Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen. Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz

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1 Veranstaltung Wissensmanagement Schutzmöglichkeiten und Schutzmechanismen Grundelemente der Wissensschutz Strategie Betriebs oder Geschäftsgeheimnis Patent, Gebrauchsmuster, Marken & Designs, Urheberschutz Geheimnisschutz oder Schutzrecht? 1

2 Veranstaltung Wissensmanagement Grundelemente der Wissensschutz Strategie Identifizieren/ Generieren Schützen Verwerten Unternehmenskritisches Wissen Marketinginfo. Adressen Erfindungen Prozesswissen Geheimnisschutz Patente Marken Designs Urheberrechte Business Plan Marketingstrategie Kooperationen M&A Strategie Lizenzen Betriebs oder Geschäftsgeheimnis Schutzgegenstand: Know how, d.h. alle Info. mit Unternehmensbezug Schutzvoraussetzungen* Geheim (unbekannt od. nicht leicht zugänglich für relevante Fachkreise ) Von kommerziellem Wert** Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen (techn.organisat. & vertragl. Maßnahmen)*** Verboten: Erwerb, Nutzung und Offenlegung (Reversengineering zulässig, Geheimnisschutz ist Zugangsschutz) Zeitl. Schutzgrenze: Keine * EU Know how Schutz Richtlinie COM(2013)0813 C7 0432/ /0402 (COD) ** Verschlechterung der wettbew. Pos. *** Geheimhaltungswille ausreichend 2

3 Veranstaltung Wissensmanagement Geheimnisschutz Schutz von Know how: Info. mit Unternehmensbezug Beispiele Kern Know how Wissenselemente, die für den Geschäftserfolg elementare sind und deren Abfluss den Bestand/Geschäftsfeld des Unternehmens unmittelbar gefährdet würde (Stammkundenlisten, techn., betriebl. Ablaufprozesse, Erfindungen, Personen) Wichtiges Know how (25%) Wissenselement, die für den Geschäftserfolg wesentlich sind und deren Abfluss sich erfolgsmindern auswirkt Allgemein schützenswerte Information Wissenselemente, die im Einzelnen für den Geschäftserfolg von geringer Bedeutung sind, die sich in Kombination aber erfolgsmindern oder sogar geschäftsgefährdend auswirken Patent & Gebrauchsmuster Schutzgegenstand: Erfindungen: Techn. Lösungen (Erzeugnisse, Arbeits und Herstellungsverfahren*) Schutzvoraussetzungen Gewerbl. Anwendbar & technisch Neu & Erfinderisch (für Fachmann nicht naheliegend aus StdT) Registrierung Geschützt ist: der Gegenstand der Patentansprüche Verbote Erzeugnis: Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Zu Gebrauchen, Einführen, Besitzen Verfahren: Anwenden, Zum Anwenden anbieten Verfahrensprodukt: Anzubieten, in Verkehr zu bringen, Gebrauchen, Einzuführen, Zu Besitzen Zeitl. Schutzgrenze: 20 Jahre Patent, 10 Jahre Gebrauchsmuster *nicht bei Gebrauchsmustern 3

4 Veranstaltung Wissensmanagement Patent & Gebrauchsmuster Schutz Techn.Lsgn. Beispiele Marke Schutzgegenstand: Zeichen, z.b. Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen Schutzvoraussetzungen Fähigkeit des Zeichens Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (Herkunftsfkt.) Registrierung Geschützt: Eingetragene Marke für die darunter angegeben Waren oder Dienstleistungen. Verboten: Identische Zeichen mit identischen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen Ähnliche Zeichen mit identischen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zu Zeitl. Schutzgrenze: Keine, Erneuerung alle 10 Jahre 4

5 Veranstaltung Wissensmanagement Marke Unterscheidungs /Herkunftsschutz für Zeichen bzgl. mit Waren/Dienstl. Bsp. Wortmarke Google Apple Lego Puma Farbmarke Positionsmarke Bild u. Wort / Bildmarke 3D Marke Hörmarke om/watch?v=t4v UGgNl1Q Tastmarke Geruchsmarke Geschmacksmarke Lichtmarke watch?v=_nq2btusoq4 Design Schutzgegenstand: Ein Design ist zweidimensionale oder dreidimensionale äußere Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils Ein Erzeugnis ist jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich seiner Verpackung, Ausstattung, grafischen Symbole und typografischen Schriftzeichen sowie Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden können. Schutzvoraussetzungen Neu (kein zuvor offenbartes identisches Design) Besitzt Eigenart (Gesamteindruck muss sich zum nächstliegend Design abheben Gestaltungsfreiheit des Entwerfers wird berücksichtigt) Registrierung Geschützt: Eingetragene Design Verboten: Das Design oder ähnliche Designs zu benutzt, d.h. herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, ein Erzeugnisses zu gebrauchen, bei dem es aufgenommen/verwendet wird od. für all die Zwecke zu besitzen Zeitl. Schutzgrenze: Maximal auf 25 Jahre verlängerbar 5

6 Veranstaltung Wissensmanagement Design Schutz der äußeren Gestalt Beispiele Urheberrecht Schutzgegenstand: Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (im breitesten Sinne) z.b. Schriften, Reden, Musik, Fotografien und Filme, wissenschaftliche oder technische Pläne, Skizzen, Tabellen, Modelle und Computerprogramme Schutzvoraussetzungen Das Werk muss von einem Menschen geschaffen sein und individuelle Gestaltungsform aufweisen und sich so von der Masse der alltäglicher Gestaltungen abheben entsteht automatisch mit der Werkschöpfung ohne Registrierung Geschützt: Werk Verboten: Nachahmung des Werks und dessen unberechtigte Nutzung und Verwertung Zeitl. Schutzgrenze: 70 Jahre nach Tod des Urhebers 6

7 Veranstaltung Wissensmanagement Urheberrecht Schutz individuelle Gestaltungsform Beispiele Geheimnisschutz oder Schutzrecht? Vorteile Keine Offenbarung an Dritte Keine zeitl. Schutzgrenze Nachteile Versehentliche. Offenbarung zerstört Know how Innerbetriebliche Schutzmaßnahmen erforderlich Erschwert internen und externen Informations Austausch Schwierig in der Rechtsverfolgung 7

8 Veranstaltung Wissensmanagement Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 8

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