Regierungspräsidium Darmstadt REBSCHUTZ DEZERNAT WEINBAU
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- Wilhelm Sauer
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1 Regierungspräsidium Darmstadt REBSCHUTZ 2016 DEZERNAT WEINBAU
2 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Winzerinnen und Winzer. Der gerade zu Ende gegangene Winter war leider wieder viel zu warm. Allerdings hat er wenigstens ausreichend Niederschläge geliefert, sodass die Bodenwasserreserven zu Beginn der Vegetationsperiode jetzt endlich wieder weitgehend aufgefüllt sind. Wir können also gelassen in die neue Saison starten und sind sehr gespannt, welchen neuen Herausforderungen wir uns in diesem Jahr stellen werden müssen. Das vergangene Jahr war geprägt durch hohe Temperaturen und eine lang anhaltende und ausgeprägte Trockenheit, die den Reben zwar mächtig zusetzten, den Rebschutz dafür aber auch vereinfachte. So konnte z.b. Peronospora bis zum Schluss nicht Fuß fassen, und auch unser neuer Angstgegner, die Kirschessigfliege, spielte 2015 keine Rolle. Nun, zu Beginn der neuen Pflanzenschutzsaison, sind die Karten jetzt aber neu gemischt und ich hoffe, dass Sie auch diese Saison wieder mit Bravur meistern können. Um Sie dabei zu unterstützen, gebe ich Ihnen wieder meine überarbeitete und aktualisierte Rebschutz-Broschüre an die Hand, die Ihnen in allen Bereichen des Rebschutzes helfen soll, Probleme rechtzeitig zu erkennen und zielführende Lösungen zu finden. Dabei ist wie immer die Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel, mit allen relevanten Fakten zu Kosten, Anwendungsbestimmungen und Auflagen, der zentrale Teil dieser Broschüre. Nutzen Sie die Zeit bis zum Start der Pflanzenschutzsaison und informieren Sie sich umfassend zu Stärken, Schwächen und Anwendungsbestimmungen der verschiedenen Produkte. Bei der Zulassungssituation gibt es gegenüber dem letzten Jahr keine einschneidenden Änderungen und das Angebot an wirksamen Mitteln bleibt umfangreich, sodass Sie gut gerüstet in die Pflanzenschutzsaison starten können. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre der neuen Rebschutz-Broschüre, hoffe Ihnen den ein oder anderen Tipp und Hilfestellung geben zu können und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Rebschutzsaison Eltville, im April 2016 Berthold Fuchs Weinbauberater - 1 -
3 IINHALTSVERZEIICHNIIS RÜCKBLICK - AUSBLICK Seite 4 Seite 6 Seite Krankheiten und Schädlinge Wetter und Phänologie Wetterstationen - Standorte und Nutzungsmöglichkeiten PFLANZENSCHUTZMITTEL Seite 8 Aktueller Zulassungsstand Seite 9 Ampel-Liste Einteilung der Pflanzenschutzmittel bzgl. ihrer Eignung für den umweltschonenden Weinbau Seite 10 Fungizide Liste der zugelassenen Präparate Seite 14 Insektizide Liste der zugelassenen Präparate Seite 16 Legende zu den Tabellen Seite 9-14 Seite 17 Herbizide Liste der zugelassenen Präparate (Auszug) Seite 18 Seite 19 Seite 20 Seite 22 Schüttgewichte der Granulate Wasser- und Pflanzenschutzmittelaufwand Berechnung nach alter und neuer Methode Anti-Resistenzmanagement Einstufung der Wirkstoffe, Begriffsbestimmungen SCHADERREGER Seite 23 Peronospora Biologie und Bekämpfung Seite 24 Oidium Biologie und Bekämpfung Seite 25 Botrytis Biologie und Bekämpfung Seite 26 Traubenwickler Biologie und Bekämpfung - 2 -
4 PFLANZENSCHUTZRECHT Seite 27 Seite 28 Seite 30 Seite 32 Seite 33 Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Sachkunde-Verordnung Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen Schadschwellen im Weinbau Abstandsauflagen APPLIKATIONSTECHNIK Seite 34 Seite 35 Seite 36 Seite 38 Verlustmindernde Technik Pflanzenschutzgeräte-Kontrolle Grundsätze der Applikation und der Gerätetechnik Vermeidung von Gewässerverunreinigungen SERVICE Seite 40 Seite 42 Seite 43 Entwicklungsstadien der Rebe - BBCH-Code Persönliche und telefonische Beratung Gruppenberatungen Seite 44 Rebschutz-Mitteilungen - Abo-Auftrag Seite 45 Wetterfax - Abo-Auftrag Seite 46 Ansprechpartner/innen im Dez. Weinbau und deren Zuständigkeiten - 3 -
5 KRANKHEIITEN und SCHÄDLIINGE Peronospora Diese Krankheit hatte im gesamten letzten Jahr keine Chance Fuß zu fassen. Die Prognose-Modelle rechneten lediglich für die Station Hochheim eine einzige Bodeninfektion, alle anderen Standorte blieben bis zum Saisonende jungfräulich. Diese errechnete Situation spiegelte sich dann auch tatsächlich 1:1 in der Realität wieder. Auf keinem Standort wurden bis in den Herbst hinein Infektionen festgestellt. Im gesamten Gebiet fanden wir, trotz intensiver Suche, gerade einmal sechs Ölflecke. Auch Drieschen und unbehandelte Flächen waren bis zum Schluss befallsfrei. Oidium Beim Oidium sah die Sache dagegen aber anders aus. Dieser Pilz liebt heiße, trockene Phasen, und davon hatte das Jahr 2015 reichlich im Angebot. Der Infektionsdruck stieg ab der Blüte rapide an, konnte aber nirgends zu ernsten Schäden führen, da die Bekämpfungsmaßnahmen konsequent und mit den richtigen Mitteln durchgeführt wurden. Nur wer schluderte oder seine Abschlussspritzung zu früh setzte, bekam in gefährdeten Sorten und Lagen Probleme mit massivem Spätbefall. Wer diesen Befall in seinen Anlagen übersehen, oder schon wieder vergessen hat, der wurde beim Rebschnitt eindringlich an die Kalamitäten des letzten Jahres erinnert. Wachstumsspuren des Pilzes sind am 1-jährigen Rebholz (Abb. 1) gut zu erkennen. Eine Austrieb-Spritzung ist bei starker Symptomausprägung unbedingt empfehlenswert. Botrytis Der Regen im September kam wie so oft zur Unzeit und wurde von den durstigen Reben dankbar angenommen. Dieses Angebot konnten aber die Trauben nicht unbeschadet aufnehmen, und so kam es nicht nur bei kompakten Trauben zu Schäden durch Abquetschungen, sondern auch bei lockerbeerigen Trauben durch Beerenplatzen. Wo die ausgewachsenen Beerenhäute dem Druck des aufgenommenen Wassers nicht mehr standhalten konnten, platzten diese regelrecht auf und die Botrytis fand viele Eintrittspforten. Aber auch tierische Schaderreger wie Mäuse (Abb. 2), Wespen (Abb. 3) und Ameisen (Abb. 4), die aufgrund des trocken-heißen Sommers häufig hohe Populationsdichten erreichten, waren zum Zeitpunkt des frühen Reifebeginns noch sehr aktiv und schädigten, v.a. bei frühen Sorten, massiv die Trauben. Trotz dieser vielfältigen Vorschäden war der Folgeschaden durch die Botrytis aber meist bedeutungslos, das Gegenteil war oft sogar der Fall. Da die Trauben zu diesem Zeitpunkt bereits schon hohe Mostgewichte erreicht hatten, und weil der Oktober sonnig und trocken wurde, entwickelte sich an den geschädigten Trauben Edelfäule und viele hochwertige Qualitäten waren der krönende Abschluss eines wechselreichen Jahres
6 Kirschessigfliege (KEF) Der Schädling des Jahres 2014 hat uns in diesem Jahr am meisten überrascht. Nach der Hysterie und den Schäden im letzten Jahr waren alle hellwach und auf einen neuen KEF- Angriff vorbereitet. Aus den 2014er Erfahrungen hatten wir alle viel gelernt, und eine wirksame Bekämpfungsstrategie mit einem entsprechenden Vorwarnsystem (Fallen, Eibonituren) war auf breiter Basis angelegt. KEF konnte kommen - aber sie kam nicht!!! Weder in den Becherfallen wurden nennenswerte Falterfänge registriert, noch kam es zu einer messbaren Eiablage, sodass die befürchteten Schäden vollends ausblieben und ein Insektizideinsatz nirgends notwendig wurde. Das trocken-heiße Wetter hatte offensichtlich bei der KEF seinen Tribut gefordert. Nach dieser positiven Jahresbilanz dürfen wir uns jetzt aber nicht in falscher Sicherheit wähnen. Der Schädling ist bei uns angekommen und er wird uns von nun an sicherlich immer wieder herausfordern. 2014er Verhältnisse können sich jederzeit wiederholen, sodass wir den Populationslauf immer genau im Auge behalten müssen. Sollte sich wieder ein Problemjahr anbahnen, so haben wir nach den 2014er Erfahrungen aber zumindest jetzt wirksame Bekämpfungsstrategien zur Verfügung und können angemessen reagieren. Phytotox-Schäden durch Pflanzenschutzmittel Luna Privilege Kurz nach der Blüte tauchten in einigen Anlagen Wuchsdepressionen auf, die an Herbizid-Schäden erinnerten, wie sie durch Wuchsstoffe verursacht werden. Es kam zu Blattdeformationen, die Blattränder waren unnatürlich stark gezackt und das ganze Blatt verformte sich fallschirmartig (Abb. 1). Auch die Blüte wurde gestört. Es kam zu starken Verrieselungen, bzw. die Gescheine verblühten nur partiell. Während sich die Schultern der Trauben meist normal entwickelten war die Blüte zur Spitze hin unvollständig, verzögert oder fand in diesem Bereich gar nicht statt (Abb. 2). Die Folge in den betroffenen Weinbergen waren z.t. eklatante Ertragseinbußen. Diese, nicht nur bei uns, sondern europaweit auftretenden Symptome wurden schnell dem Botrytizid Luna Privilege angelastet, und führten dazu, dass das Mittel umgehend aus der Empfehlung gestrichen wurde. Der Hersteller hat es mittlerweile ganz aus dem Vertrieb genommen, auch wenn bisher noch keine abschließende Beurteilung zur Schadursache getroffen werden kann. VitiSan, Kumar Es ist bekannt, dass Ka-Hydrogencarbonat (Backpulver) in schwachwüchsigen und gestressten Anlagen zu Blattverbrennungen führen kann. Folgerichtig wurde in dem trocken-heißen Sommer 2015 vom Einsatz dieser Mittel abgeraten. Wo die Mittel dennoch eingesetzt wurden, kam es häufig, v.a. in Jungfeldern, zu den erwarteten Schäden
7 WETTER und PHÄNOLOGIIE Temperatur Weltweit gesehen war 2015 zwar das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, in unserer Region wurde dieser Rekord aber nicht gebrochen. Die Jahresdurchschnittstemperatur am Standort Eltville lag zwar um 1,3 C über dem 30-jährigen Mittel, und damit nur geringfügig unter dem Wert von 2014, unser Spitzenreiter in Eltville bleibt aber unverändert das Jahr 1976 und wurde somit wieder nicht entthront. Allerdings wurden bei den erreichten Höchsttemperaturen einige Rekorde eingestellt, so z.b. als am das Quecksilber nur knapp an der 40 C-Marke scheiterte. Von Sonnenbrandschäden blieben die Trauben aber dennoch weitgehend verschont. Niederschlag Herausragendes Merkmal des Jahres 2015 aber war die lang andauernde und extreme Trockenheit. Lediglich der Januar brachte ausreichend Niederschläge, die restlichen Monate waren bis in den September hinein durchgängig zu trocken, mit der Folge Trockenstress für die Reben. Überraschenderweise war davon aber in den meisten Anlagen nichts, oder nur sehr wenig, zu sehen. Selbst in den trockenen Steillagen war das Laub bis in den Herbst hinein grün und die Reben wirkten noch sehr vital. Lediglich Jungfelder und schlecht gepflegte Weinberge zeigten durch massive Blattverfärbungen, wie schlecht es den Reben tatsächlich ging, und nicht wenige Junganlagen kämpften ums Überleben. Phänologie Der Verlauf der Phänologie war weitgehend unaufgeregt. Nach einem Austriebstermin, der ziemlich exakt im Bereich des langjährigen Mittels lag, verlief auch die weitere Rebentwicklung durchschnittlich, obwohl die anhaltend günstigen Temperaturen eigentlich eine deutlich schnellere Entwicklung erwarten ließen. Dafür war es aber scheinbar zu heiß und auch das fehlende Wasser hat das Tempo stark gedrosselt. Bis zum Reifebeginn konnte sich der Entwicklungsvorsprung auf gerade einmal 5 Tage ausbauen. Wegen der zunehmenden Botrytis lag die Lesetermin dann letztlich aber doch um 9 Tage vor dem langjährigen Mittelwert
8 WETTERSTATIIONEN Die Wetterbedingungen, also Temperatur, Niederschlag, Luftfeuchte und Wind, haben den entscheidendsten Einfluss sowohl auf das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen, als auch auf deren Verlauf und Gefährdungsgrad. Die exakte Beobachtung des Witterungsverlaufes und die Erfassung aller relevanten Parameter ist deshalb erste Voraussetzung für einen effektiven und fachlich korrekten Pflanzenschutz. Zu diesem Zweck haben wir, in Zusammenarbeit mit der Hochschule Geisenheim und den beiden hessischen Weinbauverbänden, ein flächendeckendes Netz von Wetterstationen aufgebaut, die alle wichtigen Wetterdaten in den Weinbaugemarkungen des Rheingau und der Hessischen Bergstraße erfassen und im Halb- Stunden-Takt an die Zentrale in Geisenheim übermitteln. Dort werden die Daten gebündelt, verrechnet und, für alle Nutzer aufbereitet, ins Netz gestellt. Zu unserem Messnetz gehören elf Stationen im Rheingau und zwei Stationen an der Hessischen Bergstraße. Auf die gespeicherten Daten dieser Stationen kann jeder zugreifen und sie für seine persönlichen Zwecke nutzen. Dazu folgen Sie bitte dem Link: Auf dieser Seite der HS-Geisenheim finden Sie neben den Wetterdaten und Statistiken eine ganze Reihe von wichtigen und interessanten Informationen, die Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Pflanzenschutzmaßnahmen unterstützen können. Sie finden dort die Prognose-Berechnungen zu Peronospora, Oidium und Traubenwickler, die auch für uns die Grundlagen für die Beratung und die Erstellung des Wetterfax darstellen. Außerdem sind dort die Ergebnisse des Zikaden- und Kirschessigfliege-Monitorings eingestellt, das auf den Standorten der Hochschule durchgeführt wird. Um an die Auswertung der Wetterdaten zu gelangen, klicken Sie unter der Überschrift Witterungsverlauf und Rebentwicklung Tagesauswertung der Wetterstationen an. Dort erscheint, neben einer ganzen Reihe von Tabellen zu den aktuellen Temperaturen, Niederschlägen etc. der letzten 7 Tage, auch die unten angefügte Karte auf der die Standorte aller Wetterstationen eingezeichnet sind. Wenn Sie dort einen der Standorte anklicken, finden Sie alle Informationen zu dieser ausgewählten Station und auch eine Statistik aller bisher dort erhobenen Daten. Nutzen Sie dieses umfangreiche Informationsangebot. Sie werden sehen, es ist äußerst vielfältig und es wird Ihnen in vielen Endscheidungen zu anstehenden Rebschutz-Maßnahmen wertvolle Hilfestellungen bieten
9 ZULASSUNGSSTAND Nach derzeit geltendem Recht dürfen Pflanzenschutzmittel (PSM) nach Ablauf ihrer Zulassung noch für weitere 6 Monate verkauft werden, danach gilt ein Vertriebsverbot. Über dieses Zeitfenster hinaus dürfen Restbestände, die noch im Betrieb vorhanden sind, aber noch weitere 12 Monate aufgebraucht werden. Danach tritt dann automatisch ein Anwendungsverbot in Kraft, und weitere 4 Wochen später die Entsorgungspflicht. PSM dürfen also nach Ablauf der Zulassung nicht mehr auf unbestimmte Zeit im Betrieb gelagert werden, sondern müssen spätestens nach 18 Monaten (Aufbrauch der Restbestände) und 4 Wochen über den Sondermüll entsorgt werden. Neuzulassungen Orvego: Vintec: Ein flüssig formuliertes Peronospora-Fungizid mit einem Kontaktund einem tiefenwirksamen Wirkstoff. Wegen seiner guten Verteilungseigenschaften in der Wachsschicht der Beeren ist der primäre Einsatzzeitpunkt des Mittels das Zeitfenster Abgehende Blüte bis Erbsengröße der Beeren. Ein biologisch wirkendes Trichoderma-Produkt zur Vorbeugung von Esca-Infektionen. Es arbeitet nach dem Prinzip Pilz gegen Pilz und kann jetzt zunächst nur für 120 Tage in der Rebveredlung und in Junganlagen bis zum 4. Standjahr eingesetzt werden. Eine reguläre Zulassung, dann auch für ältere Ertragssanlagen, ist angestrebt. Kein Vertrieb mehr (Diese PSM wurden von den Firmen vorzeitig ausgelistet) Bei diesen PSM besteht zwar noch eine Zulassung (bis s.u.) und sie dürfen auch weiterhin eingesetzt werden, sie werden vom jeweiligen Hersteller aber nicht mehr vertrieben. Luna Privilege: Zulassungsende Universalis: Zulassungsende Galactico: Zulassungsende Forum Star: Zulassungsende Ausgelaufene Zulassungen (Verkauf ist bis 6 Monate nach Zul.-ende noch möglich) Basta: Zulassungsende Anwendungsverbot Eine Neuzulassung ist beantragt. Ordoval: Zulassungsende Anwendungsverbot Eine Anschlusszulassung wird es nicht geben. Ridomil Gold Combi: Zulassungsende Anwendungsverbot Das Nachfolgeprodukt Ridomil Gold MZ ist bereits auf dem Markt. Runner / Gladiator: Zulassungsende Anwendungsverbot Eine Anschlusszulassung wird es nicht geben. Pergado: Zulassungsende Anwendungsverbot Ob es eine Anschlusszulassung geben wird, ist noch ungewiss. Anwendungsverbote Cuprozin flüssig: Seit besteht für dieses PSM ein Anwendungsverbot. Auch die Entsorgungsfrist ist bereits abgelaufen, sodass davon keine Restmengen mehr im Betrieb gelagert sein dürfen. Apollo: Am tritt für dieses PSM ein Anwendungsverbot in Kraft. Bis dahin müssen alle betrieblichen Restmengen aufgebraucht sein. Caprio Top: dito Roundup Ultramax: dito Regalis-Plus-Pack dito. Die Zulassung des Nachfolgeprodukts Regalis Plus, eine Fertigformulierung der beiden bisherigen Einzelkomponenten Regalis und Zitronensäure wird rechtzeitig erwartet
10 PFLANZENSCHUTZMIITTEL für den UMWELTSCHONENDEN Weinbau geeignet bedingt geeignet ungeeignet Peronospora Equation Pro Aktuan Cuprozin progress Fantic F Dithane NeoTec Delan WG Folpan 80 WDG Electis Forum Gold Enervin Forum Star Kupfer-Präparate Profiler Melody Combi Pergado Mildicut Ridomil Gold Combi Orvego Universalis Polyram WG Vino Star Ridomil Gold MZ Sanvino Veriphos Vincare Oidium Collis Cueva Kumar Discus Galileo POL-Sulphur-80 WP Dynali / Vegas Luna Experience Vitisan Flint Netzschwefel Systhane 20 EW Talendo extra Talendo Topas Universalis Vento Power Vivando Cantus Prolectus Scala / Pyrus Switch Teldor Botrytis Melody Combi Insekten und Milben B.T.-Präparate Masai Confidor WG 70 Coragen Envidor Kiron Piretro Verde Micula SpinTor Mimic Para-Sommer RAK 1+2 M Runner / Gladiator Steward - 9 -
11 FUNGIIZIIDE Handelsname Wirkstoff Kosten /100 l Mittel /100 l Basis kg, l/ha PERONOSPORA - kupferfrei Aktuan Cymoxanil + Dithianon 4, g 0,50 Delan WG Dithianon 3,05 50 g 0,20 Dithane NeoTec Mancozeb 2, g 0,80 Electis Zoxamide + Mancozeb 3, g 0,72 Enervin Ametoctradin + Metiram 4, g 1,00 Equation Pro Cymoxanil + Famoxadon 4,73 40 g 0,16 Fantic F Benalaxyl-M + Folpet 3, g 0,60 Folpan 80 WDG Folpet 1, g 0,40 Forum Gold ³ Dimethomorph + Dithianon 4, g 0,48 3 Forum Star Dimethomorph + Folpet 4, g 0,48 Melody Combi 2 Iprovalicarb + Folpet 4, g 0,60 Mildicut Cyazofamid 3, ml 1,00 Orvego Dimethomorph+Ametoctradin 4, ml 0,40 Pergado Mandipropamid + Folpet 4, g 0,80 Polyram WG Metiram 2, g 0,80 Profiler Fluopicolide + Fosetyl-Al 5, g 0,75 Ridomil Gold Combi Metalaxyl + Folpet 4, g 0,60 Ridomil Gold MZ 3 Metalaxyl + Mancozeb 3, g 0,72 3 Sanvino Amisulbrom + Folpet 4,19 95 g 0,38 Universalis 1 Azoxystrobin + Folpet 7, ml 0,80 Veriphos Kaliumphosphonat 3, ml 1,00 Vincare Benthiavalicarb + Folpet 3, g 0,50 Vino Star Dimethomorph + Folpet 3, g 0,50 PERONOSPORA - kupferhaltig Cueva 1 Kupferoktanat 6,43 * 1000 ml 4,00 Cuproxat Kupfersulfat, basisch 6,31 * 500 ml 2,00 Cuprozin progress Kupferhydroxid 3, ml 0,40 Funguran progress Kupferhydroxid 2, g 0,50 ROTER BRENNER 4 und PHOMOPSIS Aktuan Cymoxanil + Dithianon 4, g 0,50 Cuprozin progress 4 Kupferhydroxid 22, ml 2,50 Delan WG Dithianon 4,57 75 g 0,30 Dithane NeoTec Mancozeb 2, g 0,80 Dynali 4 Cyflufenamid+Difenoconazol 2,58 50 ml 0,20 Flint Trifloxystrobin 3,69 15 g 0,06 Folpan 80 WDG Folpet 1, g 0,60 Melody Combi Iprovalicarb + Folpet 4, g 0,60 Polyram WG Metiram 2, g 0,80 Ridomil Gold MZ 4 Metalaxyl + Mancozeb 3, g 0,72 Tridex DG Mancozeb 2, g 0,80 Universalis Azoxystrobin + Folpet 7, ml 0,
12 Form. max. Anw. Bienen Gewässerabstand ohne Vm. mit Vm. Wartezeit Gefahrenbez. Raubmilben Tafeltrauben P 8 35 Xn, N I G 8 49 T, N I G 6 56 Xn, N II G 4 56 Xi,N II G 3 35 N II G 3 28 Xn, N I G 3 42 Xn, N I G 8 35 Xn, N I G 3 35 Xn, N I G 3 35 Xn, N I G 5 28 Xn, N II F II F 3 35 Xn, N II G 3 28 Xn, N I G 6 56 Xi, N II G 2 28 Xi, N I G 3 35 Xn, N I G 2 28 Xn, N II G 4 28 Xn, N II F 3 35 Xn, N I F II G 6 35 Xn, N II G 3 35 Xn, N I F N II F 2 21 N II F 7 21 T, N I P 4 21 Xn, N I P 3 35 Xn, N I F 3 - T, N I G 3 49 T, N I G 3/4 56 Xn, N II F I G 3 35 Xi, N I G 3 35 Xn, N I G 3 28 Xn, N II G 2 56 Xi, N II G 2 28 Xn,N II G 3/4 - Xn, N II F 3 35 Xn, N I
13 FUNGIIZIIDE Handelsname Wirkstoff Kosten /100 l Mittel /100 l Basis kg, l/ha OIDIUM - anorganisch Kumulus WG Schwefel 2,02 3,60 Thiovit Jet Schwefel 1,79 3,60 Netzschwefel Stulln Schwefel 1,79 5,00 POL-Sulphur-80 WG Schwefel 4,00 POL-Sulphur-80 WP Schwefel 4,00 Cueva 1 Kupferoktanat 6,43 * 1000 ml 4,00 OIDIUM - organisch Collis Kresoxim-methyl + Boscalid 2,53 40 ml 0,16 Discus Kresoxim-methyl 3,14 15 g 0,06 Dynali Cyflufenamid+Difenoconazol 2,58 50 ml 0,20 Flint Trifloxystrobin 3,69 15 g 0,06 Galileo Tetraconazole 75 ml 0,30 Kumar Kalium-Hydrogencarbonat 8, g 2,00 Luna Experience Fluopyram + Tebuconazol 2,49 31 ml 0,125 Systhane 20 EW Myclobutanil 1,37 15 ml 0,06 Talendo Proquinazin 2,79 25 ml 0,10 Talendo extra Proquinazin + Tetraconazole 2,45 25 ml 0,10 Topas Penconazol 1,25 20 ml 0,08 Universalis 1 Azoxystrobin + Folpet 7, ml 0,80 Vegas Cyflufenamid 2,64 30 ml 0,12 Vento Power Quinoxyfen + Myclobutanil 2, ml 0,40 VitiSan Kalium-Hydrogencarbonat 2,69 * 750 g 3,00 Vivando Metrafenone 2,07 20 ml 0,08 BOTRYTIS Cantus Boscalid 12,28 75 g 0,30 Melody Combi 2 Iprovalicarb + Folpet 4, g 0,60 Prolectus Fenpyrazamine 9,83 75 g 0,30 Pyrus Pyrimethanil 8, ml 0,625 Scala Pyrimethanil 8, ml 0,50 Switch Fludioxonil + Cyprodinil 9,89 60 g 0,24 Teldor Fenhexamid 10, g 0,40 ESSIGFÄULE (durch Lockerung des Stielgerüstes) Gibb 3 5 Gibberellinsäure 124, Tabl./ha SCHWARZFÄULE Dynali Cyflufenamid+Difenoconazol 2,58 50 ml 0,20 Enervin Ametoctradin + Metiram 4, g 1,00 Flint Trifloxystrobin 3,69 15 g 0,06 Luna Experience Fluopyram + Tebuconazol 2,49 31 ml 0,125 Polyram WG Metiram 2, g 0,80 Systhane 20 EW Myclobutanil 1,37 15 ml 0,06 Topas Penconazol 1,25 20 ml 0,08 Universalis Azoxystrobin + Folpet 7, ml 0,
14 Form. max. Anw. Bienen Gewässerabstand ohne Vm. mit Vm. Wartezeit Gefahrenbez. Raubmilben Tafeltrauben G 8 56/28 - II G 8 56/28 - II G 8 56/28 - II G 8 56/28 - II P 8 56/28 - III F N II F 3 28 Xn, N I G 3 35 Xn, N I F I G 3 35 Xi, N I F 3 28 N II P III F 3 14 Xn II F 4 28 Xn, N I F 4 28 Xn, N I F 3 28 Xn, N II F 4 35/28 Xi, N I F 3 35 Xn, N I F 2 21 Xn, N I F 4 28 Xi I P III F 3 28 N I G 1 28 N I G 4 28 Xn, N II G 1 14 N I F 2 21 N I F I G 2 21 Xi, N I G 2 21 N I Tabl I F I G 3 35 N II G 3 35 Xi, N I F 3 28 Xn II G 6 56 Xi, N II F 4 28 Xn, N I F 4 35/28 Xi, N I F 3 35 Xn, N I
15 IINSEKTIIZIIDE Handelsname Wirkstoff Kosten /100 l Mittel /100 l Basis kg, l/ha TRAUBENWICKLER Coragen Chloantraniliprole 7,54 17,5 ml 0,07 Dipel ES Bacillus thuringiensis 11, ml 0,50 XenTari Bacillus thuringiensis 6, g 0,40 Mimic Tebufenozid 3,73 50 ml 0,20 Pireto Verde Pyrethrine 8,06 * 160 ml 0,64 SpinTor Spinosad 5,59 10 ml 0,04 Steward Indoxacarb 4,82 12,5 g 0,05 RAK 1+2 M Pheromon 178, Ampullen /ha SPINNMILBEN Envidor Spirodiclofen 8,68 40 ml 0,16 Kiron Fenpyroximat 14, ml 0,60 Masai Tebufenpyrad 10,17 25 g 0,10 Micula (u.a.) Rapsöl 14,90 * 2000 ml 8,00 Para-Sommer (u.a.) Paraffinöl 4, ml 4,00 KRÄUSELMILBEN Micula Rapsöl 14,90 * 2000 ml 8,00 GRÜNE REBZIKADE Kiron Fenpyroximat 14, ml 0,60 Steward Indoxacarb 4,82 12,5 g 0,05 RHOMBENSPANNER / SPRINGWURM Mimic Tebufenozid 3,73 50 ml 0,20 SpinTor Spinosad 5,59 10 ml 0,04 Steward Indoxacarb 4,82 12,5 g 0,05 OHRWURM SpinTor Spinosad 5,59 10 ml 0,04 Steward Indoxacarb 4,82 12,5 g 0,05 DROSOPHILA - ARTEN SpinTor Spinosad 5,59 10 ml 0,04 THRIPSE (in Ertragsanlagen) Confidor WG 70 Imidacloprid 6,43 10 g 0,04 SpinTor Spinosad 5,59 10 ml 0,04 THRIPSE (in Junganlagen ohne Ertrag) Confidor WG 70 Imidacloprid 6,43 10 g 0,04 SCHILDLAUS / REBLAUS (in Ertragsanlagen) Confidor WG 70 Imidacloprid 6,43 10 g 0,
16 Form. max. Anw. Bienen Gewässerabstand ohne Vm. mit Vm. Wartezeit Gefahrenbez. Raubmilben Tafeltrauben F 1 42 N I F 2 / 2 2 Xi I G 3 / I F 2 / 2 21 Xi, N I F III B F 4 14 N I B G 2 14 Xn, N I F I F 1 14 Xn, N II B F 1 35 Xn, N I P 1/1 14/21 Xn, N II F I F 1 - N I F I F 1 35 Xn, N I G 2 14 Xn, N I F 1 / 2 - Xi, N I F 1 / 2 14 N I B G 1 / 2 14 Xn, N I F 2 14 N I B G 1 14 Xn, N I F 2 14 N I B G 1 35 Xn, N I B F 2 14 N I B G 2 - Xn, N I B G 1 35 Xn, N I B
17 LEGENDE der Fungizid- und Insektizid-Tabellen Seiten Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. 1 : Kombi-Präparat gegen Peronospora und Oidium. 2 : Kombi-Präparat gegen Peronospora und Botrytis. 3 : Nicht in der Abschlussspritzung möglich, da nur max. Basisaufwand x 3 zugelassen ist. 4 : Nur gegen Roter Brenner, keine Zulassung gegen Phomopsis. 5 : Gibb 3: Nur in den Burgundersorten und Portugieser. Regalis: In allen Sorten zulässig, aber Sortenempfehlung des Herstellers beachten. Beide Mittel zur Vollblüte (BBCH 65) mit 400 l/ha nur in die Traubenzone applizieren. 6 : Kosten der Traubenzonen-Spritzung pro Hektar. : Sonderregelungen bei allen Netzschwefel-Produkten bzgl. der Dosierung Spalte 3: Preise sind hier jeweils als /kg PSM angegeben Spalte 4: ist für jede Anwendung separat umzurechnen Spalte 5: Basis = 3,6 kg/ha; ES 61= 4,8 kg/ha; ES 71= 2,4 kg/ha; ES 75 = 3,2 kg/ha Netzschwefel-Stulln: 8 x 5,0 kg/ha (mit max l/ha) POL-Sulphur-80 : 8 x 4,0 kg/ha (mit max l/ha) Spalte 3 Die Preise beziehen sich jeweils auf 100 Liter einfach konzentrierter Spritzbrühe incl. MwSt. : Preis stand bei Drucklegung noch nicht fest. * : Preis von % (= durchschnittliche Preiserhöhung) Spalte 4 Alte Berechnungsart: Konzentration in % (siehe Seite 19). Spalte 5 Neue Berechnungsart: Basisaufwand in kg bzw. l/ha (siehe Seite 19). Spalte 6 Formulierung: P = Pulver, G = Granulat, F = flüssig. Spalte 7 Maximale Anwendungen pro Vegetationsperiode laut Zulassung. Traubenwickler: 2/2 bedeutet: 2x Heuwurm 2x Sauerwurm. Spinnmilben: 1/1 bedeutet: 1x Frühjahr-Anwendung 1x Sommer-Anwendung Rhombenspanner / 1/2 bedeutet: 1x gegen Rhombenspanner Springwurm 2x gegen Springwurm Roter Brenner / 3/4 bedeutet: 3x gegen Roter Brenner Phomopsis 4x gegen Phomopsis Spalte 8 Wartezeiten können bei Kelter- und Tafeltrauben unterschiedlich sein. 35 / 28 bedeutet: 35 Tage bei Keltertrauben, 28 Tage bei Tafeltrauben Spalte 9 Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV: T: giftig, Xn: gesundheitsschädlich, Xi: reizend, N: umweltgefährlich. Spalte 10 I : nicht schädigend für Raubmilben II : schwach schädigend für Raubmilben III : schädigend für Raubmilben Spalte 11 B1 : bienengefährlich - : nicht bienengefährlich (B4) Spalte 12 Beim Einsatz von nicht verlustmindernder Technik (ohne Vm) muss der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern eingehalten werden (z.b.: 15m), bzw. das Mittel darf dort nicht eingesetzt werden ( - ). Spalte 13 Beim Einsatz von Verlust mindernder Technik (mit Vm.) kann der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern verringert werden. Genauere Ausführungen auf den Seiten 33 und 34. Spalte 14 + : zugelassen, - : nicht zugelassen für den Einsatz in Tafeltrauben
18 HERBIIZIIDE Auszug aus der Liste der zugelassenen Weinbau-Herbizide Handelsname Kosten /ha Aufw. kg,l/ha max. Anw. Wartezeit Form Standjahr Gefahrenbez Bienen Vorauflaufmittel Katana 43,79 0, G N - Katana Duo 37,13 0, G N - Vorox F 71,21 0, G T, N - Abbrenner Basta 28,20 0, F Xn - Systemische Wirkung Dominator Neotec 10,09 * 1, F - - Roundup Power fl. 9,01 0, F N - Wuchsstoffe U 46 M-Fluid 7,33 0, F Xn, N - Entfernung von Stocktrieben Shark 13,52 0,2/0,1* 3. 1/2* - F Xi, N - Quickdown 2,03 0, F Xi, N - Aufwand und Kosten: Diese Werte beziehen sich nur auf die Unter-Stock-Behandlung. Dies entspricht 20 % einer Ganzflächen-Behandlung. Systemische und wuchsstoffhaltige Herbizide: Mittel dieser WS-Klassen dürfen nicht auf grüne Rebteile gelangen. Sie dürfen nicht während der Rebblüte eingesetzt werden. Katana: Bei Unter-Stock-Behandlung: Anwendung April - Juni. Bei Ganzflächen-Behandlung: Anwendung Mai - Juni. Katana Duo: Vorox F: Basta: Shark: Ouickdown: Fertigformulierung aus dem Katana-Wirkstoff und Glyphosat. Nur für die Unter-Stock-Behandlung zugelassen. Bei Keltertrauben nur in Junganlagen zugelassen. Bei Tafeltrauben ist der Einsatz auch in Ertragsanlagen zulässig. Nur für die Unter-Stock-Behandlung zugelassen. Für die Anwendung ist der Einsatz eines Spritzschirms vorgeschrieben. Darf nur in Silvaner, Morio Muskat, Schwarzriesling, Chardonnay und in den Burgundersorten eingesetzt werden. Spritzschirm ist vorgeschrieben. Einzelstock-Behandlung und Bandspritzung sind möglich. *: Bei 2-maliger Anwendung/Jahr: Aufwandmenge = 0,1 l/ha. Darf nur in den Sorten Riesling und Dornfelder eingesetzt werden. Spritzschirm oder abtriftmindernde Düsen sind vorgeschrieben. Einzelstock-Behandlung und Bandspritzung sind möglich
19 *: Nach Herstellerangaben, keine Gewähr für die Richtigkeit SCHÜTTGEWIICHTE DER GRANULATE Da eine exakte Dosierung der Pflanzenschutzmittel die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Pflanzenschutzmaßnahme ist, muss schon beim Ansetzen der Spritzbrühe größten Wert auf Genauigkeit gelegt werden. Während sich flüssig formulierte Pflanzenschutzmittel völlig unproblematisch mit einem Messbecher dosieren lassen, müssen Produkte in Pulver-, bzw. Granulat-Form mit einer Waage bemessen werden. Dies ist aufwendiger und, wegen der möglichen Staubentwicklung, auch gesundheitsgefährdend. Die u.a. Tabelle, in der alle zugelassenen, WG-formulierten PSM aufgeführt sind, ermöglicht es Ihnen jetzt, auch Granulate mit einem Messbecher exakt zu dosieren. Pulverförmige PSM wurden nicht mit aufgenommen, da bei diesen eine zu große Spannbreite auftreten kann, je nachdem wie stark das Pulver bei der Lagerung, dem Transport oder beim Umfüllen komprimiert wurde. Bei Granulaten sind die Abweichungen gering, dennoch wird von den Herstellern darauf hingewiesen, dass zwischen einzelnen Chargen Schwankungen auftreten können und deshalb für die Richtigkeit keine Garantie übernommen wird. Überprüfen Sie deshalb die u.a. Angaben bei jedem Mittel vor der ersten Anwendung durch Nachwiegen. Umrechnung der Pflanzenschutzmittel (PSM) von Gewicht auf Volumen PSM 100 g PSM entsprechen* PSM-Konz. (alte Rechenart) PSM-Aufwand pro 100 l Wasser Cantus 145 ml 0,075 % 109 ml Delan WG 175 ml 0,050 % 88 ml Discus 168 ml 0,015 % 25 ml Dithane NeoTec 182 ml 0,200 % 364 ml Electis 155 ml 0,180 % 279 ml Enervin 170 ml 0,250 % 425 ml Equation Pro 170 ml 0,040 % 68 ml Fantic F 120 ml 0,150 % 180 ml Flint 200 ml 0,015 % 30 ml Folpan 80 WDG 156 ml 0,100 % 156 ml Forum Gold 163 ml 0,120 % 196 ml Forum Star 163 ml 0,120 % 196 ml Melody Combi 179 ml 0,150 % 279 ml Netzschwefel (VB) 111 ml 0,600 % 666 ml Netzschwefel (NB) 111 ml 0,200 % 222 ml Polyram WG 175 ml 0,200 % 350 ml Profiler 185 ml 0,188 % 348 ml Sanvino 130 ml 0,095 % 124 ml Steward 140 ml 0,0125 % 18 ml Switch 200 ml 0,060 % 120 ml Teldor 230 ml 0,100 % 230 ml Tridex DG 156 ml 0,200 % 312 ml Vincare 146 ml 0,125 % 183 ml VinoStar 147 ml 0,125 % 184 ml
20 PFLANZENSCHUTZMIITTELAUFWAND Seit einigen Jahren werden in den Gebrauchsanweisungen die Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel nicht mehr in % Konzentration (z.b. Netzschwefel 0,2%), sondern in kg, bzw. l/ha (z.b. Netzschwefel 0,8 kg/ha) angegeben. Zwar können mittlerweile viele Winzer mit dieser neuen Form arbeiten, unproblematischer und nach wie vor in der Praxis weiter verbreitet sind aber die alten Angaben zum Spritzmittelaufwand. Aus diesem Grund verwenden wir in unseren Empfehlungen neben der neuen, offiziellen Form (Seite 10, 12 u. 14, Spalte 5) weiterhin auch die alte Form der Angabe zum Mittelaufwand (Spalte 4). Aber egal nach welcher Methode der PSM-Aufwand berechnet wird, beide Formen müssen, wie das Beispiel in der Tabelle zeigt, immer zu einem identischen Ergebnis führen!!! Alte Berechnung Bei der alten Berechnungsform geht man von einer festgelegten Brühekonzentration aus, die über die gesamte Spritzsaison unverändert bleibt. Da mit dem Wachstum der Reben die auszubringende Brühemenge stetig zunimmt, wird damit automatisch auch die ausgebrachte Mittelmenge/ha gesteigert. Alte Aufwandsempfehlung: z.b. Netzschwefel 0,2% Neue Berechnung Bei der neuen Berechnungsform wird nicht mehr eine bestimmte Wassermenge zugrunde gelegt, sondern nur noch die auszubringende Mittelmenge zum jeweiligen Entwicklungsstadium der Rebe angegeben. Diese Mittelmenge kann dann theoretisch mit jeder beliebigen Wassermenge ausgebracht werden, also z.b. von der ersten bis zur letzten Spritzung mit jeweils 600 Liter/ha. Diese Brühe ist dann aber von einer zur anderen Spritzung stärker konzentriert, da darin jeweils eine höhere Mittelmenge aufzulösen ist. Dabei wird in der Gebrauchsanleitung des Spritzmittels dann nur noch der so genannte Basisaufwand angegeben. Diese Mengenangabe stellt die zur Austrieb-Spritzung notwendige Mittelmenge dar. Mit fortschreitendem Wachstum ist dieser Basiswert jeweils mit einem entsprechenden Faktor zu multiplizieren (siehe Tabelle unten). Dadurch wird der PSM-Aufwand von Spritzung zu Spritzung gesteigert und so ebenfalls dem jeweiligen Entwicklungsstand der Rebe angepasst. Neue Aufwandsempfehlung: z.b. Netzschwefel Basisaufwand 0,8 kg/ha Berechnung alt Berechnung neu Wasseraufwand l/ha Spritzung 0,2% = 200g/100 l 0,8 kg/ha Basisaufwand (BBCH-Code) 1-fach 2-fach 3-fach Aufwand Aufwand konz. konz. konz. kg/ha Faktor kg/ha Austrieb (01-13) ,8 1 0,8 erste Vorblüte (13-53) ,8 1 0,8 zweite Vorblüte (55-63) ,6 2 1,6 abgehende Blüte (65-69) ,0 2,5 2,0 zweite Nachblüte (71-73) ,4 3 2,4 dritte Nachblüte (75-77) ,2 4 3,2 Abschluss (79-81) ,2 4 3,2-19 -
21 ANTII - RESIISTENZMANAGEMENT Moderne Pflanzenschutzmittel sind heute Spezialisten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Schadpilzen. Sie sind i.d.r. sehr sicher in ihrer Wirkung, da sie gezielt an einer ganz spezifischen Stelle in den Stoffwechselkreislauf des zu bekämpfenden Pilzes eingreifen und dort eine schnelle und effiziente Reaktion auslösen. Wir sprechen daher bei diesen Wirkstoffen von spezifischen Wirkstoffen. Siehe dazu auch die Ausführungen Seite 22. Neben dem Vorteil einer hohen Wirksamkeit haben diese Wirkstoffe aber auch alle gemeinsam, dass sie einem hohen Resistenzrisiko unterliegen, was innerhalb kurzer Zeit zu einer erheblichen Minderwirkung, bis hin zur völligen Unwirksamkeit des eingesetzten Mittels führen kann. Um diesem Risiko vorzubeugen, bzw. es zu minimieren, muss ein regelmäßiger Wirkstoffwechsel erfolgen. Wirkstoffgruppen Viele der heute zugelassenen Wirkstoffe besitzen zwar eine unterschiedliche chemische Struktur, greifen dennoch aber an derselben Stelle in den Stoffwechselkreislauf des Pilzes ein. Daher werden die Wirkstoffe analog ihrer Wirkungsweise in Wirkstoffgruppen (WSG) zusammengefasst. Der Wechsel von Mitteln innerhalb einer solchen Gruppe bringt keinerlei Effekt hinsichtlich einer Resistenzvorbeugung, sondern nur ein Wechsel der Gruppen untereinander. Wirkstoffwechsel Will man z.b. bei der Oidium-Bekämpfung der Resistenz-Bildung durch einen Wirkstoffwechsel vorbeugen, so nützt es also nichts Collis, Discus und Flint im Wechsel einzusetzen, da Sie alle zu der Gruppe der Strobilurine (WSG: E) gehören. Wogegen aber z.b. der Wechsel zwischen den Mitteln Flint (WSG: E), Talendo (WSG: F) und Vivando (WSG: I) einen echten Wirkstoffwechsel darstellt. Hierbei handelt es sich nämlich nicht nur um einen Wechsel der Wirkstoffe, sondern um einen Wechsel der Wirkstoffgruppen. Tabelle In der nebenstehenden Tabelle sind alle resistenzgefährdeten Fungizide aufgelistet und nach Wirkstoffgruppen zusammengefasst. Neben dem Handelsnamen (Spalte 2) sind immer alle Wirkstoffe, spezifische mit einer hohen Resistenzgefahr (Spalte 3 und 4) sowie unspezifische mit einer geringen Resistenzgefahr (Spalte 5), aufgeführt. Die spezifischen Wirkstoffe sind immer einer Buchstaben- und Farbkennung (Spalte 1) zugeordnet um schnell und einfach feststellen zu können, mit welchen anderen Produkten eine Kreuzresistenz besteht. So besteht z.b. bei Equation Pro Resistenzgefahr sowohl in der Aktuan- Gruppe (WSG: J) als auch bei den Strobilurinen (WSG: E). Die nicht farblich gekennzeichneten Mittel (weiß unterlegt) wie z.b. Vivando gehören jeweils einer eigenen WSG an, sodass beim Einsatz dieser Mittel nicht auf Kreuzresistenzen geachtet werden muss. Maximale Anwendung pro Saison Die laut Zulassung maximale Anwendungszahl der Mittel entnehmen Sie den Tabellen Seite 11, 13 u. 15, Spalte 2. Wir empfehlen darüber hinaus aber, aus Gründen der Resistenzvorbeugung, die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anzahl der Anwendungen (*) nicht zu überschreiten. Bekanntermaßen besteht bei den Bortytiziden die höchste Resistenzgefährdung, sodass diese max. 1x pro Saison eingesetzt werden dürfen. Oidium- Fungizide sollen nicht öfter als 2x, und Peronospora-Fungizide max. 3x pro Saison zum Einsatz kommen
22 WSG Handelsname Spezifischer Wirkstoff Spezifischer Wirkstoff Unspezifischer Wirkstoff BOTRYTIS A Cantus Boscalid Scala Pyrimethanil B Pyrus Pyrimethanil C Switch Cyprodinil Fludioxonil D Prolectus Fenpyrazamine Teldor Fenhexamid *(max. 1x pro Saison) OIDIUM *(max. 2x pro Saison) A Collis Kresoxim-methyl Boscalid Discus Kresoxim-methyl E Flint Trifloxystrobin Universalis Azoxystrobin Folpet Talendo Proquinazid F Talendo extra Proquinazid Tetraconazol Vento Power Quinoxyfen Myclobutanil Galileo Tetraconazol Systhane 20 EW Myclobutanil G Topas Penconazol A Luna experience Tebuconazol Fluopyram Dynali Difenoconazol Cyflufenamid H Vegas Cyflufenamid I Vivando Metrafenone PERONOSPORA *(max. 3x pro Saison) J Aktuan Cymoxanil Dithianon Equation Pro Cymoxanil Famoxadone E Universalis Azoxystrobin Folpet Forum Gold Dimethomorph Dithianon Forum Star Dimethomorph Folpet K VinoStar Dimethomorph Folpet Melody Combi Iprovalicarb Folpet Pergado Mandipropamid Folpet Vincare Benthiavalicarb Folpet Fantic F Benalaxyl-M Folpet L Ridomil G Combi Metalaxyl-M Folpet Ridomil G MZ Metalaxyl-M Mancozeb M Mildicut Cyazofamid Sanvino Amisulbrom Folpet O Enervin Ametoctradin Metiram K Orvego Ametoctradin Dimethomorph P Electis Zoxamide Mancozeb Q Pofiler Fluopicolide Fosetyl-Al
23 EIINSTUFUNG DER WIIRKSTOFFE Die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel unterliegen ganz unterschiedlichen Wirkmechanismen, was sich ganz erheblich auf deren Resistenzgefährdung, Wirkungssicherheit, Wirkungsdauer und nicht zuletzt auch auf den Preis auswirkt. Um diese Zusammenhänge besser zu verstehen und die Einstufung der Pflanzenschutzmittel transparenter zu gestalten, muss man sie verschiedenen Gruppen zuteilen. Kontakt-Wirkstoffe wirken über den direkten Kontakt mit dem auskeimenden Pilz auf der Blattoberfläche, also bevor die Pilzhyphe in das Blatt einwachsen kann. Deshalb müssen Kontakt-Fungizide schon bereits vor einer Infektion auf der Rebe vorhanden sein. Da sie nicht in der Pflanze verlagert werden, reißt beim Wachstum der Spritzbelag auf und ungeschützte Bereiche treten auf. Deshalb sollten beim Einsatz dieser Mittel die Spritzintervalle nicht über Tage ausgedehnt werden, in wüchsigen Phasen sogar nur maximal 8 Tage betragen. Mittel mit Kontaktwirkung gehören zu den preiswertesten Produkten. Systemische Wirkstoffe Sie wirken nicht nur an der Gewebeoberfläche, sondern sind auch in der Lage in das Gewebe einzudringen und sich dort zu verlagern. Einige Mittel lösen und verteilen sich nur in der äußeren Wachsschicht, andere dringen tiefer in das Pflanzengewebe ein und können dort mit dem Saftstrom weiter transportiert werden. Teilsystemische Wirkstoffe verlagern sich nur in der direkten Umgebung, z.b. von der Blattspreite zu den Blatträndern oder translaminar, also von der Blattoberseite zur Blattunterseite und umgekehrt. Vollsystemische Wirkstoffe werden vollständig von der Pflanze aufgenommen und mit dem Saftstrom in Richtung Triebspitze transportiert. Dadurch können sie auch den Zuwachs schützen. Kurativ-Wirkstoffe Durch das Eindringen in das Pflanzengewebe sind systemische, bzw. teilsystemische Mittel in der Lage, den bereits eingewachsenen Pilz auch noch dort anzugreifen. In diesem Fall spricht man von einer kurativen oder heilenden Wirkung. Diese Kurativleistung darf aber nicht überschätzt werden, sie liegt bei maximal 1-2 Tagen. Das bedeutet, spätestens 1-2 Tage nach der Infektion muss die Applikation des entsprechenden Mittels erfolgt sein. Resistenzgefährdung Bei der Einstufung der einzelnen Mittel hinsichtlich ihrer Resistenzgefährdung muss man sich das Eingreifen des Wirkstoffes in den Stoffwechsel des Schadpilzes etwas genauer ansehen. Die Gefahr der Resistenzbildung ist nämlich nicht bei allen Mitteln gleich groß. Man unterscheidet zwischen Wirkstoffen mit einem spezifischen und solchen mit einem unspezifischen Wirkungsmechanismus. Spezifische Wirkstoffe Sie greifen i.d.r. nur an einer bestimmten Stelle in den Stoffwechselkreislauf des Pilzes ein. Die Wirkung dieser Stoffe ist zwar hoch effizient, allerdings kann sich der Pilz relativ schnell durch Resistenzbildung dagegen wehren. Die Folge, die Wirksamkeit lässt nach. Beim Einsatz spezifischer WS muss ein konsequenter WS-Wechsel beachtet werden. Unspezifische Wirkstoffe Diese Stoffe greifen an mehreren Stellen in den Stoffwechsel der Pilze ein. Auf diesen Angriff kann der Pilz nur sehr schwer reagieren, weshalb diese Wirkstoffe kaum einer Resistenzgefahr unterliegen. Alle Kontakt-Fungizide wirken unspezifisch und können deshalb ohne Probleme mehrfach hintereinander eingesetzt werden
24 PERONOSPORA Lebensweise Peronospora überwintert als Winterspore im abgefallenen Reblaub auf dem Boden. Im Frühjahr, nach der Keimung, werden die Sporen durch Regen und Wind auf die Reben transportiert. Voraussetzung für diese Primärinfektion ist ein gut durchfeuchteter Boden und ein darauf niedergehender Starkregen etwa ab dem 6-Blatt-Stadium der Rebe. Die weitere Ausbreitung innerhalb der Laubwand nennt man Sekundärinfektion. Dazu müssen über 4 Stunden während der Dunkelphase (nachts) mindestens 12 C und ausreichend Feuchtigkeit vorhanden sein. Es muss aber nicht regnen, starke Taubildung reicht dafür schon aus. Der Pilz wächst an der Pflanzenoberfläche zu den Spaltöffnungen hin, dringt dort in die Pflanze ein und beginnt das Gewebe von innen heraus zu zerstören. Nach Ablauf der Inkubationszeit (je nach Temperatur 4 12 Tage) wird auf der Blattoberseite ein Ölfleck sichtbar und unter den o.g. Bedingungen wächst auf der Blattunterseite der Pilz aus den Spaltöffnungen als weißer Pilzrasen wieder aus. Von dort werden die Sporen für die weitere Verbreitung freigesetzt und der Kreislauf schließt sich. Während beim Gescheins-Befall Symptome und Krankheitsverlauf identisch sind, trocknen befallene Trauben lediglich zu sog. Lederbeeren ein, ohne dass darauf ein Pilzrasen sichtbar wird. Bekämpfung Spaltöffnungen, die Eintrittspforten der Peronospora, befinden sich an allen grünen Pflanzenteilen, also auf der Beerenhaut, an den Trieben und an den Blättern - dort aber ausschließlich auf der Blattunterseite. Eine gute Applikation die alle Pflanzenteile einschließlich der Blattunterseite abdeckt, ist also für einen Bekämpfungserfolg besonders wichtig. Wirkungsweise der Mittel Zur Bekämpfung der Peronospora steht eine große Zahl von Fungiziden zur Verfügung, die sich aber in ihrer Wirkungsweise, ihrer Wirkungsdauer und damit auch in ihrem Anwendungszeitpunkt stark unterscheiden. Kontakt-Fungizide Delan, Dithane NeoTec, Folpan, Polyram und die Cu-Präparate sind reine Kontaktfungizide. Sie müssen vor einer Infektion ausgebracht werden. Je nach Zuwachs der Reben liegt die Wirkungsdauer der Kontaktfungizide bei 6 bis maximal 12 Tagen. Tiefenwirksame und Kurativ-Fungizide Dazu gehören alle übrigen zugelassenen Mittel. Sie sind i.d.r. hochpreisiger und haben eine längere Wirkungsdauer von Tagen. Kurativ-Fungizide wirken am Blatt auch noch bis zu 48 Stunden nach einer Infektion, allerdings nimmt die Kurativleistung der Mittel in diesem Zeitfenster sehr schnell ab. An der Traube wirkt kein Mittel kurativ. Systhemische wirkende Fungizide Das sind alle Fungizide mit dem Wirkstoff Phosphorige Säure. Dazu gehört v.a. das Mittel Veriphos, aber auch, allerdings mit einem deutlich geringeren WS-Anteil, die beiden Produkte Profiler und Mildicut. Phosphorige Säure wird nach der Applikation mit dem Saftstrom in die Triebspitze der Rebe verlagert. Damit wird dann zwar auch der Zuwachs geschützt, der Wirkstoff aber auch stark verdünnt. Dadurch ist die Wirkungsdauer dieser Mittel (Ausnahme Profiler) mit denen, von Kontaktfungiziden vergleichbar. Welches das jeweils beste Mittel ist, ist abhängig von Dingen wie Befallsdruck, Spritzintervall und Preis. Beim Einsatz eines Kurativ-Fungizides ist auf einen konsequenten Wirkstoff- bzw. Wirkstoffgruppenwechsel zu achten. (Siehe Ausführungen Seite 20 und 21)
25 OIIDIIUM Lebensweise Oidium überwintert als Pilzmycel in den Winteraugen der Rebe. Mit dem Austrieb beginnt auch das Myzel zu wachsen und besiedelt so schon das erste Grün. Bei einem starken Befall entstehen daraus die sogenannten Zeigertriebe, verkümmerte Triebe die komplett mit einem grauen Pilzmycel überzogen sind und schon frühzeitig einen hohen Infektionsdruck anzeigen. Bei normalem Infektionsdruck aber, wächst der Pilz zunächst unsichtbar mit und kann so alle grünen Rebteile besiedeln, lange bevor dies für den Praktiker optisch zu erkennen ist. Wenn der Pilzrasen dann erst einmal zu sehen ist, ist es für eine wirksame Bekämpfung meist schon zu spät. Der Pilzrasen von Oidium entwickelt sich gut sichtbar auf der Beerenhaut, am Trieb und auf der Blattoberseite. Er ist grau, abwischbar und entwickelt einen modrigen Geruch. Ideal für die Entwicklung des Pilzes sind heiße Tage und kühle Nächte mit Taubildung. Regen und Kälte hemmen das Pilzwachstum. Bekämpfung Da Oidium über längere Zeit hinweg unsichtbar für den Winzer an der Rebe wachsen kann, ist es wichtig das Gefährdungspotenzial abzuschätzen und mit den Behandlungen frühzeitig zu beginnen. Die Oidium-Bekämpfung muss mit allen zugelassenen Fungiziden stets protektiv (vorbeugend) erfolgen, da keines der Mittel für einen kurativen Einsatz geeignet ist. Selbst wenn endlich die lange erwartete Zulassung des Kurativmittels Karathane Gold einmal vorliegen wird, bleibt die Bekämpfung weiter problematisch. Oberstes Gebot muss es sein, frühzeitig mit der Oidium-Bekämpfung zu beginnen und die Wahl des richtigen Mittels in Abhängigkeit vom Befallsdruck, sowie angepasste Spritzintervalle und ein konsequenter Wirkstoffwechsel. Mittelwahl Die schwächsten Mittel sind Netzschwefel und die Azole Topas und Systhane. Netzschwefel eignet sich v.a für die ersten Spritztermine, da hier noch eine höhere Dosierung möglich, und somit eine gute Nebenwirkung gegen Milben zu erzielen ist. Azole sollten nur bei der letzten Spritzung eingesetzt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Gefahr der Resistenzbildung geringer ist und zum Vegetationsende hin die Oidium-Gefahr deutlich abnimmt. Höchste Gefahr besteht dagegen während der Blüte und in den Phasen des stärksten Zuwachses, also von der letzten Vorblütespritzung bis zum Traubenschluss. In dieser Zeit müssen die neueren organischen Fungizide zum Einsatz kommen. Anti-Resistenz-Strategie Wie auf den Seiten 20 und 21 beschrieben, ist auch bei der Oidium-Bekämpfung ein konsequenter Wechsel der WS-Gruppen absolut wichtig. Um Resistenzen vorzubeugen sollte in der Spritzfolge jede Gruppe (siehe Farb- und Buchstabenkennung der ersten Spalte der Tabelle Seite 21) nur max. zweimal pro Saison zur Anwendung kommen. Strobilurin-Resistenz Dass die Strobilurine (WS-Gruppe E) einer hohen Resistenzgefahr unterliegen, ist schon lange bekannt. Mittlerweile lassen sich schon in nahezu allen Weinbaugebiete resistente Oidium-Stämme nachweisen, was die Klage vieler Winzer über schlechte Wirkungsgrade der Strobilurine schlüssig erklärt. Erste Resistenzen-Opfer sind die Mittel Universalis und Cabrio Top, die beide mittlerweile aus dem Vertrieb genommen wurden. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten und um die Wirksamkeit der Strobilurine auch für die Zukunft zu erhalten, sind folgende Antiresistenz-Regeln unbedingt zu beachten: Maximal 2 Strobilurin-Spritzungen pro Saison Kein Strobilurin-Einsatz während der Blüte Keine Blockspritzungen (Strobilurin-Spritzungen in direkter Folge) Mindestens 2 Alternativ-Mittel zwischen den Strobilurin-Einsätzen
26 BOTRYTIIS Botrytis ist ein typischer Schwächeparasit, der nur abgestorbenes, bzw. verletztes Gewebe besiedeln kann. Gesundes Gewebe kann den Pilz gut abwehren, ist aber trotzdem ebenfalls gefährdet, da der Pilz in der Lage ist, auf abgestorbenem Material (z.b. Blüterückstände) Dauermyzel zu bilden und so dort zu lauern. Werden die Bedingungen für den Pilz günstiger, z.b. nach einem Sauerwurmbefall oder beim Weichwerden der Trauben, so kann Botrytis schnell auf diese Bereiche überwachsen und es kommt dann binnen kürzester Zeit zu den bekannten Schäden. Die beste Botrytis-Bekämpfung ist somit zum Einen, die Anfälligkeit der Trauben herabzusetzen (indirekte Bekämpfung), und zum Andern die Ausbreitung von Dauermyzel zu verhindern (direkte Bekämpfung). Indirekte Bekämpfung Dies sind alle weinbaulichen Maßnahmen, die die Vitalität des Pilzes schwächen. N-Düngung: Überhöhte Stickstoffdüngung führt zum Aufweichen der Beerenhaut. Solche Beeren sind weniger widerstandsfähig. Sie können früher und schneller geschädigt werden als dickschalige und abgehärtete Beeren. Laubarbeiten: Fach- und termingerechte Laubarbeiten sorgen für ein rascheres Abtrocknen der Laubwand. Heften, Gipfeln und Entblättern der Traubenzone gewährleisten eine gut belüftete und aufgelockerte Laubwand. Sauerwurm: Traubenwicklerfraß ist eine ideale Eintrittspforte für den Pilz. Deshalb muss v.a. die Sauerwurmbekämpfung konsequent durchgeführt werden. Es ist nur eine sehr geringe Schadschwelle (max. 5%) tolerierbar. Ausdünnen: Ein zu frühes Ausdünnen führt v.a. in nassen Jahren zu verstärktem Dickenwachstum der verbliebenen Trauben, was bei kompakten Sorten zu gegenseitigem Abdrücken der Beeren führt. Der dabei austretenden Saft ist ein idealer Nährboden für Botrytis. Bei derart geschädigten Trauben ist eine chemische Bekämpfung ohne jeden Erfolg. Trauben lockern: Das Teilen bzw. Abstreifen der Trauben, oder auch der Einsatz von Bioregulatoren (Gibb 3, Regalis), lockert die Traubenstruktur auf und vermindert damit die Gefahr von Beerenquetschungen. Direkte Bekämpfung Peronospora-Fungizide mit Botrytis-Nebenwirkung (z.b. folpet- und strobilurinhaltige PSM) bieten bei einem erhöhten Krankheitsdruck keinen ausreichenden Schutz mehr. Nur Spezialbotrytizide leisten dann noch befriedigende Bekämpfungserfolge. Da diese Mittel aber von allen Fungiziden die höchste Resistenzgefährdung besitzen, dürfen sie jeweils maximal nur 1x pro Saison eingesetzt werden (Wirkstoffgruppen beachten, Seite 21). Die hohen Kosten der Mittel lassen sich um bis zu 60% reduzieren, wenn eine gesonderte Spritzung mit nur 2 Düsenpaaren, exakt ausgerichtet auf die Traubenzone, durchgeführt wird. Folgende Spritztermine sind möglich: Abgehende Blüte: Diese Spritzung richtet sich gegen eine erste Ausbreitung, die von besiedelten Blüterückständen und Heuwurmgespinsten ausgehen kann. Traubenschluss: Hierbei besteht die letzte Möglichkeit das Stielgerüst und das Traubeninnere zu schützen. Dieser Spritztermin ist der Wichtigste. Abschluss: Diese Spritzung ist v.a. bei gesunden, lockerbeerigen Trauben sinnvoll. Trauben die sich beim Dickenwachstum beginnen abzudrücken, sind mit dieser Maßnahme aber nicht mehr befriedigend zu schützen. Spätbehandlung: Unter Berücksichtigung der Wartezeit sind Spätbehandlungen noch bis in den September hinein möglich. Da Ziel dabei ist es, den Lesetermin möglichst weit nach hinten schieben zu können (z.b. Eiswein)
27 TRAUBENWIICKLER Mit der Ausdehnung der Verwirrungsmethode RAK auf mittlerweile ca. 95 % der Rheingauer Rebfläche, ist auch die Bedeutung der TW-Bekämpfung scheinbar erheblich gesunken. Dies ist aber selbstverständlich nicht so der Fall, denn nach wie vor gibt es einzelne Gemarkungsteile und Randbereiche sowie große Teile der Hessischen Bergstraße, deren Flächen nicht verwirrt werden. Andererseits kann es natürlich auch innerhalb der RAK- Flächen zu TW-Kalamitäten kommen, was eine Sonderbehandlung mit einem Insektizid notwendig werden lässt. Das Wissen um die Einsatzbedingungen und Wirkungsmechanismen der zugelassenen Insektizide ist daher auch weiterhin für jeden Praktiker wichtig. Bekämpfungszeitpunkt Alle momentan zugelassenen Mittel haben bei frisch geschlüpften Larven die beste Wirkung. Der Wirkstoff sollte also auf der Beere bereits vorhanden sein, wenn die Masse der Traubenwicklerlarven aus den Eiern schlüpft, spätestens aber zum Schlupftermin. Applikationsqualität Da es sich bei allen Mitteln i.d.r. um reine Fraßgifte handelt, müssen sie von den Larven aufgenommen werden um ihre Wirkung zu entfalten. Eine gute Benetzung der gesamten Traube und des Stielgerüstes ist daher unbedingt notwendig. Dies kann nur erreicht werden, wenn jede Zeile von beiden Seiten gründlich benetzt, also jede Gasse befahren wird. Beschreibung der Insektizide Alle Mittel müssen zwar zu Beginn des Larvenschlupfes ausgebracht werden, dennoch ergibt sich aus den unterschiedlichen Wirkungsmechanismen der einzelnen Mittel ein geringer Spielraum um bei den Terminspritzungen gegen die Pilzkrankheiten das jeweils richtige Produkt auszuwählen. Die folgende Auflistung reiht die Insektizide chronologisch nach ihrem optimalen Einsatzzeitpunkt auf: Runner, Gladiator, Coragen Da diese Mittel über eine gewisse ovizide Wirkung verfügen, also auch Ei-Stadien erfassen, liegt deren optimaler Einsatzzeitpunkt kurz nach dem Flughöhepunkt. Die ovizide Wirkung ist aber nur dann gegeben, wenn das Ei direkt von einem Spritztropfen getroffen, bzw. darauf abgelegt wird. Eine gute Applikation ist dafür unbedingte Voraussetzung. Bacillus thuringiensis (BT) BT-Präparate sind reine Fraßgifte. Die Aufnahme des Mittels führt zu einem sofortigen Fraßstopp, der Tod tritt aber erst später ein. Es können also nach der Behandlung weiterhin lebende Larven gefunden werden, diese verursachen aber keinen Schaden mehr. Mimic Ebenfalls ein reines Fraßgift, das bei betroffenen Traubenwicklerlarven eine Beschleunigung der Häutung auslöst. Die Larve häutet sich zu Tode. Der Einsatztermin ist identisch mit dem der BT-Präparate, also unmittelbar zu Beginn des Larvenschlupfes. Steward Breitenwirksames Insektizid mit Zulassung gegen Traubenwickler, Springwurm, Rhombenspanner, Zikaden und Ohrwurm. Da Steward auch eine geringe Wirkung auf ältere Larvenstadien besitzt, v.a. aber wegen seiner guten Zikaden-Wirkung, sollte Steward bevorzugt bei einem späten Termin, bzw. bei der 2. Sauerwurmbek. eingesetzt werden. SpinTor, Piretro Verde Diese beiden Insektizide gelten zwar wegen Ihrer natürlichen Wirkstoff-Komposition als geeignet für den biologischen Pflanzenschutz, von ihrem Einsatz wird von unserer Seite aber dringend abgeraten. Beide Produkte haben ein sehr breites Wirkungsspektrum, sind also nicht nur hoch wirksam gegen Schädlinge, sondern auch gegen viele Nützlinge. Beide sind bienengefährlich und Piretro Verde noch dazu stark raubmilbenschädigend
28 GUTE FACHLIICHE PRAXIIS IIM PFLANZENSCHUTZ Das Pflanzenschutzgesetz schreibt die Beachtung der Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis (GfP) bindend vor. In diesem Regelwerk ist der gesamte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, aber auch deren Ausbringung und Lagerung geregelt. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird stichprobenartig von den zuständigen Stellen überwacht. Verstöße führen zu Bußgeldern und zur Kürzung bzw. Rückzahlung von Fördergeldern. Die wichtigsten Bestimmungen der GfP im Pflanzenschutz sind in folgenden Punkten zusammengefasst: Die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes, die Schonung von Nützlingen, das Schadschwellenprinzip, ein wirksames Resistenz-Management und der Schutz des Grundwassers sind zu beachten. Unter Integrierter Pflanzenschutz versteht man eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer, anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen, die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Es dürfen nur in Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Alle Zulassungsbestimmungen wie Anwendungsgebiete, Einsatzbeschränkungen, Abstandsauflagen und Wartezeiten (siehe Gebrauchsanweisung) sind einzuhalten. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, also ausschließlich innerhalb des Weinberges ausgebracht werden. Eine Anwendung, insbesondere auch der Einsatz von Herbiziden, ist somit auf allen Vorgewenden, Böschungen, Gräben, Wegen und Rainen verboten. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht außerhalb der Zielflächen gelangen, d.h. Abtrift ist zu vermeiden. Pflanzenschutzmittel dürfen weder durch unsachgemäße Verarbeitung und Ausbringung noch durch Reinigungsmaßnahmen in das Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen. Beachten Sie dazu die Ausführungen Seite 38 und 39. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf nur durch sachkundige Personen erfolgen, also durch ausgebildete Winzer, Gärtner und Landwirte oder durch Absolventen eines Sachkundelehrganges. Dies gilt für alle Anwender, auch für ausländische Mitarbeiter sowie für Aushilfs- und Saisonkräfte. Ausgenommen hiervon sind lediglich einfache Hilfstätigkeiten unter der ständigen Aufsicht einer sachkundigen Person. Näheres zur Umsetzung der neuen Sachkunde-Verordnung entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf beiden folgenden Seiten. Pflanzenschutzgeräte dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette betrieben werden. Näheres dazu in den Ausführungen Seite 35. Pflanzenschutzmittel müssen von Lebens- und Futtermittel getrennt in einem abschließbaren Raum oder Schrank gelagert werden. Dabei sind auch die weiterreichenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten. Alle Pflanzenschutzmaßnahmen sind lückenlos zu dokumentieren. Mehr dazu auf den Seiten 30 und
29 SACHKUNDE - VERORDNUNG Im Jahr 2013 ist die neue Sachkunde-Verordnung in Kraft getreten, sodass damit jetzt alle Bereiche des Pflanzenschutzrechts neu geregelt und rechtskräftig sind. Die Änderungen, die sich mit der neuen Sachkunde-VO für die Praxis ergeben, sind hier im Folgenden noch einmal zusammengefasst dargestellt. Geltungsbereich Nach dem 9, PfSchG muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, über Pflanzenschutz berät oder PSM in Verkehr bringt, über einen Sachkunde-Nachweis verfügen. Dabei werden 3 Geltungsbereiche des Nachweises unterschieden, und zwar Sachkunde für: Anwendung und Beratung Die Voraussetzungen und Anforderungen für diese beiden Bereiche haben sich nicht geändert, sie sind weitgehend identisch mit den Anforderungen, wie sie auch schon die alte Sachkunde-VO vorgeschrieben hatte. Handel Die Anforderungen für die Sachkunde für den Handel wurden deutlich aufgewertet. Die Händler-Sachkunde muss jetzt mit einer vertieften Schulung und Prüfung gesondert erlangt werden. Dies gilt nicht nur für den Handel über den Ladentisch, sondern auch für den Internet-Handel. Sachkundigkeit Voraussetzung für die Sachkunde für die Bereiche Anwendung und Beratung sind: Abgeschlossene Ausbildung Alle, die in einem der grünen Berufe eine Ausbildung absolviert haben gelten als sachkundig. Also alle Gärtner, Land- und Forstwirt und natürlich auch die Winzer. Sachkunde-Lehrgang Alle, die einen sogenannten Sachkunde-Lehrgang, z.b. beim Dezernat Weinbau, mit Erfolg absolviert haben, gelten als sachkundig. Hochschulabsolventen Bisher galt ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Bereiche Agrar, Forst, Gartenbau oder Weinbau als Voraussetzung für die Sachkunde. Dies hat sich geändert. Heute sind Hochschulabsolventen, wie etwa die Geisenheimer Bachelor und Master, nicht mehr per se sachkundig. Sie müssen eine Bestätigung der Hochschule vorlegen, die bestätigt, dass ihre Studieninhalte die SK-Voraussetzungen abgedeckt haben. Sachkunde-Nachweis (SKN) Wer nach den o.g. Voraussetzungen sachkundig ist, muss dies jetzt durch einen SKN, einem Ausweis im Scheckkartenformat, belegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung des SKN ist der, beim RP Gießen angesiedelte, Hessische Pflanzenschutzdienst (PSD). Entsprechende Anträge erhalten Sie beim Dez. Weinbau oder online unter Den ausgefüllten Antrag reichen Sie gemeinsam mit der Kopie Ihrer Qualifikation (s.o.) beim PDS ein. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie gegen eine Gebühr von 30,00 einen Ausweis, den Sie beim Einkauf von Pflanzenschutzmitteln, oder im Falle einer Betriebskontrolle, vorlegen müssen. Ohne diesen Ausweis ist ab diesem Jahr weder der Einkauf noch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mehr möglich. Ansprechpartner beim PSD für den gesamten Komplex Sachkunde ist Herr Koch, Tel.: , Fax: , norbert.koch@rpgi.hessen.de
30 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Es ist weiterhin möglich, ausländische Mitarbeiter für den Pflanzenschutz einzusetzen, wenn diese über einen, in Ihrem Herkunftsland erworbenen SKN verfügen. Damit dieser im Ausland erlangte SKN auch in Deutschland Gültigkeit erhält, muss er zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung der zuständigen Behörde zur Anerkennung eingereicht werden. Aus den vorgelegten Unterlagen muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil der Ausbildung und Prüfung waren. Darüber hinaus muss der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, was durch eine schriftliche Versicherung des Arbeitgebers zu bescheinigen ist. Wenn die vorgelegten Unterlage vom PSD überprüft und für ausreichen befunden werden, kann ein SKN nach deutschem Recht ausgestellt werden. Ausnahmegenehmigung Ein SKN ist nicht notwendig für die Anwendung von PSM im Rahmen einer Ausbildung. Anwendung von PSM im Haus- und Kleingartenbereich. Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten unter ständiger Aufsicht einer sachkundigen Person. Einfacher Hilfstätigkeiten Zu den einfachen Hilfstätigkeiten zählen im Weinbau derzeit nur: Ausbringen der RAK-Ampullen Dies war bisher eine Grauzone. Somit kann jetzt die Ausbringung der RAK-Ampullen ganz offiziell mit Hilfspersonal (Hausfrauen, Schüler, Rentner) durchgeführt werden. Schlauchspritzung Neu auf die Liste der Einfachen Hilfstätigkeiten ist nun auch die Schlauchspritzung. Dabei gilt, dass nicht mehr zwangsläufig der Bediener der Spritzpistole sachkundig sein muss, sondern es reicht aus, wenn einer der Personen, die die Schlauchspritzung durchführen, sachkundig ist. Diese Person muss aber bei der Arbeit permanent anwesend sein, und sie ist auch in vollem Umfang für die Anwendung verantwortlich, d.h. auch haftbar bei Verstößen. Sachkunde-Weiterbildung Um die Gültigkeit des SKN zu gewährleisten ist jeder Anwender verpflichtet, im 3-jährigen Turnus eine anerkannte Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen. Der SKN ist nur in Verbindung mit einer Teilnahme-Bescheinigung einer solchen Weiterbildungsmaßnahme, die nicht älter als 3 Jahre sein darf, gültig, und ist im Falle einer Kontrolle vorzulegen. Das Dez. Weinbau bietet regelmäßig Veranstaltungen zur SK-Fortbildung an. I.d.R. sind dies: Rheingauer Weinbauwoche - Im Januar in Oestrich, Teil Rebschutz Rebschutz-Nachmittag - Im März in Oestrich Gruppenberatungen im Rheingau - Teilnahme an 6 der 8 Termine (Seite 43) Weinbautag / RS-Abend - Im Februar und März in Heppenheim. Gemarkungsrundgänge Heppenheim - Teilnahme an 3 der 4 Termine (Seite 43) Gemarkungsrundgänge Groß-Umstadt - Teilnahme an 3 der 4 Termine (Seite 43)
31 PFLANZENSCHUTZ - DOKUMENTATIION Alle Pflanzenschutzmaßnahmen, auch der Einsatz von Herbiziden, müssen lückenlos dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind 3 Jahre im Betrieb aufzubewahren und im Falle einer Kontrolle vorzulegen. Für die Art und Weise der Dokumentation gibt es keine bindende Vorschrift, es muss nur gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen schlüssig und nachvollziehbar sind. Dazu werden im Handel spezielle Schlagkartei-Programme angeboten, Sie können aber auch ein eigenes System entwickeln oder auch die Auszeichnungen formlos in einem Betriebsheft führen. Auf der nächsten Seite finden Sie ein von uns entworfenes Beispiel für eine Schlagkartei. Diese stellen wir Ihnen auf Anfrage auch gerne kostenlos als Excel- Datei zur Verfügung. Egel welche Form der Dokumentation Sie wählen, Ihre Aufzeichnungen müssen Antworten auf die sogenannten 6 W-Fragen ergeben: WER? Anwender 1 z.b.: Willi Riesling WANN? Tag der Anwendung 2 z.b.: WO? Bewirtschaftungseinheit 3 z.b.: Lorcher Krone WARUM? Schaderreger z.b.: Oidium WAS? Pflanzenschutzmittel z.b.: Kumulus WG WIE VIEL? Aufwandmenge 4 z.b.: 4,8 kg/ha 1 : Name der Person, die die PS-Maßnahme tatsächlich durchgeführt hat. Diese Person muss selbstverständig sachkundig sein. 2 : Neben dem Datum ist die Erfassung des entsprechenden Rebstadiums (BBCH-Code, siehe Seite 40) sehr sinnvoll, v.a. wenn Vergleiche zu anderen Jahrgängen angestellt werden sollen, oder bei der Ursachenforschung im Schadensfall. 3 : Weinberge, die hinsichtlich ihrer Lage, Krankheitsanfälligkeit und Befallsdruck vergleichbar sind, können bis zu einer Größe von 8 ha zu sogenannten Bewirtschaftungseinheiten zusammengefasst werden, z.b. nach Rebsorte, Lage, Gemarkung, Steigung, Zeilenbreite oder Alter der Anlagen. Bei Betrieben unter 8 ha kann das auch die gesamte Betriebsfläche umfassen. Somit entfällt für viele Betriebe eine aufwendige Aufschlüsselung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen. 4 : Hier können Sie nach Ihrem eigenen System die Mittelmenge erfassen, z.b. nach alter Rechenart (% der Brühe-Konzentration), neuer Rechenart (Basisaufwand x Faktor), Mittelaufwand pro Hektar oder den Mittelaufwand bezogen auf die jeweilige Bewirtschaftungseinheit. Welche Form Sie wählen ist gleich, sie muss nur durchgängig, und natürlich rechnerisch nachvollziehbar und korrekt sein
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33 SCHADSCHWELLEN IIM WEIINBAU Das Schadschwellenprinzip besagt, dass eine Pflanzenschutzmaßnahme erst dann durchgeführt werden darf, wenn die Schadschwelle einer Krankheit oder eines Schädlings überschritten wird. Dies bedeutet: erst wenn der zu erwartende wirtschaftliche Schaden größer zu werden droht als die Kosten für eine Bekämpfung, ist der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zulässig. Tierische Schädlinge Bei den tierischen Schädlingen sind derzeit folgende Schadschwellen festgelegt: Knospenschädlinge: Zikaden: Mehr als 5% der Knospen ausgefressen 3-5 Tiere pro Blatt Spinnmilben: Winter: 50 Eier / Auge Austrieb: 30% befallene Blätter, dunkle Randzonen Vorblüte: 60% befallene Blätter oder 10 Milben / Blatt Nachblüte: 50% befallene Blätter oder 6 Milben / Blatt Traubenschluss: 30% befallene Blätter oder 2 Milben / Blatt Traubenwickler: Heuwurm: 25 Würmer / 100 Gescheine Sauerwurm: 5 Würmer / 100 Trauben Schadpilze Bei den pilzlichen Schaderregern bestehen keine konkreten Angaben zur wirtschaftlichen Schadschwelle. Es ist schwierig die Schadschwelle zu beziffern, da die Höhe des zu erwartenden Schadens entscheidend von der Wetterlage und der weiteren Wetterentwicklung abhängig ist. Unter, für den pilzlichen Schaderreger, günstigen Bedingungen kann es nämlich nach dem Auftreten erster Schadsymptome schon binnen weniger Tage zu einer explosionsartigen Ausbreitung der Krankheit kommen. Andererseits, bei ungünstigen Bedingungen, kann aber auch selbst bei starkem Vorbefall, die Ausbreitung der Krankheit zum völligen Stillstand kommen. Da die meisten Pflanzenschutzmittel protektiv, also verbeugend eingesetzt werden müssen, sollte die Risikobereitschaft der Winzer auf diesem Gebiet aber nicht zu weit gehen. Bei Pilzkrankheiten gilt es allgemein, den Befallsdruck von Anfang an niedrig zu halten. So sollte beispielsweise bei der Peronospora eine erste Bekämpfungsmaßnahme nach dem Erscheinen der ersten Ölflecke durchgeführt werden, beim Oidium sogar schon vor dem ersten Auftreten sichtbarer Symptome. Lediglich bei der Ausdehnung der Spritzintervalle bzw. bei der Mittelwahl kann der Praktiker das Schadschwellenprinzip in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen. Eine permanente und intensive Wetterbeobachtung ist aber für die Einschätzung des Befallsrisikos und der damit verbundenen Entscheidung für oder gegen eine Bekämpfungsmaßnahme unerlässlich
34 ABSTANDSAUFLAGEN Bei den Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden mittlerweile die Sicherheitsabstände zu Oberflächengewässern und zur Saumvegetation, z.b. zu Heckensteifen oder zu Feldrainen, nicht mehr starr vorgeschrieben, sondern sie sind differenziert eingeteilt in verschiedene Risikokategorien. Neben dem Standartabstand für konventionelle Anwendungsverfahren (Gerätetechnik) werden vier weitere, geringere Abstände (Risikokategorie A, B, C, D) für Abtrift reduzierte Geräte bzw. Einsatzbedingungen ausgewiesen. So lautet z.b. der Zulassungstext für das Fungizid Forum Star: Abstand zu Gewässern 20 m (A*; B 5m; C 10m; D 15m) Dies bedeutet: Beim Einsatz eines konventionellen Pflanzenschutzgerätes muss der Sicherheitsabstand zwischen Weinberg und angrenzendem Gewässer bzw. Saumvegetation mindestens 20m betragen. Werden die Kriterien für die Risikominimierung erfüllt, so kann der Mindestabstand auf 15m (D), 10m (C) bzw. auf 5m bei Einstufung in die Risikokategorie B reduziert werden. Kategorie A ist hierbei noch nicht definiert. Die Voraussetzungen, um eine bestimmte Kategorie zu erreichen, können sie der folgenden Tabelle entnehmen. Treffen mehrere risikomindernde Anwendungsbestimmungen gleichzeitig zu, so können die einzelnen Punkte addiert werden. Wird dadurch eine günstigere Kategorie erreicht, kann der Sicherheitsabstand zum Gewässer bzw. Bewuchs entsprechend der Tabelle reduziert werden. Risiko- Kategorie Risiko- Minderung Punktzahl Anwendungsbedingungen A 99% 20 Derzeit keine Anwendungsbedingung definiert B 90% 10 Gerät mit einer Abtriftminderung von 90 % C 75% 6 D 50% 3 Gerät mit einer Abtriftminderung von 75 %, oder Fließgewässer mit einer Mindestbreite von 2 m. Gerät mit einer Abtriftminderung von 50 %, oder dichte Ufervegetation, Breite 1 m, Höhe 1m über Reben Die genauen Einstufungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel sind der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Bei den Tabellen Seite 11,13,15, Spalte 8, ist nur der Mindestabstand der jeweils günstigsten Kategorie angegeben
35 VERLUSTMIINDERNDE TECHNIIK Wie aus der Tabelle Seite 33 hervorgeht, kann beim Einsatz von Pflanzenschutz-Geräten mit geringerer Abtrift der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu Gewässern, bzw. zu Saumvegetationen erheblich reduziert werden. Für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse werden vom Julius-Kühn-Institut (JKI) Gerätetypen, Gebläse und Düsen getestet und je nach Ergebnis in die Klasse 50%, 75%, 90%, 95% oder 99% Abtrift reduziert eingestuft. Neben den gerätetechnischen Voraussetzungen ist die Einstufung aber auch an bestimmte Anwendungsauflagen gebunden, die vom Winzer einzuhalten sind. Anwendungsauflagen Es gibt eine ganze Reihe von Anwendungsmaßnahmen, die es ermöglichen ein ungünstig eingestuftes Gerät doch noch in eine höhere Klasse einstufen zu können. Solche Anwendungsmaßnahmen können z.b. sein (Details entnehmen Sie bitte der u.a. JKI-Liste): In der ersten Rebzeile keine nach außen gerichtete Spritzung. In den ersten 2, 3 oder 4 Rebzeilen keine nach außen gerichtete Spritzung. In den ersten drei Rebzeilen keine nach außen gerichtete Spritzung bei einer maximalen Kulturhöhe von 1,80 m. Liste der verlustmindernden Pflanzenschutzgeräte Wenn Sie beim Ausbringen von PS-Mitteln reduzierte Abstandsauflagen nutzen wollen, sind Sie verpflichtet Ihr Gerät selbstständig in die richtige Kategorie einzustufen. Ob nun der Kauf eines neuen Pflanzenschutzgerätes ansteht oder das seit Jahren genutzte Gerät eingesetzt werden soll, immer ist im Vorfeld zu prüfen, in welche Risikostufe Ihr Gerät und die eingesetzten Düsen konkret eingestuft ist. Dazu werden vom JKI ständig Geräte, Düsen und Kombinationen getestet und in einer Liste geführt die permanent erweitert und aktualisiert wird. Da diese JKI-Liste mittlerweile mit mehreren hundert Einträgen viel zu umfangreich geworden ist um sie hier zusammengefasst darzustellen, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Veröffentlichung und verweisen lediglich auf den Zugang zu der Gesamtliste. Um die Liste in ihrer jeweils aktuellsten Ausgabe einsehen zu können, folgen Sie bitte auf der Internet-Seite des JKI ( dem hier beschriebenen Pfad: Klicken Sie in der Kopfleiste Fachinfos an und folgen dann Pflanzenschutz Pflanzenschutzgeräte Dann weiter über die Leiste Listen, Verfahren & Prüfungen Beschreibende Liste Dort finden Sie in der rechten Tabelle unter der Überschrift Listen den Link Abtriftmindernde Pflanzenschutzgeräte Dort wählen Sie den Download: Offizielles Verzeichnis verlustmindernde Geräte Öffnen Zuständige Behörde in Hessen Da die Liste sehr umfangreich und für Laien nur schwer zu verstehen ist, wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Landmaschinenhändler oder an die zuständige Behörde, den Pflanzenschutzdienst Hessen in Wetzlar, Tel.:
36 PFLANZENSCHUTZGERÄTE - KONTROLLE Geltungsbereich Für alle im Freiland eingesetzten Pflanzenschutzgeräte besteht seit dem Jahr 2004 eine gesetzliche Kontrollpflicht. Diese gilt für alle im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte, also für alle Aufsattel- und Nachläufersprühgeräte, Herbizid-Spritzen, Schlauchspritzanlagen und fahrbaren Kleingeräte. Ausgenommen sind lediglich Geräte, die von einer Person getragen werden können, also alle Rückenspritzen mit oder ohne Motorantrieb. Durchführung der Kontrolle Vorrangiges Ziel der Kontrolle ist es, Mängel, Verschleiß und Undichtigkeiten an den Pflanzenschutzgeräten zu erkennen, um so vermeidbare Umweltbelastungen zu unterbinden. Überprüft wird die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit aller Bauteile und Bedienungselemente wie Pumpe, Armaturen, Rührwerk, Filter, Düsen, Gebläse und Schlauchverbindungen, sowie die korrekte Ausstoßmenge und Querverteilung. Bis zur endgültigen Feststellung der Prüfrichtlinien gilt in Hessen lediglich für Herbizid- Spritzen und Schlauchspritzanlagen eine Übergangsbestimmung, die für diese Geräte eine stark abgespeckte Kontrolle zulässt. Hierbei wird lediglich eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der vorhandenen Bauteile gefordert, nicht aber eine Nachrüstung fehlender Bauteile wie Rührwerk oder Bedienungsarmaturen. Kontrollwerkstätten Autorisierte Werkstätten im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße sind: Rheingau: Firma Müller, Eltville Tel.: RWZ, Oestrich-Winkel Tel.: Firma Schäfer, Wi.-Nordenstadt Tel.: Hess. Bergstraße Firma Ahlheim, Bensheim Tel.: RWZ, Lorsch Tel.: Firma Seippel, Groß-Umstadt Tel.: Prüfintervalle und Kosten Die Prüfintervalle betragen 3 Jahre. Bei bestandener Kontrolle wird das Gerät mit einer Plakette versehen, auf dem der Termin für die nächste Kontrolle vermerkt ist. Der Winzer erhält einen Prüfbericht, der aufzubewahren und bei einer Betriebskontrolle vorzulegen ist. Für die Überprüfung werden keine Gebühren erhoben. Anfallende Kosten sind reine Werkstattkosten die von jeder Kontrollstelle frei kalkuliert werden können. Da die Preise der einzelnen Werkstätten mittlerweile sehr unterschiedlich ausfallen, lohnt sich ein vorheriger Preisvergleich in jedem Fall. Die Preisspanne für die Überprüfung von Aufsattel- bzw. Nachläufersprühgeräten liegen bei 55,00 bis 90,00, für Herbizid-Spritzen und Schlauchspritzanlagen bei 25,00 bis 40,00 plus MwSt. Für anfallende Reparaturen werden natürlich Material und Arbeitszeit extra berechnet. Sanktionierung Der Zentrale Technische Prüfdienst in Wetzlar und das Dezernat Weinbau in Eltville führen stichprobenartig Überprüfungen durch. Die Prüfer können nicht-kontrollierte Geräte stilllegen und Bußgelder verhängen. Außerdem können Verstöße mit der Rückzahlung aller Fördergelder aus den Fördermaßnahmen wie RAK, Steillagenförderung, Investitionsförderung oder der Förderung zur Umstrukturierung von Rebflächen zur Folge haben. Dadurch kann ein Verstoß zu einer durchaus kostspieligen Angelegenheit werden
37 APPLIIKATIION und GERÄTETECHNIIK Um die Wirkung der Pflanzenschutzmittel optimal ausnutzen zu können, aber auch um unnötige Belastungen der Umwelt z.b. durch Abtrift zu vermeiden, gibt es einige Grundsätze bei der Geräteeinstellung und bei der Ausbringung der Spritzbrühe (Applikation). Diese Grundsätze sind Bestandteil der guten fachlichen Praxis und müssen von jedem Anwender beachtet werden. Mittelwahl Die Auswahl der Mittel muss hinsichtlich deren Wirkungsweise und Wirkungsdauer erfolgen. Vor dem Ansetzen eines Spritzcocktails ist die Mischbarkeit der einzelnen Komponenten zu prüfen. Farbumschläge, Ausflockungen und Sedimentationen können die Wirksamkeit der einzelnen Mittel wesentlich einschränken. Außerdem können sie Verstopfungen an Düsen und Filtern verursachen. Wasser- und Mittelaufwand Alle Rechen- und Wiegeschritte müssen exakt ausgeführt und die Herstellerangaben genau beachtet werden. Selbst kleine Ungenauigkeiten können sich später in der Summe zu schwer wiegenden Fehlern addieren. Die Wasseraufwandmenge, und damit der Aufwand an Pflanzenschutzmitteln, ist dem Zuwachs der Laubwand schrittweise anzupassen (siehe Tabelle Seite 19). Beginn und Ende der Bekämpfungsmaßnahmen Jeder Schaderreger ist einzeln zu bewerten und gezielt zu bekämpfen. Bekämpfungsmaßnahmen sind für jede einzelne Krankheit rechtzeitig zu beginnen. Bekämpfungsbeginn und Spritzintervalle nicht an einer Leitkrankheit festmachen. Spritzungen bis zum Reifebeginn fortführen. Ein zu frühes Ende kann große Probleme durch Spätbefall von Pilzkrankheiten in der Reifephase verursachen. Die Wartezeiten der Mittel müssen dabei aber immer eingehalten werden. Spritzabstände Die Spritztermine und -intervalle nicht nach dem Kalender festlegen. Spritzabstände müssen sich immer nach dem Zuwachs und nach dem Befallsdruck richten. Bei einem normalen Befallsdruck haben Kontaktfungizide Tage, Kurativmittel bis max. 14 Tage Wirkungsdauer. Länger sollten Spritzintervalle nicht ausgedehnt werden. In Phasen mit starkem Zuwachs und hohem Befallsdruck können aber auch schon 8-10 Tage zu lang sein. Blattzuwachs und Dickenwachstum der Beeren können bei wüchsigem Wetter in einer Woche um das 2 bis 3-fache zunehmen. Dabei reißt der Spritzbelag auf und der Zuwachs ist ungeschützt. Nur Phosphorige Säure (Veriphos) wirkt vollsystemisch. Durch die Verlagerung des Wirkstoffes mit dem Saftstrom verdünnt er sich aber und die Wirkungsdauer nimmt ab. Die Kurativ-Leistung der tiefenwirksamen Fungizide ist nach maximal 48 Stunden erschöpft. Bei der Bekämpfung der Trauben-Peronospora geht sie sogar gegen Null. Arbeitstechnik Nicht bei Temperaturen über 25 C, bei starker Thermik und bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s spritzen, da Wirkstoffverluste und Abtrift dann drastisch zunehmen. Um die Benetzung der gesamten Laubwand, v.a. aber des Stockinneren, zu gewährleisten, ist ab der Spritzung in die abgehende Blüte unbedingt jede Gasse zu befahren. Fahrgeschwindigkeit maximal 7 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten nehmen die Durchdringung der Laubwand und damit die Benetzung des Stockinneren deutlich ab
38 Gerätetechnik Eine Zapfwellendrehzahl von 540 U/min ist beim Spritzen immer konstant einzuhalten. Soll die Fahrgeschwindigkeit verändert werden, so erfolgt dies durch Umschalten in einen höheren oder niedrigeren Gang. Würde man dies über das Gaspedal regeln, verändert man die Motordrehzahl und damit auch die Zapfwellendrehzahl. Eine Veränderung der Ausstoßmenge der Brühe erreicht man durch das Zu- oder Abschalten einzelner Düsen, durch die Wahl einer anderen Düsengröße oder durch eine Veränderung des Betriebsdruckes. Der Betriebsdruck der Hohlkegel-Düsen liegt bei 8-12 bar. Drücke ab 15 bar verändern das Tropfenspektrum negativ, die Abtrift wird erhöht und der Verschleiß an den Düsen nimmt sehr stark zu. Durch eine Druckerhöhung wird nicht die Durchdringung der Laubwand verbessert, sondern lediglich die Ausstoßmenge erhöht!!! Düsen Der Düsenkranz sollte einheitlich mit Düsen gleicher Größe bestückt sein. Lediglich in der Traubenzone können wegen des höheren Brühe-Bedarfs eine Nummer größere Düsen gewählt werden. Kleine Tropfen bringen den besten Benetzungsgrad, sind aber auch stark Abtrift gefährdet und verdunsten sehr schnell. Wind und Thermik verursachen ebenfalls Wirkstoffverluste durch Abtrift. Hohlkegel-Feinsprühdüsen erzeugen ein gutes, gleichmäßiges Tropfenspektrum von kleinen, aber nicht zu kleinen Tropfen. Die Abtriftgefahr ist dennoch relativ hoch. Wesentlich besser ist das Abtriftverhalten der Injektordüsen. Bei diesen werden durch Ansaugen von Luft in den Düsenkörper die Tropfen aufgeschäumt. Sie werden dadurch größer, schwerer und sind nicht mehr so stark Abtrift gefährdet. Beim Auftreffen auf der Rebe zerplatzen sie wieder zu kleinen Tropfen und bilden so einen geschlossenen Belag. Die Umrüstkosten für ein gängiges Sprühgerät liegen etwa bei 150,00. Gebläse Tangential- und Umkehraxialgebläse bringen wegen der parallel zur Laubwand angeordneten Düsen und wegen des schrägen Anströmwinkels die besten Anlagerungsraten v.a. auch im Stockinneren, und damit die besten Wirkungsgrade. Bei Axialgebläsen müssen Düsen und Luftleitbleche exakt auf die Laubwand ausgerichtet sein um die Abtrift so gering wie möglich zu halten. Radialgebläse erreichen hohe Luftgeschwindigkeiten, fördern dabei aber nur relativ geringe Luftmengen. Dadurch besteht bei diesen Geräten eine hohe Abtriftgefahr, die nur durch ein gutes Luftleitsystem und die exakte Ausrichtung des Gebläseluftstromes auf die Zielfläche zu kompensieren ist. Abtrift reduzierende Technik Injektordüsen: Große, schwere Schaumtropfen sind weniger Abtrift gefährdet, erreichen aber beim Zerplatzen auf der Zielfläche einen ebenso günstigen Deckungsgrad wie herkömmliche Hohlkegeldüsen. Recyclingtechnik: Bei diesen Geräten wird die nicht angelagerte Spritzbrühe an der Schlepper abgewandten Zeilenseite aufgefangen und dem Vorratsbehälter wieder zugeführt. Hierbei werden Abtriftreduzierungen und Mitteleinsparungen im Jahresdurchschnitt von ca. 30 % erreicht. Sensortechnik: Über einen Infrarotsensor werden Lücken im Bestand erkannt und durch Abschalten einzelner Düsen bei der Spritzung ausgespart. Größte Einsparungsraten werden v.a. in alten und lückigen Anlagen, in Jungfeldern und bei den frühen Spritzungen erreicht
39 GEWÄSSERSCHUTZ Seit 1999 führt das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in ganz Hessen Messungen zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in kommunalen Kläranlagen durch. Das Projekt, das zunächst nur auf landwirtschaftliche Einzugsgebiete beschränkt war, wurde seit 2001 auch auf die Weinbauregionen ausgedehnt. Dabei kam es zu alarmierenden Ergebnissen. Die Messungen in Rheingauer und Bergsträßer Klärwerken zeigen nämlich ganz deutlich, dass auch im Weinbau in der Spritzsaison erhebliche Mengen an Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation gelangen. Betroffen hiervon sind alle im Weinbau eingesetzten Fungizide, Insektizide und Herbizide. Um diese Missstände zu bereinigen und um zu verhindern, dass durch weitere gesetzliche Auflagen die Durchführung der notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen immer weiter erschwert werden ist es unbedingt notwendig, durch einen sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln und der Beachtung einfachster Verhaltensregeln diesem Missstand entgegenzutreten. Jeder einzelne Winzer ist gefordert, seinen Beitrag dazu zu leisten!!! Für die Verunreinigungen der Kläranlagen und für die Belastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers gibt es mehrere Quellen. Die größten Mengen an PSM fallen bei der Reinigung der Pflanzenschutzgeräte an, aber auch durch eine unsachgemäße Ausbringung und durch die Entsorgung von Brühe-Resten können erhebliche Belastungen entstehen. Im Folgenden deshalb nun einige Tipps für den sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für die ordnungsgemäße Reinigung der Sprühgeräte: Vermeiden von Brühe-Resten Die auszubringende Brühe-Menge ist vom jeweiligen Entwicklungsstand der Reben abhängig. Immer nur so viel Brühe anrühren wie für die anstehende Spritzung errechnet wurde. Bei Unsicherheiten beim Brühe-Bedarf sollte im Transporttank nur Wasser mitgeführt werden. Die exakte Mittelmenge ist dann für jede einzelne Gerätefüllung abzumessen. Nach Beendigung der Spritzung sind eventuelle Restmengen im Weinberg zu verspritzen. Sollten doch einmal größere Restmengen im Transporttank übrig bleiben, so sind diese zu verdünnen und bei der nächsten Spritzung wieder zu verarbeiten. Die verbliebenen anteiligen Mittelmengen dürfen dabei aber nicht in die neue Aufwandberechnung eingehen. Der verdünnte Brühe-Rest ist also wie Wasser zu behandeln. Vorsicht: Dabei kann es durch Sedimentation und Ausflockungen zu Verstopfungen an Düsen und Filtern kommen. Deshalb vorher gut aufrühren und alle Filter regelmäßig und verstärkt kontrollieren bzw. reinigen. Befüllen und Transport Vorsicht beim Befüllen von Transporttank und Sprühgerät. Überlaufen vermeiden. Befüllen Sie Ihr Sprühgerät am Weinberg immer nur auf einer Grünfläche oder auf dem bewachsenen Vorgewende. Befestigte Wege führen Verunreinigungen durch PSM beim nächsten Regen direkt in die Kanalisation ab. Beim Transport müssen alle Brühe-Behälter gut verschlossen und abgedichtet sein. Alle Bauteile, v.a. Schläuche, Pumpe und Verschraubungen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Auftretende Undichtigkeiten sind umgehend zu beseitigen
40 Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Die Luftstromführung ist exakt auf die Laubwand auszurichten. Düsenanzahl, Düsenausrichtung und die Einstellung der Luftleitbleche sind dem jeweiligen Vegetationsstand anzupassen. Austrieb-Spritzungen sollten mit ausgeschaltetem Gebläse durchgeführt werden. Bei geringer Belaubung, z.b. in Jungfeldern oder bei den Vorblütespritzungen immer mit der niedrigsten Gebläsestufe arbeiten. Weniger Luft bedeutet weniger Abtrift!!! Die Behandlung der Randzeilen sollte nur in Richtung der Rebanlage erfolgen. Beim Ausfahren aus der Zeile ist das Gerät immer rechtzeitig am Zeilenende abzuschalten. Gerätereinigung Die Grobreinigung außen wie innen, muss im Weinberg erfolgen, da von der befestigten Hoffläche die Reinigungsflüssigkeit direkt in die Kanalisation gelangt. Moderne Sprühgeräte verfügen über einen gesonderten Frischwassertank. Bei älteren Geräten muss Frischwasser in einem Kanister mitgeführt werden. Für eine grobe Innen- und Außenreinigung genügen i.d.r Liter Wasser. Vor der Innenreinigung muss das Gerät bis auf die technische Restmenge leer gefahren werden. Danach wird Frischwasser nachgefüllt und das gesamte System mehrfach durchgespült. Die verdünnte Brühe wird im Weinberg versprüht und die dann noch verbleibende (verdünnte) technische Restmenge in einer begrünten Gasse oder auf einer Grünbrache über den Boden großflächig verteilt. Die grobe Außenreinigung mit Frischwasser und einer Bürste muss, wie schon beim Befüllen beschrieben, auf einem begrünten Untergrund (Brachfläche, Vorgewende) durchgeführt werden um ein Abfließen über die Wegebefestigung in die Vorfluter zu vermeiden. Nur die Endreinigung darf auf dem Betriebsgelände erfolgen, aber auch hier möglichst nur auf einem unbefestigten Untergrund. Das Waschwasser soll versickern, damit die Schadstoffe vom Boden absorbiert werden und nicht über den Hofablauf direkt in die Kanalisation gelangen. Abstellen der Pflanzenschutzgeräte Zwischen den einzelnen Spritzungen und nach Abschluss der Spritzsaison sollten Pflanzenschutzgeräte nicht im Freien, sondern geschützt in einem geschlossenen Raum abgestellt werden. Bei nicht gründlich gereinigten Geräten können durch Niederschläge Mittelreste, Verunreinigungen und Öle abgewaschen werden und in das Grundwasser oder die Kanalisation gelangen. Kunststoff- und Gummiteile (Tank, Schläuche, Dichtungen) werden durch UV- Strahlung angegriffen. Sie sollten deshalb nicht dauerhaft der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein. Für die Überwinterung sind alle Schlauchverbindungen zu lösen um aus allen Bauteilen das Wasser restlos ablaufen zu lassen. Alle Dichtungen und Gummiteile sind mit einem lösungsmittelfreien Schmiermittel einzufetten. Alle Wasser führenden Teile, v.a. die Pumpe müssen frostfrei gelagert werden. Ist dies nicht gewährleistet, ist das gesamte System durch das Befüllen mit einem Forstschutzmittel zu schützen
41 ENTWIICKLUNGSSTADIIEN DER REBE nach dem BBCH - Code Makro- Mikrostadien 0 Austrieb Blattentwicklung Blütenentwicklung Blüte Fruchtentwicklung Fruchtreife Eintreten der Vegetationsruhe
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