Landratsamt Bodenseekreis - Jobcenter - Albrechtstr Friedrichshafen. Eingliederungsbericht 2014

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1 Landratsamt Bodenseekreis - Jobcenter - Albrechtstr Friedrichshafen Eingliederungsbericht 2014

2 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 2 B. Die statistische Entwicklung im Jahr C. Die Eingliederungsvereinbarungen... 4 D. Ergebnisse des Kennzahlenvergleich nach 48 a SGB II und Zielvereinbarung gemäß 48 b SGB II... 4 E. Eingang Widersprüche und Klageverfahren... 6 F. Neuanträge... 7 G. Fazit... 7 H. Zielgruppe Vereinbarkeit von Familie und Beruf... 8 I. Landesprogramm Baden-Württemberg Gute und sichere Arbeit Projektbaustein Sozialer Arbeitsmarkt / Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) J. Gesamtausblick

3 A. Einleitung Das Landratsamt Bodenseekreis ist als zugelassener kommunaler Träger seit dem für die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Das Jobcenter ist somit seit zehn Jahren für die Leistungsgewährung, Betreuung und Vermittlung aller Langzeitarbeitslosen und deren Angehörigen im gesamten Bodenseekreis verantwortlich. Die organisatorische Gliederung der 92 Mitarbeiter, welche sich aus Leistungssachbearbeitern, Fallmanagern, Arbeitsvermittlern, Verwaltungssekretariatskräften und Mitarbeitern mit Sonderaufgaben zusammensetzt, stellt sich wie folgt dar: Darüber hinaus sind noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreissozialamtes für den Bereich Jobcenter zumindest teilweise tätig, wie z.b. die Schuldnerberatung. Seit dem werden die gesamte Eingangspost und alle aktenrelevanten Vorgänge in der digitalen Fallakte abgelegt. Im Jahr 2014 wurden hier erheblich Änderungen in der Ablauforganisation umgesetzt und mit der Digitalisierung des Aktenbestandes begonnen. Mittelfristiges Ziel ist hier die weitere Reduzierung des Archivbereichs und des Bedarfs an Aktenschränken in den Büros. Zudem wurde im Bereich der Leistungsgewährung zum die bisherige Zuständigkeit nach Gemeinden durch die Bildung von zwei Regionen abgelöst. 2

4 B. Die statistische Entwicklung im Jahr 2014 Im Jahr 2014 hat sich die landesweite Entwicklung des Arbeitsmarktes auch im Bodenseekreis bemerkbar gemacht. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich zum 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 94 auf nunmehr Bedarfsgemeinschaften erhöht. Die Anzahl der Personen, welche auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, stieg um 147 auf nun Leistungsberechtigte. Die Gesamt-Arbeitslosenquote liegt mit 3,2 % leicht über dem Niveau des Vorjahres. Dabei bleibt die Arbeitslosenquote im Bereich SGB II mit 1,1% auf dem niedrigen Stand des Vorjahres. Die wichtigsten Daten stellen sich im Verlauf der letzten zehn Jahre wie folgt dar: 1. Bedarfsgemeinschaften (BG) 2. erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 3. Personen im Leistungsbezug SGB II (PERS) 4. Kinder im Leistungsbezug SGB II von 0 14 Jahren (KIND PERS) 5. Arbeitslose (ALO) 6. Arbeitslose unter 25 Jahren (ALO U25) 7. Arbeitslosenquote Bodenseekreis gesamt (QUOTE) 8. Arbeitslosenquote Bodenseekreis SGB II (QUOTE SGB II) 9. Arbeitslosenquote Bodenseekreis SGB III (QUOTE SGB III) Nr BG ELB PERS KIND PERS ALO ALO U QUOTE 5,60% 4,30% 3,70% 3,70% 4,40% 3,70% 3,00% 3,10% 2,90% 3,20% 8. QUOTE SGB II 2,70% 2,10% 1,80% 1,70% 1,70% 1,60% 1,40% 1,10% 1,10% 1,10% 9. QUOTE SGB III 2,90% 2,30% 1,90% 2,00% 2,70% 2,00% 1,60% 2,00% 1,80% 2,10% Arbeitslosenquote (alle zivilen Erwerbspersonen): Zeitreihe des Jahres ,5% 2,0% 1,5% 1,0% 2,1% 2,0% 2,0% 1,9% 1,8% 1,6% 1,6% 1,6% 1,5% 1,5% 1,5% 1,4% 1,2% 1,2% 1,2% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% 1,1% SGB II BSK SGB III BSK 0,5% 0,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 3

5 C. Die Eingliederungsvereinbarungen Sie sind verbindliche Vereinbarungen der erforderlichen Aktivitäten zur Eingliederung des Arbeitssuchenden in das Arbeitsleben. Verstöße führen deshalb auch zu Sanktionen. Sie werden vor jeder einzelnen Aktivität abgeschlossen, z.b. vor jeder Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit. Die Eingliederungsvereinbarungen sind zeitlich begrenzt. Der Bestand an abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen stellt sich im Verlauf seit 2005 wie folgt dar: Jahr alle davon U D. Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs nach 48 a SGB II und Zielvereinbarung gemäß 48 b SGB II Kennzahl 1: Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 8,0% 7,0% 6,0% 6,6% 7,1% 5,0% 5,0% 4,0% 3,0% 2,0% 1,0% 3,2% 3,0% 3,4% 2,9% 2,2% 2,1% 2,2% 2,2% 2,0% 1,3% 1,3% 3,6% 1,9% 2,6% 4,2% 1,8% 3,5% 4,0% Quote BSK Quote BW 0,0% 1,0% Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 0,7% 0,9% 1,3% 2,0% Im Dezember 2014 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 42 von 44 bei dieser Kennzahl. 4

6 Kennzahl 2: Integrationsquote 35,0% 33,0% 31,0% 29,0% 27,0% 25,0% 30,3% 30,7% 30,8% 31,0% 30,9% 31,1% 31,4% 31,6% 30,2% 29,8% 29,9% 30,5% 27,9% 28,0% 28,3% 28,4% 26,6% 26,9% 27,1% 27,0% 27,6% 27,9% 27,8% 27,1% Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14Dez 14 Quote BSK Quote BW Im Dezember 2014 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 12 von 44 bei dieser Kennzahl. Kennzahl 3: Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern 1,0% 0,0% 1,0% 2,0% 3,0% 0,2% 0,2% 0,2% 0,1% 0,0% Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 0,3% 0,5% 0,9% 0,9% 0,9% 0,9% 1,2% 1,0% 1,8% 1,6% 2,1% 2,9% 4,0% 5,0% 4,6% 4,0% Quote BSK Quote BW 6,0% 6,4% 6,3% 7,0% 7,4% 8,0% 8,2% 8,3% 9,0% Im Dezember 2014 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 23 von 44 bei dieser Kennzahl. 5

7 Kennzahl 4: Integrationsquote Alleinerziehender 34,0% 32,0% 30,0% 29,8% 30,8% 30,2% 31,5% 30,4% 30,8% 28,0% 26,0% 26,5% 27,3% 26,5% 27,1% 27,3% 28,2% Quote BSK Quote BW 24,0% 22,0% 23,0% 23,1% 22,3% 22,6% 23,3% 23,4% 23,0% 23,1% 23,0% 23,8% 23,5% 23,4% 20,0% Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Im Dezember 2014 belegt der Bodenseekreis in Baden-Württemberg Rang 2 von 44 bei dieser Kennzahl. E. Eingang Widersprüche und Klageverfahren Jahr Widersprüche Klageverfahren Die Situation bei den Widersprüchen hat sich auch im Jahr 2014 weiter entspannt. Die Zahl an Widersprüchen und Überprüfungsanträgen eines ansässigen Rechtsanwaltes machte allerdings immer noch 27 % (174) der Widersprüche und Überprüfungsanträge aus. Bei den Klageverfahren liegt der Anteil des ansässigen Rechtsanwaltes mit 133 eingereichten Klagen sogar bei 54%. 6

8 F. Neuanträge Jahr Gesamtzahl vorher ALG I Auch in der leicht gestiegenen Anzahl der Neuanträge spiegelt sich die Wirtschaftslage im Bodenseekreis wider. Im Jahr 2014 sind mit insgesamt Neuanträgen insgesamt nur 13 Anträge mehr eingegangen als im Jahr Dabei hat sich die Zahl der Anträge mit Vorbezug von Arbeitslosengeld I um 17 Anträge leicht reduziert. G. Fazit Die Arbeitslosigkeit im Landkreis befindet sich nach wie vor auf einem erfreulich niedrigen Stand. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtquote von Arbeitslosengeld I und II zwar um 0,3 % auf nunmehr 3,2 % gestiegen (Stand Dezember 2014). Gleichfalls ist ein leichter Anstieg der Kennzahlen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu verzeichnen. Dies gibt jedoch keinerlei Anlass zur Besorgnis. Laut regelmäßiger Umfragen der Kammern sind die Betriebe mit der Auftragslage nach wie vor sehr zufrieden. Damit kann auch im Jahr 2015 mit einer weiterhin prosperierenden Wirtschaft und demzufolge einer sehr guten Beschäftigungsquote in unserem Landkreis gerechnet werden. 7

9 Beispielhaft für die Arbeit des Jobcenters Bodenseekreis folgen Berichte aus der Zielgruppe Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Landesprogramm Baden- Württemberg Gute und sichere Arbeit - Projektbaustein Sozialer Arbeitsmarkt / Passiv- Aktiv-Tausch (PAT) H. Zielgruppe Vereinbarkeit von Familie und Beruf Alleinerziehende machen fast ein Viertel der Bedarfsgemeinschaften im Bodenseekreis aus. Das Jobcenter lässt sie seit 2005 durch spezialisierte Fallmanagerinnen betreuen, um die für ihre Integration benötigten Kenntnisse der besonderen Lebenssituation sowie die Netzwerkverbindungen vorhalten zu können. Wir vermeiden damit, dass sie nur defizitär als arbeitsmarktfern und schwer vermittelbar angesehen und gegenüber anderen Gruppen vernachlässigt werden. Wir haben die Zielgruppe unter dem Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusammengefasst und ordnen ihr auch Familien mit Kindern bis zum Ende des Grundschulalters zu. Anzahl Erwachsene Kinder Insgesamt im Team VFB betreute Personen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren Paare mit Kindern unter 11 Jahren Von den 4,4 im Team VFB beschäftigten Fallmanagerinnen wurden 2014 je Vollzeitstelle Personen betreut. Davon sind 23% in Elternzeit, erziehen also ein Kind unter 3 Jahren. Zu einem Stichtag im Frühjahr 2014 waren 29% arbeitslos, davon fast die Hälfte bereits länger als ein Jahr. Anzahl Erwachsene Insgesamt im Team VFB betreute Personen 837 arbeitslos gemeldet 240 langzeitarbeitslos, also > 12 Monate 105 in Elternzeit, Kind < 3 Jahre 194 Der Anteil der Erwerbstätigen ist insbesondere unter den Alleinerziehenden hoch, er betrug 47% bei einer durchschnittlichen Erwerbstätigenquote von 30% unter allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie ergänzen ihr Erwerbseinkommen mit Arbeitslosengeld II oder bessern ihr Arbeitslosengeld II mit einem Minijob auf. Ca. 50 Neuanträge jeden Monat kommen aus dieser Zielgruppe. Dabei führen unterschiedliche Lebenssituationen, oft mit schwierigen Krisen verbunden, zur Antragstellung, die zunächst nichts mit Arbeitslosigkeit zu tun haben: Schwangerschaft und Geburt eines Kindes Trennung und Scheidung Zu geringes Einkommen um die Familie zu ernähren Tod des Partners Inhaftierung des Partners und Familienernährers Zu niedrige oder ausbleibende Unterhaltszahlungen, zu niedriges Elterngeld Flucht ins Frauen- und Kinderschutzhaus häusliche Gewalt Die unterschiedlichen Situationen sind alle geprägt durch Geldsorgen. Das Einkommen muss aus mehreren Quellen zusammengeschustert werden. Häufig gibt es Konfliktsituationen mit dem ehemaligen Partner. Sehr häufig erleben die Mütter Stress durch die Belastung, allein Kleinkind zu versorgen, je jünger umso schwieriger. Auch Zeitnot ist ein häufiges Problem. Die Mütter fühlen sich zerrissen zwischen der Anforderung, eine gute Mutter zu sein und zugleich ihren Lebensun- 8

10 terhalt selbst verdienen zu müssen. Nicht selten kommen weitere Vermittlungshemmnisse dazu, zum Beispiel schlechte Deutschkenntnisse, geringe schulische und berufliche Qualifikation, körperliche oder seelische Krankheiten oder Behinderungen, auch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Kinder, fehlende Mobilität, Suchterkrankungen. Trotz dieser Hemmnisse, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts diametral entgegenstehen, liegt die Integrationsquote der Alleinerziehenden bei 31,5% (Kennzahl Okt. 2014, Stand Feb. 2015). Der Bodenseekreis liegt damit landesweit an der Spitze. Diese Kennzahl bedeutet, dass von 650 Alleinerziehenden im durchschnittlichen Bestand der letzten 12 Monate 205 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder (selten) eine selbständige hauptberufliche Tätigkeit aufgenommen haben. Mehrere Faktoren haben dies begünstigt: ein aufnahmefähiger Arbeitsmarkt, die größere Selbstverständlichkeit, mit der heute Mütter arbeiten müssen, aber oft auch wollen und können; das geänderte Unterhaltsrecht mit deutlich früherer Erwerbsverpflichtung der Mütter; der Ausbau der Kindertagesbetreuung (Tagesbetreuungsausbaugesetz). Die Arbeit im Fachbereich VFB des Jobcenters besteht darin, durch qualifizierte Beratung zunächst eine Stabilisierung der jeweiligen Lebenssituationen zu erreichen, um die Basis für Erwerbstätigkeit überhaupt zu schaffen: Geregelte Kinderbetreuung, geregelte Umgangssituation bei Kindern mit getrennten/geschiedenen Elternteilen, angstfreie, stabile Wohnsituation. In der Phase der Elternzeit wird insbesondere gefördert, dass die Angebote der Familientreffs vor Ort genutzt werden. Für das Ziel Arbeitsaufnahme stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, Bewerbungstraining ebenso wie berufliche Weiterbildungen oder ein Kurs für Wiedereinsteigerinnen. Auch das Ziel Ausbildung kann verfolgt werden wurden in der Maßnahme TAFF (Teilzeitausbildung für Frauen) 11 Teilnehmerinnen begleitet, von denen 5 einen Ausbildungsplatz in Teilzeit fanden, eine weitere bekam einen schulischen Ausbildungsplatz. Arbeitsmarktreport März 2011 März 2012 März 2013 März 2014 März 2015 (vorl.) Anzahl Alleinerziehende Der Erfolg dieser Arbeit schlägt sich auch insgesamt in der Statistik nieder: Die Zahl der Alleinerziehenden, die im Bodenseekreis Arbeitslosengeld II bezogen, sank in den letzten 5 Jahren um 14%. 9

11 I. Landesprogramm Baden-Württemberg Gute und sichere Arbeit - Projektbaustein Sozialer Arbeitsmarkt / Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) Der Bodenseekreis nimmt seit Frühjahr 2013 im Rahmen des Baden-Württembergischen Landesprogramms Gute und sichere Arbeit an dem Projektbaustein Sozialer Arbeitsmarkt Passiv- Aktiv-Tausch mit 8 Plätzen teil. Ziel des Programms ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die sich in der Regel bereits seit 36 Monaten im Leistungsbezug des SGB II befinden und daher derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich benachteiligt sind. Diesen Menschen soll durch eine integrationsfördernde sozialversicherungspflichtige Tätigkeit eine erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht werden. Teilnehmer an diesem Programm werden einer Maßnahme nach 16e SGB II Förderung von Arbeitsverhältnissen zugewiesen. Einstellende Arbeitgeber können auf Antrag für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch individuelle Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden je nach Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts. Darüber hinaus können einstellende Arbeitgeber für diese Personen zusätzlich eine kommunale Förderung in Höhe von bis zu 400,- in Abhängigkeit des Beschäftigungsumfanges beantragen. Als dritter Baustein dieses Programms steht dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine sozialpädagogische Betreuungskraft zur Verfügung, um nach Arbeitsaufnahme das Beschäftigungsverhältnis zu unterstützen. Aufgrund der zielgruppenspezifischen Auswahl des Teilnehmerkreises sind die Arbeitsverhältnisse häufig instabil. Die Inanspruchnahme einer begleitenden und aufsuchenden Beratung und Betreuung soll den Teilnehmern mit unterschiedlichen Biografien und Leistungsvermögen deshalb helfen, die besonderen Schwierigkeiten einer Beschäftigungsaufnahme, die einerseits Ursache, andererseits aber auch Folge der Langezeitarbeitslosigkeit sein können, zu bewältigen. Die sozialpädagogische Betreuung dient dazu, die Teilhabe der am Arbeitsleben benachteiligten langzeitarbeitslosen Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen zu stabilisieren. Auswahl der Teilnehmer und Stellenakquise: Der Bodenseekreis hat mit einer nahezu durchgängigen SGB II-Arbeitslosenquote von 1,1 % einerseits ein sehr gutes Vermittlungsergebnis der ALG-II-Leistungsberechtigten erreicht, und andererseits dadurch im verbliebenen Bewerberpool einen hohen Anteil langzeitarbeitsloser Personen mit vielfältigsten Einschränkungen und Vermittlungshemmnissen. Da die Maßnahmen im ersten Arbeitsmarkt angesiedelt sind, müssen Arbeitgeber gefunden werden, die bereit sind, trotz der Einschränkungen und Vermittlungshemmnisse den Bewerbern einen Platz zu geben. Die Bewerber wiederum müssen trotz ihrer Einschränkungen ansatzweise fähig sein, die Arbeitsaufgaben an den entsprechenden Stellen zu erfüllen und Lernbereitschaft zu zeigen. Auch bei höheren Förderbeträgen möchten die Arbeitgeber erkennen können, dass die Bewerber ein Mindestmaß an Entwicklungs-Potential besitzen und dem Unternehmen dienlich sind. Eine zweite besondere Herausforderung ist die Motivation. Bei vielen möglichen Bewerbern stellt sich heraus, dass die Motivation zur Arbeitsaufnahme einhergehend mit der Chance zur persönlichen Veränderung schnell schwinden kann. Die Angst vor der Verantwortung, sich auf dem ersten Arbeitsmarkt beweisen zu müssen, ist oft sehr groß. Wenn geeignete Bewerber gefunden sind, ist erhebliche Überzeugungsarbeit beim Arbeitgeber erforderlich, um den PAT-Teilnehmern wenigstens die Chance auf ein Praktikum zu geben und sich damit für eine mögliche Arbeitsaufnahme über PAT beweisen zu können. Der Betreuungsaufwand im Vorfeld der eigentlichen Aufnahmen in ein gefördertes Arbeitsverhältnis über PAT ist daher sehr hoch. Arbeitsaufnahme und Betreuung: Für die Teilnehmer, die den Schritt in den Arbeitsvertrag geschafft haben, ist es meist ein sehr großer persönlicher Gewinn, endlich wieder dazu zu gehören, wieder gebraucht zu werden und auch mal wieder mehr Geld zur Verfügung zu haben. Das Projekt ist aus sozialer Sicht für Einzelne eine einmalige Chance, den Sprung ins Arbeitsleben zu schaffen. Die angebotene Gruppenarbeit mit den Teilnehmern während der Arbeitsverhältnisse mit entsprechenden Freistellungen hat sich als sehr gutes Instrument erwiesen, um einen regelmäßigen Austausch zu gewährleisten und Unsicherheiten zu begegnen. Außerdem profitieren die oft sozial 10

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