Internationale Bilanzierung Teil 8

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1 Internationale Bilanzierung Teil 8 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern SS 2006 Mittwoch Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch

2 Agenda Ansatz und Bewertung von Einzelpositionen > Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) > Wertminderungen im Anlagevermögen (IAS 36) 2

3 Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)

4 Bedeutung immaterieller Vermögenswerte > Zunehmende Bedeutung immaterieller Werte in einer Dienstleistungs- und Hochtechnologiegesellschaft. Wo liegen Werte eines Start-Up-Unternehmens, z.b. im Bereich Biotechnologie? Wie sah die Bilanz z.b. von Microsoft 1 Jahr nach der Unternehmensgründung aus? > Verlässliche Konkretisierung (Ansatz und Bewertung) jedoch schwierig. Spannungsverhältnis zwischen relevance und reliability 4

5 Immaterielle Vermögenswerte als Herausforderung für die Rechnungslegung Beispiel: Akquisitionen und Fusionen Kauf-/Marktpreis [DM] Buchwert EK [DM] Marktpreis in % des Buchwertes Telekom und Voicestream 106 Mrd. 10 Mrd % Thyssen und Krupp-Hoesch 36 Mrd. 12 Mrd. 300 % Daimler-Benz und Chrysler 190 Mrd. 51 Mrd. 370 % Vodafone und Mannesmann 350 Mrd. 46 Mrd. 760 % Differenz erklärbar durch nicht bilanzierte immaterielle Werte? 5

6 Welcher Gegenwert steht derartigen Kaufpreisen gegenüber? Beispiel: Mannesmann 304 Mrd. DM EK (Marktwert) - EK (Buchwert) 46 Mrd. DM EK (Buchwert)? Goodwill ( Wert eigener Art ) Zeitwert selbsterstellter immaterieller Werte Stille Reserven im bilanzierten Vermögen Bilanzielles Vermögen minus FK des Akquisitionsobjekts Asymmetrie: Goodwill und immaterielle Werte und damit EK (Marktwert) wird nur bei Akquisitionen bilanziell greifbar (i.d.r. Aktivierung und spätere Abschreibung). Eigene Ausgaben für immaterielle Werte und Goodwill sind i.d.r. sofort als Aufwand zu verrechnen. Bilanzielles Problem sind nicht die Abschreibungen erworbener immaterieller Werte und des Goodwill, sondern die mangelnde Erfassung eigener immaterieller Werte! 6

7 Bilanzierung nach IFRS: Definition und zentrale Vorschriften > Definition und Systematisierung von immateriellen Vermögenswerten: Identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz (IAS 38.8). Darunter fallen: Rechte wirtschaftliche Werte rein wirtschaftliche Vorteile > Zentrale Vorschriften: IAS 38 Intangible Assets (2004): Immaterielle Vermögenswerte ausser Goodwill IFRS 3 Business Combinations ( ): Goodwillbilanzierung 7

8 Bilanzansatz: Ansatzkriterien Ansatz sofern Bilanzansatzkriterien für einen immateriellen Vermögenswert erfüllt sind: > Identifizierbarkeit / Separierbarkeit > Verfügungsmacht / Kontrolle über den Gegenstand > Künftiger wirtschaftlicher Nutzen ist wahrscheinlich > Verlässliche Messbarkeit der korrespondierenden Ausgaben 8

9 Übersicht zu den Kriterien Ist das Asset separierbar oder basiert es auf einer vertraglichen/rechtlichen Grundlage? Kann das Asset kontrolliert werden? Zukünftiger Nutzen (future economic benefit)? Kann der zukünftige Nutzen verlässlich bestimmt werden? ja ja ja Auswahl der geeigneten Bewertungsmethode. Nein Nein Nein Kein Intangible Keine Bewertung Bestandteil des Goodewills 9

10 Typische Beispiele von immateriellen Vermögenswerten > Marketingbezogene immaterielle Vermögenswerte Markenzeichen Internet Domain Namen Wettbewerbsvorteile > Kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte Kundenlisten Auftragsbestand Kundenbeziehungen > Vertragsbezogene immaterielle Vermögenswerte Lizenzierung, Lizenzgebühr Agreements Leasingverträge Übertragungsrechte > Technologiebezogene immaterielle Vermögenswerte Patentierte und unpatentierte Technologien Software Datenbanken Rezepte, Prozesse 10

11 Bilanzansatz: Konkretisierungen Aktivierungspflicht besteht unabhängig davon, wie der Gegenstand in das wirtschaftliche Eigentum des Bilanzierenden gelangte: > Entgeltlicher Erwerb von Dritten > Erwerb durch Unternehmensakquisition > Erwerb durch Tausch > Erwerb durch Zuwendung öffentliche Hand eher unproblematisch > Selbsterstellte immaterielle Werte eher problematisch, ergo weitere Konkretisierung durch spezielle Ansatzkriterien 11

12 Bilanzansatz: Selbsterstellte immaterielle Werte (1/3) Unterteilung des Erstellungsprozesses in eine Forschungs- und Entwicklungsphase (IAS 38.54): Forschungsphase: Eigenständige und planmässige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklungsphase: Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf einer Produktion. Die Entwicklung findet dabei vor der kommerziellen Produktion und Nutzung statt. Abgrenzung zumeist schwierig. 12

13 Bilanzansatz: Selbsterstellte immaterielle Werte (2/3) > Sofern keine Abgrenzung der Phasen möglich ist, sind die gesamten Ausgaben sofort als Aufwand zu verrechnen. > Buchungssätze: Forschungsaufwand an diverse Aktiva Entwicklungsaufwand an diverse Aktiva > Ist eine Unterteilung möglich, sind Forschungsausgaben sofort als Aufwand zu verrechnen (IAS 38.54) und Entwicklungsausgaben unter bestimmten Voraussetzungen zu aktivieren (IAS 38.57). Buchungssätze: Forschungsaufwand an diverse Aktiva Entwicklungsaufwand an diverse Aktiva Immaterieller Vermögenswert an Entwicklungsaufwand 13

14 Bilanzansatz: Selbsterstellte immaterielle Werte (3/3) Entwicklungsausgaben sind unter folgenden Voraussetzungen zu aktivieren (IAS 38.57): > Technische Fähigkeit, das Projekt zu vollenden und der Nutzung zuzuführen (können); > Absicht, das Projekt zu vollenden und das Projektergebnis zu verkaufen oder es selbst zu nutzen (wollen); > Fähigkeit, das Projektergebnis zu verkaufen oder selbst zu nutzen; > Künftiger ökonomischer Nutzen; > Ausreichende Verfügbarkeit technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen zur Projektrealisation; > Verlässliche Messbarkeit der zurechenbaren Ausgaben; 14

15 Ansatz von Entwicklungsausgaben und latenten Steuern (Beispiel) Die deutsche A-AG weist 2005 Entwicklungsausgaben (Software) von auf. Diese erfüllen die Ansatzkriterien nach IAS 38 (Steuersatz 50%). Kasse Kasse Immat. Vermögen1.000 Steuer-Bilanz 05 EK Gewinn SteuerRsT IFRS-Bilanz 05 EK Gewinn SteuerRsT Lat. Steuern 500 Steuer GuV Sonst. betriebl. Ertrag Entwicklungsaufwand Gewinn vor Steuern Ertragssteuern Gewinn nach Steuern IFRS - GuV Sonst. betriebl. Ertrag Entwicklungsaufwand Entwicklungsaufwand Gewinn vor Steuern Ertragssteuern Latenter Steueraufwand -500 Gewinn nach Steuern

16 Bilanzansatz: Ansatzverbote Explizite Aktivierungsverbote bestehen für: > originären Goodwill (IAS 38.48), > selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen nach ähnliche Rechte und Werte (IAS 38.63) sowie > Ausgaben für Gründung und Anlauf eines Geschäftsbetriebs (u.u. Aktivierung als Teil des Sachanlagevermögens), Aus- und Weiterbildung, Werbung, Verlegung oder Reorganisation des Unternehmens (IAS 38.69). 16

17 Bilanzbewertung: Erstbewertung > Pagatorische Basis (measurement at cost) Aktivierung der Ausgaben, die bei Erwerb, Entwicklung, Erhaltung oder Verbesserung immaterieller Vermögenswerte anfallen (Anschaffungsbzw. Herstellungskosten) (IAS 38.24). > Nachaktivierung bereits in früheren Perioden als Aufwand verbuchter Ausgaben nicht möglich (IAS 38.71). 17

18 Bilanzbewertung: Folgebewertung Zwei mögliche Folgebewertungsmethoden: > Fortgeführte AHK (cost model): (IAS 38.74) Fortführung der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von (ggf.) planmässigen Abschreibungen und (ggf.) Wertminderungen > Neubewertung (revaluation model): (IAS 38.75) nur bei Existenz eines aktiven Marktes (Def. IAS 38.8) möglich zusätzlich zur ggf. erfolgenden planmässigen Abschreibung fallweise Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert Werterhöhungen über AHK hinaus erfolgen ergebnisneutral in eine Neubewertungsreserve Wertminderungen sind bei vorhandener Neubewertungsreserve ergebnisneutral, ansonsten ergebniswirksam zu verrechnen Neubewertungsreserve kann ratierlich oder beim Verkauf/Stilllegung vollständig in die Gewinnreserve umgebucht werden 18

19 Bilanzbewertung: Planmässige Abschreibungen und Wertminderungen > Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts kann bestimmt oder unbestimmt sein (IAS 38.88). > Planmässige Abschreibung erfolgt nur bei bestimmter Nutzungsdauer, beginnend mit der Betriebsbereitschaft. > Abschreibungsmethode muss der wirtschaftlichen Leistungsabgabe folgen, i.d.r. Anwendung der linearen Abschreibung. > Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer: Jährliche Überprüfung der Nutzungsdauerbestimmbarkeit (IAS ) und Wertminderungstest (IAS 36 i.v.m. IAS ). Wertminderungstest gemäss IAS 36: Vergleich Buchwert mit dem erzielbaren Betrag (höhere Wert von Nettoveräusserungspreis und Nutzungswert) und ggf. Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag. 19

20 Folgebewertung mit Neubewertungsmethode (Beispiel) Bei der A-AG fallen in 2004 insgesamt Forschungsausgaben und Entwicklungsausgaben an. Der daraus resultierende Vermögenswert soll ab über 2 Jahre genutzt werden. Der Marktwert beträgt Ende 2004 und 750 Ende 2005 (Steuersatz 50%). 2004: Verbuchung der F+E-Ausgaben und Aktivierung der Entwicklungskosten unter Berücksichtigung latenter Steuern: Forschungsaufwand an diverse Aktiva Entwicklungsaufwand an diverse Aktiva Immaterielle Vermögenswerte an Entwicklungsaufwand Steueraufwand an Steuerrückstellung 800 Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung latenter Steuern: Immaterielle Vermögenswerte 400 an Neubewertungsreserve 200 Steuerrückstellung

21 Folgebewertung mit Neubewertungsmethode (Forts.) 2005: Planmässige Abschreibung ausgehend vom beizulegenden Zeitwert unter Auflösung latenter Steuern: Abschreibung an Immaterielle Vermögenswerte Steuerrückstellung 500 an Steuerertrag 500 Verbuchung der Wertminderung (Annahme: Wahlrecht zur ratierlichen Auflösung der Neubewertungsrücklage nicht genutzt) unter Auflösung latenter Steuern: Neubewertungsreserve 125 Steuerrückstellung 125 an Immaterielle Vermögenswerte

22 Folgebewertung mit Neubewertungsmethode (Forts.) 2006: Planmässige Abschreibung ausgehend vom beizulegenden Zeitwert unter Auflösung latenter Steuern: Abschreibung 750 an Immaterielle Vermögenswerte 750 Steuerrückstellung 375 an Steuerertrag 375 Auflösung der verbliebenen Neubewertungsrücklage: Neubewertungsreserve 75 an Gewinnreserve 75 22

23 Anhangangaben (1/2) Angaben bezogen auf Gruppen immaterieller Vermögenswerte (z.b. Markennamen oder Patente) differenziert nach selbst geschaffenen und sonstigen immateriellen Werten > Abschreibungsdauer und -methode > Bruttobuchwerte und kumulierte Abschreibungen zu Periodenbeginn und Periodenende > Überleitungsrechnung, welche die Wertänderungen der Berichtsperiode erklärt > betragsmässige Angaben ähnlich Anlagespiegel 23

24 Anhangangaben (2/2) > Angabe der in der Berichtsperiode als Aufwand erfassten F&E-Ausgaben > Informationen zu bestimmten und unbestimmten Nutzungsdauern, Abschreibungsmethoden etc. > Betrag der sich auf immaterielle Werte beziehenden Neubewertungsreserve > Buchwert neubewerteter immaterieller Vermögenswerte > Beschreibung wesentlicher immaterieller Vermögenswerte, die die Ansatzkriterien nicht erfüllten (Empfehlung) 24

25 Wesentliche Unterschiede zum US-GAAP > Nach US-GAAP besteht eine Vielzahl von Vorschriften vom Case Law geprägte Normenvielfalt. > Alle einzeln identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte mit sicherem Nutzenpotential sind zu aktivieren, sofern das Nutzenpotential die AHK eindeutig überkompensiert. > Aktivierungsverbot sowohl für Forschungs- wie auch Entwicklungskosten. > Zuschreibung über die historischen Anschaffungskosten hinaus nicht möglich. 25

26 Wertminderung im Anlagevermögen (IAS 36)

27 Definition Wertminderung > Wertminderung (= Impairment) liegt vor, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt. > Die Differenz zwischen den beiden Werten wird als Wertminderungsaufwand (Impairment loss) verbucht. 27

28 Auslöser eines Werthaltigkeitstests Externe Informationsquellen > Ungewöhnliche Marktwertminderung bei einem Vermögenswert > Nachteilige Entwicklungen (Markt/Wettbewerb, Technologie, Regulierung, ) > Zinssteigerungen; dadurch Minderung von Barwerten > Marktwert-/Buchwert-Verhältnis < 1 Interne Informationsquellen > Überalterung bzw. physische Beschädigung eines Vermögenswertes > Geplante Änderungen in der Nutzung/Auslastung von Vermögenswerten > Geplante Restrukturierung/Stilllegung von Geschäftsbereichen > Hinweise aus dem internen Rechnungswesen auf negative Soll/Ist- Abweichungen in der Ertragskraft eines Vermögenswertes 28

29 Quantifizierung einer Wertminderung Konzept (1/4) > Erzielbarer Betrag (gemäss IAS 36.6) Es ist der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräusserungspreis: Betrag, der aus der Veräusserung des Vermögenswertes zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragsbereiten Parteien erzielbar wäre, abzüglich der Veräusserungskosten, und Nutzungswert: Barwert der geschätzten, künftig erwarteten Cashflows aus Nutzung und anschliessendem Verkauf des Vermögenswertes. 29

30 Quantifizierung einer Wertminderung Konzept Recoverable Amount (2/4) Erzielbarer Betrag Höherer Wert aus Nettoveräusserungspreis Kaufvertrag Bezug zu aktivem Markt Vergleichbare Transaktion Anwendung DCF-Methode < > Nutzungswert (value in use) Unternehmensspezifische Faktoren Synergien Restriktionen hinsichtlich Investitionen und Restrukturierung 30

31 Quantifizierung einer Wertminderung Nettoveräusserungspreis (3/4) Veräusserungspreis (aus Kaufvertrag, aktivem Markt oder besten verfügbaren Informationen abgeleitet) - Veräusserungskosten (direkt zurechenbar) = Nettoveräusserungspreis 31

32 Quantifizierung einer Wertminderung Nutzungswert (4/4) > Elemente: Künftig erwartete Cashflows aus Nutzung und Abgang Angemessener Diskontierungssatz 32

33 Quantifizierung einer Wertminderung CHF Buchwert des Vermögenswertes Impairment Erzielbarer Betrag des Vermögenswertes Erzielbarer Betrag des Vermögenswertes Szenario 1 Szenario 2 33

34 Bilanzielle Erfassung einer Wertminderung > Grundsätzlich ergebniswirksame Erfassung Buchung: Wertminderung an Vermögenswert > Bei Vermögenswerten, die zum Neubewertungsbetrag bilanziert sind Neubewertungsreserve Buchung: Neubewertungsreserve an Vermögenswert 34

35 Wertaufholung > Überprüfung am Abschlussstichtag, ob früher verbuchte Wertminderung noch (in voller Höhe) gerechtfertigt ist > Gegenüberstellung von erzielbarem Betrag und dem durch die Wertminderung verringerten Buchwert > Obergrenze für Wertaufholung: Wert, mit dem der Vermögenswert zu Buche stünde, wenn die ursprüngliche Wertminderung nicht eingetreten wäre > Verbuchung der Wertaufholung analog der Verbuchung der Wertminderung > Wertaufholungsverbot für Goodwill 35

36 Wesentliche Unterschiede zu US-GAAP > Nach US-GAAP liegt eine Wertminderung vor, wenn der Buchwert eines Anlagevermögenswertes den beizulegenden Zeitwert übersteigt > Unterschiede im Konzept der Werthaltigkeitsprüfung > Keine Wertaufholung in US-GAAP 36

37 Ausblick nächste Veranstaltung ( ) > Finanzinstrumente 37

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