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1 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Saarland (Stand ) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschulen für Sozialpädagogik kann im Saarland aktuell in zwei Formen absolviert werden. Erstens gibt es die reguläre vollzeitschulische Ausbildungsvariante. Diese gliedert sich, je nach berufspraktischer Erfahrung im sozialpädagogischen Bereich, in der Regel in ein einjähriges duales Vorpraktikum, eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren in einer Akademie für Erzieher und Erzieherinnen Fachschule für Sozialpädagogik und einen anschließenden einjährigen überwiegend fachpraktischen Ausbildungsteil (Berufspraktikum) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Eine berufsbegleitende Ausbildung ist im Saarland aktuell nur an einem Standort, der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher Fachschule für Sozialpädagogik des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken, möglich. Diese Ausbildungsform richtet sich ausschließlich an einschlägig ausgebildete Personen (z.b. Kinderpfleger/innen). Das Absolvieren eines einjährigen dualen Vorpraktikums reicht als Zulassungsvoraussetzung nicht aus. Die berufsbegleitende Ausbildung gliedert sich in eine berufsbegleitende fachtheoretische Ausbildung von drei Jahren und einen anschließenden einjährigen überwiegend fachpraktischen Ausbildungsteil (Berufspraktikum) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Teilzeit-Praxistätigkeit und Teilzeit-Fachschulunterricht (3x in der Woche von Uhr) wechseln sich miteinander ab. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit (in aller Regel mit der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit) und dem Fachschulbesuch in Abendform sowie Selbstlernzeiten ergibt sich für die Auszubildenden eine Vollzeitauslastung. Nähere Informationen zu den Fachschulausbildungsformen finden Sie in der Rubrik Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung auf dieser Webseite. Vergütung Teilnehmer/innen an der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher werden über Ihren Anstellungsträger vergütet. Eine Anrechnung auf den Personalschlüssel kann nur für einschlägig ausgebildete Personen (z.b. Kinderpfleger/innen) stattfinden. Die Anstellungsträger entscheiden im Berufspraktikum autonom, ob und wie sie die Fachschüler/innen vergüten. Verbindliche Vorgaben über die Vergütungshöhe gibt es nicht. Sofern sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD-SuE Praktikanten) richten sollte, kann mit einer monatlichen Vergütung in Höhe von 1433,13 Euro brutto in Vollzeit (Tarifrunde 2014/2015) gerechnet werden. TVöD SuE Praktikanten Link Nähere Informationen zu Finanzierungsfragen finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung im Saarland mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Nähere Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten als Fachkraft im Bundesland Saarland finden Sie in der Rubrik Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen

2 Die Zulassungsvoraussetzungen der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher unterscheiden sich von denen der regulären vollzeitschulischen Ausbildung. Nur einschlägig Ausgebildete und Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Fachschule seit mindestens zwei Jahren eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausüben, werden zugelassen. Das Absolvieren eines einjährigen dualen Vorpraktikums reicht als Zulassungsvoraussetzung nicht aus. Zusätzlich müssen die Fachschüler/innen mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausüben und das Einverständnis des Arbeitsgebers zur Aufnahme der Ausbildung nachweisen. Weitere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt zur Berufsbegleitenden Ausbildung Link Die reguläre Erzieher/innenausbildung in Vollzeitform im Saarland dauert drei Jahre (gegebenenfalls zuzüglich eines einjährigen Vorpraktikums). Sie gliedert sich in eine zweijährige fachtheoretische Fachschulausbildung und ein einjähriges anschließendes Berufspraktikum. Zulassungsvoraussetzungen: 1. Mittlerer Bildungsabschluss und 2. eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung eine mindestens vierjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit ein einjähriges erfolgreich absolviertes schulisch begleitetes Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung eine von der obersten Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische berufspraktische Qualifizierung und 3. ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin. Die unter 1. und 2. genannten Voraussetzungen können ersetzt werden durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung, soweit der Mittlere Bildungsabschluss eingeschlossen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen beruflichen Vorpraktikum in geeigneten Praxiseinrichtungen, das durch einen erfolgreich absolvierten Vorbereitungskurs an der Fachschule begleitet wurde. Die regulären Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie im 5 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschule für Sozialpädagogik vom 10. Mai 2004 (APO-FSP): saarländische Fachschulverordnung (APO-FSP) Link Informationen zum Vorpraktikum finden Sie im 6 der saarländischen Fachschulverordnung. Zusätzliche Informationen zu der berufsbegleitenden Ausbildung im Saarland finden Sie über SBBZ Saarbrücken Link sowie Informationsblätter SBBZ Saarbrücken Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben den Möglichkeiten im Saarland gibt es in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas

3 Im Bundesland Saarland gibt es keinen Standort, an dem eine berufsbegleitende Erzieher/innenausbildung im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" ermöglicht wird. Nähere Informationen zum Bundesmodellprogramm und den beteiligten Bundesländern finden Sie über diesen Link: ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" Link Weitere Informationen zu aktuellen Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download In den folgenden Rubriken werden detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung im Saarland zur Verfügung gestellt, die Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Berufsbegleitende Ausbildung Eine berufsbegleitende Ausbildung ist im Saarland aktuell nur an einem Standort, der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher Fachschule für Sozialpädagogik des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken, möglich. Diese Ausbildungsform richtet sich ausschließlich an einschlägig ausgebildete Personen (z.b. Kinderpfleger/innen). Das Absolvieren eines einjährigen dualen Vorpraktikums reicht als Zulassungsvoraussetzung nicht aus. Die berufsbegleitende Ausbildung gliedert sich in eine berufsbegleitende fachtheoretische Ausbildung von drei Jahren und einen anschließenden einjährigen überwiegend fachpraktischen Ausbildungsteil (Berufspraktikum) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Teilzeit-Praxistätigkeit und Teilzeit-Fachschulunterricht (3x in der Woche von Uhr) wechseln sich miteinander ab. Durch die parallele praktische Tätigkeit in Teilzeit (in aller Regel mit der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit) und dem Fachschulbesuch in Abendform sowie Selbstlernzeiten ergibt sich für die Auszubildenden eine Vollzeitauslastung. Informationen zu der berufsbegleitenden Ausbildung an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher Fachschule für Sozialpädagogik des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken sowie die Kontaktdaten der Schule zur weiterführenden Beratung finden Sie über folgende Verlinkung: SBBZ Saarbrücken Link Informationsblätter der Fachschule finden Sie hier: Informationsblätter SBBZ Saarbrücken Link Interessierten empfehlen wir dringend die direkte Kontaktaufnahme zu der genannten Fachschule. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie in der Rubrik Zulassungsvoraussetzungen, die Kontaktdaten der Akademien für Erzieher und Erzieherinnen im Saarland finden Sie in der Rubrik Ausbildungsstätten auf dieser Webseite. Über folgenden Link finden Sie den saarländischen Lehrplan der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschule für Sozialpädagogik : Lehrplan der Erzieher/innenausbildung Link Klassische Teilzeitausbildung Im Saarland ist uns kein Schulstandort bekannt, an dem eine vollzeitschulische Ausbildung mit reduzierter wöchentlicher Stundenzahl zum/zur Erzieher/in zum/zur Kinderpfleger/in absolviert werden kann (Stand: Oktober 2016). Zulassungsvoraussetzungen Berufsbegleitende Ausbildung Die Zulassungsvoraussetzungen der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher unterscheiden sich von denen der regulären vollschulischen Ausbildung. Nur einschlägig Ausgebildete und Personen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Fachschule seit mindestens zwei Jahren eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausüben, werden zugelassen. Das Absolvieren eines einjährigen dualen Vorpraktikums reicht als Zulassungsvoraussetzung nicht aus. Zusätzlich müssen die Fachschüler/innen mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit eine

4 erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausüben und das Einverständnis des Arbeitsgebers zur Aufnahme der Ausbildung nachweisen. Weitere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt zur Berufsbegleitenden Ausbildung Link Ausbildung in Vollzeitform Die reguläre Erzieher/innenausbildung in Vollzeitform im Saarland dauert drei Jahre (gegebenenfalls zuzüglich eines einjährigen Vorpraktikums). Sie gliedert sich in eine zweijährige fachtheoretische Fachschulausbildung und ein einjähriges anschließendes Berufspraktikum. Zulassungsvoraussetzungen: 1. Mittlerer Bildungsabschluss und 2. eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung eine mindestens vierjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit ein einjähriges erfolgreich absolviertes schulisch begleitetes Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung eine von der obersten Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische berufspraktische Qualifizierung und 3. ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf des Erziehers/der Erzieherin. Die unter 1. und 2. genannten Voraussetzungen können ersetzt werden durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Staatlich geprüften Fachkraft für Haushaltsführung und ambulante Betreuung, soweit der Mittlere Bildungsabschluss eingeschlossen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem einjährigen beruflichen Vorpraktikum in geeigneten Praxiseinrichtungen, das durch einen erfolgreich absolvierten Vorbereitungskurs an der Fachschule begleitet wurde. Die regulären Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie im 5 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschule für Sozialpädagogik vom 10. Mai 2004 (APO-FSP): saarländische Fachschulverordnung (APO-FSP) Link Zusätzliche Informationen zu der berufsbegleitenden Ausbildung im Saarland finden Sie über SBBZ Saarbrücken Link sowie Informationsblätter SBBZ Saarbrücken Link Vorpraktikum Das einjährige berufliche Vorpraktikum wird dualisiert, in einem Wechsel zwischen praktischer Tätigkeit (in der Regel an drei Tagen in der Woche) und einem schulischen Vorbereitungskurs (in der Regel an zwei Tagen in der Woche) an einer Akademie für Erzieher und Erzieherinnen Fachschule für Sozialpädagogik, durchgeführt. Anerkannte sozialpädagogische Praxiseinrichtungen für das Vorpraktikum sind zumeist Kindertageseinrichtungen und Heime. Informationen zu dem Vorpraktikum als Zulassungsvoraussetzung zur Erzieher/innenausbildung an saarländischen Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschulen für Sozialpädagogik finden Sie im 6 der Verordnung - Schulund Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschule für Sozialpädagogik vom 10. Mai 2004 (APO-FSP): saarländische Fachschulverordnung (APO-FSP) Link Beratung zu der Durchführung eines Vorpraktikums erhalten Sie direkt von den saarländischen Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschulen für Sozialpädagogik. Kontaktdaten der Schulen finden Sie in der Rubrik Ausbildungsstätten auf dieser Webseite. Den Lehrplan Vorbereitungskurs im Rahmen des einjährigen beruflichen Vorpraktikums in der Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin finden Sie über folgenden Link: Lehrplan Vorbereitungskurs Link Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in

5 Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Kinderpfleger/in ist der Regelzugang zur Erzieher/innenausbildung im Saarland. Sie dauert 2 Jahre. Die Zugangsvoraussetzung zur 2jährigen Kinderpflegeausbildung ist der Hauptschulabschluss und der Abschluss der einjährigen Berufsgrundschule/Hauswirtschaft-Sozialpflege der Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin eine von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte schulische berufspraktische Ausbildung. Des Weiteren benötigen die Bewerber/innen die gesundheitliche Eignung für den Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung im Saarland sind nachlesbar im 4 der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege (APO-BFS-KI) : saarländische Berufsfachschulverordnung Link Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachakademien/-schulen sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben den Möglichkeiten im Saarland gibt es in anderen Bundesländern attraktive Zulassungsvoraussetzungen für Quereinstiegsinteressierte. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Unter dem Menüpunkt Quereinstiegsmöglichkeiten ganz oben auf dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Link Link Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Zur Anerkennung pädagogischen Personals in saarländischen Kitas empfehlen wir die Lektüre des 3 (Aufgaben und Personal) des saarländischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (SKBBG): saarländisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (SKBBG) Link Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden sich in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Den Lehrplan Vorbereitungskurs im Rahmen des einjährigen beruflichen Vorpraktikums in der Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher/zur Staatlich anerkannten Erzieherin finden Sie über folgenden Link: Lehrplan Vorbereitungskurs Link Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link

6 Umschulung Eine Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin ist im Saarland rechtlich möglich. Es existiert lediglich eine Fachschule für Sozialpädagogik, die nach AZAV zertifiziert ist und somit Bildungsgutscheine annehmen darf. Informationen zu dem Umschulungsangebot der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher Fachschule für Sozialpädagogik des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken sowie die Kontaktdaten der Schule zur weiterführenden Beratung finden Sie über folgende Verlinkung: Informationsblatt der SBBZ Saarbrücken zur Umschulung Link Interessierten empfehlen wir dringend die direkte Kontaktaufnahme zu der genannten Fachschule. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung über einen Bildungsgutschein vorliegen, wird generell durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Schulfremdenprüfung Schulfremdenprüfung zum/zur Erzieher/in Im Saarland haben auch Personen, die keine Fachschule für Sozialpädagogik besucht haben, die Möglichkeit, an der ersten Teilprüfung der Erzieher/innenausbildung teilzunehmen. Die Schulfremdenprüfung richtet sich an Personen, die die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten der schulischen Ausbildung erfüllen. Hierzu empfehlen wir die Lektüre des 20 (Teilnahme von Schulfremden) der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen Fachschule für Sozialpädagogik vom 10. Mai 2004 (APO-FSP). Die Zulassungsvoraussetzungen sind die Gleichen wie die zur Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik. Die regulären Zulassungsvoraussetzungen zur Erzieher/innenausbildung finden Sie in dem Dokument im 5: saarländische Fachschulverordnung (APO-FSP) Link Bei der obersten saarländischen Schulaufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur, können Anträge auf Zulassung zur Schulfremdenprüfung gestellt werden. Nach dem Bestehen der ersten Schulfremdenprüfung (erste Teilprüfung) durchlaufen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den gleichen fachpraktischen Ausbildungsweg wie Schüler und Schülerinnen der Fachschulen. Die fachpraktische Ausbildung wird als Berufspraktikum in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen und Heimen, unter Betreuung durch eine Fachschule durchgeführt. Die Teilnahme erfolgt im Rahmen eines mit der sozialpädagogischen Einrichtung vertraglich begründeten Praktikantenverhältnisses. Die Prüfung kann nicht eher abgelegt werden, als es bei einem regulären Besuch der Fachschule möglich wäre. Im Saarland können Fachschulen in öffentlicher sowie in freier Trägerschaft die Prüfung abnehmen. Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse an einer solchen Prüfung frühzeitig Beratung bei der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur, einzuholen. Zusätzlich empfehlen wir nachzufragen, wie viele Absolventinnen und Absolventen die Prüfungen in den vergangenen Jahren erfolgreich bestanden haben und ob nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung noch eine Chance besteht, eine Erzieher/innenausbildung im Saarland aufzunehmen. Die Kontaktdaten zu dem Ministerium finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. fragen Zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung dient unter anderem der Lehrplan der Fachschulen für Sozialpädagogik: Lehrplan der Erzieher/innenausbildung Link Schulfremdenprüfung zum/zur Kinderpfleger/in Eine Schulfremdenprüfung zum/zur Kinderpfleger/in ist im Saarland möglich. Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse an einer solchen Prüfung frühzeitig Beratung bei der obersten Schulaufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur einzuholen. Zusätzlich empfehlen wir nachzufragen, wie viele Absolventinnen und Absolventen die Prüfungen in den vergangenen Jahren erfolgreich bestanden haben und ob nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung noch eine Chance besteht, eine Kinderpfleger/innen- Erzieher/innenausbildung im Saarland aufzunehmen. Die Kontaktdaten zu dem Ministerium finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. In der saarländischen Berufsfachschulverordnung finden Sie im 4 die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und im 15 (Teilnahme von Schulfremden) nähere Informationen zur Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung zum/zur Kinderpfleger/in.

7 saarländische Berufsfachschulverordnung Link Vorbereitungskurse zur Schulfremdenprüfung Derzeit gibt es keine Vorbereitungskurse auf die Schulfremdenprüfung zum/zur Erzieher/in zum/zur Kinderpfleger/in im Saarland (Stand: Oktober 2016). Allgemein sollten Interessierte vor Aufnahme eines Vorbereitungskurses prüfen lassen, ob sie die individuellen Voraussetzungen für die Zulassung zu einer solchen Prüfung erfüllen. Zur Beantwortung dieser Fragen und um zu erfahren, ob es (mittlerweile) Vorbereitungskurse im Saarland gibt, wird empfohlen, Kontakt zu dem Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur aufzunehmen. Zusätzlich empfehlen wir anzufragen, wie viele Absolventinnen und Absolventen die Prüfungen in den vergangenen Jahren erfolgreich bestanden haben. Die Kontaktdaten zu dem Ministerium finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Link. Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Sozialassistent " ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung An den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Saarland wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Wer nicht förderberechtigt ist, kann bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres einen Bildungskredit beziehen, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und zudem nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Vergütung der berufsbegleitenden Ausbildung Teilnehmer/innen an der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher werden über Ihren Anstellungsträger vergütet. Eine Anrechnung auf den Personalschlüssel kann nur für einschlägig ausgebildete Personen (z.b. Kinderpfleger/innen) stattfinden. Die Anstellungsträger entscheiden im Berufspraktikum autonom, ob und wie sie die Fachschüler/innen vergüten. Verbindliche Vorgaben über die Vergütungshöhe gibt es nicht. Sofern sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten (TVöD-SuE Praktikanten) richten sollte, kann mit einer monatlichen Vergütung in Höhe von 1433,13 Euro brutto in Vollzeit (Tarifrunde 2014/2015) gerechnet werden. TVöD SuE Praktikanten Link Zusätzliche Informationen zu der berufsbegleitenden Ausbildung im Saarland finden Sie über SBBZ Saarbrücken Link sowie Informationsblätter SBBZ Saarbrücken Link Interessierten empfehlen wir dringend die direkte Kontaktaufnahme zu der genannten Fachschule. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung im Saarland mit den Verdienstmöglichkeiten berufsbegleitender Ausbildungen in anderen Bundesländern vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Vorpraktikum Für das Vorpraktikum existiert von Seiten des Bundeslandes und/ der Kommunen kein Finanzierungsmodell. Eine Förderung über die Agentur für Arbeit die Jobcenter findet ebenfalls nicht statt (Stand: Oktober 2016). Unter Umständen kann es eine Unterstützung durch BAföG geben, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für

8 Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Link Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG Link Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Webseite: Link finden sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Voll- Teilzeit erfolgt. Bildungskredit Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Link Umschulung über Bildungsgutschein Eine Umschulung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin ist im Saarland rechtlich möglich. Es existiert lediglich eine Fachschule für Sozialpädagogik, die nach AZAV zertifiziert ist und somit Bildungsgutscheine annehmen darf. Informationen zu dem Umschulungsangebot der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher Fachschule für Sozialpädagogik des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken sowie die Kontaktdaten der Schule zur weiterführenden Beratung finden Sie über folgende Verlinkung: Informationsblatt der SBBZ Saarbrücken zur Umschulung Link Interessierten empfehlen wir dringend die direkte Kontaktaufnahme zu der genannten Fachschule. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung über einen Bildungsgutschein vorliegen, wird generell durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Durch einen Bildungsgutschein kann unter Umständen das monatliche Schulgeld der schulischen Ausbildung, Schulgebühren, Lernmittel, Fahrt und Kinderbetreuungskosten ganz zumindest teilweise übernommen werden. Ein Unterhaltsgeld kann ergänzend hinzukommen. Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung über Bildungsgutschein

9 Vorbereitungskurse auf eine Schulfremdenprüfung zum/zur Erzieher/in zum/zur Kinderpfleger/in gibt es im Saarland derzeit nicht (Stand: Oktober 2016). Ob über die Agentur für Arbeit das Jobcenter zur Finanzierung ein Bildungsgutschein beantragt werden kann, erfahren Sie grundsätzlich von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit des Jobcenters. Bildungsgutscheine für Vorbereitungskurse können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit das Jobcenter beraten lässt und die für eine Förderung nötigen Voraussetzungen erfüllt. Ob die individuellen Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, wird durch die Mitarbeiter/innen der Arbeitsagenturen und Jobcenter individuell geprüft. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden). Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher" "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich anstelle der oben aufgeführten staatlichen Förderleistungen bzw. zu einer Vergütung ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Arbeitslose, Berufsrückkehrer/innen Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Leitfaden Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest Link Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialpädagogik Berufsbegleitende Ausbildung: Im Saarland führt aktuell (Stand: Oktober 2016) ausschließlich die staatliche Fachschule für Sozialpädagogik des Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrums Saarbrücken eine berufsbegleitende Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in durch. Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum Saarbrücken Schmollerstraße Saarbrücken Tel Fax verwaltung(at)sbbzsb.de Vollzeitschulische Ausbildungsgänge Im Folgenden sind die Fachschulen für Sozialpädagogik im Saarland aufgelistet, die vollzeitschulische Ausbildungen

10 zum/zur Erzieher/in anbieten. Diese sind unterteilt in staatliche und freie Trägerschaft. Viele Fachschulen für Sozialpädagogik bieten persönliche und telefonische Sprechstunden, Mailkontakt und Informationsveranstaltungen an. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei den jeweiligen Schulen. Staatliche Fachschulen für Sozialpädagogik Dr.-Walter-Bruch-Schule BBZ des Landkreises St. Wendel Sozialpflegerischer Bereich Wendalinusstraße St. Wendel Tel Webseite Sozialpflegerischer Bereich Link Technisch-Gewerbliches und Sozialpflegerisches Berufsbildungszentrum Saarlouis Zeughausstraße Saarlouis Tel: Fax: sekretariat(at)tgsbbz-saarlouis.de Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft Edith-Stein Schule Bischöfliche Fachschule für Sozialpädagogik Fachbereich Erzieher Steinwaldstraße Neunkirchen Tel Fax sekretariat(at)edith-stein-fachschule.de Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Saarbrücken St.-Josef-Straße Saarbrücken Tel Fax kfs-saarbruecken(at)t-online.de Berufsfachschulen für Kinderpflege Berufsfachschulen für Kinderpflege, an denen Ausbildungsgänge zum/zur Kinderpfleger/in durchgeführt werden, finden sie über den folgenden Link, wenn Sie in der Suchfunktion des Dokuments (erreichbar über die Tastenkombination Strg+f) das Wort Kinderpflege eingeben und dann die Pfeiltasten neben dem Suchfeld anklicken: saarländisches Ausbildungsstättenverzeichnis Link Vorbereitungslehrgang zur Schulfremdenprüfung Vorbereitungskurse auf eine Schulfremdenprüfung zum/zur Erzieher/in zum/zur Kinderpfleger/in gibt es im Saarland derzeit nicht (Stand: Oktober 2016). In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden). Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher" "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bachelorstudiengänge Umschulung Nicht bekannt.

11 In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden). Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher" "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen zu der Erzieher/innen- Kinderpfleger/innenausbildung wenn Sie bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten, empfehlen wir, sich an die oberste Schulaufsichtsbehörde, das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur, zu wenden. Über die folgenden Kontaktdaten des Ministeriums erhalten Sie weitergehende Beratung, beispielsweise zur Schulfremdenprüfung, zu Zulassungsvoraussetzungen und Verkürzungsmöglichkeiten der Ausbildung. Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Hohenzollernstraße Saarbrücken Referat D3 Schulaufsicht und Personalisierung für berufliche Schulen Telefon: (0681) h.maschlanka(at)bildung.saarland.de Telefon (Zentrale): (0681) Organisationsplan Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur Link Für übergeordnete Fragestellungen, beispielsweise zu Anrechnungsmöglichkeiten fachnaher Berufsabschlüsse auf den Personalschlüssel, zum Vor- und Berufspraktikum der Anerkennung von Praxisstellen für Erzieher/innen, empfehlen wir, sich an das Landesjugendamt bzw. das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu wenden. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Telefon (Zentrale): (0681) Adressen der saarländischen Jugendämter Link Anerkennung von Praxisstellen Link Agentur für Arbeit und Jobcenter Link Zuständige Stelle für im Ausland erworbene Qualifikationen Auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link

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