Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand"

Transkript

1 Reisekostenregelung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung Merkblatt des JM, Referat 564, Stand Allgemeines Bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung werden Fahrkosten, Auslagen für Verpflegung und Unterkunft sowie Nebenkosten nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes in der Fassung vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 90) erstattet. 2. Fahr- und Flugkostenerstattung, Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung ( 5 und 6 LRKG) Reisen zu Fortbildungsveranstaltungen sind gemäß 3 Abs. 1 Satz 5 LRKG vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln auszuführen. Die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs ist alternativ gleichwohl zulässig, es sei denn ein Dienstfahrzeug kann unentgeltlich genutzt werden und der Benutzung des Dienstfahrzeuges stehen weder dienstliche noch zwingende persönliche Gründe entgegen. Es werden höchstens die Fahr- und Flugkosten erstattet, die bei der Abreise oder Ankunft an der Dienststätte entstanden wären, auch wenn die Dienstreise an der Wohnung angetreten oder beendet wird ( 5 Abs. 4 LRKG). a) Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln aa) Bei Reisen mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die notwendigen Fahr- und Flugkosten der niedrigsten Klasse unter Ausnutzung von Ermäßigungen und Sondertarifen (etwa Großkundenrabatt des Dienstherrn) erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens dreistündiger Dauer (einfache Strecke) zu einem Geschäftsort außerhalb des Landes werden die entstandenen Fahrkosten der nächsthöheren Klasse erstattet.

2 bb) Die Kosten für die (zusätzliche) Nutzung eines Taxis können in vollem Umfang nur erstattet werden, wenn triftige Gründe vorliegen ( 5 Abs. 3 Satz 1 2. HS. LRKG). Triftige Gründe sind z.b. wenn regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht verkehren und der Fußweg unzumutbar ist, umfangreiches und schweres Gepäck transportiert werden muss, zwingende persönliche Gründe (Gesundheitszustand) gegeben sind, wegen erheblicher unverschuldeter Verspätung eine zeitnahe Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Die Gründe sind in der Reisekostenabrechnung darzulegen. Ortsunkenntnis und widrige Witterungsverhältnisse sind keine triftigen Gründe. b) Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs aa) Regelmäßig beträgt die Wegstreckenentschädigung pro gefahrenen Kilometer 15 Cent ( 6 Abs.1 Satz 2 LRKG). bb) Wird ein triftiger Grund zur Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs anerkannt, wird eine Wegstreckenentschädigung pro gefahrenen Kilometer in Höhe von 25 Cent erstattet ( 6 Abs. 1 Satz 1 LRKG). (1) Bildung von Fahrgemeinschaften Wenn mindestens eine Person aus dienstlichen Gründen mitgenommen wird, die gegen denselben Dienstherrn Anspruch auf Reisekostenvergütung hat, und durch die Fahrgemeinschaft eine Kostenersparnis gegenüber Einzelanreise der Betroffenen eintritt, wird ohne weitere Prüfung durch das Ministerium der Justiz ein triftiger Grund für die Nutzung des eigenen PKW's anerkannt. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung eines triftigen Grundes ist entbehrlich. Ist für die Bildung einer Fahrgemeinschaft ein Umweg erforderlich, ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass die Kosten für die Zurücklegung des Umweges maximal bis zur Höhe der Kosten für die Wegstrecke "Dienstort Fahrer/in zum Fortbildungsort" plus Wegstrecke "Dienstort Mitreisende/r zum Fortbildungsort" erstattungsfähig sind. Zur Mitnahmeentschädigung s. dd). (2) Weitere triftige Gründe Darüber hinaus werden triftige Gründe auf Antrag anerkannt, wenn der Ort der Fortbildungsveranstaltung mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht oder nur schwer zu erreichen oder zu verlassen wäre. Schwere Erreichbarkeit ist gegeben, wenn die Reise vor 6.00 Uhr angetreten werden muss oder ein mehrfaches Umsteigen unzumutbar ist,

3 die Nutzung des privaten Kraftfahrzeugs eine auf die Arbeitszeit bezogene Zeitersparnis zur Folge hat (Wahrnehmung von Dienstgeschäften vor Reiseantritt oder nach Beendigung der Reise), auf der Reise umfangreiches Aktenmaterial, Gegenstände mit größerem Gewicht oder sperrige Gegenstände mitzuführen sind, zwingende dienstliche oder persönliche Gründe (z.b. Betreuung von Familienangehörigen, gesundheitliche Belange) bestehen. Das Vorliegen eines unter (2) genannten triftigen Grundes ist vor Beginn der Tagung schriftlich unmittelbar beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu beantragen. Dem hinreichend begründeten Antrag müssen ggf. Belege zu Fahrtzeiten, Entfernung etc. beigefügt werden. Das Antragsformular finden Sie im Internet unter (Service Fortbildung Anmeldeverfahren und Reisekosten Antrag auf Anerkennung eines triftigen Grundes). cc) Bei Nutzung eines anerkannt privateigenen oder aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zu regelmäßig wiederkehrender dienstlicher Benutzung bereitgehaltenen Kraftfahrzeugs erfolgt die Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe von 6 Abs. 3 LRKG i. V. m. 1 Abs.1 und 2 Abs. 1 LVO zu 6 LRKG; die Geltendmachung eines triftigen Grundes muss ebenfalls gesondert beantragt werden. dd) Mitnahmeentschädigung ( 6 Abs. 4 LRKG) Für die Mitnahme weiterer Dienstreisender nach dem Landesreisekostengesetz wird eine Mitnahmeentschädigung von 2 Cent je Person und pro Kilometer gewährt. ee) Antrag auf tägliche An- und Abreise: Bei mehrtägigen Veranstaltungen und Gewährung einer Übernachtungsmöglichkeit werden grundsätzlich nur die Kosten einer Hin- und Rückreise erstattet. Sofern der Antrag auf tägliche An- und Abreise aus triftigem Grund (z.b. dienstliche Gründe, Betreuung von Familienangehörigen, gesundheitliche Belange) bewilligt wurde, werden auch die Kosten der täglichen An- und Abreise erstattet.

4 3. Tagegeld, Übernachtungs- und Nebenkostenerstattung ( 7, 8 und 9 LRKG) a) Tagegeld ( 7 LRKG) Das Tagegeld ist ein pauschaler Ausgleich für Verpflegungsmehraufwendungen. Die Höhe des Tagegeldes richtet sich nach der Dauer der Fortbildungsreise. Maßgebend ist die Abreise und Ankunft an der Wohnung. Wird die Reise am Dienstort begonnen und/oder beendet, richtet sich die Dauer nach der Abreise und Ankunft am Dienstort. Das Tagegeld beträgt zur Zeit bei einer Abwesenheitsdauer pro Kalendertag von mehr als 8 Stunden 5,11 von mindestens 14 Stunden 10,23 bei 24 Stunden 20,45. Bei Fortbildungsveranstaltungen am Wohn- oder Dienstort mit einer Gesamtdauer von mehr als 8 Stunden am Kalendertag wird ein gekürztes Tagegeld für Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 2,05 gewährt. Bei Gewährung einer unentgeltlichen Mahlzeit von Amts wegen werden folgende Beträge vom Tagegeld gekürzt für ein Frühstück 20% des zustehenden Tagegeldes für ein Mittagessen 40% des zustehenden Tagegeldes für ein Abendessen 40% des zustehenden Tagegeldes jeweils mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des maßgebenden Sachbezugswertes nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung in der jeweils geltenden Fassung. b) Übernachtungskosten ( 8 Abs. 1 LRKG) Die nachgewiesenen notwendigen Übernachtungskosten werden nach Maßgabe von 8 Abs. 1 LRKG erstattet, wenn die Rechnung für die Übernachtungskosten nicht auf den Dienstherrn ausgestellt ist. c) Nebenkostenerstattung ( 9 Abs. 1 LRKG) Zur Erledigung des Dienstgeschäfts entstandene notwendige Auslagen (i.d.r. Parkgebühren bei Nutzung eines PKWs aus triftigem Grund ) werden als Nebenkosten bei Nachweis erstattet.

5 4. Sachschadenshaftung des Dienstherrn ( 54 LBeamtVG und 70 Abs. 2 LBG) Die Sachschadenshaftung des Dienstherrn nach 54 LBeamtVG kommt ausschließlich dann zur Anwendung, wenn die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs aus triftigem Grund bewilligt oder ein anerkannt privateigenes Kraftfahrzeug genutzt worden ist. Sachschadenshaftung nach 70 Abs. 2 LBG kann geleistet werden bei einem anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug oder wenn die Benutzung eines privaten Fahrzeugs vorher genehmigt worden ist (s. VV ISIM zum Ersatz von Sachschäden nach 70 des Landesbeamtengesetzes vom , MinBl. 2012, 426, JBl. 2013, 23). 5. Sonstiges a) Die Reisekostenvergütung wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag gewährt, der innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten zu stellen ist; die Ausschlussfrist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Reise zu Fortbildungszwecken ( 3 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 LRKG). b) Der Antrag ist nach Bestätigung der sachlichen Richtigkeit durch die jeweils zuständige Dienststelle/Vorgesetzte dem Landesamt für Finanzen Reisekostenstelle Birkenfeld Schneewiesenstraße Birkenfeld unter Beifügung einer Kopie der Dienstreiseanordnung und der erforderlichen Belege zuzuleiten. c) Im Übrigen richtet sich die Kostenerstattung bei Reisen zur dienstlichen Fortbildung nach dem Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung.

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung

Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Fort- und Weiterbildung Veranstaltungs-Nr.: (ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich!) Name, Vorname

Mehr

Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer

Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 407) Der KODA-Beschluss vom 3. September 2007 zu 44 Abs. 1 TVöD-VKA (BT-V) wird durch nachfolgende Regelung abgeändert: 1

Mehr

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang

Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Name, Vorname Schule (PLZ / Dienstort mit Ortsteil Fon) Wohnung (PLZ Wohnort mit Ortsteil Straße Hausnummer)

Mehr

Grundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014)

Grundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014) Grundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014) Rechtliche Grundlagen Begriffsbestimmungen Dienstreise 2 Dauer der Dienstreise 4 Dienstgang 10 Abschlagszahlungen bei Dienstreisen

Mehr

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht

Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen Einführung in das Reisekostenrecht Internetseite der Universität zu Lübeck Welche Formulare gibt es und wo finde ich diese? Formulare zu Reisekosten http://www.uni-luebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/formulare.html

Mehr

Reisekosten-Merkblatt

Reisekosten-Merkblatt Reisekosten-Merkblatt Soweit nicht anders angegeben, finden Sie alle im Text genannten Formulare auf der Internetseite der Universität zu Lübeck unter Service für Mitarbeiter/Formulare. Die nachstehend

Mehr

Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) Vom 9. Oktober 2009. (GVBl. I S. 397)GVBl. II 323-146

Hessisches Reisekostengesetz (HRKG) Vom 9. Oktober 2009. (GVBl. I S. 397)GVBl. II 323-146 Hessisches Reisekostengesetz [1] [2] (HRKG) Vom 9. Oktober 2009 (GVBl. I S. 397)GVBl. II 323-146 [1] Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. 12. 2014 außer Kraft, vgl. 23 Satz 2. [2] Verkündet als Art. 1 G

Mehr

FAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen

FAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen FAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen 1. Vor der Dienstreise... 3 1.1 Was muss ich tun, wenn ich demnächst eine Dienstreise durchführen werde?. 3 1.2 Wo finde ich die Vordrucke?... 3 1.3

Mehr

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten

Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten

Mehr

Landesreisekostengesetz (LRKG) vom 24. März 1999. zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2015 (GVBL S.90) 1 Geltungsbereich

Landesreisekostengesetz (LRKG) vom 24. März 1999. zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2015 (GVBL S.90) 1 Geltungsbereich Landesreisekostengesetz (LRKG) vom 24. März 1999 zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2015 (GVBL S.90) 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für 1. die unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamtinnen

Mehr

Serviceseite der Reisekostenstelle

Serviceseite der Reisekostenstelle Serviceseite der Reisekostenstelle Diese Serviceseite dient zur speziellen Information der Beschäftigten und Lehrenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Vorbemerkungen Hiermit soll ein

Mehr

Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines

Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines 1 Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Erstattung

Mehr

Informationen zum neuen Bundesreisekostengesetz

Informationen zum neuen Bundesreisekostengesetz Hamm, im August 2005 Informationen zum neuen Bundesreisekostengesetz Mit dem zum 01.09.2005 in Kraft tretenden Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) und der allgemeinen

Mehr

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60)

Rechtsverordnung. über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60) ReisekostenVO 3.11.1 Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60) Das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens

Mehr

Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung

Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin Reisekostenordnung 2 Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin 1 Geltungsbereich (1) Diese Reisekostenordnung gilt für alle Geistlichen, Kirchenbeamtinnen und -beamten sowie

Mehr

Informationen zum Bundesreisekostengesetz

Informationen zum Bundesreisekostengesetz Hamm, April 2015 Informationen zum Bundesreisekostengesetz Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der Fassung vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) und der dazu

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) 1. Wie und wo ist der Anspruch auf Erstattung der Reisekostenvergütung geltend zu machen?.. 2 2. Zu welcher Uhrzeit ist der Beginn bzw. die Beendigung

Mehr

Kurze Zusammenfassung der Bestimmungen des BRKG

Kurze Zusammenfassung der Bestimmungen des BRKG Verein für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. Reisekostenordnung für den VfF, die AGDF und EAK gültig ab 01.01.2014 (Beschlossen vom Vorstand des VfF am 06.02.2014, Stand

Mehr

Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Bundesreisekostengesetz (BRKG) Bundesreisekostengesetz (BRKG) BRKG Ausfertigungsdatum: 26.05.2005 Vollzitat: "Bundesreisekostengesetz vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013

Mehr

Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge

Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge Reisekostenrechtliche Abfindung für Ausbildungsreisen Rechtsgrundlage: Landesreisekostengesetz

Mehr

Stand: Januar 2014. Spesen- u. Honorarordnung

Stand: Januar 2014. Spesen- u. Honorarordnung Stand: Januar 2014 Spesen- u. Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Spesen- u. Honorarordnung... 1 I. Allgemeines... 3 II. Erstattet werden:... 3 1) Reisekosten... 3 a) Tagegelder...

Mehr

Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten

Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten Verwaltungsvorschrift zur Erstattung von Reisekosten vom 10. Dezember 2013 (bekanntgemacht unter: ) 1 Geltungsbereich.

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung. Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft

Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung. Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft Die unglaubliche NTW Reisekostenabrechung Eine Reise an die Grenzen der Vorstellungskraft Inhalt 1. TUD Grundsätze 2. Never question the TUD 3. TUD Checkliste 4. TUD Deadline 5. TUD Adresse http://www.sz-online.de/nachrichten/tu-dresden-wirft-ueber-3000-studenten-raus-2818083.html

Mehr

Stand: Dezember 2011. Spesen- u. Honorarordnung

Stand: Dezember 2011. Spesen- u. Honorarordnung Stand: Dezember 2011 Spesen- u. Honorarordnung Spesen- und Honorarordnung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Spesen- u. Honorarordnung... 1 I. Allgemeines... 3 II. Erstattet werden:... 3 1) Reisekosten... 3 a)

Mehr

ERLÄUTERUNG. zu den Richtlinien über die Genehmigung von Dienstreisen. der Bediensteten der TU Kaiserslautern

ERLÄUTERUNG. zu den Richtlinien über die Genehmigung von Dienstreisen. der Bediensteten der TU Kaiserslautern ERLÄUTERUNG zu den Richtlinien über die Genehmigung von Dienstreisen der Bediensteten der TU Kaiserslautern Erl. zu Teil A (Allgemeine Bestimmungen) 1. Begriffsmerkmale "Dienstreise" Dienstreisen sind

Mehr

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Stand:1.9.2014 Merkblatt Reisekosten für Referendare Rechtsreferendare erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag Reisekosten und Trennungsgeld

Mehr

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung

Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Demoreisekostenabrechnung Ne, Vorne der Dienstkraft Bes./Verg./LGr. Amts- oder Dienstbezeichnung Anschrift Buchh.-/Personalnummer (siehe Entgeltnachweis)

Mehr

Merkblatt. Dienst- und Fortbildungsreisen. Hochschule Ansbach. Sachgebiet 2.3 Finanzen

Merkblatt. Dienst- und Fortbildungsreisen. Hochschule Ansbach. Sachgebiet 2.3 Finanzen Merkblatt Dienst- und Fortbildungsreisen Hochschule Ansbach Sachgebiet 2.3 Finanzen Stand: Juni 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeiner Sparsamkeitsgrundsatz... 1 2. Wer hat Anspruch... 1 3. Genehmigung...

Mehr

Sächsisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz SächsRKG) 1

Sächsisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz SächsRKG) 1 Sächsisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz SächsRKG) 1 Artikel 11 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 876) 1 Geltungsbereich,

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,

Mehr

Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten

Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Bunbeamten, Richter im Bundienst und Soldaten Datum: 20. März 1965 Fundstelle: BGBl I 1965, 133 Textnachweis

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Merkblatt Inlandsdienstreisen

Merkblatt Inlandsdienstreisen Merkblatt Inlandsdienstreisen (Stand: Juli 2015) Inhalt: 1. Rechtsgrundlagen 2. Anspruchsvoraussetzungen ( 1 BRKG) 3. Beginn/Ende der Dienstreise (T.z. 3.1.4 BRKGVwV) 4. Fahrtkostenerstattung ( 4 BRKG)

Mehr

Zusammenfassung Landesreisekostengesetz (LRKG)

Zusammenfassung Landesreisekostengesetz (LRKG) Zusammenfassung Landesreisekostengesetz (LRKG) Kurzüberblick über die gesetzlichen Bestimmungen und die in der Universität Ulm verwendeten Formulare; Abrechnung von Reisekosten; Reisekostenabrechnungen

Mehr

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014

Reisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014 9400029841218 00029841218 029841218 9841218 41218 218 8 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - 19048 Schwerin Referatsleiter Personal der obersten Landesbehörden Bearbeiter: Jana Seraphin Telefon:

Mehr

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst

Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 01.02.2015 1. Vorbemerkungen:

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

3. Reisekostenzuschüsse in Verbindung mit "Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge"

3. Reisekostenzuschüsse in Verbindung mit Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge Universität Rostock Der Kanzler Reisekostenrichtlinie Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriffsdefinition und grundsätzliche Erläuterungen 2.1. Dienstreisen - Genehmigungsverfahren 2.2 Dienstreisen im

Mehr

Thüringer Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland und im Ausland Thüringer Trennungsgeldverordnung (ThürTGV)

Thüringer Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland und im Ausland Thüringer Trennungsgeldverordnung (ThürTGV) Thüringer Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland und im Ausland Thüringer Trennungsgeldverordnung (ThürTGV) vom 16. Dezember 1996 (GVBl 1997, S. 1); zuletzt geändert

Mehr

Merkblatt Inlandsdienstreisen

Merkblatt Inlandsdienstreisen Merkblatt Inlandsdienstreisen Inhalt: 1. Rechtsgrundlagen 2. Anspruchsvoraussetzungen ( 1 BRKG) 3. Beginn/Ende der Dienstreise (T.z. 3.1.4 BRKGVwV) 4. Fahrtkostenerstattung ( 4 BRKG) 4.1. Erstattung bei

Mehr

Verordnung des Finanzministeriums über das Trennungsgeld bei Abordnungen und Versetzungen (Landestrennungsgeldverordnung LTGVO)

Verordnung des Finanzministeriums über das Trennungsgeld bei Abordnungen und Versetzungen (Landestrennungsgeldverordnung LTGVO) 7.4.3 BO Nr. A 818 14.3.84/KABl. 1984, S. 451; Nr. A 733 5.2.86/KABl. 1986, S. 418; Nr. A 1385 14.5.96/KABl. 1996, S. 138; Nr. A 2016 13.8.97/ KABl. 1997, S. 507; Nr. A 2932 2.11.01/KABl. 2001, S. 529

Mehr

Merkblatt Reisekostenvergütung

Merkblatt Reisekostenvergütung Merkblatt Reisekostenvergütung Stand: Mai 2015 Dieses Merkblatt enthält wesentliche Bestimmungen der Reisekostenvergütung. Da hier nicht detailliert auf alle gesetzlichen Regelungen eingegangen werden

Mehr

Spesenordnung des DAB (SO-DAB)

Spesenordnung des DAB (SO-DAB) Stand: 27. September 2009 -DAB Spesenordnung des DAB (-DAB) 1 Allgemeines 1.1 Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungsgelder und Gebühren werden nur im Rahmen der -DAB und nur dann erstattet, wenn die Reise/Aufgabe

Mehr

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte

Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers

Mehr

(BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2004 (BGBl I S. 3403) gezahlt.

(BGBl. I S.1533), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.12.2004 (BGBl I S. 3403) gezahlt. FACHBEREICH Umzugskosten/Trennungsgeld THEMATIK Merkblatt Trennungsgeld gem. TGV Zur pauschalen Abgeltung der bis zum Umzug entstehenden Mehrauslagen für Unterkunft und Verpflegung am neuen Dienstort wird

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2005 Ausgegeben zu Erfurt, den 10. Mai 2005 Nr. 7 02.05.2005 Thüringer Gesetz zur Einführung der Juniorprofessur... 02.05.2005 Neubekanntmachung

Mehr

Telefon (dienstl.) Dienststelle vorübergehender. privates Kfz Mitfahrt im. Flugzeug Dienst Kfz Nr. 8 Hinfahrt Rückfahrt

Telefon (dienstl.) Dienststelle vorübergehender. privates Kfz Mitfahrt im. Flugzeug Dienst Kfz Nr. 8 Hinfahrt Rückfahrt Beantragung einer Dienstreise Aus-/Fortbildungsreise IT-Reise Anlage 1 (Vom Antragsteller deutlich auszufüllen und Zutreffendes ankreuzen!) Adresse der Wohnung, von der aus arbeitstäglich der Dienst angetreten

Mehr

Reisekostenrecht für den Alltag

Reisekostenrecht für den Alltag Reisekostenrecht für den Alltag 1 Ziel des Vortrages Erläuterungen der wichtigsten Vorschriften des Reisekostenrechts anhand häufig gestellter Fragen aus der täglichen Praxis 2 1. Fragen zur Genehmigung

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010

Landesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010 Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.

Mehr

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Postfach, 19 048 Schwerin An alle Dienstreisenden des Landes bearbeitet von: ORR Schümann Tel.: (0385) 588-4179 Email:

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. VORSCHRIFTEN... 3 2. GENEHMIGUNG VON DIENSTREISEN UND DIENSTGÄNGEN... 3 3. ABRECHNUNG VON DIENSTREISEN... 7

Inhaltsverzeichnis 1. VORSCHRIFTEN... 3 2. GENEHMIGUNG VON DIENSTREISEN UND DIENSTGÄNGEN... 3 3. ABRECHNUNG VON DIENSTREISEN... 7 Merkblatt für Dienstreisen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. VORSCHRIFTEN... 3 2. GENEHMIGUNG VON DIENSTREISEN UND DIENSTGÄNGEN... 3 2.1 Begriffsbestimmungen... 3 2.1.1 Dienstreisende... 3 2.1.2 Dienstreisen...

Mehr

Die Auszahlung/Versteuerung des Trennungsgeldes erfolgt grundsätzlich mittels des Bezügezahlungsverfahrens

Die Auszahlung/Versteuerung des Trennungsgeldes erfolgt grundsätzlich mittels des Bezügezahlungsverfahrens Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Umzugskosten/Trennungsgeld Merkblatt Trennungsgeld gem. TGV Zur pauschalen Abgeltung der bis zum Umzug entstehenden Mehrauslagen für Unterkunft

Mehr

Neueste Änderungen sind nicht enthalten!

Neueste Änderungen sind nicht enthalten! Neueste Änderungen sind nicht enthalten! Gesetz über die Reisekostenvergütung für die Beamten und Richter im Lande Hessen (Hessisches Reisekostengesetz - HRKG) samt Verwaltungsvorschriften zum Hessischen

Mehr

UV-Reisekostenrichtlinien

UV-Reisekostenrichtlinien UV-Reisekostenrichtlinien Gemeinsame Richtlinien in der Unfallversicherung nach 43 Abs. 5 SGB VII über Reisekosten (in der Fassung vom 01. Juli 2014) 1 Rechtsgrundlagen 2 Voraussetzungen 3 Umfang 4 Fahr-,

Mehr

Verkündungsblatt. der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den 25.03.2008 Nummer 9. Inhalt:

Verkündungsblatt. der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den 25.03.2008 Nummer 9. Inhalt: Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 11. Jahrgang Wolfenbüttel, den 25.03.2008 Nummer 9 Inhalt: Richtlinie der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel zur Genehmigung von Dienstreisen

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 10/2009

R U N D S C H R E I B E N Nr. 10/2009 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen. Rudolf-Hilferding-Platz 1. 28195 Bremen Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen gemäß Rundschreibenverteiler (mit Schulen)

Mehr

MERKBLATT REISEKOSTEN Stand Juli 2015

MERKBLATT REISEKOSTEN Stand Juli 2015 Personalabteilung MERKBLATT REISEKOSTEN Stand Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen... 2 2. Anspruchsvoraussetzungen... 2 3. Beginn / Ende der Dienstreise... 3 4. Fahrkostenerstattung... 3 4.1

Mehr

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1

Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 Entschädigungsordnung der KZV Berlin KdöR - Anlage 3 zur Satzung 1 5. Nachtrag zur Satzung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin vom 18.3.2013 Anlage 3 Entschädigungsordnung der Kassenzahnärztlichen

Mehr

Informationen zur Trennungsgeldverordnung Stand: Januar 2015

Informationen zur Trennungsgeldverordnung Stand: Januar 2015 Informationen zur Trennungsgeldverordnung Stand: Januar 2015 1. Anspruchsvoraussetzungen... 2 2. Trennungsgeldberechtigte... 2 3. Zweckbestimmung... 2 4. Trennungsgeld beim auswärtigen Verbleiben ( 3 TGV)...

Mehr

Für die Abrechnung der Reisekosten ab 01.09.2005 gelten z.b. die folgenden Regelungen:

Für die Abrechnung der Reisekosten ab 01.09.2005 gelten z.b. die folgenden Regelungen: Ansatz und Abrechnung von Reisekosten Änderungen zum 01.09.2005 Für den Ansatz und die Abrechnung von Reisekosten sind bei Inlandsreisen das Bundesreisekostengesetz (BRKG) und bei Auslandsreisen die Auslandsreisekostenverordnung

Mehr

2032-8. Anwendungsbereich

2032-8. Anwendungsbereich 1 von 10 305.2011 10:29 Fundstelle: GVBl 2006, S. 20 2032-8 Thüringer Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland und im Ausland (Thüringer Trennungsgeldverordnung -ThürTGV

Mehr

Vorschriften zum Sachschadenersatz

Vorschriften zum Sachschadenersatz Art. 98 Bayerisches Beamtengesetz Schadenersatz bei Gewaltakten Dritter und Sachschadenersatz bei Unfällen (1) 1 Werden durch Gewaltakte Dritter, die im Hinblick auf das pflichtgemäße dienstliche Verhalten

Mehr

Landestrennungsgeldverordnung (LTGV) vom 15. Januar 1993 (GVBl. S. 111) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2013 (GVBL S.

Landestrennungsgeldverordnung (LTGV) vom 15. Januar 1993 (GVBl. S. 111) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2013 (GVBL S. Landestrennungsgeldverordnung (LTGV) vom 15. Januar 1993 (GVBl. S. 111) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 2013 (GVBL S.157) 1 Anwendungsbereich (1) Berechtigte Personen nach dieser Verordnung

Mehr

7. Spesenordnung der NWTU e. V.

7. Spesenordnung der NWTU e. V. 7. Spesenordnung der NWTU e. V. 1 Grundsätze 1) Spesen werden für erstattungsfähigen Aufwand nach den nachfolgenden Bestimmungen gewährt. 2) Bei Spesen ist stets der Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

Mehr

Informationen zur Pädagogischen Schulung im Rahmen des Direkteinstiegs

Informationen zur Pädagogischen Schulung im Rahmen des Direkteinstiegs Informationen zur Pädagogischen Schulung im Rahmen des Direkteinstiegs Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht und Schuladressen 1 2. Postanschrift 2 3. Seminarleitung und -verwaltung 2 4. Sprechzeiten 2 5. Schriftwechsel

Mehr

FIAS Reiserichtlinie ab 01.01.2015

FIAS Reiserichtlinie ab 01.01.2015 FIAS Reiserichtlinie ab 01.01.2015 Seite 1 von 11 FIAS Reiserichtlinie Stand: 14.01.2015 Inhalt Inhalt... 2 1. Grundsätzliche Regelungen... 4 1.1 Zweck und Geltungsbereich... 4 1.2 Begriff der Auswärtstätigkeit...

Mehr

Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen Name, Vorname Amts- oder Dienstbezeichnung/BesGr/VergGr Telefon. Antrag auf Umzugskostenvergütung

Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen Name, Vorname Amts- oder Dienstbezeichnung/BesGr/VergGr Telefon. Antrag auf Umzugskostenvergütung Umzugskostenrechnung Eingangsstempel An den Kanzler der Ruhr-Universität Bochum - im Hause - Zutreffendes bitte ankreuzen und/oder ausfüllen Name, Vorname Amts- oder Dienstbezeichnung/BesGr/VergGr Telefon

Mehr

Reisekosten - Glossar. Abgang Siehe Zu- und Abgang

Reisekosten - Glossar. Abgang Siehe Zu- und Abgang Reisekosten - Glossar A Abgang Siehe Zu- und Abgang Abschlagszahlung kann auf Antrag grundsätzlich in Höhe von bis zu 80 % der zu erwartenden Reisekostenvergütung im Vorfeld einer Dienstreise gewährt werden,

Mehr

Merkblatt zum neuen Hessischen Reisekostenrecht (Stand 02/2011)

Merkblatt zum neuen Hessischen Reisekostenrecht (Stand 02/2011) Merkblatt zum neuen Hessischen Reisekostenrecht (Stand 02/2011) I. Rechtliche Grundlagen Neufassung des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG) zum 01.01.2010 ( Gesetz vom 09.10.2009; GVBl. I S. 397 ff),

Mehr

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen -1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten

Mehr

Leitfaden für die Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten Stand: Februar 2015. Inhaltsverzeichnis

Leitfaden für die Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten Stand: Februar 2015. Inhaltsverzeichnis Leitfaden für die Genehmigung und Abrechnung von Reisekosten Stand: Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen... 2 2. Dienstreisegenehmigung... 2 3. Anspruch auf Reisekostenvergütung, Ausschlussfrist...

Mehr

1.3 Veränderungen gegenüber dem bisherigen Leitfaden

1.3 Veränderungen gegenüber dem bisherigen Leitfaden Leitfaden Genehmigung von Dienstreisen für die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die Studienseminare in Niedersachsen Dezernat 1 Fachbereich Finanzen Stand: 16.07.2015

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Vom 1. August 2014 IV 180 P 1741-A01.0-2012/002

Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Vom 1. August 2014 IV 180 P 1741-A01.0-2012/002 Abfindung der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Reisekosten-, Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld aus Anlass der Ausbildung (Abfindungserlass AbfindErl M-V) Verwaltungsvorschrift

Mehr

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v.

JUDOVERBAND RHEINLAND e.v. JUDOVERBAND RHEINLAND e.v. Finanz- und Kassenordnung Abrechnungsgrundsätze Aus formalen Gründen heraus wird auf die durchgängige Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform zur Bezeichnung von

Mehr

Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Staatsministerium der Finanzen Allge... 20324-F

Bürgerservice BAYERN-RECHT Online - Staatsministerium der Finanzen Allge... 20324-F Bürgerservice BAYERNRECHT Online Staatsministerium der Finanzen Allge... Seite 1 von 15 Zum Ausgangs oder Titeldokument 20324F Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Bayerischen Reisekostengesetz (VVBayRKG)

Mehr

Merkblatt Umzugskostenvergütung

Merkblatt Umzugskostenvergütung Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Verwaltung Merkblatt Umzugskostenvergütung für Pastoralassistenten/-innen und Pastoralreferenten/-innen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums

Mehr

Bundesverwaltungsamt Ref. VII A 1/VII A 4

Bundesverwaltungsamt Ref. VII A 1/VII A 4 Reisekosten Fahrt- u. Flugkostenerstattung ( 4 BRKG) Wegstreckenentschädigung ( 5) Tagegeld ( 6) Übernachtungsgeld ( 7) Einbehaltung des TG ( 6 Abs. 2) Erstattung bei längerem Aufenthalt am GO ( 8) Aufwands-

Mehr

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de

Mehr

Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV)

Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV) Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV) TGV Ausfertigungsdatum: 20.05.1986 Vollzitat: "Trennungsgeldverordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

hsd info Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Landesreisekostengesetz LRKG)

hsd info Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Landesreisekostengesetz LRKG) Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Darja Helbig Team 3.3 Personalservice T +49 (0)211 / 4351-8334 Draja.helbig@hs-duesseldorf.de Information Stand 05 2014 info Gesetz über die Reisekostenvergütung

Mehr

Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Landesreisekostengesetz - LRKG) 1 Geltungsbereich

Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Landesreisekostengesetz - LRKG) 1 Geltungsbereich Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Landesreisekostengesetz - LRKG) Geltungsbereich () Reisekostenvergütung wird gewährt den Beamtinnen und Beamten des

Mehr

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. Verordnung (VO) für die Erstattung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen Präambel: 1. Die Verordnung enthält die Regelungen für die Abrechnung von Reisekosten

Mehr

Übersichten zu den Entschädigungs- und Reisekostenordnungen der Landespsychotherapeutenkammern

Übersichten zu den Entschädigungs- und Reisekostenordnungen der Landespsychotherapeutenkammern Übersichten zu den Entschädigungs- und ungen der Landespsychotherapeutenkammern - verkürzte Darstellung, Stand November 2012, alle Angaben ohne Gewähr - Psychotherapeutenkammer Entschädigungen Vorstand

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.02 mit Änderung durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich

S a t z u n g. der Gemeinde Binnen. Geltungsbereich S a t z u n g der Gemeinde Binnen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie die Erstattung des Verdienstausfalles und der Reisekosten bei ehrenamtlicher Tätigkeit (Aufwandsentschädigungssatzung)

Mehr

(Reise- und Kraftfahrzeugbestimmungen) (RuKrBest)

(Reise- und Kraftfahrzeugbestimmungen) (RuKrBest) Magistrat der Stadt Bremerhaven Bestimmungen über die Ausführung des Bremischen Reisekostengesetzes (BremRKG) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zum BremRKG (BremRKGVwV) und über den Einsatz

Mehr

Bischöfliches Generalvikariat Münster

Bischöfliches Generalvikariat Münster Bischöfliches Generalvikariat Münster Hauptabteilung Verwaltung Merkblatt Umzugskostenvergütung für Pastoralassistenten/-innen und Pastoralreferenten/-innen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums

Mehr

Merkblatt Zusammenstellung der wichtigsten Belange zur Umzugskostenvergütung

Merkblatt Zusammenstellung der wichtigsten Belange zur Umzugskostenvergütung Merkblatt Zusammenstellung der wichtigsten Belange zur Umzugskostenvergütung I. Umzugskostenvergütung Anspruch auf Umzugskostenvergütung ( 2 LUKG) Voraussetzung für den Anspruch auf Umzugskostenvergütung

Mehr

Reisekostenordnung des Erzbistums Hamburg

Reisekostenordnung des Erzbistums Hamburg Regional-KODA Nord-Ost - Beschluss vom 06.09.2007 In der Sitzung am 06.09.07 in Heiligenstadt hat die Regional-KODA Nord-Ost folgendes beschlossen : Für den Bereich des Erzbistums Hamburg wird die Reisekostenordnung

Mehr

Reisekosten ab 01.01.2014

Reisekosten ab 01.01.2014 Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab 01.01.2014

Mehr

file:///c:/dokumente und Einstellungen/Computer/Desktop/Homepage/... Anlagen: 4 Muster für Anträge und Abrechnungen

file:///c:/dokumente und Einstellungen/Computer/Desktop/Homepage/... Anlagen: 4 Muster für Anträge und Abrechnungen 1 von 5 13.03.2011 17:58 Universität Augsburg Der Kanzler Universität Augsburg à 86135 Augsburg An alle Angehörigen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals der Universität Augsburg

Mehr

Kirchliches Gesetz über die Umzugskosten (KUKG)

Kirchliches Gesetz über die Umzugskosten (KUKG) UmzugskostenG (kirchl.) KUKG 495.300 Kirchliches Gesetz über die Umzugskosten (KUKG) Vom 24. Oktober 1997 (GVBl. S. 154), zuletzt geändert am 19. April 2013 (GVBl. S. 125) Die Landessynode hat das folgende

Mehr

Richtlinie Dienstreisen

Richtlinie Dienstreisen Richtlinie Dienstreisen Wichtige gesetzliche Regelungen für Dienstreisen: 1. Anspruch auf Reisegebühren...2 2. Dienstort...2 3. Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges...2 4. Mitbeförderung...3 5. Taggeld...3

Mehr

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften

Bekanntmachung. 1 Allgemeine Vorschriften Der Bürgermeister 29. November 2011 Bekanntmachung Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall-, Auslagenentschädigung, Fahrt- und Reisekosten für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen Auf Grund

Mehr

Ausgabenordnung. ENTWURF vom 29.04.14 (Neufassung ersetzt die bisherige Spesenordnung)

Ausgabenordnung. ENTWURF vom 29.04.14 (Neufassung ersetzt die bisherige Spesenordnung) Ausgabenordnung ENTWURF vom 29.04.14 (Neufassung ersetzt die bisherige Spesenordnung) 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Ordnung regelt insbesondere die Höhe der Reise- und Sachkostenerstattung, die Höhe der

Mehr

Verordnung über die Umzugskostenvergütung der Pfarrerinnen und Pfarrer (Umzugskostenverordnung UKV)

Verordnung über die Umzugskostenvergütung der Pfarrerinnen und Pfarrer (Umzugskostenverordnung UKV) UmzugskostenVO UKV 288 Verordnung über die Umzugskostenvergütung der Pfarrerinnen und Pfarrer (Umzugskostenverordnung UKV) Vom 1. Juli 1998 (KABl.-EKiBB 1999 S. 82, ABl. EKD 1998 S. 374); 3, 5 und 10 geändert

Mehr

ANTRAG AUF UMZUGSKOSTENVERGÜTUNG nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG)

ANTRAG AUF UMZUGSKOSTENVERGÜTUNG nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) Angaben zur Person Name, Vorname Berlin, den Geburtsdatum neue Dienststelle Einrichtung (Straße, PLZ, Ort) IBAN Diensttelefon E-Mail BIC Geldinstitut mit Ortsangabe Humboldt Universität zu Berlin Haushaltsabteilung

Mehr

Verwaltungsvorschriften zum Reisekostenrecht kirchliche Fassung (VVzuRKR KF)

Verwaltungsvorschriften zum Reisekostenrecht kirchliche Fassung (VVzuRKR KF) Verwaltungsvorschriften zum Reisekostenrecht VVzuRKR-KF 791 Verwaltungsvorschriften zum Reisekostenrecht kirchliche Fassung (VVzuRKR KF) Vom 1. Juni 1999 (KABl. S. 183) geändert durch Verwaltungsvorschriften

Mehr

Reglement über die Spesenvergütung an der Universität Zürich (Spesenreglement UZH)

Reglement über die Spesenvergütung an der Universität Zürich (Spesenreglement UZH) Reglement über die Spesenvergütung an der (Spesenreglement UZH) (vom 6. Juni 0) Die Universitätsleitung beschliesst: I. Allgemeines l Grundlagen Das Spesenreglement der stützt sich auf 86 Ausführungsverordnung

Mehr