Vereinbarung. der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf
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- Max Franke
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1 Vereinbarung der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf
2 Präambel Unter der Steuerungs- und Gesamtverantwortung des Fachgebietes Jugend der Stadt Alsdorf entwickelt und initiiert das Diakonische Werk / Projektstelle STARTeKLAR eine Vernetzungsstruktur zwischen Trägern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitshilfe und von Sozialleistungen zu einem verlässlichen Baustein von Frühen Hilfen für Familien, der Prävention von Kindeswohlgefährdung und Früherkennung von Risikofaktoren. Die an der Kooperation beteiligten Institutionen verfolgen das gemeinsame Ziel, allen werdenden Eltern, Eltern und deren Kindern in Alsdorf frühzeitig Hilfen anzubieten und eine gelingende Eltern-Kind-Beziehung zu unterstützen. Kindern soll das Aufwachsen in einer entwicklungsfördernden Umgebung, möglichst in ihrer Familie, ermöglicht werden. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sowohl der Zielgruppe mit den KooperationspartnerInnen als auch zwischen den KooperationspartnerInnen ist dabei von großer Bedeutung. Hierbei profitieren die Kooperationspartner vom Fachwissen aller Beteiligten. Die abgeschlossenen 8a Vereinbarungen sind von dieser Vereinbarung unberührt. Auf der Basis der UN-Kinderrechtskonvention, verpflichten sich die Netzwerkpartner dazu, Eltern darin zu unterstützen, die darin enthaltenen Rechte mit Inhalt zu füllen. Die Kooperationspartner helfen Eltern dabei bzw. befähigen sie, die elementaren Bedürfnisse ihrer Kinder wahrzunehmen und in angemessener Weise zu erfüllen. Unter diesen Basisbedürfnissen werden insbesondere körperliche Unversehrtheit, Liebe, Zuwendung, Versorgung, Gesundheitsfürsorge, stabile Beziehungen, Anregung, Bildung und Förderung verstanden. 2
3 1 Gegenstand der Vereinbarung Die an der Kooperation beteiligten Institutionen und Einzelpersonen treffen zur Erreichung des gemeinsamen Zieles die nachfolgende Vereinbarung. Sie verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit auf der Grundlage dieser Vereinbarung. 2 Rahmenbedingungen Die Kooperationspartner bringen die bei ihnen jeweils vorhandenen Ressourcen gemeinschaftlich in das Netzwerk Frühe Hilfen ein. Sämtliche sonstigen Rechte und Pflichten, die die Kooperationspartner im Rahmen ihres Tätigkeitsfeldes haben, bleiben von dieser Vereinbarung unberührt; die Partner gehen untereinander keine über diese Vereinbarung hinausgehenden Verpflichtungen ein. Jede/r Kooperationspartner/in nimmt die ihr/ihm obliegenden Aufgaben im Umgang mit den Kindern, Müttern, Vätern oder Eltern eigenständig wahr. Im Rahmen der Zusammenarbeit anfallende Kosten trägt jeder Kooperationspartner selbst. 3 Ziel der Kooperation im Netzwerk Frühe Hilfen Alle an dem Netzwerk beteiligten Institutionen verfolgen als gemeinsame Ziele die Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit Säuglingen und Kindern zu verbessern 3
4 allen werdenden Eltern, Eltern und deren Kindern frühe Hilfen anzubieten, um eine gelingende Eltern-Kind-Beziehung zu unterstützen und Kindern das Aufwachsen in einer entwicklungsfördernden Umgebung, möglichst in ihrer Familie, zu ermöglichen eine ressourcenorientierte, konstruktive Zusammenarbeit mit der Zielgruppe zu erreichen eine verbindliche und interdisziplinäre Kooperation der beteiligten Partner aus den Bereichen des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe zu etablieren. 4 Grundzüge der Kooperation Die Kooperationspartner arbeiten im Rahmen ihrer Ressourcen konstruktiv in themenbezogenen Arbeitsgruppen des Netzwerks zusammen, um den zielgruppenspezifischen Hilfebedarf zu erkennen und die entsprechenden Hilfemöglichkeiten in Alsdorf zu entwickeln, auszuweiten und bekannt zu machen. Die Mitbestimmung und Beteiligung der betroffenen Mütter, Väter, Eltern und Kinder im Rahmen ihrer altersgemäßen Möglichkeiten an der Gestaltung des Beratungs- und Hilfeprozesses und bei der Auswahl der Hilfen ist durch die Kooperationspartner zu gewährleisten. Die Betroffenen werden auf die Hilfemöglichkeiten für sie und ihr Kind hingewiesen und die Kooperationspartner informieren über die damit verbundenen Leistungen und Bedingungen, unter denen diese in Anspruch genommen werden können. Wenn die Kooperationspartner dies nicht selbst leisten können, steht die Projektstelle STAR- TeKLAR zur Verfügung, diesen Part zu übernehmen. 4
5 Die im Einzelfall beteiligten Kooperationspartner streben bei Bedarf im Einvernehmen mit den Müttern, Vätern oder Eltern die kontinuierliche Anbindung an die gewählten Hilfsmöglichkeiten an. 5 Koordinierende Stelle Die Koordination des Netzwerkes Frühe Hilfen obliegt im Auftrag des Jugendamtes der Projektstelle STARTeKLAR des Diakonischen Werkes. Die Anlaufstelle steht sowohl für alle Netzwerkpartner als auch für die Familien selbst zur Verfügung. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Initiierung von Unterstützungsangeboten für Familien, die Vermittlung von Informationen und Hilfe, kollegialer Fachberatung und die Netzwerkpflege. Die Durchführung und Organisation der Gremienarbeit obliegt der Koordinationsstelle, insbesondere die Sammlung und Auswertung einschlägiger, den Wirkungskreis betreffender Informationen. Die Anlaufstelle lädt zu regelmäßigen Kooperationstreffen der Netzwerkpartner ein, die die Weiterentwicklung des Netzwerkes und die Optimierung der Kooperation zum Inhalt haben. 6 Kooperationspartner Beteiligte Institutionen im Netzwerk sind das Jugendamt das Diakonische Werk / Projektstelle STARTeKLAR 5
6 und Akteure und Einrichtungen aus Jugendhilfe und Gesundheitswesen, sowie deren Kooperationspartner im Bereich Bildung Jede beteiligte Institution benennt der Koordinationsstelle verantwortliche Ansprechpartner. Die dieser Vereinbarung beigetretenen Kooperationspartner entscheiden zukünftig mit einfacher Mehrheit der Anwesenden über die Aufnahme in den Kreis der Kooperationspartner. 7 Kooperationsform Die vorgenannten Kooperationspartner arbeiten in Form des Netzwerktreffens (Plenum), themenbezogener Arbeitsgruppen, sowie projekt- und fallbezogen zusammen. Die hierfür notwendigen Angaben und Daten werden nur innerhalb des Netzwerkes zur Erfüllung seiner Aufgaben verwendet. 8 Dauer der Vereinbarung, Kündigung 1. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit getroffen. 2. Jede/r Kooperationspartner/in kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen und sich somit aus den Rechten und Pflichten nach dieser Vereinbarung lösen. 3. Die Kündigung ist in schriftlicher Form zu richten an die Projektstelle STAR- TeKLAR. Alsdorf, den 25. Mai
7 Der obigen Vereinbarung der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf vom 25. Mai 2011 verpflichten sich und unterzeichnen: Herbert Heinrichs, Leiter des Jugendamtes der Stadt Alsdorf Kooperationspartner/in Stadt Alsdorf Jugendamt Einrichtung: Hubertusstr Alsdorf Tel Anschrift: Britta von Oehsen, Projektleiterin STARTeKLAR Telefon und Diakonisches Werk im Kirchenkreis Aachen e.v. Anlauf- und Beratungsstelle ANKER Projektstelle Frühe Hilfen für Familien in Alsdorf Otto-Wels-Str. 2b Alsdorf Tel
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