Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER

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1 Die Wahl der optimalen Rechtsform Dr. Günther FEUCHTINGER

2 Vortragsinhalt Überblick Rechtsformen unter besonderer Berücksichtigung der GmbH-Regelungen Entscheidungshilfen für eine Rechtsformwahl

3 Motive für die Rechtsformwahl Steuerbelastung und sonstige Kosten Haftung Gesellschafter: Teilung Know-How + Finanzierung Mitsprachemöglichkeit nach Betriebsübergabe

4 Überblick über die häufigsten Rechtsformen Einzelunternehmen Personengesellschaften (OG, KG, Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht, stille Gesellschaft) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) Vereine GmbH ist nach Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform

5 Personengesellschaften (OG, KG, Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht=GesBR) Nachteile: Volle Haftung der Gesellschafter bzw. bei KG zumindest eines Gesellschafters (=Komplementär) Gesellschafterwechsel bedarf der Zustimmung aller Gesellschafter Vorteile: Relativ einfache und kostengünstige Gründung bis zu bestimmten Umsatzschwellen nur Einnahmen/Ausgabenrechnung Steuerlich auch bei geringeren Gewinnsituationen rentabler als GmbH -im Detail siehe dazu Vortrag von Fr. Mag. (FH) Brindl Einfachere Liquidation als bei einer GmbH GesBR: Alle Gesellschafter benötigen Gewerbeberechtigung

6 Firmenwortlaut von im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften Darf nicht verwechslungsfähig oder irreführend sein Siehe auch Firmenbuchrichtlinien der Das neue Firmenrecht nach dem Unternehmensgesetzbuch ins Suchfeld eingeben Gutachten der WK im Zweifelsfall

7 Eckpunkte eines Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft Formvorschriften: Keine auch mündliche Vereinbarung wirksam; auch keine Hinterlegung beim Firmenbuch vorgesehen. Schriftlichkeit aber unbedingt ratsam! Eckpunkte: Gesellschafter, Unternehmensgegenstand, Firmenname Interne Geschäftsaufteilung Einlagen, Gewinnaufteilung, Gewinnvorgriff Kündigungsfristen, Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens, Regelung bei Tod eines Gesellschafters Ein einfaches Muster siehe auch in der Broschüre der WKW Personengesellschaften

8 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Kapitalgesellschaft mit Mindestgründungskapital (=Stammeinlage) Kein persönlich haftender Gesellschafter Andere Besteuerung als Personengesellschaften und Einzelunternehmen (siehe Vortrag von Frau Mag. (FH) Brindl) Siehe auch Broschüre der WKW Gmbh-Reform seit letztem Jahr (2014) siehe nächste Folie

9 Grundsätzliches zur Reform Es handelt sich n i c h t um eine neue eigenständige Gesellschaft, sondern die bestehende GmbH wurde reformiert

10 Die Neuerungen seit Seit Stammkapital zwar wie immer- EUR ; jedoch: Bei der Gründung müssen bloß EUR (in bar) aufgebracht werden, nur die Hälfte (EUR 5000) davon sofort Innerhalb von 10 Jahren Aufstockung auf EUR verpflichtend, sonst danach Haftung für den Differenzbetrag Die Pflichtveröffentlichung in der Wiener Zeitung bei der Gründung entfällt Besonders günstiger Tarif bei Ein-Personen-GmbH s, die unter das NEUFÖG fallen, wenn der Vertrag keiner Änderung bedarf (siehe Muster WK!) MindestKöst EUR 500 p.a., nach 5 Jahren EUR 1000, nach 10 Jahren EUR 1750

11 Sonstige Änderungen - Gläubigerschutz Bei einer Kapitalgesellschaft ohne organschaftlichen Vertreter muss auch der Mehrheitsgesellschafter bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Insolvenzantrag stellen Beträgt die Eigenmittelquote weniger als 8% oder die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre, so ist eine Generalversammlung einzuberufen und dies dem Firmenbuch mitzuteilen

12 Gibt es bei der GmbH überhaupt kein Haftungsrisiko? Bei Kreditvergaben verlangt die Bank so gut wie immer eine persönliche Bürgschaft Der handelsrechtliche Geschäftsführer und der Mehrheitsgesellschafter haften verschuldensunabhängig - für den Kostenvorschuss des Insolvenzantrages bis zu EUR 4000 neben der Gesellschaft Auch der Mehrheitsgesellschafter muss bei einer führungslosen GmbH den Insolvenzantrag stellen

13 Haftung II Zu einer vollen Haftung des Geschäftsführers kann es bei verschuldetem Nicht-Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern führen Ebenso bei Verschulden (zb bei grob fahrlässig herbeigeführter Insolvenz) kann es zu einer privatrechtlichen vollen Haftung des Geschäftsführers kommen Bei nicht voll einbezahlter Stammeinlage haften die Gesellschafter für den nicht einbezahlten Betrag

14 Was sonst noch bei der GmbH zu beachten ist Verpflichtung zur Bilanzierung (Kosten!) Die Jahresabschlüsse müssen binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht offengelegt werden es drohen empfindliche Strafen! Mindeststrafe von 2x EUR 700, welche alle 2 Monate neu verhängt und erhöht wird Die Liquidation einer GmbH ist mit nicht unerheblichen Kosten (Schlussbilanz, Notar) verbunden

15 Umstrukturierungen Zu beachten ist vor allem, dass eine wesentliche Änderung der Machtverhältnisse im Vollanwendungsbereich des MRG zu einer Anhebung des Mietzinses führen kann Die Frage der Rechtsnachfolge und allfälliger Änderungen bei der Mitsprachemöglichkeit ist zu klären und vertraglich zu fixieren Tritt jemand als persönlich haftender Gesellschafter in eine bestehende OG oder KG ein, so haftet er zwingend auch für die Altverbindlichkeiten!

16 Schlussresumée Es gibt nicht die optimale Rechtsform sondern wie ein Kleid muss das passende für die Gelegenheit ausgesucht und an die Bedürfnisse angepasst werden Im Zweifel Rat von Expertinnen und Experten einholen

17 Abkürzungsverzeichnis + Hinweis AG=Aktiengesellschaft GmbH=Gesellschaft mit beschränkter Haftung GesBR=Gesellschaft nach Bürgerlichem Recht KG=Kommanditgesellschaft Köst=Körperschaftssteuer MRG=Mietrechtsgesetz NEUFÖG=Neugründungsförderungsgesetz OG= Offene Gesellschaft Ö=Österreich SV=Sozialversicherung WK=Wirtschaftskammer Geschlechterbezogene Angaben beziehen sich auf beide Geschlechter

18 Weitere Auskünfte zum Thema Abteilung Rechtspolitik der WKW E rechtspolitik@wkw.at Tel , Fax DW 1483 Nähere Hinweise zum Gesellschaftsrecht etc. unter Service / Wirtschafts- und Gewerberecht / Gesellschaftsrecht Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

19 Die Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht

20 Steuerliche Grundprinzipien einzelner Rechtsformen als Grundlage für Steueroptimierungsmodelle GmbH Trennungsprinzip Personengesellschaft Durchgriffsprinzip Natürliche Person progressiver Steuersatz Versteuerung der Summe aller (max. 7) Einkunftsarten

21 Gewinnbesteuerung GmbH - Trennungsprinzip GmbH und Gesellschafter sind jeweils eigenständige Rechts- und Steuersubjekte Unternehmensgewinn direkt in der GmbH besteuert GmbH 25% KÖSt Gewinn vor KÖSt % KÖST - 25 Gewinn nach KÖSt 75 Gewinnausschüttung: (nochmalige) Besteuerung bei Gesellschaftern nach Steuerreform: 27,5 % (derzeit noch: 25%) 27,5% KESt 27,5% KESt Gewinn nach KÖSt 75-27,5% KESt (von 75) - 20,63 Nettogewinnausschüttung 54,37 Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung 45,63% (derzeit noch 43,75%) steuern@wkw.at

22 Kapitalertragsteuer (KEST) = Einkommensteuer mit Besonderheiten : Steuersatz: fix derzeit: 25% voraussichtlich ab 2016: 27,5% Art der Einhebung: Vor Gewinnausschüttung von der Gesellschaft einzubehalten und abzuführen Endbesteuerungswirkung: Gewinnausschüttung in ESt-Erklärung/- Bescheid nicht berücksichtigt obwohl Einkommen beim Gesellschafter steuern@wkw.at

23 Besonderheit bei GmbH: Mindest-KÖSt Auch bei Verlusten/niedrigen Gewinnen ist Gewinnsteuer zu bezahlen Mindest-Körperschaftsteuer beträgt: für alle nach gegründeten GmbH s: im 1.-5.Jahr: 500 /Jahr im Jahr: /Jahr ab 11.Jahr + alle alten GmbH s: /Jahr Wirkt wie eine Vorauszahlung auf die KÖSt späterer Gewinne (wenn es in späteren Jahren Gewinne gibt!) steuern@wkw.at

24 Gewinnbesteuerung GmbH - Trennungsprinzip Gegenseitige Vertragsverhältnisse zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sind mit steuerlicher Wirkung möglich (Fremdüblichkeit!) z.b.: Dienstvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, etc. GmbH und Gesellschafter sind jeweils eigenständige Rechts- und Steuersubjekte Gehalt, Honorar, Miete, reduziert KÖSt-pflichtigen Gewinn der GmbH (Betriebsausgabe) Gehalt, Honorar, Miete, ist Einnahme beim Gesellschafter (entsprechende Einkunftsart > ESt) steuern@wkw.at

25 Gewinnbesteuerung OG, KG Durchgriffsprinzip Gewinn wird in der OG/KG nur berechnet ( festgestellt ), den Gesellschaftern anteilsmäßig zugerechnet und direkt bei diesen besteuert Personengesellschaft ist kein Steuersubjekt Vertragsverhältnisse zw. Gesellschaft und Gesellschafter mit steuerlicher Wirkung NICHT MÖGLICH Gewinn der Personengesellschaft lt. EAR od. Bilanz 0% 25% 35% 42% 48% 50% 55% 0% 25% 35% 42% 48% 50% 55% ESt ESt steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

26 Steuerbelastung Natürliche Person (EU, OG-,KG-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer) ab gültig Grenzsteuersatz 0% 25% 35% 42% 48% 50% 55% Einkommen Durchschnittssteuersatz 25% 45,6% steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

27 Steuerbelastung Natürliche Person (EU, OG-,KG-Gesellschafter, GmbH-Geschäftsführer) bis gültig Grenzsteuersatz 0% 36,5% 43,2% 50% Einkommen ,4% 33,7% Durchschnittssteuersatz 25% 43,75% steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

28 Gewinn GmbH Gewinn EU/Pers.Ges 1. Gewinnermittlungsart: GmbH: zwingend Bilanzierung EU/Pers.Ges.bis Umsatz: Freiwillig Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach Zufluss-Abflussprinzip (ausgenommen Anlagevermögen) 2. Steuerbegünstigung Gewinnfreibetrag GmbH: kein GFB EU/Pers.Ges: GFB 13%

29 Gewinnfreibetrag (nicht für GmbH!) 13% Grundfreibetrag für die ersten Gewinn kein Investitionserfordernis maximal Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinnanteile über Investitionserfordernis (nur bestimmte Wirtschaftsgüter!*) bzw. Wohnbauanleihen) % - Staffelung: bis Gewinn: 13% darüber bis Gewinn: 7% darüber bis Gewinn: 4,5% Maximaler Freibetrag: *)neu/abnutzbar/körperlich/4 J.ND NICHT PKW! steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

30 Beispiel Unterschied Gewinn GmbH Gewinn EU GmbH: Gewinn lt.bilanz: % KÖSt = EU: Gewinn Basis-GFB Invest.bedingt. GFB Steuerlicher Gewinn EST = (ab ) (bis : )

31 Entscheidungshilfe EU oder GmbH Ab welchem Gewinn steuerlich günstiger?* Einzelunternehmen steuerlich günstiger * ab 2016, unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages GmbH steuerlich günstiger Gewinn Vollthesaurierung Nur ein Teil des Gewinns wird ausgeschüttet volle Gewinnausschüttung EU GmbH EST= % KÖST= EU GmbH * unter 45,62% Berücksichtigung KÖSt + KESt = des ESt = * Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

32 Entscheidungshilfe EU/Pers.Ges. - GmbH Geringer Gewinn / Verlust Nachhaltig hohe Gewinne (wachsendes Unternehmen) Gewinne sollen im Unternehmen verbleiben ( Thesaurierung ) EU/ Pers.Ges X GmbH X X (Privat-) Entnahmen so hoch als möglich Ausnutzung GFB durch höchstmögliche Investitionen Unternehmer/Gesellschafter hat zusätzlich andere Einkunftsarten mit Verlusten (>>> Verlustausgleich) X Gestaltungsvarianten Geschäftsführerbezug (Ausnutzung ESt-Freibetrag beim GF) Abschluss von steuerlich wirksamen Verträgen mit dem eigenen Unternehmen (z.b. Mietvertrag, Darlehensvertrag) X X X X steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

33 Berechnungsbeispiel Nettoeinkommensvergleich* GmbH Gewinn vor GF-Bezug Einzelunternehmen Gewinn vor SV u. GFB GF-Bezug % LNK BMGrl KÖSt % KÖST Ausschüttbarer Gewinn ,5% KEST Gewinnausschüttung netto GF-Bezug SV ESt** ) * ) GF-Bezug netto SV (BMGrl.GFB ) - 13% GFB BMGrl ESt ESt Nettoeinkommen *) Neue Rechtslage (nach Steuerreform) **) Berechnung EST: GF-Bezug % Betriebsausgabenpauschale maximaler Grund-Gewinnfreibetrag SV (Höchstbeitrag) BMGrl EST Nettoeinkommen gesamt steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

34 Abkürzungsverzeichnis AV BMGrl ESt EU GFB GF-Bezug KESt KG KÖSt LNK OG Pers.Ges. SV Anlagevermögen Bemessungsgrundlage Einkommensteuer Einzelunternehmen Gewinnfreibetrag Geschäftsführer-Bezug Kapitalertragsteuer Kommanditgesellschaft Körperschaftsteuer Lohnnebenkosten Offene Gesellschaft Personengesellschaft Sozialversicherung Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

35 Fragen zu Steuern? Abteilung Finanzpolitik T 01/ F 01/ E steuern@wkw.at steuern@wkw.at Mag.(FH) Hannelore Brindl Abteilung Finanzpolitik

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