Hessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches

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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches 27. Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 am 12. Juni 2015

2 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 26. Sitzung am 21. Mai 2015 a) Vorbereitung des Chefgesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2016 b) Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 4. Verschiedenes 2

3 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 26. Sitzung am 21. Mai 2015 a) Vorbereitung des Chefgesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2016 b) Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 4. Verschiedenes 3

4 2. Abnahme des Protokolls Abnahme des Protokolls der 26. Sitzung am 21. Mai 2015 Gibt es Änderungsbedarfe zum Protokoll? 4

5 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 26. Sitzung am 21. Mai 2015 a) Vorbereitung des Chefgesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2016 b) Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 4. Verschiedenes 5

6 Herleitung der KFA-Ausgleichsvolumens Die Finanzausgleichsmasse 2016 ist nach 12 FAG-E im Haushalt festzulegen. Ausgangswert der Berechnung ist eine rechnerische Ermittlung eines Äquivalents des bis 2015 geltenden Steuerverbunds in Höhe von 3.723,7 Mio. Euro. Grundlage: Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai Hinzu treten wie bisher Verstärkungsmittel aus dem staatlichen Teil des Landeshaushalts sowie Umlagen und Kostenbeteiligungen der Kommunen in Höhe von 583,9 Mio. Euro. Hinzuweisen ist auf ein darin enthaltenes, geschätztes, Volumen an Solidaritätsumlage i.h.v. 98 Mio. Euro. Die Finanzausgleichsmasse wird zur Teilfinanzierung des Übergangsfonds um 60 Mio. Euro vermindert. 6

7 Herleitung des KFA-Ausgleichsvolumens Das im Haushaltsjahr 2016 insgesamt verfügbare Ausgleichsvolumen setzt sich zusammen aus Finanzausgleichsmasse 2016 (Eintaktwert) 4.247,5 Mio. Euro Mittel des Übergangsfonds 120,0 Mio. Euro somit KFA-Ausgleichsvolumen ,5 Mio. Euro 7

8 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Landkreise Modell 2014 Landkreise 2016 kreisfreie Städte Modell 2014 kreisfreie Städte 2016 kreisangehörige Gemeinden Modell 2014 kommunale allg. Deckungsmittel Festansatz Stabilitätsansatz kreisangehörige Gemeinden 2016 Hinweis: Festansatz = angemessenes Gesamtdefizit allg. Deckungsmittel + Finanzkraftzuschlag Festansatz + Stabilitätsansatz = Teilschlüsselmasse 8

9 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Bedarfsermittlung 2016 Mindestausstattung Mio. Euro + Finanzkraftzuschlag 159 Mio. Euro + Stabilitätsansatz Mio. Euro + Solidaritätsumlage (geschätzt) 98 Mio. Euro = Finanzausgleichsmasse Mio. Euro Teilschlüsselmassen Bedarfsermittlung 2016 Landkreise 996 Mio. Euro kreisfreie Städte 662 Mio. Euro kreisangehörige Gemeinden Mio. Euro 9

10 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Umsetzungen des Gesetzentwurfs 1. Umsetzungen im Kontext der Fortschreibung für das Jahr 2016 Berücksichtigung von Mehreinnahmen durch Bundesmittel für KdU (35 Mio. Euro) Berücksichtigung der Zinsdiensthilfen gem. Schutzschirm (25 Mio. Euro) Berücksichtigung der Aufstockung der Besonderen Finanzzuweisungen für Heilkurorte (1,5 Mio. Euro) Die ersten beiden Punkte führen zur Minderung des Festansatzes der betroffenen Gruppen; keine Absenkung des Eintaktwertes 2. Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen Nichtberücksichtigung von rund 3 Mio. Euro bei den allg. Deckungsmitteln der Landkreise (aufgrund nichtberücksichtigter Realsteuern bei den kreisangehörigen Gemeinden) 3. Anpassung aufgrund veränderter Belastungen wegen der LWV- und der Krankenhausumlage (neu: 61 Mio. Euro; bisher: 55 Mio. Euro) 10

11 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Berücksichtigte Weiterentwicklungen Ausgangspunkt: 1. Hinweise seitens der Gutachter zur Qualität der statistischen Daten (Verbuchungen etc.) fehlerhafte Verbuchungen können zu statistischen Ausreißern führen und ggf. die Angemessenheitsprüfung (Wirkung des Korridorverfahrens) beeinflussen 2. Fortgeführte Gespräche zur Fortschreibung der statistischen Daten in der AG KFA 2016 sowie in einer Unterarbeitsgruppe Hochrechnung 3. Weitere Gespräche mit Kommunen und Kommunalen Spitzenverbänden 11

12 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Berücksichtigte Weiterentwicklungen 1. Drei-Jahres-Durchschnitt der Jahresrechnungsstatistik - Basis für Bedarfsermittlung 2016: 2011, 2012, Anpassung Fortschreibungswert - Abkehr vom Verbraucherpreisindex - Herleitung aus den bereinigte Ausgaben der Kommunen der letzten 20 Jahre (Kassenstatistik) - Fortschreibungswert für Bedarfsermittlung 2016: 7,3 % 3. Vorsichtsabschlag auf Gewerbesteuerschätzung - Abschlag (Nichtberücksichtigung) von 0,5 % 4. Aufteilungsverhältnis Gewerbesteuerschätzung - Ermittlung auf Basis des Ist-Aufkommens der letzten 5 Jahre 12

13 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Folgewirkungen 1. Anpassung Garantiezuschlag Garantiezuschlag neu (Stand 9. Juni 2015) Garantiezuschlag gem. 7 Gesetzentwurf Quote Garantiezuschlag 6,1 % 6,2 % Aufteilung auf die (Unter)Gruppen Landkreise ohne Sonderstatusstadt 3,9 % 3,7 % Landkreise mit Sonderstatusstadt 2,6 % 2,5 % kreisfreie Städte 40,9 % 41,1 % Sonderstatusstädte 9,6 % 9,0 % Mittelzentren 24,6 % 24,8 % Grundzentren ab EW 12,0 % 12,4 % Grundzentren mit weniger als EW 6,4 % 6,5 % Ergibt sich aus dem neuen 3-Jahres-Durchschnitt der zugrunde gelegten statistischen Daten. 13

14 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Folgewirkungen 2. Anpassung Finanzkraftzuschlag Finanzkraftzuschlag neu (Stand 9. Juni 2015) Finanzkraftzuschlag gem. 8 Gesetzentwurf Quote Finanzkraftzuschlag 1,03 % 1,12 % Aufteilung auf die Gruppen Landkreise 12,7 % 12,2 % kreisfreie Städte 17,4 % 16,3 % kreisangehörige Gemeinden 69,9 % 71,5 % Ergibt sich zum einen aus dem neuen 3-Jahres-Durchschnitt der zugrunde gelegten statistischen Daten und zum anderen aus dem Wert des obligatorischen Steuerverbundes für das Jahr

15 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Folgewirkungen 2. Anpassung der Sonderbedarfe Dotierung neu (Stand 9. Juni 2015) in Euro Dotierung gem. Gesetzentwurf in Euro Ländlicher Raum 73 Mio. 69 Mio. Bevölkerungsrückgang 54 Mio. 54 Mio. Metropolenzuschlag 175 Mio. 165 Mio. Soziallastenansatz 17 Mio. 15 Mio. Ergibt sich aus den neuen angemessenen Gesamtdefiziten je Einwohner (im Ergebnis des 3-Jahres-Durchschnitts und der neuen Werten für den Garantiezuschlag). 15

16 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Folgewirkungen 3. Anpassung der Einwohnergewichtung Gewichtung neu (Stand 9. Juni 2015) Gewichtung gem. 19 bzw. 31 Gesetzentwurf Landkreise mit Sonderstatusstadt 75 % 71 % Sonderstatusstädte 158 % 158 % Mittelzentren 130 % 130 % Grundzentren ab EW 109 % 110 % Grundzentren mit weniger als EW 100 % 100 % Ergibt sich aus den neuen angemessenen Gesamtdefiziten je Einwohner (im Ergebnis des 3-Jahres-Durchschnitts und der neuen Werten für den Garantiezuschlag). 16

17 Ergebnis der vertikalen Bedarfsermittlung Nicht berücksichtigte Defizite Abschneidwirkung Wirkung des Korridorverfahrens Nicht berücksichtigte Defizite Basis Drei-Jahresdurchschnitt (2011, 2012, 2013) Basis Zwei-Jahresdurchschnitt (Modellberechnung 2014) 914 Mio. Euro 978 Mio. Euro in % 8,16 8,90 Ergibt sich aus dem neuen 3-Jahres-Durchschnitt der zugrunde gelegten statistischen Daten. 17

18 Besondere Finanzzuweisungen etc. Die Volumina Schullastenausgleich 133,0 Mio. Euro Jugendhilfelastenausgleich 64,0 Mio. Euro Finanzzuweisung Soziales 62,7 Mio. Euro Zuweisungen zu den kommunalen Belastungen der Hartz-IV-Gesetzgebung (Wohngeldweiterleitung) 100,0 Mio. Euro = insgesamt rd. 360 Mio. Euro werden zur Verstärkung der Allgemeinen Finanzzuweisungen umgesetzt. Die Zuweisungen für Theater werden gegenüber 2015 um rd. 5,3 Mio. Euro erhöht. Zusätzlicher Mittelbedarf KFA bei der sogenannten Drittelfinanzierung von Mehrbelastungen; (erstmalige) Einbeziehung der Städtischen Bühnen Frankfurt am Main in den Mehrbelastungsausgleich. Die Zuweisungen für Heilkurorte werden um 1,5 Mio. Euro auf 13 Mio. Euro erhöht. 18

19 Investitionszuweisungen Investitionspauschalen: Die Volumina Allgemeine Investitionspauschale 55,0 Mio. Euro Schulbaupauschale 120,0 Mio. Euro = insgesamt 175,0 Mio. Euro werden zur Verstärkung der Allgemeinen Finanzzuweisungen umgesetzt. Bei den Allgemeinen Investitionszuweisungen Rückgang der Dotation um rd. 12 Mio. Euro. Die Zuweisungen für das Aktionsprogramm Sportanlagen (jeweils 10 Mio. Euro in den Jahren 2013 bis 2015) entfallen. Minderbedarf von 2 Mio. Euro für Altenhilfe-Investitionen. Das Programm läuft aus (Abfinanzierung von Vorbindungen bis 2017) und wird nicht neu dotiert. 19

20 Investitionszuweisungen für Krankenhäuser Krankenhaus-Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und dem Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG). Wesentliche Veränderungen infolge Gesetz zur Änderung HKHG vom : Ab 2016 Umstellung der Förderung: Anstelle der Einzelbewilligung von Maßnahmen im Rahmen des Krankenhausbauprogramms werden Krankenhausinvestitionen (Neubau, Ausstattung, medizinische Großgeräte, Ersatz und Wiederbeschaffung) ausschließlich durch gesetzlich definierte Pauschalen gefördert. Nur in bisherigen Bauprogrammen enthaltenen Maßnahmen werden nach alter Systematik beschieden (soweit noch nicht geschehen) bzw. abgewickelt. Die (Umfang 2015 = 96 Mio. Euro) bereits bestehende Pauschale für Gerätebeschaffung bzw. Wiederbeschaffung und einen sog. kleinen Baubedarf wird zum zentralen Förderinstrument der Krankenhausförderung in Hessen ausgeweitet und mittelfristig auf rd. 245 Mio. Euro weiterentwickelt. Im Gegenzug werden den bisherigen Dotationen für das Krankenhaubauprogramm und ein Sonderprogramm Darlehensfinanzierung (Volumen 2015 insgesamt 142,5 Mio. Euro) schrittweise entsprechend des Rückgangs der Vorbelastungen auf Null zurück geführt. 20

21 Investitionszuweisungen für Krankenhäuser Krankenhaus-Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und dem Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG). Wesentliche haushaltsmäßige Konsequenz: Weiterentwicklung der Mittel für die Pauschalförderung um 46,5 Mio. Euro, davon 37,5 Mio. Euro aus Rückgang von Vorbelastungen Daneben: Beteiligung Hessens am Strukturfonds Krankenhäuser (nicht zu verwechseln mit Bundesmittel für Investitionen finanzschwacher Kommunen!): Bund stellt aus Gesundheitsstrukturfonds (GKV) Mittel von 500 Mio. Euro bereit. Die Länder finanzieren diese Mittel im gleichen Umfange gegen. Aus Volumen von 1 Mrd. Euro entfallen auf Hessen (2016 bis 2018) 36,8 Mio. Euro Bundesmittel; weitere 36,8 Mio. Euro sind aus Haushaltsmitteln aufzubringen. Auf das Jahr 2016 entfallen paritätisch (8+8 Mio. Euro) zu finanzierende Mittel von 16 Mio. Euro, die in der KFA-Masse zu veranschlagen sind. 21

22 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 26. Sitzung am 21. Mai 2015 a) Vorbereitung des Chefgesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2016 b) Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 4. Verschiedenes 22

23 b) Fragen der Kommunalen Spitzenverbände? 23

24 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 26. Sitzung am 21. Mai 2015 a) Vorbereitung des Chefgesprächs zum Kommunalen Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2016 b) Fragen der Kommunalen Spitzenverbände 4. Verschiedenes 24

25 4. Verschiedenes Verschiedenes Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 ist für Mittwoch, den 24. Juni 2015, 11:00 Uhr vorgesehen. Besteht hierfür ein Bedürfnis?? Nächster Sitzungstermin?? 25

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