Ressort Planen, Bauen Umwelt- und Klimaschutz Werner-Jacobi-Platz 12

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1 GERÄUSCHIMMISSIONSUNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 338 'OESTRICH ALTENAER STRASSE' IN ISERLOHN BNr Cl 2010 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von GeräuschimmissionsBerechnungen nach DIN 18005, TA Lärm, RLS 90 und Schall 03 Auftraggeber Stadt Iserlohn Ressort Planen, Bauen Umwelt und Klimaschutz WernerJacobiPlatz Iserlohn Umfang 21 Seiten 7 Anlagen Bearbeitung Dipl. Phys. Ing. St. Claar Dortmund, 10. September 2010/ hl

2 INHALT BLATT 1. OBJEKT UND AUFGABENSTELLUNG Objekt Aufgabenstellung Schalltechnische Anforderungen/Richtwerte Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN Beurteilungsgrundlagen (TA Lärm) Anhaltswerte für die einzuhaltenden Schalldruckpegel in Wohn und Schlafräumen 7 2. GRUNDLAGEN 8 3. GERÄUSCHIMMISSIONSUNTERSUCHUNG Berechnungsverfahren Berechnungsgrundlagen Straßenverkehr Berechnungsgrundlagen Schienenverkehr Berechnungsgrundlagen Gewerbe Kfz Halle im nördlichen Bereich des Plangebietes Fa. Kappenstein im südlichen Bereich des Plangebietes Klärbecken des Ruhrverbands BERECHNUNGSERGEBNISSE Straßen und Schienenverkehrslärm Gewerbe ZUSAMMENFASSUNG 21 2

3 1. OBJEKT UND AUFGABENSTELLUNG 1.1 Objekt Die Stadt Iserlohn plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 338 'Oestrich Altenaer Straße' für die Grundstücke Untergrüner Str. 2 bis 4 sowie Altenaer Straße 2 bis 10. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist, die rückwärtige Erschließungsstraße, westlich der Altenaer Straße, als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich festzusetzen und die im Geltungsbereich liegenden Grundstücksflächen planungsrechtlich zu ordnen. Bild 1 Luftbild BPlangebiet Quelle Die Lage des Plangebietes ist im Lageplan in Anlagen 1 dargestellt. Aufgrund der innerhalb des Plangebiete vorhandenen wohn und gewerblichen Nutzungen soll das Gebiet als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. 3

4 Im nördlichen Bereich des BPlangebietes befindet sich eine Halle, die zurzeit als KfzHalle genutzt wird. Im Außenbereich dieser Halle finden im Wesentlichen PkwStellplatzbewegungen statt. Im südlichen Bereich des Plangebietes liegt die Fa. Kappenstein, bei der es sich, gemäß Angaben der Bauaufsicht, um ein Tiefbauunternehmen handelt. Ummittelbar südlich des Außengeländes der KfzHalle, außerhalb des BPlangebietes, befinden sich insgesamt vier Klärbecken des Ruhrverbands. Eine weitere gewerbliche Nutzung liegt durch die Spedition Winner, die nördlich des BPlangebietes liegt, vor. 1.2 Aufgabenstellung Im Zuge der Bauleitplanung und der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die auf die vorhandene Wohnbebauung einwirkenden Geräuschimmissionen, verursacht durch den Straßen und Schienenverkehr auf den umliegenden Verkehrswegen (Untergrüner Straße, Altenaer Straße und der Straße 'An Pater und Nonne' sowie den Bahnstrecken 2800 und 2850) sowie die im Umfeld vorhandenen Gewerbebetrieben (KfzHalle, Fa. Knappenstein, Klärbecken des Ruhrverbands sowie Spedition Winner) ermittelt und beurteilt werden. Bei Überschreitung der im Rahmen einer städtebaulichen Planung zugrunde zu legenden schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN bzw. GeräuschimmissionsRichtwerte nach TA Lärm sollen geeignete SchallschutzMaßnahmen vorgeschlagen werden. 4

5 1.3 Schalltechnische Anforderungen/Richtwerte Im Folgenden werden die Anforderungen/Richtwerte an die Geräuschimmissionen aus öffentlichem Straßen und Schienenverkehr und gewerblicher Nutzung dargestellt. Aufgrund der innerhalb des Plangebietes vorhandenen wohn und gewerblichen Nutzungen soll das Gebiet als Mischgebiet (MI) ausgewiesen werden. 1.4 Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 'Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung' sind für Allgemeine Wohngebiete (WA) folgende Orientierungswerte angegeben. "(...) Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstige Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen; ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen. Bei Mischgebieten (MI) und Dorfgebieten (MD) tags nachts 60 db (A) 50 db (A) bzw. 45 db (A) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie, Gewerbeund Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder den Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden.(...)" 5

6 Gemäß DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, Abschnitt 1.2 gilt, dass bei Geräuschen verschiedene Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie, Gewerbe und Freizeitlärm) für jede Art separat der Beurteilungspegel ermittelt und mit dem schalltechnischen Orientierungswert verglichen werden soll. Der Beurteilungszeitraum beträgt 1.5 tags 0600 Uhr bis 2200 Uhr (16 Stunden) nachts 2200 Uhr bis 0600 Uhr (8 Stunden) Beurteilungsgrundlagen (TA Lärm) Beurteilungsgrundlage für den Geräuschimmissionsschutz ist hier ergänzend zur DIN die 'Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm' (TA Lärm) vom , eingeführt am Der Beurteilungszeitraum 'tags' umfasst den Zeitraum von 0600 Uhr bis 2200 Uhr. Als Beurteilungszeitraum während der Nacht gilt die 'lauteste Nachtstunde' zwischen 2200 Uhr bis 0600 Uhr (Abschnitt 6.4 TA Lärm). Für die geplante Wohnbebauung werden die GeräuschimmissionsRichtwerte außen nach TA Lärm für Mischgebiet (MI) von tags 60 db(a) und nachts 45 db(a) zugrunde gelegt. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese ImmissionsRichtwerte am Tag um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind nach Abschnitt 6.5 der TA Lärm für Mischgebiete (MI) nicht zu berücksichtigen. 6

7 Bestimmung des Beurteilungspegels nach TA Lärm Zur Bildung des Beurteilungspegels ist es erforderlich, die Einzelergebnisse unter Berücksichtigung der Einwirkzeit sowie unter Berücksichtigung der Anzahl der Ereignisse im Beurteilungszeitraum von 16 Stunden 'tags' bzw. 60 min. 'nachts' gemäß TA Lärm, Gleichung (G2) zu bilden. Die unterschiedlichen Zuschläge für Ton und Informationshaltigkeit sowie die Zuschläge für Impulshaltigkeit sind entsprechend der Ereignisse einzeln zu betrachten. Nach TA Lärm wird der Beurteilungspegel wie folgt gebildet Lr = LAeq Cmet + KT + KI + KR mit LAeq Cmet KT KI KR 1.6 Mittelungspegel der Einzelquelle während einer Einwirkzeit Meteorologische Korrektur nach DIN ISO Zuschlag für Ton und Informationshaltigkeit der Einzelquelle Zuschlag für Impulshaltigkeit der Einzelquelle Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Anhaltswerte für die einzuhaltenden Schalldruckpegel in Wohn und Schlafräumen Für Wohn und Schlafräume sind in der Richtlinie VDI 2719 'Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen' folgende Anhaltswerte für den nicht zu überschreitenden Innenschallpegel für von außen eindringenden Schall angegeben. Tabelle 1 Raumart Mittelungspegel Lm mittlerer Maximalpegel Lmax Schlafräume 'nachts' db(a) db(a) Wohnräume 'tags' db(a) db(a) 7

8 2. GRUNDLAGEN a) Planunterlagen zur Verfügung gestellt von der Stadt Iserlohn BPlan Nr. 338 der Stadt Iserlohn, M 1500 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 338 Verkehrszählungsdaten zum Straßenverkehr (Untergrüner Straße, Altenaer Straße und der Straße 'An Pater und Nonne' Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Spedition Winner vom , Ingenieurbüro Dipl. Ing. Horst Wenssing, Iserlohn b) Ortsbesichtigungen und Besprechung am und c) Belastungszahlen der Bahnstrecken 2850 und 2800 Schreiben mit statistische Streckenbelastungen, DBNetz AG, Niederlassung West vom d) DIN Schallschutz im Städtebau e) VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen f) TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm g) RLS 90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen h) Schall 03 'Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen' i) Parkplatzlärmstudie 'Empfehlungen zur Berechung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen', Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg 2007, 6. überarbeitete Auflage j) "Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen". Hessische Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung, Arbeit und Umweltschutz Heft Nr. 192, 1995 k) 'Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen' TÜVBerichtNr. 933/ bzw. 933/132001, Lärmschutz in Hessen, Heft 1, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden

9 l) 'Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten', Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Wiesbaden 2005 m) CADNA/A, Computerprogramm zur Berechnung von Lärmimmissionen der Firma Datakustik GmbH, Version Alle Normen und Richtlinien in der zum Zeitpunkt des Erstellens des gutachtlichen Berichts gültigen Fassung. 9

10 3. GERÄUSCHIMMISSIONSUNTERSUCHUNG 3.1 Berechnungsverfahren Die Geräuschimmissionen der einzelnen Geräuschquellen werden mit den folgenden Berechnungsverfahren ermittelt bzw. beurteilt. Straßenverkehr DIN 18005, Teil 1 'Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Berechnungsverfahren' und RLS 90 'Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen' Schienenverkehr DIN 18005, Teil 1 'Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Berechnungsverfahren' und Schall 03 'Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen' Gewerbelärm TA Lärm 'Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm' 10

11 3.2 Berechnungsgrundlagen Straßenverkehr Das Plangebiet befindet sich im schalltechnischen Einwirkungsbereich der Untergrüner Straße, Altenaer Straße und der Straße 'An Pater und Nonne'. Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Verkehrzähldaten der Stadt Iserlohn [2a] ergeben sich folgende zu berücksichtigenden DTVDaten für die umliegenden Verkehrswege Untergrüner Straße Mt Mn Pt Pn DTV 922 Kfz/ h 140 Kfz/ h 6,3 % 7,6 % Kfz/24 h Altenaer Straße Mt Mn Pt Pn DTV 707 Kfz/ h 127,5 Kfz/ h 9,0 % 10,7 % Kfz/24 h Straße 'An Pater und Nonne' Mt 597,7 Kfz/ h Mn 93,6 Kfz/ h Pt 9,2 % Pn 11,5 % DTV Kfz/24 h Mt Stündliche Verkehrsstärke tagsüber aller Tage des Jahres Mn Stündliche Verkehrsstärke nachts aller Tage des Jahres Pt % LkwAnteil 0600 Uhr bis 2200 Uhr Pn % LkwAnteil 2200 Uhr bis 0600 Uhr DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Kfz/24 h Die Verkehrszähldaten zum Straßenverkehr sind in Anlage 21 und 22 dargestellt. Sämtliche Berechnungsgrundlagen zum Straßenverkehr sind der Anlage 3 zu entnehmen. 11

12 Weitere Berechnungsansätze Für die Geräuschimmissionen aus Straßenverkehr werden neben den o.g. DTVDaten die folgenden Ansätze berücksichtigt. Straßenoberfläche nicht geriffelter Gussasphalt DLSTRO = 0 db Steigung <5% Geschwindigkeit Pkw und Lkw = 50 km/h Die Berechnung für den Straßenverkehr erfolgt nach dem Berechnungsverfahren der RLS 90. Gemäß dem Rechenverfahren sind die Reflexionen 1. Ordnung zugrunde zu legen. 3.3 Berechnungsgrundlagen Schienenverkehr Das BPlangebiet liegt im schalltechnischen Einwirkungsbereich der nördlich gelegenen Schienenverkehrsstrecken Letmathe Iserlohn (Strecke 2850) und der westlich gelegenen Schienenverkehrsstrecken Letmathe Altena (Strecke 2800). Gemäß den Angaben der DB Netz AG [2c] liegen folgende Streckenbelastungszahlen vor. Schienenverkehrsstrecke 2800 und 2850,Prognosewerte der DB Netz AG Bezeichnung ID Lm,E Tag Zugklassen Nacht Zuschläge Vmax Dfb Dbr Dbü Dra (dba) (dba) (db) (db) (db) (db) (km/h) Bahnstrecke 2850 B02 59,4 53,0 (lokal) 2,0 3,0 0,0 0,0 100 Bahnstrecke 2800 B01 71,5 75,2 (lokal) 2,0 0,0 0,0 0,0 100 Für die Fahrbahnart wird nach Schall 03, Tabelle 5 ein Zuschlag DFB für Schotterbett mit Betonschwellen von 2 db(a) in Ansatz gebracht. Die Verkehrszahlen der Schienenverkehrsstrecken sind detailliert in den Anlagen 22 dargestellt. Sämtliche Berechnungsgrundlagen zum Schienenverkehr sind der Anlage 3 zu entnehmen. 12

13 3.4 Berechnungsgrundlagen Gewerbe Im Rahmen der GewerbelärmBerechnung werden folgende Gewerbebetriebe berücksichtigt KfzHalle im nördlichen Bereich des Plangebietes (Tag Betrieb) Fa. Kappenstein im südlichen Bereich des Plangebietes (Tag Betrieb) vier Klärbecken des Ruhrverbandes (Tag und Nacht Betrieb) Eine weitere gewerbliche Nutzung liegt durch die Spedition Winner, die nördlich des BPlangebietes liegt, vor. Gemäß dem vorliegenden Gutachten (Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Spedition Winner vom , Ingenieurbüro Dipl. Ing. Horst Wenssing, Iserlohn, [2a]) ergeben sich an den zur Spedition hin gerichteten Fassaden (Nordfassaden) der Wohnbebauung Untergrüner Straße 2 bis 4 Beurteilungspegel im Nachtzeitraum von 42 db(a) bis 44 db(a) und bezogen auf den Tageszeitraum Beurteilungspegel von 50 db(a) bis 52 db(a). Eine abschließende Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen erfolgt in Abschnitt 4. Sämtlich Berechnungsgrundlagen zum Gewerbelärm sind der Anlage 4 zu entnehmen Kfz Halle im nördlichen Bereich des Plangebietes Im nördlichen Bereich des BPlangebietes befindet sich eine Halle, die zurzeit als KfzHalle genutzt wird. Im Außenbereich dieser Halle finden im Wesentlichen PkwStellplatzbewegungen statt. Die Schallabstrahlung über die Umfassungsbauteile der KfzHalle kann aufgrund der vorhandenen Schalldämmung (Mauerwerk) vernachlässigt werden. Im Rahmen der Berechnung wird für den Außenbereich der KfzHalle als Maximalansatz ein Verkehrsaufkommen von 200 Pkw (400 PkwParkvorgänge) im Tageszeitraum berücksichtigt. 13

14 Die Geräuschemissionen der PkwStellplatzwechsel (An und Abfahrt pro Wechsel) werden gemäß Angaben der Parkplatzlärmstudie [2i] angesetzt. Die Berechnung erfolgt mit den Berechnungsansätzen aus der Parkplatzlärmstudie entsprechend für ebenerdige Parkplätze für den Normalfall (sogenanntes zusammengefasstes Verfahren), womit Ergebnisse 'auf der sicheren Seite' erzielt werden. Nach den oben genannten Berechnungsgrundlagen und einer ausreichenden Berechnungssicherheit wird gemäß Parkplatzlärmstudie für die Berechnung des Parkplatzes ein Zuschlag je Parkplatzart (P+R Parkplätze) von KPA = 0 db(a) und ein Zuschlag für das TaktMaximalpegelVerfahren von KI = 4 db(a) angesetzt. Die Eingabedaten für den Parkplatz (Quelle P01) der KfzHalle sind detailliert in der Anlage 4 dargestellt Fa. Kappenstein im südlichen Bereich des Plangebietes Im südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich die Fa. Kappenstein, bei der es sich, gemäß Angaben der Bauaufsicht, um ein Tiefbauunternehmen handelt. Aufgrund der Art des Betriebes (Tiefbauunternehmen) kann davon ausgegangen werden, dass hier im Wesentlichen LkwFahrverkehr auf dem Betriebsgelände sowie Staplerbewegungen stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass die Fahrzeuge am Morgen das Betriebsgelände verlassen und gegen Feierabend das Betriebsgelände wieder anfahren. Als Maximalansatz werden folgende Betriebsvorgänge auf dem Betriebsgelände der Fa. Kappenstein berücksichtigt 20 Lkw Fahrten am Tag 20 Lkw Rangiervorgänge am Tag 20 Lkw Stellplatzwechsel Betrieb eines Staplers im Außenbereich 14

15 a) Lkw Fahrbewegungen In der Berechnung werden insgesamt 20 LkwFahrbewegungen auf dem Betriebsgelände durch die Flächenquelle Q01 berücksichtigt. Für jeden Lkw wird eine Fahrstrecke von ca. 200 m auf dem Betriebsgelände berücksichtigt. Die Geräuschimmissionen durch LkwFahrbewegungen werden gemäß Angaben des 'Technischen Berichts zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weitere typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten' [2.l] wie folgt angesetzt Lkw 105 kw längenbezogene Schallleistung je Lkw/h für 1 m Wegelement Schalleistung Lkw für 200 m Wegstrecke L'WAT,1h,1m = 63 db(a) LWAT,1h = 86 db(a) Da es sich bei den Berechnungsansatz um eine Schallleistung bezogen auf eine Stunde handelt, beträgt die Einwirkzeit der Linienquelle insgesamt 60 min. b) Lkw Rangiervorgänge Gemäß dem 'Technischen Bericht zu LkwGeräuschen' der Hessischen Landesanstalt für Umwelt [2j] ist das Rangieren von Lkw bei einer Einwirkzeit von 2 min mit einem 5sTaktMaximalSchallleistungspegel von Lw = 99 db(a) zu berücksichtigen. Rangiervorgänge auf dem Betriebsgelände werden durch die Flächenquelle Q02 berücksichtigt. Durch die Flächenquelle Q01 20 Rangiervorgänge im Tageszeitraum berücksichtigt. 15 werden insgesamt

16 c) Lkw Stellplatzwechsel In der Berechnung werden die Geräuschemissionen durch Stellplatzwechsel der Lkw auf dem Betriebsgelände der Fa. Kappenstein durch die Flächenquelle Q03 berücksichtigt. Die Geräuschemissionen der Lkw beim Stellplatzwechsel (An und Abfahrt/Wechsel) werden gemäß der Parkplatzlärmstudie wie folgt in Ansatz gebracht 1 Parkvorgang (2 Parkbewegungen) = 2 x Druckluft 2 x Türenschließen 1 x Starten 1 x Standgeräusch (30 s) 1 x Abfahrt Der Schallleistungspegel LWT,1h für 1 Vorgang/Stunde inkl. Zuschlag K I beträgt LWT,1h = 84 db(a) Anmerkung Dieser stundenbezogene Schallleistungspegel wurde auf der Grundlage des TaktMaximalpegelVerfahrens ermittelt, um die Impuls und Informationshaltigkeit der Einzelgeräusche (Türenschlagen, Anlassen des Motors etc.) zu berücksichtigen. Durch die Flächenquelle Q03 werden insgesamt 20 Stellplatzwechsel im Tageszeitraum berücksichtigt. Da es sich bei dem Berechnungsansatz um eine Schallleistung bezogen auf eine Stunde handelt, beträgt die Einwirkzeit der Geräuschquelle insgesamt 60 min. d) Stapler im Außenbereich Die Geräuschemissionen durch Staplerbewegungen (Fahrbewegungen einschließlich Be und Entladenvorgänge) auf dem Betriebsgelände der Fa. Kappenstein werden durch die Flächenquelle Q04 berücksichtigt. Auf der Grundlage eigner messtechnischer Untersuchengen an vergleichbaren Betrieben wird für den Stapler eine Schallleistung von angesetzt. LWAT = 100 db(a) Betriebszeit 300 Minuten am Tag 16

17 3.4.3 Klärbecken des Ruhrverbands Ummittelbar südlich des Außengeländes der KfzHalle, außerhalb des BPlangebietes, befinden sich insgesamt vier Klärbecken des Ruhrverbands. Die Geräuschemissionen der Klärbecken werden durch die Flächenquelle Q05 berücksichtigt. Die Geräuschemissionen der Klärbecken werden der Angaben des 'Technischen Berichts zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen' [2k] wie folgt angesetzt Klärbecken (flächenbezogene Schallleistung) Die Klärbecken werden im Tages und Nachtzeitraum betrieben. 17 LWAT ''= 56 db(a)

18 4. BERECHNUNGSERGEBNISSE 4.1 Straßen und Schienenverkehrslärm Die Berechnungsergebnisse in Bezug auf den Straßen und Schienenverkehrslärm sind in der Anlage 5 dargestellt und wie folgt gegliedert. Anlage 51 Rasterlärmkarte Straßen und Schienenverkehr EG Anlage 52 Rasterlärmkarte Straßen und Schienenverkehr 1. OG Anlage 53 Rasterlärmkarte Straßen und Schienenverkehr 2. OG An der bestehenden Bebauung innerhalb des BPlangebietes (Wohnhäuser Untergrüner Straße 2 4 sowie Altenaer Straße 2 8) ergeben sich, bezogen auf den Tageszeitraum, Beurteilungspegel von bis zu 74 db(a) an den zur Straße hin orientierten Fassaden. An den rückwärtigen Fassaden ergeben sich maximale Beurteilungspegel, bezogen auf den Tageszeitraum von bis zu 62 db(a). Der schalltechnische Orientierungswert nach DIN von 60 db(a) im Tageszeitraum wird an den zur Straße hin orientierten Fassaden deutlich überschritten. Bezogen auf den Nachtzeitraum ist festzuhalten, dass an den Fassaden der Wohnhäuser an der Untergrüner Straße sowie Altenaer Straße der schalltechnische Orientierungswert von 50 db(a) ebenfalls deutlich überschritten wird. Hier ergeben sich an den zur Straße hin orientierten Fassaden Beurteilungspegel von bis zu 66 db(a) und an den rückwärtigen Fassaden Beurteilungspegel von bis zu 55 db(a) im Nachtzeitraum. Für die vorhandene Bebauung innerhalb des BPlangebietes ergeben sich gemäß DIN 4109, Abschnitt 5.5 die in Anlage 6 dargestellten Lärmpegelbereiche. Diese sind Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festzulegen. 18

19 Für die straßenzugewandten Fassaden der Bestandsbebauung ist eine Einstufung in Lärmpegelbereich V bzw. IV (SeitenFassaden) sowie für die abgewandten Fassaden eine Einstufung in Lärmpegelbereich II bis III erforderlich (siehe Anlage 6). Für die Bestandsbebauung innerhalb des Plangebietes ist es demnach erforderlich, für alle Umbauten/Neubauten von Wohngebäuden die Einhaltung der Anforderungen nach Richtlinie VDI 2719 'Schallschutz von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen' mit den entsprechenden Richtwerten innen bzw. den Anforderungen nach DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' sicherzustellen. Die Außenbauteile der Wohnhäusern müssen bei Um und Neubauten die im Folgenden genannten resultierenden bewerteten SchalldämmMaße gewährleisten. Ergänzend sind die erforderlichen Schallschutzklassen der Fenster bei üblichen Fensterflächenanteilen von % und massiver Bauweise der Außenwände angegeben. Lärmpegelbereich II (Fenster SSK 2) nach DIN 4109 erf. R'w,res 30 db (LPB II) Lärmpegelbereich III (Fenster SSK 2) nach DIN 4109 erf. R'w,res 35 db (LPB III) Lärmpegelbereich IV (Fenster SSK 3) nach DIN 4109 erf. R'w,res 40 db (LPB IV) Lärmpegelbereich V (Fenster SSK 4) nach DIN 4109 erf. R'w,res 45 db (LPB V) Anmerkung Herkömmliche dichtschließende Fenster mit Wärmeschutzverglasung nach EnEV erfüllen die Anforderungen nach SSK 2 Richtlinie VDI

20 4.2 Gewerbe Die Berechnungsergebnisse in Bezug auf den Gewerbelärm ist in der Anlage 7 dargestellt Die Berechnungsergebnisse in Anlage 7 zeigen, dass der schalltechnische Orientierungswert von 60 db(a) im Tageszeitraum und 45 db(a) im Nachtzeitraum an den Wohngebäuden innerhalb des BPlangebietes nicht überschritten wird. An den vorbelasteten Fassaden der Wohnhäuser Untergrüner Straße 2 bis 4 (Nordfassade, in Richtung der Spedition Winner) wird der schalltechnische Orientierungswert nach DIN deutlich unterschritten. Gemäß dem vorliegenden Gutachten (Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Spedition Winner vom , Ingenieurbüro Dipl. Ing. Horst Wenssing, Iserlohn, [2a]) ergeben sich an den zur Spedition hin gerichteten Fassaden (Nordfassaden) der Wohnbebauung Untergrüner Straße 2 bis 4 Beurteilungspegel im Nachtzeitraum von 42 db(a) bis 44 db(a) und bezogen auf den Tageszeitraum Beurteilungspegel von 50 db(a) bis 52 db(a). Der schalltechnische Orientierungswert von 60 db(a) im Tageszeitraum und 45 db(a) im Nachtzeitraum wird nicht überschritten. Die Berechnungen zum Gewerbelärm sowie die Betrachtung der Vorbelastung durch die Winner Spedition zeigen aus schalltechnischer Sicht, dass in Bezug auf den Gewerbelärm mit keinen Konflikten innerhalb des BPlangebietes zu rechnen ist. 20

21 5. ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Iserlohn plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 338 'Oestrich Altenaer Straße' für die Grundstücke Untergrüner Str. 2 bis 4 sowie Altenaer Straße 2 bis 10. An der bestehenden Bebauung innerhalb des BPlangebietes ergeben sich, bezogen auf den Straßenverkehrslärm, im Tages und Nachtzeitraum deutliche Überschreitungen des schalltechnische Orientierungswerts nach DIN von 60 db(a) im Tageszeitraum und 45 db(a) im Nachtzeitraum an den zur Straße hin orientierten Fassaden. Für die Bestandsbebauung innerhalb des Plangebietes sind bei allen Umbauten/Neubauten von Wohngebäuden die Anforderungen nach Richtlinie VDI 2719 'Schallschutz von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen' mit den entsprechenden Richtwerten innen bzw. die Anforderungen nach DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau' sicherzustellen. Für die vorhandene Bebauung innerhalb des BPlangebietes sind die in Anlage 6 dargestellten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 festzulegen. Die Berechnungen zum Gewerbelärm sowie die Betrachtung der Vorbelastung durch die Winner Spedition zeigen aus schalltechnischer Sicht, dass in Bezug auf den Gewerbelärm mit keinen Konflikten innerhalb des BPlangebietes zu rechnen ist. ITAB Dipl.Phys. Ing. St. Claar Dipl.Ing. (FH) Ch. Hammel 21

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