PATENT ODER GEBRAUCHSMUSTER STRATEGISCHE ÜBERLEGUNGEN SPEZIALGEBIET: PATENTVERLETZUNGSKLAGEN VOR DEN LG UND OLG
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- Katarina Schäfer
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1 SPEZIALGEBIET: PATENTVERLETZUNGSKLAGEN VOR DEN LG UND OLG
2 LANDLÄUFIGE THESE Ein Gbm ist als ungeprüftes Schutzrecht nicht viel wert Verschieden Ursachen für dies Auffassung: Traditionelle Auffangposition Arbeitnehmererfindervergütung (AbnErfG) Durchsetzung vor Gericht fällt genau in den Bereich der Schnittstelle zwischen RA und PA Anwalt als Unternehmer ANTITHESE Höchst attraktiv wenn man mit den Besonderheiten zu spielen weiß
3 DE BEISPIEL Gebrauchsmuster GRUNDSÄTZLICHER AUFBAU Patent und Gebrauchsmuster identisch! Bezeichnung der Erfindung Stand der Technik Das der Erfindung zu Grunde liegende Problem Allgemeine Darstellung der Erfindung (Ansprüche) Ausführungsbeispiel gem. Figuren Ansprüche STAND D. TECHNIK Schutzanspruch 1: Kfz-Scheinwerfer mit Blinker mit mehreren schrittweise nacheinander zu aktivierenden Lichtquellen, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtstrahl der als LED ausgebildeten Lichtquellen in einen gemeinsamen lichtleitenden Festkörper eingekoppelt wird, und nur über diesen nach außen abstrahlt. ERFINDUNG
4 AUSWAHLKRITRIUM KOSTEN AUSARBEITUNG & ANMELDUNG (Anwalt) DE-PATENT GEBRAUCHSMUSTER EP-PATENT EUR bis EUR EUR bis EUR EUR bis EUR KOSTEN BETREUUNG PRÜFUNGSVERFAHREN (Anwalt) DE-PATENT GEBRAUCHSMUSTER EP-PATENT 750 EUR bis EUR Keine weiteren Gebühren EUR bis EUR KOSTEN AMTSGEBÜHREN AM ANFANG DES ANMELDEVERFAHRENS ( Eintrittsgeld ) DE-PATENT GEBRAUCHSMUSTER EP-PATENT 40 EUR + 20 EUR für jeden Anspruch > EUR egal(!) wie viele Ansprüche EUR EUR für jeden Anspruch > 15
5 AUSWAHLKRITERIUM KOSTEN WEITERE AMTSGEBÜHREN IM LAUF DES ANMELDEVERFAHRENS DE-PATENT GEBRAUCHSMUSTER EP-PATENT 350 EUR, zwingend, für Prüfungsantrag 250 EUR, optional, für Rechercheantrag EUR, zwingend, Benennungsgebühr, Prüfungsgebühr, Erteilungsgebühr.
6 AUSWAHLKRITERUMKOSTEN AMTLICHE JAHRESGEBÜHREN Jahr DE-PATENT DE-GBM EP-PATENT 1 und 2 Keine Gebühr Keine Gebühr Keine Gebühr 3 70 EUR 470 EUR 4 70 EUR 210 EUR 585 EUR 5 90 EUR 820 EUR EUR EUR EUR 350 EUR EUR EUR EUR EUR 530 EUR EUR EUR EUR SUMME EUR EUR EUR FAZIT ÜBER 10 JAHRE: Ersparnis DE-Patent und DE-Gebrauchsmuster => EUR EUR
7 AUSWAHLKRITEIUM SCHUTZVORAUSSETZUNGEN NEUHHEIT ERFINDERISCHE TÄTIGKEIT PATENT Weltweit, absoluter Neuheitsbegriff, Fingierte Neuheitsschädlichkeit 3 PatG, Art. 54 EPÜ Eigene Vorbenutzung schädlich Wenn im Lichte des Standes der Technik nicht naheliegend VERFAHRENSSCHUTZ ja nein GEBRAUCHSMUSTER Schriftlich weltweit / Benutzung nur DE Keine fingierte Neuheitsschädlichkeit (kundengetriggerte Entwicklungen) Benutzungsschonfrist 6 Monate (Messe) Niveau seit 2006 wie Patent, BGH X ZB 27/05 Demonstrationsschrank VERWENDUNGSSCHUTZ ja Nur bedingt möglich: Im medizinischen Bereich, vgl. BGH X ZB 7/03 -
8 AUSWAHLKRITERIUM ZEITLICHER ABLAUF EP-Patentanmeldung Anmeldetag Recherche > DE-Patentanmeldung Anmeldetag Recherche > Erteilung 8-Monatsakte > GBM-Anmeldung Anmeldetag Eintragungstag > Bekanntmachungstag > Recherche > GBM-Anmeldung / Aufschub Anmeldetag Recherche > Eintragungstag > Offenlegung Offenlegung Bekanntmtag > Erteilung > Reguläre Erteilung >
9 AUSGANGSPUNKT Ein Gebrauchsmuster kann jederzeit eingeschränkt werden, indem man eingeschränkte Schutzansprüche in der amtlichen Akte hinterlegt und weitergehenden Verzicht erklärt GRUNDIDEE BEI DER DURCHSETZUNG GEGEN EINEN VERLETZER Gebrauchsmuster nachträglich so zuschneiden, dass es das anzugreifende Produkt des Gegners erfasst und trotzdem ggü. dem Stand der Technik rechtsbeständig ist KONKRETE VORGEHENSWEISE Eigenanalyse Basis: Eigenrecherche, EUR bis EUR Basis: Amtsrecherche, 600 EUR bis EUR Berechtigungsanfrage beim Gegner (meist: Keine Abmahnung) Stand der Technik analysieren, den der Gegner vorlegt Klage auf der Basis eines eingeschränkten Hauptanspruchs Gegner intensiviert seinen Angriff Beschränkung des Gebrauchsmusters unmittelbar vor der gerichtlichen Hauptverhandlung
10 BEISPIEL FÜR EINSCHRÄNKUNG WÄHREND DER VERLETZUNGSKLAGE URSPR. ANMELDUNG NEUER STAND D. TECHNIK EINGESCHRÄNKTE FASSUNG Automotive Design Review 7/1978 Schutzanspruch 1: Kfz-Scheinwerfer mit Blinker mit mehreren schrittweise nacheinander zu aktivierenden Lichtquellen, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtstrahl von als LED ausgebildeten Lichtquellen in einen gemeinsamen lichtleitenden Festkörper eingekoppelt wird, und nur über diesen nach außen abstrahlt. Eingeschränkter Schutzanspruch 1: Kfz-Scheinwerfer mit Blinker mit mehreren nacheinander zu aktivierenden Blinkerlichtquellen, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtstrahl von als LED ausgebildeten Blinkerlichtquellen über schräg zur Längsachse des lichtleitenden Festkörpers verlaufende Sammler in die Langseite des lichtleitenden Festkörpers eingekoppelt wird und nur über diesen nach außen abstrahlt und dass, wenn die Blinkerlichtquellen inaktiv sind, über mindestens eine Stirnseite des lichtleitenden Festkörpers der Lichtstrahl einer weißen Tagfahrlichtquelle eingekoppelt wird.
11 ABZWEIGUNG EINES GEBRAUCHSMUSTERS PRIO: JP-Pat Zeitpunkt Sprache Schutzbereich Abzweigung 5 GbmG EP-Pat. Anmel dung Gebühren DE Gbm DE-Pat GB-Pat FR-Pat DE-Verletzung
12 SMALL CAP FÄLLE Anmeldung eines Gebrauchsmusters Sofortige Kontaktaufnahme mit potentiellen Abnehmern Einigung mit dem Vertriebspartner innerhalb des Prioritätsjahres EP US CN JP
13 ERWEITERTER SCHUTZ TYP KONSERVE VARIANTE: KONSERVE MIT BRANDSCHUTZMAUER K GBM DE-Pat. Anm. 7 Jahre SDT PAT GBM K SDT SDT EP SDT US CN EP SDT US SDT CN SDT
14 GEBRAUCHSMUSTER ALS GEPRÜFTES SCHUTZRECHT Anmeldung mit Antrag auf 15-monatige Aufschiebung der Bekanntmachung Stellung des Rechercheantrags bei Anmeldung Vor Ablauf der 15-monatigen Frist Antrag auf Eintragung mit eingeschränkten Ansprüchen Teilung des Gebrauchsmusters (30 EUR), so dass auch die ursprüngliche Version eingetragen wird
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