Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)

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1 Johann Bunte Bauunternehmen GmbH & Co. KG NL Winsen / Luhe Zum Torfmoor Winsen / Luhe BürgerService/ Verkehr Auskunft erteilt: Herr Mitzinger Gebäude / Zimmer: A 414 Tel.- Durchwahl: Telefax: j.mitzinger@lkharburg.de Mein Zeichen: (Bei Antwort bitte angeben) 2017B00147/30.5-JM Ihr Antrag vom: Ihr Zeichen: Datum: Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO) gem. 45 Abs. 1 StVO, 44 Abs. 1 Satz 1 StVO gem. 45 Abs Durchzuführende Verkehrsbeschränkung(en) und / oder Verkehrssicherung(en) Fahrbahneinengung Teilweise Sperrung Sicherung Straße Halbseitige Sperrung des Verkehrs Gesamtsperrung Sicherung Gesamtsperrung des Verkehrs Sperrung Fahrradverkehr Sperrung für Fahrzeuge über: t Gesamtgewicht m Breite m Länge m Höhe Ergänzende Festlegungen: Ort / Straße der Sperrung: Ortsteil: Betroffene Straßen: Ortslage: Sieversen, Hauptstraße, K 26 Dauer der Sperrung: vom: bis: Zeitraum: Grund der Sperrung: Schachtregulierung / Fugenarbeiten Ortsbesichtigung durchgeführt

2 - 2 - Landkreis Harburg 2. Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht nach Beschilderungs-/Umleitungsplan Datum:.. Regelplan-Nr. - innerorts - B IV/1 Datum: Regelplan-Nr. - außerorts - Datum:.. mit Lichtzeichenanlage Typ: keine Angabe Steuerung: keine Angabe Verkehrssicherungseinrichtung: Datum:.. Änderungen am Regelplan: 3. Verkehr wird umgeleitet Anlieger frei bis: Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs Verkehrssicherung an den jeweiligen Arbeitsstellen in Sieversen analog Regelplan B IV/1. Polizeikommissariat Seevetal Telefon: Verantwortlicher Herr Sebastian Albers Bauleiter: Telefon / Funktelefon: Telefon: Handy: Verkehrssicherer:. Telefon: Bauleiter ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97 Verkehrssicherer ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung, spätestens zum o.g. Zeitpunkt. Die Straßenbaubehörde behält sich die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen selbst vor. 6. Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen unter 8. sind, soweit diese zutreffen, zu beachten.

3 - 3 - Landkreis Harburg 7. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.v.m. Geb.-Nr. 261 in der derzeit geltenden Fassung. Festgesetze Gebühr: Auslagen: Gesamtbetrag: 50,00 EUR 0,00 EUR 50,00 EUR 8. Auflagen: 8.1. Eine Ausfertigung dieser Anordnung mit Regelplänen bzw. Verkehrszeichenplänen ist auf der Baustelle aufzubewahren und auf Verlangen der Polizei oder der zuständigen Verkehrsbehörde vorzulegen Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen und Absperrvorrichtungen sowie deren Bedienung und Beleuchtung gehen zu Ihren Lasten Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den Bestimmungen der StVO, den VwV-StVO und den RAL-Güteschutzbestimmungen entsprechen. Sie müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, stets gut zu erkennen und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein Die Beschilderung ist dem Baufortschritt anzupassen. Bei grundsätzlichen Änderungen müssen die Verkehrsbeschränkungen neu beantragt werden Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind abzudecken, berührungsfrei zu durchkreuzen oder zu entfernen. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Verkehrszeichen entstehen Sind Lichtzeichen im Beschilderungs- oder Umleitungsplan angeordnet, so sollen sie sowohl mit der Hand als auch automatisch betrieben werden können. Bei Handschaltung müssen beide Einfahrten in die Engstellen vom Steuergerät aus voll überschaubar sein. Ggf. sind zur Überwachung zwei Warnposten mit Sprechfunk einzusetzen. Es sind nur noch LSA mit verkehrsabhängiger Steuerung einzusetzen Die Baugruben sind nach allen Seiten und die Längsaufgrabungen im Fußgängerbereich geschlossen mit Absperrschranken abzusichern. Hier sind besonders die Bestimmungen der ZTV-SA 97 Nr zu beachten Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse sonst erfordern, sind Absperrungen durch gelbe oder rote Warnleuchten zu kennzeichnen. Absperrschranken für Teilsperrungen mit mindestens 3 gelben Warnleuchten und Vollsperrungen mit mindestens 5 roten Warnleuchten. Jeweils Dauerlicht kein Blinklicht Bushaltestellen, die sich innerhalb einer Baustelle befinden und deshalb nicht bedient werden können, sind in Absprache mit dem Verkehrsbetrieb aufzuheben oder zu verlegen. Haltestellen dürfen nicht durch Erdaushub oder Material unbenutzbar gemacht werden Die Müllabfuhr ist jederzeit sicherzustellen. Abfuhrtermine finden Sie unter: Ansonsten wird auf die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ( RSA ) hingewiesen Weitere Auflagen behalte ich mir vor.

4 - 4 - Landkreis Harburg Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen diese Anordnungen gemäß 49 Abs. 4 Nr.3 StVO eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden können. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 16, Lüneburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erheben. Bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg kann nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO, Nds. GVBl S. 367, mit Änderungen in Nds. GVBl S. 250) in allen verwaltungsgerichtlichen Verfahren auch auf dem elektronischen Weg Klage erhoben werden. Die Klage ist in diesem Fall mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über den Zugang über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Verwaltungsgerichts Lüneburg zu erheben. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mitzinger Anlagen: Verkehrszeichenplan Verteiler: Antragsteller Regelplan Gemeinde Rosengarten Kostenbescheid PK Seevetal Betrieb 84 im Hause BGS Sonstige:

5 Regelplan B IV / 1 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Einengung eines Fahrstreifens Vermessung ) 0 Absperrung durch Leitkegel [Höhe min. 0,5 m] In der Längsabsperrung Abstand max. 5 m In der Querabsperrung Abstand längs 1-2 m quer 1,0 m ggf. zusätzlich Warnposten min. 5,5 1) max. 20 2) 1) Kann bei geringer Verkehrsstärke unterschritten werden (s. Teil B, Abschn ) 2) Bei Vermessungsarbeiten auch mehrere gleichartige Sperrungen hintereinander auf maximal 100 m 0 3) bei geschwindigkeitsreduziertem Bereich m Maße in Metern Reg.-Nr.: 2017B00147 Blatt: 1 Vermessung 2) Baubeginn: Bauende: Ortsteil: ) Ort, Straße: Firma: Sieversen Hauptstraße Johann Bunte Bauunternehmen GmbH & Co. KG NL Winsen / Luhe Landkreis Harburg - BürgerService / Verkehr

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO)

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Anordnung ( 44/45 StVO) I-Bau Behringen GmbH Heidkamp 1 29646 Bispingen BürgerService/ Verkehr Auskunft erteilt: Herr Mitzinger Gebäude / Zimmer: A 414 Tel.- Durchwahl: 04171 693-740 Telefax: 04171 687-740 E-Mail: j.mitzinger@lkharburg.de

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