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1 Versicherer: lf'trlr nil,,, /u, olle -vu l yadch.l.ffiswrlffi.rgf Kooperationspartner: Marsh GmbH Industriepark Höchst, K Frankfurt Es betreut Siel Christian Ring Versicherungsma kler Schnorrslr Dresden Tefefon Telefax Frankfurt Kraftfahrt-Verslcheru ngsscheln N r' 570 Ausfertlgungsgründe: Neu- bzw. Ersatzvertrag Beglnn: Ablauf: Zahlwelse: Uhr , 000 Uhr Jährlich Verslchertes Fahrzeug Fahrgestelln ummer: Hersteller: Suzuki Ercte Zulassung: PKW ohne Vermietung Amtllches Kennzelchen: DD.fI Modellname: L Verslcherungsumfang: Haft pfl ichtversicherung Deckungssumme für PersonenJSach-A/ermögensschäden 50 Mio EUR pauschal (je geschädigte Person höchstens 8 Mro EUR) Fahrzeugversicherung einschließlich GAP-Deckungemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) - Stand Punkt 2.6 I bis Vollkasko mit 500 EUR Selbstbeteiligung je Schadenereignis Teilkasko mit 300 EUR Selbstbeteiligung je Schadenereignrs 4.3 Diese Zusage gilt für Fahrzeuge brs zu einem Neuwert in Höhe von EUR Autoschutzbrief mitversrchert 'Versfcherer: Bayerische Beamten Versicherung AG, Thomas-Dehler-Straße Munchen Aufsichlsratsvorsitzender: Erwin FIeger Vorstand: Rolf Koch (Vorsitzendeo, Dr Jan Peter Heck, Dr. Hartmul Wiedey - Sitz und Registergerichl: München, Reg.-Nr HR B SiE: Fnnltud.m Mrin, Hpndoll6giltef, HRB 1214 I : Amsgsrcht FranktudM HSBC Ttulrur e Bufthordt (BLZ ) Or.ölfittohrung: Fclix Hutcld (Voß ), Dr. ju,. OaoE Eraucnb, Olivcr Dobncr. Siaemnd F.hrig. Or. iur Patarllo.dl{, Han&Pctar Kla$an, EMin Lchrunn VoßiEcn(br dcr AuttichtlEtcri Swn Alcxlndlr Kldo

2 Versicheref :.- t.,lto tlili nlulürot" vf vu Kooperationsparlner: Marsh GmbH Industriepark Höchst, K Frankfurl Es betfeut Sie: Christian Ring Versicherungsma l(ler Schnorrstr Dresden resden Tefefon 035't Telefax Frankfurt, Kraftfahrt.Verslcherungsscheln N r, Ausfertlgungsgründe: Neu- bzw. Ersatzvertrag Beglnn: Ablauf: Zahlwelse: , 000 Uhr Uhr Jährlich Verslchertes Fahzeug: - _ Fahrgestellnummer: {- Hetsteller: Suzuki Erste Zulassung: PKW ohne Vermietung AmtllchesKennzelchen: DD.* Modellname: t Verslcherungsumfang: Haftpfl ichtversicherun g Deckungssume flrr Personen-/Sach-A/ermögensschäden 50 Mio EUR pauschal (1e geschadigte Person höchstens I Mro EUR) Fahrzeugversicherung einschließlich GAp-Deckungemäß den Allgemeinen Bedingungen ftrr die Kfz-Versicherung (AKB 2009) - Stand E- Punkt 2.6 I bis Vollkasko mit 500 EUR Selbstbeteitigung je Schadenereignrs Teilkasko mit 300 EUR Selbstbeterttgung je Schadenereignrs 4.3 Autoschutzbrief mitverstchert Diese Zusage gilt für Fahrzeuge brs zu einem Neuwert in Höhe von EUR 'Versfcherer: Bayerische Beamten Versicherung AG, Thomas.Dehler-Straße Monchen Aufsichlsratsvorsitzender: Erwin Fheger Vorstand: Rolf Koch (Vorsitzende0, Dr. Jan peter Heck, Dr. Hartmut Wiedey - Sitz und Reglstergericht: Monchen Reg.-Nr HR B Sits: Fnnlfunrm l!n, HrnCllnglrtrr tlrb l2l,ll; Atrtlg?ncht Franktu.VM HSoC Tftlout 3 Eurthr.dt (olz tot O..drli.l0hrun0: Fclix Hu,.ld (Vod.l, Df., f. G.oO ErluCrlc. Olisr oobn.r. SLgnnd F.h.{g, Ot lü. Pabtllo.dlrl. Hrn&P.trrKlarr.n, Emln L.hmn^ VoniElndat d.t Auttichttntcri S[n Alrrrndrr Xrdo

3 Versicherer' : fll'frt nrr,,hr& Q lrf.letr V11-"!ffiv.rlcflng :' Besondere Deckungsver' einbarungen: Kfz-U nfallversicherun g Nicht versichert Fah rer-u nfallversicherung Nicht versichert Schutzbrief Beitrag entsprechend der Zahlungsweise: Jahres-Nettobeitrag zzgl. 1 9 % Versicherungs-Steuer Gesamtbeitrag 630,25 Euro 119,75 Euro 750,00 Euro Vertragsg rundlage Merkblatt zur Datenverarbeitung Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) - Stand 01'01' Versicherer: Bayerische Beamten Versicherung AG, Thomas-Dehler'Straße 25,81737 München Aufsichtsratsvorsitzender: Enrtdn Flieger Vorstand: Rolf Koch (Vorsitzender), Ör. Jan Peter Heck, Dr. Hartmut Wiedey - Sitz und Registergericht: M0nchen, Reg'-Nr' HR B 41186'

4 Sie können lhre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (2. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem lhnen der Versicherungsichein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß $ 7 Abs. 2 des WG und diese Belehrungen in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung OeiWiOenütsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Bayerische beamten Versicherung AG Hausanschrift: Thomas-Dehler-Str.25,81737München Briefanschrift: Postfach,81732München Fax-Nummer: (01801) kraftfahrt.betrieb@bbv.de Widerrufsfolgen: lm Falle eines wirksamen Widerrufs endet lhr Versicherungsschutz und wir erstatten lhnen den Teil des Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil lhres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine s-otcne Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir lhnen unverzllglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Besondere Hinweise: lhr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf lhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erftrllt wurde, bevor Sie lhr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einän Ersatzvertrag, läuft der ursprüngliche Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. l/ersicherer: Bayerische Beamten Versicherung AG, Thomas-Dehler'Straße 25, Mtinchen Aufsichtsratsvorsitzender: Erwin Flieger vorstand: Rolf Koch (Vorsitzender), Dr. Jan Peter Heck, Dr. Hartmut Wiedey - Sitz und Registergericht: München, Reg.-Nr. HR B

5 Versichere " Allgemeine Hlnweise Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag gemäß ZahlungJaufforderung im Anschreiben zum Versicherungsschein rechtzeitig zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Vertra gsdauer/kü ndi g un g Der Vertrag ist zunächst filr die in dem Versicherungsschein bzw. Nachtrag festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt die OäuerOes-vertrages mindestens ein Jahr, verlängert sich das Versicherungsverhältnis mit dem Ablauf der Vertragszeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschwäigend, wenn es nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Ablauf von einem der beiden Teile schriftlich gekündigt wird. Hau ptgeschäftstäti g keit Die Hauptgeschäftstätigkeit unserer Gesellschaft besteht in dem Betrieb des privaten Versicherungswesens in dem Bereich'djr Sacnversic-herungssparten (Unfall-, Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Schadenversicherung). Anwendbares Recht Auf die gesamte vorvertragliche und vertragliche Beziehung findet deutsches Recht Anwendung. Sprache Der Vertrag ist in deutscher Sprache abgefasst, die gesamte Korrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Anzeigen und Erklärungen Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich abzugeben und sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers (BBVAG, posttacn, München) oder an die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Der Versicherungsnehmer kann jedezeit auf seine Kosten Abschriften der Erklärungen fordern,, die er mit Bezug auf den Versicherungsvertrag abgegeben hat. Beschwerden Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags bwicklung auf, ionn"n Sie sich jedezeit an uis, lhren Betreuer oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen -, Graurheindorfer Str. 108' Bonn, wenden. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V Sie können somit das kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Verein Versicherungsombudsmann e. V., Postfach ' Berlin'

6 Merkblatt filr d ie Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgabenur-noch mit Hilfe der eleitronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren' Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu lhrer Person wird duröh das BundesdatenschuEgesetz (BDSG) geregelt' Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder dass das schutanürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung übeuiegt. Einwilligungserklärung gungserklärung bei Antragstellunganz oder teilweise g-estrtötrei, kommt el u.u. nicht zu einem Vertragsabschluß. Trotz Widerruf oder g anz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen' wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepfl ichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z.b. beim Azt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepfl ichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepfl ichtentbindungsklausel enthalten. lm Folgenden wollen wir lhnen einige wesentliche Beispiele für die Datenveraöeitung und -nueung nennen. Datenspelcherung bei lhrem Versicherer Wir speichern Daten, die fär den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst lhre Angaben im Antrag (An' tragsdäten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnlschl Daten, wie Kundennummer (Partnernummer)' Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankveöindung sow-ierforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z.b. eines Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). Datenübermittlung an Rtickversicherer lm Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer-, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch lhre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und SchadenbeurteF lung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügungestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer' Rückvärsicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versrcherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertrags Anderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. den zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versiche' rer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz- Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Zentrale HinweissYsteme Bei Prtrfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmißbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachveöänden zentrale Hinweissysteme Solche Hinweissysteme gibt es beim Verban der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Verban der Schadenversicherer (Zusammenschluß der bisherigen Verbände: Verband der Haftpfl ichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer - HUK-Verband-, Verband cler Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs- Verband) sowie beim Verban der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen Sysiem verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzu ngen erfüllt sind. Beispiele: K2-Versicherer : Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfun9, Schadenaufl<lärung und -verhütung. Lebensversicherer : Aufnahme von Sonderrisiken, z.b. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag aus vers'icherungsmedizinischen GrÜnden, aufgrunder Auskünfte anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung; Aufhebung des Vertrages durch RÜcktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrageseitens

7 des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: RisikoPrüfung. Rechtsschutzversicherer: Vozeitige Kündigungen u nd Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens aivei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten. Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. Vozeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrtlgerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung derangaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Transportversicherer: Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmißbrauch. Sachversicherer : Aufnahme von Schäden und Personen' wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrundes Verdachts des Versicherungsmißbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärun9, Verhinderung weiteren Mißbrauchs. Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepfl icht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen' außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung u nd Aufdeckung von Versicherungsmißbrauch. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unterneh' mens9ruppe Einzelne Versicherungsbranchen (2.8. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkassoder die Datenverarbeitung. So wird z.b' lhre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch lhre Versicherungsnummer, die Art derverträge' ggf. lhr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. lhre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (2.B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegenur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzegzu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z'8. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören z.z folgende Unternehmen an: BAYERISCHE BEAMTEN LEBENSVERSICHERUNG A.G., BAYERISCHE BEAMTEN VERSICHERUNG AG, NEUE BAYERISCHE BEAMTEN LEBENSVERSICHERUNG AG, BBV KRANKENVERSICHERUNG AG. Betreuung durch Versicherungsvermittler In lhren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch einen unserer Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus lhren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.b Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen dergenannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Anderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (2.8. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für lhre Betreuung zuständige Vermittler wird lhnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (2.8. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen lhre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über lhrc Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung lhrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der BBV-Gruppe. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder LÖschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an lhren Versicherer.

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