Neues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014

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1 Neues Fahreignungs- Bewertungssystem (Alt: Mehrfachtäter-Punktsystem ) START 01. Mai 2014 Fahreignungsregister (FAER) (Alt: Verkehrszentralregister ) Quelle: BMVI und Kraftfahrt-Bundesamt (Stand 01. Mai 2014) LVW / TÜV Thüringen

2 Einfacher 1-3 Punkte, erfolgt die Vormerkung ohne weitere Maßnahme 4-5 Punkte (1. Stufe), erhält eine Ermahnung und eine Information über das Punktesystem. (gebührenpflichtig) Freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist möglich Folge: 1 Punkt wird abgebaut

3 6-7 Punkte (2. Stufe), erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann man ein Fahreignungsseminar freiwillig besuchen. (gebührenpflichtig) Folge: ohne Punkteabbaumöglichkeit 8 oder mehr Punkte (3. Stufe), Entziehung der Fahrerlaubnis (Früheste Fahrtberechtigung nach Ablauf von 6 Monaten und Nachweis einer positiven MPU.)

4 Es gibt nur noch 1, 2 oder 3 Punkte Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot werden als schwere Verstöße mit 1 Punkt bewertet. Ordnungswidrigkeiten mit einem Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis sind besonders schwere Verstöße und mit 2 Punkten bewertet.

5 Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis sind eine eigene Kategorie und mit 3 Punkten bewertet. Die Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Verstoß führt nicht mehr dazu, dass eine bereits eingetragene Tat länger gespeichert bleibt.

6 Jede Tat und ihre Punkte entfallen nach festen Tilgungsfristen. Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis nach 5 Jahren

7 Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten nach 5 Jahren Schwere Ordnungswidrigkeiten nach 2,5 Jahren

8 Gerechter Einheitliche Fahreignungsseminare Die bisherigen Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen bleiben nur noch im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erhalten. Für das Fahreignungs-Bewertungssystem wurde speziell ein neues Fahreignungsseminar konzipiert.

9 Es verbindet verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen und verhindert ein reines Absitzen. Das Fahreignungsseminar ist zunächst ein 5- jähriger Modellversuch. Besuch nur einmal in fünf Jahren möglich. Anhebung der Eintragungsgrenze: Der Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bußgeld von 60 Euro (bisher 40 Euro)

10 Regelungen über die Erfassung im Fahreignungsregister Die Verwarnungsgeldobergrenze wird auf 55 Euro (bisher 35 Euro) festgesetzt. Eintragungsgrenze 60 Euro (bisher 40 Euro)

11 Folgende Verstöße werden angehoben: (Auszug) Winterreifenpflicht (von 40 auf 60 und 1 Punkt) bei Unfall (120-1 Punkt) Mitnahme eines Kindes ohne eine vorschriftsmäßige Sicherung (30 ), ohne jede Sicherung (60-1 Punkt) Handynutzung (60-1 Punkt)

12 Vollziehbaren Auflagen nicht nachgekommen (von 40 auf 60 ) Frist für HU um mehr als 4 Monate überschritten (von 40 auf 60 ) Am Fußgängerüberweg das erkennbare Überqueren eines Bevorrechtigten nicht ermöglicht (80-1 Punkt)

13 Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsverbot LKW (z.b. Pickup) mit Anhänger (120 ) Bahnübergang bei rotem Licht mit Fahrzeug überquert (240-2 Punkte 1 Monat FV) Trotz geschlossener Schranke/Halbschranke mit Kraftfahrzeug überquert (700-2 Punkte 3 Monate FV) Als Fußgänger trotz geschlossener Schranke überquert (350 )

14 Rotlicht missachtet An Lichtzeichenanlage (90-1 Punkt) Nach länger als 1 Sekunde (200-2 Punkte 1 Monat FV) Bei Rotlicht mit grünem Blechpfeil ohne anzuhalten rechts abgebogen (70-1 Punkt)

15 Ordnungswidrigkeiten ohne Punkte (Auszug) Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Fahrer von 75 auf 120 ) und (Halter von 380 auf 570 ) Verbotene Verkehrsteilnahme in Umweltzonen (von 40 auf 80 ) Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage (von 50 auf 100 )

16 Auszüge zu Straftaten (3 bzw. 2 Punkte) Fahrlässige Tötung Fahrlässige Körperverletzung Nötigung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Trunkenheit im Verkehr Unterlassene Hilfeleistung

17 Kennzeichenmissbrauch Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis Fahren trotz Fahrverbot

18 Auszüge zu Ordnungswidrigkeiten (2 Punkte und Fahrverbot) Fahren unter Alkohol über 0,5 Promille (500 bis Geldbuße 1-3 Monate FV) Fahren unter Drogen Verstöße am Bahnübergang Fahren bei Rot

19 Übertrag der Punkte Alt in Punkte - Neu Alt Neu 1 3 Punkte 1 Punkt 4 5 Punkte 2 Punkte 6 7 Punkte 3 Punkte 8 10 Punkte 4 Punkte Punkte 5 Punkte Punkte 6 Punkte Punkte 7 Punkte 18 Punkte 8 Punkte

20 Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen PKW - Krad Überschreitung / km/h Innerorts Euro Außerorts Euro Bis 10 km/h km/h km/h Punkte Innerorts Punkte Außerorts km/h km/h Fahrverbot Innerorts km/h Monat Fahrverbot Außerorts km/h Monat 1 Monat km/h Monate 1 Monat km/h Monate 2 Monate Ab 70 km/h Monate 3 Monate

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