Landesprogramm Schutzengel vor Ort
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- Waldemar Berg
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1 Landesprogramm Schutzengel vor Ort Bisheriger Verlauf/Aktueller Stand 2006: Start des Landesprogrammes Schutzengel für Schleswig-Holstein In Zusammenarbeit mit den Kommunen ist 2006 das Landesprogramm Schutzengel für Schleswig-Holstein initiiert worden. Vorläufer waren Maßnahmen des stadtteilorientierten Projektes Schutzengel in Flensburg-Neustadt. Hier hatte ein Verein verschiedene Maßnahmen der niedrigschwelligen Unterstützung für Schwangere bzw. Familien mit kleinen Kindern konzipiert. Dazu zählten ein Elterncafé, Familienhelfer/innen und Familienhebammen. Seit 2006 werden mit dem Landesprogramm Schutzengel entsprechend für Schleswig- Holstein niedrigschwellige Maßnahmen in den Kreisen und kreisfreien Städten aufgebaut, um soziale und gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind in ihrem Lebensumfeld präventiv zu begegnen. Für jede/n Kreis/kreisfreie Stadt standen 20,0 T zur Verfügung, für die jährlich ein Antrag einzureichen war. 2008: Einführung des Landeskinderschutzgesetzes Zum wurde das Landeskinderschutzgesetz eingeführt und hat in 7 die Bedeutung früher und rechtzeitiger Hilfen und Leistungen auch gesetzlich verankert. Werdende und junge Eltern in belasteten Lebenslagen, mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen sollen unterstützt werden. In 7 Abs. 3 ist festgelegt, dass das Land frühe und rechtzeitige Hilfen fördert, die gemeinsam von Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Sozialhilfe erbracht werden. Um insbesondere die Netzwerkstrukturen zu fördern, sind die Mittel des Landesprogramms Schutzengel für jeden Kreis und für jede kreisfreie Stadt 2008 auf insgesamt 50,0 T aufgestockt worden. Im Rahmen der Haushaltseinsparungen sind die Mittel in den Jahren 2011 und 2012 um jeweils 20% gekürzt worden, so dass ab dem Jahr ,0 T zur Verfügung standen. Eine weitere Reduzierung ist nicht vorgesehen. 2012: Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Darin enthalten ist die Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen ( 3 Abs. 4 KKG), mit deren Regelungen der Bund das Ziel verfolgt, die Systeme der Frühen Hilfen bundesweit in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt zu verstetigen und zu systematisieren. Grundlage für die Umsetzung ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, die seit 1. Juli 2012 gilt. Die Frühen Hilfen sind damit in einem Bundesgesetz rechtlich fixiert und erhalten so eine Verbindlichkeit, die vorher noch nicht gegeben war. Ein wichtiges Ziel der Bundesinitiative ist der Aufbau und die Verstetigung von Strukturen der Arbeit in Netzwerken der Frühen Hilfen. Die Unterstützung von konkreten Maßnahmen erfolgt ergänzend durch die beiden Förderbereiche Familienhebammen und vergleichbare Akteure aus dem Gesundheitswesen sowie Ehrenamtliches Engagement. Die Bundesinitiative ist in zwei Förderperioden untergegliedert:
2 Das Sozialministerium hat auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme und - analyse zum Stand der Frühen Hilfen in Schleswig-Holstein einen Antrag für die Umsetzung der Bundesinitiative eingereicht, der den Kreisen und kreisfreien Städten einen flexiblen Einsatz der Finanzierung für die drei Förderbereiche ermöglicht. Folgende strategische Ziele sind für Schleswig-Holstein erarbeitet worden: Förderbereich I Förderbereich II Lokale Netzwerke nach 8 LKischG (zuständig für Frühe Hilfen) tragen zu einer Stärkung und Weiterentwicklung der Frühen Hilfen in Schleswig-Holstein bei. Familienhebammen und vergleichbare Berufsgruppen sind fester Bestandteil im System Frühe Hilfen Förderbereich III Die Einbindung ehrenamtlicher Strukturen stellt eine sinnvolle Ergänzung im System Frühe Hilfe dar. Damit wurden die bisherigen Kernelemente (Netzwerkstrukturen, Familienhebamme) des Landesprogramms Schutzengel aufgegriffen und eine Neu-Ausrichtung der Landesaktivitäten flankierend zur Bundesinitiative unabdingbar gemacht. 2. Überlegungen für eine Neu-Ausrichtung Handlungsfeld Frühe Hilfen Die Definition des Nationalen Zentrums für Frühe Hilfen (NZFH) ist weiterhin die Grundlage für das Landesprogramm Schutzengel. Dem zufolge bilden Frühe Hilfen lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten aufeinander bezogenen und sich ergänzenden Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren, schwerpunktmäßig in den ersten drei Lebensjahren. Sie umfassen sowohl universelle/primäre Prävention (Angebote für alle Eltern im Sinne der Gesundheitsförderung) als auch selektive/sekundäre Prävention (Hilfen für Familien in Problemlagen). Ziel ist die frühzeitige und nachhaltige Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft durch alltagspraktische Unterstützung und insbesondere auch durch die Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern. Orte der Unterstützung für Familien Das Landesprogramm Schutzengel vor Ort soll das Angebot Früher Hilfen an Orten, die von Familien angenommen werden, erweitern. Die bestehenden und als positiv bewerteten Zugänge zu werdenden Eltern und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren sollen von den Kreisen und kreisfreien Städten in einer Bedarfsplanung identifiziert und bestärkt werden. In Schleswig-Holstein haben sich in den letzten Jahren initiiert durch lokale Impulse in zahlreichen Kreisen und kreisfreien Städten Kindertagesstätten zu Familienzentren, bzw. Eltern-Kind-Zentren u.a. entwickelt. Die Begriffe variieren, gemeinsam ist ihnen jedoch die Intention, den Ort der Kindertagesstätte ausgestattet mit weiteren Angeboten für den Sozialraum zu öffnen, um Familien besser unterstützen zu können. Familienzentren dienen als offener Treffpunkt und bieten informelle und alternative Zugänge zu Bildungs- und Beratungsangeboten. Häufig bieten Familienzentren o.ä. auch eine Betreuung für Kinder unter 3 Jahren an. Die Konzeptionen zu diesen unterschiedlichen Modellen von Familienzentren hinsichtlich der Struktur und der Angebote sind sehr verschieden und auf den Sozialraum angepasst. 2
3 Darüber hinaus gibt es Kindertagesstätten, die auch ohne explizite Ausweisung als Familienzentrum o.ä. für sich einen zur Kinderbetreuung erweiterten Auftrag wahrnehmen, in dem sie erweiterte Angebote für Familien bereithalten. Auch die 31 Familienbildungsstätten in Schleswig-Holstein verfügen aufgrund ihres breiten Spektrums an Angeboten der Familienbildung über niedrigschwellige Zugänge zu Familien. Ein Rückblick auf die letzten Jahre zeigt, dass veränderte Bedarfe in den Familien wahrgenommen werden. Werdende Eltern zeigen unabhängig vom Wohnort und sozialen Hintergrund eine erhöhte Unsicherheit in Bezug auf ihre Rolle als Erziehungsberechtigte. Viele Familienbildungsstätten haben daraufhin reagiert und bieten unterschiedliche Formen der Unterstützung an: Säuglingspflegekurse, Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz, PEKiP, uva. Daneben gibt es weitere Einrichtungen wie z.b. Schwangerenberatungsstellen oder Krankenhäusern, die von Familien gut frequentiert werden und die als Ort eines Angebotes der Frühen Hilfen gut geeignet sind. Ergänzend dazu können auch aufsuchende Angebote gefördert werden. Dies ist geeignet und erforderlich in Situationen, in denen Eltern wenig Hilfemotivation haben und auswärtige Hilfen nicht wahrnehmen oder abbrechen (z.b. Familienhelfer/innen). 3. Konzept Landesprogramm Schutzengel vor Ort Ziel Es sollen bedarfsorientierte Angebote Früher Hilfen an Orten entwickelt und umgesetzt werden, an denen Familien für die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen angesprochen und erreicht werden können. Dies können Familienzentren, Familienbildungsstätten, Kindertagesstätten, Beratungsstellen aber auch andere Einrichtungen sein. Ergänzend dazu können auch aufsuchende Angebote durchgeführt werden. Das neue Landesprogramm Schutzengel vor Ort soll zukünftig die drei Förderbereiche der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen ergänzen und den Kreisen und kreisfreien Städten ausgehend von einer Bedarfsplanung die Möglichkeiten zur Durchführung weiterer Angebote der Frühen Hilfen bieten. Der neue Zusatz vor Ort leitet sich aus zwei Zielsetzungen ab: Zum einen sollen die Angebote direkt den Familien zugutekommen. Zum anderen können ausdrücklich auch kleinere Maßnahmen finanziert werden, um so flächendeckend in den ländlichen Gebieten bedarfsgerecht ergänzende Angebote zu initiieren. Zielgruppen Die Zielgruppen sind analog dem bisherigen Landesprogramm Schutzengel und der Begriffsdefinition Frühe Hilfen des NZFH schwangere Frauen und Eltern mit Kindern bis zu 3 Jahren. Dabei steht vor allem eine Verbesserung des Zugangs zu Frühen Hilfen für Familien im Bereich der selektiven/sekundären Prävention im Vordergrund. Zu Zielgruppen gehören insbesondere: - Schwangere Frauen und Eltern mit einer Suchtproblematik und/oder psychischer Erkrankung - Schwangere Frauen und Eltern mit Zugangshemmnissen zu Unterstützungsangeboten - Eltern von Früh- und Risikogeburten (Mehrlingsgeburten, mehrere Geburten in kurzen Abständen) 3
4 - Schwangere Frauen und Eltern mit Migrationserfahrungen - Alleinerziehende - (Erstgebärende) junge schwangere Frauen und Eltern - Schwangere Frauen und Eltern, in denen (wirtschaftliche, persönliche und familiale) Belastungen kumulieren 4. Umsetzung Die Kreise und kreisfreien Städte erstellen jährlich Konzepte, bzw. überarbeiten die bestehenden Konzepte, die in enger Abstimmung mit den Netzwerkkoordinator/innen der Bundesinitiative und dem lokalen Netzwerk nach 8 LKiSchG entwickelt werden. Das jeweilige Konzept bildet den Antrag an das Land Schleswig-Holstein und gliedert sich wie folgt: A Übersicht: Strategischer Rahmen für Angebote Früher Hilfen im Kreis/in der kreisfreien Stadt (s. Anlage 1) - Ausgangslage: Bisheriger Ausbau an Angeboten der Frühen Hilfen in den Familienzentren, Familienbildungsstätten, Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen, Schwerpunkte im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen - Ziele, Zielgruppen, Inhaltliche Schwerpunkte - Finanzierung B Angebotsblatt (s. Anlage 2) - Ausgangslage, Ziel, Zielgruppe, Konzept, Zielindikatoren, Finanzierung Jedes Angebot ist einzeln darzustellen. Das Angebotsblatt soll gleichzeitig die Grundlage für den Kreis/die kreisfreie Stadt sein für ggf. eine Vereinbarung mit einem freien Träger zur Durchführung. Finanzierung Ab 2013 stehen wie geplant jährlich ,- Euro pro Kreis/kreisfreie Stadt zur Verfügung. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben sowohl für die Entwicklung als auch für die Durchführung der Angebote. Gefördert werden Angebote bis zu einer Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Gegenfinanzierung aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen ist nicht möglich. Als Eigenmittel der Kreise und kreisfreien Städte können Personal- und Sachausgabe angerechnet werden, die dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entstanden sind. 4
5 Ansprechperson Anja Reimers Referat 33 Adolf-Westphal-Str Kiel Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie Tel. 0431/ Anja.Reimers@sozmi.landsh.de 5
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