II. JAHRGANG. Rechtsformen. Seit 1. Jänner 2007 gilt das Unternehmensgesetzbuch, das Handelsgesetzbuch ist außer Kraft.
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- Dorothea Hafner
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1 II. JAHRGANG Rechtsformen Seit 1. Jänner 2007 gilt das Unternehmensgesetzbuch, das Handelsgesetzbuch ist außer Kraft. Änderungen 1. Der Begriff des Kaufmannes wird durch den Begriff des Unternehmers abgelöst. 2. Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht vorausgesetzt. 3. Keine Größenunterscheidung. 4. Alle selbständigen Unternehmen, freie Berufe und Land und Forstwirte können sich ins Firmenbuch eintragen lassen. 5. Namensgebung Sie ist total vereinfacht und darf frei gestaltet werden. Unternehmer dürfen die Firma unter eigenem Namen führen oder Fantasiebezeichnungen nützen. Die Firma muss aber zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein damit sie Rechtskraft besitzt. Außerdem muss die Rechtsform des Unternehmens enthalten sein. Jeder Unternehmer hat Rechtsform, Sitz und Firmenbuchnummer auf allen Geschäftspapieren anzugeben. 6. Liberalisierung des Firmenrechts Unternehmer Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit. Gewinnerzielungsabsicht ist nicht vorausgesetzt. Unternehmer kraft Rechtsform Unternehmer kraft Rechtsform sind die AG, GmbH, Genossenschaften (unabhängig von der AR Pflicht), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, EWIV, Europäische Gesellschaften und Europäische Genossenschaften. Unternehmer kraft Eintragung Das sind jene Unternehmer, die zu Unrecht in das Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln, obwohl sie tatsächlich kein Unternehmen (mehr) betreiben. Damit soll (gegenüber dem Rechtsverkehr) Vorsorge getroffen werden, dass eine solche Person dem UGB unterstellt wird, auch wenn sie kein Unternehmen (mehr) betreibt. 20
2 Die Firma Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Wie der Name für den Menschen, hat die Firma für das Unternehmen große Bedeutung. Es bestehen daher umfangreiche gesetzliche Voschriften. Firmenbuch und Registrierung Unternehmerisch tätige natürliche Personen, die nach 189 UGB rechnungs legungspflichtig sind, müssen sich nunmehr in das Firmenbuch eintragen lassen. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes muss sich bei Überschreiten des Schwellenwertes nach 189 UGB als (nunmehr) offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft registrieren lassen. Das Firmenbuch Öffentliches Verzeichnis, in das alle Einzelunternehmen, Personen nd Kapitalgesellschaften einschließlich der Genossenschaften sowie die Erwerbsgesellschaften eingetragen werden. Eingetragen werden: Firma, genaue Firmenadresse, Gegenstand des Unternehmens Geschäftsinhaber Persönlich haftende Gesellschafter bei Personengesellschaften Vorstand bei Kapitalgesellschaften Prokura Geschäftspapiere und Bestellscheine Neu ist, dass sich die Offenlegungspflichten (Angaben auf Geschäftspapieren und Bestellscheinen) nunmehr auf alle eingetragenen Unternehmer beziehen und Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht auch auf Webseiten und elektronischer Post anzugeben sind. Firmenrecht Personen und Sachfirmen werden gleichermaßen für alle Rechtsträger zulässig. Auch Fantasiebezeichnungen können zur Firmenbildung herangezogen werden, sofern die Firma Kennzeichnungs und Unterscheidungskraft hat und nicht irreführend ist. Bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen sind zwingende Rechtsformzusätze festgelegt. 21
3 Das Recht von Personengesellschaften Personengesellschaften können für die Ausübung jeder erlaubten Tätigkeiten gegründet werden. Die Offene Handelsgesellschaft wird zur offenen Personengesellschaft. Eingetragene Erwerbsgesellschaften werden überflüssig OG und KG entstehen durch Eintragung ins Firmenbuch. Derer Haftungsfond wird um das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter erweitert. OG und KG sind Unternehmer kraft Rechtsform. Verwendung von Namen von Personen, die nicht persönlich haftende Gesellschafter sind ist unzulässig. Auflösungsgründe werden um rechtskräftige Ablehnung der Konkurseröffnung über das Vermögen der Gesellschaft oder das Vermögen eines Gesellschafters mangels Masse ergänzt. Wird die Gesellschaft plötzlich aufgelöst, sind die anderen Gesellschafter verpflichtet die Gesellschaft im Hinblick auf noch zu besorgende Geschäfte fortgesetzt. Rechnungslegungspflicht und Schwellenwerte Durch den Entfall des Kaufmannsbegriffes war hinsichtlich der Rechnungslegung eine neue Anknüpfung an den Unternehmer begriff erforderlich. Die Rechnungslegungs und Bilanzierungspflichten des Dritten Buches des UGB sind gemäß 189 UGB anzuwenden auf Kapitalgesellschaften und unternehmerisch tätigen Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (GmbH & Co KG oder sog. verdeckte Kapitalgesellschaft) (daher unabhängig von Größenkriterien) alle anderen Unternehmer, die im Geschäftsjahr mehr als EUR ,00 Umsatzerlöse erzielen Ausnahme: Freiberufler, Land und Forstwirte und Überschussrechner isd 2 Abs 4 Z 2 EStG (außerbetriebliche Einkünfte), auch wenn die Tätigkeit im Rahmen einer eingetragenen Personengesellschaft (ausgenommen GmbH & Co KG) ausgeübt wird. Die Rechtsfolgen des Schwellenwertes (Rechnungslegung) treten grundsätzlich ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr ein, wenn der Schwellenwert in zwei aufei nander folgenden Geschäftsjahren überschritten wird. Überdies gehen rechnungslegungsrechtliche Sonderbestimmungen (zb GenG, BWG, VAG usw) der Anwendung des 189 UGB vor. Neuregelungen beim Unternehmensübergang Die Bestimmungen über den Unternehmensübergang wurden ebenfalls neu gestaltet. Wesentliche Neuerung ist die Tatsache, dass der Erwerber eines Unternehmens (im Wege der Einzelrechtsnachfolge), sofern die Beteiligten nicht Abweichendes vereinbart haben, die unternehmensbezogenen Rechtsverhältnisse samt den bis dahin begründeten Rechten und Verbindlichkeiten des Veräußerers übernimmt. Diese Zweifelsregel geht daher entgegen der bisherigen Regelung davon aus, dass es zu einer Übernahme der Rechtsverhältnisse ise Parteiwechsels auf Veräußererseite kommt. Die Rechte des Dritten gegen die Übernahme eines Vertragsverhältnisses werden durch ein Widerspruchsrecht abgesichert. 22
4 Grundsätze des Firmenrechts Firmenwahrheit Firmenwortlaut soll die Verhältnisse der Firma so darstellen, wie sie wirklich sind Firmenausschließlichkeit Jede neue Firma soll sich von bestehenden Firmen deutlich unterscheiden Unübertragbarkeit Firmenname kann nur gemeinsam mit dem Unternehmen übertragen werden Firmenöffentlichkeit Jede Firma muss im Firmenbuch eingetragen sein. Die Eintragungen werden öffentlich bekannt gegeben und zwar: im Amtsblatt der Wiener Zeitung im Zentralblatt für die Eintragungen in das Firmenbuch der Republik Österreich Ein Wechsel der Eigentümer oder einzelner Gesellschafter muss bei Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften ebenfalls eingetragen werden. Dies gilt auch dann, wenn der bisherige Firmenwirtlaut beibehalten wird. Unternehmer sind verpflichtet, den Standort ihres Geschäftes und die Betriebsstätten mit der Firmenbezeichnung zu versehen. Firmenschutz Eingetragene Firmenbezeichnungen dürfen von anderen Firmen oder Einzelpersonen nicht verwendet werden. Verboten ist eine Aussage zu machen, die zu Täuschungen führen könnten. 23
5 Personengesellschaften Einzelunternehmung Definition Einer allein baut ein Unternehmen auf und führt es. Vorteile des Unternehmers wesentliche Entscheidungen selbst treffen Einzelunternehmung ist billigste Variante Gründung ist einfach (man braucht nur Steuernummer und Gewerbeberechtigung) Nachteile des Unternehmers Große Probleme bei längerer Krankheit Fehlentscheidungen bedrohen Unternehmensexistenz Haftet mit Privatvermögen (hohes Risiko) Kreditwürdigkeit ist gering Rechte des Unternehmers Eintragung ins Firmenbuch (dann geniest er Firmenschutz: Firmenbezeichnung darf nur von ihm verwendet werden) Berechtigung Firma zu führen Pflichten In Firmenname muss Zusatz eingetragener Unternehmer (e.u.) aufscheinen Ausbildung für jeweilige Tätigkeit laut Gewerberecht 24
6 Offene (Personen)gesellschaft (OG) Definition Zwei (oder mehr) Einzelunternehmer schließen sich zusammen und führen gemeinsam ein Unternehmen Vorteile der Unternehmer Mehr Eigenkapital, Maschinen, Mitarbeiter Möglichkeit größere Aufträge anzunehmen Erweiterte Eigen und Fremdkapitalmöglichkeiten Höhere Kreditwürdigkeit Leichtere Vertretungsmöglichkeiten bei Krankheit Nachteile der Unternehmer Haften unbeschränkt und solidarisch (gilt bis 5 Jahre nach Ausscheidung) Verbot im Geschäftszweig Geschäfte zu machen Verbot sich bei anderen Unternehmen dieser Art als unbeschränkt haftender Gesellschafter zu beteiligen Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Gesellschafter Rechte des Unternehmers Beide dürfen Firma nach außen hin vertreten Vertragliche Regelung o der Aufgabenbereiche der Unternehmer (z.b. das sich einer auf Leitung des Unternehmens beschränkt und der andere auf den kaufmännischen Bereich) o Vermögenseinbringung o Gewinnverteilung o Wie viel privat eingenommen werden darf o Vermögensaufteilung bei Betriebsschließung o Ausscheidungsfrist Betrieben, die gänzlich andere Produkte herstellen, besitzen Anteil am Gewinn Privatentnahmen Ausscheidung aus dem Unternehmen Anteil am Erlös bei Verkauf oder Liquidation des Unternehmens Pflichten Mitarbeit im Unternehmen Beachtung des Konkurrenzverbotes Einlagepflicht (Aufbringung der Geschäftsanteile) 25
7 Kommanditgesellschaft Definition Es kommen Kommanditisten dazu. Das sind Leute, die ihnen Geld geben ohne mitzureden. Die Komplementäre sind die einzigen, die noch was sagen dürfen Vorteile der Komplementäre Können die Entscheidungen selbst treffen Zur Geschäftsführung berechtigt Bessere Fremdkapitalmöglichkeiten Vorteile der Kommanditisten (Geldgeber) Anteil am Gewinn Haften nur mit Einlage Nicht zur Mitarbeit verpflichtet Nachteile der Komplementäre Haften unbeschränkt und solidarisch Zur Mitarbeit verpflichtet Nachteile der Kommanditisten (Geldgeber) Keine Entscheidungskraft Rechte des Kommanditisten Bilanz einsehen Information über außergewöhnliche Geschäfte Pflichten der Kommanditisten Haftung bis zur Höhe der Einlage 26
8 Stille Gesellschaft Definition Man braucht einen Geldgeber, der nicht im Firmenbuch aufscheinen soll. Vorteile des fürs Unternehmen Kapital das ins Unternehmensvermögen eingeht Keine Zinsen zahlen Scheint nach außen nicht auf. Vorteile des stillen Gesellschafters Anteil am Gewinn (aber nicht am Unternehmen beteiligt) Haftet nicht mit seiner Einlage Nachteile des stillen Gesellschafters darf keine Entscheidungen treffen Rechte des stillen Gesellschafters Einblick auf Bilanzabschrift bei wichtigen Entscheidungen zu informieren kann Rückzahlung des Kapitals verlangen 27
9 Kapitalgesellschaften AG (Aktiengesellschaft) Definition Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Vorteile einer AG Durch Beteiligung vieler Aktionäre können große Eigenkapitalsummen durch viele, relativ kleine Beträge aufgebracht werden Haftung ist für einzelnen Aktionär auf das Ausmaß der Beteiligung begrenzt Die Aktie (Ausnahme z.b. Namensaktie) ist jederzeit verfügbar Nachteile der AG Praktisch keine Bindung zwischen Gesellschaftern (Aktionären) und Unternehmensleitung Häufig gegensätzliche Interessen von Aktionären (z.b. hohe Gewinnausschüttung) und Geschäftsleitung (Stärkung der finanziellen Mittel durch Einbehaltung der Gewinne) Kontrollrechte sind durch die mangelnde Informationsmöglichkeit stark eingeschränkt Alle Aktiengesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse von Wirtschaftstreuhändern prüfen lassen und sie dem Firmenbuch zur öffentlichen Einsicht zusenden (Publizitäts und Prüfungspflicht) Große Aktiengesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse in der Wiener Zeitung publizieren (zwei von drei Merkmalen müssen vorkommen: Bilanzsumme mehr als 12,5 Mio., Umsatzerlöse über 25 Mio., über 250 Arbeitnehmer) Aktien und die Rechte der Aktionäre Aktie ist eine Urkunde über das anteilsmäßige Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft Die Aktie ist ein Wertpapier, da alle Rechte nur ausgeübt werden können, wenn man im Besitz der Urkunde ist Das Grund oder Aktienkapital ist in Aktien zerlegt De Summe der Nennwerte (Nominale) der Aktien ist gleich dem Grundkapital Mindestgrundkapital: , ; Mindestnominale pro Aktie: 1, Seit 1999 ist auch die Ausgabe von Quotenaktien zulässig, Sie haben keinen Nennwert, sondern lauten auf einen Anteil des Unternehmens. 28
10 Rechte des Aktionärs Recht auf einen Gewinnanteil (Dividende) Dividende wird in Prozenten des Grundkapitals oder pro Aktie angegeben Bsp.: Grundkapital: , (zerlegt in 1 Million Aktien) Zu verteilender Gewinn: , ; Dividende: 6% d.h. pro Aktie 6, Stimmrecht auf der Hauptversammlung Organisation und Geschäftsführung der AG Drei ständige Organe: Hauptversammlung o Muss jährlich durch den Vorstand einberufen werden (in Ausnahmefällen durch den Aufsichtsrat oder durch eine bestimmte Anzahl von Aktionären) o Beschließt über Kapitalveränderungen, Umwandlung, Auflösun o Jede Aktie gewährt eine Stumme o In besonderen Fällen ist eine Dreivertelmehrheit erforderlich Aufsichtsrat o Wahl erfolgt für höchstens 4 Jahre o Für je 2 Mitglieder ist auch ein Arbeitnehmervertreter zu entsenden Vorstand o Führt die Geschäfte, vertritt die Gesellschaft o Berichtet dem Aufsichtsrat o Stellt Jahresabschluss und Geschäftsberichte auf o Beruft die Hauptversammlung ein o Vorstandsmitglieder dürfen nicht Mitglieder des Aufsichtsrates sein Hauptversammlung wählt den Aufsichtsrat der bestellt und kontrolliert den Vorstand 29
11 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Definition Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zwecke errichtet werden (Für Versicherungen ist diese Gesellschaftsform verboten). Die Gesellschaft mbh ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter mit Stammeinlagen am Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeit der Gesellschaft zu haften. Vorteile der Gesellschaft mbh Beschränkung der Haftung Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Bei Bankkrediten ist es jedoch üblich, dass geschäftsführende Gesellschafter kleinere Gesellschafter für den Kredit bürgen müssen und daher auch mit ihrem Privatvermögen Geringere Publizitäts und Prüfungspflicht als AG Kleine GmbHs sind nicht Prüfungspflichtig und müssen nur ihre Bilanz im Firmenbuch einreichen. Alle übrigen GmbHs sind prüfungspflichtig und müssen ihren Jahresabschluss zum Firmenbuch einreichen. Eine Publikation in der Wiener Zeitung ist vorgesehen. Nachteil der Gesellschaft mbh Geringere Kreditfähigkeit als die AG (gilt vor allem für kleinere Gesellschaften) Geschäftsanteil und Stammkapital Aufgrund der geleisteten Stammeinlage wird das Mitgliedschaftsrecht an einer GmbH erworben. Diese Mitgliedschaft bezeichnet man als Geschäftsanteil Um Gegensatz zur Aktiengesellschaft muss der Geschäftsanteil nicht verbrieft sein, das heißt, es braucht keine Urkunde ausgestellt zu werden Der Vertrag der Stammeinlage der einzelnen Gesellschafter kann verschieden hoch sein. Jeder Gesellschafter hat nur einen Geschäftsanteil Die Geschäftsanteile werden in einem von der Gesellschaft geführten Geschäftsanteilsbuch verzeichnet. Die Übertragung von Geschäftsanteilen kann nur durch einen Notariatsakt erfolgen Das Stammkapital setzt sich aus der Stammeinlage der Gesellschafter zusammen Das Stammkapi9tal muss mindesten 35.00, betragen Die gesetzliche Mindesthöhe eines Geschäftsanteils beträgt 70, 30
12 Organisation und Geschäftsführung eine Gesellschaft mbh GmbHs haben drei Organe, die für eine GmbH handeln: Generalversammlung (wählt Aufsichtsrat; bestellt Geschäftsführer) Geschäftsführer Aufsichtsrat (kontrolliert Geschäftsführer) Generalversammlung Wird jährlich von Geschäftsführer einberufen Besteht aus allen Gesellschaftern Stimmecht hängt von der Höhe des Geschäftsanteils des jeweiligen Gesellschafters ab Aufgaben sind ähnlich wie bei der Hauptversammlung einer AG Geschäftsführer Führen und vertreten die Gesellschaft (wie Vorstand bei einer AG) Aufsichtsrat Wird nur gebildet, wenn: Stammkapital , übersteigt und mehr als 50 Gesellschafter beteiligt sind Die Satzung einen Aufsichtsrat vorsieht Die Zahl er Arbeitnehmer (im Durchschnitt letzte 12 Monate) 300 übersteigt Aufsichtsrat ist wie bei der AG ein Kontrollorgan 31
13 Sonstige Informationen Gesellschaft mbh & Co KG und die AG & Co, KG Nachteil einer KG ist die unbeschränkte persönliche Haftung des Komplementärs, diese Haftung wird durch eine Gesellschaft mbh & Co KG oder einer AG & Co, KG ausgeschaltet. D.h. Komplementär ist eine GesmbH bzw. eine AG, die nu mit ihrem Eigenkapital haftet. Vorteile einer Personengesellschaft werden beibehalten steuerlich ist die Gesellschaft eine Personengesellschaft Möglich ist es eine Ein Mann Gesellschaft zu gründen, die praktisch eine Personengesellschaft ist und dennoch nur eine beschränkte Haftung hat: Einzelunternehmer gründet z.b. GmbH Es wird eine KG gegründet, in welcher der Einzelunternehmer Kommanditist und die Gesellschaft mbh Komplementär sind Bedeutung der Rechtsformen in Österreich Weitaus am häufigsten werden die nicht protokollierten Einzelunternehmen gegründet Zweithäufigste Form ist die Protokollierte Einzelfirma 32
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