Thema: Ausbildung. JuraNews 01/14. forum Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein

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1 G Anwalt der Anwälte 01/14 forum Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein Thema: Ausbildung JuraNews Die neue Rubrik Apokalypse now Das Juraexamen Anwalt als Dozent Eingriff in Grundrechte Kanzleidurchsuchung Grundzüge der Anwaltshaftung Recht im Film Berlinale 2014 forum Junge Anwaltschaft

2 ANNOTEXT GIBT IHRER GRÜNDUNG EINEN KRÄFTIGEN SCHUB Nutzen Sie AnNoText in der Vollversion zum Vorzugspreis für Gründer. Arbeiten Sie mit der besten vollintegrierten Software für Rechtsanwälte. Von der Mandatsbearbeitung bis zur Honorarabrechnung, von der ZV-Maßnahme bis zur Buchhaltung. AnNoText passt sich Ihren Bedürfnissen an. Und wenn Ihre Kanzlei wächst, sind Sie auch hier für Ihre Zukunft gerüstet. DAS KANZLEIGRÜNDER-PAKET > AnNoText Software als Vollversion > einfach installieren und sofort starten > individuelle Online-Schulung persönlich und bedarfsgerecht > Serviceportal mit 24h-Support > Online Programm-Updates sicher und bequem DIE EXTRAS: > JURION jdesk + JURION Rechtsprechungs- und Gesetzesdatenbank im Bundle 1 Jahr gratis > Top-Eintrag bei anwalt24.de mit 50 % Rabatt Jetzt Testzugang anfordern! Mehr Infos auf:

3 Editorial Alles neu mit JuraNews Liebe Freunde der Rechtswissenschaften, seitdem sich der geschäftsführende Ausschuss unserer Arbeitsgemeinschaft auf der zweiten Jahrestagung in Berlin im vergangenen Jahr neu zusammengesetzt hat, habe ich die Aufgabe übernommen, unsere Mitgliederzeitschrift neu auszurichten. Der neue GFA ist zur übereinstimmenden Meinungsbildung gelangt, dass die Zeitschrift zu einem weit überwiegenden Anteil mehr juristisch-wissenschaftlich geprägt werden soll, als dies noch in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Damit Ihr zukünftig noch mehr juristischen Mehrwert in der AdVoice vorfindet, haben wir eine neue Rubrik eingerichtet, die JuraNews heißt und aktuelle Entscheidungen sowie Meldungen aus dem Anwaltsberuf präsentiert. Zudem sollen mehr Tipps und Checklisten aus den drei bekannten Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht in der AdVoice Berücksichtigung finden. Wir streben außerdem eine besondere Rubrik zu Berufsrecht/Standesrecht/Anwaltshaftung an, in der dieser besonders wichtige Themenkomplex uns Anwälten vielleicht eher unbekannt nähergebracht wird. Abgerundet wird das Konzept durch lesenswerte Aufsätze zu Themenbereichen, die für uns Juristen allgemein von Bedeutung sein können. Auch für Referendare ist eine eigene Kolumne vorgesehen, unter der ausbildungsrelevantes Wissen kommuniziert werden soll. Unsere Ziele sind gesteckt, aber den Weg können wir nur gemeinsam gehen. Die AdVoice ist eine Mitgliederzeitschrift, die von Mitgliedern herausgegeben, aber auch inhaltlich von uns Mitgliedern zu füllen ist. Der bekannte Philosoph Heraklit von Ephesus hat einst gesagt, dass alles, was zustande kommt, auf Mühe und Notwendigkeit zurückgeht. Das Gelingen liegt also an uns und damit auch die Mühen! Wer von Euch Interesse hat, als Autor an dem Erfolg der AdVoice mitzuwirken, kann gerne mit der Redaktion oder unmittelbar mit mir Kontakt aufnehmen Eure Beiträge sind herzlich willkommen! Unser Thema für die nächste AdVoice lautet übrigens Kanzleigründung. Ich wünsche Euch allen viel Freude bei der Lektüre unserer aktuellen Ausgabe und verbleibe mit besten Grüßen Euer Constantin von Piechowski f AdVoice Redaktionsteam Tobias Sommer Berlin Rechtsanwalt Chefredakteur Patrick Ruppert Köln Rechtsanwalt Redakteur und Autor Stefanie Salzmann Eschwege Journalistin Zentralredaktion Jens Jenau Schloß Holte-Stukenbrock Rechtsanwalt Bücherforum Andrea Vollmer Berlin Fotografin und Bildredakteurin AdVoice 01/14 1

4 Thema Thema: Ausbildung Magazin Ausbildung ist alles Alles ist ohne Ausbildung nichts Es fehlt der Nachwuchs RA-Fachangestellter ist B-Lösung Nichts als die reine Lehre Klagechancen liegen im Bildungssystem Bildung in Zahlen Statistik Die Suche nach dem Weg Ausbildung und wie weiter? Der Anwalt als Dozent Geeignet zum Berufseinstieg Tag X. Zero Day. Apokalypse Now. Examensprüfung Ich hätte Richter werden können Recht im Film Berlinale 2014 Der Sterilisationsspezialist Gewagte Paragraphen Komplex und umfangreich Das Wirtschaftsstrafrecht Schnelligkeit gefragt Schmerzensgeld Gründung simplified Schritte zur eigenen (Küsten)-Kanzlei Eingriff in die Grundrechte Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei Gedicht des Monats Von Johann Wolfgang Goethe Großer Pflichtenkanon Anwaltshaftung bei Rechtsprechungsänderung Entemotionalisierung Täter-Opfer-Ausgleich Der freie Mitarbeiter Haftungsrecht Gericht des Monats Amtsgericht Euskirchen JuraNews Die neue Rubrik NEU! Aufruf zur Mitarbeit für JuraNews! h! Ausbildung ist alles. Alles ist ohne Ausbildung nichts. 2 AdVoice 01/14 Fotos v.l.n.r.: Andrea Vollmer / Pascal Schmit / Hartmut910_pixelio.de / Lea Hogrefe-Weichhan / Patrick Ruppert

5 Thema Euer FORUM Bücherforum Info + Service Vorgestellt ARGE Geistiges Eigentum und Medien Vorgestellt ARGE Junge Insolvenzrechtler 58 Münchner Anwalts-Handbuch Medizinrecht Gesamtes Kostenhilferecht Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe Autorenverzeichnis Das letzte Wort Impressum 53 Termine AnwaltKommentar RVG RVG für Anfänger 65 Vorschau 55 Hoch hinauf FORUMs-Stammtisch wandert in den Alpen RVG Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Entgeldumwandlung 56 FORUM regional neue RB stellen sich vor: Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO) Mietrecht _ RB für den LG-Bezirk Erfurt Handbuch der Wohnraummiete Regionalbeauftragte gesucht! Aufruf zur Mitarbeit für ReferendarNews! Mediation in der Praxis des Anwalts Formularbuch Compliance Handelsrecht Aktien- und GmbH-Konzernrecht Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht Betrieblicher Datenschutz Münchner AnwaltsHandbuch IT-Recht Beck'scher Kommentar zum Recht der Telemediendienste z AdVoice 01/14 3

6 Thema Ausbildung ist alles Alles ist ohne Ausbildung nichts B 0 Q Nach einer Erhebung des Allensbach Instituts aus dem vergangenen Jahr rangiert der Beruf des Rechtsanwalts, was sein Ansehen in der Bevölkerung angeht, lediglich im Mittelfeld. Nur 24 Prozent der Befragten maßen dem Beruf des Robenträgers Renommee bei. Das Prestige der einstigen Vorzeigetätigkeit ist über die Jahre gesunken. Das steht fest. Über die Gründe mag man kräftig spekulieren. Umstrittene Abmahntätigkeiten einiger Kanzleien, die oft von Verbrauchern beklagte Fachsprache oder die gern zitierte Anwaltsschwemme mit der Sorge der Präkariarisierung werden in dem Zusammenhang genannt. Es dürfte wohl kaum an einem einzelnen Aspekt liegen. An einem Faktor liegt es jedoch ganz bestimmt nicht, der Juristenausbildung. Sie gilt landläufig als besonders hart. Wer Jura studiert, so wird immer wieder gesagt, muss Gesetzestexte massenhaft auswendig lernen, um hochkomplizierte Fälle lösen zu können. Ganz daneben liegt das Klischee nicht. Doch reines Auswendiglernen, wie gern unterstellt wird, reicht nicht aus, um durch das erste und zweite Examen heil durchzukommen. Natürlich ist ein gewisser Fleiß nötig, was Juristen früh lernen. Doch noch wichtiger ist Grips für Systemverständnis und Transferleistung. Iz ^ b o ) 4 AdVoice 01/14 Foto: Andrea Vollmer / Grafik: gudman.de

7 Thema z Dieser Ruf, dass die Ausbildung knochenhart ist, nötigt dem Berufsbild erheblichen Respekt ab. Ad- Voice blickt zum einen auf die anwaltliche Ausbildung, nämlich welche Lerninhalte jungen Juristen zur erfolgreichen Berufsausübung vermittelt werden müssen. Nur die rechtzeitige Vermittlung hilft hinterher Frust und eine frühzeitige Aufgabe der eigenen beruflichen Selbständigkeit zu vermeiden. Zum anderen beleuchtet AdVoice die Rolle von Rechtsanwälten als Arbeitgeber und Ausbilder. Denn nicht vergessen werden darf, dass Rechtsanwaltskanzleien von qualifizierten Bürokräften getragen werden. Die Berufe Rechtsanwalts-, Notaroder Patentanwaltsfachangestellte sind für Kanzleigründer nicht selten Böhmische Dörfer. AdVoice klärt auf und wirft ein wenig Licht ins Dunkel, denn Ausbildung ist eben alles. Rechtsanwaltsausbildung Die Aufzucht des juristischen Nachwuchses ist Ländersache. Zwar werden in regelmäßigen Treffen der Landesjustizminister die Grundsätze der Juristenausbildung diskutiert und auch festgelegt. Dennoch folgt jedes Bundesland zum Teil ganz eigenen Gepflogenheiten. Das wird deutlich auf dem Weg zum ersten Staatsexamen, wo die Durchführung der Prüfungen teilweise voneinander abweichen. Üblicherweise fertigen die Examenskandidaten zwischen sechs und sieben Aufsichtsarbeiten an, die in den Schwerpunktthemen des Zivil-, Strafund Öffentlichen Rechts liegen. Abgefragt werden des Weiteren Kenntnisse im Prozessrecht, im Europa- und zum Teil internationalen (Privat-)Recht. Wer ausreichend Punkte gesammelt hat, wird für die mündliche Prüfung zugelassen, die je nach Bundesland ein reines Prüfungsgespräch oder ein Vortrag mit anschließender Fragerunde sein kann. Zwischen drei und fünf Kandidaten werden unter möglicher Zuschauerbeteiligung vor einem Prüfungsgremium bestehend aus drei Juristen abwechselnd befragt. Insgesamt sollen die Prüflinge jeweils 35 bis 45 Minuten (netto) geprüft werden. Weil der Stoffumfang bekanntermaßen erheblich ist, hat sich an den unterschiedlichen Studienorten längst etabliert, dass Prüflinge nach bestandener Prüfung Gedächtnisprotokolle anfertigen, um anderen Kommilitonen die Stoffeingrenzung ein wenig zu erleichtern. Anders also noch vor gut zehn Jahren besteht die 1. Staatsprüfung aktuell aus einem universitären und einem staatlichen Teil. Im Gegensatz zu anderen Studienfächern ist zur Erreichung des Studienziels ein Bachelor-/Masterstudiengang bislang jedoch nicht vorgesehen. Das könnte sich aber mittelfristig ändern. Der Druck kommt vornehmlich von den Fachhochschulen, die seit geraumer Zeit Wirtschaftsjuristen ausbilden. Gegenwärtig ist es auf Grund des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) Dipl. Wirtschaftsjuristen untersagt, selbständig rechtsberatend tätig zu werden. Hierzu bedarf es immer noch zweier Staatsexamen. Eine Zulassung zum Referendardienst ist ihnen noch verwehrt, weil hierfür das erste Examen vonnöten ist. Das sei ungerecht, wie der Bundesverband für Wirtschaftsjuristen e. V. (WJFH) meint, gehe es der Anwaltschaft nur darum alte Besitzstände in unberechtigter Weise zu wahren und vor Konkurrenz abzuschotten. Aus diesem Anlass unterstützt der WJFH eine Musterklage vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, den Anwaltsberuf auch für diplomierte Wirtschaftsjuristen (FH) zu öffnen. Im zweijährigen Referendariat wird künftigen Volljuristen das praktische Handwerkszeug vermittelt. Ging es im universitären Ausbildungsgang zunächst nur um feststehende Sachverhalte mit feststehenden Rechtsproblemen. Auf den Ruf nach mehr Realitätsnähe haben die Länder die Referendarsausbildung neu konzipiert. Die Vorgabe zu mehr Realitätsnähe meint, dass der Großteil der Assessoren im Rechtsanwaltsberuf Fuß fasst, und das unabhängig von der erzielten Note. Zwar ist die reine Anwaltsausbildung, wie es Mitte der 2000er Jahre gefordert wurde, vorerst vom Tisch, denn Volljuristen sollen weiterhin universell gebildet bleiben und auch außerhalb von Kanzleien flexibel einsetzbar sein. (Lesenswert hierzu: de/media/brakmag_ 2005_06.pdf). Der Anteil an der reinen Anwaltsausbildung im Vorbereitungsdienst wurde aber deutlich erhöht. Neun bis zehn Monate je nach Bundesland dauert die Anwaltsstation nun. Auch ein Novum: der Verbesserungsversuch im zweiten Examen. Manches Land ermöglicht den Absolventen eine Notenkorrektur, wenn sie sich ein zweites Mal erfolgreicher durch die zweite Prüfungen boxen. Auch dies ist eine Entscheidung zugunsten von mehr Praxisnähe, denn auf die Note kommt es in juristischen Berufen immer noch in der Hauptsache an. Ausbildung des Kanzleipersonals Apropos Ranking. Für das Fachpersonal in Kanzleien sieht die Welt rosiger aus als für Rechtsanwälte, zumindest was die Einstellungschancen betrifft. Qualifizierte Mitarbeiter sind rar und die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten dennoch in Sachen Beliebtheit deutlich weiter vorn als der Ruf ihrer Arbeitgeber. In der Top 100 der beliebtesten Ausbildungsberufe nach Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung rangiert der/die Rechtsanwaltsfachangestellte auf Platz 34. Besonders auffällig ist, dass der Beruf immer noch von mehr Frauen als von Männern bevorzugt wird. Das mag angesichts des allgemein engen Arbeitsmarktes und der guten Übernahmechancen nach Abschluss schon ein wenig verwundern. Schuld daran sind, so Georg Dick von der Rechtsanwaltskammer Köln, gepflegte Vorurteile, dass nämlich der Job reine Sekretärinnentätigkeit und daher grundsätzlich nichts für Männer sei. Dass aber mit der richtigen Einstellung und Praxiserfahrung als Bürovorsteher die Leitung eines Büros winken kann, machten sich die wenigsten männlichen Bewerber klar. Dabei ist die Ausbildung um ein Vielfaches anspruchsvoller, als es halbgar kolportiert wird. Auf dem Lehrplan der üblicherweise dreijährigen Lehre stehen Grundzüge des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts. Besonderes Gewicht liegt auf der Vermittlung des Zwangsvollstreckungsrechts, des Gebührenwesens und der Büroorganisation. So wundert es kaum, dass manch Fachangestellte/r fitter in der Mobiliarvollstreckung ist als ihr/sein Vorgesetzter. Die im dualen System, halb Kanzlei, halb Berufsschule, erworbene Qualifikation befähigt zur Führung der Korrespondenz mit Mandanten, Gerichten und Behörden, zur Durchführung des Mahn- und Inkassowesens und nach entsprechender Zusatzausbildung zur Organisation der Kanzlei als unmittelbar rechte Hand eines/ einer Sozius/Sozia. Doch wie an geeignete Mitarbeiter gelangen? Diese Frage stellen sich viele Kanzleien, weil die Bewerberzahlen derart gesunken sind, dass viele Stellen in Kanzleien unbesetzt bleiben. RA Patrick Ruppert, Köln AdVoice 01/14 5

8 Thema Es fehlt der Nachwuchs Rechtsanwaltsfachangestellter ist für Schulabgänger B-Lösung z der Ausbildung 15 bis 20 Prozent von der Wirtschaft abgeworben werden. Die bezahlen einfach besser. Deshalb haben wir auch die Ausbildungsvergütung zum 1. August 2014 angehoben, um besser mithalten zu können. Leider ist es aber auch so, dass vor Ausbildungsbeginn die Guten oftmals woanders hingehen. Zurückbleiben die schlecht vermittelbaren Schulabgänger. A.: Als Rechtsanwalt entscheide ich doch auch während der Ausbildung über die Qualität des eingestellten Azubis. Ließe sich also dann nicht manches Schulproblem ausgleichen? Georg Dick ist Ausbildungsvermittler bei der RAK Köln. Auch die ist von Nachwuchssorgen geplagt. Georg Dick, gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter, ist Ausbildungsvermittler bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Federführend verantwortlich ist er für die Besetzung von freien Lehrstellen. Er bearbeitet aber auch Beschwerden von Azubis, wenn es mal mit dem Ausbildungsleiter Schwierigkeiten gibt. Im Interview mit AdVoice weist Dick auf die Ursachen des Fachkräftemangels hin. Die Probleme sind oftmals leider hausgemacht. AdVoice: Ist es wirklich so, dass Rechtsanwälte Schwierigkeiten haben, geeignetes Personal zu bekommen? Georg Dick: Ja, absolut. Es herrscht ein spürbarer Bedarf, anders als vor acht Jahren, als ich in der Rechtsanwaltskammer anfing. Wenn Sie einmal auf die Homepage der Kammer unter Jobbörse gehen, werden Sie 33 Anwälte finden, die Personal suchen. A.: Warum? Ist das Anforderungsprofil zu hoch? D.: Nein, es gibt keinen Nachwuchs. Es kommen jetzt die sogenannten geburtenschwachen Jahrgänge. Das Problem haben allerdings nicht nur wir, sondern auch die öffentliche Verwaltung. Die Stadtverwaltung Köln verliert in den nächsten zehn Jahren 40 bis 50 Prozent ihres Stammpersonals. Die suchen händeringend nach Mitarbeitern. Gleiches gilt für Banken, Versicherungen, die Polizei und die Bundeswehr. Mit denen konkurrieren wir. Wir besu Foto: Patrick Ruppert chen bis zu 50 Messeveranstaltungen jährlich. Zusätzlich haben wir 150 Außentermine. Dort treffen wir die genannten Gruppen. Die sind größer aufgestellt als wir, auch die Steuerberater- und Notarkammern. Die buhlen wie wir um jeden Schulabgänger. Leider werden die Schulabgänger spürbar schlechter. A.: Was heißt schlechter konkret? D.: Die können kein Deutsch, die können keine Mathe. Mit Migrationshintergrund hat das übrigens nichts zu tun. Das gilt ganz generell. Leider ist es so, dass viele Kammermitglieder nicht begriffen haben, dass wir den Fachkräftemangel bereits vor der Tür haben. Die fordern trotzdem immer noch ein Abitur. Aber kaum ein Abiturient macht eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Die wollen alle studieren. A.: Könnte ein Grund des Azubi-Mangels auch in der falschen Wahrnehmung des Berufsbildes liegen, von wegen Knopf im Ohr und tippen? D.: Ja auch. Für viele Schulabgänger ist die Ausbildung immer noch die B-Lösung. Ich habe nichts gefunden, also gehe ich zum Anwalt. Dort werde ich schlecht bezahlt und der Umgang mit mir ist schlecht. Ich mache Azubi-Sprechstunden in den Berufsschulen, und zum Teil ist das wirklich Sozialarbeit, wie da mit den jungen Frauen umgegangen wird. Dann haben wir noch das Problem, dass nach D.: Es gibt Anwälte, die noch das alte Denken haben, also in einem Schulabgänger einen noch nicht fertig entwickelten jungen Menschen sehen, der auf die Bahn gebracht werden muss. Diese Anwälte haben oftmals das Interesse, die Azubis nach der Ausbildung zu übernehmen und weiter zu schulen, zu formen. Ich sage den Anwälten regelmäßig, dass sie ihr Personal ziehen müssen. Wer gutes Personal wünscht, der muss in sein Personal investieren. Klug ist, wer das macht. Der große Teil der Anwälte aber hat die Vorstellung, dass der Schulabsolvent perfektes Deutsch und alle mathematischen Regeln beherrschen muss. Die haben ein zu hohes Anspruchsdenken. A.: In der Ausbildung der Rechtsanwälte ist Umgang mit Personal nicht vorgesehen. Ist das ein Knackpunkt? D.: Vielen fehlt die soziale Kompetenz. Man muss sich vorstellen, dass jeder Rechtsanwalt ab Zulassungsdatum ausbilden darf. Aber nicht jeder hat die erforderliche Führungskompetenz oder die Kompetenz auszubilden Thema Softskills. Hier lässt es oftmals zu wünschen übrig. A.: Wenn junge Kanzleigründer Personal benötigen, was wäre ihnen zu raten? D.: Personaleinstellung ist für Kanzleigründer in der Anfangszeit häufig ein finanzielles Problem. Ich würde an deren Stelle das Thema Angestellte auf kleiner Flamme kochen, denn viele Anwälte schreiben ihre Schriftsätze gerade am Anfang selbst. Ich würde denen raten, zunächst einmal auszubilden. Es gibt hierfür sogar Unterstützungsleistungen und Fördermöglichkeiten. Das Gespräch führte AdVoice-Redakteur Patrick Ruppert 6 AdVoice 01/14

9 Thema [ ] ` w t i I j k } { Foto: Andrea Vollmer / Grafik: gudman.de AdVoice 01/14 7

10 Thema { jk { gh ) 8 AdVoice 01/14

11 Nichts als die reine Lehre Chancen für Klagen liegen im Bildungssystem Thema z { Man könnte meinen, dass an Bildungseinrichtungen ausschließlich die reine Lehre, formidable Didaktik und ausgefeilte Pädagogik regieren. Dass das besonders mit Blick auf die letztgenannten Fachdisziplinen nicht stimmen kann, wissen wir aus vergangenen Schul- und Unitagen, in denen manch fragwürdiger Lehrkörper durch nicht enden wollende Monologe, Folienfilme und/oder etwas zu viel Soziopathie auffiel. Eins vorweggenommen, Lehreinrichtungen sind geradewegs ein idealer Tummelplatz für alle, die Paragraphen lieben und klagen wollen, sowohl auf Seiten der Aspiranten als auch auf Seiten der Unterrichtenden. Für jeden in jeder Ausbildungsstufe ist etwas dabei. Gute Aussichten also für Prozessstrategen! KITAS Für die Kleinen gänzlich unbemerkt beginnt es bereits in den Kitas. In den Kindertagesstättengesetzen, wie sie zum Teil in den Bundesländern heißen, wird das Recht auf Erziehung und Bildung festgeschrieben. Früh übt sich, was ein Einstein werden will, denn Achtung viele Eltern wissen ganz genau, dass ihre durch frühzeitigen ipad-konsum gestressten, bewegungsfaulen ADHS-Kinder hochbegabt sein müssen, wenn man sie eben nur lässt. Dass die aktuelle PISA-Studie dieser Einschätzung wenig Nahrung verleiht, ficht die stolzen Erziehungsberechtigten nicht an. Deutschland Bildungsbürgerland! Das gilt trotz wohlklingender Gesetzestexte, die Integration, Antidiskriminierung und Inklusion apostrophieren, in erster Linie immer noch für vermögende Bildungsbürger. Zwar heißt es etwa im KiBiz, dem NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz), unter 2: Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Dass dies jedoch mehr Absichtserklärung denn praktische Problemlösung vor Ort bedeutet, wissen Pädagogen in Stadtteilen wie etwa Duisburg Marxloh, wo sich ein Großteil der Kinder und Jugendlichen mit Perspektivlosigkeit und Armut frühzeitig herumschlagen muss (Duisburg: Arbeitslosenquote 2012 bei 12,5 Prozent, Jugenderwerbslosenquote bei 8,8 Prozent, Überschuldungsquote der Volljährigen Ende ,5 Prozent Quelle: Sozialbericht 2012 der Stadt Duisburg). In keinem anderen Industrieland hängt der Erfolg von Erziehung und Ausbildung so sehr von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland. Das neu eingeführte einklagbare Recht auf einen Kitaplatz kann hierüber nicht hinwegtäuschen. Echte Chancengleichheit ist leider nicht einklagbar. Recht auf/in Schulen Das Recht auf Schule muss hingegen nicht eingeklagt werden. In Deutschland herrscht Schulpflicht. Es folgt dem staatlichen Erziehungsauftrag, der unmittelbar aus Art. 7 Abs. 1 GG hergeleitet wird. Dieser staatliche Auftrag geht sogar so weit, dass der alternativ denkbare häusliche Unterricht nicht gleichwertiger Ersatz sein kann. So jedenfalls entschied es das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom (Az. 2BvR 1693/04) und erteilte dem generellen Homeschooling einer fundamentalchristlichen Glaubenssektion eine klare Absage. Wenn man sich erst einmal mit dem Grundgedanken abgefunden hat, Kinder in die Schule schicken zu müssen andernfalls würde es als Ordnungswidrigkeit, im Extremfall (je nach Bundesland) sogar strafrechtlich sanktioniert kann man sich getrost den Ausbildungsinhalten widmen. Doch aufgepasst, der Teufel steckt im Detail des besonderen Gewaltverhältnisses. Spielen war gestern, Lernen und Büffeln ist heute, stärker denn je. Spätestens seit dem Jahr 2000, in dem die neuen Länder auf G8, Abitur nach zwölf Jahren, umschwenkten, und die Kultusministerkonferenz für den Rest der Republik selbiges verordnete, gehört die freie Entfaltung der Jugendlichen in AGs, Sportvereinen und Jugendgruppen in die Mottenkiste. Nun, nicht ganz, der Druck ist jedoch immens gestiegen, die Zeitfenster für Müßiggang fast geschlossen. So war es der Wille der Bildungsminister die Lehrkörper stöhnen bis heute und haben inzwischen aber mit reichlich Elternunterstützung, auch juristischem, eine teilweise Revision erreicht. An vielen weiterführenden Schulen kann der höchste Schulabschluss wahlweise nach zwölf oder nach 13 Jahren angestrebt werden. Apropos weiterführende Schule, Mein Kind geht auf das Gymnasium, so der Ruf vieler Eltern. Die beste Bildungsanstalt Deutschlands erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Das hat Folgen. Realund Hauptschulen werden immer mehr zu pädagogischen Einrichtungen zweiter Klasse degradiert. Manche sprechen sogar von Verwahranstalten. Dieser Negativtrend führte bereits dazu, dass einige Bundesländer wie Berlin die Hauptschule als eigene Schulform abschafften. In Berlin wird seit 2010 statt in Real- und Hauptschulen in der sogenannten integrierten Sekundarschule gelehrt. Darüber, wohin ein Kind nach der Primarstufe gehen soll, entscheiden in den meisten Bundesländern trotz der Empfehlung durch die Lehrer die Eltern. Das gestatten die Schulgesetze. In der Regel folgen die Eltern aber den Lehrervorschlägen. Trotz der Wahlfreiheit werfen die aufnehmenden Gymnasien einen Blick auf die Abschlussschulnoten und können die Aufnahme verweigern möglicherweise ein wunderbarer Ansatzpunkt für ein intensives verwaltungsgerichtliches Verfahren, das erstinstanzlich dann ein Ergebnis aufweisen dürfte, wenn das schulpflichtige Kind längst die Erprobungsstufe positiv oder negativ abgeschlossen hat. UNI-verseller Rechtsschutz Wer als Verwaltungsrechtler Mandanten bekommt, die sich im Dunstkreis von Wissenschaft und Forschung bewegen, kann sich glücklich schätzen. PR-trächtig kann so mancher Auftritt sein, wenn es beispielsweise darum geht, die verlorene Würde, pardon, Doktorwürde, zurückzuerobern. Wir erinnern uns an die Fälle zu Guttenberg, Koch-Mehrin, Chatzimarkakis und Schavan? Dank nimmer müder Plagiatsjäger gibt es neue Rechtsberatungsfelder. Doch an Unis wird weit mehr geklagt. Gründe gibt es reichlich. Ein verpatztes Physikum oder Staatsexamen, die Professoreneinstellung oder eben nur ein verweigerter Hochschulzugang sind Anlass genug, um vor Gericht zu ziehen. Kolleginnen und Kollegen werben im Internet, allerdings auch ASTen unter Wo soll das enden, mag so manch friedfertiger Bürger fragen? Wir können sie beruhigen und frohen Mutes verkünden: gar nicht! Schulschwänzer und Knast RA Patrick Ruppert, Köln Die Schulpflicht wird je nach Bundesland unterschiedlich umgesetzt. Hamburg sorgte zurückliegend für Furore, als in der Presse von Warnschussarrest für Schulschwänzer die Rede war. Gefängnis als Folge mangelnder Unterrichtsteilnahme ist in jedem Fall eine große Herausforderung für die anwaltliche Arbeit. Foto: Sebastian Bernhard_pixelio.de / Grafik: gudman.de AdVoice 01/14 9

12 » Bildung in Zahlen Zusammengestellt von RA Tobias Sommer, Berlin Thema z Zahl der Studierenden 2002: Zahl der Studierenden 2013: Studienberechtigtenquote in Deutschland 57 Prozent Durchschnittsalter der Uniabsolventen 2011: 27,9 Jahre Zahl der Hochschullehrer 2013: Beschäftigte an Hochschulen 2011: Zahl der Hochschulen insgesamt 2001: 358, 2011: 432 Ausgaben der Hochschulen für Lehre, Forschung und Krankenbehandlung 2010: 41,2 Milliarden Euro, Steigerung gegenüber 2000: 50 Prozent Drittmittel: 5,9 Milliarden Euro Kosten eines Jurastudiums: Euro Betreuungsverhältnis an Universitäten 2011: 63 Studierende pro Professor Studienabbruchquote 2010: an Unis insgesamt 35 Prozent, an Fachhochschulen 19 Prozent, Abschlüsse mit Staatsexamen 11 Prozent. Grundmittel für Lehre und Forschung je Studierenden bei Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an Universitäten 2002: Euro, 10 AdVoice 01/14 «Quellen: BRAK, Bildungsbericht 2012, Statista, Statistisches Bundesamt 2009: Euro. Für Medizin 2009: Euro, für Ingenieure: Euro. Rechtsanwälte 2013: , davon Fachanwälte: , Arbeitsrecht: 9.425, Agrarrecht: 106 Teilnehmerquote an Weiterbildungen 2010: 42 Prozent, Bei hochqualifizierten Erwerbstätigen: 72 Prozent, Im Rechts- und Vollstreckungswesen: 76 Prozent Zahl der Volkshochschulen: 924, Zahl der Kurse: , Davon Sprachkurse: 29,9 Prozent, Englisch: 8,8 Prozent, Deutsch als Fremdsprache: 6 Prozent, Deutsch als Muttersprache: 0,3 Prozent Zahl der Kursteilnehmenden: , Zahl der Einzelveranstaltungen: 93.14, Teilnehmende an Einzelveranstaltungen:

13 Für die eigene Anwaltskanzlei gibt es viele gute Gründe. Und einen guten Weg. Als Kanzleigründer setzen Sie zu Recht auf DATEV. Denn schon ab 24,50 Euro im Monat erhalten Sie das professionelle Kanzleisystem DATEV Anwalt classic pro sowie wertvolle Dienstleistungen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Mehr Infos unter Tel

14 Thema Die Suche nach dem Weg Fachanwalt oder Notar werden oder doch lieber eine Dissertation schreiben? Das Studium der Rechtswissenschaft setzt sich in Deutschland im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen. So handelt es sich beim ersten Teil um den theoretischen Unterbau, das Universitätsstudium, welches mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen wird. Die Regelstudienzeit beträgt zirka zehn Semester, wobei dies je nach Studienordnung variieren kann. Nach 5 a DRiG beträgt die Studienzeit mindestens vier Jahre, wobei diese Zeit in Ausnahmefällen unterschritten werden kann. Dabei ist das Ideal nach wie vor die Befähigung zum Richteramt 5 DRiG, wofür man die erste Staatsprüfung sowie den Vorbereitungsdienst mit zweiter Staatsprüfung benötigt. Das universitäre Studium besteht aus den Pflichtfächern, mithin den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen. Die Schwerpunktbereiche sollen nach der gesetzlichen Intention der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts dienen. Die Schwerpunktbereiche können sich aus den Pflichtfächern, aber auch aus anderen Bereichen ergeben. Die Universität Jena weist beispielsweise sieben verschiedene Schwerpunktbereiche aus. Die Universität Freiburg acht und die Humboldt Universität in Berlin ebenfalls acht mit verschiedenen Unterpunkten. Nach den Anforderungen des DRiG sollen Inhalte des Studiums die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit berücksichtigen. Um die Praxis nicht aus den Augen zu verlieren, finden praktische Studienzeiten von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer statt. Ebenfalls auf dem Plan stehen Fremdsprachenkenntnisse, die jedoch länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt werden. Nur als sogenannter Volljurist hat man die Möglichkeit zum Richteramt, wobei lediglich ein geringer Prozentsatz der Studienabgänger überhaupt in das Richteramt übernommen wird. Dem Rest bleiben verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich kann man als Jurist auch in fachfremde Bereiche wechseln. So werden Juristen gern auch in der Unternehmensberatung gesehen, wo ihr analytisches Denken geschätzt wird. Auch in immer mehr Unternehmen werden Juristen gesucht, wo man als Syndikus-Anwalt tätig werden kann. Und auch bei Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts besteht Bedarf an Juristen. Doch dieser Bedarf ist schnell gedeckt. Danach bleibt vielen nur die Möglichkeit als Rechtsanwalt zu arbeiten. Für viele ist dies eine Berufung, für viele aber auch nur das Mittel der Wahl gegen die drohende Arbeitslosigkeit. Im Bundesgebiet waren Anwälte zum tätig (große Mitgliederstatistik der BRAK). Dies bedeutete einen immer noch bestehenden Zuwachs von 1,57 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Fachanwaltschaften Immer mehr Anwälte versuchen diesem Konkurrenzdruck durch das Führen eines Fachanwaltstitels zu begegnen. Die Tendenz dabei zeigt als Entwicklung einen deutlichen Zuwachs von Fachanwälten. Es existieren 20 Fachanwaltstitel von den Großen wie Fachanwalt für Familienrecht bis zu den Kleinen wie Fachanwalt für Agrarrecht. Gerade für viele Juristen in der Startphase ist die Fachanwaltsausbildung attraktiv. Es bestehen Förderungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit, man erwirbt vertiefende Kenntnisse in einem Rechtsgebiet und wird damit auch für Arbeitgeber attraktiver. Und Spezialisierung bedeutet letztlich auch differenzierte Wahrnehmung durch potentielle Mandanten. Auch wenn man nicht unmittelbar nach dem Studium Anwalt wird, so kann man bei Absolvierung der jährlichen vorgeschriebenen Pflichtfortbildungsstunden die einmal erworbenen theoretischen Sachkenntnisse erhalten und auch später bei Erreichen der Fallzahlen den Fachanwaltstitel erlangen. Gerade im großstädtischen Bereich suchen Mandanten immer häufiger nach dem Anwalt für ihr Rechtsgebiet. Es ist möglich bis zu drei Fachanwaltstitel gleichzeitig zu führen. Dabei stellt sich jedoch durchaus die Frage, ob mit diesem Weg nicht eher ein Weg wieder hin zum Generalisten beschritten wird. Denn je mehr Titel geführt werden können, umso mehr stellt sich auch die Frage, ob eine sinnvolle Differenzierung durch die Mandantschaft noch wahrgenommen werden kann. Im ländlichen Bereich trifft man dagegen häufiger noch Vorbehalte gegen die Fachanwaltschaft an. So konnte auch der Verfasser in Erfahrung bringen, dass Mandanten oftmals fälschlich annehmen, eine Spezialisierung zum Fachanwalt bedeutet, dass man zukünftig nur noch diesen Bereich bearbeitet. Aber auch hier ist ein Umdenken mit dem Nachwachsen jüngerer Generationen verbunden. So wie diese flexibel im Arbeitsleben sein müssen und stetige Fortbildungsbereitschaft vermitteln, wird dies auch gerade vom Anwalt erwartet, der sich um Belange in wichtigen Lebensbereichen der Mandanten kümmert. Dazu beigetragen haben mit Sicherheit auch das Internet und das Bewerben der Fachanwaltschaften durch die Rechtsanwaltskammern und die jeweiligen Fortbildungsinstitute. Die Fachanwaltslehrgänge bestehen aus einem theoretischen Teil, der meist in sechs Blöcken durchgeführt wird. Innerhalb des Lehrgangs werden dann Klausuren (meist drei) geschrieben, die den jeweiligen Leistungsstand dokumentieren. Sollen auch die früheren Klausuren noch einfach gewesen sein, so kann man dies von den jetzigen Klausuren nicht unbedingt behaupten. Es gibt auch in diesen Klausuren viele Anwälte, die durch die Prüfungen fallen. Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Tatsache, dass viele Rechtsanwälte die Lehrgänge neben dem normalen Büroalltag ableisten. Nach dem theoretischen Teil muss der werdende Fachanwalt noch eine Vielzahl von praktischen Fällen nachweisen. So sind beispielsweise im Familienrecht 120 Fälle nachzuweisen, wovon 60 Fälle gerichtlicher Natur sein müssen. Dies muss innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vorgelegt werden. Alles weitere zur Fachanwaltsausbildung lässt sich den Seiten der BRAK und den jeweiligen Lehrgangsanbietern entnehmen. Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus der FAO. Anwaltsnotar Eine weitere Möglichkeit in zahlreichen Bundesländern zur Spezialisierung beziehungsweise Differenzierung ist die Ausbildung zum Anwaltsnotar. In den Bundesländern Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Teilen Nordrhein-Westfalens, Hessen und im württembergischen Rechtsgebiet Baden-Württembergs ist dies grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch eine fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit als Anwalt für verschiedene Auftraggeber. Drei Jahre davon müssen dann an dem Ort des späteren Amtssitzes verbracht 12 AdVoice 01/14 Foto: Studium_Marx Wagenknecht_pixelio.de

15 Thema z werden, in welchen man hauptberuflich als Anwalt tätig war. Nach der Reform der Notarausbildung muss außerdem die notarielle Fachprüfung absolviert werden. Diese besteht aus vier Prüfungen á fünf Stunden und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungen finden zweimal jährlich statt. Zuständig ist das Prüfungsamt bei der Bundesnotarkammer. Sicherlich von Vorteil ist hierbei, wenn man bereits notarielle Luft schnuppern konnte, beispielsweise als Notarvertreter oder Notarverwalter. Voraussetzung ist dies aber nicht. Nach der bestandenen Prüfung sind 160 Praxisstunden bei einem Notar im Bezirk abzuleisten. Diese Stunden können auf 80 Stunden reduziert werden, wenn man Praxislehrgänge oder praktische Tätigkeiten nachweisen kann. Grundlage hierfür ist 6 BnotO. Dissertation Eine weitere Möglichkeit besteht in dem Verfassen einer Dissertation. In der letzten Zeit ein wenig in Verruf geraten, bietet das intensive Befassen mit einem Thema zum einen die Chance, als wissenschaftlicher Mitarbeiter in die Forschung einzusteigen, oder sich intensiv aus Leidenschaft mit einem selbst gewählten Thema zu befassen und dieses zu durchdringen, rein um des geistigen Gewinns wegen. Dritte Möglichkeit ist, mit der juristischen Dissertation seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und seine Reputation zu steigern. Zu den Voraussetzungen für eine Dissertation wird auf die jeweiligen Promotionsordnungen verwiesen. Man sollte sich am Anfang immer bewusst werden, ob die Durchdringung eines Themas und die ausschließliche Beschäftigung mit Selbigen über eine Zeit von mehreren Jahren die richtige Beschäftigung sein kann. Sollte dies der Fall sein, so ist das Verfassen einer Dissertation ein Ereignis, das zwischen tiefer Befriedigung und tiefster Verzweiflung rangiert. Es ist unbestritten so, dass der juristische Doktorgrad bei einer Tätigkeit im juristischen Bereich hilfreich ist. Grund hierfür ist sicherlich auch die strenge Vergabe und Auswahl, so dass nur ein geringer Prozentsatz der Absolventen einen Doktorgrad erreichen kann. Mediator Eine völlig andere Möglichkeit ist die Ausbildung zum Mediator. Mediator ist kein geschützter Begriff. Rechtsanwälte können nur dann Mediatoren werden, wenn sie gemäß 7a BORA eine geeignete Ausbildung hierfür nachweisen können. Mediation als außergerichtliche Konfliktlösung bietet ein erhebliches Wachstumspotential. Gerade Unternehmen entdecken die Vorteile einer wirtschaftsnahen Mediation, da hierdurch langwierige Prozesse vermieden werden können und erhebliche Kosten eingespart werden können. Die Streitparteien finden dabei unter Anleitung eines Dritten selbständig eigenständige Lösungen. Der Mediator muss also offen, flexibel und vermittelnd sein und mit der genauen Kenntnis verschiedenster Techniken die Parteien auf dem Weg unterstützen und begleiten. Steuerrecht Nach 3 StBerG sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen Rechtsanwälte befugt. Es besteht trotzdem ein signifikanter Unterschied zum Steuerberater, weshalb der Rechtsanwalt sich auch nicht Steuerberater nennen darf. Eine Werbung als Steuerbüro ist jedoch dann in Ordnung, wenn die Hilfeleistung 2/3 des Geschäfts ausmachen (BGH, Urteil v I ZR 137/11). Steuerberater wird man dagegen mit Bestehen der Steuerberaterprüfung. Trotzdem dürfen Rechtsanwälte unbeschränkte Hilfe leisten in Steuersachen. Aufgrund der Tatsache, dass sich nur wenige Fachanwälte im Gebiet Steuerrecht tummeln, kann die abschreckende Wirkung des Begriffs Steuerrecht erahnt werden. Dennoch bietet sich gerade hier ein erhebliches Entwicklungspotential, da das Steuerrecht unser Leben durchzieht und reguliert und häufig auch in der anwaltlichen Praxis steuerliche Fragen aufkommen, die dann eher stiefmütterlich behandelt werden. RA Kevin Faber, Eschwege AdVoice 01/14 13

16 Thema Der Anwalt als Dozent Dozententätigkeit eignet sich parallel zum Berufseinstieg z Viele Anwälte halten Vorträge oder geben sogar Seminare. Sei es zur Akquise, zur Abwechslung vom Aktenalltag, zur Imagebildung oder auch nur, um ein sicheres Zusatzeinkommen zu haben. Bei vielen Weiterbildungsträgern sind Rechtsthemen gefragt. Auch Schulungen in Unternehmen lassen sich gut verkaufen. Wer sich hier gut positioniert, kann leicht seine Wochenstundenzahl verdoppeln. Die Kunst liegt dann darin, mit Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eine Vergütung zu erhalten, die dem Einkommen für die Anwaltstätigkeit entspricht. Parallel zum Einstieg in den Anwaltsberuf eignet sich eine Dozententätigkeit. Man kann erste Kontakte knüpfen und einen Ruf aufbauen. Im Unterricht lernt man die typischen Fragen der Nichtjuristen kennen und man kann üben, die Rechtsfragen in eine alltagstaugliche Sprache zu übersetzen. Zudem sind beim Berufseinstieg die Kosten meist noch niedrig, so dass auch für einen geringeren Stundensatz eine Dozententätigkeit übernommen werden kann. Doch mit der Unterrichtserfahrung öffnen sich später oft weitere Türen und ermöglichen besser bezahlte Dozentenund Vortragsjobs. Stundensätze Wer eine Kanzlei betreibt und Personal finanzieren muss, kann als Dozent für längere Einsätze bei Stundensätzen unter 25 Euro pro Unterrichtseinheit (UE) nicht tätig sein, ohne seine Kanzlei zu gefährden. Mit öffentlichen Mitteln geförderte Kurse liegen jedoch oft in diesem niedrigen Bereich. Gut qualifizierte Dozenten mit Doktortitel oder Fachanwaltstitel können oft höhere Honorare aushandeln. Abgerechnet wird in Unterrichtseinheiten, die meist 45 Minuten betragen. Acht bis zehn solcher Einheiten passen in einen Tag, seltenen auch mal zwölf. 14 AdVoice 01/14

17 Thema { Ganz anders sieht es dagegen an privaten Universitäten, beispielsweise MBA-Ausbildungen, und bei der beruflichen Weiterbildung aus. Hier lassen sich Tagessätze ab 500 Euro verhandeln. Wer für normale Dozentenjobs Stundensätze ab 70 Euro pro UE erhält, dürfte dann schon zu den hochbezahlten Dozenten zählen. Fachinterne Fortbildungen Eine ganze andere Art der Dozententätigkeit sind die fachinternen Fortbildungen, wie beispielsweise bei Fachanwaltsausbildungen oder den Anwaltsfortbildungen. Hier werden viel höhere Honorare gezahlt, die persönlichen Voraussetzungen sind jedoch auch wesentlich höher. Auch bei hochspezialisierten und bei haftungsträchtigen Bereichen kann in Schulungen ein einträgliches Geschäft liegen. Die Bandbreite ist groß, hier gilt es über geeignete Publikationen und die richtigen Multiplikatoren die zahlungskräftige Zielgruppe zu finden. Der Bedarf an Juristen, die für kleines Geld Kurse zu Rechtsthemen halten, scheint riesig zu sein. Doch es lohnt sich, in den Verhandlungen hart zu bleiben. Auf wundersame Weise finden die Bildungsträger oft einen Weg, den Stundensatz zu erhöhen. Nicht selten sind die Juristen die bestbezahlten Dozenten bei den Weiterbildungsträgern. Unterrichtsvorbereitung Doch Vorsicht bei der Umsatz- und Zeitplanung. Wer einen Kurs neu übernimmt und noch keine Unterlagen dafür hat, muss mindestens die geplante Unterrichtszeit in die Vorbereitung stecken. Folien wollen erstellt sein, oft wird ein Handout ge fordert, manchmal gibt es auch Klausuren, die entworfen und korrigiert werden müssen. Unterrichtsmaterial sollte, wenn es nicht gleichzeitig zu Werbezwecken dienen soll, immer nur zur internen Verwendung weitergegeben werden und auch einen solchen Hinweis enthalten. Tipps für Rechtsdozenten Foto: Andrea Vollmer Dozentenjob finden Und wie komme ich an meinen ersten Dozentenjob? Wie im Anwaltsleben ist das Empfehlungsmarketing die beste Eintrittskarte. Ein Eintrag auf der eigenen Internetseite, dass man auch als Rechtsdozent tätig ist, kann auch helfen. Im Internet gibt es Portale, die auf Provisionsbasis Dozenten vermitteln. Oft werden dann aber bei künftigen Einsätzen bei dem vermittelten Weiterbildungsträger weitere Provisionen fällig. Gibt es nur wenige Anbieter vor Ort, entsteht dabei eine dauerhafte finanzielle Verpflichtung, die vorher wohl überlegt sein will. Sinnvoller kann es daher sein, die Weiterbildungsträger vor Ort aktiv zu umwerben, zum Beispiel mit einem Anschreiben, das die Bitte enthält, in die Dozentendatenbank aufgenommen zu werden. Ein weiterer Vorteil für Anwaltsdozenten: Sie bleiben Up-to-date in ihrem Rechtsgebiet. Wer regelmäßig unterrichtet, verfolgt in seinem Rechtsgebiet die Rechtsprechung und passt seine Power-Point- Folien an. Praxisnahe Fälle Gesetzeslektüre bringt Nichtjuristen in der Regel nicht weiter. Besser sind Fälle, die sich leicht mit dem Gesetz lösen lassen oder Standardfälle und alltagstaugliche Fragen. Auch mit den Themen Haftung oder Strafbarkeit kann man die Aufmerksamkeit oft wieder wecken. Empfehlenswert ist es auch, immer genügend kleine Fälle, die nur eine Rechtsfrage thematisieren und die mit ja, nein, kommt drauf an, beantwortet werden können, bereit zu halten. Webinare 1 Fast in jedem Gesetz finden sich Begriffe, die in der Alltagssprache kaum vorkommen. Über diese Begriffe können die Teilnehmer abgeholt und zur Gesetzeslektüre motiviert werden. 2 Alltagsfälle mit praktischem Nutzen sind besser als Schulbuchfälle. 3 Work in Progress: Einer der Kursteilnehmenden soll eine Liste mit allen Begriffen führen, die erklärt werden. So entsteht ein individuelles Handout. 4 Wie 2., wahlweise mit Gesetzen, Fristen usw. 5 Mit Nichtjuristen ein komplettes einschlägiges höchstrichterliches Urteile lesen ist immer wieder spannend. Dabei werden i. d. R. viele illustrative formelle Fragen aufgeworfen. Mit Besprechen vergehen ca 3-4 h. 6 Halsbonbons. 7 Alle Rechtsgrundlagen für das jeweilige Thema zusammenstellen. Wenn genügend Zeit ist, sollten die Teilnehmenden in alle Gesetze usw. mal hineingeschaut haben. 8 Juristenwitze vorbereiten. 9 Besuch bei Gericht. 10 Wiederholungen. Der gleiche Fall kann mehrmals gestellt werden. Kommunikationswissenschaftler sagen, dass fast die Hälfte (!) dessen, was rüberkommt, aufgrund der non-verbalen Äußerungen des Dozenten vermittelt wird. In den Webinaren, die seit einiger Zeit die Weiterbildungslandschaft bereichern, kommt es allein auf das gesprochene Wort an. Es ist eine völlig andere Art der Kommunikation. Rückfragen beschränken sich auf kurze Chatmitteilungen. Finden die Kursteilnehmer einen Dozenten sympathisch, überzeugend und glaubwürdig, so wirkt sich das unbewusst auf seine Lernbereitschaft aus. Sie verstehen und lernen dann leichter. Wenn wir als Dozenten für diese Beziehung etwas tun, helfen wir unseren Studenten also beim Lernen. Praktische Tipps Zum Schluss noch einige praktische Tipps: Vorab sollte geklärt werden, ob Fragen zwischendurch zulässig sind oder ob sie gesammelt werden sollen. Steht nur wenig Zeit zur Verfügung, sollten die Fragen am besten erst vor der Pause durchgesprochen werden. Alle Folien sollten ein Urheberhinweis samt Kontaktdaten enthalten. Leise sprechen steigert die Aufmerksamkeit. Lernen durch Lehren Bei Wikipedia gibt es eine recht gute Übersicht zu Unterrichtstechniken, von der sich Dozenten inspirieren lassen können. Lernen durch Lehren ist eine dieser Techniken. Es ist eine handlungsorientierte Unterrichtsmethode, bei der Schüler oder Studenten lernen, indem sie sich den Stoff gegenseitig vermitteln. Oft genügt es schon, verschiedene Urteile auszuteilen und in kleinen Gruppen lesen und für einen Kurzvortrag aufbereiten zu lassen. Rechtsdozenten können aber nicht nur ihre Kursteilnehmer anhalten und dabei anleiten, sich gegenseitig zu unterrichten, sie können sich auch selbst neue Rechtsthemen erschließen, in dem sie unterrichten. Ausgewählte Unterrichtsprinzipien Dialogisches Lernen Entdeckendes Lernen Ganzheitlichkeit Handlungsorientierung Kooperatives Lernen Lernen durch Lehren (LdL) Lernorientierung Prozessorientierung Selbstbestimmtes Lernen (dort weitere Methoden) Selbstorganisiertes Lernen (SOL) Selbsttätigkeit usw. RA Tobias Sommer, Berlin AdVoice 01/14 15

18 Thema Tag X. Zero Day. Apocalypse Now. Examensprüfung Die Welt der Aliens, Vampire und die Folgen legaler Drogen Tag X. Zero Day. Apocalypse Now. Vor meinen Augen erscheint ein rauschendes, flimmerndes Bild aus grauen Streifen mit hellblauen, zuckenden Blitzen. Dieses Bild erschaffen die zwei Synapsen, die wild in meinem Kopf um sich schlagen. Denn bei zweimaligem Blinzeln ist es dann doch schon wieder weg. Ich liege im Bett und mir ist schlecht. Richtig schlecht. Speiübel, also renn ich zum Klo den Rest erspar ich Euch. Heute ist Prüfungstag. Nicht irgendeine Prüfung, nein: Examensprüfung. Mündliche Examensprüfung. Da stecken die Wörter Ex und Amen drin. Also alles ist aus und ich begebe mich in Gottes Hände. Wie ich dahingekommen bin? Tja, wie so viele. Jura studiert, weil Psychologie nicht so richtig mein Ding war, Lehramt verworfen, weil ich nicht wusste, dass die Lehrer später so richtig gut verdienen. Also Jura. Viel Feiern, ein paar Vorlesungen, möglichst cool rüberkommen, viel Feiern. Und habe ich schon erwähnt, dass wir viel Feiern waren? Irgendwie durch die Scheine gemogelt und plötzlich scheinfrei. Was für ein beklopptes Wort. Frei von Scheinen, heißt das bargeldlos? Nein, das heißt knallhartes Rep bei Jetzt hemmern wir aber den Alpmann ein. Und da kam mir dann die Erleuchtung. Es war nicht so ein helles Leuchten, eher so ein dumpfes Gefühl in der Magengegend wie ein tief angesetzter Aufwärtshaken, der am nächsten Tage noch ein dumpfes, klopfendes Geräusch im Dünndarm hinterlässt: Du musst es irgendwie schaffen, dir den ganzen Stoff einzutrichtern, denn der Freischuss ist vorbei und das Ende naht. Vom Sunnyboy zum Zombiemann Von einem Tag auf den anderen wandelte ich mich vom Sunnyboy zum Zombiemann. Tagtäglich schlurfte ich in die angemietete Box in der Bibliothek, die so etwas wie mein Zuhause wurde. Manchmal wurde ich von Kommilitonen angestarrt, weil ich den Schönfelder nach zwölf Stunden Lernen nur noch im Halbschlaf vollsabberte. So irrte ich durch diese Zeit, in der auch die Mitprüflinge keine große Hilfe waren. Hast Du schon den wahnsinnig wichtigen Absatz im Medicus Rn. 753 gelesen? Da stellt er doch glatt die Mindermeinung als herrschende Meinung dar, dass Sonderproblem der bedingten Rückübereignung unter Sorgfaltsgesichtspunkten wird gar nicht hinreichend erörtert, so ein schlau aussehender scheiteltragender Jüngling. Ich darauf: Ähhm, schön, dass Sie unseren Planeten aufgesucht haben, die Übersetzung durch Google ist jedoch noch nicht so fortgeschritten, dass ich Sie verstehen könnte. Das Red-Bull-Syndrom Die schriftlichen Prüfungen habe ich in einer Art geistiger Umnachtung lebendig hinter mich gebracht. In dieser Zeit litt ich unter dem sogenannten Red-Bull-Syndrom. Nachts musste ich die Dosen mit nach Gummibären schmeckender Flüssigkeiten, die jedoch aus den Kleinhirnen irgendwelcher asiatischer Insekten gemacht schienen, eimerweise in mich reinschütten. Tagsüber litt ich unter Fieberkrämpfen und Schüttelfrost, während mir immer wieder die Augen zu fielen, weil ich den Rollkoffer mit der fünfstündigen Dosenration wegen angeblicher Störung der Prüfungsruhe ( 4 PrüfRuheG) nicht mit zur Prüfung nehmen konnte. Nachfahrin von Vlad dem Pfähler Nach den Prüfungen fiel ich in einen dauerhaften Tiefschlaf, kurz unterbrochen von akuten Existenzängsten. Dann die Ladung: Sie haben bestanden: 3,75 Punkte. Der Albtraum begann von Neuem. Diesmal aber noch viel, viel schlimmer. Denn ich habe ein klein wenig Prüfungsangst. Als jedoch die Prüfer bekanntgegeben worden sind, ergrauten meine Haare und die einsetzende Gänsehaut türmte sich vom Rückgrat bis zum Nacken. Unter ihnen war Frau Prof. Dr. Dr. Winschelruth-Meyer, ihres Zeichens nach direkte Nachfahrin von Vlad dem Pfähler. Frau Professor Winschelruth-Meyer war eine Koryphäe auf dem Gebiet der irrelevantesten und lebensfremdesten Sachgebiete. Protokolle waren von ihr nicht zu bekommen, da die jeweiligen Prüflinge beim Verfassen selbiger meist in Tränen ausgebrochen waren (die Prüfungssituation wurde von ihnen noch einmal rekapituliert) und damit die Protokolltexte unleserlich waren. Nur aus einem konnte man Wortfetzen entnehmen: Schrecklich, viel geweint, Drachen, Strick. Ich versuchte so gut es ging mich vorzubereiten, lernte kistenweise Karteikarten auswendig. Doch dann kam heute Ich zog meinen Anzug an, der sehr kratzte, weil er aus verschiedenen Polyestern bestand, und kam pünktlich vor dem Prüfungssaal an. Es roch nach der bestimmten Mischung aus Angst, Adrenalin und abgestandenen Schweiß. Und da waren auch schon meine Mitprüflinge. Leidgeplagte armselige Geschöpfe, die ebenfalls wie ich die letzten Wochen nur unzureichend Schlaf bekommen hatten. Und schon fängt es an: Bitte treten Sie ein, wir möchten uns kurz bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Prof. Dr. Dr. Lingnau, neben mir zu meiner Linken sitzt Herr Prof. Dr. Minden und rechts neben mir Frau Prof. Dr. Dr. Winschelruth-Meyer. Haben Sie keine Angst vor den Fragen, es kann nur schlimmer werden, har, har, har. Und denken Sie immer dran, hier ist sich jeder selbst der Nächste. Also immer frei von der Leber weg, den anderen ins Wort fallen und keine falsche Rücksicht nehmen. Sie lernen ja quasi fürs Leben, har, har, har. Bienen. Zivirecht.???? Nach dieser Anrede verspürte ich links und rechts neben mir, wie sich die Körper der anderen anspannten, auf dem Sprung mich armes Opfertier zwischen juristischen Fragestellungen zu zerfleischen. Na Herr Faber, fangen wir mal mit Ihnen an, sprach Frau Professorin Winschelruth-Meyer. Ich zuckte zusammen. Wie ist es denn bei Ihnen mit den Bienen? Ähm, Entschuldigung, wie meinen, stotterte ich die Fragestellerin an. Mensch Faber, spreche ich undeutlich oder verstehen Sie kein Deutsch? Bienen. Zivilrecht. Klingelt es jetzt endlich? Mir klingelten die Ohren, aber nichts anderes. Hilflos blickte ich mich um. Meine Mitprüflinge hatten eine grünliche Farbe angenommen und blickten zu Boden. Die Prüferin dagegen wurde immer röter, was einen schönen Kontrast darstellte. Während ich angestrengt einen imaginären Punkt oberhalb von ihr anblickte, dachte ich, dass gleich Rauch aus ihren Ohren tritt. Und tatsächlich: Sagen Sie mal, sind Sie taub, brauchen Sie einen Behindertenausgleich oder machen Sie sich einfach nur wichtig? Vielleicht weiß er die Antwort nicht, flüsterte der Prüfungsvorsitzende der Professorin laut vernehmbar ins Ohr. Diese sah mich durchstechend an und brüllte: Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung, wie man so sagt. Hektisch begann ich im Schönfelder zu blättern. Hatte das was mit Sexualität zu tun? Wo findet man das denn? Vielleicht im StGB? 16 AdVoice 01/14 Foto: Andrea Vollmer / Grafik: gudman.de

19 Thema... Bienchen sucht herum... Kalt, Faber, ganz kalt. Aber wenn ich Sie so anschaue, ist Ihnen ja nicht kalt, hä? Das lag am Adrenalin, dem Polyester und dem Zittern meines Körpers, welches die Körperkerntemperatur um gefühlte 20 Grad Celsius ansteigen ließ. Schweißperlen tropften auf die Buchstaben. Ganz kalt, Faber, jetzt blättern Sie halt mal nach vorn. Das ist dort, wo Schönfelder vorn drauf steht. Wir haben hier nicht den ganzen Tag Zeit, sie haben noch eine Minute, geiferte Winschelruth-Meyer, so dass kleine Speicheltropfen mein Gesicht benetzten. Hektisch durchblätterte ich das BGB. Frau Professorin summte leise ein Lied: Summ, summ, summ Bienchen sucht herum. Ich schaute verunsichert auf, alle starrten mich an, vielleicht habe ich gar nix gehört, dachte ich und suchte hektisch weiter. Nichts. Langsam schaute ich auf. Schüttelte mit dem Kopf. Die Pupillen des Vorsitzenden erweitern sich unmerklich, während seine Augen zu Frau Winschelruth-Meyer huschen. Diese packt mich bei der Krawatte, zieht mein Gesicht nah an sich heran und zischt mich mit einem Atem an, der nach modrigem, totem Hund riecht: Sie Trottel, 963 BGB und 964 BGB, die Vereinigung und Vermischung von Bienenschwärmen. Noch nie gehört oder was? Dabei sind das die elementarsten und wichtigsten Paragraphen für die Lobbyisten der Honiglobby. Und jetzt raten Sie mal, wer meinen Lehrstuhl sponsert und was mein Habilitationsthema war, Sie Flachbrettbohrer. Hektisch atme ich ein und aus und ein und aus und wache auf. 5:45 Uhr zeigt der Radiowecker an. Ich schwitze, heute ist Prüfungstag. RA Kevin Faber, Eschwege AdVoice 01/14 17

20 Magazin Ich hätte Richter werden können Rechtsfilme auf der Berlinale 2014 Jede Berlinale ist eine Weltreise. Ein Schaufenster in andere Welten in andere Filmwelten und in andere Realitäten. Auch in juristische Realitäten. Hier kann man die Details aus den Verträgen somalischer Piraten für den nächsten Überfall auf hoher See erfahren oder die Gerichtsverhandlung nach der Mordanklage einer äthiopischen 14-Jährigen miterleben und ihrer Rettung durch eine emanzipierte Menschenrechtsaktivistin, die mit diesem Fall die Rechtsgeschichte ihres Landes verändert hat. Man kann einen Juristen, der als Unternehmensberater arbeitet, scheitern sehen oder mit einen Pekinger Anwalt in Western-Manier die Taklamakan-Wüste in Ostturkestan im Westen Chinas bereisen. Oder man lässt sich auf den großen Filmklassiker Rashomon ein und lernt etwas über die verschiedenen Erlebniswelten und Sichtweisen von Protagonisten sowie den Wert von Zeugenaussagen in ein und der selben Geschichte. Es geht oft um Probleme, die in einer europäisch geprägten Welt schon längst überwunden oder nur noch schwer vorstellbar sind. Es geht oft um Recht, Moral und Gerechtigkeit. Immer wieder sind Anwälte wichtig für die Geschichte oder spielen sogar die Hauptfiguren und zeigen uns einen anderen, und manchmal auch einen neuen Blick, auf unsere und fremde Anwaltswelten. In Spielfilmen ist der Blick, wie Juristen und Gerichtsverfahren von Filmemachern wahrgenommen werden, meist eng verdichtet und setzt auf das Vorwissen der Zuschauer. Klischees werden genutzt, es lohnt sich genauer hinzuschauen. Denn genau diese Klischees stecken in den Köpfen von Mandanten. No Mans Land, China Das ist eine Geschichte über Tiere, sagt der chinesische Großstadtanwalt Pan Xiao in No Mans Land (OT: Wu Ren Qu), einem chinesischen Wettbewerbsbeitrag auf der diesjährigen Berlinale. Es hat ihn nach Xinjiang, einem autonomen Gebiet im Westen Chinas, das vor allem von Uiguren besiedelt ist, verschlagen. Dort werden Tiere im Film sind es Falken illegal gefangen und gehandelt. Der junge Anwalt soll einen Wilderer verteidigen und erliegt den Verlockungen des Geldes. Doch die handelnden Personen stehen über dem Recht. Wie in einem klassischen Western spielen die Gesetze eine untergeordnete Rolle, die Macht des Geldes entscheidet und treibt die Geschichte voran. Der Anwalt muss eine gefährliche Reise unternehmen. 500 Kilometer durch das felsenreiche Niemandsland der Wüste liegen vor ihm. Am Ende pflastern Leichen seinen Weg. Letztlich bleibt der Eindruck von einem Anwalt, der nicht wirklich seriös ist, aber den Gefahren trotzt ein egomanischer Antiheld, dargestellt als White- Collar-Cowboy, der Vegetarier ist, nicht trinkt und die Outlaws notfalls mit ausgefuchster Wortgewalt in Schach halten kann. Kritiker nannten den Film treffend einen Glasnudel-Western, fast alle finden die Idee auf dem Pferd mit GPS durch die Wüste zu reiten doch lustig und erwähnenswert. In dem äthopischen Film Difret wird die Frage nach Recht und Unrecht gestellt, so wie sie in einem westlichen Rechtssystem vermutlich nie gestellt würde. 18 AdVoice 01/14

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