Prüfungssituationsbeschreibung der Gesellenprüfung für Bau- und Galanteriespengler/innen im Schuljahr 2013/14
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- Käte Schmitz
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1 Prüfungssituationsbeschreibung der Gesellenprüfung für Bau- und Galanteriespengler/innen im Schuljahr 2013/14 Die Gesellenprüfung für Bau- und Galanteriespengler/-innen besteht aus zwei Teilen: a) praktische Prüfung: Gesellenstück (8 Stunden) Arbeitsprobe (8 Stunden) b) theoretische Prüfung: Präsentation (ca. 15 bis 30 Minuten pro Kandidat/in) Evaluation (ca. 15 Minuten pro Kandidat/in) Fachgespräch (ca. 30 Minuten pro Kandidat/in) Praktische Prüfung: Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Anfertigung eines Gesellenstücks (Galanteriearbeit) nach eigenem Entwurf in 8 Stunden und einer Arbeitsprobe (Bauspenglerarbeit), welche von der Kommission gestellt wird, ebenfalls in 8 Stunden. Thema des Gesellenstücks: Galanteriearbeit zum Thema Wintersport Folgende Vorgaben müssen eingehalten werden: Das Niveau des Prüfungsstücks muss einer Gesellenprüfung würdig sein. Es können Teile vorgefertigt werden, der Hauptteil muss aber während der Prüfung hergestellt werden. Folgende Arbeitstechniken müssen vorhanden sein und während der Prüfung ausgeführt werden. Falzen Löten und/oder WIG-Schweißen Schweifen und/oder Stauchen Runden Sollten sich die Arbeitstechniken wiederholen, muss mindestens ein Teil bei der praktischen Prüfung ausgeführt werden. Theoretische Prüfung: Die theoretische Prüfung besteht aus der Präsentation des Entwurfs des Gesellenstücks, der Evaluation (Nachbesprechung) der Prüfungsstücke und dem Fachgespräch. Seite 1 von 5
2 Ablauf der Prüfung 1. Präsentation (theoretische Prüfung) Der/die Kandidat/in präsentiert der Kommission anhand der vorbereiteten Dokumentationen den Entwurf seines/ihres Gesellenstücks (ca. 15 Minuten). Ggf. können von der Prüfungskommission Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen verlangt werden. In diesem Fall ist die in diesem Sinn geänderte Zeichnung bis zum vorgesehenen Abgabetermin erneut vorzulegen und einem Kommissionsmitglied genehmigen zu lassen. Wird vom Kandidaten/von der Kandidatin keine Zeichnung vorgelegt oder ist nach Auffassung der Prüfungskommission trotz verlangter Änderungen keine Zeichnung für die Gesellenprüfung geeignet, so wird der/die Kandidat/in nicht zur Prüfung zugelassen. Die genehmigte Zeichnung und sämtliches Material für die Anfertigung des Gesellenstückes muss jede/r Kandidat/in selbst zur Prüfung mitbringen. Die Wahl der Materialien steht der Kandidatin/dem Kandidaten frei. Die Dokumentation, anhand welcher der/die Kandidat/in sein/ihr Gesellenstück präsentiert, setzt sich aus folgenden Unterlagen zusammen: 1. Skizze 2. Technische Zeichnung (genormter Maßstab, siehe Tabellenbuch) 3. Abwicklungen 4. Zuschnittsplan 5. Stückliste 6. Zeitkalkulation für das gesamte Gesellenstück 7. kurze Vorgangsbeschreibung 8. kurze Beschreibung des Gesellenstücks auf Italienisch Evtl. vorgefertigte Teile müssen in der Stückliste angeführt werden. Die Dokumentation muss bei der Präsentation mitgebracht werden und verbleibt danach in der Schule. Sollte ein/eine Kandidat/in Teile der Dokumentation als Vorbereitung für die Prüfung benötigen, sind entsprechende Kopien vom Kandidaten/von der Kandidatin vor der Abgabe selbst anzufertigen. Dauer des Prüfungsteils: ca. 15 bis 30 Minuten pro Kandidat/in Seite 2 von 5
3 2. Arbeitsprobe (Bauspenglerarbeit, praktische Prüfung) Der/die Kandidat/in stellt in der Werkstatt der Berufsschule unter Aufsicht der Prüfungskommission eine von ihr gestellte Bauspenglerarbeit her. Der/die Kandidat/in hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen. Eigenes Werkzeug kann nach Absprache mit der Prüfungskommission zur Prüfung mitgenommen werden. Die Art der Arbeitsprobe wird unmittelbar vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Die Auswahl durch die Kommission erfolgt entsprechend der Arbeitstechniken, welche dem Ausbildungsrahmen entsprechen. Die Techniken sind dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Dauer des Prüfungsteils: 8 Stunden 3. Gesellenstück (Galanteriearbeit, praktische Prüfung) Anhand der vorbereiteten Dokumentationen fertigt der/die Kandidat/in das Gesellenstück in der Werkstatt der Berufsschule unter Aufsicht der Prüfungskommission an. Der/die Kandidat/in hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen und wenn notwendig das geeignete Werkzeug mitzubringen. Dauer des Prüfungsteils: 8 Stunden 4. Evaluation (theoretische Prüfung) Die Nachbesprechung der praktischen Prüfung erfolgt in der Spenglerwerkstatt anhand der hergestellten Prüfungsstücke. Der/die Kandidat/in erklärt Arbeitsprozesse und Prüfungsergebnisse und bespricht diese mit der Kommission. Er/sie erkennt eventuelle Schwachstellen und unterbreitet Lösungsvorschläge. Daraus soll sich ein offenes Gespräch entwickeln. Dauer des Prüfungsteils: ca. 15 Minuten pro Kandidat/in 5. Fachgespräch (theoretische Prüfung) Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie Fragen zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen Einzelne berufsbezogene Fragen werden auch in der Zweitsprache gestellt. Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlussklasse (Ordner) mitzubringen (Ausnahme: Privatisten). Dauer des Prüfungsteils: ca. 30 Minuten pro Kandidat/in Seite 3 von 5
4 Bewertung Bei der Bewertung wird zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung unterschieden. Praktische Prüfung: Die gesamte zu erreichende Punktezahl beträgt 100 Punkte. Diese werden wie folgt vergeben: Gesellenstück: max. 50 Punkte Arbeitsprobe: max. 50 Punkte Um den praktischen Prüfungsteil zu bestehen muss jedes Prüfungsstück mit mindestens 30 Punkten bewertet werden. Bei der Bewertung der praktischen Prüfung werden folgende Kriterien berücksichtigt: Gesamtbild Funktion Maßgenauigkeit Arbeitstechniken Blechbedarf Arbeitssicherheit Ordnung am Arbeitsplatz Umgang mit Maschinen und Werkzeugen Umgang mit anderen Kandidaten/Kandidatinnen und der Prüfungskommission Schwierigkeitsgrad (Gesellenstück) Theoretische Prüfung Die gesamte zu erreichende Punktezahl beträgt 100 Punkte. Diese werden wie folgt vergeben: Präsentation: max. 24 Punkte Evaluation: max. 9 Punkte Fachgespräch: max. 67 Punkte Bei der Bewertung der theoretischen Prüfung werden folgende Kriterien berücksichtigt: Dokumentation des Gesellenstückes Fachwissen Verwendung von Fachbegriffen Ausdrucksweise der Kandidaten/Kandidatinnen Auftreten gegenüber der Kommission Verwendung der Zweitsprache Seite 4 von 5
5 Notenvergabe Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z. B. 73 Punkte = Note 7,3) Bewertungsschlüssel: 0-40 Punkte...Note Punkte...Note 4, Punkte...Note 5, Punkte...Note 6, Punkte...Note 7, Punkte...Note 8, Punkte...Note 9,1-10 Aus dem Mittelwert der beiden Noten wird die Gesamtnote gebildet. Prüfungsausgang Wer die praktische und theoretische Prüfung bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Das Nichtbestehen des praktischen Prüfungsteils schließt die Zulassung zum theoretischen Teil nicht aus. Ein bestandener Prüfungsteil gilt für die Dauer von zwei Jahren. Wird die theoretische Prüfung nicht bestanden, muss der gesamte theoretische Prüfungsteil (Präsentation, Evaluation, Fachgespräch) wiederholt werden. Der Kandidat/die Kandidatin muss zum aktuellen Thema die gesamte Präsentation anfertigen und vorstellen. Die Evaluation nimmt er/sie an einem von der Kommission zur Verfügung gestellten Werkstück vor. Wird die praktische Prüfung nicht bestanden, müssen das Gesellenstück und die Arbeitsprobe angefertigt werden. Für die Präsentation genügen: technische Zeichnung, Abwicklungen, Zuschnittsplan, Stückliste und die Zeitkalkulation Brixen, am Seite 5 von 5
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