Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West (ZPP 12) Überbauungsvorschriften. Auflage. Einwohnergemeinde Orpund

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West (ZPP 12) Überbauungsvorschriften. Auflage. Einwohnergemeinde Orpund"

Transkript

1 Einwohnergemeinde Orpund Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West (ZPP 12) Überbauungsvorschriften Auflage Bestandteile der Überbauungsordnung: Überbauungsplan 1:500 Überbauungsvorschriften Unterlagen mit orientierendem Inhalt: Erläuterungsbericht Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund. Bericht zum Gutachterverfahren ( ) Bern, 11. August 2014

2 Impressum Planungsbehörde Gemeinderat Orpund Gottstattstrasse Orpund Überbauungsordnung BHP Raumplan AG Fliederweg 10 Postfach Bern 14 Bearbeitung: Thomas Berz, Laura Chavanne, Jeannine Blank Richtprojekt ZSB Architekten SIA AG (Architektur) Schachenstrasse Oensingen Carmenstrasse Zürich Metron Bern AG (Verkehr, Öffentlicher Raum) Neuengasse Bern 1269_360_UeV_DorfkernWest_ docx

3 Inhaltsverzeichnis A Allgemeines... 4 Art. 1 Planungszweck... 4 Art. 2 Wirkungsbereich... 4 Art. 3 Stellung zur Grundordnung... 4 Art. 4 Bestandteile... 4 B Nutzung und Bebauung... 4 Art. 5 Art der Nutzung... 4 Art. 6 Baufeld Sektor B Art. 7 Unterirdische Einstellhalle Sektor B Art. 8 Baufelder Sektor B Art. 9 Unterirdische Einstellhalle Sektor B Art. 10 Mass der Nutzung... 6 Art. 11 Erhaltenswerte Gebäude... 6 Art. 12 Baugestaltung... 6 C Aussenraum... 7 Art. 13 Erschliessungsbereich... 7 Art. 14 Öffentlicher Platz... 7 Art. 15 Gestaltung Sektor A... 7 Art. 16 Begrünter Aussenraum... 8 Art. 17 Bepflanzung... 8 Art. 18 Aussenraumgestaltungsplan... 8 D Erschliessung... 8 Art. 19 Motorisierter Verkehr... 8 Art. 20 Fuss- und Velowege... 9 Art. 21 Autoabstellplätze... 9 Art. 22 Öffentliche Sammelparkierung... 9 Art. 23 Ein- und Ausfahrt Einstellhallen Art. 24 Notzufahrt E Umwelt Art. 25 Lärmschutz Art. 26 Energie- und Wärmeversorgung Art. 27 Entwässerung Art. 28 Naturgefahren Art. 29 Entsorgung F Weitere Bestimmungen Art. 30 Qualitätssicherung Art. 31 Neuordnung des Grundeigentums Art. 32 Vereinbarungen Art. 33 Inkrafttreten Genehmigungsvermerke... 12

4 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 4 A Allgemeines Planungszweck Wirkungsbereich Stellung zur Grundordnung Bestandteile Art. 1 Die Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West bezweckt die räumliche und funktionale Stärkung des Ortszentrums durch die Neuordnung des Strassenraums die Realisierung einer städtebaulich und architektonisch hochwertigen Überbauung die Schaffung vielfältig nutzbarer öffentlicher Räume mit hoher Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität die Sicherung öffentlicher Wegverbindungen. Art. 2 Der Wirkungsbereich der Überbauungsordnung ist im Überbauungsplan mit einem Perimeter gekennzeichnet. Art. 3 1 Die Überbauungsordnung basiert auf der in Art. 319 Baureglement festgelegten Zone mit Planungspflicht ZPP 12 Dorfkern. 2 Soweit die Überbauungsordnung nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung der Einwohnergemeinde Orpund. Art. 4 1 Bestandteile der Überbauungsordnung: a. Überbauungsplan 1:500 b. Überbauungsvorschriften 2 Unterlagen mit orientierendem Inhalt: Erläuterungsbericht Städtebauliches Konzept Ortszentrum Orpund. Bericht zum Gutachterver- fahren ( ) a. b. B Nutzung und Bebauung Art der Nutzung Art. 5 1 Die Art der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Mischzone. Es gelten die Bestimmung der Lärmempfindlichkeitsstufe ES III gemäss Art. 43 LSV. 2 Im Sektor B4 sind im Erdgeschoss nach Möglichkeit publikumsorientierte Nutzungen (stilles bis mässig störendes Gewerbe, Gastgewerbe, Dienstleistungen, Verkauf bis 500 m 2 Verkaufsfläche) anzuordnen.

5 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 5 Baufeld Sektor B4 Unterirdische Einstellhalle Sektor B4 Baufelder Sektor B8 Unterirdische Einstellhalle Sektor B8 Art. 6 1 Das im Überbauungsplan festgelegte Baufeld im Sektor B4 ist für ein Wohn- und Geschäftshaus bestimmt. 2 Die Baufeldabgrenzung definiert die maximale Ausdehnung des Gebäudes einschliesslich sämtlicher Bauteile. 3 An- und Nebenbauten nicht zugelassen. Davon ausgenommen sind Lüftungsanlagen und Fluchttreppen sowie Einrichtungen für den Kinderspielplatz. Art. 7 1 Zwischen den Sektoren B2 und B4 kann eine unterirdische Einstellhalle mit einer Fläche von max. 800 m 2 erstellt werden (Unterbaurecht). Die Einstellhalle dient dem Sektor B4. Sie ist so zu erstellen und zu betreiben, dass eine spätere Erweiterung nach Westen (Sektor B3) möglich ist. 2 Die genaue Lage der unterirdischen Einstellhalle wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Sie ist auf den Verlauf der Werkleitungen und die Bepflanzung im Sektor A abzustimmen. Gegenüber der östlichen Grenze des Sektors A (= Grenze des Wirkungsbereichs) gilt ein Grenzabstand von min. 0,50 m. 3 Die Einstellhalle darf mit Ausnahme der Ein- und Ausfahrt das fertige Terrain nicht überragen. 4 Die Tragfähigkeit der Decke über der Einstellhalle wird im Baubewilligungsverfahren aufgrund der einschlägigen Normen festgelegt. Sie richtet sich nach den Nutzungen auf dem öffentlichen Platz (Art. 14). 5 Technische Anlagen wie Be- und Entlüftung, Fluchttreppe etc. sind nach Möglichkeit im Sektor B4 anzuordnen. Art. 8 1 Die im Überbauungsplan festgelegten Baufelder Hauptbauten im Sektor B8 sind für zwei Mehrfamilienhäuser bestimmt. 2 Die Baufeldabgrenzung definiert die maximale Ausdehnung der Hauptbauten. 3 An- und Nebenbauten (z.b. Balkone, Laubengänge, Wintergärten, Liftbauten, Treppenhäuser) sind südseitig in den im Überbauungsplan bezeichneten Baufeldern zulässig. 4 Der Bereich Hauszugänge dient der Gebäudeerschliessung. Gemeinschaftliche Nebenbauten wie Fahrradunterstände und Bauten für den Eingangsbereich (z.b. Vordächer Hauseingänge) sind zulässig. Art. 9 1 Die maximale Ausdehnung der Einstellhalle wird durch das im Überbauungsplan gekennzeichnete Baufeld unterirdische Einstellhalle festgelegt. 2 Entlang der Südfassaden der Hauptbauten darf die Einstellhalle das fertige Terrain um maximal 0,75 m überragen. 3 Lage und Abmessung der Ein- und Ausfahrt sind im Überbauungsplan dargestellt.

6 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 6 Mass der Nutzung Art Für die Sektoren B1-B3 gelten folgende Bestimmungen: a. Ausnützungsziffer: min. 0,45, max. 0,65 b. Geschosszahl: max. 2 Vollgeschosse mit Dachgeschoss 2 Für den Sektor B4 gelten folgende Bestimmungen: a. Bruttogeschossfläche (BGF): max. 1'800 m 2 b. Geschosszahl: 3 Vollgeschosse (ohne Dach- oder Attikageschoss) c. Geschosshöhe Erdgeschoss (OK-OK): min. 4,00 m d. Gebäudehöhe: max. 12,50 m 3 Für den Sektor B8 gelten folgende Bestimmungen: a. b. Bruttogeschossfläche (BGF): max. 3'252 m 2 Geschosszahl: 3 Vollgeschosse mit Dachgeschoss Erhaltenswerte Gebäude Baugestaltung Art Die nach kantonalem Bauinventar erhaltenswerten Gebäude sind im Überbauungsplan als Hinweis dargestellt. 2 Für den Umgang mit erhaltenswerten Gebäuden gelten die Bestimmungen gemäss Art. 10a-10e des kantonalen Baugesetzes. Art Bauten und Anlagen sind im Ganzen und in ihren Einzelheiten so zu gestalten, dass sie sich zusammen mit ihren Aussenräumen überzeugend in den Gesamtkontext der Zentrumsentwicklung einfügen und zur räumlichen und funktionalen Stärkung des Ortszentrums beitragen. 2 Im Sektor B4 ist das Erdgeschoss entlang der Hauptstrasse und des Hohlenwegs möglichst niveaugleich zum öffentlichen Strassenraum auszubilden. Der Haupteingang des Gebäudes ist an der Westfassade anzuordnen. Nebeneingänge sind allseitig möglich. 3 Im Sektor B4 sind nur Flachdächer zugelassen. Flachdächer mit einer Fläche von mehr als 50 m 2 sind, soweit sie nicht begehbar sind oder für technisch bedingte Aufbauten dienen, extensiv zu begrünen. Technisch bedingte Aufbauten sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken. 4 Im Sektor B8 weisen alle Hauptbauten Satteldächer auf. Die Firstlinie verläuft parallel zur Längsrichtung der Baufelder.

7 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 7 C Aussenraum Erschliessungsbereich Art Die im Überbauungsplan bezeichneten Erschliessungsbereiche dienen a. als Detailerschliessungsstrasse (Hohlenweg) b. der Erschliessung der Sektoren B1-B4 und B8 c. der Erschliessung der öffentlichen Sammelparkierung im Sektor B7 und des Sektors B5 in der Teil-Überbauungsordnung Dorfkern Süd d. der Sicherstellung der arealquerenden Wegverbindungen für den Fussund Veloverkehr e. als Aufenthaltsbereich (Sektor A). 2 Die Erschliessungsbereiche sind als Mischverkehrsfläche zu gestalten. Öffentlicher Platz Gestaltung Sektor A Art Der im Überbauungsplan bezeichnete öffentliche Platz dient für a. Begegnung, Spiel und Aufenthalt b. temporäre Aktivitäten und Veranstaltungen c. öffentliche Sammelparkierung (Art. 22). 2 Der Platz ist als vielfältig nutzbarer Raum mit hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten. 3 Nebenbauten für Nutzungen gemäss Abs. 1 (Einstellraum, Unterstand, Toilette etc.) sind zulässig. Die maximale Grundfläche beträgt 40 m 2, die maximale Gebäudehöhe 4,00 m. 4 Die erforderlichen Anschlüsse für Wasser, Elektrizität etc. sind zu gewährleisten. Sie werden im Baubewilligungsverfahren festgelegt. 5 Die Gemeinde kann für die Benützung des Platzes ein Reglement erlassen. Art Im Sektor A sind der Erschliessungsbereich und der öffentliche Platz als zusammenhängender Raum zu gestalten und mit dem Strassenraum der Hauptstrasse in Bezug zu setzen. Einfriedungen und raumtrennende Elemente sind nicht zulässig. 2 Terraingestaltung, Bodenbeläge, Bepflanzung, Beleuchtung und Möblierung sind in einem Gestaltungskonzept zu definieren. Das Gestaltungskonzept ist soweit möglich mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt abzustimmen. 3 Das im Überbauungsplan dargestellte Wasserelement ist ein wichtiges Gestaltungselement. Die genaue Lage und Ausgestaltung ist im Gestaltungskonzept festzulegen. 4 Der Bereich von 5,00 m ab heutiger Parzellengrenze der Hauptstrasse wird abschliessend im Strassenplan zur Ortsdurchfahrt festgelegt. 5 Der Umgang mit den vier bestehenden öffentlichen Parkplätzen im Bereich der Einmündung Lindenstrasse wird im Rahmen des Strassenplanverfahrens zwischen dem kantonalen Tiefbauamt (OIK III) und der Einwohnergemeinde Orpund geklärt. Parallel zur Strassenplanauflage hat die Einwohnergemeinde das Baugesuch über diese Parkplätze öffentlich aufzulegen.

8 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 8 Bepflanzung Begrünter Aussenraum Aussenraumgestaltungsplan Art Der im Überbauungsplan bezeichnete begrünte Aussenraum dient den Bewohnerinnen und Bewohnern. 2 Für die Sektoren B4 und C sind im Baubewilligungsverfahrend die nach Art. 44 und 45 BauV verlangten Flächen für Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze auszuweisen. Die ungefähre Lage der Kinderspielplätze ist im Überbauungsplan eingetragen. 3 Die im Überbauungsplan bezeichnete grössere Spielfläche nach Art. 46 BauV weist eine Fläche von mindestens 500 m 2 auf und ist mit der Bebauung im Sektor B8 zu erstellen. Art Die im Überbauungsplan eingetragene Linde ist zu erhalten oder nötigenfalls durch einen gleichwertigen Hochstammbaum zu ersetzen. 2 Die im Überbauungsplan dargestellten neuen Hochstammbäume dienen der Strukturierung und Gestaltung des Aussenraums. Sie tragen zur Orientierung bei und unterstützen die Lenkung der Verkehrsteilnehmenden. 3 Es sind standortgerechte, überwiegend laubabwerfende und einheimische Arten zu verwenden. Art. 18 Mit jedem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan gemäss kommunalem Baureglement einzureichen. D Erschliessung Motorisierter Verkehr Art Für die Sektoren A und B1-B4 erfolgt die Zu- und Wegfahrt des motorisierten Verkehrs über den Hohlenweg und die Hauptstrasse. 2 Im Sektor A kann die Ein- und Ausfahrt von der Lindenstrasse in die Hauptstrasse im Interesse der Verkehrssicherheit und der Aufenthaltsqualität für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Die ungefähre Lage der Durchfahrtssperre ist im Überbauungsplan eingetragen. Die Zufahrt von der Hauptstrasse zu den Kundenparkplätzen der Bäckerei Linde (Parzelle 911) ist zu gewährleisten. 3 Für den im Überbauungsplan bezeichneten Bereich im Sektor B4 gilt ein öffentliches Fuss- und Fahrwegrecht. Die gesamte Fläche ist für die öffentliche Benützung freizuhalten. Das öffentliche Wegrecht und die dauerhafte Freihaltung sind vor der Genehmigung der Überbauungsordnung durch eine Grunddienstbarkeit sicherzustellen. 4 Die Zufahrt zum bestehenden Parkplatz westlich des Gebäudes Hauptstrasse 199 auf Parzelle 271 ist über den im Überbauungsplan bezeichneten Bereich im Sektor B4 gestattet. 5 Für den Sektor B8 erfolgt die Zu- und Wegfahrt des motorisierten Verkehrs über die Lindenstrasse und die Steinmattstrasse.

9 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 9 Fuss- und Velowege Autoabstellplätze Art Die im Überbauungsplan eingetragenen Fuss- und Velowegverbindungen sind mit einer minimalen Breite von 3,00 m zu erstellen. 2 Die Weiterführung der Wegverbindungen ist in der Überbauungsordnung Dorfkern Süd zu sichern. Art Die Anzahl der Autoabstellplätze richtet sich nach Art. 49 ff BauV. 2 Für die Sektoren B1-B3 gelten folgende Festlegungen: a. Für die bestehenden Nutzungen erfolgt die Parkierung oberirdisch. b. Bei Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen, die zu einem zusätzlichen Bedarf an Besucher- und Kundenparkplätzen führen, kann die Pflicht zur Erstellung von Besucher- und Kundenparkplätzen mit Einkauf in die öffentliche Sammelparkierung im Sektor A2 (Art. 22) erfüllt werden. c. Für den Sektor B3 bleibt die Erweiterung der unterirdischen Einstellhalle zum Sektor B4 vorbehalten (Art. 7 Abs. 1). 3 Für den Sektor B4 gelten folgende Festlegungen: a. Autoabstellplätze für Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Kunden sind unterirdisch anzuordnen. b. Die Pflicht zur Erstellung von Besucher- und Kundenparkplätzen kann mit Einkauf in die öffentliche Sammelparkierung im Sektor A2 (Art. 22) erfüllt werden. 4 Für den Sektor B8 gelten folgende Festlegungen: a. Autoabstellplätze für Bewohner sind ausschliesslich in der unterirdischen Einstellhalle anzuordnen. Abstellplätze für Besucher sind an dem im Überbauungsplan gekenn- zeichneten Standort zu realisieren. b. Öffentliche Sammelparkierung Art Der Bereich für die öffentliche Sammelparkierung ist im Überbauungsplan bezeichnet. 2 Die öffentliche Sammelparkierung ist eine Gemeinschaftsanlage im Sinne von Art. 18 Abs. b BauG. Sie dient der Konzentration von Kunden- und Besucherabstellplätzen im Ortszentrum und ist öffentlich benutzbar. 3 Eigentümer von Grundstücken in nützlicher Fusswegdistanz können sich zur Erfüllung ihrer Parkplatzerstellungspflicht in die Gemeinschaftsanlage einkaufen. Die Bedingungen des Einkaufs richten sich nach dem kommunalen Parkplatzreglement. Besteht kein Parkplatzreglement, ist der Einkauf in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Gemeinde und Grundeigentümer zu regeln. 4 Die Gemeinde kann die Sammelparkierung für temporäre Veranstaltungen auf dem öffentlichen Platz (Sektor A) sperren.

10 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 10 Ein- und Ausfahrt Einstellhallen Notzufahrt Art Die Ein- und Ausfahrten zu den unterirdischen Einstellhallen sind im Überbauungsplan dargestellt. Im Sektor B4 ist die Ein- und Ausfahrt in das Gebäude zu integrieren. 2 Für die Ausfahrten sind die erforderlichen Sichtweiten zu gewährleisten. Art Die Notzufahrt erfolgt für die Sektoren B1-B4 über den Hohlenweg (Sektor A), für den Sektor B8 über die Lindenstrasse ab Steinmattstrasse. 2 Die Notzufahrten sind entsprechend zu dimensionieren und müssen jederzeit für die Sicherheitsdienste zugänglich sein. E Umwelt Lärmschutz Energie- und Wärmeversorgung Entwässerung Naturgefahren Entsorgung Art. 25 Die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte nach Lärmschutz-Verordnung (LSV) ist im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. Art. 26 Es sind möglichst erneuerbare und umweltfreundliche Energieträger einzusetzen. Art Der Wirkungsbereich ist gemäss der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinde Orpund zu entwässern. 2 Das im Wirkungsbereich anfallende nichtverschmutzte Regenwasser sowie Reinabwasser ist nach Möglichkeit aufgrund der einschlägigen Richtlinien dem Grundwasser zuzuführen. Wasser, das nicht versickert werden darf oder kann, ist im Sinn von Art. 7 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) vom 1. Januar 2011 und nach Massgabe des GEP abzuleiten. Art. 28 Der Einmündungsbereich Lindenstrasse-Hauptstrasse liegt in einem Gefahrengebiet mittlerer Gefährdung (Hochwasser). Niveauanpassungen dürfen nicht zu einer Verlagerung der Überflutungsgefährdung führen. Art Die Entsorgung der Abfälle richtet sich nach dem Abfallreglement sowie dem Sammelsystem und Dienstleistungsangebot der Gemeinde Orpund. 2 Die erforderlichen Einrichtungen für die Sammlung von Haus- und Grünabfällen sind im Gebäudeinnern, in der Einstellhalle oder im privaten Aussenraum an den im Überbauungsplan bezeichneten Stellen anzuordnen.

11 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 11 F Weitere Bestimmungen Qualitätssicherung Neuordnung des Grundeigentums Vereinbarungen Inkrafttreten Art. 30 Die Bauprojekte sind vor der Baueingabe einem von der Gemeinde bezeichneten Fachgremium zur Beurteilung vorzulegen. Art. 31 Die Verlegung des Hohlenwegs und die Überbauung im Sektor B4 erfordern eine Neuordnung des Grundeigentums. Die Sektorgrenzen der Sektoren A, B3 und B4 definieren die neue Parzellierung. Art. 32 Soweit nicht bereits im Planungs- und Infrastrukturvertrag geregelt, sind für die Erstellung der Detailerschliessung, der Einstellhalle, der Werkleitungen sowie die Errichtung von Anlagen mit öffentlichem Charakter vor dem Beschluss zur öffentlichen Auflage vertragliche Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Grundeigentümer abzuschliessen. Art. 33 Die Überbauungsordnung tritt am Tag nach der Publikation der Genehmigung in Kraft.

12 Teil-Überbauungsordnung Dorfkern West Überbauungsvorschriften Auflage 12 Genehmigungsvermerke Vorprüfung vom 15. April 2014 Publikation im Amtsanzeiger vom 14. August 2014 Öffentliche Auflage vom 15. August bis 15. September 2014 Einspracheverhandlung am Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am Namens der Einwohnergemeinde: Der Präsident Die Gemeindeschreiberin Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Orpund, den Die Gemeindeschreiberin Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Beschlussfassung Einwohnergemeinde Interlaken Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal» Baureglementsänderung Die Änderung besteht aus: Zonenplanänderung Baureglementsänderung Weitere

Mehr

Überbauungsordnung "Altersheim und Bezirksspital Belp" Geringfügige Änderung gemäss Art. 122 Abs. 6 BauV

Überbauungsordnung Altersheim und Bezirksspital Belp Geringfügige Änderung gemäss Art. 122 Abs. 6 BauV Überbauungsordnung "Altersheim und Bezirksspital Belp" Geringfügige Änderung gemäss Art. 122 Abs. 6 BauV Überbauungsvorschriften 15. November 2012 AUFLAGE Die Überbauungsordnung "Altersheim und Bezirksspital

Mehr

Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof

Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof Öffentliche Auflage 13. Mai 2015 Teiländerung Überbauungsplan Ziegelhof Besondere Vorschriften Vom Gemeinderat erlassen am: 25. Mai 2009 Teiländerung vom Gemeinderat erlassen am:... Der Gemeindepräsident:...

Mehr

Überbauungsvorschriften

Überbauungsvorschriften Überbauungsordnung Nr. 17, "Oberi Matte" 5. Änderung Überbauungsvorschriften Diese Überbauungsvorschriften ersetzten alle vorherigen Versionen. Langenthal, 31. Mai 2013 Gemeinderat, Jurastrasse 22, 4901

Mehr

Überbauungsvorschriften

Überbauungsvorschriften Einwohnergemeinde Konolfingen Überbauungsordnung Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 6 "Kiesenmatte" Überbauungsvorschriften 6. April 2010 (ersetzt Fassung 28. Januar 2009) ENTWURF AUFLAGE Die Überbauungsordnung

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss

EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT. Reglement. Quartierplan Spiss EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT Reglement Quartierplan Spiss 2007 / 2009 / 2010 Die Einwohnergemeinde von Zermatt - eingesehen den Art. 12 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes

Mehr

Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen

Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen Geltende A-Zonenvorschriften im Baureglement: Art. 62 Arbeitszonen 1 In den Arbeitszonen A1a, A1b, A2a, A2b, A3a und

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben

Stadt Frauenfeld. Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben Stadt Frauenfeld Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben (Abstellplatzreglement) Stand 19. August 2009 STADT FRAUENFELD Reglement über

Mehr

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG Einwohnergemeinde Ostermundigen Die (BauR) besteht aus: Ergänzung mit Art. 11a Anpassung im Art. 42 Ziffer 5 weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht 12. Januar 2016 ecoptima Spitalgasse

Mehr

Gemeinde Köniz. Überbauungsordnung «ZPP 1/1 Bächtelenacker» mit Änderung des Nutzungsplans und des Strassenplans. Überbauungsvorschriften

Gemeinde Köniz. Überbauungsordnung «ZPP 1/1 Bächtelenacker» mit Änderung des Nutzungsplans und des Strassenplans. Überbauungsvorschriften GENEHMIGUNGSEXEMPLAR Gemeinde Köniz Überbauungsordnung «ZPP / Bächtelenacker» mit Änderung des Nutzungsplans und des Strassenplans Die Überbauungsordnung besteht aus: Überbauungsplan Weitere Unterlagen

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987

BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 BEBAUUNGSPLAN UNTERHASLI VOM 15. OKTOBER 1987 AUSGABE 5. JULI 1988 NR. 616 INHALT I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN 3 Art. 1 Abgrenzung 3 Art. 2 Ortsplanung 3 II. BAU- UND GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN 3 Art. 3 Bauweise

Mehr

Privater Gestaltungsplan «Hauptsitz ZKB», Zürich-Altstadt

Privater Gestaltungsplan «Hauptsitz ZKB», Zürich-Altstadt 70. Privater Gestaltungsplan «Hauptsitz ZKB», Zürich-Altstadt Gemeinderatsbeschluss vom 0. November 0 A. Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck Der Gestaltungsplan bezweckt die Schaffung von bau- und planungsrechtlichen

Mehr

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1

gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 . gemeınde Steffisburg fififi Reklamereglement Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Artikel Seite Allgemeine Bestimmungen - Zweck und Geltungsbereich 1 3 - Übergeordnetes Recht und Bewilligungspflicht 2 3 - Begriffe

Mehr

Quartierplan "Ribi" Quartierplanreglement

Quartierplan Ribi Quartierplanreglement Kanton Basel- Landschaft Quartierplan "Ribi" Quartierplanreglement Exemplar Beschluss des Gemeinderates: Beschluss der Gemeindeversammlung: Referendumsfrist Urnenabstimmung: Publikation Planauflage im

Mehr

Zonenplan Feuerwehrkaserne Viktoriastrasse 70/70a (Zone mit Planungspflicht inkl. Vorschriften)

Zonenplan Feuerwehrkaserne Viktoriastrasse 70/70a (Zone mit Planungspflicht inkl. Vorschriften) XX (2008) Zonenplan Feuerwehrkaserne Viktoriastrasse 70/70a (Zone mit Planungspflicht inkl. Vorschriften) Worum es geht Mit der planungs- und baurechtlichen Sicherung des neuen Infrastrukturstandorts Forsthaus

Mehr

Teil C Parkplatz-Verordnung

Teil C Parkplatz-Verordnung Kanton Zürich Stadt Opfikon Revision Ortsplanung 2003 Juli 2003 Teil C Parkplatz-Verordnung Vom Gemeinderat festgesetzt am 7. Juli 2003 Verfügung Baudirektion des Kantons Zürich vom 18. Februar 2004 ARV

Mehr

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» 701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,

Mehr

Richtlinien zur ZPP 1 Kleingümmenen

Richtlinien zur ZPP 1 Kleingümmenen Einwohnergemeinde Ferenbalm Richtlinien zur ZPP 1 Kleingümmenen Bern, 3. Februar 2015 Impressum Auftraggeber Einwohnergemeinde Ferenbalm Ofenhausstrasse 37 3206 Rizenbach Auftragnehmer BHP Raumplan AG

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Schaffhausen 6. Änderung Baulinienplan Nr. 30 Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Ausschnitt Baulinienplan Nr. 30, 3.6.2004 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse

Mehr

Privater Gestaltungsplan Färberei-Areal

Privater Gestaltungsplan Färberei-Areal Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Färberei-Areal mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss 85 PBG Vorschriften 28. Mai 2009 Die Grundeigentümerinnen: Weidmann Management AG, Thalwil... OCWEN AG, Thalwil...

Mehr

Vom Gemeinderat beschlossen am 14. Dezember 2009/13. September Der Gemeindeschreiber: F. Casura

Vom Gemeinderat beschlossen am 14. Dezember 2009/13. September Der Gemeindeschreiber: F. Casura K O P I E Quartierplan «Underem Benze» Beringen Bauvorschriften Vom Gemeinderat beschlossen am 14. Dezember 2009/13. September 2010 Öffentliche Auflage vom 5. bis 25. Februar 2010 Einschreiben an Betroffene

Mehr

STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006

STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau. Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am 11. Dezember 2006 STRASSENREGLEMENT für die Gemeinde Vitznau Durch die Gemeindeversammlung beschlossen am. Dezember 006 Vom Regierungsrat genehmigt am 8. Mai 007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich

Mehr

Parkplatz- Reglement. vom 7. April 1983

Parkplatz- Reglement. vom 7. April 1983 Parkplatz- Reglement vom 7. April 1983 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich 2 Parkplätze 3 Erstellungspflicht 2. Die Anlage von Parkplätzen Art. 4 Festlegung der Anzahl

Mehr

Quartierplan-Reglement

Quartierplan-Reglement Kanton Basel-Landschaft Quartierplan-Reglement ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE Impressum Ersteller Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch M. Ruggli / B. Bauer 901_Reg01_0160601_Planauflage.docx

Mehr

Überbauungsordnung (UeO) ZPP Nr. XV Schönenbrunnen

Überbauungsordnung (UeO) ZPP Nr. XV Schönenbrunnen Gemeinderat Gartenstrasse 2 Telefon 031 818 22 22 Postfach 64 info@belp.ch 3123 Belp www.belp.ch Überbauungsordnung (UeO) ZPP Nr. XV Schönenbrunnen Geringfügige Änderung vom 27. November 2014 Überbauungsvorschriften

Mehr

Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:...

Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:... Der Protokollführer:... 1 Kanton Zürich Gemeinde Richterswil PRIVATER GESTALTUNGSPLAN "Mülenen" VORSCHRIFTEN mit öffentlich-rechtlicher Wirkung Zustimmung Gemeindeversammlung am... Im Namen der Gemeindeversammlung Der Präsident:...

Mehr

G E M E I N D E K I L L W A N G E N

G E M E I N D E K I L L W A N G E N G E M E I N D E K I L L W A N G E N Reglement Unterhalt und Übernahme von Privatstrassen vom 1. November 2011 (mit Änderung von 7 Abs. 3 vom 17. September 2012) 1 Der Gemeinderat beschliesst gestützt auf

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates von Zürich vom 11. April 001 3765. 001/60 Weisung 345 vom 7..001: Privater Gestaltungsplan Hallenstadion, Zürich-Oerlikon Die Spezialkommission Hochbaudepartement/Stadtentwicklung*

Mehr

VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG

VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG VORPROJEKT WOHNÜBERBAUUNG UND FITNESS-CENTER LANDSTRASSE 44, 4042 TURGI / AG 1. Situation 2. Katasterplan 3. Eckdaten 4. Vorprojekt 5. Visualisierungen 6. Wohnungsspiegel 7. Flächen Fitness-Center 8. m3-inhalt

Mehr

Baureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung

Baureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung Kanton Schwyz Gemeinde Sattel Öffentliche Auflage Baureglementsänderungen Umsetzung des Gewässerrauminventars und der Naturgefahrenkarte in der Nutzungsplanung Öffentlich aufgelegt vom bis An der Urnenabstimmung

Mehr

Einwohnergemeinde Ins. Überbauungsordnung Nr. 7 «Coop»; Änderung 2013 mit Zonenplanänderung. Erläuterungsbericht

Einwohnergemeinde Ins. Überbauungsordnung Nr. 7 «Coop»; Änderung 2013 mit Zonenplanänderung. Erläuterungsbericht MITWIRKUNG / Vorprüfung Einwohnergemeinde Ins Überbauungsordnung Nr. 7 «Coop»; Änderung 2013 mit Zonenplanänderung Die UeO besteht aus: Überbauungsplan 1:500 Überbauungsvorschriften weitere Unterlagen:

Mehr

Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar

Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar Seite 89 Traktandum 6 Bebauungsplan Möbel Gallati / Motel Sihlbrugg, Baar 1. Einleitung Auslöser für die planerischen Arbeiten im Gebiet angrenzend an den Ebertswilerkreisel ist die Absicht der Eigentümer

Mehr

VII B/1/2. Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art ) Stand: 1. Juli 2011

VII B/1/2. Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art ) Stand: 1. Juli 2011 Anhang: Erläuterungen und Skizzen zu den Begriffsbestimmungen (Art. 31 63) Stand: 1. Juli 2011 Zu Art. 32 Gebäude Die Gebäude weisen eine festgelegte Mindestgrösse auf, die mit Höhenmassen, Längenmassen

Mehr

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung

Gemeinde Remigen STRASSENREGLEMENT. Mai 2015 / Gemeindeversammlung STRASSENREGLEMENT Mai 05 / Gemeindeversammlung INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen STRASSENEINTEILUNG 6 Strassenrichtplan.

Mehr

Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar Kurs "Verkehr" 2.

Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar Kurs Verkehr 2. Fricktal Regio Planungsverband Fricktal Regio Planungsverband Gemeindeseminar 2014 Gemeindeseminar 2014 2. Kurs "Verkehr" 2. Kurs "Verkehr" 16. Januar 2014 16. Januar 2014 Programm 2 Der Kommunale Gesamtplan

Mehr

Kontakt. Wohn- und Gewerbehaus Linde. im Dorfzentrum von Niederbuchsiten. Ausgangslage

Kontakt. Wohn- und Gewerbehaus Linde. im Dorfzentrum von Niederbuchsiten. Ausgangslage Kontakt Ausgangslage Die Einwohnergemeinde Niederbuchsiten hat das Grundstück der ehemaligen Linde gekauft, um mit einem Neubau einen Beitrag zu der Entwicklung des Dorfzentrums zu leisten. Ergänzt durch

Mehr

Stadt. gestützt auf 89 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 15. September mit Änderungen vom 26. März 1984 sowie Art. 13

Stadt. gestützt auf 89 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 15. September mit Änderungen vom 26. März 1984 sowie Art. 13 Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7... Ausgabe vom. April 994 Parkplatzreglement für die Stadt Luzern vom 7. April 986 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf 89 ff. des kantonalen Strassengesetzes

Mehr

Zonenplan Planung Holligen

Zonenplan Planung Holligen Botschaft des Stadtrats an die Stimmberechtigten Zonenplan Planung Holligen Der Planungsperimeter für die Planung Holligen reicht im Norden bis an die Freiburgstrasse und im Süden bis an die Weissensteinstrasse.

Mehr

Denkmalpflege. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kultur

Denkmalpflege. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kultur Grundlage Gesetzgebung 1 International: z. B. Charta von Venedig National: Natur- und Heimatschutzgesetz Raumplanungsgesetz Richtlinien der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege Grundlage Gesetzgebung

Mehr

REVISION ZONENREGLEMENT

REVISION ZONENREGLEMENT REVISION ZONENREGLEMENT Themen Allgemeine Informa.onen Vorschläge der Kommission Stellungnahme Gemeinderat Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion ALLGMEINE INFORMATIONEN Kommission Markus Chapuis Erwin

Mehr

Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf

Städtebau Konzeption, Funktionalität, Entwurf Städtebau Konzeption, Funktionalität, Städtebau Konzeption, Funktionalität, Vorstellung Städtebau Konzeption, Funktionalität, Toralf May Dipl. Ing. Architekt TU, Architecte DPLG Losinger Marazzi AG Prime

Mehr

REGLEMENT BETREFFEND DIE GEMEINDESTRASSEN, DIE ÖFFENTLICHEN STRASSEN PRIVATER EIGENTÜMER SOWIE DER PRIVATSTRASSEN (Strassenreglement)

REGLEMENT BETREFFEND DIE GEMEINDESTRASSEN, DIE ÖFFENTLICHEN STRASSEN PRIVATER EIGENTÜMER SOWIE DER PRIVATSTRASSEN (Strassenreglement) REGLEMENT BETREFFEND DIE GEMEINDESTRASSEN, DIE ÖFFENTLICHEN STRASSEN PRIVATER EIGENTÜMER SOWIE DER PRIVATSTRASSEN (Strassenreglement) vom 1. Dezember 2004 Die Versammlung der Politischen Gemeinde Buochs

Mehr

5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan

5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan «Paradiesweg» Philipp Husistein, Aarau, 26. September 2016 Abbildung 1 GP «Paradiesweg» (Auszug), arcoplan Ennetbaden 5630 Muri AG; Fachgutachten Gestaltungsplan

Mehr

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement Einwohnergemeinde MATTEN Gebührentarif zu Abfall - Reglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 1992 In Kraft seit 01. September 1992 Inhaltsverzeichnis Grundsatz... 3 I. Haushaltungen...

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

Allgemeines. (2) Ein Rechtsanspruch auf den Betrieb und die Erweiterung der Wasserversorgung besteht nicht. Grundstücksbegriff, Grundstückseigentümer

Allgemeines. (2) Ein Rechtsanspruch auf den Betrieb und die Erweiterung der Wasserversorgung besteht nicht. Grundstücksbegriff, Grundstückseigentümer Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Horstmar vom 21.12.2011 Aufgrund der 7, 8 und 9

Mehr

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung

ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS 1. Fortschreibung ÖRTLICHES RAUMORDNUNGSKONZEPT KAUNS zur Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kauns vom..2016, mit der die erste Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Kauns erlassen wird

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Privater Gestaltungsplan Fachmarkt Micasa Dübendorf Parzelle 14194/ 16933 mit öffentlichrechtlicher Wirkung gemäss 85 PBG

Privater Gestaltungsplan Fachmarkt Micasa Dübendorf Parzelle 14194/ 16933 mit öffentlichrechtlicher Wirkung gemäss 85 PBG Kanton Zürich Stadt Dübendorf Privater Gestaltungsplan Fachmarkt Micasa Dübendorf Parzelle 14194/ 16933 mit öffentlichrechtlicher Wirkung gemäss 85 PBG Bericht Grundeigentümerin: Migros Pfingstweidstr.

Mehr

Vorschriften (Synopse alt / neu)

Vorschriften (Synopse alt / neu) Kanton Zürich Gemeinde Lindau Teil-Änderung Privater Gestaltungsplan Tierstallungen / Vorschriften (Synopse alt / neu) Vom Grundeigentümer bzw. der Bauherrschaft aufgestellt am 9. Januar 2014 Grundeigentümer

Mehr

Einwohnergemeinde Hochwald. Baureglement. Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 27. Oktober 2003

Einwohnergemeinde Hochwald. Baureglement. Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 27. Oktober 2003 Einwohnergemeinde Hochwald Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 7. Oktober 00 Der Gemeindepräsident: St. Renz Der Gemeindeschreiber: Th. Zaeslein Vom Regierungsrat des Kantons Solothurn genehmigt

Mehr

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht STRASSENEINTEILUNG 5 Strassenrichtplan. Einteilung nach Benützung 6 Kantons- und

Mehr

Bericht und Antrag 13105

Bericht und Antrag 13105 Gemeinderat Einwohnerrat 5610 Wohlen AG Gemeinde Wohlen, Gemeinderat, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen Telefon 056 619 92 05, gemeinderat@wohlen.ch, www.wohlen.ch 18. Juli 2016 Bericht und Antrag 13105 Genehmigung

Mehr

REGLEMENT. über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994

REGLEMENT. über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994 GEMEINDE ISENTHAL REGLEMENT über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994 Die Gemeindeversammlung Isenthal, gestützt auf Artikel 106 und 110 der Kantonsverfassung,

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL

EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL EINWOHNERGEMEINDE RECHERSWIL Reglement über die Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Gültig ab. Januar 05 0. November 04 Seite / Gestützt auf 8 Planungs- und Baugesetz und der Kantonalen Verordnung über

Mehr

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041-228 51 55 Telefax 041-210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Mehr

1 Begriffe und Messweisen 1.1 Massgebendes Terrain

1 Begriffe und Messweisen 1.1 Massgebendes Terrain 7. Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) vom 5.05.0 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel und der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung

Mehr

Bebauungskonzept Hüslimatt BEBAUUNGSKONZEPT

Bebauungskonzept Hüslimatt BEBAUUNGSKONZEPT BEBAUUNGSKONZEPT Die vorgängig erwähnten Kriterien finden sich im Bebauungskonzept wieder. Die umgebende Landschaft mit Wiese, Obstbäumen, Gehölzgruppen fliesst grosszügig in die Siedlung ein. Alle Parzellen

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1

Mehr

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel

Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in Brandenburg an der Havel Stadt Brandenburg an der Havel Ausschreibung der Immobilie Lindenstraße, Flur 2, Flst. 107 und 108 in 14776 Brandenburg an der Havel Flur 2, Flurstücke 107 und 108. Auszug aus Geodatenbeständen GDI Land

Mehr

Weiter geltende ältere Bestimmungen des PBG

Weiter geltende ältere Bestimmungen des PBG 7 Nr. 7 Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler Anhang Weiter geltende ältere Bestimmungen des PBG Der Kanton Luzern trat auf den. Januar 0 der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe

Mehr

Bericht. des Gemeinderates an den Stadtrat. betreffend

Bericht. des Gemeinderates an den Stadtrat. betreffend 20150114 Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat betreffend Erwerb Grundstück Biel-Grundbuchblatt Nr. 5281, im Eigentum von Herr Michael Burri in 2564 Bellmund für die Entwicklung des Schnyder-Areals

Mehr

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in der Schweiz

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in der Schweiz armasuisse Bundesamt für Landestopografie swisstopo Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen in der Schweiz 19. November 2009 Jean-Philippe Amstein Direktor swisstopo Grundeigentum:

Mehr

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan

Mehr

Einwohnergemeinde Schönenbuch

Einwohnergemeinde Schönenbuch Einwohnergemeinde Schönenbuch Mitwirkungsunterlagen Revision Zonenreglement Siedlung Datum: 29.09.14 Mitwirkungsverfahren - Öffentliche Einsichtnahme in die Mitwirkungsunterlagen (bei der Gemeindeverwaltung)

Mehr

Quartierplan-Reglement

Quartierplan-Reglement Kanton Basel-Landschaft Quartierplan-Reglement Kantonale Vorprüfung Mitwirkungsverfahren Impressum Ersteller Bearbeitung Datei-Name www.stierli-ruggli.ch info@stierli-ruggli.ch Ralph Christen 0606_Reg0_Vorprüfung_Mitwirkung

Mehr

Gemeinde Gelterkinden Kanton Basel-Landschaft. Quartierplanung "Allmend-Markt II" Quartierplan-Vertrag

Gemeinde Gelterkinden Kanton Basel-Landschaft. Quartierplanung Allmend-Markt II Quartierplan-Vertrag Kanton Basel-Landschaft Quartierplanung "Allmend-Markt II" Quartierplan-Vertrag Entwurf vom 24. April 2013 Inhalt 1. Vertragsgegenstand... 1 2. Vertragspartner... 1 2.1 SWISSDEAL PROPERTIES SARL... 1 2.3

Mehr

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung)

Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Antrag des Regierungsrates 1 75.1 Dekret über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD) (Änderung) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Das

Mehr

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich

Nr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen

Mehr

Messweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen.

Messweisen im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit. werden, welche den vereinheitlichten Regelungsgegenständen widersprechen. Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (vom 22. September 2005 1 ; Stand am 1. Januar 2012) Artikel 1 Grundsatz 1 Die beteiligten Kantone vereinheitlichen die Baubegriffe

Mehr

Z Ü R I C H - A U S S E R S I H L V O R S C H R I F T E N U N D P L A N Z U M G E S T A L T U N G S P L A N

Z Ü R I C H - A U S S E R S I H L V O R S C H R I F T E N U N D P L A N Z U M G E S T A L T U N G S P L A N Stadt Zürich Amt für Hochbauten Lindenhofstrasse Postfach, 80 Zürich Tel. 0 Fax 0 9 36 www.stadt-zuerich.ch/hochbau P R I V A T E R G E S T A L T U N G S P L A N K A L K B R E I T E Z Ü R I C H - A U S

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung)

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Satzung über den Anschluss an die 12 öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Aufgrund der 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 2. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 159) hat die

Mehr

REGLEMENT über das Schulwesen

REGLEMENT über das Schulwesen REGLEMENT über das Schulwesen in der Gemeinde Toffen Schulwesen in der Gemeinde Toffen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Artikel Seite Änderungen im ORT Art. 17 6 Aufgabenbereich Kindergartenkommission

Mehr

(Parkierungsreglement)

(Parkierungsreglement) Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge

Reglement über Grundeigentümerbeiträge Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil

Mehr

Hindernisfreies Bauen ein Obligatorium!? Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO

Hindernisfreies Bauen ein Obligatorium!? Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO Sebastian Burnell, Leiter Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO Die Fachstelle Hindernisfreies Bauen AG/SO Sebastian Burnell Leiter Fachstelle AG/SO Bernard Stofer Fachberater Tiefbau AG/SO Renate Schwarz

Mehr

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag

Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag STADTRAT Antrag des Stadtrates vom 17. Dezember 2013 Liegenschaftenverkauf Dorfstrasse 56, Kat.-Nrn. 8456/4368 Stadt Opfikon an Lerch Immobilien AG, Baar Genehmigung Kaufvertrag L2.2.8 Der Gemeinderat

Mehr

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg

2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und. Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg 2. Änderungssatzung zur Bausatzung für die Bebauung und Unterhaltung bebauter und unbebauter Grundstücke in der Gemeinde Großkrotzenburg Aufgrund der 6 und 7 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443)

Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Gewerbegebiet in Berlin Adlershof, Pfarrer-Goosmann-Straße (Baufeld 4443) Pfarrer-Goosmann-Straße, 12489 Berlin 1 / 5 Details externe Objektnummer BF 4443 Objektart Grundstück Objekttyp Gewerbe Nutzungsart

Mehr

Gemeinde Oberrohrdorf-Staretschwil STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Oberrohrdorf-Staretschwil STRASSENREGLEMENT Gemeinde Oberrohrdorf-Staretschwil STRASSENREGLEMENT 3. November 000 INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Private Strassen B. Strasseneinteilung 3 Einteilung der Gemeinde- und

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Gemischte Gemeinde Diemtigen Übertragungsreglement Wasserversorgung der Gemischten Gemeinde Diemtigen

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Anschlussgebühren Abwasser

Anschlussgebühren Abwasser Anschlussgebühren Abwasser Bezeichnung Anschlüsse an das Abwassersystem Bauten Wohnbauten Gewerbebauten Industriebauten Schwimmbäder Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 25.11.2005. Rechtskräftig

Mehr

Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft

Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft Laura Chavanne ARP/KP Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft 2. Juni 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Gewässerraum innerhalb Bauzonen 3. Gewässerraum ausserhalb Bauzonen 3 1.

Mehr

QUARTIERPLANREGLEMENT

QUARTIERPLANREGLEMENT Gemeinde Nenzlingen Quartierplanung Breitimatt QUARTIERPLANREGLEMENT Beschlussfassungsexemplar. August 0 INHALT ERLASS... ZWECK UND ZIELE DER PLANUNG... GELTUNGSBEREICH UND INHALT... LAGE, GRÖSSE UND KUBISCHE

Mehr

ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG:

ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: G2069 Beilage 5 Stadt Zug Baudepartement St. Oswalds-Gasse 20 6300 Zug ÜBERBAUUNG GARTENSTADT SÜD, ZUG: Lärmtechnische Beurteilung des Bebauungsplans (0436 / 6. Juli 2009) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG

Mehr

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Lärmschutzreglement

Einwohnergemeinde Muri bei Bern. Lärmschutzreglement Einwohnergemeinde Muri bei Bern Lärmschutzreglement Der Grosse Gemeinderat von Muri bei Bern, gestützt auf Art. 4, 6 und 99 des Gemeindegesetzes vom 0. Mai 97,, und 5 des Dekretes vom 7. Januar 90 betreffend

Mehr

Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln

Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln gültig ab: 01. Januar 2015 Revidiert: -- Vom Gemeinderat erlassen am: 18. März 2015 Erste Inkraftsetzung per: 01. Januar 2015

Mehr

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen

Mehr

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement Gemeinde Gansingen Strassenreglement Gültig ab 1. Oktober 2009 Seite Inhaltsverzeichnis 54 A Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck, Geltungsbereich 55 2 Öffentliche Strassen und Wege, Privatstrassen und Wege,

Mehr

Verkaufsdokumentation Bauland Brauereiwiese

Verkaufsdokumentation Bauland Brauereiwiese Verkaufsdokumentation Bauland Brauereiwiese Dokumentation vom 13. Juli 2016 Verkauf durch: Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil Innerfeld 21 9606 Bütschwil Tel. 071 982 82 22 info@buetschwil-ganterschwil.ch

Mehr

Parkplatzreglement. der Politischen Gemeinde Buchs

Parkplatzreglement. der Politischen Gemeinde Buchs Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Buchs Gestützt auf 136 lit. g des Gemeindegesetzes, 72ff des Baugesetzes, 12 Abs. 1 lit. b und lit. c des Umweltschutzgesetzes sowie 33 der Luftreinhalteverordnung

Mehr

Quartierplan Therwilerstrasse - Betreutes Wohnen 4104 Oberwil BL. Quartierplanreglement gemäss 4 und 37 RBG

Quartierplan Therwilerstrasse - Betreutes Wohnen 4104 Oberwil BL. Quartierplanreglement gemäss 4 und 37 RBG Quartierplan Therwilerstrasse - Betreutes Wohnen 4104 Oberwil BL Quartierplanreglement gemäss 4 und 37 RBG Zur Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung vom 27. Oktober 2016 Auftrag Quartierplan Therwilerstrasse

Mehr

Einwohnergemeinde Trubschachen. Gemeindeverwaltung Fax PC-Konto Leben und Geniessen

Einwohnergemeinde Trubschachen. Gemeindeverwaltung Fax PC-Konto Leben und Geniessen Einwohnergemeinde Trubschachen Gemeindeverwaltung 034 495 51 55 Fax 034 495 61 40 PC-Konto 30-8100-7 Leben und Geniessen Realisieren Sie Ihr Eigenheim in einer Gemeinde mit Zukunft! Die Einwohnergemeinde

Mehr

PROJEKTENTWICKLUNG "WOHNÜBERBAUUNG BACHWEG" 4612 WANGEN BEI OLTEN

PROJEKTENTWICKLUNG WOHNÜBERBAUUNG BACHWEG 4612 WANGEN BEI OLTEN PROJEKTENTWICKLUNG "WOHNÜBERBAUUNG BACHWEG" 4612 WANGEN BEI OLTEN Inhaltsverzeichnis 3 Region um Wangen bei Olten 4 Detailinformationen Wangen bei Olten 5 Situationsplan 6 Grundriss Untergeschoss, Tiefgarage

Mehr

Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT Gemeinde Wiliberg STRASSENREGLEMENT Genehmigungsexemplar Gemeindeversammlung vom 26.11.2010 - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 6 A. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Zweck, Geltungsbereich 3 2 Allgemeines 3 3 Öffentliche

Mehr