BETREFF: Änderung des nachstehend angegebenen Teilfonds Nr. 31 der SICAV MULTI UNITS FRANCE (die SICAV ): BEZEICHNUNG DER TEILFONDS

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1 Paris, La Défense, den 18. Mai 2017 BETREFF: Änderung des nachstehend angegebenen Teilfonds Nr. 31 der SICAV MULTI UNITS FRANCE (die SICAV ): BEZEICHNUNG DER TEILFONDS LYXOR EURO STOXX BANKS UCITS ETF ISIN-CODE Anteilsklasse C-EUR: FR Anteilsklasse D-EUR: FR Sehr geehrte Anteilinhaber, Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Lyxor International Asset Management in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft der vorstehend bezeichneten SICAV folgende Änderungen beschlossen hat: 1- Die Maßnahme: Um der Nachfrage der Anleger nachkommen zu können, hat Lyxor International Asset Management beschlossen, sein Angebot an ETFs mit physischer Replikation zu erweitern und ändert deshalb die Anlagestrategie des Teilfonds. Die Maßnahme wurde von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers am 28. April 2017 genehmigt und tritt am 3. Juni 2017 in Kraft. Es sei daran erinnert, dass die bis zum 2 juni 2017 geltende Anlagestrategie darin besteht, die Wertentwicklung des Index durch einen Termin-Swap-Kontrakt abzubilden. Ab dem 3 juni 2017 wird eine Verwaltungsmethode verwendet, die als physische Replikation bezeichnet wird und besteht darin, das Portfolio des Teilfonds zur Erreichung seines Anlageziels direkt und hauptsächlich in die im Referenzindex, dem EURO STOXX Banks-Index (nachstehend der Referenzindex ), enthaltenen Wertpapiere zu investieren, um die höchstmögliche Korrelation mit der Wertentwicklung des Referenzindex zu erzielen. Zur Erreichung seines Anlageziels mit dem physischen Replikationsverfahren kann der Teilfonds Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung einsetzen und hierzu insbesondere befristete Verkäufe von Wertpapieren und/oder Wertpapierleihgeschäfte durchführen. Im Rahmen befristeter Wertpapierverkäufe kann der Teilfonds ferner Finanzgarantien erhalten. Deshalb wurde der Abschnitt Anlagestrategie im Prospekt und in den Wesentlichen Anlegerinformationen (WAI) geändert er enthält eine Beschreibung der Finanzinstrumente, in die der Fonds zur Erreichung seines Anlageziels investieren kann. Selbstverständlich wird LIAM wie in der Vergangenheit für Käufe/Verkäufe von an einer Börse (Sekundärmarkt) notierten Anteilen des Teilfonds weder einen Ausgabeaufschlag noch eine Rücknahmegebühr erheben. 1

2 2- Änderungen infolge der Maßnahme Risikoprofil - Änderung des Risiko-Rendite-Profils: Ja Das Anlageziel des Teilfonds, das darin bestand, die Wertentwicklung des Referenzindex mit derivativen Finanzinstrumenten (Termin-Swap-Kontrakt) nachzubilden, wurde geändert. Künftig wird der Teilfonds alle Wertpapiere, die im Referenzindex geführt werden, oder eine Auswahl davon direkt in seinem Portfolio halten. Im Rahmen der physischen Replikation kann der Teilfonds de facto ferner eine Variante einsetzen, die als optimierte Indexreplikation bezeichnet wird. Mittels dieser Replikationstechnik kann der Teilfonds in eine repräsentative Auswahl der im Referenzindex (d. h. nicht in alle im Index) enthaltenen Wertpapiere in einem anderen Verhältnis als dasjenige der im Index enthaltenen Komponenten oder auch in Wertpapiere investieren, die nicht im Referenzindex geführt werden. Aufgrund dieser Änderung der Anlagestrategie ist eine Anpassung des Abschnitts Risikoprofil im Prospekt erforderlich, wie in nachstehender Tabelle angegeben. Der Teilfonds unterliegt künftig unter anderem einem Risiko der unvollständigen Replikation infolge der Anpassung der Wertpapiere im Referenzindex. Zur Erreichung seines Anlageziels kann der Teilfonds ferner befristete Verkäufe von Wertpapieren tätigen und Terminfinanzinstrumente ( DFIs ) einsetzen und unterliegt diesbezüglich einem entsprechenden Kontrahentenrisiko und einem Rechtsrisiko. Die Änderung der Anlagestrategie des Teilfonds (insbesondere der Einsatz derartiger Optimierungstechniken) kann einen Anstieg des ex-post-tracking-errors verursachen, d. h. möglicherweise zu einer unterschiedlichen Wertentwicklung des Teilfonds und des Referenzindex führen. - Erhöhung des Risiko-Rendite-Profils: Nein - Erhöhung der Kosten: Nein Allerdings kommt ab dem 03/06/2017 ein dem Teilfonds zufließender Ausgabeaufschlag oder eine ihm zufließende Rücknahmegebühr zur Anwendung, damit die effektiven Kosten der Portfolioanpassung von den Primärmarktteilnehmern übernommen werden. Modalitäten für Zeichnungen und Rücknahmen (am Primärmarkt) Die Bedingungen für Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen des Teilfonds am Primärmarkt werden geändert, um die im nachstehenden Anhang beschriebenen Modalitäten zu berücksichtigen. 3- Änderung der Bezeichnung des OGAW Die Verwaltungsgesellschaft hat beschlossen, die Bezeichnung des Teilfonds wie folgt zu ändern: BEZEICHNUNG DES TEILFONDS BEZEICHNUNG DES TEILFONDS AB DEM 03 03/06/2017 LYXOR EURO STOXX BANKS UCITS ETF LYXOR EURO STOXX BANKS (DR) UCITS ETF 4- Wichtige Elemente für Anleger 2

3 Primärmarktteilnehmer (d.h. direkte Zeichnung/Rücknahme bei der Verwaltungsgesellschaft) können die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum des Versands dieser Mitteilung bei der Verwaltungsgesellschaft und/oder deren Depotbank unter Einhaltung der im Prospekt beschriebenen Bedingungen für den Mindestrücknahmebetrag beantragen. Sekundärmarktteilnehmer haben für Käufe/Verkäufe von Fondsanteilen an einer Börse, an der die Anteile des Fonds notiert werden, weder einen Ausgabeaufschlag noch eine Rücknahmegebühr an die Verwaltungsgesellschaft zu entrichten. Allerdings können von den Finanzintermediären Maklergebühren erhoben werden. Diese Gebühren fließen nicht der Verwaltungsgesellschaft zu. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Kenntnisnahme des Prospekts des Fonds und seiner Wesentlichen Anlegerinformationen notwendig und wichtig ist. Diese Dokumente sind auf der Internetseite unter verfügbar. Die gleichen Dokumente sind außerdem auf der Internetseite der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde AMF ( oder auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Bitte wenden Sie sich regelmäßig an Ihren Finanzberater, der Ihnen alle zusätzlichen Informationen über Ihre Anlagen zur Verfügung stellen wird. Die Verwaltungsgesellschaft 3

4 ANHANG: Vergleichstabelle der geänderten Elemente Vorher - ANLAGEZIEL Die ex-post-standardabweichung der Differenzrendite ( Tracking Error ) beträgt unter normalen Marktbedingungen 0,15%. Nachher Die ex-post-standardabweichung der Differenzrendite ( Tracking Error ) beträgt unter normalen Marktbedingungen 0,40%. - Anlagestrategie 1. Verfolgte Anlagestrategie Indirektes Replikationsverfahren [ ] Zur Erreichung seines Anlageziels verwendet der Teilfonds ein indirektes Replikationsverfahren, d. h. er schließt einen oder mehrere außerbörsliche Termin-Swap-Kontrakte ab. Derartige Termin-Swap- Kontrakte bezwecken den Tausch (i) des Werts der Anlagen im Portfolio des Teilfonds, die aus Barmitteln und/oder bilanziellen Vermögenswerten (außer gegebenenfalls als Garantie erhaltenen Wertpapieren) bestehen, gegen (ii) den Wert der Wertpapiere, aus denen sich der Referenzindex zusammensetzt. Zu den Aktien im Vermögen des Teilfonds zählen insbesondere die Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind, sowie sonstige internationale Aktien aller Wirtschaftssektoren, die an allen Börsen, einschließlich der Märkte für Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung, gehandelt werden. Direktes Replikationsverfahren [ ] baut der Teilfonds anhand eines direkten Replikationsverfahrens eine Exposure im Referenzindex auf, d. h. er investiert überwiegend in die Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Im Rahmen dieser optimierten Indexreplikation kann der Teilfonds insbesondere in eine repräsentative Auswahl der im Referenzindex (d. h. nicht in alle im Index) enthaltenen Wertpapiere in einem anderen Verhältnis als dasjenige der im Index enthaltenen Komponenten oder auch in Wertpapiere investieren, die nicht im Referenzindex geführt werden.im Rahmen dieser optimierten Indexreplikation kann der Teilfonds insbesondere in eine repräsentative Auswahl der im Referenzindex (d. h. nicht in alle im Index) enthaltenen Wertpapiere in einem anderen 4

5 Verhältnis als dasjenige der im Index enthaltenen Komponenten oder auch in Wertpapiere investieren, die nicht im Referenzindex geführt werden. In geringerem Umfang [ ] kann der Teilfonds ferner Kontrakte auf Terminfinanzinstrumente ( DFIs ) abschließen. 2. Bilanzielle Vermögenswerte Der Teilfonds kann unter Einhaltung der in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Anlagegrenzen in Aktien der Länder der Europäischen Gemeinschaft (aller Wirtschaftssektoren, die an allen Börsen gehandelt werden, einschließlich der Märkte für Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung) investieren. Der Teilfonds investiert hauptsächlich in Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Der Teilfonds investiert hauptsächlich in Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Im Rahmen dieser Anlagen kann der Teilfonds Anteile oder Aktien von OGAW zeichnen, die von der Verwaltungsgesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft verwaltet werden. Der Fondsmanager investiert nicht in Anteile oder Aktien von AIF oder sonstigen Investmentfonds, die nach ausländischem Recht aufgelegt wurden. Erhält der Teilfonds [ ] Wertpapiere als Garantie, gehen diese in das Volleigentum des Teilfonds über und werden somit in der Bilanz als Vermögenswerte ausgewiesen, die als Volleigentum erhalten wurden. 3. Außerbilanzielle Vermögenswerte (derivative Finanzinstrumente) Zur Erreichung seines Anlageziels setzt der Teilfonds außerbörslich gehandelte Index-Linked-Swaps ein, In geringerem Umfang kann der Teilfonds DFIs einsetzen, die an einem geregelten Markt oder 5

6 um den Wert seiner Finanzanlagen (oder gegebenenfalls der von ihm gehaltenen Finanzinstrumente oder Vermögenswerte) gegen den Wert des Referenzindex (im Einklang mit der Beschreibung im vorstehenden 1. Paragrafen dieses Abschnitts) zu tauschen. außerbörslich gehandelt werden. Zum Zwecke einer effizienteren Verwaltung des Teilfonds behält sich die mit der Finanzverwaltung beauftragte Gesellschaft die Möglichkeit vor, andere Finanzinstrumente einzusetzen. 7. Vorübergehende Käufe und Verkäufe von Wertpapieren Entfällt. Der Teilfonds kann [ ], insbesondere aber befristete Verkäufe von Finanztiteln durchführen.. RISIKOPROFIL Folgende Risiken, denen Anleger vor der Änderung unterlagen, bleiben unverändert gültig: Corporate Action-Risiko, Risiko aufgrund von Ereignissen, die den Referenzindex betreffen, Risiko aufgrund der für Basiswerte geltenden gesetzlichen Vorschriften, Risiko aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, Risiko aufgrund einer Änderung der Besteuerung von Basiswerten, Risiko aufgrund einer Änderung der Besteuerung, Risiko, dass das Anlageziel nur teilweise erreicht wird, Liquiditätsrisiko an einer Wertpapierbörse, Liquiditätsrisiko (Primärmarkt), Kapitalverlustrisiko, Aktienrisiko. Folgende Risiken, denen Anleger bisher unterlagen, ändern sich wie folgt: - Kontrahentenrisiko Der Teilfonds kann in geringerem Umfang auch DFI einsetzen. 6

7 In diesem Fall unterliegt der Teilfonds dem Risiko, dass eine Gegenpartei, mit der er einen Kontrakt oder eine Transaktion abgeschlossen hat, in Konkurs gehen, zahlungsunfähig werden oder anderweitig ausfallen kann. Er unterliegt insbesondere dem Kontrahentenrisiko, das mit dem Einsatz von außerbörslich gehandelten DFIs einher geht. Gemäß den OGAW-Richtlinien darf das Kontrahentenrisiko 10% des gesamten Vermögenswerts des Teilfonds pro Gegenpartei nicht überschreiten. Tritt die Société Générale als Gegenpartei eines DFI-Kontrakts und/oder eines befristeten Wertpapierverkaufs auf, können Interessenkonflikte zwischen der Verwaltungsgesellschaft des Teilfonds und der Gegenpartei des DFI entstehen. Die Verwaltungsgesellschaft steuert mögliche Interessenkonflikte durch die Umsetzung von Verfahren, die derartige Konflikte identifizieren, begrenzen und gegebenenfalls eine gerechte Lösung ermöglichen. Risiko aufgrund des Einsatzes derivativer Finanzinstrumente Der Teilfonds kann außerbörslich oder an einer Börse gehandelte DFIs wie beispielsweise Termin-Swap- Kontrakte einsetzen. Der Einsatz von DFIs kann mit mehreren Risiken verbunden sein, auf Ebene der einzelnen DFIs insbesondere aber mit folgenden: Kontrahentenrisiko, Ereignisse, die die Absicherung betreffen, Ereignisse, die den Referenzindex betreffen, Risiken aufgrund der steuerlichen Behandlung, Risiko aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, operatives Risiko und Liquiditätsrisiko. Diese Risiken können ein DFI direkt betreffen und zu einer Anpassung oder auch einer vorzeitigen Kündigung der DFI-Transaktion führen, wodurch der Nettoinventarwert des Teilfonds möglicherweise beeinträchtigt wird. Rechtsrisiko: Der Teilfonds unterliegt einem Rechtsrisiko aufgrund des Abschlusses von Verträgen über vorübergehende Verkäufe von Wertpapieren im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2365. Nach Abschluss der Maßnahme unterliegen Anleger folgenden Risiken: - Konzentrationsrisiko Der Fonds bildet die Wertentwicklung eines Referenzindex ab, der aus einer begrenzten Anzahl von Basiswerten besteht. Das Engagement in einem derartigen, kaum diversifizierten Referenzindex kann im Falle einer Verschlechterung der Liquiditätsbedingungen oder der Aussetzung der Notierung eines oder 7

8 mehrerer Komponenten des Referenzindex höhere Schwankungen als die eines stärker diversifizierten Index sowie ein erhöhtes Liquiditätsrisiko zur Folge haben. - Risiko aufgrund der unvollständigen Replikation Die Replikation des Referenzindex durch Anlagen in alle seine Komponenten kann erhöhte Kosten verursachen oder sich als schwer durchführbar erweisen. Ferner kann der Fondsmanager des Teilfonds Optimierungstechniken wie die optimierte Indexreplikation einsetzen, die darin besteht, in eine repräsentative Auswahl der im Referenzindex enthaltenen (d. h. nicht in alle) Wertpapiere in einem anderen Verhältnis zum den im Index enthaltenen Komponenten oder auch in nicht im Referenzindex geführte Wertpapiere oder in Terminfinanzinstrumente zu investieren. Der Einsatz derartiger Optimierungstechniken kann einen Anstieg des ex-post-tracking-errors verursachen, d. h. zu einer unterschiedlichen Wertentwicklung des Teilfonds und des Referenzindex führen. - Risiko aufgrund des Einsatzes vorübergehender Verkäufe von Wertpapieren Falls es zu einem Zahlungsausfall des Entleihers der Wertpapiere kommt, besteht für den Teilfonds die Gefahr, dass der Wert der erhaltenen Garantien niedriger ist als der Wert der vom Teilfonds verliehenen Wertpapiere. Dieses Risiko könnte insbesondere infolge (i) einer falschen Bewertung der Wertpapiere, die Gegenstand des Geschäfts sind, und/oder (ii) ungünstiger Marktbewegungen und/oder (iii) einer Verschlechterung des Kreditratings der Emittenten der als Garantie erhaltenen Wertpapiere und/oder (iv) der Illiquidität am Markt, an dem die erhaltenen Garantien zum Handel zugelassen sind, entstehen. Im Falle einer Wiederanlage von als Garantie erhaltenen Barmitteln, kann dies (i) eine Hebelwirkung mit den damit verbundenen Risiken sowie Verlust- und Volatilitätsrisiken verursachen und/oder (ii) Engagements an einem Markt zur Folge haben, die nicht mit dem Anlageziel des Teilfonds im Einklang stehen und/oder (iii) zu Einkünften führen, die niedriger als die vom Teilfonds zu leistenden Garantiebeträge sind. Darüber hinaus können Verzögerungen bei der Rückgabe der entliehenen Wertpapiere dazu führen, dass der Teilfonds nur eingeschränkt in der Lage ist, Rücknahmeanträgen von Anteilinhabern nachzukommen. - Währungsrisiko aufgrund der Börsennotierung des Teilfonds Der Teilfonds kann an bestimmten Märkten oder auf multilateralen Handelsplattformen in einer anderen Währung als derjenigen des Referenzindex gehandelt werden. Anleger, die Anteile des Teilfonds in einer anderen Währung als derjenigen des Referenzindex zeichnen, unterliegen einem Währungsrisiko. Folglich 8

9 kann der Wert einer Anlage in einer anderen Währung als der des Referenzindex infolge von Wechselkursschwankungen sinken, obwohl der Referenzindex gestiegen ist. - Konzentrationsrisiko Der Referenzindex, in dem die Anleger engagiert sind, deckt einen bestimmten Sektor ab und ermöglicht deshalb womöglich keine so breite Diversifikation wie ein Index, der mehrere Sektoren abdeckt. Das Engagement in einem derartigen, kaum diversifizierten Referenzindex kann im Falle einer Verschlechterung der Liquiditätsbedingungen oder der Aussetzung der Notierung eines oder mehrerer Komponenten des Referenzindex höhere Schwankungen als die eines stärker diversifizierten Index sowie ein erhöhtes Liquiditätsrisiko zur Folge haben. MODALITÄTEN FÜR ZEICHNUNGEN UND RÜCKNAHMEN 1. BEDINGUNGEN FÜR ZEICHNUNGEN UND RÜCKNAHMEN AM PRIMÄRMARKT Zeichnungs- und Rücknahmeanträge des Teilfonds werden von der Depotbank jeweils zwischen und Uhr (Pariser Ortszeit) an jedem Tag zusammengefasst, der im Kalender für die Veröffentlichung des Nettoinventarwerts des Teilfonds vorgesehen ist, vorausgesetzt, dass ein wesentlicher Teil der Indexkomponenten gehandelt wird (nachstehend ein Primärmarkttag ), und auf der Grundlage des Nettoinventarwerts dieses Primärmarkttages (nachstehend der Referenz-NIW ) ausgeführt. Nach Uhr (Pariser Ortszeit) an einem Primärmarkttag eingegangene Zeichnungsund Rücknahmeanträge gelten als am darauffolgenden Primärmarkttag zwischen und Uhr (Pariser Ortszeit) eingegangen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge müssen auf eine ganze Anzahl von Anteilen des Teilfonds lauten und einem Mindestzeichnungsbetrag von EUR Zeichnungs- und Rücknahmeanträge des Teilfonds werden von der Depotbank jeweils zwischen und Uhr (Pariser Ortszeit) an jedem Tag zusammengefasst, der im Kalender für die Veröffentlichung des Nettoinventarwerts des Teilfonds vorgesehen ist, vorausgesetzt, dass ein wesentlicher Teil der Indexkomponenten gehandelt wird (nachstehend ein Primärmarkttag ), und auf der Grundlage des Nettoinventarwerts dieses Primärmarkttages (nachstehend der Referenz-NIW ) ausgeführt. Nach Uhr (Pariser Ortszeit) an einem Primärmarkttag eingegangene Zeichnungsund Rücknahmeanträge gelten als am darauffolgenden Primärmarkttag zwischen und Uhr (Pariser Ortszeit) eingegangen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge müssen auf eine ganze Anzahl von Anteilen des Teilfonds lauten und einem Mindestzeichnungsbetrag von

10 GEBÜHREN UND PROVISIONEN: (TABELLE) entsprechen. Dem Teilfonds zufließender Ausgabeaufschlag Entfällt EUR entsprechen. Dem Teilfonds zufließender Ausgabeaufschlag 0,25% Dem Teilfonds zufließende Rücknahmegebühr Dem Teilfonds zufließende Rücknahmegebühr Entfällt 0,06% BETRIEBS- UND VERWALTUNGSKOSTEN: Dem Teilfonds berechnete Kosten Bemessungsgrundlage Satz und Staffelung [ ] [ ] [ ] Dem Teilfonds berechnete Kosten Bemessungsgrundlage Satz und Staffelung [ ] [ ] [ ] Entfällt Entfällt Entfällt Kosten für vorübergehende Käufe und Verkäufe von Wertpapieren Betrag der Transaktionen Maximal 35% der mit diesen Transaktionen erzielten Erträge 10

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