International Accounting Basic I: Internationale Rechnungslegung: IFRS
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- Hede Rothbauer
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1 International Accounting Basic I: Internationale Rechnungslegung: IFRS
2 Vorlesungsübersicht Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Seite 2
3 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen IAS 16: Sachanlagen IAS 20: Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand IAS 23: Fremdkapitalkosten IFRS 5: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Immaterielle Vermögenswerte IAS 38: Immaterielle Vermögenswerte Seite 3
4 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte Intangible Assets Seite 4
5 Sachanlagen Anwendungsbereich Immaterielle Vermögenswerte IAS 38 umfasst alle spezifischen immateriellen Vermögenswerte, welche nicht in anderen Standards erfasst sind IAS 38 gilt nicht für: Immaterielle Vermögenswerte, die zum Verkauf gehalten werden (IAS 2 und IAS 11) Latente Steueransprüche (IAS 12) Leasing (IAS 17) Vermögenswerte aus Altersversorgung (IAS 19) Finanzielle Vermögenswerte nach IAS 32 Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3) Versicherungsverträge (IFRS 4) Langfristige immaterielle Vermögenswerte zum Verkauf (IFRS 5) Seite 5
6 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Definition Ein immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht-monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz. z. B. (IAS 38.9) Patente Urheberrechte Lizenzen Filmmaterial Theaterstücke Computersoftware Seite 6
7 Sachanlagen Ansatzkriterien Immaterielle Vermögenswerte Allgemeine Ansatzkriterien (IAS ff.) Zukünftiger Nutzenzufluss ist wahrscheinlich (probable) Zuverlässige Bewertung der AK/HK ist gewährleistet Erwerb von Dritten è Anschaffungspreis i.d.r. zuverlässig ermittelbar Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte è Entwicklungskosten Seite 7
8 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Ansatzkriterien Spezifische Ansatzkriterien (IAS ff.) Identifiability (Identifizierbarkeit) Vermögenswert muss klar abgrenzbar sein (Unterschied zum Goodwill) Muss separierbar sein, d.h. kann verkauft, lizenziert oder getauscht werden Entsteht durch vertragliche oder andere Rechte Control (Verfügungsmacht) Recht, zukünftige Erträge für die Unternehmung zu beanspruchen Fähigkeit, diese Erträge in Anspruch zu nehmen Rechtsdurchsetzbarkeit des Anspruchs Future economic benefits (Künftiger wirtschaftlicher Nutzen) Wirtschaftlicher Nutzen ergibt sich aus dem Verkauf von Produkten, der Erbringung von Dienstleistungen, Kosteneinsparungen oder anderen Vorteilen, die sich aus der Eigenverwendung des Vermögenswertes ergeben Seite 8
9 Sachanlagen Ansatzkriterien Fallbeispiele Ansatzkriterien Immaterielle Vermögenswerte Eigenentwickeltes Softwareprogramm zur Vertriebsabwicklung Identifizierbarkeit (IAS ) Verfügungsmacht des Unternehmens (IAS ) Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (IAS 38.17) ü ü ü Durch Strategieberatung entwickeltes neues Führungskonzept Identifizierbarkeit (IAS ) Verfügungsmacht des Unternehmens (IAS ) Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (IAS 38.17) û ü ü Seite 9
10 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Ansatzkriterien Fallbeispiele Ansatzkriterien Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft werden auf Firmenkosten zum Wirtschaftsprüfer (WP) ausgebildet Identifizierbarkeit (IAS ) ü Verfügungsmacht des Unternehmens (IAS ) û Künftiger wirtschaftlicher Nutzen (IAS 38.17) ü Seite 10
11 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Aktivierungsverbot für Forschungskosten (IAS 38.54) Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. (IAS 38.8) Aktivierungsgebot für Entwicklungskosten (IAS 38.57) Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien (...). Entwicklung findet vor Aufnahme der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. (IAS 38.8) è Aber nur bei Erfüllung der Ansatzkriterien Seite 11
12 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Ansatzkriterien für Entwicklungskosten (IAS 38.57) Technische Realisierbarkeit des Produkts/Verfahrens Absicht zur Nutzung oder Verkauf des Produkts/Verfahrens nach Fertigstellung Fähigkeit zur Nutzung oder Verkauf des Produkts/Verfahrens Nachweis des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens Verfügbarkeit hinreichender Ressourcen zur Fertigstellung Fähigkeit, Kosten der Entwicklung zuverlässig zu messen Seite 12
13 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Typische Aktivitäten der Entwicklungsphase (IAS 38.59) Entwurf, Konstruktion und Testen von Prototypen und Modellen vor Aufnahme der eigentlichen Produktion Entwurf von Werkzeugen, Spannvorrichtungen, Prägestempeln und Gussformen unter Verwendung neuer Technologien Entwurf, Konstruktion, Betrieb einer Pilotanlage, die von ihrer Größe her für eine kommerzielle Produktion wirtschaftlich ungeeignet erscheint Entwurf, Konstruktion und Testen von Alternativen für Produkte und Produktionsverfahren Seite 13
14 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Phasen von Forschung und Entwicklung Ansatzkriterien für Entwicklungskosten noch nicht erfüllt Ansatzkriterien für Entwicklungskosten kumulativ erfüllt Beginn der Produktion Forschung Entwicklung Aufwand Aktivierung Abschreibung Seite 14
15 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Aktivierungsverbote (IAS und 38.69) Ausgaben für selbst erstellte Kundenlisten Ausgaben für selbst erzeugte Markennamen Ausgaben für Werbung Ausgaben für Publikationstitel Gründungskosten Kosten für Aus- und Fortbildung Kosten für Verlegung oder Umorganisation des Unternehmens Seite 15
16 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Zugangsbewertung Erstmalige Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten Herstellungskosten: Alle Aufwendungen, die nach dem Zeitpunkt des Erfüllens der Aktivierungskriterien angefallen sind Nachträgliche Aktivierung der in Vorperioden als Aufwand berücksichtigten Ausgaben ist unzulässig (IAS 38.71) Seite 16
17 Sachanlagen Folgebewertung (IAS 38.72) Immaterielle Vermögenswerte Cost Model (IAS 38.74) Fortgeschriebene Anschaffungs- und Herstellungskosten Revaluation Model (IAS 38.75) Neubewertung zum Fair Value abzüglich Abschreibungen Erfolgsneutrale Bilanzierung analog zu IAS 16 è Basis: aktiver Sekundärmarkt zur Ermittlung des Fair Value (IFRS 13 App. A), Beispiele IAS 38.78: Taxi-Lizenzen etc. è Regelmäßige Neubewertung è Anzuwenden für alle Vermögenswerte dieser Klasse (IAS 38.73) Seite 17
18 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Folgebewertung Abschreibung abhängig von der Nutzungsdauer Einschätzung des Unternehmens Begrenzte Nutzungsdauer Unbegrenzte Nutzungsdauer Planmäßige Abschreibung Keine planmäßige Abschreibung Seite 18
19 Sachanlagen Folgebewertung Immaterielle Vermögenswerte Abschreibung bei begrenzter Nutzungsdauer Nutzungsdauer (IAS 38.97) Bestmöglich geschätzte Nutzungsdauer Abschreibungsmethoden (IAS 38.97) Nutzungsabhängig, sonst linear Restwert = 0 (IAS ) Ausnahme: Verbindliche Kaufzusage von Dritten oder Marktpreis bestimmbar Außerplanmäßige Abschreibung und Wertaufholung geregelt in IAS 36 Seite 19
20 Sachanlagen Folgebewertung Immaterielle Vermögenswerte Abschreibung bei unbegrenzter Nutzungsdauer Keine planmäßigen Abschreibungen (IAS ) Unbeschränkt bedeutet nicht unendlich (vielmehr unbestimmbar) Jährliche Überprüfung der Annahmen für die unbegrenzte Nutzungsdauer Jährlicher Impairment Test nach IAS 36 Zusätzlicher Impairment Test, wenn Anzeichen vorliegen Seite 20
21 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Angaben Auswahl: Getrennte Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für jede Art immaterieller Vermögenswerte, insbesondere (IAS ff.): Nutzungsdauern und Abschreibungssätze Abschreibungsmethoden Buchwert und kumulierte Abschreibungen am Anfang und Ende der Periode Posten der GuV, in denen Abschreibungen enthalten sind Überleitung des Buchwerts zu Beginn auf das Ende der Berichtsperiode Buchwert der selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte Erläuterungen und Vergleichsbeträge wie im Anlagespiegel Nicht aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen Seite 21
22 Sachanlagen Fallbeispiel 3 - IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte Die ABC AG entwickelt ein neues technisches Verfahren zur Verbesserung der Effizienz ihrer Produkte. Die Entwicklung geht über 4 Jahre. Jahr EUR Die besonderen Aktivierungskriterien sind Anfang des letzten Jahres der Entwicklungsphase erfüllt è Ab wann und in welcher Höhe sind Entwicklungskosten zu aktivieren? Seite 22
23 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Fallbeispiel 3 - Lösung Jahr EUR Die besonderen Aktivierungskriterien sind Anfang des letzten Jahres der Entwicklungsphase erfüllt. è Aktivierung eines immateriellen Vermögenswertes mit HK = 80, obwohl die gesamten zurechenbaren HK 470 betragen Seite 23
24 Sachanlagen Fallbeispiel 4 IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte Die ABC AG entwickelt ein neues Produkt fallen während der Entwicklungsphase im F&E Bereich Kosten i.h.v. TEUR 400 an erreicht das Produkt die technische und wirtschaftliche Marktfähigkeit fallen Personalkosten i.h.v. TEUR 40 und Kosten für die Eintragung des Patents i.h.v. TEUR 30 an führt die ABC AG erfolgreich einen Rechtsstreit zum Schutz des Patents an dem neuen Produkt. Es fallen Rechtsanwaltsgebühren i.h.v. TEUR 30 an. è Verbuchen Sie die entsprechenden Sachverhalte Seite 24
25 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Fallbeispiel 4 - Lösung 2011 Die F&E Kosten i.h.v. TEUR 400 sind erfolgswirksam zu verbuchen, da sie nicht den Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögenswertes gem. IAS 38 entsprechen Die Personalkosten sowie die Gebühren für die Eintragung des Patentes werden i.h.v. TEUR 70 aktiviert. Das Unternehmen verfügt über ein Produkt, das wirtschaftlich am Markt verwertbar ist Die Kosten des Rechtsstreits werden als Ausgaben i.h.v. TEUR 30 erfolgswirksam verbucht. Seite 25
26 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Fallbeispiel 5 IAS 38 Ein Unternehmen hat im Geschäftsjahr 2013 folgende Ausgaben für die Entwicklung eines neuen Produkts getätigt: Aufgewendete Ausgaben Grundlagenforschung Datum Gesamtaufwand 500 Nicht direkt zurechenbare GK 35 Sonst. direkt zurechenbare Kosten 70 Personal (direkt zurechenbar) 165 Material/ Dienstleistungen 230 Suche nach Anwendungsbereichen Entwicklung eines Produktionsverfahrens Administrative Ausgaben Entwurf von Werkzeugen Konstruktion u. Herstellung der Pilotanlage Anpassung des Produktionsverfahrens Ausgaben für Patentierung Gesamtsummen è Wie ist der Bilanzansatz zum ? Seite 26
27 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Fallbeispiel 5 - Lösung Lösungsvorschlag Gesamtbetrag der aufgewendeten Ausgaben Abzüglich Forschungsausgaben Abzüglich angefallener, nicht direkt zurechenbarer GK Bilanzansatz zum (97 35) Seite 27
28 Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte Internationale Rechnungslegung (IFRS) Noch Fragen zu immateriellen Vermögenswerten? Seite 28
29 Grundlagen der internationalen Rechnungslegung Seite 29
30 Finanzanlagen IAS 32: : Darstellung IAS 39: : Ansatz und Bewertung IFRS 7: : Angaben IAS 39 wird ab 2015 durch IFRS 9 ersetzt. Seite 30
31 IAS 32 : Darstellung Financial Instruments: Presentation Seite 31
32 Anwendungsbereich Darstellung aller Arten von erfassten und nicht erfassten n (FI) Gilt nicht für FI, die in anderen IAS/IFRS näher behandelt werden: Beteiligungen gem. IFRS 10, IAS 27, IAS 28 Pensions- und ähnliche Verpflichtungen, Kapitalbeteiligungsleistungen (IAS 19) Aktienbasierte Vergütung (mit Ausnahmen) (IFRS 2) Verträge mit bedingter Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses (IFRS 3) Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen (IFRS 4) Leasing (IAS 17), enthält eigene Zusatzangaben Seite 32
33 Definitionen (IAS 32.11) Ein Finanzinstrument ist definiert als Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Vertragspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Vertragspartner zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt Beispiele: Recht/Verpflichtung, Kassenbestände oder andere zu erhalten oder liefern zu müssen (z. B. Forderungen/Verbindlichkeiten aus LuL) Vertragliches Recht/Verpflichtung, unter bestimmten Bedingungen tauschen zu müssen (z. B. Finanztermingeschäfte) Vertragsabschluss, der zum Erhalt eines Eigenkapitalinstruments führt oder die Verpflichtung beinhaltet, ein solches zu liefern (z. B. Aktienkauf) Seite 33
34 Definitionen (IAS 32.11) Finanzieller Vermögenswert Kassenbestände Recht auf Erhalt finanzieller Vermögenswerte z. B. gehaltene Anleihen anderer Unternehmen, Aktienoptionen Recht auf vorteilhaften Tausch von n z. B. Terminkauf von Fremdwährung Ein als Aktivum gehaltenes EK-Instrument eines anderen Unternehmens z. B. Aktien oder GmbH-Anteile Finanzielle Verbindlichkeit Verpflichtung zur Übertragung von flüssigen Mitteln z. B. ausgegebene Anleihe Verpflichtung zur Übertragung von anderen finanziellen Vermögenswerten Verpflichtung zum nachteiligen Tausch von n z. B. Stillhalterverpflichtung eines Optionsgeschäftes Seite 34
35 Definitionen (IAS 32.11) Eigenkapitalinstrument: ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet. Beispiele für EK-Instrumente: Originäre EK-Instrumente Aktien, GmbH-Anteile Problematisch: Komplementär- und Kommanditeinlagen, Genossenschaftsanteile Derivative EK-Instrumente Optionsscheine, Rückkaufrechte für eigene Anteile Seite 35
36 in der HGB-Bilanz Aktiva Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere des Anlagevermögens 6. Sonstige Ausleihungen Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Rechnungsabgrenzungsposten Bilanz HGB Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Rückstellungen Verbindlichkeiten 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener oder eigener Wechsel 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8. Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Seite 36
37 Einteilung der Originäre Aktive und passive, die keine Derivative sind è z. B. Flüssige Mittel, Bankguthaben, Forderungen, Verbindlichkeiten, Wertpapiere Derivative (IAS 39.9) Finanzinstrument oder Verträge, die folgende drei Merkmale erfüllen Wertentwicklung hängt von der Veränderung eines Basiswerts (z. B. Zinssatz, Wertpapierkurs, Wechselkurs, Preis- oder Zinsindex) ab Keine oder nur geringe anfängliche Nettoinvestition Termingeschäft è z. B. Optionen, Swaps, Futures, Forwards Seite 37
38 Arten von n Arten von n Originäre Derivative Strukturierte Aktivische: Zahlungsmittel Forderungen Aktien, gehaltene Anleihen etc. Passivische: Verbindlichkeiten LuL Darlehensverbindlichkeiten Begebene Anleihen etc. Bedingte Termingeschäfte: Devisen-/Aktienoptionen etc. Unbedingte Termingeschäfte: Aktien-/Währungsfutures Zinsforwards Zins-/Währungsswaps etc. Wandelanleihen Optionsanleihen Aktienanleihen *Coenenberg, Haller, Schultze, Jahresabschluss und -analyse, 22. Auflage, S. 241 Seite 38
39 Abgrenzung Schulden vs. Eigenkapital Wenn ein Finanzinstrument nicht zu einer vertraglichen Verpflichtung seitens des Emittenten zur Lieferung von flüssigen Mitteln bzw. anderen finanziellen Vermögenswerten oder zur Übertragung eines anderen s unter potenziell ungünstigen Bedingungen führt, gilt es als Eigenkapitalinstrument (IAS 32.16). Hat der Inhaber der Verpflichtung (Gläubiger) eine schuldrechtliche Rückforderungsmöglichkeit (z. B. Kündigungsrecht), liegt Fremdkapital vor z. B. Genossenschaftsanteile, Vorzugsaktien, Personengesellschafts- oder Fondanteile, die auf Verlangen des Inhabers durch Geldbetrag zu tilgen sind (IAS ff.) Aber: Genossenschaftsanteile und Anteile an Personengesellschaften können als EK qualifiziert werden, sofern die Genossenschaftssatzung bzw. der Gesellschaftsvertrag die Rücknahme der Genossenschafts- bzw. Gesellschaftsanteile verbietet (IAS 32.16A ff.) Seite 39
40 Abgrenzung Schulden vs. Eigenkapital Ausnahmen nach IAS 32.16A ff. Bei kündbaren Instrumenten mit Abfindungsanspruch Wenn ein Finanzinstrument nicht zu einer vertraglichen Verpflichtung seitens des Emittenten ist EK-Ausweis zur Lieferung möglich, von wenn flüssigen folgende Mitteln Kriterien bzw. erfüllt anderen sind: finanziellen Vermögenswerten Identische oder Ausstattungsmerkmale zur Übertragung eines aller Instrumente anderen dieser s Kategorie unter potenziell Nachrangigster/beteiligungsquotaler ungünstigen Bedingungen führt, Anspruch gilt im es Liquidationsfall als Keine weiteren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Emittenten Eigenkapitalinstrument (IAS 32.16). Zahlungsströme des Instruments basieren auf Gewinn/Verlust des Unternehmens Hat der Inhaber è der Dies Verpflichtung soll deutschen PersGes (Gläubiger) den Eigenkapitalausweis eine schuldrechtliche Rückforderungsmöglichkeit (z. B. Kündigungsrecht), liegt Fremdkapital vor ermöglichen z. B. Genossenschaftsanteile, Vorzugsaktien, Personengesellschafts- oder Fondanteile, die auf Verlangen des Inhabers durch Geldbetrag zu tilgen sind (IAS ff.) Aber: Genossenschaftsanteile und Anteile an Personengesellschaften können als EK qualifiziert werden, sofern die Genossenschaftssatzung bzw. der Gesellschaftsvertrag die Rücknahme der Genossenschafts- bzw. Gesellschaftsanteile verbietet (IAS 32.16A ff.) Seite 40
41 IAS 39 : Ansatz und Bewertung Financial Instruments: Recognition and Measurement Seite 41
42 Bilanzierung der Finanzanlagen nach IFRS im Einzelabschluss des Mutterunternehmens Finanzanlagen Assoziierte Unternehmen IAS 28 Verbundene Unternehmen IAS 27 Joint Arrangements IFRS 11 IAS 39/40 Ansatz entweder Anschaffungskosten oder Fair Value gem. IAS 39 Ansatz entweder Anschaffungskosten oder Fair Value gem. IAS 39 Ansatz der Vermögenswerte und Schulden bzgl. seines Anteils an der gemeinschaftl. Tätigkeit Beteiligungen* Wertpapiere Darlehen Immobilienanlagen *Ohne unternehmerisches Interesse Seite 42
43 Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte (IAS 39.9) Loans and Receivables At Fair Value through PoL Held for Trading Held-tomaturity Availablefor-sale Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Absicht und Fähigkeit, einen finanziellen Vermögenswert bis zum Ende der Laufzeit zu halten (z. B. Schuldverschreibung) Bei vorzeitigem Verkauf oder Reklassifizierung: Zwangsumgliederung aller Wertpapiere dieser Kategorie und zwei Jahre Sperrfrist bei Einordnung neuer Finanzinvestitionen Seite 43
44 Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte (IAS 39.9) Loans and Receivables At Fair Value through PoL Held for Trading Held-tomaturity Availablefor-sale Alle finanziellen Vermögenswerte mit festen und bestimmbaren Zahlungen, die nicht auf einem aktiven Markt notiert, und keine Derivate sind. Keine Veräußerungsabsicht Typischerweise in dieser Kategorie: Forderungen Seite 44
45 Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte (IAS 39.9) Loans and Receivables At Fair Value through PoL Held for Trading Held-tomaturity Availablefor-sale Finanzielle Vermögenswerte, bei denen mind. einer der Punkte erfüllt sein muss: Durch den Ansatz wird eine Ansatz- oder Bewertungsinkongruenz vermieden Management und Steuerung eines Portfolios aus FI erfolgt mit Fair Value FI enthält bestimmtes eingebettetes Derivat Ansatz in dieser Kategorie muss zu einer Erhöhung der Relevanz der Informationen und/oder zur Erhöhung der Zuverlässigkeit der Bewertung führen (IAS 39.9) Fair Value muss durch einen Marktpreis oder anerkanntes Bewertungsmodell bestimmbar sein (IAS 39.48A) Alle FI Held for Trading, die zur kurzfristigen Gewinnerzielung gehalten werden Seite 45
46 Bewertungskategorien finanzieller Vermögenswerte (IAS 39.9) Loans and Receivables At Fair Value through PoL Held for Trading Held-tomaturity Availablefor-sale Alle übrigen Financial Instruments, d. h. solche, die keiner der drei anderen Kategorien zugeordnet werden können. Können jederzeit verkauft werden, erfüllen jedoch nicht das Ziel der kurzfristigen Gewinnerzielungsabsicht Seite 46
47 Zugangsbewertung finanzieller Vermögenswerte (IAS 39.43) Grundsätzlich: Anschaffungskosten zzgl. Transaktionskosten AK entspricht idr dem Fair Value ( beizulegendem Zeitwert ) Betrifft die Bewertungskategorien 1 (H t M), 2 (L & R) und 4 (A f S) Ausnahme: Fair Value through PoL àtransaktionskosten = Aufwand Seite 47
48 Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte (IAS ff.) Loans and Receivables At Fair Value through PoL Held for Trading Held-tomaturity Availablefor-sale Amortised Cost Fair Value Wertänderungen durch Abschreibung oder Wertminderungen Wertänderungen durch Fair Value Änderungen Wertänderungen durch echte Wertminderungen Wertänderungen durch Fair Value Änderungen Erfolgswirksam Erfolgsneutral Seite 48
49 Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte Definition: Amortised Cost (IAS 39.9) Anschaffungskosten Tilgungen +/ Kumulierte Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag bei Anwendung der Effektivzinsmethode ggf. Wertminderungen oder Uneinbringlichkeiten = Fortgeführte Anschaffungskosten (Amortised Cost) Seite 49
50 Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte Definition: Fair Value Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. (IAS 32.11, siehe auch IFRS 13). Seite 50
51 Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte Ermittlung des Fair Value Marktpreis gleicher VW in aktiven Märkten Andere indirekt oder direkt bekannte Faktoren des VW, z.b. Zinssatz Unbeobachtbare Faktoren des VW, z.b. Schätzungen auf Vergangenheitsdaten Seite 51
52 Folgebewertung - Wertaufholung Zu Amortised Cost bewertete finanzielle Vermögenswerte: Kategorien: Loans and Receivables, Held-to-maturity Wertaufholung ist erfolgswirksam vorzunehmen, wobei die fortgeführten AK die Obergrenze darstellen (IAS 39.65) Impairmenttest => Erfolgswirksame Erfassung einer echten Wertminderung ( incurred loss model ) Seite 52
53 Folgebewertung - Wertaufholung Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte: Kategorie: Available-for-sale (IAS f.) Erfolgsneutrale Wertaufholung bei EK-Instrumenten (IAS 39 BC 129) Erfolgswirksame Wertaufholung bei FK-Instrumenten Erfolgswirksame Erfassung von Währungseffekten bei monetären Posten Impairmenttest => Erfolgswirksame Erfassung einer echten Wertminderung ( incurred loss model ) Kategorie: At Fair Value through PoL Bewertung immer zum Fair Value Kein Impairment und keine Wertaufholung Seite 53
54 Folgebewertung - Wertaufholung Ausnahmen Bestimmte Vermögenswerte der 4. Kategorie (A.f.S.) sind zu Anschaffungskosten zu bewerten Finanzinvestitionen in EK-Instrumente (IAS 39.46c) für die kein notierter Marktpreis auf aktivem Markt existiert deren Fair Value nicht verlässlich bestimmt werden kann Derivative die an solche Eigenkapitalinstrumente gebunden sind durch Abgabe solcher Eigenkapitalinstrumente zu begleichen sind è In diesen Fällen ist eine Wertaufholung unzulässig (IAS 39.66) Seite 54
55 Folgebewertung - Wertaufholung (IAS ff.) Loans and Receivables Fair Value through PoL Held-tomaturity Available-forsale Eigenkapitalinstrumente Fremdkapitalinstrumente Wertaufholung Gebot (erfolgswirksam) bis max. AK Entfällt Gebot (erfolgsneutral) auch über AK Gebot (erfolgswirksam) auch über AK Seite 55
56 Folgebewertung - Umwidmung (IAS ff.) At Fair Value through Profit or Loss * X * X X X Held-to-maturity Investments * X Loans and Receivables * X Available-for-sale Assets Zulässig, wenn begründet Strafbewehrt! * Umwidmung als Folge der Finanzkrise unter bestimmten Voraussetzungen möglich Seite 56
57 Folgebewertung - Umwidmung Voraussetzungen für Umwidmung aus Held for Trading (IAS 39.50B ff.) FI wird nicht länger zu Handelszwecken gehalten Für Einordnung in Loans and Receivables: FI erfüllt Definition von Loans and Receivables und Unternehmen hat Absicht und Möglichkeit, FI bis zur Endfälligkeit zu halten Für Einordnung in Available-for-sale: Nur möglich in seltenen Ausnahmefällen Für Einordnung in Held-to-maturity: Es liegen seltene Ausnahmefälle vor und Unternehmen hat Absicht und Fähigkeit, FI bis zur Endfälligkeit zu halten è Keine Umwidmung bei Derivaten und FI, die bei erstmaliger Erfassung in At Fair Value through Profit or Loss eingeordnet wurden Seite 57
58 Folgebewertung - Umwidmung Voraussetzungen für Umwidmung aus Available for Sale (IAS 39.50E) Für Einordnung in Loans and Receivables: FI erfüllt die Definition von Loans and Receivables im Zeitpunkt der Umwidmung und Unternehmen hat die Absicht und Fähigkeit, das FI für die vorhersehbare Zukunft oder bis zu Endfälligkeit zu halten è Bewertung erfolgt zum Fair Value im Zeitpunkt der Umwidmung Seite 58
59 Ausbuchung (Derecognition) IAS ff. Ein finanzieller Vermögenswert muss dann ausgebucht werden, wenn die Kontrolle über die mit dem Vermögenswert verbundenen vertraglichen Rechte nicht mehr bestehen, Chancen und Risiken auf eine andere Partei übergegangen sind è Verliert das Unternehmen nur über Teile der vertraglichen Rechte die Kontrolle, so ist der Vermögenswert auch nur zum Teil auszubuchen Eine finanzielle Verbindlichkeit ist nur dann auszubuchen, wenn diese erloschen ist, d. h. wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind è Eine Verbindlichkeit gilt als erloschen, wenn der Schuldner die Verbindlichkeit begleicht oder per Gesetz oder durch den Gläubiger von der ursprünglichen Verpflichtung rechtlich entbunden wird Seite 59
60 Ausbuchung ( Recycling ) Erfolgsneutrale Ausbuchungen (ohne Recycling) Revaluation Model (IAS 16) Revaluation Model (IAS 38) Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste (IAS 19) è über OCI (also kein Recycling ) Erfolgswirksame Ausbuchungen (mit Recycling) Available-for-sale (IAS 39) Cash Flow-Hedge (IAS 39) Fremdwährungsumrechnung (Entkonsolidierung) (IAS 21) èüber die GuV (also mit Recycling ) Seite 60
61 Hedge Accounting Definitionen (IAS 39.9) Ein Hedging Instrument ist ein designierter derivativer oder (im Falle einer Absicherung von Währungsrisiken) nicht derivativer finanzieller Vermögenswert bzw. eine nicht derivative finanzielle Verbindlichkeit, von deren beizulegendem Zeitwert oder Cashflows erwartet wird, dass sie Änderungen des beizulegenden Zeitwertes oder der Cashflows eines designierten Grundgeschäfts kompensieren. Ein Grundgeschäft ist ein Vermögenswert, eine Verbindlichkeit, eine feste Verpflichtung, eine erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktion oder eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, durch das (a) das Unternehmen dem Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes oder der künftigen Cashflows ausgesetzt ist und das (b) als gesichert designiert wird. Seite 61
62 Hedge Accounting Definitionen (IAS 39.9) Hedge Accounting Fair Value Hedge Cash Flow Hedge Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation Eine Absicherung des Währungsrisikos kann als Fair Value Hedge oder Cash Flow Hedge bilanziert werden (IAS 39.87) Seite 62
63 Hedge Accounting Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Anwendungsvoraussetzungen (IAS 39.88) Sicherungsbeziehung und Risikomanagementstrategie sind festzulegen und zu dokumentieren Absicherung muss in hohem Maße wirksam sein, sodass eine Fair Value- oder Cash Flow- Änderung beim Grundgeschäft durch eine gegenläufige Änderung beim Sicherungsgeschäft kompensiert wird Bei Cash Flow Hedges: zukünftige Transaktionen müssen sehr wahrscheinlich sein und daraus resultierende Cash Flows müssen ergebniswirksamen Schwankungen unterliegen Die Wirksamkeit muss ermittelbar sein Ständige Überwachung und Beurteilung, ob Sicherungsbeziehung noch wirksam ist Seite 63
64 Hedge Accounting Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Zulässige Grundgeschäfte (IAS 39.78) è Bilanzierte Assets/Liabilities Bilanzunwirksame feste Verpflichtungen Erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende zukünftige Transaktionen Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe Eine Gruppe von Assets, Liabilities, festen Verpflichtungen, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende zukünftige Transaktion oder Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb mit vergleichbarem Risikoprofil Bei der Absicherung eines Portfolios gegen Zinsänderungen ein Teil des Portfolios an finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die den selben Risiken unterliegen Nicht zulässig sind Sicherungsbeziehungen, die sich auf das allgemeine Geschäftsrisiko beziehen Seite 64
65 Hedge Accounting Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen IAS Hedge Accounting Fair Value Hedge Cash Flow Hedge Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation Wertänderungen sofort erfolgswirksam Wertänderungen erfolgsneutral im OCI (Other Comprehensive Income) erfassen Erfolgs- oder AK-Wirkung in Erfüllungsperiode Seite 65
66 Vergleich HGB vs. IFRS Seite 66 HGB Nur Vermögenswerte, die Ansatzkriterien erfüllen, sind bilanzierungsfähig/-pflichtig Derivative (=schwebendes Geschäft) nur in Form einer Drohverlustrückstellung ansatzfähig Keine Bewertung zum Fair Value möglich (Anschaffungskosten = Obergrenze) èausnahme durch BilMoG: Kreditinstitute müssen zu Handelszwecken erworbene zum Fair Value bewerten ( 340e HGB) Wertminderungen erfolgswirksam, Wertaufholungen erfolgswirksam IFRS Ansatzpflicht aller (auch Derivative), wenn Unternehmen Vertragspartner wird Bewertung von Held-to-maturities und Loans and Receivables zu AK Bewertung von Derivativen, Fair Value through PoL und Available-for-sale zum Fair Value Wertänderungen bei Fair Value through PoL und Derivativen erfolgswirksam, bei Available-for-sale im EK
67 Angaben IFRS 7 Anhang Sämtliche Anhangsangaben zu n sind seit 2007 in IFRS 7 gebündelt Ergänzung von IAS 1 Presentation of Financial Statements Zusätzliche Anhangsangaben zu den als Eigenkapital eingestuften kündbaren n (IAS A) Seite 67
68 Angaben IFRS 7 Struktur Angaben zur Bilanz Buchwerte aufgeschlüsselt nach Klassen von FI gem. IAS 39 (IFRS 7.6) Bei At FV through PoL umfangreiche Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7.9 ff.) Umfangreiche Angaben zur Umwidmung von FI (IFRS 7.12 f.) Angaben zur GuV (IFRS 7.20) Gewinne und Verluste aufgeschlüsselt nach Klassen von FI gem. IAS 39 Kumulierte Zinserträge bzw. -aufwendungen für Klassen ohne FV Messung Kumulierte Wertminderungen jeder Klasse von FI Umfangreiche Angaben zum Hedging (IFRS 7.22) Verwendete Bilanzierungsmethoden (IFRS 7.21) Umfangreiche qualitative und quantitative Angaben zu Risk Management, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktrisiko (IFRS 7.31 ff.) Seite 68
69 Internationale Rechnungslegung (IFRS) Noch Fragen zu n? Seite 69
70 Fallbeispiel 6 IAS 39 Wie werden folgende Wertpapiere nach IAS 39 in das Portfolio der ABC AG eingeordnet und welche Auswirkungen hat dies auf die Folgebewertung? 1. Unternehmensanleihe des Unternehmens X, welche sich als Geldanlage im Portfolio befindet und bis zur Fälligkeit gehalten werden soll 2. Aktien des Unternehmens Y, die zu Handelszwecken gehalten werden 3. Aktien des Unternehmens Z, die sich dauerhaft im Portfolio befinden, jedoch ohne maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen Seite 70
71 Fallbeispiel 6 Lösung 1. Unternehmensanleihe des Unternehmens X wird als Held-to-maturity Wertpapier eingestuft è Wertänderungen durch Abschreibung oder dauerhafter Wertminderung sind erfolgswirksam. 2. Aktien des Unternehmens Y sind Held-for-Trading, also im Segment At Fair Value through PoL, womit Änderungen des Fair Value erfolgswirksam zu behandeln sind. 3. Aktien des Unternehmens Z sind Available-for-sale Wertpapieren zuzuordnen und Fair Value Änderungen sind erfolgsneutral in einer Neubewertungsrücklage mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Seite 71 èes besteht das Wahlrecht bei erstmaliger Erfassung, Wertpapiere als At Fair Value through PoL zu klassifizieren!
72 Fallbeispiel 7 IAS 39 Die ABC AG erwirbt im Jahr 2010 eine Beteiligung von 40 % an einem Unternehmen zum Preis von EUR 85 Mio. Insgesamt existieren 5 Mio. Aktien. Die Aktien sollen mittelfristig wieder verkauft werden. Der Kurs der Aktie beträgt zum Ende des Jahres 2011 EUR 53,20, fällt zum Ende des Jahres 2012 auf EUR 33,40, erholt sich zum Ende des Jahres 2013 wieder und beträgt EUR 42,70. èwie werden die Aktien nach IFRS in Bilanz und GuV der ABC AG in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 gezeigt? Seite 72
73 Fallbeispiel 7 - Lösung Bilanzstichtag Available-for-sale Erfolgsneutral im EK Seite 73
74 Fallbeispiel 8 - IAS 39 (1/3) In der unten stehenden Tabelle finden sie eine Auflistung verschiedener Bilanzpositionen der ABC AG mit den Anschaffungskosten (AK) und dem Fair Value zum jeweiligen Stichtag. Die ABC AG ist sich nicht sicher, ob es sich bei allen nachfolgenden Aktiva und um nach IAS 32 und 39 handelt. Das Unternehmen ist sehr liquide und generiert aus dem operativen Geschäft sehr hohe Cashflows. Es sind außerdem keine größeren operativen Investitionen geplant, so dass alle längerfristigen Finanzinvestitionen so lange wie möglich gehalten werden können und sollen. Die ABC AG betreibt kein Sicherungsgeschäft, d. h. es findet kein Hedging ihrer Positionen statt. Seite 74
75 Fallbeispiel 8 - IAS 39 (2/3) Aktiva und Aktien Adadis Bundesanleihen Laufzeitende AK bzw. Rückzahlungswert Fair Value Forderungen aus LuL Industrieobligationen Futures Eigene Aktien Aktien Semins AG Erhaltene Anzahlungen auf Handelswaren Call-Optionen auf Neki Aktien Darlehen an die Broke Inc Seite 75
76 Fallbeispiel 8 - IAS 39 (3/3) Nehmen Sie, wenn möglich, die Zuordnung der unten aufgeführten in die Ihnen nach IAS 39 bekannten Kategorien so vor, dass die Ergebniswirkung und die Auswirkungen auf das Eigenkapital zum gegebenen Stichtag möglichst klein bleibt. Zeigen Sie den jeweiligen Wertansatz der, sowie die ggf. resultierende Ergebnis- bzw. Eigenkapitalwirkung Wie würde die Zuordnung ausfallen, wenn die Ergebniswirkung möglichst hoch sein soll? Seite 76
77 Fallbeispiel 8 Lösung (1/2) Geringe Ergebnis- und Eigenkapitalwirkung Aktiva und Aktien Adadis Bundesanleihen Forderungen aus LuL Industrieobligationen Futures Eigene Aktien Aktien Semins AG Erh. Anzahlungen auf Handelswaren Call-Optionen auf Neki Aktien Darlehen an die Broke Inc. Kategorie Bilanzansatz GuV AfS HtM L&R HtM FVtPoL AfS FVtPoL L&R EK Seite 77
78 Fallbeispiel 8 Lösung (2/2) Hohe Ergebniswirkung Aktiva und Aktien Adadis Bundesanleihen Forderungen aus LuL Industrieobligationen Futures Eigene Aktien Aktien Semins AG Erh. Anzahlungen auf Handelswaren Call-Optionen auf Neki Aktien Darlehen an die Broke Inc. Kategorie Bilanzansatz FVtPoL FVtPoL FVtPoL FVtPoL FVtPoL FVtPoL FVtPoL FVtPoL GuV Seite 78
79 Fallbeispiel 9 - IAS 39 Unternehmen ABC schließt im Oktober 2012 einen Einkaufsvertrag für Tonnen Zink zu einem Preis von US-$ je Tonne mit Liefertermin 31. Januar 2013 ab. Da in US-$ fakturiert wird, sichert sich ABC gegen das Währungsrisiko bei einem Kurs von 1 zu 1 durch einen Dollarterminkauf ab. Am 31. Dezember 2012 ist der Dollarkurs auf 1,10 Euro je Dollar gestiegen, im Januar 2013 erfolgen keine weiteren Änderungen des Dollarkurses. è Zeigen Sie die verschiedenen bilanziellen Behandlungsmöglichkeiten des Vorfalls inkl. der zugehörigen Buchungssätze! Seite 79
80 Fallbeispiel 9 Lösung (1/3) Das Dollartermingeschäft hat einen positiven Marktwert von Euro, denn ABC kann auf Grund des Termingeschäfts die benötigten Dollar zu Euro beschaffen. Das schwebende Geschäft hat jedoch einen negativen Marktwert von Euro. ABC muss Euro anstatt Euro für das Zink aufwenden. Alternative 1: Behandlung als Fair Value Hedge Buchungen in 2012: Per Derivat Euro an Ertrag Euro Per Aufwand Euro an schwebende Verb Euro Demnach heben die Effekte sich in der GuV 2012 in ihrer Wirkung gegenseitig auf. Seite 80
81 Fallbeispiel 9 Lösung (2/3) Buchungen in 2013: Per Rohstoffe Euro an Bank Euro Per schw. Verb Euro Per Bank Euro an Derivate Euro Sowie bei Verbrauch der Rohstoffe Per Materialaufw Euro an Rohstoffe Euro Alternative 2: Behandlung als Cash Flow Hedge Buchung in 2012: Per Derivat Euro an OCI Euro Somit wird der Vorgang GuV-neutral gestellt. Seite 81
82 Fallbeispiel 9 Lösung (3/3) Buchungen in 2013: Alternative 2 a: Auflösung bei Verbrauch der Rohstoffe Per Rohstoffe Euro an Bank Euro Per Bank Euro an Derivat Euro Bei Verbrauch: Per Materialaufw Euro an Rohstoffe Euro Per OCI Euro Alternative 2 b: Auflösung bei Anschaffung Per Rohstoffe Euro an Bank Euro Per Bank Euro an Derivat Euro Per OCI Euro an Rohstoffe Euro Bei Verbrauch: Per Materialaufw Euro an Rohstoffe Euro Seite 82
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