Auf dem Weg zur Neuordnung des KFA ab dem Jahr Horizontaler Finanzausgleich -

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1 Hessisches Ministerium der Finanzen Auf dem Weg zur Neuordnung des KFA ab dem Jahr Horizontaler Finanzausgleich - Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen

2 Auf einen Blick: Wirkungen des Reformpakets in Bildern Für zwei Drittel der hessischen Kommunen (297) bringt die Neuordnung des KFA mehr Geld in die Kassen Etwa ¼ der Kommunen können ihren bisherigen Finanzstatus beibehalten Bei den von negativen Veränderungen betroffenen Kommunen handelt es sich zu 85 % um abundante Kommunen 2

3 Ausgangslage Vertikale Bedarfsermittlung vom Horizontaler Finanzausgleich Angemessene Finanzausstattung Finanzausgleichsmasse Stabilitätsansatzatz Festansatz Eigene Deckungsmittel Kommunen 364 Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Mio. Euro Angemessene Ausstattung (lt. StGH) Vorgaben Staatsgerichtshof (StGH) Die vertikale Bedarfsermittlung muss sich auch auf den horizontalen Finanzausgleich erstrecken Weiter Spielraum des Landesgesetzgebers bei der Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs gilt auch für den horizontalen Ausgleich 3

4 Vorsicht beim Gebrauch! 1. Modellrechnung vergleicht 2014 altes System fiktiv mit 2014 neues System 2. Erster realer neuer KFA in 2015 für 2016 Neue Steuerprognosen für vertikale Verteilung Neue Basiszahlen für horizontale Verteilung Hohe Schwankungen an Modellrechnung möglich!

5 Zu bewältigende Herausforderungen bei der horizontalen Finanzverteilung 1. Die Einwohnerveredlung orientierte sich bisher überwiegend an historischen Größenklassen ( je mehr Einwohner, desto höher der Bedarf ) jetzt ist die Orientierung an der Bedarfsfeststellung erforderlich. 2. Die Spreizung der Steuereinnahmen zwischen den Gemeinden ist immer größer geworden ( Spannweite = Differenz der Steuerkraft der steuerschwächsten und der steuerstärksten Kommune hat sich von 2005 bis heute mehr als verdreifacht). 3. Derzeit gibt es kaum Anreize für steuerschwache Kommunen Wenn eine Gemeinde, die unter die Finanzkraftgarantie fällt, Euro mehr an Gewerbesteuer einnimmt, kann das dazu führen, dass ihr der komplette Betrag im KFA wieder weggenommen wird, weil ihr Aufstockungsbetrag entsprechend sinkt. Eine steuerstarke Kommune kann diesen Betrag zunächst behalten. Lediglich auf der Stufe der interkommunalen Umlagen erfolgt eine partielle Einbeziehung in den Ausgleich. 5

6 Zu bewältigende Herausforderungen bei der horizontalen Verteilung 4. Demografischer Wandel und Stärkung des Ländlichen Raums 5. Sicherung der Metropolfunktion Frankfurts 6. Nicht mehr funktionsgerechte Besondere Finanzzuweisungen und Investitionspauschalen 7. Neu als Übergangsregelung vorhanden: Klärung der Verhältnisse Stadt Landkreis bei den Sonderstatusstädten 8. Vermeidung von Übergangshärten 6

7 Zu 1. Einwohnerveredlung und 4. Demografischer Wandel und ländlicher Raum (1/3) Vertikale Bedarfsermittlung Gruppen Unter-Gruppen Bedarf ( / Ew.) Einwohnergewichtung Grundzentren unter Einwohnern % Mio. Euro Kreisangehörige Städte und Gemeinden Grundzentren ab Einwohnern Mittelzentren (einschl. Tf. Oberzentrum) % 130 % Sonderstatusstädte % 712 Mio. Euro Kreisfreie Städte Übrige kreisfreie Städte % Metropole 109 % * Einwohner in Sonderstatusstädten 397** 71 % 949 Mio. Euro Landkreise Alle übrigen Landkreis-Einwohner % * Einschließlich Sonderbedarf ** Der ermittelte einwohnerbezogene Minderbedarf der Landkreise mit einer Sonderstatusstadt wurde auf die Einwohner in diesen Städten bezogen. 7 Vorgabe StGH: Direkte Ableitung der Einwohnergewichtungen aus der vertikalen Bedarfsermittlung

8 Zu 1. Einwohnerveredlung und 4. Demografischer Wandel und ländlicher Raum (2/3) Ergänzungsansätze (weitere Höhergewichtungen) Stationierungsstreitkräfte in etwa wie bisher Ansatz für Einwohnerrückgänge Voraussetzungen: Einwohnerzahl muss in den letzten zehn Jahren um mindestens 5 % gesunken sein. Der den Schwellenwert übersteigende Wert wird zu 100 % angesetzt. Kommunen, die unter Einwohner fallen, erhalten 5 % Ergänzungsansatz Kreisangehörige Kommunen des Ländlichen Raums erhalten Ergänzungsansatz von 3 % 8

9 Zu 1. Einwohnerveredlung und 4. Demografischer Wandel und ländlicher Raum (3/3) Beispiel: Die Gemeinde ABCdorf hat in Einwohner; in 2004 hatte sie Einwohner. Sie ist ein Grundzentrum im Ländlichen Raum und beherbergt 80 nicht kasernierte amerikanische Soldaten. Daraus folgt eine Einwohnergewichtung mit 100%. Sie erhält aber folgende Ergänzungsansätze: Stationierungsstreitkräfte + 80 Ansatz für Einwohnerrückgänge Unter Einwohner gefallen Ländlicher Raum Für den KFA maßgebliche Einwohnerzahl

10 Zu 2. Spreizung der Steuereinnahmen und 3. Anreize (1/6) Spannweite in Euro je Einwohner Die hessischen Gemeinden weisen große Unterschiede in ihrer Steuerkraft auf. Die Steuerkraftunterschiede zwischen der steuerschwächsten und der steuerstärksten Gemeinde werden immer größer. Die Spannweite hat sich seit 2005 mehr als verdreifacht. 0 KFA - Jahr

11 Zu 2. Spreizung der Steuereinnahmen und 3. Anreize (2/6) Maßnahmen: 1. Finanzkraftgarantie entfällt, weil neue Anreize gesetzt werden Neu: Steuerschwache Kommunen erhalten Vorabausgleich (wer weniger als 65% des Landesdurchschnitts an Steuer-/Umlagekraft hat) Differenz zum Durchschnitt wird zu ca. 2/3 vorab aufgefüllt 11

12 Zu 2. Spreizung der Steuereinnahmen und 3. Anreize (3/6) 2. Anpassung Nivellierungshebesätze (durchschnittliche Realsteuerhebesätze 1. Hj. 2014) Ausgleichswirkung des KFA steigt KFA wird aktueller mit fairer Verteilung durch realitätsgetreuere Abbildung der tatsächlichen Verhältnisse Realitätsgetreue Abbildung muss vertikal und horizontal gelten = einheitliche Nivellierungshebesätze Nivellierungshebesätze sind seit über einem Jahrzehnt unverändert geblieben Keine Hebung von Einnahmepotenzialen auf die Gesamtheit der Kommunen Nivellierungshebesätze sollen für mindestens 5 Jahre festgeschrieben werden Richtiger Anreiz zur Entfaltung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten Es lohnt sich für die Kommunen auch in Zukunft, Mehreinnahmen zu generieren. 12

13 Zu 2. Spreizung der Steuereinnahmen und 3. Anreize (4/6) 3. Erweiterung der interkommunalen Solidarität Der übergemeindliche Finanzausgleich wird durch den Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt, der seinem Wesen nach nicht nur Rechte, sondern auch eine Verantwortung der Gemeinden untereinander begründet. Hierdurch wird ein Ausgleich zwischen Eigenverantwortlichkeit und Individualität der Gemeinden auf der einen und solidargemeinschaftlicher Mitverantwortung für die Existenz der übrigen Gemeinden auf der anderen Seite begründet. (StGH, Urteil vom 21. Mai 2013, juris Rn. 191) 13

14 Zu 2. Spreizung der Steuereinnahmen und 3. Anreize (5/6) Erweiterung der interkommunalen Solidarität Keine (Über-)Nivellierung von Finanzkraftunterschieden durch Solidaritätsumlage in Höhe von 25 % auf die Steuerkraft oberhalb der Abundanzschwelle. (Die Zahlung der 33 abundanten Kommunen erhöht die entspr. Teilschlüsselmasse durch ihr Umlageaufkommen in Höhe von insgesamt 86 Mio. Euro) Die Solidaritätsumlage führt nicht dazu, dass ein tatsächlicher Bedarf der Kommunen nicht gedeckt wird, den das Land aufgrund seiner Verpflichtungen zur Garantie einer angemessenen Finanzausstattung tragen müsste. Bei dem mit der Solidaritätsumlage erzielten Aufkommen handelt es sich um Beträge, die über den angemessenen Bedarf hinaus der interkommunalen Solidaritätsgemeinschaft zufließen. Finanzschwächere Kommunen profitieren in besonderem Maße - die Spreizung geht wieder zurück. 14

15 Zu 2. Spreizung der Steuereinnahmen und 3. Anreize (6/6) Erweiterung der interkommunalen Solidarität Wir stellen ausweislich der Modellrechnung die Einführung mit Augenmaß sicher: Die finanzstarken Kommunen stehen nach Zahlung der Solidaritätsumlage nicht schlechter da als die Kommunen, die keine Umlage zahlen. Abundante Kommunen behalten ihre Spitzenplätze im Ranking der Kommunen, sofern sich ihre Realsteuerhebesätze im üblichen Bereich bewegen. Es gibt keine Schlechterstellung. Die verbleibende Finanzkraft ist nach Solidaritätsumlage um 37 % höher als bei den nicht abundanten Kommunen Die Solidaritätsumlage macht nur etwa 8,7 % der Gesamtsteuereinnahmen der abundanten Kommunen aus und ist damit geringer als ihre üblichen Schwankungen der Gewerbesteuer. 15

16 Zu 5. Sicherung der Metropolfunktion Frankfurts Metropolzuschlag für kreisfreie Städte in Höhe von 150 Mio. Euro aus dem vertikalen Bedarf ermöglicht Veredelung der Einwohnerzahl von Frankfurt wie bisher (109% gegenüber 100% bei allen anderen kreisfreien Städten). 16

17 Zu 6. Besondere Finanz- und Investitionszuweisungen (1/6) Die nachfolgenden Zuweisungen sollen in die Allgemeinen Finanzzuweisungen übergehen: 1. Zuweisungen zu den Ausgaben für Schulen (133 Mio. Euro) 2. Zuweisungen zu den Belastungen aus der örtlichen Sozialhilfe (62,7 Mio. Euro) 3. Zuweisungen zu den Belastungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Weiterleitung der Wohngeldersparnis) (100 Mio. Euro) 4. Zuweisungen zu den Belastungen aus der örtlichen Jugendhilfe (63 Mio. Euro) 5. Allgemeine Investitionspauschale (80 Mio. Euro) 6. Schulbaupauschale (120 Mio. Euro) 17

18 Zu 6. Besondere Finanz- und Investitionszuweisungen (2/6) Gründe für den Wegfall der vorstehenden Zuweisungen: Im Hinblick auf die von der Rechtsprechung entwickelte Beobachtungsund ggf. Nachbesserungspflicht müssten sie überarbeitet bzw. teilweise zwingend neu konzipiert werden Der zunehmend geringe Deckungsgrad der Zuweisungen legt nahe, sie entweder zulasten der Allgemeinen Finanzzuweisungen zu erhöhen oder sie zugunsten der Allgemeinen Finanzzuweisungen aufzugeben. Für den Wegfall spricht: Die kommunale Selbstverwaltung wird gestärkt. Das System der frei verfügbaren Allgemeinen Finanzzuweisungen wird finanziell ausgebaut. Das Ausgleichssystem wird vereinfacht. 18

19 Zu 6. Besondere Finanz- und Investitionszuweisungen (3/6) Aufgabenbereich/Zuweisungen für Schulen 133,00 133,00 133,00 örtliche Sozialhilfe 62,70 62,70 160,00 Überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit ,70 Härteausgleich wg. Verminderung von Zuweisungen im Bereich Soziales 25,00 - Jugendhilfe 63,00 63,00 74,00 Weitergabe Wohngeldentlastung Landeshaushalt aus Hartz IV 100,00 102,32 - Heilkurorte 11,50 11,50 11,50 Straßen (-unterhalt) 14,00 14,00 14,00 Zinsbelastungen aus Sonderinvestitionsprogramm 45,00 Landesausgleichsstock 31,20 38,20 15,60 19

20 Zu 6. Besondere Finanz- und Investitionszuweisungen (4/6) Aufgabenbereich/Zuweisungen für Betreuungsangebote an Schulen 6,57 6,57 6,57 Theater 12,70 10,97 12,95 Bibliotheken, Museen, Musikschulen 2,25 2,25 2,15 Förderung ÖPNV 121,45 106,45 84,03 Förderung Beitragsfreistellung letztes Kindergartenjahr 61,30 65,00 - Betriebskosten Kindergärten / Förderung Ü 3 170,70 75,00 66,30 Förderung U 3 181,70 90,00 - Sonstige Zuweisungen 3,00 3,49 - Sa. Besondere Finanzzuweisungen 1.020,07 809,45 612,81 20

21 Zu 6. Besondere Finanz- und Investitionszuweisungen (5/6) Förderbereich Allgemeine Investitionspauschale 55,00 100,00 51,20 Investitionspauschale Ländlicher Raum 20, Investitionspauschale Mittelzentren Ländlicher Raum 5, Investitionspauschale Schulbau 120,00 140,00 52,60 Investitionspauschalen zusammen: 200,00 240,00 103,80 Aktionsprogramm Sportanlagen 10, Sonderprogramm U3-Investitionen 36, Kommunaler Straßenbau - 12,00 7,70 ÖPNV 25,00 27,00 41,50 Dorferneuerung (einschl. Kirchenbaulasten) 14,00 24,10 14,13 Altenhilfe / Behinderteneinrichtungen 15,25 15,25 13,50 Trink- und Abwasseranlagen 35,40 65,00 50,00 Klimaschutz/Energie 11, Sanierung Altlasten / Gaswerkstandorte 4,10 5,10 8,80 Krankenhausfinanzierung 241,50 262,89 230,10 Investitionen zusammen: 593,11 651,34 469,53 21

22 Zu 6. Besondere Finanz- und Investitionszuweisungen (6/6) Zusammensetzung der Finanzausgleichsmasse 418 Mio. Euro 11 % 662 Mio. Euro 16 % Mio. Euro 73 % Allgemeine Finanzzuweisungen Besondere Finanzzuweisungen Investitionszuweisungen Finanzausgleichsmasse gliedert sich wie bisher in: 1. Allgemeine Finanzzuweisungen Schlüsselzuweisungen Finanzzuweisungen an den LWV 2. Besondere Finanzzuweisungen 3. Investitionszuweisungen 22

23 Zu 7. Klärung der Finanzbeziehungen zwischen Landkreisen und Sonderstatusstädten Ziel: Realistisches Gleichgewicht zwischen Landkreisen und ihren Gemeinden Landkreise erzielen in der Modellrechnung ein unverändert hohes Umlageaufkommen Gesamtpaket Sonderstatus: Die Sonderstatusstädte erhalten auch weiterhin Rabatt bei der Kreisumlage - künftig: Reduzierung der Kreisumlagegrundlagen um 43,5 % Diese Ermäßigung entspricht geltender Rechtslage seit 2006 Bisherige Übergangsregel (Sonderzahlungen der Sonderstatusstädte) läuft aus Durch die Einführung der kostendeckenden Schulumlage kam es zu unterschiedlichen Kreisumlagehebesätze innerhalb eines Kreisgebietes derzeit z.b. im Main-Kinzig-Kreis - Hebesatz Stadt Hanau: 50,00 % Hebesatz andere Gemeinden: 43,00 % Langfristiges Ziel: einheitliche Hebesätze innerhalb eines Kreisgebietes Erster Schritt: Bestehende Hebesatzdifferenzen werden zu 2/3 geschlossen Frage des Ermäßigungssatzes und der Vereinheitlichung der Hebesätze unterliegt der vom StGH geforderten Prüf- und Nachbesserungspflicht (erste Evaluation in 5 Jahren geplant) Bitte an den Hess. Rechnungshof um erneute Begutachtung. 23

24 Zu 8. Vermeidung von Übergangshärten Systemimmanente, aber besonders ausgeprägte Veränderungen einzelner Kommunen sollen abgemildert werden Partieller Ausgleich der sich in Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben ergebenden Veränderungen bei den Sonderstatusstadt- Landkreisen und bei den Städten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von bis Einrichtung eines Übergangsfonds mit einem Volumen bis zu 100 Mio. Euro jährlich degressiv ausgestaltet Übergangszeitraum 10 Jahre Finanzierung im Rahmen der Gesamtumstellung 24

25 Auf einen Blick: Wirkungen des Reformpakets in Worten (1/2) Die Vorgaben des StGH werden 1:1 umgesetzt eingehalten. Die Ermessensspielräume werden klar zugunsten der Kommunen ausgeübt. Die Einwohnergewichtung steht durch den direkten Bezug zu den kommunalen Bedarfen auf einem unangreifbaren Fundament. Die Impulse der im Jahr 2008 eingesetzten Mediatorengruppe sind aufgegriffen und die gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden identifizierten Zielsetzungen des 1. Maßnahmenpaketes zur KFA-Reform 2014 zur Stärkung des Ländlichen Raumes und zur Unterstützung bei den Herausforderungen des Demografischen Wandels werden weiterentwickelt. Die kommunalen Handlungsspielräume im gesamten Ländlichen Raum werden gestärkt. Es erfolgt eine Entlastung bei den Herausforderungen des Demografischen Wandels. 25

26 Auf einen Blick: Wirkungen des Reformpakets in Worten (2/2) Die Mittelzentren im Ballungsraum und im Ländlichen Raum werden gestärkt. Das Gesamtpaket Sonderstatus verteilt gerecht die Lasten zwischen Landkreisen und ihren Sonderstatusstädten. Es werden richtige Anreize zur Entfaltung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten gesetzt. Die Einforderung der interkommunale Solidarität erfolgt mit Augenmaß der Abstand zwischen arm und reich verringert sich. Der sanfte Übergang in die Neuordnung wird durch die Einrichtung des Übergangsfonds sichergestellt. Die Reduzierung von Besonderen Finanzzuweisungen und Investitionszuweisungen führt zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit der Kommunen. 26

27 Auf einen Blick: Wirkungen des Reformpakets in Zahlen Die kreisangehörigen Gemeinden erfahren mit Ausnahme der abundanten Kommunen in der Modellrechnung eine Verbesserung um rd. 105 Mio. Euro. Insbesondere stärken um 161 Mio. Euro erhöhte Schlüsselzuweisungen ihre kommunale Selbstverwaltung. Die Solidaritätsumlage trägt zur Verbesserung der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden 86 Mio. Euro bei. Den abundanten Kommunen verbleibt aber noch eine um 37% höhere Finanzausstattung als den nicht abundanten Kommunen. Die Landkreise verzeichnen zusätzliche Schlüsselzuweisungen von 153 Mio. Euro. Insgesamt beträgt ihr Gewinn 50 Mio. Euro. Bis auf Frankfurt gewinnen alle kreisfreien Städte. Die Summe des Zuwachses dieser vier Städte beträgt 73 Mio. Euro. Insgesamt verbessert sich die Gruppe um 11 Mio. Euro. Die Schlüsselzuweisungen steigen dabei um 209 Mio. Euro. 27

28 Auf einen Blick: Wirkungen des Reformpakets in Bildern Für zwei Drittel der hessischen Kommunen (297) bringt die Neuordnung des KFA mehr Geld in die Kassen Etwa ¼ der Kommunen können ihren bisherigen Finanzstatus beibehalten Bei den von negativen Veränderungen betroffenen Kommunen handelt es sich zu 85 % um abundante Kommunen 28

29 Weiteres Vorgehen Ab Nov. 14 Dez. 14 Abstimmungen: Vorschläge vertikal und horizontal Austausch mit allen Landräten, Oberbürgermeistern und Bürgermeistern Fortführung des Dialogs mit den Kommunalen Spitzenverbänden : Spitzengespräch mit den Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbänden und Sitzung der Lenkungsgruppe Ab Feb. 15 Regierungsanhörung Ende Apr Lesung Ende Juli 15 Beschlussfassung 29

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