VOM PLANEN IN UNSICHEREN ZEITEN

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1 Ausgabe 03/2017 Mai/Juni Vertriebskennzeichen Preis: 15,-- Euro unternehmensjurist Magazin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechtsabteilungen 123RF/leirbagarc/Pavlo Kovernik/Bram Janssens (Montage) VOM PLANEN IN UNSICHEREN ZEITEN Erst Großbritanniens Abkehr von der EU, dann US-Präsident Donald Trump: Die Wirtschaft ist verunsichert. Was also tun? Phantasie könnte helfen: Juristen und Fachabteilungen sollten verschiedene Szenarien durchspielen und jeweils angemessene Reaktionen vorbereiten. Vor allem aber: ruhig und wachsam bleiben. SCHWERPUNKT M&A

2 unternehmensjurist EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser! Thomas W. Klein Die ersten hundert Tage der Präsidentschaft von Donald Trump sind vorbei, die Briten haben schon vor mehr als einem Monat ihren EU-Austrittsantrag gestellt. Zwei Ereignisse, die manchen Vertreter aus Politik, Medien und Wirtschaft zur Schwarzmalerei verleitet haben. Doch sind diese Ängste berechtigt? Haben diese beiden politischen Meilensteine wirklich gravierende Auswirkungen auf die Handelsbeziehungen und die Entwicklung der Weltwirtschaft? Und besonders wichtig für Juristen werden sich dadurch tatsächlich markante rechtliche Veränderungen ergeben? Wie so oft gilt auch hier: Es wird nicht so heiß gegessen wie gekocht. Diese Meinung vertreten auch die meisten Protagonisten unserer Titelgeschichte, in der wir uns mit den zu erwartenden Folgen von Trump und Brexit für die Rechtsabteilungen beschäftigt haben (ab Seite 10). Die Befragten warnen vor Angst und Aktionismus und verweisen auf einen Grundsatz der juristischen Arbeit, der hier im Besonderen gelte: Erst den Sachverhalt und die Fakten prüfen und dann rechtzeitig und besonnen handeln. Dann, so die Einschätzung, blieben die Folgen weitgehend beherrschbar. Ein Grundsatz, der auch bei M&A-Transaktionen von größter Bedeutung ist. Schließlich müssen auch hier Chancen und Risiken frühzeitig gegeneinander abgewogen und die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden. Einige dieser Fragestellungen haben wir in unserem Schwerpunktthema aufgegriffen. So die Rechte von Minderheitsgesellschaftern bei der Veräußerung an Investoren (Seite 38), Datenschutzvorschriften bei Asset Deals (Seite 40) und Versicherungskonzepte, die Haftungsrisiken für den Verkäufer minimieren (Seite 42). Das Megathema Digitalisierung darf natürlich auch in diesem Heft nicht fehlen. Dr. Thomas Kremer, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG, fordert alle Player auf, die Spielregeln in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs zu entwickeln. Ob er die Digitalisierung als Fluch oder Segen sieht, wie weit die Regulierung gehen darf und welche Folgen die Datenschutzgrundverordnung haben wird, erfahren Sie exklusiv ab Seite 54. Wir wünschen Ihnen eine spannende und anregende Lektüre. Ihr Peter Schneider Chefredakteur Ausgabe 3/2017 3

3 123RF/leirbagarc/Pavlo Kovernik/Bram Janssens (Montage) fotolia/amphotolt INHALT unternehmensjurist TITELTHEMA SCHWERPUNKT M&A VERBAND 10 UNSICHERE ZEITEN Erst Großbritanniens Abkehr von der EU, dann US-Präsident Donald Trump: Die Wirtschaft ist verunsichert. Was also tun? Vor allem: ruhig und wachsam bleiben. 38 UNTERNEHMENSNACHFOLGE Im deutschen Mittelstand rollt die Nachfolgewelle, oft unter Beteiligung externer Investoren. Da muss die künftige Partnerschaft gut definiert werden. 92 ARBEITSRECHT SUMMIT Die Folgen der digitalen Transformation standen im Mittelpunkt des Arbeitsrecht Summits. BREXIT IST GEFÄHRLICHER Prof. Gabriel Felbermayr, Leiter des Zentrums für Außenhandel beim ifo Institut für Wirtschaftsforschung, über die Folgen von Brexit und Trump. 40 KUNDENDATEN BEI ASSET DEALS Verkäufern und Käufern ist bei einem Asset Deal oft nicht bewusst, dass bei der Übertragung von Kundendaten Vorsicht geboten ist. 16 STANDARDS 03 EDITORIAL 06 KURZ & KNAPP 98 PERSONENREGISTER, IMPRESSUM 4 Ausgabe 3/ W&I-VERSICHERUNGEN Bei Unternehmensverkäufen werden seit einiger Zeit vermehrt Versicherungskonzepte genutzt, um die Haftungsrisiken für den Verkäufer zu minimieren. 44 CARVE-OUT Die Münchner Rechtsabteilung der Osram Licht AG hat den Carveout der Business Unit Lamps begleitet. Detaillierte Planung und intensive Kommunikation waren hierbei das A&O. 93 SYNDIKUS SUMMIT Veränderte Produktions- und Arbeitsbedingungen verändern die Arbeit in den Rechtsabteilungen. 94 LEGAL TECHNOLOGY SUMMIT Ein Orientierungstag über die Möglichkeiten und Perspektiven digitaler Hilfen für Juristen. 96 KAMMERWAHLEN IN BERLIN Engagement der Anwaltschaft bei der Selbstverwaltung bleibt hoch. 96 FRAUEN ALS FÜHRUNGSKRÄFTE Der BUJ hat die Initiative all4women@buj gestartet, die Frauen ein Forum zum Austausch über Karrierewege bieten soll. 97 FACH- UND REGIONALGRUPPEN Nachrichten aus den Fach- und Regionalgruppen des BUJ.

4 44 60 INHALT 123RF/Alexandre Zveiger Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG Osram GmbH unternehmensjurist 72 STRATEGIE & MANAGEMENT TRENDS & THEMEN JOB & KARRIERE 24 TEILZEITARBEIT & JOBSHARING Teilzeitarbeit in der Rechtsabteilung gelingt, wenn sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte aufgeschlossen sind für die Bedürfnisse der anderen Seite. 54 DIGITALISIERUNG Die Digitalisierung wird unsere Gesellschaft revolutionieren. Fragen an Dr. Thomas Kremer, im Vorstand der Deutschen Telekom AG für Datenschutz, Recht und Compliance verantwortlich. 72 FLEXIBILITÄT Moderne Kommunikationsmittel ermöglichen Unternehmensjuristen ein Arbeiten von überall. Manche Rechtsabteilungen setzen auf komplette Selbstständigkeit der Mitarbeiter, andere ziehen einen sanften Wandel vor. 28 PROZESSRISIKOANALYSE Bei der Frage, ob sich Klagen in Rechtsstreitigkeiten lohnen, setzt eine kleine Gruppe von Juristen auf Zahlen und Statistik. 32 FRANCHISESYSTEME Das Beziehungsgeflecht aus Franchisegeber und -nehmer ist komplex. Das macht die Formulierung von Verträgen mit wenig Konfliktpotenzial für Syndici zur Herausforderung. 56 BESONDERES ELEKTRONISCHES ANWALTSPOSTFACH Seit November 2016 können Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (bea) nutzen. Viel damit anfangen können sie allerdings noch nicht. 60 OFFSHOREWINDENERGIEANLAGE Ein Besuch bei den Juristen der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG. 78 PORTRÄT Einkaufen als Erlebnis verspricht das digitale Handelsunternehmen QVC. Für die deutsche Rechtsabteilung sind damit viele spannende Aufgaben verbunden. 84 SPRACHERKENNUNG Bei Diktiersoftware mit Spracherkennung machen spezielle Legal -Sprachmodule ihre Anwendung auch für Juristen attraktiv. 66 FAMILIENSTIFTUNG Indem Gesellschafteranteile in eine Familienstiftung überführt werden, lassen sich Familienunternehmen schützen. Das Modell hat aber auch seine Tücken. Ausgabe 3/2017 5

5 TITELTHEMA unternehmensjurist BEI EINEM SCHAULAUFEN PASSIEREN SCHNELL POLITISCHE UNFÄLLE, UNTER DEREN FOLGEN DANN DIE UNTERNEHMEN LEIDEN. Vom Brexit erwartet Gabriel Felbermayr größere Auswirkungen auf deutsche Unternehmen als von der protektionistischen Handelspolitik Donald Trumps. Der Austritt Großbritanniens aus der EU, so der Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Leiter des Zentrums für Außenhandel beim ifo Institut für Wirtschaftsforschung, könne eine ganze Generation prägen, während ein US-Präsident nur für vier Jahre gewählt wird. US-Präsident Donald Trump lässt prüfen, welchen Ländern sich unfaire Handelspraktiken vorwerfen lassen. Ist dies der Auftakt zum befürchteten Wirtschaftskrieg der USA gegen jeden, mit dem sie ein Handelsbilanzdefizit haben eventuell sogar gegen den Willen der moderaten Kräfte in Senat, Repräsentantenhaus und Bundesstaaten? In außenwirtschaftlichen Fragen hat der Präsident mehr Möglichkeiten, als man sich wünschen würde. Auf der Basis von bestehenden, teilweise schon recht alten Gesetzen kann er die rechtlichen Grundlagen für Handelsbeschränkungen oder Strafzölle konstruieren. Dabei muss beispielsweise festgestellt werden, dass ein rascher Anstieg von Importen eine Schlüsselbranche oder Jobs in Gefahr bringt. Oder es können Währungsmanipulationen etwa des Euro durch die Europäische Zentralbank unterstellt werden, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Solche Paragrafen wurden bereits in der Vergangenheit genutzt. Sie ermächtigen den Präsidenten im Innenverhältnis, aber die Maßnahme könnte natürlich im Widerspruch zu den völkerrechtlichen Regeln der WTO stehen. Steht womöglich sogar der Austritt der USA aus der Welthandelsorganisation WTO bevor? Einen WTO-Austritt erwarte ich nicht, denn die Mitgliedschaft bringt den USA viele Vorteile, etwa den Schutz von Patenten und Marken sowie Investitionen der eigenen Konzerne im Ausland. Vielleicht steht Trump bald vor einem völkerrechtlichen Problem, nämlich dem Widerspruch zwischen dem WTO-Vertrag von 1995 und einem US-Gesetz aus den 1920er Jahren, mit dem er Handelsbarrieren rechtfertigt. Aber dann wird er einfach die WTO-Regeln brechen und darauf warten, dass der Betroffene klagt und den Weg durch die Instanzen nimmt. Bis nach etwa einem Jahr ein Urteil kommt, bleibt der Strafzoll der schon mal bei 200 Prozent liegen kann in Kraft und schützt US-Konzerne beziehungsweise generiert Einnahmen. Das klingt wie eine kühle Machtdemonstration nach innen wie außen, gerichtet an seine Wähler ebenso wie vermeintlich unfaire Handelspartner. Genau damit müssen wir rechnen. Ich erwarte, dass die Trump-Administration kleine Anlässe nutzen wird, um schnell und hart zuzuschlagen, da sich so Eindruck machen lässt. Dort sitzen intelligente Leute, die genau wissen, was sie tun. Der Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hat bereits unter Ronald Reagan in den 1980er Jahren japanische Autofirmen dazu bewegt, ihre Exporte vorübergehend zu beschränken, offiziell freiwillig. Lighthizer hat in einem Papier durchgespielt, wie innerhalb des WTO-Rahmens aggressiv einzelne Staaten, Branchen oder Produkte ins Visier genommen werden können. Was können betroffene Unternehmen dagegen tun? Juristisch nichts, denn die WTO kennt kein individuelles Klagerecht, hier stehen sich nur Staaten gegenüber. Unternehmensjuristen sollten versuchen, in Verträgen mit US- Kunden festzuhalten, dass der Käufer das Risiko eventueller Änderungen beim Steuersatz trägt. Außerdem sollten sie kontinuierlich alle rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, denn auch hier kann die Trump-Administration viel bewegen. Denkbar sind etwa neue Vorgaben für den Anteil an Produkten aus lokaler Fertigung bei öffentlichen Ausschreibungen oder genehmigungspflichtigen Investitionsprojekten. Zudem gilt es natürlich, das Währungskursrisiko im Auge zu behalten und vertraglich oder durch Finanzinstrumente abzusichern für den Fall, dass Trump ihm genehme Leute an der Spitze der Zentralbank platziert und diese für einen schwachen Dollar sorgen. Fortsetzung auf Seite Ausgabe 3/2017

6 TITELTHEMA unternehmensjurist Fortsetzung von Seite 16 Welche Unternehmen und Branchen stehen vor besonderen Herausforderungen? Vor allem die mit Wettbewerbern in den USA. Bei Massenprodukten oder in der Landwirtschaft und Chemiebranche etwa kann eine aggressive Handelspolitik mit Importzöllen von 20 Prozent schon dazu führen, dass die Kunden verstärkt auf US-Produkte umschwenken. Sollte tatsächlich eine grundlegende Änderung des aktuellen Steuersystems kommen, die dazu führt, dass etwa Kosten für im Ausland gekaufte Produkte oder Komponenten nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden dürfen, wären die Folgen kaum kalkulierbar. Im US-Geschäft wird künftig also wenig so sein, wie es einmal war? Zumindest dürften punktuell schnelle und überlegte Reaktionen auf neue Gesetze oder Dekrete erforderlich sein. Allerdings warne ich vor Alarmismus und Aktionismus: Trump ist für zunächst vier Jahre gewählt und in ein System aus Checks-and-Balances eingebunden. Er braucht für viele weitergehende Reformen den Kongress und muss mit Gesetzen oder Dekreten vor nationalen Gerichten bestehen, wie wir ja schon beim Thema Einreisestopp gesehen haben. Viel mehr Sorgen macht mir darum der Brexit. Sie halten den Brexit für ökonomisch gefährlicher als Trump? Zumindest ist er von viel größerer Tragweite. So wie schon der Beitritt Großbritanniens zur EU anno 1973 eine ganze Generation geprägt hat, tut das nun auch der Brexit. Die Trennung wird ein Kraftakt. Sie betrifft buchstäblich alle Bereiche jener Unternehmen, die mit Partnern in Großbritannien bisher ohne bürokratischen Extraaufwand zusammenarbeiten konnten. Mit dem Austritt der Briten verschieben sich die Gewichte innerhalb der EU von den marktorientierten Regierungen hin zu jenen, die mehr staatliche Eingriffe wollen. Fallen etwa in der Sozialpolitik entsprechende Entscheidungen, weil das britische Korrektiv fehlt, sind davon alle Betriebe betroffen. Erwarten Sie eher einen harten oder sanften Brexit? Ich kann mir vorstellen, dass in zwei Jahren nicht alles verhandelt ist und viele Punkte ohne Symbolgehalt eingefroren werden, dort zunächst also alles beim Alten bleibt. Andererseits stehen beide Seiten unter dem öffentlichen Druck, ihre Position deutlich zu machen und das Beste für sich herauszuholen. Bei so einem Schaulaufen können schnell politische Unfälle passieren, unter deren Folgen dann die Unternehmen zu leiden hätten. 18 Ausgabe 3/2017

7 unternehmensjurist STRATEGIE & MANAGEMENT Teilzeitarbeit & Jobsharing Seite 24 Prozessrisikoanalyse Seite 28 Franchisesysteme Seite 32 ALBA Group Das reine Projektmanagement und die Strukturierung der Aufgaben kann für die Teilzeitmitarbeiter durchaus eine höhere Herausforderung darstellen. Mit viel Engagement der Beteiligten lässt sich das aber gut hinbekommen. Ulrich Grohé, Leiter der Rechtsabteilung, ALBA Group plc & Co. KG Teilzeitarbeit in der Rechtsabteilung erfordert einen größeren Aufwand an Organisation und Abstimmung. Das gelingt, wenn sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte aufgeschlossen sind für die Bedürfnisse der anderen Seite. Seite 24 Irgendwie muss man bei dieser Frage [Risiken von Prozessen] zu einem Ergebnis kommen. Das kann klassisch Pi mal Daumen aus einem Bauchgefühl heraus geschehen oder eben strukturiert, wie wir es machen. Dr. Ulrich Hagel, Inhouse Counsel und Head of Litigation Region EMEA, Bombardier Transportation GmbH Die Entscheidung, ob sich Klagen in Rechtsstreitigkeiten lohnen, beruht in der Regel auf Erfahrungen und Intuition. Eine kleine Gruppe von Juristen setzt auf Zahlen und Statistik. Seite 28 Syndici in der Franchisewirtschaft bewegen sich oft im Spannungs feld zwischen der Selbstständigkeit der Franchisenehmer und dem Wunsch der Zentrale nach einheitlichen Vorgaben. Jan Schmelzle, stellvertretender Geschäftsführer, Deutscher Franchise-Verband e.v. Das Beziehungsgeflecht aus Franchisegeber und -nehmer ist komplex. Nicht immer sind die Interessen deckungsgleich. Das macht es zu einer Herausforderung für Syndici, Verträge mit wenig Konfliktpotenzial und Compliance-Regeln zu formulieren. Seite 32 Ausgabe 3/

8 fotolia/amphotolt PROZESSRISIKOANALYSE KÜHL KALKULIERT: BESSER ALS DAS BAUCHGEFÜHL Unternehmensjuristen müssen regelmäßig einschätzen, ob sich Klagen in Rechtsstreitigkeiten lohnen und wie hoch etwaige Rückstellungen ausfallen müssen. Im Regelfall beruhen ihre Entscheidungen auf Erfahrungen und ihrem Gefühl. Das reicht einer kleinen Gruppe von Juristen nicht mehr. Sie setzen auf Zahlen und Statistik nicht auf Intuition. Seit einigen Jahren nutzt die Rechtsabteilung von Bombardier Transportation mathematische und statistische Werkzeuge, um die Risiken von Prozessen in Zahlen zu fassen, mit denen das Management arbeiten kann. Irgendwie muss man bei dieser Frage zu einem Ergebnis kommen, sagt Dr. Ulrich Hagel, Inhouse Counsel und Head of Litigation Region EMEA. Das kann klassisch Pi mal Daumen aus einem Baugefühl heraus geschehen, oder eben strukturiert, wie wir es machen. Können Prozessrisiken in Zahlen gefasst werden? Eine kleine Gruppe von Juristen in Deutschland glaubt ja. Sie sind davon überzeugt, mit statistischen Werkzeugen die Ressourcen von Rechtsabteilungen besser einsetzen zu können und dem Management ihrer Unternehmen bessere Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Judex non calculat? Für sie ist das ein überholtes Modell. Bei der Prozessrisikoanalyse wird das Gutachten als Entscheidungsbaum abgebildet. Ist ein Anspruch verjährt? Wenn ja, gibt es keinen Anspruch. Wenn nein, wird weiter geprüft. Liegt eine Haftungsbegrenzung vor? Wenn keine Begrenzung besteht, dann ist der gesamte Anspruch gegeben. Wenn nicht, liegt er vielleicht bei der Hälfte. So entsteht ein Diagramm mit verschiedenen Abzweigungen und Ästen. Ein erster Schritt zur Visualisierung der wichtigsten Fragestellungen innerhalb eines Prozesses (siehe Grafik). In einem zweiten Schritt wird jeder Ast einer Entscheidung mit einer Wahrscheinlichkeit versehen. Die Ergebnisse der Entscheidungsbäume können nun auf verschiedene Weise genutzt werden. Jetzt ist es möglich, den Wert einer Forderung genau zu beziffern, erklärt Prof. Jörg Risse, Partner bei Baker McKenzie und Mitglied der Dispute Resolution Group der Kanzlei. Wenn eine Forderung über 1 Million Euro zu 70 Prozent nicht verjährt ist, dann hat sie heute den Wert von Euro (1 Mio. Euro x 0,7). Doch wenn als zusätzlicher Faktor hinzukommt, dass die Forderung auch nicht verwirkt ist, und dieser Wert ebenfalls bei 70 Prozent liegt, ändert sich das Bild schon dramatisch. Aus dem anwaltlichen Bauchgefühl heraus würde man sagen, dass das doch immer noch ganz ordentliche Chancen sind. Aber rechnet man wirklich nach, liegt die Wahrscheinlichkeit, den Fall zu gewinnen, nur noch bei 49 Prozent, sagt Prof. Risse. Der Wert der Forderung hat sich mehr als halbiert (1 Mio. Euro x 0,7 x 0,7 = Euro). Die Darstellung im Entscheidungsbaum hilft, sich das klar zu machen. 28 Ausgabe 3/2017

9 unternehmensjurist STRATEGIE & MANAGEMENT Für die Investitionsentscheidung sind solche Werte ebenfalls sehr wichtig. Sie bestimmen, ob es sinnvoll ist, einen Anwalt zu beauftragen und hinter dem Geld herzulaufen oder eben nicht, sagt Prof. Risse. Wenn der Wert der Forderung bestimmt ist, kann es auch interessant sein, darüber nachzudenken, die Forderung zu verkaufen. Und auch als Richtwert für Vergleiche ist die Rechnung gut. Über eine Streuungsanalyse ist nun auch ein Überblick möglich: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, verschiedene Beträge durchzusetzen? Wie groß ist das Risiko, gar nichts zu bekommen? Strukturierte Analyse beugt Fehlern vor Allgemein sind Menschen recht schlecht darin, Wahrscheinlichkeiten einzuschätzen und basierend auf dieser Wahrscheinlichkeit Entscheidungen zu fällen. Ein Grund hierfür ist der Zero-Risk-Bias: Menschen entscheiden sich im Regelfall für die Handlung, die am wenigsten oder gar kein Risiko bedeutet. Die meisten würden deshalb lieber 100 Euro geschenkt bekommen, statt sich darauf einzulassen, aus einem von drei Briefumschlägen zu wählen, von denen zwei leer und der dritte jedoch 1000 Euro beinhaltet. Dabei ist die 33- prozentige Chance auf 1000 Euro mit 333 Euro viel wertvoller. Im Prozess heißt dies, dass sich Menschen eventuell eher auf einen Vergleich einlassen, als in einem Rechtsstreit das Risiko einzugehen, gar nichts zu bekommen. Obwohl sich die Entscheidung dafür objektiv lohnen würde. So hilft die strukturierte Analyse, jene in der Natur des Menschen liegenden Fehlentscheidungen zu vermeiden. Bombardier Transportation hat 2005 ein systematisches Claim- Management eingeführt. Im Zuge dieses Prozesses haben wir uns sehr ausführlich Gedanken über Werkzeuge und Abläufe gemacht, sagt Dr. Hagel. Irgendwann habe ich mich auch mit dem Thema Prozessfinanzierung beschäftigt. Prozessfinanzierer arbeiten mit recht ähnlichen Analysewerkzeugen. Inzwischen gehört das System ganz selbstverständlich zum juristischen Methodenkasten. Gleich nachdem wir die Fakten gesammelt, eine rechtliche Bewertung abgegeben haben und die Claim-Akte steht, erstellen wir einen Entscheidungsbaum, erläutert der Bombardier-Transportation-Counsel. Schätzen ist schwer Die Schwachstelle des Modells, das geben auch ihre Befürworter zu, liegt in der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit. Wer sagt, dass etwas zu 30, 40 oder 70 Prozent wahrscheinlich ist? Einzelpersonen tun sich mit einer solchen Einschätzung sehr schwer, sagt Dr. Hagel. Und das gilt ganz besonders für Juristen. Eine typische Formulierung unter Juristen lautet: Die besseren Argumente liegen bei uns. Wenn sie dann tatsächlich eine Einschätzung abgeben sollen, machen sie automatisch PROZESSRISIKOANALYSE Prozessrisiken veranschaulicht anhand eines Entscheidungsbaums Nein, keine Verursachung 50% O Verursachung Ja, Anspruch verjährt 10% O 50% Ja Verjährung Ja, Begrenzung wirksam 70% % Nein Haftungsbegrenzung 30% Nein Quelle: Prozessrisikoanalyse, Prof. Jörg Risse, LL.M., Dr. Heiko Alexander Haller, S. 9 Ausgabe 3/

10 STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmensjurist Dr. Ulrich Hagel, Inhouse Counsel und Head of Litigation Region EMEA, Bombardier Transportation GmbH Prof. Jörg Risse, Partner, Baker McKenzie Bereich, erzählt der Claim-Manager. So können in Zehnerabschnitten die Wahrscheinlichkeiten eingeordnet werden. Im zweiten Schritt kann eine anonyme Umfrage innerhalb der Teams durchgeführt werden, mit Personen, die aus ganz unterschiedlichen Fachrichtungen kommen, etwa Ingenieuren oder Finanzexperten. Wie schätzen sie eine bestimmte Fragestellung nach Sichtung der vorliegenden Fakten ein? Auf diese Weise lässt sich die subjektive Meinung objektivieren: eine Art Crowdsourcing von Rechtsfragen. Aber ein Rest von Bauchgefühl bleibt, sagt Dr. Hagel. Und Baker-Partner Prof. Risse meint: Natürlich ist das Modell nicht mathematisch exakt. Aber es ist immer noch deutlich besser, als allein auf das Bauchgefühl zu hören. Beide glauben allerdings, dass Legal Tech in Zukunft dabei helfen kann, präzisere Einschätzungen abzugeben. In 20 Jahren wird es selbstverständlich sein, auf Grundlage von Entscheidungsdatenbanken und der Nutzung von Big Data genaue Zahlen darüber zu bekommen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, in einem bestimmten Fall zu gewinnen oder zu verlieren, glaubt Prof. Risse. einen Risikoabschlag, erklärt Dr. Hagel. Entweder rechne man sich schwach oder stark. Um dies auszuschließen wurde bei Bombardier Transportation ein besonderes System eingeführt. Zuerst wurden fünf verschiedene Kategorien von Fällen benannt. Schwache Fälle, mittlere Fälle und starke Fälle. Hinzu kommen eine vierte Kategorie, in der überhaupt kein Fall vorliegt, und eine fünfte, nach der eine Clear-Cut-Lage besteht also die Chance zu gewinnen bei 100 Prozent liegt. Wenn ich einen Anwalt frage, wie er etwa die Verjährung einschätzt, bitte ich ihn gleichzeitig um eine Einschätzung, ob ein schwacher, mittlerer oder starker Fall vorliegt. Dann bitte ich ihn um eine weitere Konkretisierung: Befinden wir uns innerhalb einer Kategorie im oberen, mittleren oder unteren Entscheidungen werden transparent Doch schon jetzt bietet das Modell einen Nutzen für seine Anwender. Entscheidungen werden transparent und nachvollziehbar. Zudem wählt der Jurist eine Methodik, die für das Management ganz selbstverständlich ist. Wie sich das Management dann tatsächlich entscheidet, hängt natürlich noch von anderen Faktoren ab, als von nackten Zahlen. Über allem steht das Business-Judgement: Erlauben es die Beziehungen zum Kunden, ihn zu verklagen? Welche Konsequenzen hat ein Rechtsstreit mit einem Zulieferer? Überlebt der das? Das sind Fragen, die ganz unabhängig von der Risikobewertung beantwortet werden müssen. PROGNOSEN MIT HILFE KÜNSTLICHER INTELLIGENZ Forscher des University College London haben eine Künstliche Intelligenz entwickelt, die die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorhersagt. In einer Studie aus dem vergangenen Jahr zeigten sie, dass sie mit einer Genauigkeit von 79 Prozent richtig liegen. Mit juristischer Einordnung hat dies allerdings nichts mehr zu tun eher mit komplexen Algorithmen und Statistik. Noch ist das System allerdings nicht im echten Leben einsetzbar, bis Unternehmensjuristen und Anwälte eine Künstliche Intelligenz nach ihren Erfolgsaussichten fragen können, ist es also noch ein weiter Weg. Für das Modell wurden frühere Entscheidungen analysiert, Gemeinsamkeiten erfasst und Regeln für Entscheidungen abgeleitet. Die Software hat nur einen sehr eingeschränkten Bereich erfasst (Verletzungen von Art. 3,6 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) und nur entsprechend vorstrukturierte Texte können ausgewertet werden. Getestet wurde das System bislang auch nur an schon vorliegenden Urteilen. 30 Ausgabe 3/2017

11 unternehmensjurist STRATEGIE & MANAGEMENT Baker McKenzie vertraut auf das System. Anwälte drücken sich gerne vor eindeutigen Aussagen. Aber wenn ich sehe, die Erfolgswahrscheinlichkeit in einem Prozess liegt bei 80 Prozent, dann empfehle ich meinem Mandanten auch eine Klage, erklärt der Anwalt. Und auch Dr. Ulrich Hagel ist vom Nutzen des Systems überzeugt. Im Schnitt liegen wir mit unseren Einschätzungen sehr gut. Im Einzelfall kann es natürlich sein, dass man sich täuscht, aber das sagen die Entscheidungsbäume ja auch: dass eben eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Prozess nicht gewonnen wird. Über die lange Distanz jedoch würden die Ergebnisse allerdings weniger als 10 Prozent von den eigenen Prognosen abweichen. Und das ist deutlich besser, als das Bauchgefühl. Henning Zander Für die Prozessrisikoanalyse werden die für einen Prozess wesentlichen Punkte als Entscheidungsbaum dargestellt. Jedem Ast wird eine Wahrscheinlichkeit zugeordnet. Durch die Multiplikation der Wahrscheinlichkeiten entlang der Äste bis zum Ergebnis (z.b. kein Anspruch, der volle Anspruch ) kann die Gesamtwahrscheinlichkeit eines Prozesserfolgs ermittelt werden. Die Schwäche des Modells liegt derzeit noch in der Bezifferung der Wahrscheinlichkeit: Wer bestimmt, dass zum Beispiel ein Verstoß gegen AGB-Recht zu 30, 40 oder 70 Prozent vorliegt? Die Stärke liegt in der Visualisierung der Prozessrisiken. Und darin, sich deutlich zu machen, dass die Verknüpfung von mehreren recht guten Wahrscheinlichkeiten eine sehr viel geringere Wahrscheinlichkeit bedeutet. Legal IT und künstliche Intelligenz werden in Zukunft helfen, die Analysen und ihre Ergebnisse zu verbessern.

12 unternehmensjurist TRENDS & THEMEN Digitalisierung Seite 54 besonderes elektronisches Anwaltspostfach Seite 56 Offshore-Windenergieanlage Seite 60 Familienstiftung Seite 66 Wir brauchen Spielregeln für die Digitalisierung. Und diese müssen in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs entwickelt werden. Dr. Thomas Kremer, Vorstand für Datenschutz, Recht und Compliance, Deutsche Telekom AG Die Digitalisierung wird unsere Gesellschaft revolutionieren. Fragen an Rechtsanwalt Dr. Thomas Kremer, im Vorstand der Deutschen Telekom AG für Datenschutz, Recht und Compliance verantwortlich. Seite 54 Wenn sich der Arbeitgeber querstellt, gibt es keinen Anspruch darauf, das Postfach trotzdem nutzen zu dürfen. Kai Recke, Legal Counsel, Eyeo GmbH Seit November 2016 können Rechtsanwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach (bea) nutzen. Viel damit anfangen können sie allerdings noch nicht. Seite 56 Claudia Behrend Ich schätze die steuernden Möglichkeiten, die wir haben. Es geht hier nicht darum abzuarbeiten und Bedenkenträger zu sein, sondern zu gestalten. Dr. Thomas Aschke, Justiziar/Contract Manager, Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG Planung und Betrieb einer Offshore-Windenergieanlage werfen komplexe juristische Fragen auf. Ein Besuch bei den Juristen der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG. Seite 60 Familienunternehmer denken vor allem langfristig. Günther Fielmann, Vorstandsvorsitzender, Fielmann AG Indem Gesellschafteranteile in eine Familienstiftung überführt werden, lassen sich Familienunternehmen schützen. Das Modell hat aber auch seine Tücken. Seite 66 Ausgabe 3/

13 TRENDS & THEMEN unternehmensjurist DIGITALISIERUNG SPIELREGELN MÜSSEN IN EINEM BREITEN GESELLSCHAFT LICHEN DISKURS ENTWICKELT WERDEN Autos, die alleine fahren. Roboter, die sich mit künstlicher Intelligenz selbstständig machen. Und Menschen, deren künftiges Verhalten mit der Analyse von Massendaten prognostiziert werden kann. Die Digitalisierung wird unsere Gesellschaft revolutionieren. Rechtsanwalt Dr. Thomas Kremer, im Vorstand der Deutschen Telekom AG für Datenschutz, Recht und Compliance verantwortlich, plädiert dafür, gemeinsam an einer umfassenden Gestaltung der Spielregeln mitzuwirken. Herr Kremer, ist die Digitalisierung für die Menschen eher Fluch oder Segen? Grundsätzlich bietet die Digitalisierung großartige Chancen für ein besseres Leben: etwa mehr Sicherheit im Straßenverkehr, neue Lösungsperspektiven für Krankheiten und die Entlastung von gefährlichen Berufen durch Robotik. Die Digitalisierung birgt aber auch das Risiko des gläsernen Bürgers, der seine Souveränität verliert, von Maschinen ersetzt und dessen Sicherheit bedroht wird. Deshalb darf man die Digitalisierung nicht einfach laufen lassen. Dass die Bundesnetzagentur Puppen, die Kinderzimmer ausspähen, verbieten musste, war sicher nur der Anfang. Riskieren wir nicht, durch eine Regulierung auch die Chancen der Digitalisierung zu beschränken? Die grundlegende Frage ist: Was für eine digitale Welt wollen wir? Eine Welt, in der alles gemacht werden darf, was gemacht werden kann? Oder eine Welt, in der die Grundprinzipien einer freien und sozialen Gesellschaft, die das Individuum schützt, weiterhin gelten? Ich meine: Wir brauchen Spielregeln für die Digitalisierung. Und diese müssen in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs entwickelt werden. In welche Richtung denken Sie? Wo würden Sie in dieser komplexen Situation anfangen? Wir fangen ja nicht bei null an. Für die Auswertung großer Datenmengen sprich: Data Analytics und die Vernetzung von Maschinen, Geräten und Produktionsprozessen, allgemein unter Industrie 4.0 und Internet der Dinge zusammengefasst, wird im Allgemeinen weniger Handlungsbedarf gesehen. Da hat die EU mit der Datenschutzgrundverordnung ja gerade erst ein Regelwerk auf den Weg gebracht, das gleichzeitig ein hohes Datenschutzniveau sichert und neue digitale Geschäftsmodelle ermöglicht. Der Schlüssel dazu sind neben der Einwilligung des Betroffenen Ano nymisierung und Pseudonymisierung, um personenbezogene Daten und damit den Menschen angemessen zu schützen. Entscheidend ist, dass die europäischen Regeln in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewendet werden und möglichst auch über die EU hinaus international als Standard gesetzt werden. Ob das gelingt, ist aber offen und sicher kein einfaches Ziel. Sind mit der Datenschutzgrundverordnung dann alle Fragen beantwortet? Nein, gewiss nicht. Ungeklärt und kritischer sind die ethisch-rechtlichen Fragen, die sich auf Robotik und künstliche Intelligenz beziehen. Wer haftet für Schäden, die ein selbststeuerndes Auto anrichtet? Der Hersteller des Autos, der Programmierer oder der Nutzer? Wie muss ein autonomes System agieren, wenn eine Notstandssituation wie ein Unfall unvermeidbar ist? Wer entscheidet, ob das Schulkind oder der Rentner überfahren wird? In Deutschland entwickelt eine von Bundesminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethikkommission Leitlinien für das automatisierte Fahren. Mit zivilrechtlichen Regeln für die Robotik beschäftigt sich bereits das Europaparlament. Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat zudem mögliche Grundprinzipien für künstliche Intelligenz veröffentlicht: 54 Ausgabe 3/2017

14 Dazu gehört etwa, dass Systeme, die künstliche Intelligenz nutzen, über ihren gesamten Lebenszyklus sicher sein müssen und diese Sicherheit auch überprüfbar sein muss. Oder dass die Kontrolle über künstliche Intelligenz immer beim Menschen liegen muss. Der Mensch soll also bestimmen, welche Entscheidungen an Systeme abgegeben werden. Ich begrüße diese Ansätze. Sie verweisen auf Arbeiten parlamentarischer, ministerieller und wissenschaftlicher Gremien. Sind diese ausreichend? Nein, die Debatte über diese Regeln muss breiter geführt werden. Sie betrifft die gesamte Wirtschaft und Gesellschaft. Um das Beispiel der autonomen Systeme wieder aufzugreifen: Im Schadensfall muss beispielsweise geregelt sein, wer haftet. Die Komplexität der technischen Systeme darf nicht zu Lasten des Geschädigten gehen. Das bedeutet auch, dass wir bezahlbare Versicherungslösungen brauchen. Nur so entsteht Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Stichwort Sicherheit: Internetangriffe sind an der Tagesordnung und werden eher zunehmen. Sind wir darauf vorbereitet? Die Risiken von Cyberattacken werden zweifellos größer: Wenn immer mehr Menschen, Maschinen und Geräte miteinander vernetzt werden, verlagert sich auch die Kriminalität stärker ins Netz. Um diesen Bedrohungen zu begegnen, brauchen wir vor allem mehr Austausch und Transparenz über Cyberangriffe und Angriffsmuster. Das gilt sowohl zwischen Unternehmen als auch mit staatlichen Sicherheitsbehörden. In Deutschland haben wir da Fortschritte gemacht, wir brauchen die Transparenz aber auch international. Aber man wird doch digitalen Angriffen nicht nur durch intensiveren Austausch begegnen können? Natürlich nicht. Wenn es um konkrete Lösungen geht, benötigen wir vor allem intelligentere Analysesysteme, die in Echtzeit anomales Verhalten in Systemen bemerken und reagieren. Und wir brauchen eine Verantwortlichkeit der Hersteller von Hard- und Software sowie der Netzbetreiber und Diensteanbieter für die Sicherheit ihrer Produkte und Lösungen. Keiner darf sich seiner Verantwortung entziehen, und das sollte auch auf europäischer Ebene so gesetzlich festgeschrieben werden. Das ist längst überfällig und die Zeit drängt. Dr. Thomas Kremer, Jahrgang 1958, ist seit Juni 2012 Vorstand für Datenschutz, Recht und Compliance bei der Deutschen Telekom AG. Im September 2013 wurde Kremer in die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex berufen. Seit November 2015 ist er zudem Vorsitzender des Vereins Deutschland sicher im Netz. Dr. Thomas Kremer gehörte dem BUJ-Präsidium von dessen Gründung im März 2011 bis Januar 2016 als Beisitzer an. Es geht ja aber nicht nur um Cyberkriminalität. Auch internationale Konflikte werden zunehmend über das Netz ausgetragen Das ist richtig. Für ein globales Netz brauchen wir international möglichst einheitliche Sicherheitsstandards und Regeln. Und auch die militärische Nutzung von Cyberwaffen durch Staaten muss adressiert werden. Ein Angriff auf kritische Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung kann ähnliche fatale Folgen haben wie Landminen. Und für diese ist es ja durchaus gelungen, eine internationale Ächtung durchzusetzen. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die Staaten in der Genfer Konvention zudem Regeln für bewaffnete Konflikte niedergeschrieben. Diese Konvention gilt im Prinzip auch im Cyberraum. Wir müssen aber erkennen, dass bei Cyberangriffen nur schwer zwischen ziviler und militärischer Bedrohung unterschieden werden kann. Auch manche Staaten nutzen für Cyberangriffe kriminelle Organisationen und deren Fähigkeiten zur Verschleierung. Daher brauchen wir Regeln und Initiativen, die den Cyberraum vor privaten Angriffen und staatlichen Online-Attacken schützen. Absehbar müssen daher Angriffe auf kritische Infrastrukturen international geächtet und Angreifer entsprechend verfolgt werden egal, ob dahinter Kriminelle oder staatliche Akteure stecken. Das wäre ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit im Cyberraum. Ausgabe 3/

15 unternehmensjurist JOB & KARRIERE Flexibilität Seite 72 Porträt Seite 78 Spracherkennung Seite 84 Um heutzutage ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, dafür braucht es die Option des mobilen, ortsunabhängigen Arbeitens. Ulrich Sauereisen, Head of Legal, Nordzucker AG Moderne Kommunikationsmittel ermöglichen ein Arbeiten von überall. Manche Unternehmen setzen auf komplette Selbstständigkeit der Mitarbeiter, andere ziehen einen sanften Wandel vor. Welcher ist der richtige Weg? Seite 72 Das große Produktportfolio wirft unterschiedliche rechtliche Fragen auf, zum Beispiel vom Lebensmittel- bis zum Reiserecht. Wir müssen uns deshalb immer wieder schnell in neue Themen einarbeiten. Dr. Alexandra Schmitz, General Counsel, QVC Deutschland GmbH Einkaufen als Erlebnis das verspricht das digitale Handelsunternehmen QVC seinen Kunden auf verschiedenen Kanälen, wie TV, Internet, Mobile Apps und Social Media. Für die deutsche Rechtsabteilung sind damit viele verschiedene und spannende Aufgaben verbunden. Seite 78 Ich schätze, dass ich bei einem mehrseitigen Gutachten mindestens ein Drittel Zeit spare. Martina Sauer, stellvertretende Leiterin Recht, Gothaer Finanzholding AG Bei Diktiersoftware mit Spracherkennung waren anfangs die Fehlerquoten noch sehr hoch. Inzwischen wird eine Genauigkeit von bis zu 99 Prozent erreicht. Spezielle Legal -Sprachmodule machen ihre Anwendung auch für Juristen attraktiv. Seite 84 Ausgabe 3/

16 SPRACHERKENNUNG QUALITÄT STARK VERBESSERT, NUTZUNG IM ALLTAG IMMER HÄUFIGER Diktiersoftware mit Spracherkennung gibt es bereits seit einigen Jahren. Waren anfangs die Fehlerquoten noch sehr hoch, wird inzwischen eine Genauigkeit von bis zu 99 Prozent erreicht. Spezielle Legal -Sprachmodule machen ihre Anwendung auch für Juristen attraktiv. Sie heißen Siri, Cortana, Alexa, Google Now. Die digitalen Sprachassistenten beantworten Fragen nach der Uhrzeit oder führen Befehle aus, wie das Stellen des Weckers oder die Suche nach Verkehrsverbindungen. Auch das Diktieren von Texten ist möglich. Die Apple-Software Siri, kurz für Speech Interpretation and Recognition Interface, transkribiert beispielsweise einfache Texte ohne jegliches Training oder ein externes Mikrofon recht akzeptabel: Sehr geehrter Herr Meier, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern können wir am Montag dazu telefonieren. Mit freundlichen Grüßen, Claudia Behrend Ob sich Herr Meier nun mit ei, ai oder ey schreibt, weiß Siri selbstverständlich nicht, ansonsten muss die Software noch lernen, dass Vielen nach dem Komma natürlich kleingeschrieben wird. Den verwendeten Kurzbefehl neuer Absatz versteht sie hingegen problemlos. Ähnlich zuverlässig, allerdings mit vergleichbaren Unsicherheiten bei Eigennamen sowie Groß- und Kleinschreibung, funktioniert auch die Diktierfunktion von Apple. Bei komplexeren Texten hingegen sieht es schon anders aus: Wer sich darauf beruft, das Gericht sein wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafen in Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, muss konkrete Tatsachenvortrages, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge ausschließen. Immerhin bemerkt Siri selbst, dass dies ihre Fähigkeiten übersteigt, und gibt an, dass sie nicht sicher sei, ob sie den Text richtig verstanden habe. 84 Ausgabe 3/2017

17 fotolia/psdesign1 unternehmensjurist JOB & KARRIERE durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und eine berufsrechtlich sichere Serverinfrastruktur in Zentraleuropa auch die Sicherheitsanforderungen von Juristen. Im kleinen Test ähneln die Ergebnisse der SpeechLive-Spracherkennung denen der Apple-Diktierfunktion und von Siri: Speech- Live erzeugt dabei die Namen Meier und Behrendt und kennt ebenfalls nicht die korrekte Schreibweise nach dem Komma, funktioniert aber sonst ebenfalls gut. Im zweiten Textbeispiel stolpert auch Speech Live bei eingeschlafenen und macht daraus eingeschlafen den, was allerdings auch an der Aussprache liegen kann. Noch sind Sekretärinnen im Vorteil, doch die Software holt auf Für Juristen eignen sich diese Sprachassistenten und kostenlose Apps in der Regel allerdings nicht, da die Daten nicht oder nicht ausreichend verschlüsselt werden und die berufsrechtlichen Anforderungen an Datensicherheit und Vertrauensschutz nicht gewährleistet sind. Apps wie SpeechLive von Philips kommen hingegen in Betracht. Hierbei bieten sich zwei Möglichkeiten: Bei der Spracherkennung bezahlt der Nutzer über ein Prepaidkonto und bekommt eine transkribierte, aber nicht bearbeitete Textfassung. Zusätzlich bietet Philips auch die Möglichkeit, den Text an einen Schreibservice zu senden, wo dieser innerhalb von acht Stunden transkribiert wird. Beide Varianten gewährleisten nach Angaben von Philips Bei individuellen Sprachmustern sind also Sekretärinnen nach wie vor im Vorteil. Zwar werden auch gegenwärtig noch ganz klassisch Texte in Diktiergeräte gesprochen oder persönlich diktiert. Zunehmend unterstützen dabei allerdings drei moderne Methoden die Umwandlung von Sprache in Text: Die klassische Transkription: Der Verfasser spricht in ein Diktiermodul, versendet die Daten an eine Schreibkraft, die den Text transkribiert und zur Freigabe an den Verfasser zurücksendet. Hier ist es also nur die Datenübertragung, die erleichtert wird. Nach wie vor hört die Assistenz die Aufnahme ab und tippt den Text auf der Tastatur. Die automatische Transkription: Die Sprach erkennungssoftware übernimmt die Aufgabe der Assistenz und wandelt den Text mithilfe der Software in Text um, den der Verfasser dann selbst bearbeitet und ebenfalls freigibt. Die erweiterte Transkription verknüpft beide vorherigen Methoden: Der Verfasser diktiert seinen Text, sendet ihn an die Assistenz, die ihn mithilfe der Spracherkennung transkribiert und selbst überprüft und erst dann zur Freigabe an den Verfasser sendet. Wichtig ist bei der automatischen wie bei der erweiterten Transkription, dass die Sprach erkennungssoftware auf die jeweils Sprechenden individuell trainiert wird. Damit die Nutzer der Software jedoch nicht alle Besonderheiten der juristischen Fachsprache vermitteln müssen, gibt es spezielle Ausgabe 3/

18 JOB & KARRIERE unternehmensjurist Lösungen für Juristen, beispielsweise von Philips, Olympus und Grundig. Hier sind das juristische Fachvokabular und die gängigen Abkürzungen bereits hinterlegt. Dabei basieren alle Systeme auf der Spracherkennung Dragon Legal Individual und Dragon Legal Group des Unternehmens Nuance, deren Desktop-Lösungen auf den Computern vieler Anwender zum Einsatz kommen. Spracherkennungssoftware kommt vor allem bei kurzen Texten und s viel zum Einsatz Einige von ihnen sind die Rechtsanwälte der europäischen Wirtschaftskanzlei Noerr. Anfangs war der Nutzungsgrad gering, aber seit zwei Jahren ist die Qualität der Spracherkennung so gut, dass das Produkt immer mehr genutzt wird, berichtet der IT-Leiter von Noerr, Stefan Weber aus München, der wie inzwischen bereits die Hälfte der insgesamt 400 Anwälte selbst in seinem Berufsalltag mit Dragon arbeitet. Dabei würden viele Anwälte auf die Diktiersoftware und Spracherkennung vor allem für kleinere Texte, insbesondere s zurückgreifen und eher weniger für längere Texte wie Verträge. Der Grund: Bei der direkten Spracherkennung seien für die PRAXISERFAHRUNGEN Anwälte die Gliederung und das Layout sehr wichtig. Das sei zwar auch mit der Software möglich. Nicht alle Anwälte hätten jedoch Lust dazu, die speziellen Formatierungsregeln und Tastenkombinationen zu erlernen. Am Anfang stehe ein kurzes Training der Software: Voraussetzung sei zunächst, zwei DIN-A4-Seiten Text einzulesen, damit das System die individuelle Aussprache verstehen lerne. Selbst wenn man ohne Training starte, sei die Erkennungsrate extrem hoch. Nach dem Training liege sie bei über 99 Prozent. Zudem sei es lohnend, die Software kontinuierlich zu trainieren, damit sie sich weiter verbessere. Dabei transkribiert die Spracherkennung nicht nur Hochdeutsch: Weber selbst stammt aus dem Bayerischen Wald, was deutlich zu hören ist. Mit seinem Dialekt spreche er auch seine Texte und habe keine Verständnisprobleme, betont er. Eine Herausforderung für die Spracherkennung sei allerdings, wenn parallel deutsche und englischsprachige Begriffe verwendet würden. Das wird eher schlecht erkannt, so Weber. Auch Namen, insbesondere solche aus Osteuropa, bereiten der Spracherkennung noch Probleme. Schwierigkeiten mit Fachbegriffen gebe es inzwischen hingegen nur noch sehr selten. Manche Anwälte berichten ihm, dass sie das Mitlesen störe, weil es den Redefluss hemme. Auch Weber selbst dreht sich vom Monitor weg, während er diktiert. Er sieht darin aber vor allem die Vorteile: Besonders schätze ich die Möglichkeit, mich in entspannter Sitzhaltung zurücklehnen oder mit dem Bluetooth-Headset sogar im Büro herumlaufen zu können. Obwohl er und viele seiner Kollegen von der Nütz- Vorteile: Zeitersparnis, da Texte bis zu drei Mal schneller als beim Tippen erstellt werden können Integrierte Rechtschreibkontrolle Entspannung von Händen (Vermeidung von Sehnenscheidenentzündungen) und Nacken Barrierefreiheit für Anwender mit körperlichen Beeinträchtigungen wie Legasthenie und Sehschwächen Nachteile: Nur mit kontinuierlichem Training lernt die Software hinzu Wer allein auf die Spracherkennung setzt, riskiert, dass die Assistenz den Überblick über die Akten verliert, da sie in die Bearbeitung nicht mehr so stark eingebunden ist Für Großraumbüros eignet sich das Diktieren nur bedingt: Hintergrundgeräusche können die Spracherkennung beeinträchtigen, das Diktieren kann Kollegen stören Eine hohe Erkennungsleistung erfordert einen schnellen Prozessor Sehr geehrter Herr Meier, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern können wir am Montag dazu telefonieren. Mit freundlichen Grüßen, Claudia Behrend istockphoto/blackzheep (Montage) 86 Ausgabe 3/2017

19 JOB & KARRIERE unternehmensjurist lichkeit der Spracherkennung überzeugt sind, musste manch ein Anwaltskollege erst in eine schwierige Situation kommen. Einer war anfangs besonders skeptisch, berichtet Weber. Seitdem er bei einem Armbruch jedoch die Vorteile erkannt habe, sei er einer der Hauptnutzer. Auch Martina Sauer, Fachanwältin für Arbeitsrecht und stellvertretende Leiterin Recht der Martina Sauer, stellvertretende Gothaer Finanzholding AG in Leiterin Recht, Köln, ist überzeugte Nutzerin Gothaer Finanzholding AG von Echtzeit-Spracherkennung. Bei uns in der Rechtsabteilung nutzen bereits einige der insgesamt 14 Kollegen Dragon, berichtet Sauer. Es seien vor allem die Kollegen, die noch das klassische Diktieren gelernt hätten. Auch sie selbst habe seit ihrer Referendarszeit diktiert, lange Jahre mit Kassettenaufnahmen, die sie dann dem Büroservice zum Schreiben gegeben habe. Seit gut zwei Jahren ist ihr Computerarbeitsplatz für das Diktieren und die Spracherkennung mit Dragon ausgestattet. Ich muss nur ein Icon öffnen, bin direkt im Programm und kann dann in das Mikro am Notebook diktieren, so Sauer. Vor allem fertigt sie damit Aktenvermerke und Gesprächsprotokolle an, die ihr später nur als Gedächtnisstützen dienen oder es den Kollegen ermöglichen sollen, schnell den Sachstand nachzuvollziehen. Solche Dokumente bearbeite sie auch gar nicht nach. Aber auch für Dokumente, die rausgehen, gelte, betont Sauer: Der Korrekturaufwand ist auf keinen Fall größer als bei eigenen Texten. Erstaunlich findet Sauer, wie gut das wirklich funktioniert. Wenn sie zum Beispiel aus der gängigen Literatur zitiere, Koch in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 45 RN. 10, werde das vom System erkannt. Ebenso fände sie es beeindruckend, dass auch gesprochene lange Zahlen, beispielsweise , korrekt transkribiert werden. SPRACHERKENNUNGSSYSTEME Grundig DigtaSoft Voice Legal Philips SpeechExec Pro Olympus Diktiersysteme Anders als Weber schaut Sauer auch gern dabei zu, wie ihre Sprache auf dem Monitor in schneller Tippgeschwindigkeit in Text umgewandelt wird. Dabei kann sie die Spracherkennung für ihr Mailprogramm ebenso nutzen wie für die gängigen Office-Anwendungen Word, Excel und Powerpoint. Die Bearbeitung ihrer Texte nimmt sie meist erst nach der Texterfassung vor. Ein großes Plus: In Gutachten blättern und parallel Text verfassen können, spart viel Zeit Insgesamt diktiert Sauer pro Arbeitstag in der Regel mindestens einen Text. Der besondere Vorteil liegt für sie darin, in minimaler Zeit Texte loszuwerden, denn: Ich schreibe nicht so schnell, wie ich spreche. Ein weiterer Pluspunkt sei, dass sie beispielsweise beim Verfassen eines Gutachtens die Hände frei habe, also parallel sprechen und blättern könne auch online sei das möglich. Wie viel Zeit sie dadurch spare, komme sehr auf den Text an. Bei einem mehrseitigen Gutachten schätze ich, dass ich mindestens ein Drittel Zeit spare, so Sauer. Überdies könne sie den Text sofort in einem abarbeiten und müsse nicht mehr wie früher die Kassette an eine Akte klemmen und darauf warten, dass der Text irgendwann geschrieben werde. Sich wiederholende Korrekturen, wie bei der Groß- und Kleinschreibung, könnte Sauer durch gutes Training noch weiter perfektionieren, ebenso wie dem Programm mithilfe der automatischen Lernfunktion neue Wörter beibringen. Dafür finde sie allerdings nicht immer genügend Zeit. Claudia Behrend Spracherkennungsprogramme analysieren auf Basis von statistischen Modellen die eingehenden akustischen Signale und und interpretieren sie als Befehl oder Diktat. Dabei kommen ein Sprachmodell, das Töne in Silben, und ein akustisches Modell, das Silben in Wörter verwandelt, zum Einsatz. Spracherkennungsprogramme bieten inzwischen eine Erkennungsgenauigkeit von bis zu 99 Prozent. Juristen in Rechtsabteilungen können mit ihrem Einsatz die Erstellung von Dokumenten verkürzen sowie die Transkriptionskosten und sich wiederholende Arbeitsschritte reduzieren. Bei Diensten, die in der Cloud arbeiten, wird Datensicherheit durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gewährleistet; mit Serverinfrastruktur in Zentraleuropa ist die Nutzung berufsrechtlich compliant. 88 Ausgabe 3/2017

20 VERBAND unternehmensjurist VERBAND Arbeitsrecht Summit Seite 92 Syndikus Summit Seite 93 LegalTechnology Summit Seite 94 Kammerwahlen in Berlin Seite 96 Frauen als Führungskräfte Seite 96 Fach- und Regionalgruppen Seite 97 Im Zuge der Digitalisierung wird von jedem Mitarbeiter mehr Agilität und Unternehmertum erwartet. Das gilt auch für die Rechtsabteilung. Michael Weber, Leiter Geschäftsbereich Service International, Viessmann Werke GmbH & Co. KG Der Syndikus Summit stand ganz im Zeichen veränderter Produktions- und Arbeitsbedingungen. Seite 93 Viele Kollegen haben Angst. Man muss die Mitarbeiter mitnehmen, sie mitmachen lassen, damit sie verstehen, dass sie Teil des Projektes sind. Mayte Banzzatto, Legal Digitalization Officer, Siemens AG Mehr als 150 Teilnehmer informierten sich über aktuelle Entwicklungen und Lösungen auf dem LegalTechnology Summit. Change Management war eines der Kernthemen. Seite 94 Wir wollen Frauen, die Führungspositionen anstreben, ein Forum bieten. Christiane Dahlbender, General Counsel, Mars GmbH Der BUJ hat die Initiative BUJ gestartet. Männer und Frauen sind gleichermaßen aufgefordert, in diesem Karrierenetzwerk mitzuarbeiten. Seite 96 BUJ-Geschäftsstelle Bundesverband der Unternehmensjuristen e.v. (BUJ) Mainzer Landstraße Frankfurt am Main Telefon Fax Ausgabe 3/

21 VERBAND unternehmensjurist Thomas Fedra Peter Schichl, Leiter der BUJ-Fachgruppe Legal Tech, führte am Vorabend ins Thema ein. Erst Prozessanalyse und dann Change Management Mehr als 150 Teilnehmer informierten sich über aktuelle Entwicklungen und Lösungen auf dem LegalTechnology Summit am 25. und 26. April in Frankfurt am Main / Lob für inhaltliche Qualität und Relevanz des Summits. Wenn Unternehmensjuristen aus ihrer Praxis berichten und darüber mit IT-Spezialisten diskutieren, wird es spannend. Aber auch die Ausein andersetzung mit Wissenschaftlern hat ihren Reiz: Prof. Dr. Stephan Breidenbach von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder brachte mit der Aussage Recht ist ein Programm, Recht ist Code beide Lager zusammen und definierte quasi den Ausgangspunkt aller Überlegungen zum Thema Legal Technology. Seine Einschätzung wurde von den Teilnehmern der Podiumsdiskussion am Vorabend des Legal Technology Summit geteilt. Wer immer digitale Instrumente zur Erleichterung der juristischen Arbeit einsetzen wolle, müsse zunächst die Arbeitsprozesse analysieren, bestand unter den Diskutanten Einigkeit. Dr. Peter Schichl (Leiter der BUJ-Fachgruppe Legal Tech) hatte in seinem Impulsvortrag augenfällig gemacht, dass es schon viele Tools gibt, die auch komplexe Vorgänge zu standardisieren helfen. Wie sich in Gesprächen im Verlauf des Kongresses zeigte, suchen viele Unternehmensjuristen nach Orientierung in der Fülle der Angebote. Den Datenschatz heben Wir sitzen auf so vielen Daten! Der Befund von Daimler-Syndikus Michael R. Winkler mag manchem Zuhörer angesichts der daraus erwachsenden Aufgaben beängstigende erschienen sein. Natürlich sind die technischen Veränderungen in der Rechtsabteilung auch eine zentrale Steuerungsgröße für den zukünftigen Unternehmenserfolg. Winkler aber wollte auf die sich hierdurch bietenden Möglichkeiten verweisen: Vor dem Hintergrund beständiger Forderungen nach more for less und steigender Erwartungen an Prozessgeschwindigkeiten biete Legal Technology Chancen, die Arbeit effizienter zu gestalten: Machen Sie Prozessanalysen mit Ihren Leuten, riet er den Kollegen, fragen Sie sie, welche Prozesse sie nerven. Legal Technology werde viel zu oft von außen aufgestellt, es müsse aber darum gehen, die Mitarbeiter zu beteiligen. Es liegt in der Natur des Menschen, Veränderungen tendenziell skeptisch zu betrachten. Was da nicht nur auf Rechtsabteilungen zukommt, ist den Worten Prof. Breidenbachs nach von einschüchternder Dimension: Die Digitalisierung wird mehr verändern, als wir glauben. Mayte Banzzatto, Legal Digitalization Officer der Siemens AG, weiß um die Wirkung derartiger Perspektiven: Viele Kollegen haben Angst! Um so wichtiger sei es, die Mitarbeiter mitzunehmen, sie mitmachen zu lassen, sie verstehen zu lassen, dass sie Teil des Programmes seien, zum Beispiel durch interaktive Arbeitsgruppen, in denen jeder Einzelne selbst aktiv wird und einen Teil zur Lösung beiträgt. Ein Ansatz, den Prof. Dr. Klaus Wiegerling voll unterstützt: Der hat zur Digitalisierung die grundsätzliche Haltung definiert, dass im Zentrum immer die Frage stehen müsse, ob die Identität des Handlungsobjektes geschwächt oder gestärkt werde. Insofern fand der pragmatische Ansatz der kritischen Begleitung seine Sympathie. 94 Ausgabe 3/2017

22 VERBAND unternehmensjurist Wenn der Prozess analysiert, die Strukturen erkannt und die neue Technik implementiert ist, muss sie auch genutzt werden. Change Management bedarf immer auch Change Leadership Vieles geht, manches noch nicht Legal-Tech-Pionier Prof. Dr. Breidenbach fasste am Morgen des Kongresstages den Entwicklungsstand juristischer Innovationen zusammen. Seiner Meinung nach werde die Blockchain die Rechtsumsetzung der Zukunft radikal verändern und erhebliche Konsequenzen für die klassische, also die juristische Vertrauensinfrastruktur hervorbringen. Allerdings werde dies noch eine Weile dauern. Auch die Nutzung künstlicher Intelligenz werde noch auf sich warten lassen, stellte er klar: Gerade die Auslegung von Gesetzen, zentraler Bestandteil der Juristerei, sei technisch noch nicht möglich. Punkt. Parallele Sessions und Workshops im Anschluss ermöglichten eine tiefer gehende Diskussion mit den Referenten und Teilnehmern. Die Themen reichten von E-Discovery über Smart Contracts bis hin zu Spend Management und Optimierung der Compliance-Struktur durch Legal Tech für die Rechtsabteilung. Durch den Referenten Lars C. Cornels, Counsel der Drägerwerk AG & Co. KGaA, erfuhren die Teilnehmer alles Wissenswerte zu einem effektiven Open Source Management. Er veranschaulichte innovative Konzepte zur Handhabung von Open-Source-Lizenzen in mittelständischen Unternehmen. Dr. Frank Stößel, Abteilungsleiter Legal Services BPO, Deutsche Post DHL, berichtete aus seiner Praxis über den Umgang mit technischen Innovationen in der Rechtsabteilung. Er gab den Zuhörern mit seinem Vortrag Legal Technology Guide: Inhouse Department 4.0 Aufbruch in den Umbruch? eine Hilfestellung zur konkreten Umsetzung von IT-Lösungen zur Arbeitserleichterung. Das Aufeinandertreffen von Unternehmensjuristen, Legal Tech Professionals und Legal-Tech-Anbietern ließ eine Vielzahl hochinteressanter Ideen für den Rechtsabteilungsbereich entstehen. Vor allem kam eine besondere Aufbruchsstimmung auf und die Teilnehmer hatten sichtlich viel Spaß an der Zusammenarbeit. Die vielen Teilnehmer bestätigen die hohe Relevanz des Themas in deutschen Rechtsabteilungen, freute sich BUJ-Präsident Götz Kaßmann. Wolfgang Borgfeld/Andrea Hartmann Neuerscheinung Das LegalTechnology Journal bietet kompakt praxisrelevante Information In enger Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Legal Tech des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen e.v. (BUJ) ist Anfang April erstmals das LegalTechnology Journal erschienen. Das Kompendium liefert Antworten auf zahlreiche Fragen rund um das Megathema Legal Technology. Es erscheint alle zwei Monate als kostenloses E-Journal und ist eine wichtige Unterstützung für alle Betroffenen, die sich auf die ständig wachsenden Herausforderungen für Rechtsabteilungen und Kanzleien einstellen müssen. In der ersten Ausgabe erklärt Daimler- Vorstandsmitglied Renata Jungo Brüngger, warum es nicht mehr reicht, nur ein guter Jurist zu sein. Darüber hinaus werden thematisiert: KI-Perspektiven von Watson und Kira, Erfahrungen mit Vertragsmanagementsystemen, das Senken des Compliance-Aufwands durch Digitalisierung sowie die Zurückhaltung beim Thema Datensicherheit. Interessenten können das E-Journal unter abonnieren. Orientierungshilfe für Juristen gibt viele praxisrelevante Tipps. Die digitale Transformation stellt die Rechtsabteilungen und die Kanzleien vor neue Herausforderungen. Obwohl bei den Betroffenen ein enormer Informationsbedarf herrscht, war es für sie bislang schwierig, sich im Dschungel der Legal-Tech-Angebote zurechtzufinden. Das soll sich jetzt ändern! Auf der Website hat der BUJ alles Wissenswerte über dieses breite, schwer zu greifende Thema zusammengefasst. Die Plattform beinhaltet das LegalTechnology Journal, ein elektronisch verbreitetes Magazin mit aktuellen Beiträgen, Interviews, Zahlen und Fakten, die unter dem Motto Aus der Praxis für die Praxis für die Leser aufbereitet werden. Zudem findet sich dort der LegalTechnology Compass Europe, der einen detaillierten Überblick über Anbieter und Produkte aus zwölf Anwendungsgebieten bietet. Die Datenbank wird permanent aktualisiert und ist eine wichtige Hilfe bei der Suche nach den geeigneten Lösungen. Schließlich bietet die Plattform auch Informationen zur Arbeit der BUJ-Fachgruppe Legal Tech und zum nächsten LegalTechnology Summit des BUJ. Dieser findet am 12. und 13. September 2017 im Hilton Hotel Düsseldorf statt. Ausgabe 3/

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