CETA Aktuell. Rechtliche und handelspolitische Aspekte

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1 CETA Aktuell Rechtliche und handelspolitische Aspekte Silke Helmholz, Referatsleiterin Internationales Wirtschaftsrecht u. internationale Handelspolitik, IHK Region Stuttgart 2016 IHK Region Stuttgart Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung

2 Ein langer Weg zum Freihandel Juristische Hürden von CETA Eine Übersicht BVerfG Urteil Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt Unterzeichnung von CETA BVerfG - Beschluss Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt Vorläufige Anwendung von CETA Hauptsacheverfahren der CETA-Klage vor dem BVerfG Urteil des EuGH zum EU-Singapur FHA CETA-Ratifikationsgesetz Beteiligung des Bundesrats CETA-Abstimmungen/Ratifizierungen in den einzelnen nationalen EU-Parlamenten Endgültiges Inkrafttreten von CETA Zustimmung EU-Parlament zu CETA 2 /

3 BVerfG Urteil und Beschluss CETA Unterzeichnung : Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnung werden abgelehnt. Bundesregierung muss sicherstellen, dass Ratsbeschluss über vorläufige Anwendung umfasst nur die Bereiche, die in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen, eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland möglich ist, und bis zur Entscheidung des BVerfG hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet ist. CETA Unterzeichnung am : BVerfG - Beschluss 3 /

4 CETA nimmt wieder Fahrt auf Vorläufige Anwendung Am hat das Europäische Parlament CETA zugestimmt mit 408 Stimmen (254 Gegenstimmen, 33 Enthaltungen). Die Vertragsparteien können das Abkommen vorläufig anwenden, und zwar ab dem ersten Tag des Monats nach dem Tag, an dem die Vertragsparteien einander notifiziert haben, dass ihren jeweiligen internen Anforderungen und Verfahren Genüge getan ist, oder zu einem anderen von den Vertragsparteien zu vereinbarenden Zeitpunkt ? Für das endgültige Inkrafttreten muss CETA von allen nationalen Parlamenten auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden. 4 /

5 CETA-Akteur: Deutschland Entscheidung im Hauptsacheverfahren vor dem BVerfG steht noch aus. Bei Einhaltung der 3 Vorgaben entstehen für die Beschwerdeführer "keine schweren Nachteile" bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Grundgesetz prüfen. 5 /

6 Weitere Einflussfaktoren auf CETA EuGH Urteil - Präzedenzfall Seit Anfang November letzten Jahres verhandelt auch der EuGH in Luxemburg, ob das Freihandelsabkommen der EU mit Singapur als "gemischtes Abkommen" ebenfalls die Zustimmung aller EU-Staaten benötigt. Wenn der EuGH im Sinne der Mitgliedstaaten für ein "gemischtes Abkommen" entscheidet, ist das kein Problem. Wenn der EuGH aber der EU-Kommission im Sinne eines reinen EU- Abkommens Recht gibt, ist fraglich, ob die EU-Kommission die Einstufung von CETA als "gemischtes Abkommen" nicht doch wieder infrage stellt. 6 /

7 CETA-Ratifikation durch den Bundestag: Deutschland CETA Unterzeichnung und vorläufige Anwendung Hauptsacheverfahren vor dem BVerfG Entscheidung des EuGH in Luxemburg Die Ratifikation richtet sich nach nationalem Verfassungsrecht In Deutschland fordert das Grundgesetz vor der Ratifikation durch den Bundespräsidenten den Beschluss eines Ratifikationsgesetzes durch den Bundestag unter Beteiligung des Bundesrats. Strittig: Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz? 7 /

8 CETA: Inhalt und vorläufige Anwendung CETA ist Teil der breiteren handelspolitischen Strategie der EU. CETA erfasst nicht nur Hindernisse und Beschränkungen an der Grenze, sondern zielt auch darauf ab, mitgliedstaatliche Maßnahmen hinter der Grenze zu unterwerfen. CETA umfasst ca Seiten (30 Kapitel) 8 /

9 CETA: Was beinhaltet CETA (1)? Kapitel 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen und einleitende Bestimmungen Kapitel 2 Inländerbehandlung und Marktzugang für Waren Kapitel 3 Handelspolitische Schutzmaßnahmen Kapitel 4 Technische Handelshemmnisse Kapitel 5 Gesundheitspolizeiliche und Pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen Kapitel 6 Zoll und Handelserleichterungen Kapitel 7 Subventionen Kapitel 8 Investitionen Kapitel 9 Grenzüberschreitender Dienstleistungshandel 9 /

10 CETA: Was beinhaltet CETA (2)? Kapitel 10 Vorübergehende Einreise und vorübergehender Aufenthalt von Geschäftszwecke verfolgenden natürlichen Personen Kapitel 11 Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen Kapitel 12 Innerstaatliche Regulierung Kapitel 13 Finanzdienstleistungen Kapitel 14 Dienstleistungen im internationalen Seeverkehr Kapitel 15 Telekommunikation Kapitel 16 Elektronischer Geschäftsverkehr Kapitel 17 Wettbewerbspolitik 10 /

11 CETA: Was beinhaltet CETA (3)? Kapitel 18 Staatsunternehmen, Monopolinhaber und Unternehmen mit besonderen Rechten oder Vorrechten Kapitel 19 Öffentliche Beschaffungen Kapitel 20 Geistiges Eigentum Kapitel 21 Regulierungszusammenarbeit Kapitel 22 Handel und Nachhaltige Entwicklung Kapitel 23 Handel und Arbeit Kapitel 24 Handel und Umwelt Kapitel 25 Bilateraler Dialog und Zusammenarbeit 11 /

12 CETA: Was beinhaltet CETA (4)? Kapitel 26 Verwaltungs- und institutionelle Bestimmungen Kapitel 27 Transparenz Kapitel 28 Ausnahmen Kapitel 29 Streitbeilegung Kapitel 30 Schlussbestimmungen Im Einzelnen wird CETA vorbehaltlich folgender Punkte vorläufig angewendet: 12 /

13 Welche Teile des Abkommens werden vorläufig angewendet? Kapitel 8 (Investitionen), nur soweit ausländische Direktinvestitionen betroffen sind: Art (Marktzugang, Nichtdiskriminierung etc.) Art (Transfers); Art (Vorbehalte und Ausnahmen) mit Ausnahme von dessen Absatz 3, und Art (Verweigerung von Handelsvorteilen); Damit ist insbesondere die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten einschließlich Investitionsgericht ausgenommen. Kapitel 13 (Finanzdienstleistungen) werden nicht vorläufig angewendet soweit sie Portfolio-Investitionen, den Investitionsschutz oder die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten betreffen: Art Absätze 3 und 4; Art und Art. 13.4; Art und Art ; 13 /

14 Welche Teile des Abkommens werden vorläufig angewendet? Die folgenden Bestimmungen des Abkommens werden nicht vorläufig angewendet: Art (Geistiges Eigentum Camcording) Art und Art. 27.4, soweit diese Artikel für Verwaltungsverfahren, Überprüfung und Rechtsbehelf auf Ebene der Mitgliedstaaten gelten (Transparenz, Überprüfung und Rechtsbehelf); Art Absatz 7 (Besteuerung); Die vorläufige Anwendung der Kapitel 22, 23 und 24 (Handel und Nachhaltige Entwicklung, Handel und Arbeit, Handel und Umwelt) des Abkommens beachtet die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. 14 /

15 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 2016 IHK Region Stuttgart Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung

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