUNG 1. Dieses Papier enthält vorläufige Überlegungen zu den verfügbaren rechtlichen
MehrEU-Programm Jugend in Aktion 2007-2013
EU-Programm Jugend in Aktion 2007-2013 Interkulturelles Zentrum - Österreichische Agentur 1050 Wien, Bacherplatz 10 Tel. 01 586 75 44 0 www.jugendinaktion.at, iz@iz.or.at Allgemeine Prioritäten Europäische
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Einsetzung einer Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/... 17. Wahlperiode 02.03.2010 Stand: 24. Februar 2010 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Einsetzung einer Enquete-Kommission Internet und
MehrDatenschutz und Medienfreiheit
Datenschutz und Medienfreiheit Vortrag auf der Tagung Von Jägern, Sammlern und Piraten Datenschutz, Neue Medien und Technologien in der Europäischen Union Haus der Europäischen Union, 27./28.9.2012 ao.
MehrDatenschutz im Unternehmen
Datenschutz im Unternehmen Mag. iur. Birke Schönknecht MBL-HSG Rechtsanwaltsanwärterin Über mich Abschluß Juridicum Universität Salzburg Master of European and International Business Law, Hochschule St.
MehrI M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des
Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 218/09-6 I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Präsidenten Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Dr. H o l z i n g e r, in Anwesenheit der
MehrAbschnitt 8. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Bestimmungen zur Frauenförderung gemäß 10 Abs 3 Z 10 FHStG idgf
Abschnitt 8. Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Bestimmungen zur Frauenförderung gemäß 10 Abs 3 Z 10 FHStG idgf Satzung FH OÖ, Version 1, 28.05.2014 Inhaltsverzeichnis Maßnahmen zur
MehrPrävention durch Schutzkonzepte. Jun.Prof. Dr. Martin Wazlawik, Universität Münster 13.11.14
Prävention durch Schutzkonzepte Jun.Prof. Dr. Martin Wazlawik, Universität Münster 13.11.14 2 Wer sind Sie? Sie sind als Ehrenamtliche_r hier? Sie sind als Hauptamtliche_r hier? Sie kommen aus dem Bereich
MehrHerbeiführung einer endgültigen Regelung zwischen der palästinensischen
Herbeiführung einer endgültigen Regelung zwischen der palästinensischen und der israelischen Seite, unter Hinweis auf ihre Resolution 59/179 vom 20. Dezember 2004, in Bekräftigung des Rechts aller Staaten
MehrTitel der Präsentation
Titel der Präsentation Haftpflicht von Ärzten gegenüber den von ihnen behandelten Patienten im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
MehrHerzlich Willkommen 26. November 2012, Fachtagung in Peiting-Herzogsägmühle
Herzlich Willkommen 26. November 2012, Fachtagung in Peiting-Herzogsägmühle Jasmin Duval de Dampierre Leicht Lesen Was ist leichte Sprache? Leichte Sprache ist eine klare und einfache Sprache. Informationen
MehrDie Europäische. Menschenrechtskonvention
Die Europäische Menschenrechtskonvention Die Europäische Menschenrechtskonvention in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 samt Zusatzprotokoll und Protokolle Nr. 4, 6, 7, 12 und 13 Der vorliegende
MehrWeiblichkeitsvorstellungen im Wandel der Zeit Teil 1: Wider Unterdrückung und Benachteiligung: Christine de Pizan als erste Feministin
Frauenbilder Weiblichkeitsvorstellungen im Wandel der Zeit Teil 1: Wider Unterdrückung und Benachteiligung: Christine de Pizan als erste Feministin Ö1 Betrifft:Geschichte Gestaltung: Sabrina Adelbrecht
MehrDie UN- Behindertenrechtskonvention: Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die UN- Behindertenrechtskonvention: Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe 18.07.2014 in Allensbach anlässlich der Fachtagung Integration und Inklusion als kommunale Gemeinschaftsaufgaben Dr. Valentin
MehrEntwicklungslinien in der Jugendhilfe Kinderrechte, Kinderschutz, Inklusion. Vlotho, den 22.01.13
Entwicklungslinien in der Jugendhilfe Kinderrechte, Kinderschutz, Inklusion Vlotho, den 22.01.13 Entwicklungsstrang Kinderrechte Die UN - Kinderrechtskonvention Grundwerte im Umgang mit Kindern, ihrem
Mehr5. Wirtschaftspolitische Gespräche des Ostinstituts Wismar Investitionen und Investitionsschutz in Russland und der Ukraine
5. Wirtschaftspolitische Gespräche des Ostinstituts Wismar Investitionen und Investitionsschutz in Russland und der Ukraine Investitionsschutz in der Ukraine Wolfram Rehbock Director Tax & Legal, SCHNEIDER
MehrEUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12
EUROPÄISCHES PRIVATRECHT Universität Heidelberg WS 2011/12 Wiederholung von Sitzung 12 I. Die Allgemeines Freizügigkeitsrecht transnationale ökonomische Aktivität Grundfreiheit ohne Markt Marktbürger Unionsbürger
MehrImpfen Eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung? Ethische Aspekte
Impfen Eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung? Ethische Aspekte Dr. Lukas Kaelin Institut für Ethik und Recht in der Medizin Universität Wien lukas.kaelin@univie.ac.at Zum Einstieg Ein historisches
MehrDie UN-Behindertenrechtskonvention: Inhalt, Umsetzung und»monitoring«
Newsletter Wegweiser Bürgergesellschaft 8/2010 vom 30.04.2010 Die UN-Behindertenrechtskonvention: Inhalt, Umsetzung und»monitoring«valentin Aichele Der Zuspruch zur»un-konvention über die Rechte von Menschen
MehrAmtsverschwiegenheit und Datenschutz. Dr. Alfred Steinacher
Amtsverschwiegenheit und Datenschutz Dr. Alfred Steinacher I. Die Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) ----------------------------------------------------------------------------------------------
MehrTHINK GLOBAL, ACT HUMAN
M OB A V E RH A L T E N S K O D E X ETHISCHE GRUNDSÄTZE DER MOBA GRUPPE THINK GLOBAL, ACT HUMAN VORWORT Dieser Verhaltenskodex definiert die ethischen Grundsätze innerhalb der MOBA-Gruppe. Er bildet die
MehrDemokratiezentrum Wien
Demokratiezentrum Wien Quelle online: www.demokratiezentrum.org Quelle print: Österreich in Geschichte und Literatur, Heft 4-5, 2002 Manfried Welan Über die Grundrechte und ihre Entwicklung in Österreich
MehrMenschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Einsätzen der Bundeswehr
Weingärtner: Menschenrechtsbindung bei Out-of-area-Einsätzen 9 Menschenrechtsbindung bei Out-of-Area-Einsätzen der Bundeswehr Dieter Weingärtner 1. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands und insbesondere
MehrVOLKSSOUVERÄNITÄT UND VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT
SEMINAR FÜR WIRTSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK DER UNIVERSITÄT FREIBURG / SCHWEIZ VOLKSSOUVERÄNITÄT UND VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT Gibt es Auswege aus der Sackgasse? von Henner Kleinewefers FREIBURG 2003 INHALT
MehrBarrierefreier Wohnbau
Barrierefreier Wohnbau Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrB e g r ü n d u n g :
Bsw 71407/10 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer II, Beschwerdesache Carine Simons gg. Belgien, Entscheidung vom 28.8.2012, Bsw. 71407/10. Art. 5 EMRK, Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 6 Abs. 3
Mehr30. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre Straßburg, 15. - 17. Oktober 2008
30. Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre Straßburg, 15. - 17. Oktober 2008 Entschließung über die Dringlichkeit des Schutzes der Privatsphäre in einer
MehrDIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE (Kurzfassung)
DIE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE (Kurzfassung) [Deshalb] verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende
MehrInformationsfreiheit und Datenschutz in der Europäischen Union *
Peter Hustinx Informationsfreiheit und Datenschutz in der Europäischen Union * Dieser Beitrag geht der Frage nach, wie das Recht auf freien Zugang zu staatlichen Informationen und das Recht auf Datenschutz
MehrInhaltsverzeichnis VII
Vorwort... Autorenverzeichnis...XIII Das verwaltungsgerichtliche Verfahren zwischen Partei- und Inquisitionsprozess (Mag. iur. Reinhard Jantscher)... 1 I. Das Idealbild des reinen Parteiprozesses... 1
Mehr1568 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 20 Norwegischer Vertragstext (Normativer Teil) 1 von 47
1568 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 20 Norwegischer Vertragstext (Normativer Teil) 1 von 47 2 von 47 1568 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 20 Norwegischer Vertragstext (Normativer Teil)
MehrMENSCHENRECHTE SICHERN GLOBALE VERANTWORTUNG UND CHRISTLICH- DEMOKRATISCHER AUFTRAG
MENSCHENRECHTE SICHERN GLOBALE VERANTWORTUNG UND CHRISTLICH- DEMOKRATISCHER AUFTRAG 3 VORWORT 5 EINLEITUNG WÜRDE UND SELBSTBESTIMMUNG ERMÖGLICHEN 8 KAPITEL 1 BEGRIFF, IDEE UND ENTWICKLUNG DER MENSCHENRECHTE
MehrTattoos, Piercings, Schönheitsoperationen
Lysann Hennig Tattoos, Piercings, Schönheitsoperationen Zur rechtlichen Problematik nicht indizierter Eingriffe bei Minderjährigen Inhaltsverzeichnis 9 Inhaltsverzeichnis I. Anliegen und Gang der Untersuchung.......................
MehrDas Integrative Nachhaltigkeitskonzept der Helmholtz-Gemeinschaft Idee - Anwendung - Perspektiven
Das Integrative Nachhaltigkeitskonzept der Helmholtz-Gemeinschaft Idee - Anwendung - Perspektiven INSTITUT FÜR TECHNIKFOLGENABSCHÄTZUNG UND SYSTEMANALYSE (ITAS) Workshop des Netzwerks Nachhaltigkeit am
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII. Paragraph 1 Einführung... 1
Inhaltsverzeichnis VII Vorwort............... V Inhaltsverzeichnis................................................................................... VII Abkürzungsverzeichnis.................................................................
MehrSelbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter. Wie weit können Technologien künftig dabei helfen?
Selbstbestimmtes Leben und Wohnen im Alter. Wie weit können Technologien künftig dabei helfen? Hartinger-Klein Consulting, Wien Altern in Würde? Altern in Würde? Ein Widerspruch? Wir werden älter gemischte
MehrVolker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Rechtliche Informationen für Karateka
Volker Geball Lüneburg ( v.geball@gmx.de ) Im nachfolgenden Text finden sich die Informationen zu meinem Vortrag anlässlich der Fachübungsleiterausbildung des Karateverbandes Niedersachsen (KVN) im Juli
Mehr