DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus

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2 DIENSTLEISTUNGSPARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus FKC Management-System-Beratung GmbH Leitung Schulung & Seminare Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachkraft für Explosionsschutz Ausbilder für Gabelstaplerfahrer Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz Betriebsbeauftragter für Abfall Qualitätsmanager Umweltauditor Seit im Unternehmen FKC Andreas Cuber Leitung Schulung & Seminare Safety Officer / Fachkraft für Arbeitssicherheit

3 AGENDA 01 Vorstellung FKC 02 Verantwortung im Arbeitsschutz 03 Sicherheitsmanagement = Minimierung der Haftungsrisiken 04 Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kleinbetrieb 05 FKC SiMedNet - Sicherheitsmanagement für KMU

4 FKC VORSTELLUNG Die FKC Management-System-Beratung GmbH ist eine branchen- übergreifende Unternehmensberatung zur Systematisierung von betrieblichen Prozessabläufen, überwiegend in der normativen Managementberatung, im Arbeits- & Gesundheitsschutz und zur Umsetzung des Datenschutzes gemäß BDSG. 09/1997 Gründung der FKC Management-System- Beratung GmbH 03/2002 Eröffnung des Standortes Lübeck 01/2006 Eröffnung des Standortes 01/2013 Eröffnung des Standortes Berlin 05/2016 Eröffnung des Standortes Hamburg Hannover Bremen

5 DIENSTLEISTUNGSBEREICHE FKC

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7 AGENDA 2. Verantwortung im Arbeitsschutz

8 AGENDA Wer über eine Weisungsbefugnis verfügt, darf Weisungen, also Anordnungen aussprechen. Absicht einer Anordnung ist die Aufforderung an den Adressaten, eine Handlung auszuführen oder zu unterlassen! Wer Weisung erteilt übernimmt.

9 VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Gefährdungsbeurteilung Auswahl Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Organisation Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung Kontrolle Gefährdungsbeurteilung

10 VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ WAR DER UNFALL VORHERSEHBAR? WAR DER UNFALL VERMEIDBAR? WAR DIE VERMEIDUNG (AUFWAND) ZUMUTBAR?

11 VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ WIE KÖNNEN SIE DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG GEWÄHRLEISTEN? DURCH ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEME

12 AGENDA 3. Sicherheitsmanagement = Minimierung der Haftungsrisiken

13 SICHERHEITSMANAGEMENT = MINIMIERUNG DER HAFTUNGSRISIKEN Management führen, lenken koordinieren 1. Verpflichtung nachkommen durch die GFB (Gefährdungsbeurteilung) Auswahl Organisation Kontrolle der Personen und Betriebsmittel durch geeignete Anweisungen (Betriebsanweisungen) durch Begehungen, Unterweisungen (inkl. Wirksamkeitskontrollen )

14 SICHERHEITSMANAGEMENT = MINIMIERUNG DER HAFTUNGSRISIKEN 2. Aufbau einer gerichtsfesten Organisation: Unternehmerpflichten Sichere Arbeitsmittel Rechtssichere Dokumentation widerspruchsfreie Aufgabenverteilung Personalauswahl Sicherheitspflichten Wirksamkeitskontrollen Überwachung Nachweis, dass ein Verantwortlicher alles Mögliche und Zumutbare getan hat!

15 SICHERHEITSMANAGEMENT = MINIMIERUNG DER HAFTUNGSRISIKEN 3. Grundpflichten des Arbeitgebers: (Gruppen- / Abteilungs- / Teamleiter) Unterweisung der Mitarbeiter Erstellung / Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung Erstellung Betriebsanweisungen für Maschinen und Tätigkeiten Erstellung Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe Ausgabe von persönlicher Schutzausrüstung Instandsetzung von Arbeitsmitteln Explosionsschutzmaßnahmen einhalten Festlegung von Sicherheitsbeauftragten Sicherheitsbegehungen in den Abteilungen Die Verantwortlichen werden bei der Umsetzung dieser Aufgaben durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt unterstützt.

16 AGENDA 4. Arbeits- und Gesundheitsschutz im Kleinbetrieb

17 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB

18 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen Die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen sind zu beurteilen und die Beurteilung ist zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist für jede neu aufzunehmende Tätigkeit, jedes neue Arbeitsverfahren und für alle neu eingesetzten Maschinen und Anlagen durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig auf ihre Aktualität zu prüfen. Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilungen sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.

19 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB Unterweisung der Beschäftigten Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere über die mit der Arbeit verbundenen Gefahren Regelmäßige Unterweisungen mindestens einmal jährlich Zusätzliche Unterweisungen vor Aufnahmen neuer Tätigkeiten, neuer Arbeitsverfahren und dem Einsatz neuer Arbeitsmittel auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilungen. Dokumentation der Unterweisungen

20 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB Die Durchführung, Dokumentation und Kommunikation der Gefährdungsbeurteilung sowie systematischer Unterweisungen ist eine notwendige Grundlage für jede Führungskraft als Voraussetzung für eine gerichtsfeste Organisation. Notwendige gesetzliche Rahmen müssen ermittelt und abgebildet werden, inkl. Wahrnehmung / Übertragung von Unternehmerpflichten. Das Umsetzen der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen bedeutet, dieses System auch zu leben. NÄCHSTE SCHRITTE

21 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB Organisationformen für Kleinbetriebe FASI BG Intern Intern

22 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB DURCHFÜHRUNG DER SICHERHEITSTECHNISCHEN BETREUUNG DURCH FKC Ständige Erreichbarkeit der Sicherheitsfachkraft per Telefon und Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen der Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz Durchführung von orientierenden Messungen bei Bedarf, wie z.b. Beleuchtungsstärke, klimatische Bedingungen, Lärm Vorbereitung der Unterweisungsunterlagen und Durchführung der Unterweisungen Regelmäßige Begehung der Betriebsstätten > Berichtswesen Erstellung / Unterstützung technischer Dokumentationen, wie z.b. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, usw. Ursachen- und Maßnahmenermittlung bei Arbeitsunfällen Teilnahme an den ASA-Sitzungen Erstellung von Informationsmaterial

23 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB BEISPIEL EINER RECHTSKONFORMEN GFB

24 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB BEISPIEL EINER RECHTSKONFORMEN GFB

25 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB BEISPIEL EINER RECHTSKONFORMEN GFB

26 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB BEISPIEL EINER RECHTSKONFORMEN GFB

27 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ IM KLEINBETRIEB FAZIT: GERICHTFESTE ORGANISATION / DOKUMENTATION Instrument zum Nachweis, dass ein Verantwortlicher alles mögliche und zumutbare getan hat, um Schäden zu vermeiden

28 AGENDA 5. FKC SiMedNet - Sicherheitsmanagement für KMU

29 FKC SIMEDNET - SICHERHEITSMANAGEMENT FÜR KMU ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEME Mit Sicherheit einen Schritt voraus.. SiMedNet FKC

30 FKC SIMEDNET - SICHERHEITSMANAGEMENT FÜR KMU ARBEITSSCHUTZMANAGEMENTSYSTEME Mit Sicherheit einen Schritt voraus.. SiMedNet FKC Einbindung von unternehmensspezifischen Darstellungen, Bildern oder auch Videos

31 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. IHRE FKC MANAGEMENT-SYSTEM-BERATUNG GMBH Zentrale Lübeck: Eschenburgstr Lübeck Phone Fax: -10 Büro Hamburg: Frankenstraße Hamburg Phone Fax: - 95 Büro Langenhagen: Bayernstr Langenhagen Phone Fax: Büro Berlin: Ernst-Reuter-Platz Berlin Phone Fax: -046 Andreas Cuber Leitung Arbeits- & Gesundheitsschutz Safety Officer / Fachkraft für Arbeitssicherheit Büro Bremen: Am Wall Bremen Phone Fax: @fkc-gmbh.de

ARBEITS- & GESUNDHEITSSCHUTZ PARTNER FKC Mit Sicherheit einen Schritt voraus

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