Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR)"

Transkript

1 Merkblatt für die Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern (ADR) Für Fragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Herrn Fred H. Scholz, Tel Herrn Stephen Schubert, Tel Fax Hinweis: Dieses Merkblatt kann nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Seite 1/6

2 Beförderung gefährlicher Güter Besondere Ausbildung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in fest verbundenen Tanks oder Aufsetztanks in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als Litern in Tankcontainern mit einem Einzelfassungsraum von mehr als Litern auf einer Beförderungseinheit befördert werden, benötigen eine Schulung mit anschließender Prüfung für Tankbeförderung Fahrzeugführer anderer Fahrzeuge, mit denen gefährliche Güter befördert werden, mit PkW, Klein-LkW oder LkW mit und ohne Anhänger oder die nach UNTERABSCHNITT ADR ungeachtet der höchstzulässigen Gesamtmasse kennzeichnungspflichtig sind (z. B. Klasse 1, 7) unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse benötigen eine Schulung mit anschließender Prüfung für Stück- und Schüttgutbeförderung (anders als in Tanks) Eine Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung ist spätestens nach 5 Jahren erforderlich! Die Schulung erfolgt im Rahmen eines von der zuständigen Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgangs. Eine Liste der Schulungsveranstalter erhalten Sie bei Ihrer IHK. Wichtigstes Ziel der Schulung nach Kapitel 8.2 ADR ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind, und ihnen die erforderlichen grundlegenden Kenntnisse zu vermitteln, um die Wahrscheinlichkeit eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und sicherzustellen, dass die Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, die sich für die Fahrzeugführer selbst, für die Allgemeinheit und die Umwelt sowie die Begrenzung der Folgen des jeweiligen Zwischenfalls als erforderlich erweisen könnten. Eine Übersicht über die Schulungspflicht sowie die Schulungssysteme finden Sie in der Anlage. Eine aktuelle Terminliste sowie eine Liste der anerkannten Schulungsveranstalter kann bei der Industrie- und Handelskammer angefordert werden. Seite 2/6

3 Schulungspflicht der Fahrzeugführer von Gefahrguttransporten bei Beförderung in Tanks gem. UNTERABSCHNITT ADR bei Stück- und Schüttgut gem. UNTERABSCHNITT ADR in fest verbundenen Tanks bei Überschreitung der Tabelle der begrenzten Mengen gültig für alle Gefahrgutklassen oder Aufsetztanks mit Ausnahme der Klassen 1 u. 7 in Batterie-Fahrzeugen Gefahrgut der Klasse 1 mit einem Gesamtfassungsraum von (unabhängig vom höchstzulässigen mehr als Litern Gesamtgewicht des Fahrzeugs) in Tankcontainern mit einem Einzelfassungsraum von mehr als Litern UNTERABSCHNITT ADR kann angewandt werden (bei Unterschreitung der maximal erlaubten Menge besteht keine Schulungspflicht) Gefahrgut der Klasse 7 (unabhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs) soweit es sich um radioaktive Stoffe, oder wenn es sich um nicht spaltbare radioaktive Stoffe handelt und falls die Gesamtzahl der Versandstücke mit radioaktiven Stoffen im Fahrzeug 10 oder die Summe der Transportkennzahlen der im Fahrzeug beförderten Versandstücke 3 übersteigt Seite 3/6

4 Schulungssystem Die Gefahrgutfahrerschulungen werden durch die von der zuständigen IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter durchgeführt. Schulung der Gefahrgutfahrer nach Kapitel 8.2 ADR Erstschulung Auffrischungsschulung BK - Basiskurs (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer) 18 UE Theorie 1 UE Praxis 45 Min. Prüfung (30 Fragen) AF - Auffrischungskurs (für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer) 8 UE Theorie 4 UE Praxis 30 Min. Prüfung (15 Fragen) AKT - Aufbaukurs Tank 12 UE Theorie 1 UE Praxis 45 Min. Prüfung (24 Fragen) AK 1 - Aufbaukurs Klasse 1 8 UE Theorie 30 Min. Prüfung (15 Fragen) AK 7 - Aufbaukurs Klasse 7 8 UE Theorie 30 Min. Prüfung (15 Fragen) Seite 4/6

5 Wesentliche Schulungsinhalte: allgemeine Vorschriften Überwachung der Beförderung Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern Vorsichtsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Gefahrgütern Haftung, Ordnungswidrigkeiten Multimodale Transportvorgänge Handhabung von Tankfahrzeugen und deren Be- und Entladung Bezettelung und Kennzeichnung Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung) Kenntnisse über Schutzmaßnahmen Begleit- und Beförderungspapiere Tunnelregelungen Seite 5/6

6 ADR-Bescheinigungsverfahren/Verlängerungen 1. ADR-Bescheinigungen / Prüfungswiederholungen Die für den Lehrgang zuständige IHK stellt die ADR-Bescheinigungen aus, wenn der Teilnehmer die Schulung(en) ohne Fehlzeiten besucht und die Prüfung(en) bestanden hat. Diese ist 5 Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Bereits ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, einen Auffrischungslehrgang zu besuchen und die Prüfung zu absolvieren, um die noch gültige Bescheinigung um weitere 5 Jahre verlängert zu bekommen, ohne dass ihm zeitliche Verluste entstehen. Die Gültigkeit wird ab Ablaufdatum der Bescheinigung verlängert. Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist auf schriftlichen Antrag nach einer angemessenen Frist eine einmalige Wiederholung der Prüfung im zuständigen Bezirk der Kammer zulässig. Antragsformulare auf Genehmigung der Wiederholungsprüfung sind bei den zuständigen IHKs anzufordern. Im Falle eines Verlustes der ADR-Bescheinigung kann bei der IHK, bei der die Prüfung abgelegt wurde, gebührenpflichtig eine Ersatzbescheinigung beantragt werden. 2. Anerkennung ausländischer ADR-Bescheinigungen ADR-Bescheinigungen, die in einem ADR-Vertragsstaat ausgestellt sind, gelten in anderen ADR-Vertragsstaaten ebenfalls. Seite 6/6

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar

Mehr

IHK Information Gefahrgutfahrer

IHK Information Gefahrgutfahrer IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-CARD) Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz

Mehr

Merk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Merk blatt. IHK Information Gefahrgutfahrer. Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt IHK Information Gefahrgutfahrer Ausbildung und Prüfung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR-Bescheinigung) Industrie- und Handelskammer

Mehr

Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern

Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern Ansprechpartner Gabriela Haschenz Telefon 0355 365-1103 E-Mail haschenz@cottbus.ihk.de Stand Januar 2016 Informationen zur Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern Beförderung gefährlicher Güter Besondere

Mehr

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter

Mehr

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Ausbildung zum Fahrzeugführer Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Ausbildung zum Fahrzeugführer Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Schulungspflicht bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 3 Schulungen der Gefahrgutfahrer

Mehr

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 04/2017 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 1500-0 Fax. 0611

Mehr

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung

MERKBLATT. Gefahrgutfahrerschulung MERKBLATT Gefahrgutfahrerschulung Stand: 01/2016 Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Wiesbaden 65183 Wiesbaden Wilhelmstraße 24-26 Tel. 0611 15 00-0 Fax.

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung/Schulung von Fahrzeugführern gemäß Kapitel 8.2 ADR Letzte Aktualisierung: 2009-12-23 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Stettenstr. 1 + 3, 86150 Augsburg Tel. (08 21) 31 62-222 o.0731/173-255 Fax (08 21) 31 62-178 o.0731/173-174 Info@schwaben.ihk.de

Mehr

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR

Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Gefahrgutfahrerschulung nach ADR Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung (Ausbildung von Fahrzeugführern) gemäß Kapitel 8.2 ADR Wer was

Mehr

Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer

Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Informationen über die Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer In welchen Fällen benötigen Gefahrgutfahrer eine besondere Schulung? Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer besteht beim Gefahrguttransport

Mehr

Gefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum

Gefahrguttransport. Verkehrs- und Berufsbildendes Zentrum AADR-Fahrerschulungen D R - F a h r e r s c h u l u n g e n Gefahrguttransport «Vertrauen V e r t rin a die, u e n i n d i e, ddie i es e machen! e s m» a c h e n!» Um gefährliche Güter zu transportieren,

Mehr

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung. Besondere Schulung der Fahrzeugführer nach Abschnitt 8.2 ADR Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

Mehr

INFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER

INFORMATIONEN FÜR FAHRER VON GEFAHRGUTFAHRZEUGEN UND BEFÖRDERER MERKBLATT Standortpolitik SCHULUNGSPFLICHT FÜR GEFAHRGUTFAHRER Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Grundsätzlich müssen

Mehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr

Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Fortbildungen im Bereich Güterverkehr Angebote für die Soldata 2017 Ladungssicherung gemäß VDI 2700a In dieser Schulung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen zu rechtlichen Grundlagen, der Wirkung

Mehr

Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer

Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Stand: November 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung

Mehr

Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen

Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen Schulungs-/ssystem ADR-Schulungsbescheinigung ( ADR-Card ) Anerkannte Schulungsveranstalter Verkehr Stand: 10/2016 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 1. Schulungspflicht

Mehr

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Stand: Januar 2017 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung

Mehr

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden.

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Stand: Mai 2015 Schulung und Prüfung der Gefahrgutfahrer Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Gefahrguttransport durch die Gefahrgutverordnung

Mehr

Antrag. auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen

Antrag. auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung als Veranstalter zur Durchführung von Lehrgängen nach Kapitel. 8.2 des ADR und der Satzung der Industrie-

Mehr

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* )

Antrag auf Anerkennung / Modifikation / Wiedererteilung* ) Seite 1 von 12 Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Abteilung Industrie und Verkehr Erhan Kavuncu Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Bearbeitungsvermerke der Kammer: Anerkennungsbescheid erteilt am:

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016

IHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016 IHK-Merkblatt Stand: 28. September 2016 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt

Mehr

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Begleitpapiere ADR 2017 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung

Mehr

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung

Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. ADR-Bescheinigung/ADR-Card 3. Lehrgangsveranstalter 4. Literatur 5. Ansprechpartner bei der IHK Hinweis: Dieses Merkblatt

Mehr

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10 Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten Teil 12 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

ADR Kursprogramm CZV 2017

ADR Kursprogramm CZV 2017 ADR Kursprogramm CZV 2017 Wil Oktober 2016 Claudia Zemp ADR Kursprogramm CZV 2017 1 Vorwort Geschätzte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Weiterbildung ist eine Investition in unsere Mitarbeiter. Investitionen

Mehr

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen

Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Begleitpapiere ADR 2015 Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Mitzuführende Begleitpapiere aktuelle Regelungen Zum Gefahrguttransport gehören sie wie die richtige Verpackung, die Kennzeichnung

Mehr

Name/Unternehmen. Anschrift/ Betriebssitz. Telefon- Nummer. Telefax- Nummer. -Adresse

Name/Unternehmen. Anschrift/ Betriebssitz. Telefon- Nummer. Telefax- Nummer.  -Adresse Industrie- und Handelskammer Cottbus FB I Standortpolitik, Verkehr und Handel Goethestraße 1 03046 Cottbus Bearbeitungsvermerke der Kammer: Anerkennungsbescheid: erteilt am: Gebühr EUR: Bemerkungen: ANTRAG

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer nach 8.2 ADR Erläuterungen Die Schulung Aufbaukurs Tank müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern,

Mehr

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305

Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 305 < ADR Stichwortverzeichnis ADR RID 2011 RID Inhaltsverzeichnis XI Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 1 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 3 1.1 Geltungsbereich

Mehr

2 Für Planung und Durchführung der Schulungen verantwortliche Person(en):

2 Für Planung und Durchführung der Schulungen verantwortliche Person(en): Industrie- und Handelskammer Schwaben Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Olgastr. 97-101 89073 Ulm/Donau Antrag auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen nach Kapitel 8.2 ADR in

Mehr

ecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7.

ecomed Sicherheit Gb-Tools Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. ecomed Sicherheit Werkzeuge für den Gefahrgutbeauftragten von Jörg Holzhäuser, Irena Meyer CD Grundversion mit 7. Aktualisierung ecomed Landsberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 609

Mehr

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25

Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Stichwortverzeichnis 9 ADR 2017 < Anlage A Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände 25 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 27 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit 31

Mehr

Gefahrgutbeauftragte. Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis

Gefahrgutbeauftragte. Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis Gefahrgutbeauftragte Merkblatt zur Bestellung, Prüfung, Schulung und Schulungsnachweis Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 3 2. Bestellung von Gefahrgutbeauftragten 3 3. Befreiungen von der Pflicht

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

IHK-Merkblatt Stand:

IHK-Merkblatt Stand: IHK-Merkblatt Stand: 21.05.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

IHK - Terminüberblick Gefahrgutfahrerschulung gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB

IHK - Terminüberblick Gefahrgutfahrerschulung gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB E r s t s c h u l u n g IHK - Terminüberblick Gefahrgutfahrerschulung gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB Stand: 15.03.2017 Beginn Ende Veranstalter Telefon Kurse 20.03.2017 24.03.2017 GBS Gesellschaft für Berufsausbildung

Mehr

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße

Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Transport von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen auf der Straße Grundsatz Gefährliche Güter dürfen nur dann in begrenzten Mengen transportiert werden, wenn in der Spalte 7a der Tabelle A in Kapitel

Mehr

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015-36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313,

Mehr

Freie Übersetzung K. Willems 02/2010

Freie Übersetzung K. Willems 02/2010 22. Januar 2010 Ministerieller Erlass, welcher die im Artikel 48bis2 des Königlichen Erlasses vom 01. Dezember 1975 bezüglich die allgemeine Ordnung über den Strassenverkehr erwähnten Gefahrgüter bestimmt.

Mehr

Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Stand: Mai 2015 Bestellung, Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Rechtsgrundlagen Der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) unterliegen alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher

Mehr

Fahrschule Michael Oehm

Fahrschule Michael Oehm Weitere Angebote: Fahrerlaubnisausbildung Klassen: AM: Kleinkrafträder und Quads bis 50 ccm (Mindestalter 15 Jahre) A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm (Mindestalter 16 Jahre) A2: Krafträder bis 35 KW A:

Mehr

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.

Mehr

Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung

Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung LEHRGÄNGE UND SEMINARE Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung www.schiffner-gefahrgut.de Nützliches Zubehör für den sicheren und vorschriftenkonformen Transport Ihrer

Mehr

ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR?

ADR Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick. Was bedeutet ADR? ADR 2011 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick Der Service macht den Unterschied! Was bedeutet ADR? Die ADR ist ein europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter

Mehr

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport

Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Stand: Januar 2012 Übersicht mit der Definition aller Beteiligten Bitte beachten: 1. Für alle Beteiligten gelten die allgemeinen Sicherheitspflichten gemäß

Mehr

Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt.

Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt. INFORMATIONEN ZUM GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN Unternehmen die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im weitesten Sinn beteiligt sind (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.), müssen in der Regel

Mehr

Der Gefahrgutbeauftragte

Der Gefahrgutbeauftragte Ihr Ansprechpartner: Sabine Voigt 02931/878-253 Fax: 02931/878-285 E-Mail: voigt@arnsberg.ihk.de Der Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage

Mehr

Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter)

Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsbeauftragter für die Beförderung gefährlicher Güter) Rechtliche Grundlage Die Schulung und Bestellung von Gefahrgutbeauftragten ist seit 1991 in Deutschland

Mehr

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Kursplan Aufbaukurs Klasse 7 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR Erläuterungen Diese Schulung Aufbaukurs Klasse 7 müssen Fahrzeugführer von Fahrzeugen (sofern S12 nicht anwendbar ist)

Mehr

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der

Mehr

Schulungsprogramm Gefahrguttransport

Schulungsprogramm Gefahrguttransport Schulungsprogramm Gefahrguttransport Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH Siegfried Kreth Schulungsprogramm Gefahrguttransport Stück- und Schüttgutfahrer 4. Auflage i Springer Dr.lng. Siegfried Kreth

Mehr

Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse

Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse Anwendbarkeit der technischen Regelwerke 22 Abs. 1 StVO Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR VDI 2700 DIN EN 12195-1:2011-06 1 EINLEITUNG

Mehr

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch

Mehr

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke

LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke 1 LITHIUM-BATTERIEN ÄNDERUNGEN IM ADR 2017 20.09.2016 ERFA Verpackungen Dipl.-Ing. Bernd-Uwe Wienecke Tabelle A in ADR 3.2 20.09.2016 ERFA - Verpackungen Blatt 2 Neues Batterie - Label 20.09.2016 ERFA

Mehr

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie?

Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Gefahrguttransporte auf Schweizer Strassen wie gefährlich sind sie? Les transports de marchandises dangereuses sur les routes suisses Sont-ils vraiment dangereux? Peter Hari Bereichsleiter Gefahrgut/Sicherheit,

Mehr

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security)

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security) Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter

Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter Kapitel 3.2 Verzeichnis der gefährlichen Güter 3.2.1 Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter Jede Zeile der Tabelle A dieses Kapitels behandelt in der Regel den (die) Stoff(e) oder

Mehr

Mustersatzung/-statut. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen

Mustersatzung/-statut. betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Stand 15.09.2012 Mustersatzung/-statut betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/-innen Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer / Handelskammer hat am 2012 aufgrund von - 1 und 4 des Gesetzes

Mehr

Weiterbildung Gefahrgut

Weiterbildung Gefahrgut 2012 Weiterbildung Gefahrgut Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (abgekürzt ADR, von Accord européen relatif au transport international

Mehr

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

Gefahrstoff Gefahrgut

Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff ist eine Substanz, von der eine Gefahr bei der Handhabung ausgehen kann. Gefahrgut ist ein Stoff oder Gegenstand von dem eine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann.

Mehr

Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen

Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen WIESO sollen Sie zu UNS kommen? - Ihr Kompetenzpartner im Bereich Transport/Verkehr seit mehr als 33 Jahren in Kärnten; seit mehr

Mehr

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Bestellung, Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die

Mehr

S a t z u n g. vom 21. Juni Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 21. Juni 2012 aufgrund von

S a t z u n g. vom 21. Juni Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein hat am 21. Juni 2012 aufgrund von S a t z u n g betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vom 21. Juni 2012 Die Vollversammlung

Mehr

Gefahrgut Büro Karl Loacker. Kursprogramm EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung

Gefahrgut Büro Karl Loacker. Kursprogramm EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung Gefahrgut Büro Karl Loacker Kursprogramm 2007 EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung info@gefahrgut.li www.gefahrgut.li Telefon: +423 373 70 10 Fax: +423 373 70 11 Natel: +41 (0)78 600 32 55 Einleitung Name:

Mehr

Schulungsinhalte nach GbV 2011 und ADR 2011 Änderungen Gefahrgutbeauftragtenschulung Gültig ab

Schulungsinhalte nach GbV 2011 und ADR 2011 Änderungen Gefahrgutbeauftragtenschulung Gültig ab Schulungsinhalte nach GbV 2011 und ADR 2011 Änderungen Gefahrgutbeauftragtenschulung Gültig ab 01.09.2011 A. Lehrinhalte, Art und Umfang 1.8.3.3 ADR Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

I. Zuständigkeit. II. Schulungssystem. (2) Auffrischungsschulungen bestehen aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer/innen.

I. Zuständigkeit. II. Schulungssystem. (2) Auffrischungsschulungen bestehen aus einem Kurs für alle schulungspflichtigen Fahrzeugführer/innen. Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung der ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Berufskraftfahrer-Weiterbildungen

Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Berufskraftfahrer-Weiterbildungen Gut geschult in der PEMA Akademie Die PEMA Akademie in Kooperation mit der Kirchner-Schulung Transport & Verkehr bietet ab sofort alle relevanten Ausbildungsthemen im

Mehr

Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation

Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Kapitel 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät 8.1.1

Mehr

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau Unternehmer / Betriebsinhaber Mängelanzeige Jahresbericht Beratung Bestellung oder Geschäftsführer (automatisch

Mehr

Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich?

Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich? Welche Veränderungen bringt die neue GBV mit sich? Vortrag anlässlich der Easyfairs Essen 2011 am 03.02.2011: RA Ulrich Mann GBK Gefahrgut Büro GmbH Konrad-Adenauer-Str. 30 55218 Ingelheim Tel.: 06132

Mehr

Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz

Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz Informations Forum Abfallwirtschaft und Stoffstrommanagement im Gesundheitswesen Rheinland-Pfalz IFAG-Praxistipp Nr. 4 Wann braucht Ihre Einrichtung einen Gefahrgutbeauftragten? Unter gefährlichen Gütern

Mehr

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung

Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung Gefahrguttransporte / Gefahrstofflagerung 23.02.2015 Stoffe die durch ihre Gefahreigenschaften Risiken für Menschen und Umwelt bedeuten, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung bei Verpackung, Lagerung

Mehr

Beförderung von Heizöl und Diesel Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg

Beförderung von Heizöl und Diesel Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Beförderung von Heizöl und Diesel Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Beförderung von Heizöl, leicht und Dieselkraftstoff in ADR-Tanks, die nur für diese Stoffe zugelassen sind Dieses

Mehr

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

Gemeinsames Gefahrgutbüro. Ihr Partner für sichere Transporte

Gemeinsames Gefahrgutbüro. Ihr Partner für sichere Transporte Gemeinsames Gefahrgutbüro Ihr Partner für sichere Transporte Gemeinsames Gefahrgutbüro: Ihr Partner in Sachen Gefahrgut Die internationale Harmonisierung der Gefahrgutvorschriften stellt die betroffenen

Mehr

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN)

Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) BGBl. III - Ausgegeben am 10. März 2009 - Nr. 18 1 von 6 Anlage zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Terminplanung. Seminare

Terminplanung. Seminare & K. - H. Windmüller Terminplanung Seminare 2016 Arbeitssicherheitsschulungen & Karl - Heinz Windmüller Diemstraße 4 D - 53881 - Wißkirchen Telefon Herr Pohl: +49 / (0) 173 / 70 94 626 +49 / (0) 2251 /

Mehr

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät / Digitaler Tachograf (> 3,5

Mehr

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny

Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: Autor: Jürgen Werny Multilaterale Vereinbarungen (ADR-Vereinbarungen) Stand: 30.11.2008 Autor: Jürgen Werny Die von Deutschland gegengezeichneten ADR-Vereinbarungen können von der Webseite des BMVBS als pdf-datei heruntergeladen

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

Gefahrgut Büro Karl Loacker. Kursprogramm EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung

Gefahrgut Büro Karl Loacker. Kursprogramm EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung Gefahrgut Büro Karl Loacker Kursprogramm 2008 EU / ADR / RID Gefahrgutausbildung gefahrgut@loacker.li info@gefahrgut.li www.loacker.li www.gefahrgut.li Telefon: +423 373 70 10 Fax: +423 373 70 11 Natel:

Mehr

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni

Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni Stand: Januar 2012 Checkliste Auftraggeber des Absenders nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis 30. Juni 2013 - Definition Auftraggeber des Absenders: Derjenige, der einen Absender

Mehr

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Informationen vom Gefahrgutbeauftragten ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Zum 01.01.2009 treten wieder Änderungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft. Nach der obligatorischen

Mehr

Schulungen 2. Halbjahr Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L.

Schulungen 2. Halbjahr Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L. Hamburg Schulungen 2. Halbjahr 2017 - Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L SVG - Wir bewegen Logistik. ADR / Gefahrgut-Kurse Fahrer kennzeichnungspflichtiger

Mehr

Schulungen 1. Halbjahr Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L

Schulungen 1. Halbjahr Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L Hamburg Schulungen 1. Halbjahr 2017 - Fahrerschulungen gemäß ADR & BKrFQG - Weitere gewerbliche Schulungen - Azubi-Spezial - EBC*L SVG - Wir bewegen Logistik. ADR / Gefahrgut-Kurse Fahrer kennzeichnungspflichtiger

Mehr

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen Gefahrguttransportvorschriften Straße ADR und Schiene RID Gefahrzettel Kapitel 5.2 Großzettel Kapitel 5.3 Stand: 23.10.2016 1 von 12 Inhaltsverzeichnis

Mehr