Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug
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- Roland Geisler
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1 Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug Direktion des Innern, Amt für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Denkmalpflege und Bauberatung, September 2017
2 «Der Mensch hat ein Grundbedürfnis nach Erinnerung. Sie stützt sich wesentlich auf Orte und Objekte.» Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz, Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege, 2007 scharfsinn
3 Rechtliche Grundlagen Kriterien für die Auswahl Wann wird ein Inventarobjekt zum geschützten Objekt? Die aktuelle Revision des Inventars
4 Rechtliche Grundlagen
5 Vorgaben auf Bundes- und Kantonsebene Übereinkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa (Konvention von Granada, SR ), Art. 3: «Jede Vertragspartei verpflichtet sich, gesetzliche Massnahmen zum Schutze ihres baugeschichtlichen Erbes zu treffen.» Bundesverfassung (SR 101), Art. 78, Abs. 1: «Für den Naturund Heimatschutz sind die Kantone zuständig.» Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ISOS Kanton Zug: Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, BGS )
6 Kriterien für die Auswahl
7 Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD)
8 Denkmäler sind Objekte mit einem geschichtlichen Zeugniswert, für positiv oder negativ bewertete Ereignisse Denkmäler können Zeugnisse jeglichen menschlichen Wirkens sein: für historische Ereignisse, künstlerische Leistungen, soziale Einrichtungen, technische Errungenschaften oder anderes Wichtig für den Zeugnischarakter ist die authentische Überlieferung, d.h. der Erhalt der originalen Materialität inkl. wichtiger späterer Zeitspuren Für die Zeugenschaft ist das Denkmal als Ganzes wichtig (Äusseres und Inneres) (Auszüge aus Ziff. 1 der Leitsätze EKD von 2007)
9 Kanton Zug: Denkmalschutzgesetz Begriff des Denkmals ( 2 Denkmalschutzgesetz) 1 Denkmäler nach diesem Gesetz sind Siedlungsteile, Gebäudegruppen, gestaltete Freiräume, Verkehrsanlagen, Einzelbauten, archäologische Fundstellen und Funde sowie in einer engen Beziehung hiezu stehende bewegliche Objekte, die einen sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert aufweisen.
10 Wissenschaftlicher Wert Das Gebäude oder Objekt hat eine hohe Bedeutung für die Forschung: Es liefert wichtige Erkenntnisse über die Bau- und Lebensweise einer Zeitepoche Am Gebäude lässt sich eine geschichtliche Entwicklung besonders gut ablesen Archäologische Fundstellen
11 Cham, Doppelbauernhaus Hof, 18. Jahrhundert, während (oben) und nach der Sanierung (unten)
12 Kultureller Wert (I) Wichtiger Zeuge für die Kunst- und Kulturgeschichte der Gemeinde, der Region, des Kantons oder darüber hinaus: Baukünstlerische Bedeutung bedeutendes Beispiel einer Stilrichtung; künstlerisch wertvoller Bauschmuck oder handwerklich bemerkenswerte Ausstattung
13 Cham, Kolonialstilhäuser,
14 Kultureller Wert (II + III) Bautypologische Bedeutung sehr früher oder ausgeprägter Vertreter eines Bautyps Sozial-, wirtschafts- oder technikgeschichtliche Bedeutung z.b. Zeuge einer wichtigen Entwicklung in Industrie, Gewerbe oder Landwirtschaft
15 Exemplarischer Vertreter des Bautyps Schulhaus: Baar, Schulhaus Sternmatt, 1957, Leo Hafner & Alfons Wiederkehr Zeuge der industriellen Entwicklung: Cham, Papierfabrik, Zwischentrakt, 1924
16 Heimatkundlicher Wert Das Gebäude oder Objekt hat eine hohe identitätsstiftende Bedeutung für einen Ort oder eine Region: Es erinnert an ein historisches Ereignis oder an eine Persönlichkeit, die für den Ort prägend waren Es prägt durch seinen Standort das Ortsbild oder die Landschaft
17 Zug, Burg Oberägeri, Zurlaubenhaus Menzingen, Hofsiedlung Schwand
18 Was bedeutet ein Inventareintrag? Wann wird ein Objekt unter Schutz gestellt?
19 Inventar und Verzeichnis im Kanton Zug 5 Inventar Objekte, deren Schutz erwogen wird, sind im Inventar der schützenswerten Denkmäler festzuhalten. 4 Verzeichnis Objekte, an deren Erhaltung ein sehr hohes öffentliches Interesse besteht, werden unter kantonalen Schutz gestellt und in das Verzeichnis der geschützten Denkmäler eingetragen.
20
21 Inventar und Verzeichnis im Kanton Zug 25'000 Gebäude im Kanton Inventarobjekt = potenzielles Schutzobjekt (5,5 %) Geschütztes Objekt Grundbucheintrag (2,0 %) Inventarisierung Inventarentlassung Unterschutzstellung 5 4 Der Inventareintrag... ist noch kein definitiver Schutz, erst ein Hinweis auf eine mögliche Schutzwürdigkeit,... stellt sicher, dass bei einem Bauvorhaben mögliche Interessenskonflikte frühzeitig erkannt und im weiteren Prozess gelöst werden können.
22 Wann wird ein Objekt unter Schutz gestellt? Auf Antrag der Eigentümerschaft, z.b. um Beiträge an die Restaurierung beantragen zu können ( 34 DMSG: Beiträge an geschützte Denkmäler) Um drohenden Verlust des Denkmals durch Abbruch zu verhindern Bei grösseren Umbauten, um den Erhalt des Schutzcharakters sicherzustellen
23 Rechtliche Voraussetzungen ( 25 DMSG) a) das Denkmal hat einen sehr hohen wissenschaftlichen, kulturellen oder heimatkundlichen Wert b) das öffentliche Interesse an der Erhaltung überwiegt allfällige entgegenstehende Privatinteressen c) die Massnahme ist verhältnismässig, das heisst das Gebäude ist weiterhin sinnvoll nutzbar d) die dem Gemeinwesen entstehenden Kosten sind auch auf Dauer tragbar
24 Zahlen: Inventar aktuell *Inventarrevision abgeschlossen (in Klammern Bestand vor der Revision)
25 Statistik aktuell: Anzahl Objekte Anzahl Bauten gesamt (GVZ) Anzahl schützenswerte Bauten Anzahl geschützte Bauten
26 Die aktuelle Revision des Inventars im Kanton Zug
27 Warum eine Revision des Inventars? Das Inventar wurde laufend, aber nie systematisch geführt und weist deshalb heute Lücken auf, was die Planungs- und Rechtssicherheit einschränkt. Ein aktuelles Inventar beschleunigt die Abklärung der Schutzwürdigkeit und macht Behördenentscheide besser nachvollziehbar. Die Inventarrevision wird gefordert vom Kantonsrat, von den Gemeinden, der kantonalen Denkmalkommission, Hauseigentümerschaften.
28 Inventarisierung: Verfahren
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