Vertrag über ein Sorglospaket. zwischen den jeweiligen Bauherren - Auftraggeber - Heimatland Grundstücksgesellschaft mbh - Auftragnehmer -
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- Elke Burgstaller
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1 Anlage Vertrag über ein Sorglospaket zwischen den jeweiligen Bauherren - Auftraggeber - und der Heimatland Grundstücksgesellschaft mbh - Auftragnehmer - 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages ist die Herstellung der privaten (nicht öffentlichen) Erschließung für ein Einfamilienhaus auf der einzelnen Baulandparzelle des Baugebietes "Am Mühlenberg". Art, Umfang und Ausführung der Erschließung ergeben sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung. 2 Beauftragung Mit diesem Vertrag beauftragen die Bauherren die Heimatland Grundstücksgesellschaft mbh mit der Herstellung der privaten (nicht öffentlichen) Erschließung für ein Einfamilienhaus im Rahmen nachfolgender Leistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle Vermessungsleistungen zu beauftragen und durchführen zu lassen. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer Vollmacht alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um die Erschließung seiner Parzelle im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu sichern und stellt dem Auftragnehmer eine Kopie der Baugenehmigung zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist berechtigt Untervollmacht zu erteilen und ist von den einengenden Bestimmungen des 181 BGB befreit. Der Auftragnehmer erbringt folgende Leistungen und veranlasst bzw. führt folgende Arbeiten aus: Sorglospaket Die Leistungen zur Vorbereitung des Bauvorhabens (Paket 1) sind als Vorleistung von der Heimatland Grundstücksgesellschaft mbh bereits erbracht. Diese Vorleistung ist zu vergüten. Die Leistungen zum Hausanschluss Trink- und Schmutzwasser (Paket 3) werden von der Heimatland Grundstücksgesellschaft mbh aufgrund der Verpflichtungen aus dem Erschließungsvertrag mit dem Wasser-/Abwasser-Zweckverband erbracht bzw. beauftragt. Die Kosten sind parzellenabhängig und aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich. Das Sorglospaket beinhaltet die Pakete 1 bis 4.
2 2 anteiliges Entgelt Paket 1 Leistungen zur Vorbereitung des Bauvorhabens Paket 2 Leistungen zum Beginn des Bauvorhabens Paket 3 Leistungen zum Hausanschluss Trink- und Schmutzwasser Paket 4 Leistungen zum Abschluss des Bauvorhabens Summe: Paket Leistungen zur Vorbereitung des Bauvorhabens (1) Übernahme der Kosten zur Grundstücksvermessung, (2) Übernahme der Kosten zur katasteramtlichen Fortschreibung, (3) Übernahme der Kosten für die Herstellung und Lieferung eines vermessenen Lageplanes durch ÖbVI, (4) Bereitstellung eines Baugrund-Gutachtens, (5) Heranführung der Versorgungsleitungen für Elektroenergie bis ca. 1 m auf das Grundstück (Kabelstummel) für die Versorgung eines Eigenheimes zu Wohnzwecken auf dem jeweiligen Baugrundstück mit der Möglichkeit der Beheizung mit Erdwärme, (6) Heranführung der Versorgungsleitung für Telekommunikation bis ca. 1 m auf das Grundstück, (7) Heranführung der Versorgungsleitung für Gas bis ca. 1 m auf das Grundstück, (8) Sicherstellung eines Bauwasseranschlusses (Hydranten im Eiben- und Erlenweg), (9) Einbau eines Kontrollschachtes für Schmutzwasser auf dem Baugrundstück ca. 1 m hinter der Grundstücksgrenze, (10) Übernahme der satzungsgemäßen Anschlussbeiträge gegenüber dem Wasser- und Abwasser-Zweckverband für die erstmalige Herstellung und den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Schmutzwasseranlagen für das erworbene Grundstück, (11) Übernahme der satzungsgemäßen Kostenerstattung gegenüber dem Wasser- und Abwasser-Zweckverband für die erstmalige Herstellung der Hausanschlüsse für die Wasserversorgung für das erworbene Grundstück. 2. Paket Leistungen zum Beginn des Bauvorhabens (16) Übernahme der Vermessungskosten für die Feinabsteckung, (17) Übernahme der Vermessungskosten für die Grobabsteckung,
3 3 (18) Übernahme des von der E.ON edis AG geforderten Baukostenzuschusses für die Elektroversorgung einschließlich Netzverstärkung für Erdwärme, (19) Übernahme der von der E.ON edis AG geforderten Kosten für den Stromanschluss einschließlich der Verlegung des Anschlusses in das Haus und Bereitstellung des Stromzählers. Die Lieferung und Montage eines Zählerschrankes im Haus sind nicht Bestandteil dieser Leistung. (20) Bereitstellung eines Baustromanschlusses inklusive Baustromverteiler mit Stromzähler für maximal 4 Monate. 3. Paket Leistungen zum Hausanschluss Trink- und Schmutzwasser (12) Heranführung der Wasserversorgungsleitung in der jeweiligen Anschlusslänge von der Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler am jeweiligen Aufstellungsort zur Versorgung mit Trinkwasser, (13) Einbau der Wasserzählereinrichtung mit Wasserzähler, (14) Heranführung der Schmutzwasserentsorgungsleitung in der jeweiligen Anschlusslänge von der Grundstücksgrenze bis zu dem Grundleitungsanschluss ca. 1 m vor dem geplanten Haus zur Ableitung anfallenden Schmutzwassers, (15) Ausführung der notwendigen Erdarbeiten. 4. Paket Leistungen zum Abschluss des Bauvorhabens (21) Übernahme der Kosten für die Abschlussvermessung nach Fertigstellung des Bauvorhabens, (22) Übernahme der Kosten der Gebäudeeinmessung in das Liegenschafts-Kataster. Die Leistungen (1) bis (11) wurden vom Auftragnehmer bereits in Vorleistung erbracht und gelten als durch den Bauherren abgenommen. Der Bauherr bzw. die bauausführende Hausbaufirma hat mit dem Auftragnehmer vor Abschluss dieses Vertrages abzustimmen, bis zu welchem Punkt auf dem Grundstück der Schmutzwasser-Hausanschluss gelegt werden soll und bis zu welcher Stelle der Trinkwasser- Hausanschluss gelegt werden soll. Anderenfalls sind die Anschlüsse so zu legen, dass die Anbindung an die Hauptleitungen an der Grundstücksgrenze auf kürzestem Weg möglich ist. Als Voraussetzung für die Erbringung der Leistungen zur Verlegung der Medien in das Haus sind die Hauseinführungen (Mauerdurchführungen - vorzugsweise Leerrohre) bauseits nach den Vorgaben der Medienträger herzustellen, diese sind nicht Bestandteil o. g. Leistungen. Die Realisierung der Erschließung erfolgt nach Baufortschritt und durch den Auftragnehmer nach Abruf durch den Bauherrn bzw. die bauausführende Hausbaufirma.
4 4 Erfolgt der Abruf der Leistungen nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss dieses Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, den auf dem Notaranderkonto hinterlegten Festpreis gegen eine Vertragserfüllungsbürgschaft auszulösen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass dem Auftraggeber als Anschlussnehmer bei der E.ON edis (Stromversorger), bei der NBB/EMB (Gasversorger) und bei der Telekom ggf. weitere Kosten entstehen, z. B. für vorzuhaltende Netzanschlusskapazität und für den Hausanschluss. 3 Kosten und Fälligkeit Die vom Auftraggeber zu tragenden Kosten für das Sorglospaket betragen Euro. Die Höhe der Kosten gilt ab Abschluss des Vertrages für 1 Jahr als fest vereinbart. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, die Kosten entsprechend des Baukosten-Preisindex anzupassen und diese gesondert geltend zu machen. Mit der Zahlung dieser Kosten sind die satzungsgemäßen Anschlussbeiträge gemäß der 1. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung des WAZ Blankenfelde-Mahlow vom , 6 Absatz 1 und 2, gegenüber dem WAZ für die erstmalige Herstellung und den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Schmutzwasseranlagen für das Grundstück abgegolten. Mit der Zahlung dieser Kosten sind ebenfalls die satzungsgemäßen Kostenerstattungen gemäß der 1. Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung des WAZ Blankenfelde-Mahlow vom , 24 Absatz 1 teilweise, gegenüber dem WAZ für die erstmalige Herstellung der Hausanschlüsse für die Wasserversorgung für das Grundstück abgegolten. Die Vertragsparteien vereinbaren unwiderruflich die Hinterlegung dieser Kosten beim Notar. Dieser ist ab dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Notaranderkonto Treuhänder für beide Seiten. Die Vertragsparteien haben ein berechtigtes Sicherungsinteresse, da die Erschließung der Baulandparzelle (nicht öffentliche Erschließung) zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht abgeschlossen ist. Die Einzahlung der Kosten für das Sorglospaket erfolgt wie die Kaufpreisfälligkeit für das Grundstück über die zu bebauende Baulandparzelle auf ein noch anzugebendes Notaranderkonto des kaufvertragsbeurkundenden Notars. Anspruch auf Erbringung der Leistung entsteht erst mit dem Zahlungseingang auf ein noch anzugebendes Notaranderkonto des kaufvertragsbeurkundenden Notars. Realisiert der Bauherr die beauftragten Leistungen in Eigenregie, so ist er trotzdem zur Zahlung der vorstehenden Kosten an die Heimatland Grundstücksgesellschaft mbh (Auftragnehmer) verpflichtet. Die Auszahlung des hinterlegten Betrages an den Auftragnehmer erfolgt in vier Raten nach Baufortschrift, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: - die Eigentumserwerbsvormerkung im Grundbuch für den Kaufgegenstand eingetragen ist bzw. die Eintragung sichergestellt ist und die Löschung nicht übernommener Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches sichergestellt ist; - wenn das jeweilige Leistungspaket 1-4 erbracht worden ist und die Fertigstellung durch das vom Bauherren bestätigte Abnahmeprotokoll der bauausführenden Firma bzw. durch den Auftragnehmer dem Notar schriftlich angezeigt wurde oder
5 5 - wenn der Auftragnehmer, ggf. über den Notar, dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft für das jeweilige Leistungspaket oder sämtliche Pakete aushändigt. Sofern der Bauherr die dem jeweiligen Leistungspaket entsprechende Bauabnahme nicht bestätigt, aber die Leistungen trotzdem in Betrieb nimmt, gilt die Leistung als abgenommen und der Betrag ist zur Auszahlung fällig. Leistungen die nicht erforderlich werden bzw. nicht vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden, berechtigen nicht zum Einbehalt bzw. Kürzung des jeweiligen Betrages. Im Falle des Verzuges gelten die Verzugszinsregelungen des BGB. 4 Abtretung Der Auftragnehmer tritt sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Erschließungsfirmen an den dies annehmenden Auftraggeber ab. Die Abtretung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Entgelts. 5 Teilnichtigkeit Sollte eine in diesem Vertrag vereinbarte Bestimmung ungültig oder nicht durchführbar sein, behalten sämtliche anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die entstehende Lücke ist nach dem Sinn dieses Vertrages zu schließen.
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