Sprengstoffgesetz. Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Ergänzbare Textsammlung und Kommentar
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1 Sprengstoffgesetz Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Ergänzbare Textsammlung und Kommentar von Dr. Hans Schmatz, Matthias Nöthlichs, Horst Peter Weber, Dipl.-Ingin. Petra Zahm 2. Auflage. Grundwerk mit 28. Ergänzungslieferung. Stand: 03/2010 Sprengstoffgesetz Schmatz / Nöthlichs / Weber / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Erich Schmidt 2010 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 SCHMATZ/NOÈ THLICHS Sprengstoffgesetz Gesetz uè ber explosionsgefaèhrliche Stoffe Ergånzbare Textsammlung und Kommentar Begrçndet von Dr. Hans Schmatz { Matthias NoÈ thlichs { ehemals Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium fçr Arbeit und Sozialordnung ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium fçr Arbeit und Sozialordnung Bearbeitet von Horst Peter Weber Ltd. Ministerialrat a. D. Dipl.-Ing. Petra Zahm Regierungsdirektorin im Såchsischen Staatsministerium fçr Wirtschaft und Arbeit GeSt 21. Lfg. XII/05 2., neubearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
3 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet uè ber dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daû solche Namen im Sinne der Markenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten waè ren und daher von jedermann benutzt werden duè rften. Die VeroÈ ffentlichung erscheint als Sonderausgabe aus dem Handbuch ¹Sicherheitstechnikª, herausgegeben von Schmatz/NoÈ thlichs Zwecks Wahrung der Einheitlichkeit der Zitierweise werden die en aus dem Handbuch fuè r diese Sonderausgabe beibehalten ISBN-13: ISBN-10: ISSN Alle Rechte vorbehalten # Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin Satz: X Con Media, Bonn, Berlin Druck: allprint-media, Berlin
4 Inhaltsverzeichnis 3502 Inhaltsverzeichnis Sprengstoffgesetz Vorwort zum Sprengstoffgesetz Wortlaut: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) Bekanntmachung der explosionsgefährlichen Stoffe gemäß 2 Abs. 6 Satz 2 des Sprengstoffgesetzes vom 3. Dezember Erläuterungen zum Sprengstoffgesetz Einführung zu den Erläuterungen Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe Ermächtigung, Anwendungsbereich Zulassung von pyrotechnischen Gegenständen, sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör a Konformitätsnachweis für Explosivstoffe a 1 Abschnitt II Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht 7 Erlaubnis Versagung der Erlaubnis a Zuverlässigkeit a 1 8b Persönliche Eignung, Begutachtung b 1 8c Pflichten des Gutachters c 1 10 Inhalt der Erlaubnis Erlöschen der Erlaubnis Fortführung des Betriebes Anzeigepflicht Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen Abschnitt III Aufbewahrung 17 Lagergenehmigung ST Lfg. 7/06 1
5 3502 Inhaltsverzeichnis Abschnitt IV Verantwortliche Personen und ihre Pflichten 24 Schutzvorschriften Anzeigepflicht Abschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs 30 Allgemeine Überwachung Auskunft, Nachschau Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt VII Sonstige Vorschriften 34 Rücknahme und Widerruf Abschnitt VIII Straf- und Bußgeldvorschriften 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr Ordnungswidrigkeiten Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften Einziehung Wortlaut: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) 1. Anwendungsbereich ( 1 SprengG) Anwendung auf neue Stoffe ( 2 SprengG) Begriffsbestimmungen ( 3 SprengG) Ermächtigungen, Anwendungsbereich ( 4 SprengG) Zulassung ( 5 SprengG) Ermächtungen, Sachverständigenausschuß ( 6 SprengG) Erlaubnis ( 7 SprengG) Versagung der Erlaubnis ( 8 SprengG) Fachkunde ( 9 SprengG) Inhalt der Erlaubnis ( 10 SprengG) Erlöschen der Erlaubnis ( 11 SprengG) Fortführung des Betriebes ( 12 SprengG) Befreiung von der Erlaubnispflicht ( 13 SprengG) Anzeigepflicht ( 14 SprengG und andere) Einfuhr ( 15 SprengG) Aufzeichnungspflicht ( 16 SprengG)
6 Inhaltsverzeichnis Lagergenehmigung ( 17 SprengG) Ermächtigungen ( 18 SprengG) Verantwortliche Personen ( 19 SprengG) Befähigungsschein ( 20 SprengG) Bestellung verantwortlicher Personen ( 21 SprengG) Vertrieb und Überlassen ( 22 SprengG) Mitführen von Urkunden ( 23 SprengG) Schutzvorschriften ( 24 SprengG) Ermächtigung zum Erlaß von Schutzvorschriften ( 25 SprengG) Anzeigepflicht ( 26 SprengG) Erlaubnis zum Erwerb, zum Umgang und zur Beförderung ( 27 SprengG) Anwendbare Vorschriften ( 28 SprengG) Ermächtigungen ( 29 SprengG) Allgemeine Überwachung ( 30 SprengG) Auskunft, Nachschau ( 31 SprengG) Anordnungen der zuständigen Behörden ( 32 SprengG) Beschäftigungsverbot ( 33 SprengG) Rücknahme und Widerruf ( 34 SprengG) Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs ( 35 SprengG) Zuständige Behörden ( 36 SprengG) Kosten ( 37 SprengG) Ordnungswidrigkeiten ( 41 SprengG) Einziehung ( 43 SprengG) Fortgeltung erteilter Erlaubnisse ( 46 SprengG) Übergangsvorschriften für die Zulassung ( 47 SprengG) Bereits errichtete Sprengstofflager ( 48 SprengG) Anwendbarkeit anderer Vorschriften ( 49 SprengG) Inkrafttreten Verzeichnis der Anlagen zur Verwaltungsvorschrift Anlage 1: Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen III und IV Anlage 2: Anforderungen an die Erteilung von Ausnahmen zur Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände in Verkaufsräumen von Warenhäusern, Kaufhallen oder ähnlichen Verkaufsgeschäften Anlage 3: Muster für Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 7 des Sprengstoffgesetzes ST Lfg. 7/06 3
7 3502 Inhaltsverzeichnis Anlage 4: Muster für die Erlaubnis nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 5: Muster für Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 6: Muster für den Befähigungsschein nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 7: Muster für Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 8: Muster für die Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 9: Muster für Anzeigen nach 14 Satz 2 und 3 und 21 Abs. 4 des Sprengstoffgesetzes Anlage 10: Muster für Anzeigen nach 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anlage 11: Muster für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anlage 12: Muster für das Verzeichnis für explosionsgefährliche Stoffe für Erlaubnisinhaber nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 13: Muster für das Verzeichnis für explosionsgefährliche Stoffe für Erlaubnisinhaber nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 14: Muster für das Verzeichnis erteilter Erlaubnisse nach 7 oder 27 oder Befähigungsscheine nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 15: Gesicherte Aufbewahrung von Formularvordrucken und Hilfsmitteln für die Ausstellung von Erlaubnissen Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Prüfung des Versagungsgrundes nach 5 Abs. 2 Nr. 4 des SprengG Verordnungen zum Sprengstoffgesetz Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Anlage 1: Anforderungen an die Zusammensetzung und Beschaffenheit von pyrotechnischen Gegenständen, sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen im Sinne des 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes und von Sprengzubehör im Sinnedes 6Abs Anlage 2: Zeichen für explosionsgefährliche Sotffe und Sprengzubehör nach Anlage 3: Kennzeichnung und Verpackung von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör nach 14 Abs
8 Inhaltsverzeichnis 3502 Anlage 4: Markierung von Explosivstoffen nach 6 a Abs Anlage 5: CE-Konformitätskennzeichnung nach 14 Abs. 2 Nr. 4 a Anlage 6: Verfahren der Einzelprüfung eines Explosivstoffs nach 6 a Abs Anlage 7: Verfahren der EG-Baumusterprüfung nach 12 a Abs Anlage 8: Qualitätssicherungsverfahren nach 12 b Abs Anlage 9: Anforderungen an die benannten Stellen nach 12 a Abs. 4 und 12 c Anlage 10: Erforderliche Angaben im Antrag auf Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen nach 25 a Abs. 2 und Angaben in der Genehmigung nach 25 a Abs Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz Verzeichnis der staatlich anerkannten Lehrgänge gem. 32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz Bundesland Baden-Württemberg Bundesland Bayern Bundesland Berlin Bundesland Brandenburg Bundesland Bremen Bundesland Hamburg Bundesland Hessen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Bundesland Niedersachsen Bundesland Nordrhein-Westfalen Bundesland Rheinland-Pfalz Bundesland Saarland Bundesland Sachsen Bundesland Sachsen-Anhalt Bundesland Thüringen Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Anhang zu 2 der 2. SprengV Anlage 1 zum Anhang: Schutzabstände nach Nr des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1bis ST Lfg. 10/06 5
9 3502 Inhaltsverzeichnis Anlage 2 zum Anhang: Sicherheitsabstände nach Nr des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis Anlage 3 zum Anhang: Schutzabstände nach Nr des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III Anlage 4 zum Anhang: Sicherheitsabstände nach Nr des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III Anlage 5 zum Anhang: Verträglichkeitsgruppen nach Nr. 2.7 des Anhangs Anlage 6 zum Anhang: Aufbewahrung kleiner Mengen nach Nr. 4.1 des Anhangs Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Anlage 1: Besonders schutzbedürftige Objekte, zu denen die Schutzabstände zum Wohnbereich der Nummer 5.1 Abs. 7 nicht verringert werden dürfen (Nummer 6.1 Abs. 10) Anlage 2: Besonders schutzbedürftige Objekte, zu denen die Schutzabstände zu öffentlichen Verkehrswegen der Nummer 5.1 Abs. 7 nicht verringert werden dürfen (Nummer 6.1 Abs. 10) Sprengstofflager-Richtlinien LR Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von übertätigen Sprengmittellagern im Bereich der Bergaufsicht Anlage 1: Schutz- und Sicherheitsabstände (Nr und Nr. 2.3 der Richtlinien) Anlage 2: Sicherheitsabstände zum Schutz vor gefahrbringender elektrischer Energie (Nr. 2.5 der Richtlinien)
10 Inhaltsverzeichnis 3502 Anlage 3: Bauliche Anforderungen an ortsfeste Lager (Nr , Nr. 2.4, Nr , Nr , Nr , Nr und Nr der Richtlinien) Anlage 4: Zulässige Höchstlagerzeiten für Sprengmittel (Nr der Richtlinien) Bekanntmachung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung von Lagergruppen und Verträglichkeitsgruppen explosionsgefährlicher Stoffe Bekanntmachung: Sprengstoffe, Zündmittel und ausgewählte Stoffe der Anlage I, 1. Teil, zum Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II, T 1 und T sowie Zündmittel für pyrotechnische Zwecke Bekanntmachung: Pyrotechnische Gegenstände sowie Zündmittel für pyrotechnische Zwecke Bekanntmachung: Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Pyrotechnische Sätze und Gegenstände Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: organische Peroxide Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: organische Peroxide, chemische Hilfsstoffe und Nitrokinefilm, Treibladungspulver Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Sprengstoffe für sonstige Zwecke Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Treibladungspulver und Pyrotechnische Gegenstände der Klassen T, I, II und III Bekanntmachung: Treibladungspulver und Schwarzpulver Bekanntmachung: Nitrocellulosewollen und Nitrocellulosechips, Treibladungspulver Bekanntmachung: organische Peroxide, organische Chlorverbindungen, Blähmittel und sonstige explosionsgefährliche Stoffe sowie Treibladungspulver Bekanntmachung: Nitrocellulose, Xylolmoschus ST Lfg. 10/06 7
11 3502 Inhaltsverzeichnis 24. Bekanntmachung: Elektrische Sprengkapseln Bekanntmachung: Pulver und Treibladungspulver Bekanntmachung: Sprengstoffe für sonstige Zwecke Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Nitrocellulosewollen und Nitrocellulosechips, Nitrocellulose Farbzubereitungen, organische Peroxide und Katalysatoren, Blähmittel, organische Chlorverbindungen und sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Blähmittel, organische Chlorverbindungen und sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Sprengschnüre Bekanntmachung: Explosivstoffe, Nitrocellulose, Sprengstoffe für sonstige Zwecke Bekanntmachung: Anzündhütchen, Treibladungshülsen Bekanntmachung: Zünder für Munition Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Nitrocellulose-Farbzubereitungen, Blähmittel und organische Chlorverbindungen Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Nitrocellulose-Farbzubereitungen, organische Peroxide, organische Chlorverbindungen Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Nitrocellulose-Farbzubereitungen, organische Peroxide und Blähmittel Bekanntmachungen des Bundesinstituts für Chemisch-Technische Untersuchungen beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung über die Zuordnung explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr
12 Inhaltsverzeichnis 3502 Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr ST Lfg. 12/06 9
13 3502 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Ländererlasse über die Anzeige von Sprengungen Europäisches Recht Richtlinie 93/15/EWG zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke Richtlinie 2004/57/EG zur Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition Entscheidung über ein Begleitformular für innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen (2004/388/EG) Mitteilung über Maßnahmen für mehr Sicherheit in Bezug auf explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen Unfallverhütungsvorschriften und Berufsgenossenschaftliche Regeln, die den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen betreffen Hinweise BVG C24 Sprengarbeiten Durchführungsanweisungen BGV B5 Explosivstoffe Allgemeine Vorschriften Durchführungsanweisungen BGR 114 Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregeln Zellhornrichtlinie
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