Seite 1. Wohnräume verwalten und Bestände pflegen! " 0.2. Mietminderung" " 0.3. Kaution" " 1.1. Begriff Betriebskosten" " 1.2. Abrechnungszeitraum"
|
|
- Wolfgang Fleischer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LF5! Seite 1 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen! 5.0. Mietzahlungen als Hauptpflicht des Mieters! 0.1. Grundsätze zur Zahlungspflicht des Mieters 0.2. Mietminderung 0.3. Kaution 5.1. Betriebskostenabrechnung! 1.1. Begriff Betriebskosten 1.2. Abrechnungszeitraum 1.3. Abrechnungsfrist 1.4. Formale Anforderungen 1.5. Prinzip der Wirtschaftlichkeit 1.6. Abrechnungsprinzipien 1.7. Haushaltsnahe Dienstleistungen 1.8. Betriebskosten und Mietminderung 1.9 Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung Grundsteuer Wasserversorgung Entwässerung Heizung Warmwasser Verbundene Heizungs-, Warmwasserversorgung Kosten Personenaufzug
2 Seite Grundsätze zur Zahlunspflicht des Mieters! 535 Abs.2 BGB: Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. a.) Zusammensetzung der Miete: 1. Einzel bzw Grundmiete (Nettokaltmiete) 2. Vorrauszahlungen auf die Betriebskosten (=wird abgerechnet) oder Bruttomiete = alle Betriebskosten sind enthalten oder bei Genossenschaften spricht man von Nutzungsentgelten und Nutzungsvertrag, weil die Mieter Miteigentümer der Wohnung sind. b.) Erfüllungsort: 270 Abs. 1 BGB: Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. -> Geldschulden sind Schickschulden mögliche Gefahren: - Zahlendreher in der Kontonummer - Mieter wird bei Barzahlung ausgeraubt mögliche Kosten: - Bankführungsgebühren => Wie kann bezahlt werden? - Barzahlung - Lastschriftverfahren (SEPA) - Dauerauftrag - Einzelüberweisung c.) Fälligkeit: 556 Abs. 1 BGB: Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist. 193 BGB: Ist an einem bestimmten Tag oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, oder ähnliches so tritt der nächste Werktag an seine Stelle.
3 Seite Mietminderung! 536 BGB: -> kann die Wohnung überhaupt nicht genutzt werden = 100% Minderung -> Tauglichkeit gemindert = angemessene herabgesetzte Miete -> Bei einer energetischen Sanierung kann in den ersten 3 Monaten die Miete nicht gemindert werden -> bei Wohnraummietverträgen können diese Rechte nicht ausgeschlossen werden -> der Mangel muß angezeigt werden -> der Mangel darf nicht schon vorher bekannt gewesen sein Kaution! 551 BGB: -> max. 3 Nettokaltmieten -> 3 Teilzahlungen ab der ersten Miete möglich -> die Kaution muss getrennt von Firmenkonten angelegt werden (Insolvenzschutz) -> zu üblichen Zinsen -> ausser bei Studenten- Jugendwohnheimen Wie kann die Kaution geleistet werden?! -> Barzahlung -> Kautionsversicherung -> Sparbuch -> Überweisung -> zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarungen sind unwirksam -> Verpfändung von Wertpapieren -> Bankbürgschaft = bei einer Bürgschaft dürfen grundsätzlich nur 3 NKM vereinbart werden. Ausnahmen: Die Bürgschaft dient zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges.
4 Seite 4 Wie kann die Kaution verwendet werden?! Grundsätzlich kann der Vermieter die Kaution zum Beispiel für: - unterlassene Schönheitsreparaturen - Mietrückstände - Ansprüche aus BK- Abrechnungen verwenden. Dieses ist jedoch nicht sinnvoll, weil hierdurch die Sicherheit des Vermieters sinkt. Eine Verwertung am Ende des Mietverhältnisses ist sinnvoller. Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?!! -> grundsätzlich 6 Monate nach Beendigung des MV -> für die Betriebskostenrechnung kann bis zur Abrechnung das 3fache der monatlichen Vorauszahlungen einbehalten werden Verkauf des Objektes und Zwangsverwaltung! -> Der neue Eigentümer haftet für die Auszahlung der Kaution, weil er den alten Mietvertrag übernehmen muss -> auch der Zwangsverwalter haftet für die Kaution 5.1 Betriebskostenabrechnung! Begriff Betriebskosten 1 Abs.1 BetrKV: Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer, durch das Eigentum oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch laufend entstehen. Beispiel: Wasser, WW, Heizung, Gartenpflege, Müllabfuhr 1 Abs.2 BetrKV: Zu den Betriebskosten gehören nicht: - Verwaltungskosten z.bsp: Wohnungsab- nahme durch Hausmeister - Instandhaltungs -, setzungskosten z.bsp: Modernisierung, Instandsetzung des Balkons, Wasserschaden
5 Seite Prinzip der Wirtschaftlichkeit! 556 Abs 3 BGB: über die Vorauszahlungen der Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. -> Deshalb muß grundsätzlich ein günstiger Anbieter für Strom, Gas, Wasser, etc gesucht werden. Aber: - nicht bei jeder Preiserhöhung muss ein neuer Anbieter gesucht werden, weil auch Faktoren wie Zuverlässigkeit eine Rolle spielen. - auch wenn z.bsp: Müllgebühren über dem Landesdurchschnitt liegen, kann die Wirtschaftlichkeit gegeben sein, da es sich um den Durchschnitt handelt Abrechnungsprinzipien! Beispiel: Kosten einer Ölheizung Bestand l 640 Kauf am l 1800 Kauf am l 2800 Zahlung erst 2014 Bestand l Leistungsprinzip: hier wird der tatsächliche Aufwand berücksichtigt Verbrauch (FiFo-Prinzip) = Anfangsbestand + Zukäufe - Endbestand Verbrauch = 2900l = 800l l l l Kosten = 2540 = Abflussprinzip: hier werden nur die bezahlten Rechnungen berücksichtig Kosten = 1800 = 1800 Kosten = 4600 = Abrechnung nach Rechnung: alle eingegangenen Rechnungen werden berücksichtigt Für Heiz und Warmwasserkosten ist das Leistungsprinzip vorgeschrieben, sonst erkennt der BGH auch das Abflussprinzip an.
6 Seite Haushaltsnahe Dienstleistungen! 35a EStG (Einkommenssteuergesetz) Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen oder die Inanspruchnahmen von Handwerksleistungen ermäßigt sich die Einkommenssteuer um 20% der Aufwendungen. Vorraussetzungen: - nur Arbeitskosten werden berücksichtigt, keine Materialkosten, deshalb müssen Arbeitskosten in der Rechnung und Betriebskostenabrechnung separat ausgewiesen werden. - der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden - es gelten verschiedene Höchstgrenzen für die Aufwendungen -> 6000 bei Handwerksleistungen (1200 Steuerermäßigung )
7 Seite Betriebskosten und Mietminderung! Mietminderungen beziehen sich immer auf die Bruttowarmmiete. Bsp.: NKM 500,00 + BK 160,00 =660,00 Der Mieter mindert berechtigt um 20 %. Jahresnettomiete = 6000,00 BK-Vorrauszahlung = 1920,00 Jahresbruttomiete = 7920,00 Minderung 20 % = 1584,00 geforderte Miete = Jahresbruttomiete - Minderung = 7920, ,00 = 6336,00 Die Betriebskostenabrechnung ergibt tatsächliche Kosten: = 2098,20 Tatsächliche Forderungen: Jahresnettomiete = 6000,00 + tatsächl. BK = 2098,20 = 8098,20 Tatsächliche Minderung = 20 % von 8098, ,64 = 6478,56! Nachzahlung/Guthaben!= gezahlte Miete - tatsächliche Forderung! Nachzahlung142,56 = 6336, ,56!
8 Seite Betriebskosten nach der Betriebskostenabrechnung! Grundsteuer Sie ist eine Steuer auf den Grundbesitz. Grundsteuer A: für land und forstwirtschaftliche Grundstücke Grundsteuer B: für bebaute und unbebaute Grundstücke a.) Einheitswertberechnung: Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert des Grundstücks, dieser bezieht sich in der Regel auf das Jahr Grundstück = Einheitswert = Marktwert (eventuell höher) b.) Steuermesszahl: Wie hoch wird der jeweilige Grundbesitz besteuert? lt. Grundsteuergesetz: 6 -> für Betriebe der Land-Forstwirtschaft 3,5 -> für Grundstücke -> 3,1 -> Zweifamilienhäuser -> 2,6 -> EFH bis ,89 Einheitswert -> 3,5 -> für den Rest des Einheitswertes c.) Zusammenhang Steuermesszahl und Steuermessbetrag Steuermessbetrag = Einheitswert x Steuermesszahl Einheitswert EFH ,89 x 2,6 = 99, ,11 x 3,5 = 40,79 = 140,49! d.) Grundsteuerberechnung Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz Hebesatz = Prozentsatz den die Gemeinden beschließen können, um die Grundsteuer zu erhöhen. Bsp.: Hebesatz = 380 % Grundsteuer = 140,49 x 380 % = 533,86! pro Quartal = 133,47! e.) Grundsteuererlass Ein Grundsteuererlass kann bei mehr als 50 % Minderung des Rohertrages (z.bsp: bei Leerstand) beim Steueramt der Gemeinde beantragt werden. Vorraussetzung ist, dass der Grund für die Minderung nicht beim Eigentümer liegt.
9 Seite 9
Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012
Willkommen zum Vortrag: Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Holger Albrecht Mittwoch, 28. März 2012 Betriebskosten die Zweite Miete ständig steigende Kosten Kein Einfluss des Vermieters Vermieter ist
MehrKapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13
7 Inhalt Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 1. Gesetz... 13 2. Vertragliche Regelungen... 15 2.1 Bruttomiete... 15 2.2 Nettomiete... 16 2.3 Vorauszahlung oder Pauschale?...
MehrHenrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kanzlei Müller & Hillmayer. Kanzlei Müller & Hillmayer
Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Kanzlei Müller & Hillmayer Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrHINNE GROTEFELS LYNDIAN GRABOWSKI RECHSANWÄLTE FACHANWÄLTE STEUERBERATER DORTMUND UND LÜNEN. Mietrecht
Mietrecht Vorfrage: GbR als Mietpartei BGH: GbR rechtsfähig Gesellschafter haften als Gesamschuldner Bei Außen-GbR haftet GbR in jeweiliger Zusammensetzung Mietvertrag Grundsätzlich formfrei Bei längerfristigen
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrDie vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung
33. Mietrechtstage in Berchtesgaden 2014 Beispielbild des ESWiD Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Einführung 1. Gegenstand sind nur Entgeltvereinbarungen
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15
Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3
MehrRatgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:
Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.
MehrVorwort 15. Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17
Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17 Allgemeines Gleichbehandlungs gesetz (AGG) 23 Anwendungsbereich des AGG 23 Wann liegt ein Verstoß gegen das
MehrWas tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener
MehrEinleitung Die Betriebskostenabrechnung 15
Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes
Mehrinterna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum
Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study
Mehr... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt
Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst
MehrNachzahlung bitten wir auf das in Ihrem Mietvertrag benannte Bankkonto innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Die neue Miete gilt ab sofort.
Klapper-Str. 93 45277 Essen T 0234 95082098 F 03212 1450629 www.koprek.eu services@koprek.eu KOPREK SERVICES - Klapper-Str. 93-45277 Essen Herr Dipl. Ökonom Jakub Koprek Essen, den 26.03.2014 Sehr geehrter
MehrZwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
MehrBetriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis von Birgit Noack und Martina Westner Haufe Mediengruppe Freiburg - Berlin - München - Zürich In h a I tsve rzei ch n i s Vorwort Abkürzungsverzeichnis 9 A. Was versteht man
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch
Haufe Praxisratgeber Das Vermieter-Praxishandbuch von RA Rudolf Stürzer, RA Michael Koch, Rain Birgit Noack, Rain Martina Westner 5. Auflage 2010 Das Vermieter-Praxishandbuch Stürzer / Koch / Noack / et
MehrInhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013:
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Mietminderung: Verkehrslärm und Mietminderung Eigenmächtige Vermietung: Miete muss nicht ausgekehrt werden Nebenkosten:
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrMietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013
Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:
MehrWohnungs-Mietvertrag
Wohnungs-Mietvertrag Der (Die) Vermieter Dr. Hartmut und Irene Schulze wohnhaft in 67663 Kaiserslautern, Am Harzhübel 112 und der (die Mieter) schließen folgenden Mietvertrag: 1 Mieträume 1. Im Hause Albertstr.
MehrHEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau
Mietvertrag HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str. 10-12, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau bisher wohnhaft in (Mieter) wird folgender
MehrDr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO
Dr. Rainer Tietzsch, Benjamin Raabe: Vorschlag Änderung der 536, 543, 556 b, 569, 573, 573 d, 574, 574 a BGB 272, 308 a ZPO 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 4. Auflage 10. Abkürzungsverzeichnis 12
Vorwort zur 4. Auflage 10 Abkürzungsverzeichnis 12 1 Was versteht man unter Betriebskosten? 15 1.1 Betriebskosten gemäß 1 Abs. 1 Betriebskostenverordnung 15 1.1.1 Was sind Betriebskosten? 15 2 Wie Sie
MehrBGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU?
1 BGH UND BETRIEBSKOSTEN ALLES NEU? 7. Berlin-Brandenburger Verwalterforum 08.11.2016 Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin/Köln Die richtige Abrechnung von 2 Betriebskosten -
MehrRechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung
Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels
MehrInhalt. Einleitung Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen...
Inhalt Einleitung... 1 1. Teil: Vorüberlegungen zur Instandhaltung/ Instandsetzung von Immobilien im Rahmen von Mietvertragsverhältnissen... 2 A. Begriffsbestimmung baulicher Maßnahmen... 2 B. Vertragsgemäßer
MehrHausgeldabrechnung Schulungshaus 4 WEG / An der Post 5, Halle
Hausgeldabrechnung Hausgeld-Einzelabrechnung Objekt An der Post 5, 06110 Halle Verwalter Abrechnungszeitraum 01.01.2013-31.12.2013 Eigentümer: 090000 Herbert Hauser ETW1 Immoware24 GmbH Willy-Brandt-Str.
MehrModernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter
Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere
MehrBetriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen
Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.
MehrMODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG
MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG DAS WAHLRECHT DES VERMIETERS ZUR ERHÖHUNG DER MIETE NACH MODERNISIERUNG Vorsitzender Richter am Landgericht Hubert Fleindl, München GLIEDERUNG 1. Durchführung
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten
Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrJAHRESGESAMT- UND EINZELABRECHNUNG München, den 13.05.2013
Kaemena & Köpke GmbH, Vegesacker Heerstr. 62, Herrn Ihre gespeicherten Daten: Dr.Gerhard Hübner qm-nutzfläche 33,16 Romanstr.3 Anteil Wohnung 26,9500 80639 München Anteil Garage 2,0000 Anz.Wohnungen 1
MehrBGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung
BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung Foto: SG- design - Fotolia.com Sie würden ja gern, aber Sie können nicht. Die Rede ist von der Betriebskostenabrechnung.
MehrMustervereinbarung einer Modernisierung durch den Mieter
Mustervereinbarung einer Modernisierung durch den Mieter Zwischen (Vornahme, Name)..., wohnhaft..., Vermieter, und (Vorname, Name)..., Mieter, wird zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, die den Gebrauchswert
MehrDienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil
Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der
MehrBesondere Informationen Mieter
Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage
MehrCheckliste Betriebskostenabrechnung Seite 1/8
Checkliste Betriebskostenabrechnung Seite 1/8 A. Vorab 1. Sind im Mietvertrag Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart? 2. Wurden Betriebskostenvorauszahlungen in der Vergangenheit abgerechnet? Erstvermietung
MehrBetriebskosten in der Praxis
Betriebskosten in der Praxis Birgit Noack Martina Westner 6. Auflage Haufe Gruppe Freiburg. München Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3
MehrGPA-Mitteilung 13/2003
GPA-Mitteilung 13/2003 Az. 647.50 01.12.2003 Abrechnung der Betriebskosten bei Wohnraummieten 1 Vereinbarungen über Betriebskosten Die Entrichtung der Miete für die Gebrauchsüberlassung einer Wohnung ist
MehrUmlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar
Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar 19.11.2014 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt
Mehr1. Hausgeldabrechnung
Am Bergbaumuseum 49, 44791 Bochum T 0234 95063040, F 03212 1030039 verwaltung@koprek.eu, www.koprek.eu KOPREK VERWALTUNG, Am Bergbaumuseum 49, 44791 Bochum Herr Dipl. Ökonom Jakub Koprek 1600 Pennsylvania
MehrLeitartikel: Die Mietkaution
06.2013 Leitartikel: Die Mietkaution Eine der (wenigen) Verbesserungen, die das Anfang Mai 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz für Vermieter bringt, betrifft die Mietkaution. Nach dem Gesetz
MehrNiRo Haus- und Mietverwaltung GbR Hauptsitz/Postanschrift Nicole Rothweiler Augenriedstr Eningen
NiRo Haus- und Mietverwaltung GbR Hauptsitz/Postanschrift Nicole Rothweiler Augenriedstr.28 72800 Eningen Tel: 07121 / 145 98 77 Fax : 07121 / 145 91 02 info@niro-hausverwaltung.de Weitere Büros: - Bolberstr.28
MehrIhre Arbeitshilfen zum Download:
Ihre Arbeitshilfen zum Download: Die folgenden Arbeitshilfen stehen für Sie zum Download bereit: Musterbriefe: Mieterhöhung für Wohn- und Geschäftsraum Widerspruch gegen eine Mietminderung Modernisierung
MehrMietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.
Mietvertrag Zwischen business apartment weimar gbr vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Bialas und Julia Gräfin Dohna diese ggf. vertreten durch eine(n) von Ihnen beauftragte(n) Mitarbeiter(in) Brennerstraße
MehrProf. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, )
Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 21/T2, 3.6.2010) E. Folgen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vermieterpflichten I. Erfüllungsanspruch, 535 I Anspruch auf Nachbesserung von Mängeln,
MehrObjekt (Adresse): (Adresse) Heizkosten- Abschlag
Kostenerfassungsformular Datum:..20 Objekt (Adresse): Vermieter: (Adresse) Gebäude-Skizze (ggf.): Mieter 1: Seite 1 von 8 Geschäftsführer: TB Dissmann Tel. (02261) 230 210 Andreas Dissmann Lebrechtstraße
MehrAuftrag / Vollmacht. Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn Paffrather Straße 30 51465 Bergisch Gladbach
Auftrag / Vollmacht I. Auftrag - Auftraggeber - und Wohn Consult Immobilienmanagement Ltd. Vertreten durch GF Herr Christian Pauluhn - Verwalter - schließen den in der Anlage beigefügten Wohnungsverwaltervertrag
MehrGrundsteuer in Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 22679 Grundsteuer in Berlin Die Gemeinden (in Berlin: das Land Berlin) erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer
MehrMuster für eine Nebenkostenabrechnung
Muster für eine Nebenkostenabrechnung HAUSGOLD Immobilie erfolgreich verkaufen www.hausgold.de 1 EINLEITUNG Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Nebenkostenabrechnung, die sich auf eine Eigentumswohnung
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen Mandanteninformation Erstellt von: Michael Hommelsheim, c/o Düren Binsfelder Straße 298 52351 Düren Fon (0 24 21) 9 77 5-0 Fax 9 77 5-33 m.hommelsheim@immobilien-center-dueren.de
MehrObjekt: Frau Zweifamilienhaus Hannover Kreuzkamp 38 Rita Ringelnatz Hannover Hermesallee 127
Ferienhausweg 15 12345 Berlin Ferienhausweg 15 12345 Berlin Objekt: Frau Zweifamilienhaus Hannover Kreuzkamp 38 Rita Ringelnatz 30519 Hannover Hermesallee 127 Wohnung/Einheit: 40036 Düsseldorf OG Wohnung
MehrIhre Arbeitshilfen zum Download:
Ihre Arbeitshilfen zum Download: Die folgenden Arbeitshilfen stehen für Sie zum Download bereit: Musterbriefe: Mieterhöhung für Wohn- und Geschäftsraum Widerspruch gegen eine Mietminderung Mondernisierung
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrZwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - u n d
V e r t r a g für Betreutes Wohnen im Alter - Beispielvertrag - Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - Frau Emma Mustermann u n d
MehrInhalt Was sind Mietnebenkosten? Was gilt bei einer Warmmiete? Wenn über Nebenkosten abgerechnet wird
2 Inhalt Was sind Mietnebenkosten? 5 Zusatzkosten, die es in sich haben 6 Welche Nebenkosten dürfen auf Sie umgelegt werden? 8 Was darf nicht auf Sie umgelegt werden? 9 Was gilt bei einer Warmmiete? 13
Mehrder infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung
argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die
MehrWeitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit
Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten
MehrJahresabrechnung Seite 1 3-Panoramastraße, Tübingen /
Muster Hausverwaltung - Musterstraße 19-89999 Musterstadt Herrn Klaus-Peter Schäfer Hausserstr. 22 72072 Tübingen Rechnung Nr. A.3.2012.000001 Jahresabrechnung 25.12.2014 - Seite 1 Sehr geehrter Herr Schäfer,
MehrI N F O R M A T I O N S B R I E F
SCHWARZ THÖNEBE & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Elisenstr. 3 Telefon: 089/ 91 04 91 05 80335 München Telefax: 089/ 91 04 91 06 E-MAIL: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Aktuelle Rechtsprechung
MehrInhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...
MehrHaushaltsnahe Beschäftigungs-/Dienstleistungsverhältnisse und Handwerkerleistungen
Telegramm 64/2006 3. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Seite 1 Haushaltsnahe Beschäftigungs-/Dienstleistungsverhältnisse und Handwerkerleistungen Mit Schreiben vom 3. November 2006 (Gesch.Z.: IV C 4 S
MehrAlter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können
Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Foto: livestockimages - Fotolia.com Das kennen Sie vielleicht auch: Sie erben oder kaufen einen bestehenden Mietvertrag gleich
MehrMietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund
Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 01.07.1998 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung * der Stadt Dortmund, Stadtamt für Wohnungswesen, * des Gutachterausschusses
MehrVertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung M0544.2
Vertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung 20060208-M0544.2 zwischen Herrn Jürgen Seidel Apartments und Wohnungsvermietung Königsbrücker Str. 63 01097 Dresden -
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrFRAGENLISTE - STEUERN
FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel
MehrPraxisWissen A-C. & Formularmietvertrag. & Barrierefreiheit. & Antenne & Kabelfernsehen
PraxisWissen A-C Abbuchungsermächtigung Abflussverstopfung Abmahnung im Mietrecht A2 1-4 Abnahme im Mietrecht A3 1-11 Abstands- und Ablçsevereinbarungen A4 1-3 Abwesenheit des Mieters Abzugsbesteuerung
Mehrleicht verständlich www.gww-wiesbaden.de
Nebenkosten leicht verständlich www.gww-wiesbaden.de Anlage 1 Nebenkostenabrechnung Abrechnungszeitraum: Ihr anteiliger Zeitraum: Mieteinheit: Mieter: 01.01.2013 31.12.2013 (365 Tage) 01.01.2013 31.12.2013
MehrAbrechnungsübersicht erstellt am 02.04.2014
Abrechnungsübersicht erstellt am 02.04.2014 4-Parteienhaus - Breiter Weg 56, 12321 Musterdorf Abrechnungszeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013 Peter Müller Summe der abgerechneten Nebenkosten 3.428,47 Abzüglich
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrStudenten und Mietrecht
Wilhelm Schupeta Studenten und Mietrecht Eine Untersuchung ausgewählter mietrechtlicher Probleme unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprobleme bei der Vermietung von Wohnraum in Studentenwohnheimen
MehrAbsender. Adressat. Datum des Schreibens: Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum bis Konkrete Bezeichnung des Mietverhältnisses:
Absender Adressat Datum des Schreibens: Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum bis Konkrete Bezeichnung des Mietverhältnisses: Mit diesem Schreiben erhalten Sie gemäß 556 Abs. 3 BGB die Abrechnung
MehrMS Messtechnik Service GmbH
1245 Musterstadt Abrechnungszeitraum: 01.01.201 bis 1.12.201 Bitte das Betriebskostenblatt vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit allen Seiten an uns zurücksenden, nur dann sind wir in der Lage
MehrDritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge
TK Lexikon Arbeitsrecht Handelsgesetzbuch 553-569 Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge 553-556 Erster Unterabschnitt Schiffsmiete HI3712143 HI3712144 553 Schiffsmietvertrag HI3712145 (1) Durch
Mehrumgelegt werden können
178 Oft eine zweite Miete: Die Betriebskosten Betriebskosten, oft auch als Nebenkosten bezeichnet, sind die Kosten, die Eigentümern und Erbbauberechtigten regelmäßig wiederkehrend entstehen, wenn sie ein
MehrUnterkunft und Heizung Wohnnebenkosten bei Mietwohnungen und für selbstgenutzte Eigenheime 35-1-4 35 SGB XII
Suchbegriffe: Nebenkosten (Miete), Eigenheim (Kosten), Betriebskosten Seite: 1 Die hier durchgehend verwendete männliche Form gilt auch für Frauen. Inhaltsverzeichnis 1. Kosten der Unterkunft für Mietverhältnisse,
MehrMietrechtänderungsgesetz 2013
Mietrechtänderungsgesetz 2013 Erleichterung energetischer Maßnahmen Bekämpfung Mietnomaden Mieterschutz bei Umwandlung in WEG Berliner Räumung Kappungsgrenze Mieterhöhung Minderungsauschluss Bisher nur,
MehrHerrn Max Mustermann Bahnhofstraße 1 Hausgeldabrechnung 2011 01234 Dresden WE Nummer: 1006 E / 10.001
Herrn Max Mustermann Bahnhofstraße 1 Hausgeldabrechnung 2011 01234 Dresden WE Nummer: 1006 E / 10.001 Lage: WE 1, EG Datum: 29.05.2012 Sehr geehrter Herr Mustermann, Wohnungseigentümergemeinschaft Bahnhofstraße
MehrKontrolle der Berechnungen / Aufteilung der Gesamtkosten
Profilname: Muster Betriebskostenabrechnung 2010 Profilnr: 4 Profil für Meine Wirtschaftseinheit Anzahl Abrechnungen: 5 Kontrolle der Berechnungen / Aufteilung der Kostenart Aufteilung Summe Kontrolle
Mehr14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht
14. 02.2012 Aktuelles zum Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht von Rechtsanwalt Thomas Kern Leimen e.v. 69181 Leimen, St. Ilgener Str. 37, Tel.: 06224-78203 Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
MehrVermietung von Wohnraum an Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II in Köln
Vermietung von Wohnraum an Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II in Köln Hinweisblatt für Vermieter 1 Bei der Begründung von Mietverhältnissen mit Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
MehrBegriff der Betriebskosten
Alle Mieter erhalten einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung, aus der die für die entsprechende Wohnanlage angefallenen Kosten, der daraus ermittelte Anteil für Ihre Wohnung sowie die geleisteten
MehrJ A H R E S A B R E C H N U N G
Herr Muster Im Musterweg 3 D 11111 Musterstadt J A H R E S A B R E C H N U N G Objekt: Im Musterweg 3 Abrechnungsperiode: 01.01.2012-31.12.2012 Vertrag: 001.001.001 / Wohnung 1 pers. Abrechnungszeitraum:
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrBetriebskosten in der Praxis
Haufe Praxisratgeber Betriebskosten in der Praxis Schritt-für-Schritt-Anleitung für Verwalter, Vermieter und Eigentümer Bearbeitet von RAin Birgit Noack, RAin Martina Westner 5., aktualisierte Auflage
MehrHaus & Grund. Eigentümerschutz-Gemeinschaft Ludwigsburg
Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Ludwigsburg 08.07.2014 Betriebskostenabrechnung von Martin Heinze Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Gerd Schölkopf Dipl. Betriebswirt
MehrMietsicherheiten. Barkaution, Sparbuch, Bürgschaft und andere Formen der Sicherheitsleistung im Mietverhältnis. Skript
Tobias Scheidacker / Sascha Lambert Schriftenreihe Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter Band 9 Mietsicherheiten Barkaution, Sparbuch, Bürgschaft und andere Formen der Sicherheitsleistung im Mietverhältnis
MehrMietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -
Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken
MehrAusbildung und Karriere
Im fünften Teil der Serie für Auszubildende der Immobilienwirtschaft werden die Themen Mietzinsstrukturen, Fälligkeit der Miete, Sicherheitsleistungen des Mieters (Kaution) bei Wohnraummietverhältnissen
MehrBesondere Informationen Mieter
Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage
Mehr1 Die Betriebskostenabrechnung In diesem Kapitel werden anhand zweier Muster die notwendigen Inhalte von Betriebskostenabrechnungen aufgezeigt.
In diesem Kapitel werden anhand zweier Muster die notwendigen Inhalte von Betriebskostenabrechnungen aufgezeigt. Jeweils auf der rechten Seite finden sich die Seiten der Musterabrechnung, auf der linken
MehrObjekt: Frau Zweifamilienhaus Hannover Kreuzkamp Düsseldorf OG Wohnung Abrechnungszeitraum: Erstellt am:
Gunther Verwalter Ferienhausweg 15 12345 Berlin Gunther Verwalter Ferienhausweg 15 12345 Berlin Objekt: Frau Zweifamilienhaus Hannover Kreuzkamp 38 Rita Ringelnatz 30519 Hannover Hermesallee 127 Wohnung/Einheit:
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Grundlagen der Immobilienbewirtschaftung im Überblick 15 1.1 Die Phasen einer Immobilieninvestition 16 1.2 Die Kernaufgaben der Immobilienbewirtschaftung 18 1.3 Performance optimieren Werthebel
Mehr