Satzung der Freien und Aktiven Fachschaft Archäologische Wissenschaften (FAFAW) - Das Manifest ( )
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1 Satzung der Freien und Aktiven Fachschaft Archäologische Wissenschaften (FAFAW) - Das Manifest ( ) 1 Die Freie und Aktive Fachschaft Archäologische Wissenschaften vertritt die Interessen der Studierenden aller archäologischen Studiengänge der Philipps Universität Marburg. Dazu zählen der Magisterstudiengang Klassische Archäologie und der Magisterstudiengang Vor- und Frühgeschichte, sowie der B.A. Archäologische Wissenschaften, der M.A. Prähistorische Archäologie, der M.A. Klassische Archäologie und der M.Sc. Geoarchäologie. 2 Souveränitätsverständnis Die Freie und Aktive Fachschaft Archäologische Wissenschaften versteht sich als eine souveräne Studierendenvertretung der in 1 genannten Studiengänge. Sie ist jedoch um eine lebhafte und aktive Zusammenarbeit mit den übergeordneten Studierendengremien des Fachbereichs 06 bemüht. 3 Politisches Selbstverständnis Die Freie und Aktive Fachschaft Archäologische Wissenschaften ist unpolitisch und unabhängig. Sie engagiert sich nur im Rahmen der Hochschul- und Bildungspolitik für die Interessen ihrer Mitglieder und distanziert sich klar von rassistischen, antisemitischen, sexistischen, diskriminierenden oder fundamentalistischen Weltanschauungen. Derartige Ansichten sind mit der Arbeit der Fachschaft oder einem Engagement in derselben nicht vereinbar. 1
2 4 Mitgliedschaft Alle Studierenden der in 1 genannten Studiengänge, sowie solche die die genannten Studiengänge im Nebenfach studieren, sind passive Mitglieder der Freien und Aktiven Fachschaft Archäologische Wissenschaften. Im Rahmen der durch die Fachschaft vertretenen Interessen ist jeder Studierende der archäologischen Fachrichtungen aufgerufen sich aktiv zu engagieren. Für die passive sowie für die aktive Mitgliedschaft in der Fachschaft wird kein Unkostenbeitrag erhoben. 5 Zielsetzung Die Fachschaft versteht sich als vermittelnde Instanz zwischen den eigenen Mitgliedern, Dozenten und übergeordneten Hochschulgremien. Sie hat die Pflicht hochschulpolitische Entwicklungen kritisch zu begleiten und die Interessen der Fachschaft zu artikulieren. ( 5.1.) Die Fachschaft tritt auf regionaler und überregionaler Ebene für eine aktive Vernetzungsarbeit zu anderen Studierendengremien und Fachschaften ein. Im Besonderen bemüht sie sich um eine Zusammenarbeit mit den Studierendenvertretungen der übrigen im Ernst von Hülsen - Haus ansässigen Studiengänge und Institute. ( 5.2.) Aktive Fachschaftsmitglieder stehen den Studierenden der archäologischen Fachdisziplinen beratend und unterstützend zur Seite. Sie sind Ansprechpartner bei studienrelevanten Problemen. ( 5.3.) Die Fachschaft ist bemüht die sozialen Kontakte zwischen den Studierenden zu fördern. Dies kann u. a. durch die Gestaltung von Gesellschaftsabenden oder studentischen Exkursionen, die Planung von Vorträgen oder die Organisation von Informationsveranstaltungen für Studienanfänger (u. a. Orientierungswoche ) erfolgen. 2
3 ( 5.4.) Stellvertretend für ihre Mitglieder behält sich die Fachschaft das Recht vor, bei Bedarf konstruktiv Einfluss auf das Lehrangebot und / oder die Verwaltung der Finanzmittel zu nehmen. ( 5.5.) Im Interesse der Studierenden ist die Fachschaft angehalten sich um ein konstruktives, kritisches, vertrauensvolles und kooperatives Verhältnis zu Lehrenden, Institutsangehörigen und anderen Instanzen bemühen. ( 5.6.) Mittel- bis langfristig setzt sich die Fachschaft für den Erhalt der archäologischen Fächer mit angemessener Lehre (Lehrpersonal, Lehrmittel, Lehrräume etc.) und den Erhalt der dezentralen Bibliotheken im Ernst von Hülsen Haus ein. Weiterhin lehnt die Fachschaft die Einführung eines Numerus Clausus, zur Begrenzung der Studienanfänger ab. 6 Organisation Die Arbeit der Fachschaft schließt regelmäßige Sitzungen und regelmäßige Teilnahme der aktiven Mitglieder ein. Gegenstand der regelmäßigen Sitzungen sind aktuelle Probleme und / oder die durch die Fachschaft vertretenen Interessen der Studierenden, die zu Beginn einer jeden Sitzung als Tagesordnungspunkte schriftlich in einem Protokollbuch festgehalten werden. Ein/-e Protokollführer/-in wird unmittelbar vor dem Beginn der jeweiligen Sitzung einvernehmlich bestimmt und hat dafür Sorge zu tragen, dass zentrale Punkte, Abstimmungsergebnisse und Beschlüsse der betreffenden Sitzung notiert werden. ( 6.1.) Auf die Wahl eines Vorsitzenden soll verzichtet werden. Bei entsprechendem Bedarf kann dies aber durch Abstimmung nachträglich erfolgen. Die damit verbundenen Aufgaben sind vor einer Wahl festzulegen. ( 6.2.) Alle Entscheidungen werden im Konsens getroffen und anstehende Aufgaben in gegenseitigem Einverständnis verteilt. 3
4 ( 6.3.) Kann keine gemeinsame Diskussionsgrundlage (Konsens) gefunden werden, erfolgt eine Entscheidung durch eine Abstimmung mit einfacher Mehrheit. ( 6.4.) Alle Mitglieder der Fachschaft sind in Bezug auf ihr Stimmrecht gleichberechtigt und verfügen über eine Stimme. ( 6.5.) Das beschlussfähige Plenum der Freien und Aktiven Fachschaft Archäologische Wissenschaften setzt sich aus den bei der Versammlung anwesenden Fachschaftsmitgliedern zusammen. Dazu zählen aktive sowie passive Mitglieder. ( 6.6.) Die Fachschaft kann nach eigenem Ermessen Beschlüsse fassen und Resolutionen verabschieden. Einmal gefasste Beschlüsse sind verbindlich und können nur bei veränderten Rahmenbedingungen neu gefasst werden. Die Mitglieder der Fachschaft sind angehalten, die Beschlüsse nach außen zu vertreten. ( 6.7.) Bei Bedarf können Vollversammlungen beider Institute einberufen werden, zu denen alle Studierenden der in 1 genannten Studiengänge einzuladen sind. 7 Bestimmung von Repräsentanten und Vertretern für hochschulpolitische Organe und Gremien Die Bestimmung von Repräsentanten und Vertretern für höhergestellte hochschulpolitische Organe und Gremien, wie z. B. dem Fachschaftsrat, erfolgt im Rahmen der Hochschulwahlen zum Ende des Sommersemesters, für die kommenden zwei Semester, nach den in 6.2., 6.3. und 6.4. festgelegten Statuten. Die vom Plenum bestimmten Vertreter sollen die Interessen der Fachschaft und der Studierenden vertreten und sind dabei im Sinne eines imperativen Mandates an die Beschlüsse der Fachschaft gebunden. 4
5 8 Satzungsände rung Änderungen an dieser Satzung können in einer Sitzung der aktiven Fachschaft beschlossen werden. Entgegen der in 6.2. und 6.3. festgelegten Statuten kann eine Satzungsänderung nur mit einer 2 / 3 Mehrheit erfolgen. Sitzungen, die mit dem Zweck eine Änderung der Satzung zu beschließen einberufen werden, sind mindestens sieben Werktage im Voraus durch Aushang an den schwarzen Brettern der betreffenden Institute sowie durch entsprechende Ankündigung auf der Internetpräsenz der Freien und Aktiven Fachschaft Archäologische Wissenschaften bekannt zu geben. 9 Inkrafttreten Die vorliegende Satzung tritt mit ihrer Annahme durch das Plenum in Kraft. 5
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