Umsetzung in NRW Betroffenheit und Pflichten der Kommunen
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- Karlheinz Wilhelm Krüger
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1 Geodateninfrastruktur Nordrhein-Westfalen (GDI-NRW) Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE) Umsetzung in NRW Betroffenheit und Pflichten der Kommunen Erarbeitet von der Arbeitsgruppe Kommunale Betroffenheit der Kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes (12/ 2010)
2 Allgemeines Die INSPIRE-Richtlinie vom regelt, dass die Mitgliedstaaten der EU bis zum Jahr 2019 schrittweise nationale Geodateninfrastrukturen aufbauen müssen und bildet damit den folgerichtigen Schritt eines europäischen Vernetzungsansatzes mit stärkerer Anbindung und Standardisierung von Geodaten (Daten mit einem Raumbezug) und Geodiensten (raumbezogenen Webservices). Sie wurde auf Landesebene durch das Geodatenzugangsgesetz NRW - GeoZG NRW - vom umgesetzt. Wesentliches Ziel bildet die Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten und Metadaten; beschreibende Daten wie Datengenauigkeit, -herkunft, -verfügbarkeit) über internetbasierte Dienste. Erreicht wird dieses durch einen elektronischen Verbund verteilter digitaler Geodatenbestände, die in einem Netzwerk über Online-Dienste verfügbar gemacht werden. Als Zugangsknoten für NRW ist mittlerweile das Geoportal.NRW eingerichtet worden. Es bündelt die verfügbaren Geodaten und Metadaten des Landes NRW, stellt erforderliche Dienste bereit, wird an den nationalen Zugangsknoten der Bundesrepublik Deutschland Geoportal.Bund) angeschlossen und bildet die Grundlage für die Anbindung der Kommunal- und Regionalportale. Stellenwert von Geodaten und Geodiensten 80 % der behördlichen Entscheidungen haben mittlerweile einen Raumbezug. Zudem ist die Bedeutung von Geodaten und Diensten als Bestandteile der IT-gestützten Verwaltungsmodernisierung mittlerweile in zahlreichen Veröffentlichungen herausgestellt worden. Neben diversen Anwendungsfeldern werden die Synergien umschrieben mit hoher Steuerungsrelevanz für politische und administrative Entscheidungen, Erhöhung der Verwaltungseffizienz sowie neuen Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Die Mehrwerte und Synergien werden in gesonderten Veröffentlichungen dargestellt. Betroffenheit und Aufgabenumfang Von dem Aufbau der GDI betroffen sind alle Verwaltungsebenen, die Geodaten und Metadaten bei Bund, Ländern und Kommunen im Rahmen einer gesetzlichen Pflichtaufgabe digital sammeln und bereitstellen.
3 Bereits heute haben sich in einigen Bereichen von NRW Regionalinitiativen zum Aufbau einer gemeinsamen Geodateninfrastruktur gebildet, um die Mehrwerte frühzeitig im Rahmen des E-Government zu nutzen. Beispiele hierfür sind das Geonetzwerk Münsterland, die Initiative (Ostwestfalen-Lippe) und die GDI-Initiative Südwestfalen. Die INSPIRE-Richtlinie richtet sich im Einzelnen an Behörden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene und betrifft auch natürliche und juristische Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umwelt wahrnehmen. Sie bezieht sich auf Geodaten, die digital vorliegen und die sich auf ein oder mehrere der in der anliegenden Tabelle zur Richtlinie genannten Themen beziehen. Sofern bei verschiedenen Behörden Zweitdatenbestände geführt werden, betrifft die Richtlinie nur die n Ausgangsdatenbestände, aus denen diese abgeleitet sind und dementsprechend die diese führende Behörde bzw. Institution. Die Sammlung neuer Geodaten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Hinblick auf die betroffenen Geodaten sind nach einem festgelegten Zeitplan Metainformationen zu Geodaten und Geodiensten zu erzeugen und regelmäßig zu aktualisieren. Zudem sind Geodienste zur Recherche mittels Metainformationen (Suchdienste), zur Anzeige von Geodaten (Darstellungsdienste), zum Herunterladen von Geodaten (Download-Dienste) und zum Umwandeln von Geodaten zwecks Interoperabilität (Transformations-Dienste) bereitzustellen. Innerhalb von 2 Jahren sind die Metadatensätze für die Annex-Themen I und II durch die geodatenhaltenden Stellen bereitzustellen, die entsprechenden Geodatensätze bis 2012; eine Aktualisierung ist halbjährlich vorzunehmen. Die Metadaten und Geodaten der Annex-Themen III sind schrittweise bis 2019 aufzubauen. In der jetzigen Phase können viele Kommunen die sie betreffenden Auswirkungen in organisatorischer und technologischer Hinsicht nur ansatzweise erkennen. Fragen der Portalbeschaffung, des -ausbaus und der -vernetzung sowie daran gekoppelter Ressourcenbereitstellungen und interkommunaler Unterstützung rücken verstärkt in den Vordergrund. Eine reine Reduzierung der kommunalen Aktivitäten auf die Frage der gesetzlichen Verpflichtung greift zu kurz; es geht letztlich um die zeitgemäße Erbringung der Verwaltungsleistungen durch konsequente Nutzung der Informationstechnologie. Bei Zurückhaltung einzelner würde die Chance verpasst, sowohl zeitlich als auch technisch die Vorteile einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung durch fach- und ebenenübergreifende Bereitstellung von Geodaten zu nutzen.
4 Weitergehende Informationen sind unter zu finden bzw. können bei den Vermessungs- und Katasterämtern der Kreise oder kreisfreien Städte und den für das Geodatenmanagement zuständigen Organisationseinheiten der (großen) kreisangehörigen Städte erfragt werden. Zusammenfassung Der Aufbau einer kommunalen Geodateninfrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil des E Governments und der wirtschaftlichen Prozessgestaltung in den Kommunen. Die Berücksichtigung von internationalen Normen (OGC; INSPIRE, GDI-DE) sichert dabei die Nachhaltigkeit der Investitionen und vermeidet singuläre Lösungen, die nicht zukunftsfähig sind. Insofern ist die INSPIRE Richtlinie keine zusätzliche Belastung für die Kommunen, sondern der Wegweiser in die richtige Richtung. Es empfiehlt sich, diese Standards bei allen Investitionen in die kommunale GDI zu berücksichtigen. Empfehlung Um die Betroffenheit der Kommunen bei den Annex I Themen näher zur untersuchen wurde in 2010 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und des Landes NRW (Ministerium für Inneres und Kommunales; Bezirksregierung Köln / Geobasis NRW) gebildet. Ihre Erkenntnisse münden in folgende Handlungsempfehlungen. 1. Hinsichtlich der Annex I Themen sind verschiedene kommunale Zuständigkeiten ermittelt worden (z.b. Adressen, Flurstücke, Denkmallisten, etc.). Kommunen, die Geodaten in digitaler Form führen, sind verpflichtet, zum die Metadaten zu beschreiben und zum Such- und Darstellungsdienste in einer Anfangsbetriebsfähigkeit bereitzustellen. Die Feststellung, ob die Daten digital geführt werden, trifft die Kommune in eigener Zuständigkeit, dies wird vom Land NRW nicht überprüft. Vielfach können die Metadaten und Geodaten vorerst zentral durch das Land bereitgestellt werden, bis die Kommunen eigene Umsetzungsmaßnahmen ergriffen haben. 2. Geodaten, die von den Kommunen zum INSPIRE - Monitoring 2010 über das Land NRW an die EU gemeldet wurden, müssten ebenfalls zum mit Metadaten versehen werden und zum über die Dienste bereitgestellt werden. Es empfiehlt sich aber, vor dem Hintergrund der Klärung zur kommunalen Betroffenheit in der AG diese Meldungen noch einmal kritisch auf Ihre Zugehörigkeit zu den Annexen I und II zu prüfen. Eine Rücknahme der Meldung kann im Monitoring 2010 (Meldung im Frühjahr 2011) erfolgen. Geodaten, die dort nicht mehr aufgelistet sind, werden im Rahmen einer Konsolidierung der Annex I Datensätze gelöscht und nicht mehr an die EU gemeldet. 3. Eine wesentliche stärkere kommunale Betroffenheit zeichnet sich bei den Annex III Themen ab. Hierzu werden derzeit auf europäischer Ebene die Spezifikationen erarbeitet. Es empfiehlt sich, eigene Aktivitäten erst nach deren Herausgabe und Bewertung durch die Arbeitsgruppe Kommunale Betroffenheit vorzunehmen.
5 INSPIRE ANHANG I Koordinatenreferenzsysteme Hinweis: das Thema betrifft geodätische Grundlagen und Abbildungen, die für NRW durch GEObasis.NRW definiert werden. Für amtliche Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung ist die diesbezügliche INSPIRE-Konformität durch Einhaltung der fachrechtlichen Vorgaben sichergestellt, dies gilt auch für kommunale Fachdaten, die auf der geometrischen Grundlage von amtlichen Geobasisdaten erfasst werden. INSPIRE ANHANG I Geografische Gittersysteme Hinweis: das Thema betrifft die Bereitstellung eines geografischen Meldegitters, das an übergeordneter Stelle definiert bzw. realisiert werden muss, entweder bei GEObasis.NRW für NRW, besser aber für das BKG für ganz Deutschland. INSPIRE ANHANG I Geografische Bezeichnungen Geografische Bezeichnungen aus DGK5, DGK oder ABK VermKatG NRW Kreis für DGK5: nein, für DGK und ABK: ja als vorläufige Lösung geeignet derzeitige landesweite Bereitstellung über das Geodatenzentrum NRW erfolgt nur auf Basis von jährlich gemeldeten Daten (qualitativ nicht ausreichende Sekundärdatenlösung) 5
6 INSPIRE ANHANG I Verwaltungseinheiten Hinweis: Verwaltungseinheiten sind nach [1] nur bis zur Ebene der Gemeindegebiete für INSPIRE relevant, deren Abgrenzung sich aus Landesgesetzen zur kommunalen Neugliederung ergibt. Die von den Kommunen gepflegten Daten zur weiteren verwaltungsmäßigen Unterteilung der Gemeindegebiete (Stadtbezirke, Quartiere, Baublöcke etc.) sind für INSPIRE nicht von Bedeutung. INSPIRE ANHANG I Adressen Hauskoordinaten der Katasterbehörden VermKatG NRW Kreis ja als vorläufige Lösung geeignet derzeitige landesweite Bereitstellung über das Geodatenzentrum NRW erfolgt nur auf Basis von jährlich gemeldeten Daten (qualitativ nicht ausreichende Sekundärdatenlösung) INSPIRE ANHANG I Flurstücke / Grundstücke (Katasterparzellen) Flurstücke aus ALK oder ALKIS VermKatG NRW Kreis ja als vorläufige Lösung geeignet derzeitige landesweite Bereitstellung über das Geodatenzentrum NRW erfolgt nur auf Basis von jährlich gemeldeten Daten (qualitativ nicht ausreichende Sekundärdatenlösung) 6
7 INSPIRE ANHANG I Verkehrsnetze Hinweis: für INSPIRE relevante Daten auf Landesebene sind ATKIS (GEObasis.NRW) und NWSIB (Strassen.NRW). Die Straßenverzeichnisse gemäß 4StrWG NRW sind keine Geodaten im Sinne von Artikel 3.2 der INSPIRE-Richtlinie. INSPIRE ANHANG I Gewässernetz Hinweis: für INSPIRE relevante Daten auf Landesebene sind ATKIS (GEObasis.NRW) und die Daten des ELWAS-IMS (LANUV). Für die Daten der Kreise bzgl. oberirdischer Gewässer besteht eine Meldeverpflichtung gegenüber dem MUNLV / LANUV. Dort erfolgt eine Bereitstellung über das ELWAS-IMS. INSPIRE ANHANG I Schutzgebiete zentrale Bereitstellung Landschaftsschutzgebiete (LSG) Naturschutzgebiete (NSG) Vogelschutzgebiete (LSG) 43 LG NRW Kreis nein als endgültige Lösung vereinbart 20 LG NRW Kreis nein als endgültige Lösung vereinbart 48c LG NRW Kreis nein als endgültige Lösung vereinbart zentrale Bereitstellung durch das LANUV gemäß Erlass des MUNLV vom zentrale Bereitstellung durch das LANUV gemäß Erlass des MUNLV vom zentrale Bereitstellung durch das LANUV gemäß Erlass des MUNLV vom FFH-Gebiete (LSG) 48c LG NRW Kreis nein als endgültige Lösung vereinbart zentrale Bereitstellung durch das LANUV gemäß Erlass des MUNLV vom
8 Denkmalliste 3 DSchG NRW Gemeinde nein zzt. nicht geplant Denkmalbereiche 5 DSchG NRW Gemeinde nein zzt. nicht geplant MWEBWV will die Zuständigkeiten und das Vorgehen für eine zentrale Bereitstellung (z. B. über die Landschaftsverbände) in einem Workshop Anfang 2011 klären MWEBWV will die Zuständigkeiten und das Vorgehen für eine zentrale Bereitstellung (z. B. über die Landschaftsverbände) in einem Workshop Anfang 2011 klären Gestaltungssatzungen 86 (1) Nr.2 BauO NW Gemeinde nein zzt. nicht geplant Erhaltungssatzungen 172 BauGB Gemeinde nein zzt. nicht geplant INSPIRE ANHANG II Höhe Die Betroffenheit der kommunalen Ebene von diesem Thema wird sobald wie möglich von der AG kommunale Betroffenheit untersucht werden. In 2010 müssen zunächst nur Metadaten für solche Geodaten erhoben werden, die beim Monitoring 2009 gemeldet worden sind. Das Monitoring war in Deutschland auf den Anhang I beschränkt. Daher besteht etwas mehr Zeit für die Analyse der Themenfelder aus Anhang II. Rechtzeitig vor dem Monitoring 2010 (im Frühjahr 2011) sollte die Analyse abgeschlossen sein. INSPIRE ANHANG II - Bodenbedeckung Die Betroffenheit der kommunalen Ebene von diesem Thema wird sobald wie möglich von der AG kommunale Betroffenheit untersucht werden. In 2010 müssen zunächst nur Metadaten für solche Geodaten erhoben werden, die beim Monitoring 2009 gemeldet worden sind. Das Monitoring war in Deutschland auf den Anhang I beschränkt. Daher besteht etwas mehr Zeit für die Analyse der Themenfelder aus Anhang II. Rechtzeitig vor dem Monitoring 2010 (im Frühjahr 2011) sollte die Analyse abgeschlossen sein. 8
9 INSPIRE ANHANG II Orthofotografie Die Betroffenheit der kommunalen Ebene von diesem Thema wird sobald wie möglich von der AG kommunale Betroffenheit untersucht werden. In 2010 müssen zunächst nur Metadaten für solche Geodaten erhoben werden, die beim Monitoring 2009 gemeldet worden sind. Das Monitoring war in Deutschland auf den Anhang I beschränkt. Daher besteht etwas mehr Zeit für die Analyse der Themenfelder aus Anhang II. Rechtzeitig vor dem Monitoring 2010 (im Frühjahr 2011) sollte die Analyse abgeschlossen sein. INSPIRE ANHANG II Geologie Die Betroffenheit der kommunalen Ebene von diesem Thema wird sobald wie möglich von der AG kommunale Betroffenheit untersucht werden. In 2010 müssen zunächst nur Metadaten für solche Geodaten erhoben werden, die beim Monitoring 2009 gemeldet worden sind. Das Monitoring war in Deutschland auf den Anhang I beschränkt. Daher besteht etwas mehr Zeit für die Analyse der Themenfelder aus Anhang II. Rechtzeitig vor dem Monitoring 2010 (im Frühjahr 2011) sollte die Analyse abgeschlossen sein. Quellen: [1] Durchführungsbestimmung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und Geodatendiensten der Themen des Anhang I der INSPIRE Richtlinie Steckbriefe zu den Themen V1.1, , Hrsg.: Koordinierungsstelle GDI-DE 9
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