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1 andesrecht BW Einzelnorm Amtliche Abkürzung: FeV Fassung vom: Gültig ab: Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: FNA: FNA Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr -Verordnung Anlage 3 (zu 6 Absatz 6)Umstellung von sen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (Fundstelle: BGBl. I 2013, 39-45) Bei der Umstellung von sen alten Rechts auf die neuen n und den Umtausch von Führerscheinen nach den bisherigen Mustern werden folgende n zugeteilt und im Führerschein bestätigt: A. se und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland I. se nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998) fd. klasse (alt) und Anlage im Saarland dem , , dem a a A, A2, A1, AM, 174, 175 A, A2, A1, AM, 174 A, A2, A1, AM, 3 174, 175 A, A2, A1, AM, beschränkt auf eichtkrafträder A1, AM, 174, A1.05

2 fd. klasse (alt) dem b b im Saarland dem beschränkt auf Kombinationen nach Art eines Sattelkraftfahrzeugs eines astkraftwagens mit drei Achsen (a+b) 16 3 im Saarland dem und Anlage 9 2 A1, AM, 174, A1.05 A1, AM, 174, A1.05 BE, C1, C1E, C, CE,, T BE, C1, C1E, C, CE,, T C1, C1E, C, CE,, T C1, C1E, C, CE,, T C1, C1E, C, CE, T 1 C 172, BE C 172, BE.05, A.03,.03, A1 A.03, A BE, CE ( 3) C1 171, 174, BE, C1, C1E, CE, T1 BE, CE C1 171, 174, BE, C1, C1E, CE, T1 BE, CE C1, C1E, CE, T 1 C1 171, 174, A1.05, A.03,

3 fd. klasse (alt) 18 3 dem im Saarland dem dem dem C1, C1E, CE, C1, C1E, CE, und Anlage 9 2, CE (C1E > kg, 3) T 1 C1 171, 174, A1.03, A1 A.03, A BE, CE (C1E > kg, 3) T 1 C1 171, 174, A.03, A BE, CE 174, , 175 A1, AM, 174, A1.05 AM, 174, 175 AM, 174 AM, 174, 175 AM, 174, II. se nach der -Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)

4 fd. klasse (alt) und Anlage A1 A1, AM A A (beschränkt) A 4, A2, A1, AM 3 A A, A2, A1, AM 4 B A, A1, AM, B, 5 BE A BE 6 C1 A, A1, AM, B, C1, 7 C1E C1, C1E, A BE 8 C A, A1, AM, B, C1, C, 9 CE C1, C1E, C, CE,, T A BE 10 D1 A, A1, AM, B, D1, 11 D1E D1, D1E, A BE 12 D A, A1, AM, B, D1, D, 13 DE D1, D1E, D, DE, A BE 14 M AM S AM 17 T AM,, T III. se nach der -Verordnung (Erteilungsdatum vom 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 26. Dezember 2016) klasse B 194 B. se und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik (auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 1994) I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine fd. DDR-klasse und Anlage A 174, A dem A, A2, A1, AM, 174, A A, A2, A1, AM, 174

5 fd. DDR-klasse 4 B (beschränkt auf Kraftwagen mit nicht mehr als 250 cm 3 Hubraum, Elektrokarren auch mit Anhänger sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle) 5 B (beschränkt) dem 6 B (beschränkt) und B (beschränkt) 8 B 9 B dem 10 B dem B und Anlage , 175 A, A1, AM, B, 174, A1.05, A.03, A, A1, AM, B, 174, A1 A, A1, AM, B, 174, A1 BE, C, C1E, CE, C1, C1E, CE, C1, C1E, CE, C1, C1E, CE, T 1 C1 171, 174, A1.05, BE, CE T 1 C1 171, 174, A1.05, A.03,, CE T 1 C1 171, 174, A.03, A BE, CE T 1 C1 171, 174,

6 fd. DDR-klasse 12 C 13 C dem 14 C BE, C1, C1E, C, CE, C1, C1E, C, CE, C1, C1E, C, CE, 15 D C1, C1E, C,, T 16 BE BE C1, C1E, CE, C1, C1E, CE, und Anlage 9 2, CE T 1 C1 171, 174, BE, CE T 1 T 1.05, A.03,, CE.03, A1 A.03,, CE 174, A1 T 1 C1 171, 174, A.03, A BE, CE T 1 C1 171, 174,, CE 18 CE

7 fd. C1, C1E, C, CE,, T 19 DE C1, C1E,, T 20 M 21 M dem 22 M und M 24 T 25 T und T und Anlage , 175 A1, AM, 174, A1.05 AM, 174, 175 AM, 174 AM, 174, , II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine fd. DDR-klasse DDR-klasse und Anlage und 174, 175 A, A2, A1, AM, 174, , 175 A, A1, AM, B, 174, A1.05, A.03,

8 fd. DDR-klasse und dem und 14 5 und Anlage 9 2 A, A1, AM, B, 174, A1 174, 175 A1, AM, 174, A1.05 AM, 174, 175 C1 171, 174, BE, C1, C1E, CE, T1 BE, CE C1, C1E, CE, C1, C1E, CE, BE, C1, C1E, C, CE,, T C1, C1E, C, CE,, T C1,C1E, C, CE,, T T 1 C1 171, 174, A1.05, A.03,, CE T 1 C1 171, 174, A.03, A BE, CE C 172, BE.05, A.03,

9 III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine fd BE, C1, C1E, C, CE,, T 3 3 BE, C1, C1E, C, CE, 4 4 und Anlage , 175 C 172, BE T 1 C1 171, 174, BE, CE 174, 175 IV. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte scheine fd. DDR-klasse DDR-klasse 1 angsam fahrende Fahrzeuge 2 angsam fahrende Fahrzeuge 3 Kleinkrafträder 4 Kleinkrafträder C. Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr a) 1. Januar 1999 erteilt fd. Dienstfahrerlaubnisklasse und Anlage 9 2 A1, AM, 174, A1.05 AM, 174, 175 A1, AM, 174, A1.05 AM, 174, 175 Zu erteilende 1 A A, A2, A1, AM, 2 A1 A, A2, A1, AM, und Anlage A2 A1, AM, A1.05

10 fd. Dienstfahrerlaubnisklasse Zu erteilende 4 B C1, C1E, 5 C 7,5 t C1, C1E, CE, 6 C erteilt 7 C erteilt 8 D erteilt 9 D erteilt A, A1 AM, B, BE, C1, C1E, C, CE,, T C1, C1E, C, CE, C1, C1E, C,, T D1, D1E, D, DE 10 C 7,5 t E C1, C1E, CE, 11 CE C1, C1E, C, CE,, T b) ab dem 1. Januar 1999 und bis zum 18. Januar 2013 erteilt T 1 T 1 T 1 und Anlage 9 2 C1 171, A1.03, A1 A.03, CE (C1E > kg, 3).03, A1 A.03,, CE C1 171, A1, CE

11 fd. Dienstfahrerlaubnisklasse Zu erteilende klasse(n) 1 A A, A2, A1, AM und Anlage A1 A1, AM A B A, A1, AM, B, 4 BE 5 C1 A, A1, AM, B, C1, 6 C1E C1, C1E, A.03, A BE 7 C A, A1, AM, B, C1, C, 8 CE C1, C1E, C, CE,, T 9 D1 A, A1, AM, B, D1, 10 D1E D1, D1E, 11 D A, A1, AM, B, D1, D, 12 DE D1, D1E, D, DE, M AM 15 T AM, T, 1 Amtliche Anmerkung: Erfolgt die Zuteilung der T nur auf, wird diese nur in der and Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. 2

12 Amtliche Anmerkung: Bei Verzicht auf die A2 wird die.05 eingetragen, sofern die A1 zugeteilt ist. 3 4 Amtliche Anmerkung: Bei der Umstellung einer der 1a wird als A das 1a eingetragen. Amtliche Anmerkungen: Die Zuteilung der A erfolgt nur, sofern der steller zuvor mindestens zwei Jahren im Besitz einer der A (beschränkt) war. Fassungen dieser Norm Anlage 3 FeV, vom , gültig ab bis Anlage 3 FeV, vom , gültig ab bis Anlage 3 FeV, vom , gültig ab bis Anlage 3 FeV, vom , gültig ab bis Anlage 3 FeV, vom , gültig ab bis Anlage 3 FeV wird von folgenden Dokumenten zitiert Gesetze Bundesrecht 6 FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis (gegenstandslos) 76 FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis (gegenstandslos) 6 FeV, gültig ab bis (gegenstandslos) 6 FeV, gültig ab bis (gegenstandslos) 6 FeV, gültig ab bis (gegenstandslos) 6 FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis FeV, gültig ab bis Dieses Gesetz wurde von 6 Normen geändert FeV2010/StVRÄndV 11, gültig ab FeV2010/StVRÄndV 10, gültig ab FeV2010/StVRÄndV 8, gültig ab FeV2010/StVRÄndV 7, gültig ab FeV/StVRÄndV , gültig ab FeVÄndV, gültig ab juris GmbH

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